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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Niedersachsen => Thema gestartet von: Multihilde am 01. April 2007, 11:30



Titel: Wichtige Infos über Änderungen (alt = NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 01. April 2007, 11:30
NILAS
85. öffentliche Sitzung am 17. März 2016 (http://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/servlet.starweb?path=NILAS/lisshfl.web&id=nilaswebfastlink&format=WEBLANGFL&search=WP=17%20AND%20DART=D%20AND%20DNR=3914)


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen
Beitrag von: Multihilde am 24. Juni 2007, 23:05
"Sorge bereitet uns derzeit die im Zuge der Föderalismusreform verlagerte Zuständigkeit für das Heimrecht vom Bund auf die Länder.

Der SoVD hat im Gesetzgebungsverfahren wiederholt seine Befürchtungen zum Ausdruck gebracht, dass die bundeseinheitlich geltenden Qualitätsstandards aufgrund der Länder-Finanzlagen abgesenkt werden könnten. Damit wird die pflegerische Versorgung der Betroffenen vorrangig von Kostengesichtspunkten bestimmt.

Trotz breiter, einhelliger Ablehnung konnte die Föderalismusreform in diesem Punkt nicht aufgehalten werden. Derzeit wird vom Arbeitskreis Pflege beim Bundesverband eine Übersicht erstellt, wie die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern zur Erarbeitung des Heimgesetzes aussieht. Der SoVD Niedersachsen hat in diesem Zuge ebenfalls eine Anfrage an das Niedersächsische Sozialministerium  gesandt und in dieser Woche ein Antwort erhalten. Danach befinden sich die bisher erarbeiteten Eckpunkte für ein Niedersächsisches Heimgesetz in einem internen Abstimmungsprozess.
Bislang ist ein erster Diskussionsentwurf der unter SPD-Führung regierten Bundesländer vom Dezember 2006 bekannt. Außerdem haben einige Bundesländer erste Eckpunktepapiere vorgelegt. Stichworte der bisher bekannten Entwürfe sind:

,,,,,,,,,

Auf jeden Fall werden wir die Entwicklung des Heimrechts sehr aufmerksam verfolgen und die Politik deutlich auf mögliche Fehlentwicklungen hinweisen."

Quelle: Aus dem Sozialpolitischer Bericht zur Landesverbandstagung 2007
SoVD Niedersachsen - Die Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses Edda Schliepack (gesamter Text siehe u. a. Link)

http://www.sovd-nds.de/3687.0.html






Titel: SoVD Niedersachsen will Mindeststandards in Heimen
Beitrag von: Multihilde am 11. Februar 2008, 18:34
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen fordert Mindeststandards für ein Heimgesetz des Landes. "Eine der vordringlichen Aufgaben der neuen Landesregierung ist die Verabschiedung eines niedersächsischen Heimgesetzes. Dabei haben die pflegebedürftigen Menschen im Mittelpunkt zu stehen. Ihre Teilhabe und Selbstbestimmung müssen auch in stationären Einrichtungen gestärkt werden", sagt der SoVD-Landesvorsitzende Adolf Bauer.

Durch die Föderalismusreform war die Gesetzgebungskompetenz im Heimrecht vom Bund auf die Länder übergegangen, die nun eigene Regelungen erlassen müssen. "Darin sind im Interesse der Betroffenen eine Reihe von Mindestforderungen unbedingt zu erfüllen", verlangt Bauer. "Der SoVD Niedersachsen hat dazu einen Forderungskatalog erarbeitet, den er derzeit der neuen Regierungskoalition zukommen lässt", ergänzt er.

Nach Ansicht des größten Sozialverbandes im Lande bedürfen unter anderem folgende Punkte einer rechtlichen Regelung:

• Unangemeldete Kontrollen müssen die Regel sein. Zudem ist es wichtig, die Kontrollkompetenzen der öffentlichen Heimaufsicht zu sichern.

• Die Mindestquote zur Beschäftigung von Pflegefachkräften muss unverändert erhalten bleiben.

• Neue Wohnformen sind als Alternative zum Heim zu fördern.

• Dreibettzimmer müssen heimrechtlich ausgeschlossen werden.

Quelle: http://www.sovd-nds.de/4933.0.html
© 2004 - 2007 SoVD Niedersachsen
Pressemitteilung vom 11. Februar


Titel: Mehr Kontrollen für Heime
Beitrag von: Multihilde am 12. Februar 2008, 09:01
Wie einem Bericht der NZW vom 12.02.2008 zu entnehmen ist, wird am Heimgesetz Niedersachsen mit Hochdruck gearbeitet. Das Ministerium will demnächst Eckpunkte vorlegen und es soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Ich hab mal eine Scan vom Bericht aus der Papierausgabe gemacht; Zustimmung der NWZ steht noch aus; Bericht ist mit Sicherheit in einigen Tagen online zu finden; ich ergänze/tausche dann gegen den Link


Nachtrag 10:04Uhr


hier schon mal der Link zum Originalbericht:
http://www.nwzonline.de/index_aktuelles_politik_nachrichten_artikel.php?id=1585112

2. Nachtrag: Dank an Herrn Seng, dass auch Scan stehen bleiben darf  ;)


Titel: Sozialministerium will Quote für Fachkräfte abschaffen
Beitrag von: Multihilde am 07. März 2008, 12:39
Hannover (LiZ). Niedersachsens Sozialministerin Ross-Luttmann (CDU) lässt zur Zeit ein neues Heimgesetz für die rund 1.300 niedersächsischen Pflegeheime erarbeiten. Nach Informationen des Radiosenders NDR 1 Niedersachsen sehen erste Eckpunkte vor, die gesetzliche Quote für die Anzahl der Fachkräfte in den Heimen ersatzlos zu streichen. Bisher muss die Hälfte der Pflegekräfte über eine qualifizierte Ausbildung verfügen.

Künftig sollen Pflegekassen und Heime aushandeln dürfen, wie viele Fachkräfte in einem Heim arbeiten müssen. Das geht aus dem Eckpunktepapier des Sozialministeriums hervor, das NDR 1 Niedersachsen vorliegt. Danach sollen die Heimbetreiber künftig auch von Meldepflichten befreit werden. So soll beispielsweise nicht mehr jeder Wechsel von Pflegekräften angezeigt werden müssen.

Außerdem sollen Alten-Wohngemeinschaften nicht mehr unter das Heimrecht fallen, wenn in einer Einrichtung nicht mehr als zwölf Pflegebedürftige leben und jeder einzelne seinen ambulanten Pflegedienst frei wählen kann.

Quelle: http://linkszeitung.de/content/view/164675/61/

Siehe auch Dementi Sozialministerium zu Fachkraftquote; nicht zu Alten-Wohngemeinschaften. Ich habe Heimgesetz auch als Verbraucherschutz gesehen; jetzt ist evtl. der Einzelne gefordert und damit wahrscheinlich oft überfordert....

http://www.ms.niedersachsen.de/master/C45655995_N1898929_L20_D0_I674.html


Titel: Dementi Sozialministerin Ross-Luttmann:
Beitrag von: Multihilde am 07. März 2008, 15:27
Fachkraftquote in niedersächsischen Pflegeheimen ist unverrückbar

HANNOVER. Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann hat heute Medienberichte über eine angeblich vorgesehene ersatzlose Streichung der Fachkraftquote dementiert. Ross-Luttmann wörtlich: „Es gibt keine Überlegungen zur Senkung oder Abschaffung der Fachkraftquote. Hier handelt es sich um einen äußerst sensiblen Bereich. Die Fachkraftquote von 50 % ist in den Heimen unverrückbar. Für die hohe Qualität der Pflege in niedersächsischen Pflegeheimen ist die Einhaltung der Fachkraftquote ein elementarer Baustein.“

Kernpunkte eines in der neuen Legislaturperiode des Landtages vorzulegenden Niedersächsischen Heimgesetzes sollen die Vermeidung bürokratischer Belastungen, die Rechtssicherheit für Interessenten und Anbieter, die Förderung alternativer Formen des gemeinschaftlichen Wohnens und die Verringerung des Verwaltungsaufwandes von Heimen sein. Ross-Luttmann: „Ich stehe für mehr Zeit für die zu pflegenden Menschen und größere Transparenz. Pflegepatienten und ihre Angehörigen müssen noch deutlicher erkennen können, wo sie in guten Händen sind.“

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 17 Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit  vom 07.03.2008


Wäre ja schön, wenn mann/frau die Eckpunkte bald mal irgendwo im Original lesen könnte; ich suche weiter  ;)
   


Titel: SoVD: Fachkraftquote in Pflegeheimen muss bleiben
Beitrag von: Multihilde am 11. März 2008, 22:17
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen unterstützt Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann bei ihrem Festhalten an der Fachkraftquote für Pflegeheime. Die Ministerin hatte am 7. März Medienberichte dementiert, nach denen sie den verpflichtenden Anteil von mindestens 50 Prozent Fachpersonal in Heimen abschaffen wolle.

"Das klare Bekenntnis der Sozialministerin zur fünfzigprozentigen Fachkraftquote ist ein gutes und notwendiges Signal. Im Interesse der Menschen werden wir die Ministerin beim anstehenden Gesetzgebungsverfahren beim Wort nehmen", sagt der 1. Landesvorsitzende Adolf Bauer.

Im Zuge der Föderalismusreform war die Zuständigkeit beim Heimrecht auf die Länder übertragen worden. Nach dem Koalitionsvertrag der Landesregierung in Hannover ist für die aktuelle Legislaturperiode deshalb die Verabschiedung eines niedersächsischen Heimgesetzes vorgesehen. Als größter Sozialverband des Landes hatte der SoVD Niedersachsen dazu bereits zehn Mindestanforderungen gestellt. Dazu gehören unter anderem das heimrechtliche Verbot von Dreibettzimmern und die Verpflichtung, multiprofessionelle Teams mit therapeutischen und sozialpflegerischen Fachkräften vorzuhalten.

Quelle: Pressemitteilung SoVD Niedersachsen vom 07. März 2008
http://www.sovd-nds.de/5912.0.html


Titel: LINKE fordern Rückkehr zu einer verantwortungsvollen Politik für die Pflege
Beitrag von: Multihilde am 17. März 2008, 11:06
Patrick Humke Focks (MdL):
Privatisierung und Entprofessionalisierung auch in der Pflege

LINKE fordern Rückkehr zu einer verantwortungsvollen Politik für die Pflege

Zu den Äußerungen des Hildesheimer Bischofs Norbert Trelle zu der katastrophalen Situation in niedersächsischen Pflegeheimen erklärt der sozialpolitische Sprecher der LINKSFRAKTION im niedersächsischen Landtag Patrick Humke-Focks:

„Nachdem in den 90er Jahren das Gros der kommunalen Alten- und Pflegeheime privatisiert worden ist, setzte und setzt vor allem die alte und neue Landesregierung auf den Ausbau der Ehrenamtlichkeit und den Abbau von Kosten in der Pflege. Das kann in der Regel nur erreicht werden, in dem man qualifiziertes Personal abbaut und durch Hilfskräfte ersetzt. Die finanzielle Unterstützung von Pflegeheimen ist weiter abgebaut worden, die Pflege soll unter Rendite Gesichtspunkten betrieben werden. Pflege ist zu einer Ware degradiert.

Hier wird deutlich, dass gerade die Betreiber der Pflegeheime, die mit qualifiziertem Personal arbeiten und einen hohen Qualitätsstandard vorhalten einen Wettbewerbsnachteil erfahren, der ohne radikale Einschnitte in der Pflegequalität nicht mehr aufgefangen werden kann.
DIE LINKE. im niedersächsischen Landtag will eine Umkehr dieser Politik. DIE LINKEN werden die Initiative für ein neues Heimgesetz, für eine qualifizierte Pflege, der Schaffung hoher Qualitätsstandards, für eine starke Kontrolle für die Einhaltung der Qualität und für den Abbau überflüssiger Bürokratie ergreifen.

Hierzu werden wir die Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden als Träger vieler Alten- und Pflegeheime suchen. Die Lebensleistung der ‚Alten‘ muss wieder Anerkennung finden.“

Quelle: http://www.dielinke-nds.de/index.php?option=com_content&task=view&id=246&Itemid=1


Titel: Mehr Transparenz bei Pflegeheimen
Beitrag von: Multihilde am 28. März 2008, 01:20
Zitat
Ross-Luttmann hatte sich am Donnerstag mit dem Hildesheimer Bischof Norbert Trelle getroffen, um über die Pflegesituation in Niedersachsen zu diskutieren. Der Geistliche hatte Anfang März zusammen mit dem Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode und dem Weihbischof von Vechta, Heinrich Timmerevers, einen Brief an Ministerpräsident Christian Wulff geschrieben und vor einem Kollaps der Altenpflege gewarnt. Sie forderten eine bessere finanzielle Unterstützung der Pflegeheime.

Quelle: http://www.goettinger-tageblatt.de/newsroom/politik/zentral/politik/niedersachsen/art668,557177
Veröffentlicht am 27.03.2008 18:34 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 27.03.2008 18:34 Uhr


Titel: Neue Wege der Bürgerbeteiligung bei Landesheimgesetz
Beitrag von: Multihilde am 16. Juli 2008, 08:10
Neue Wege der Bürgerbeteiligung bei Landesheimgesetz

Sozialministerin Ross-Luttmann:
„Mehr Zeit für die zu pflegenden Menschen ist das Ziel“

 
HANNOVER. Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann geht bei der Gestaltung des Landesheimgesetzes neue Wege der Bürgerbeteiligung.

Alle niedersächsischen Einrichtungen sowie die Mitarbeiter der Heimaufsichtsbehörden  haben die Gelegenheit, Entbürokratisierungspotenzial im aktuell geltenden Heimgesetz zu identifizieren und sich Gedanken über ihrer Ansicht nach optimale Regulierungen zu machen. "Die direkt Betroffenen können das am besten. Ziel muss sein, mehr Zeit für die zu pflegenden Menschen zu haben", sagte Ross-Luttmann.

Mit Unterstützung der Bertelsmann Stiftung wird für die Dauer von vier Wochen eine Internetplattform eingerichtet. Im Rahmen der Online-Konsultation können Praktiker nicht nur Entbürokratisierungspotenziale identifizieren, sondern darüber hinaus etwa

•   einen eigenen Gesetzestext formulieren, um ihre Vorstellungen in die Praxis umzusetzen

•   abwägen, ob und wo ihre Überlegungen und die Auswirkungen ihrer Idealvorstellung das Schutzinteresse der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen

•   ihren Beitrag, sofern sie dies wünschen, zur Veröffentlichung freigeben. Damit kann er dann von den anderen Teilnehmern gelesen, bewertet und kommentiert werden. Der Autor wird dann per E-Mail benachrichtigt, wann immer seine Eingabe kommentiert wurde und kann sie jederzeit überarbeiten.

Die eingehenden Beiträge werden ausgewertet und bei den Überlegungen zur Heimgesetznovelle berücksichtigt.

Quelle: http://www.ms.niedersachsen.de/master/C47676677_L20_D0_I674.html
(Pressemitteilung vom 11.06.2008)


Die Plattform ist nach meiner Kenntnis noch bis zum 18.07.2008 geöffnet


Titel: Bewohner sollen Interessen einbringen
Beitrag von: Multihilde am 17. Juli 2008, 09:16
Finke fordert Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe bei neuen Wegen zur Bürgerbeteiligung auf

HANNOVER. Die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Mechthild Ross-Luttmann hat in ihrer Presseerklärung vom 11.06.2008 darauf hingewiesen, dass alle niedersächsischen Einrichtungen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsichtsbehörden die Möglichkeit haben, Entbürokratisierungspotentiale im aktuell geltenden Heimgesetz zu identifizieren und sich Gedanken über ihrer Ansicht nach optimale Regulierungen zu machen.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Karl Finke begrüßt dies, hat es aber gleichzeitig zum Anlass genommen, die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, hier sowohl behinderte Menschen wie Seniorinnen und Senioren aufzufordern, ihre Interessen bei der bevorstehenden Novellierung des Heimgesetzes einzubringen. „Wer, wenn nicht die Betroffenen“, so Finke, „weiß, was im Heimgesetz für die Bewohnerinnen und Bewohner wichtig ist.“
Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung die unmittelbar vom Heimgesetz betroffenen Bewohnerinnen  und Bewohner von Heimen im weiteren Reformverfahren beteiligt.

Karl Finke wies in diesem Zusammenhang auch auf die durch die Bundesregierung unterschriebene und demnächst zur Ratifizierung anstehende UN-Konvention zu den Menschenrechten der Behinderten hin. Hier ist besonders im Art. 19 festgelegt, dass alle Menschen ein Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft haben. „Die niedersächsischen Menschen mit Behinderungen, aber auch die Seniorinnen und Senioren, die in Altenheimen leben, sollten die  bevorstehende Reform nutzen und konkrete Veränderungsvorschläge entwickeln, die dann in das Heimgesetz einfließen können, damit die Inhalte der UN-Konvention schon jetzt das politische Handeln prägen“, so Karl Finke.

Quelle:  http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/presse  (http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/presse_bblni/2008/Quartal-II08/pi_130608.shtml)
(Pressemitteilung vom 13.06.2008)



Titel: "Bürgerbeteiligung" - ehrlich gemeint oder geschickter Schachzug?
Beitrag von: admin am 20. Juli 2008, 21:03
Neues Landesheimgesetz in Niedersachsen

"Bürgerbeteiligung meint zunächst nur Heimbetreiber und Heimaufsichten"

Beteiligung der Bürger - ehrlich gemeint oder geschickter Schachzug? Momentan weiß das nur eine Stelle ...

Auf telefonische Nachfrage konkretisierte ein Mitarbeiter der Pressestelle des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, was unter der in der am 11. Juni herausgegebenen Presseinformation zu verstehen ist:

Noch bis zum 18. Juli konnten ausschließlich Heimbetreiber und Heimaufsichten sich auf der Internetplattform unter www.heimgesetz.niedersachsen.de "einen eigenen Gesetzestext formulieren, um ihre Vorstellungen in die Praxis umzusetzen" (Zitat Presseinfo (http://www.ms.niedersachsen.de/master/C47676677_L20_D0_I674.html)). An anderer Stelle wird ausgeführt, "die Praktiker können abwägen, ob und wo ihre Überlegungen und die Auswirkungen ihrer Idealvorstellungen das Schutzinteresse der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen".

Weiter meinte er, wenn dieser erste Schritt der Vorbereitungen für die Gesetzgebung erledigt sei, würden die Verbandsebenen und Interessenvertreter Gelegenheit haben, sich zu den dann vorliegenden Grundlagen zu äußern. Wer damit im einzelnen gemeint ist, nannte er nicht.

Echte "Bürgerbeteiligung" meine ich, sieht etwas anders aus. Zudem ist die Kommunikation zum Thema nicht gerade üppig. So bleibt nur zu spekulieren, was die Betroffenen selbst dann in eine neue Landesheimgesetzgebung einbringen "dürfen" - und was davon letztlich umgesetzt wird.

Es bleibt zu Hoffen, dass sich die Interessenverbände wie Verbraucherzentrale, Sozialverbände, Seniorenvertretungen, BIVA, der Landbehindertenbeauftragte und andere sich noch zu Wort melden. Und noch mehr zu hoffen ist, dass deren Argumente tatsächlich Gehör und Berücksichtigung finden werden.

Nur eines ist sicher:  Älter werden wir alle ...


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen
Beitrag von: Multihilde am 05. Oktober 2008, 00:03
Adolf Bauer wendet sich an Landesregierung

Heimgesetz angemahnt

In seiner Eröffnungsrede zum Parlamentarischen Abend beschränkte sich Landesvorsitzender Adolf Bauer nicht nur auf die Begrüßung der zahlreichen Gäste aus der Landespolitik - er betonte zudem einige aktuelle Positionen des SoVD.

Der Sozialpolitik schrieb er deutliche Worte ins Stammbuch: „So wie beim Landesgleichstellungsgesetz werden wir als Interessenvertretung einer Viertelmillion Mitglieder in Niedersachsen auch zukünftig aufmerksam das politische Handeln im Lande verfolgen - und das heißt mehr als nur beobachten. Wir werden zum Beispiel ein sehr waches Auge auf die Ausgestaltung und das Zustandekommen eines niedersächsischen Heimgesetzes haben. Wir sind gesprächsbereit, lassen Sie uns die konkreten Inhalte jetzt vorantreiben! Auf diese Weise können wir gemeinsam dafür sorgen, dass wir von Anfang an ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen und nicht wie beim Gleichstellungsgesetz erhebliche Nachbesserungen erwirkt werden müssen“, mahnte Bauer. In diesem Zusammenhang bezog sich der Landesvorsitzende vor allem auf die erfolgreiche Bündnisbildung zum Landesgleichstellungsgesetz, welche erst durch die Versäumnisse ursprünglicher Gesetzentwürfe nötig geworden sei. Hier habe der SoVD deutlich gemacht, dass er als großer Verband, aber auch als Motor innerhalb des Bündnisses, für konstruktive Mitarbeit stehe.

Quelle: Papierausgabe Niedersachsen-Echo des SoVD 10/2008
Nachrichten und Informationen aus dem Landesverband
(die komplette Seite 1 ist als unter folgendem Link als pdf herunterladbar)
 http://www.sovd-nds.de/  (http://www.sovd-nds.de/fileadmin/downloads/sovd-zeitung/sovdnds_2008_10_s01.pdf)


hier geht es zum SoVD Niedersachsen
http://www.sovd-nds.de/



Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 07. November 2008, 15:56
 Heime für Menschen mit Behinderungen  

Beiräte fordern Kontinuität für Bewohner

HANNOVER. Auf Einladung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen haben die Heimbeiräte aus niedersächsischen Wohnheimen für behinderte Menschen jetzt über ihre Forderungen an ein neues Heimgesetz diskutiert. Rund 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus mehr als 80 verschiedenen Einrichtungen brachten ihre Vorstellungen ein. Besonderen Wert legten sie auf Kontinuität der Lebensbereiche der Heimbewohner.

Innerhalb der Arbeitsgruppen wurden Befürchtungen laut, dass es dazu kommen könne, dass Menschen mit Behinderungen, die in Heimen leben, diese gegen ihren Willen verlassen müssten. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob Heimbewohnern, die zuvor in Werkstätten gearbeitet haben, im Rentenalter drohe, dass sie in spezielle Altenwohnheime für behinderte Menschen übersiedeln müssten. Vor diesem Hintergrund forderten die Heimbeiräte eine Absicherung gegen solche Möglichkeiten bei der bevorstehenden Reform des Heimgesetzes.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke, dankte den Beiräten für ihre engagierte Diskussion. Er will die Ergebnisse der Arbeitsgruppen aufarbeiten und in einer Broschüre veröffentlichen.

Finke verweist aber auch darauf, dass bereits heute kein Mensch mit Behinderung wegen seines Alters sein gewohnter Heimplatz gekündigt werden darf. Diese Rechtaufassung vertrete auch das Niedersächsische Sozialministerium. Folglich seien die Träger und Betreiber von Heimen auch daran gehalten, so Finke.

"Für uns ist es aber ebenso wichtig, dass die Menschen, die das Heim verlassen möchten und selbst bestimmte Wohnformen wählen, die erforderliche Unterstützung dafür erhalten."

Quellen:

 http://www.ms.niedersachsen.de
 (http://www.ms.niedersachsen.de/master/C51178572_N1898929_L20_D0_I674.html)

http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/presse
 (http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/presse_bblni/2008/Quartal-IV08/pi_061108.shtml)





Auf die Broschüre bin ich sehr neugierig.



Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen
Beitrag von: Multihilde am 20. Dezember 2008, 09:21
Land schnürt Pflegepaket in Millionenhöhe

SOZIALES Ross-Luttmann will mehr Fachkräfte – Heimgesetz kommt 2009

Zitat aus dem ausführlichen Bericht von Marco Seng in dem am Schluß der Hinweis zum Heimgesetz Niedersachsen steht:

"Die Ministerin kündigte für die erste Hälfte 2009 das lange erwartete Heimgesetz an. Die „Trägheit der Landesregierung in der Heimgesetzgebung“ sei befremdlich, sagte Grünen-Fraktionsvize Ursula Helmhold. Die Betroffenen brauchten mehr Mitbestimmung in den Pflegeeinrichtungen."

Quelle:  http://www.nwzonline.de  (http://www.nwzonline.de/index_aktuelles_politik_niedersachsen_artikel.php?id=1879291)




Pressemitteilung des Ministeriums vom 19.12.2008 zum Pflegepaket siehe:

http://www.ms.niedersachsen.de/master/C52306289_N1898929_L20_D0_I674.html

Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann schnürt 10 Millionen Euro schweres Pflegepaket 
Ross-Luttmann: „Wir brauchen ein positives Bild von der älter werdenden Gesellschaft!“   

HANNOVER. Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann will die Qualität der Pflege in Niedersachsen mit einem über 10 Millionen Euro schweren Pflegepaket systematisch stärken. "Pflegeberufe müssen gerade für junge Menschen attraktiver werden. Wir wollen auch morgen noch qualifizierte Pflegekräfte in unserer Mitte haben", sagte Mechthild Ross-Luttmann.

Niedersachsens Sozialministerin reagiert mit dem Pflegepaket aktiv auf den demographischen Wandel und die steigende Nachfrage in den pflegerischen Berufen. Zum Pflegepaket gehört die finanzielle Förderung von Ausbildungsplätzen im Fachbereich Altenpflege, die Förderung der Einrichtungsträger bei den Ausbildungskosten im 3. Umschulungsjahr, die Qualifizierung von vorhandenen Pflegekräften durch Förderung von Schulungen, die Förderung der Selbsthilfe sowie eine Imagekampagne für den Pflegeberuf, u.a. an allgemein bildenden Schulen.

Mechthild Ross-Luttmann: "Die wachsende Zahl von älteren und irgendwann auch pflegebedürftigen Menschen ist Auftrag an uns alle. Für die pflegebedürftigen Menschen benötigen wir gut ausgebildeten Pflegerinnen- und Pflegernachwuchs. Wir brauchen ein positives Bild von der älter werdenden Gesellschaft. Das wird eines meiner Schwerpunktthemen der nächsten Jahre."

Förderung von Ausbildungsplätzen in der Altenpflege

Ross-Luttmann will alle Ausbildungsplätze in der Altenpflege in Niedersachsen finanziell mit einer Pauschale fördern - sowohl bestehende als auch neue: "Wir wollen damit diejenigen belohnen, die sich konstant für den Nachwuchs in der Altenpflege engagieren. Hierfür wollen wir jährlich 6 Millionen Euro zur Verfügung stellen und gehen von landesweit rund 1.800 Ausbildungsplätzen pro Ausbildungsjahrgang aus. Das sind rund 5.400 Auszubildende bzw. Ausbildungsplätze, die wir fördern wollen. Und wir wollen noch mehr Auszubildende gewinnen."

Förderung von Ausbildungsplätzen an privaten Altenpflegeschulen

Sozialministerin Ross-Luttmann will Ausbildungslätze an privaten Altenpflegeschulen fördern, um den Pflegeberuf noch attraktiver zu machen. Während an den öffentlichen Schulen bereits Schulgeldfreiheit besteht, wird an den Schulen in freier Trägerschaft je nach Schule ein Schulgeld von 55 bis 200 € monatlich pro Schülerin oder Schüler erhoben. Derzeit gibt es 51 Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft mit 2783 Schülerinnen und Schülern. Ross-Luttmann will jede Schülerin und jeden Schüler mit 60 Euro monatlich bezuschussen, also jährlich 720 Euro pro Schülerin und Schüler ausgeben. Die Sozialministerin rechnet dafür mit insgesamt ca. 2 Millionen Euro pro Jahr.

 

Förderung der Einrichtungsträger bei den Ausbildungskosten im 3. Umschulungsjahr

Mechthild Ross-Luttmann will den Beruf der Altenpflegerin/des Altenpflegers auch attraktiver machen, indem das Land die von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Weiterbildungskosten teilweise übernimmt. Hierbei handelt es sich um Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern.

Die Ausbildung in der Altenpflege dauert drei Jahre. Die Agentur für Arbeit übernimmt gemäß §§ 77 ff., 85 Abs. 2 SGB III die Förderung von Weiterbildungen (Umschulungen) für die Dauer von zwei Dritteln der entsprechenden Berufsausbildung, sofern zu Beginn der Maßnahme die Finanzierung für die gesamte Dauer der Maßnahme gesichert ist. Nach dem Altenpflegegesetz hat der jeweilige Ausbildungsbetrieb ggf. anfallende Weiterbildungskosten während des dritten Weiterbildungsjahres neben der Ausbildungsvergütung zu übernehmen.

Gerechnet wird mit einer Zahl von 150 bis 180 Personen Umschülern/-innen im 3. Ausbildungsjahr. Für jede Person sollen die Ausbildungsbetriebe mit einem Betrag von max. 100 Euro pro Monat pro Umschüler/-in gefördert werden. Das Fördervolumen wird etwa 240.000 Euro pro Jahr betragen (Modellrechung: 200 Schüler x 100 Euro x 12 Monate = 240.000 Euro pro Jahr).

Förderung von Schulungen der Pflegekräfte

Ross-Luttmann will praxisorientierte Schulungen und Fortbildungsangebote zielgenau fördern, um die Attraktivität des Berufsbildes Altenpflege zu steigern. Nach Erfahrungen aus einem derzeit an der Akademie Überlingen laufenden Projekt stoßen Fortbildungsmaßnahmen auf größte Akzeptanz bei den Pflegekräften, obwohl durch solche Schulungen Mehrarbeit und zeitweise schwierige Schichtplangestaltungen entstehen. In einem ersten Schritt wurden die Inhalte des Standards "Dekubitusprophylaxe" allen Pflegefach- und Pflegehilfskräften der teilnehmenden Heime mittels Multiplikatorenschulungen vermittelt. Ross-Luttmann: "In den beteiligten Heimen konnte dadurch Wundliegen bei Patientinnen und Patienten viel häufiger vermieden werden." Die Sozialministerin will solche und ähnliche Schulungs- und Fortbildungsreihen mit 500.000 Euro fördern.

Ideenwettbewerb

Es existiert in Niedersachsen eine vielfältige Pflegelandschaft mit vielen guten Ideen sowohl hinsichtlich neuer Ansätze in der Pflege wie auch hinsichtlich der Gewinnung von geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Um aber das ganze Potenzial ausschöpfen zu können, will Sozialministerin Ross-Luttmann auch neue Wege in der Pflegelandschaft beschreiten. Unter Federführung des Landespflegeausschusses soll ein landesweiter Ideenwettbewerb für weitere Modellprojekte starten. Dafür soll ein Betrag von 1 Million Euro reserviert werden.

Weitere Modellprojekte sind u.a. zur "Pflege und Migration (kultursensible Pflege)" und "Pflege für ältere Menschen mit geistiger Behinderung und beginnender Demenz" vorgesehen.

Förderung der Selbsthilfe in der Pflege

Ross-Luttmann will auch Selbsthilfegruppen, die im Bereich Pflege tätig sind, mit insgesamt 300.000 Euro fördern. Davon sollen sowohl Menschen profitieren, die selbst betroffen sind und einen Angehörigen pflegen, aber auch ehrenamtlich im Bereich Pflege tätige Bürgerinnen und Bürger. Gefördert werden sollen auch regional tätige Selbsthilfeorganisationen und –kontaktstellen, die die Zusammenarbeit der Gruppen vor Ort ermöglichen und sicherstellen sollen.

Zu Beginn des nächsten Jahres werden weitere Ermittlungen zur Zahl der bereits bestehenden Selbsthilfegruppierungen angestellt.

Weitere Gruppen sollen initiiert und überregional tätige Selbsthilfekontaktstellen sollen an die bereits bestehenden Selbsthilfekontaktstellen im Bereich der Krankenversicherung angebunden werden. Ein In-Kraft-Treten der neuen Richtlinie wird zum Ende des 3. Quartals 2009 angestrebt.

Steigerung der Bekanntheit niedrigschwelliger Betreuungsangebote (nBA)

Ross-Luttmann will den Bekanntheitsgrad der aktuell landesweit an 270 Standorten existierenden niedrigschwelligen Betreuungsangebote noch mehr erhöhen. So könnten etwa Hausärzte verstärkt einbezogen werden. Um möglichst viele Betroffene und auch Angehörige zu erreichen, strebt Ross-Luttmann eine konzertierte Aktion mit den Pflegekassen und der Ärztekammer an. Nicht jeder alte Mensch ist bereits "pflegebedürftig" im Sinne des Gesetzes, bedarf aber bereits mehr oder weniger intensiver Betreuung und Beaufsichtigung. Diese Versorgung rund um die Uhr sicherzustellen ist für die pflegenden Angehörigen häufig eine große Belastung. Niedrigschwellige Betreuungsangebote nehmen den pflegenden Angehörigen diese Fürsorge zumindest zeitweise ab. Sie sind vorgesehen für Menschen mit demenzieller Erkrankung, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung, wenn aufgrund der Erkrankung ein erhöhter Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist.

Imagekampagne zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe

Das Norddeutsche Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege, an dem das Land Niedersachsen - neben den Ländern Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und (ab 01.01.2009) Mecklenburg-Vorpommern - maßgeblich beteiligt ist, strebt eine grundlegende Studie zur Problemanalyse und Aufzeigung von Steigerungs-potentialen der Berufe in der Pflege an. Nur mit der Hilfe einer solchen Grundlagenerforschung kann ein tragfähiges Fundament geschaffen werden, welches zu einer dauerhaften Attraktivitätssteigerung und damit auch zur Steigerung der Qualität der Pflegeberufe führt. Ausgehend von den Ergebnissen der Studie wird sodann eine professionelle und überregionale Kampagne angestrebt. Ross-Luttmann: "Es gilt, ein positives Bild vom Altenpflegeberuf zu vermitteln."
   


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen
Beitrag von: Multihilde am 20. Dezember 2008, 11:26
GRÜNE fordern neues Heimgesetz

Mehr Verbraucherschutz und Selbstbestimmung nötig


Die Vorlage eines Heimgesetzes für Niedersachsen haben die Landtagsgrünen angemahnt. Die neuen Wohn-, Betreuungs- und Pflegeformen älterer und behinderter Menschen würden im bestehenden Gesetz nur unzureichend berücksichtigt, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ursula Helmhold am Freitag in Hannover. Die "Trägheit der Landesregierung in der Heimgesetzgebung" sei befremdlich.

Obwohl die Föderalismusreform schon zum 01.01.2007 den Ländern ermöglicht habe, eigene Landesheimgesetze in Kraft treten zu lassen, dümpele dieses Vorhaben in Niedersachsen inzwischen seit zwei Jahren dahin, kritisierte die Grünen-Politikerin.

Helmhold: "Außer der Einrichtung einer intransparenten Internetaktion ist nichts passiert. Die Forderung nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Heimbeiräte und HeimfürsprecherInnen muss unbedingt in einem neuen Landesheimgesetz erfüllt werden. Die Betroffenen brauchen mehr Mitbestimmung in den Pflegeeinrichtungen."

Das Zögern sei wegen der von der Landesregierung kommunalisierten Altenpflege sehr unverständlich, sagte die Grünen-Politikerin. Die Kommunen benötigten neue Maßgaben und Kriterien zur Einordnung neuer Einrichtungs- und Pflegeformen in das zukünftige Heimrecht.

Helmhold kündigte für das Januarplenum einen eigenen Entschließungsantrag der Grünen für ein neues Verbraucherschutzgesetz für Einrichtungen und Dienste in der Pflege an, mit dem das Bundesheimgesetz abgelöst werden soll.

Quelle:  http://www.ursula-helmhold.de/  (http://www.ursula-helmhold.de/cms/default/dok/263/263030.gruene_fordern_neues_heimgesetz.html)




Titel: Heimrecht Niedersachsen, Grüne fordern neues Heimgesetz
Beitrag von: Multihilde am 20. Dezember 2008, 11:35
Heimrecht Niedersachsen, Grüne fordern neues Heimgesetz

Antrag: Mehr Verbraucherschutz und Selbstbestimmung - Heimrecht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter entwickeln

Antrag: Mehr Verbraucherschutz und Selbstbestimmung - Heimrecht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter entwickeln

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Gegen starke Widerstände der Fachverbände ist das Heimrecht mit der Föderalismusre­form auf die Länder übergegangen. Obwohl dies schon zum 1.1.2007 geschah, hat die Landesregierung bis heute keinen Gesetzentwurf für die Nachfolge des Bundesheimgesetzes vorgelegt. Bislang gibt es lediglich vage Ankündigungen und ein intransparentes, so genanntes Beteiligungsverfahren im Internet.

Dabei ist das Heimrecht reformbedürftig. Es bildet die gesellschaftlichen Herausforderun­gen nicht ab, die einerseits im Zuge der demographischen Entwicklung, andererseits aber auch durch geänderte gesellschaftliche Anforderungen an das Leben bei Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit im Gesetz ihren Niederschlag finden müssen.

Die Landesregierung wird aufgefordert:

Zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die folgenden Anforderungen erfüllt:

A. Umfassender Geltungsbereich – Orientierung am individuellen Hilfebedürfnis der Betroffenen

1. Einbezug aller, d.h. stationärer, teilstationärer und ambulanter Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf betreut und gepflegt werden, in die Bestimmungen eines Landesnachfolgegesetzes zum Bundes­heimgesetz.
2. Abgestufte Regelungen, die sich am Schutzbedürfnis der Betroffenen orientieren, für die Einrichtungen und Dienste, die die Entwicklung neuer Wohn- und Betreu­ungsformen nicht behindern, aber die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer und die Qualität der Einrichtungen und Dienste sichern.

B. Mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit für Pflegebedürftige

1. Das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen soll berücksichtigt werden. Dabei ist besonde­rer Wert auf den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu legen.
2. Hierzu ist ein Case-Management mit Assessmentfunktion vorzusehen, um die notwendige  Feststellung des Hilfe- und Pflegebedarfs sowie die Beratung und Koordination von passgenauen Hilfsangeboten und die Begleitung der Betroffenen auch hinsichtlich der Vertragserfüllung zu sichern. Hierzu sind unabhängige Beratungseinrichtungen (Pflegestützpunkte) zu schaffen
3. Zusammenarbeit mit den im Quartier vorhandenen sozialen Netzwerken

C. Stärkung des Verbraucherschutzes und der Rechte der Nutzerinnen und Nutzer

1. Weitgehende Transparenz über die Leistungen der Anbieter durch Veröffentlichungspflichten im Internet und Qualitätsberichterstattung. Einführung neuer Qualitätsansprüche durch:

a) Eine multidisziplinäre und vom persönlichen Bedarf abhängige Fachkraftquote
b) Laufende interne und externe Qualitätssicherung
c) Stärkung der Mitbestimmungs- und Teilhaberechte der Nutzerinnen und Nut­zer von allen Einrichtungen und Diensten unter besonderer Berücksichtigung der Mitbestimmungsinteressen behinderter Menschen
d) Verpflichtung des Personals zur regelmäßigen Fortbildung
e) Obligatorische Einbeziehung von engagierten Angehörigen, Selbsthilfeinitiativen und  Freiwilligen bzw. Ehrenamtlichen in die Arbeit der Einrichtungen und deren Gremien
f) Einführung eines Beschwerdemanagements
g) Die Priorität der Ergebnisqualität gegenüber der Prozess- und Strukturqualität in den Einrichtungen
h) Definition von Qualitätsmerkmalen für Wohnräume für Menschen mit Behinderung und/oder Pflegebedarf im Bauordnungsrecht

D. Aufsichten und Prüfinstanzen

1. Vernetzung und Koordination der verschiedenen Prüfinstanzen des Sozial- und des Ordnungsrechts für den Bereich der Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen.
2. Einbezug ordnungsrechtlicher Sanktionen bei der Verletzung von Mindeststandards.

E. Altenhilfeplanung

1. Die kommunale Altenhilfeplanung soll mit den Erkenntnissen des Case Management, der Heimbeiräte und Heimfürsprecher und der Prüf- und Kontrollinstanzen koordiniert und abgestimmt werden

2. Aufbau von Strukturen zur Nutzung des trägerübergreifenden Budgets in Niedersachsen

Begründung

Das bisher beim Bund angesiedelte Heimrecht ist durch die Föderalismusreform zur Länderangelegenheit geworden. Dies geschah gegen den Rat vieler Vertreterinnen und Vertreter von öffentlichen Verwaltungen und Fachverbänden. Die neue Situation birgt die Gefahr sehr unterschiedlicher rechtlicher Regelwerke und Standards zwischen den Bundesländern. Das bisherige Heimrecht ist nur bedingt zukunftstauglich und bedarf der Weiterentwicklung. Das Heimgesetz ist in einer Zeit entstanden, in der es im Wesentlichen nur zwei Formen der Pflege gab: die häusliche Pflege durch die Angehörigen und die Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim oder einer Behinderteneinrichtung.

Selbstbestimmung und Selbständigkeit haben in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Deshalb sind Wohnen, Leben, Assistenz und Pflege in der eigenen Wohnung und im bisherigen Wohnumfeld in der Regel das zentrale Ziel pflegebedürftiger oder von Pflegebedürftigkeit bedrohter Menschen. Mit dem Verbleib in der eigenen Wohnung hängen soziale Bindungen und Teilhabe der Menschen und häufig auch das Zusammenleben der Generationen zusammen.

Für die zukünftige differenzierte Anamnese des Hilfe- und Pflegebedarfs, die Wahl der Wohnweise und der Hilfeform bedarf es sowohl der Einrichtung von Case Management als auch der unabhängigen Pflegeberatung in Pflegestützpunkten.

Die Zukunft liegt in einem Ausbau von Wohn- und Versorgungsformen die Alternativen zum Leben in einem Pflegeheim darstellen. Die beschleunigte Entwicklung dieser Formen und ihre große Vielfalt sind der Beweis dafür. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, muss ein neues Nachfolgerecht zum Heimgesetz im Sinne des Verbraucherschutzes in allen Einrichtungen und Diensten der Altenpflege und Behindertenhilfe gelten.

Die Länder haben in Nachfolge des Bundesrechts auch die ordnungsrechtliche Seite des bisherigen Heimrechts zu regeln. Dies sollten sie im Zusammenhang mit ihren anderen Zuständigkeiten (z. B. Gesundheitsdiensterecht, Gewerbeaufsichtsrecht, Bauordnungsrecht) und ihrer Verantwortung für die Infrastrukturentwicklung, wozu auch die Beratungsinfrastruktur zu rechnen ist, tun. Hier sind in starkem Maße auch die Kommunen aufgrund ihrer Zuständigkeiten in der kommunalisierten Altenpflege gefordert.

Die Weiterentwicklung des Vertragsrechts hin zu neuen Vertragstypen für Humandienst­leistungen bleibt Aufgabe des Bundes. Andere Anforderungen wie der Aufbau des Fallma­nagements (Case Management) vor Ort müssen Hand in Hand mit den Aktivitäten der Länder und Kommunen zur weiteren Ausgestaltung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes, das am 1.7.08 in Kraft getreten ist, gehen (z.B. bei der Einrichtung von Pflegestützpunkten).

Inzwischen haben einige Bundesländer neue "Heim"gesetze verabschiedet oder Gesetzentwürfe vorgelegt. Dazu gehören die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Nach unseren Informationen wird die Bezeichnung "Heimgesetz" nur noch von Baden-Württemberg benutzt. Auch darin zeigt sich schon der Paradigmenwandel. Schleswig-Holstein spricht sogar von einem "Selbstbestimmungsstärkungsgesetz".

Alle bisher vorliegenden Gesetzentwürfe betonen die Rechtspositionen des Individuums und stärken die Stellung der Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen; Verbraucherschutz wird positiv sanktioniert. Information und Beratung gilt im Doppelpack mit Melde- und Anzeigepflichten zunehmend als Instrument der Qualitätssicherung. Die Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements als ein zivilgesellschaftliches Element einer demokratischen Mitwirkungs- und Beteiligungskultur in Einrichtungen und Diensten für ältere und behinderte Menschen findet immer mehr Anklang.

Eine der wichtigsten zu lösenden Fragen bleibt der Einbezug neuer Einrichtungs- und Betreuungsformen in ein Landesgesetz. Wohngemeinschaften/ Wohngruppen/Pflegewohngruppen sind als neues unverzichtbares Element einer inzwischen vielfältigeren Einrichtungs- und Dienstestruktur angekommen und angenommen. Deren Nutzerinnen und Nutzer haben auch in diesen neuen Betreuungs- und Pflegeformen einen selbstverständlichen Anspruch auf gesetzlich verbürgte Qualität der erbrachten Dienstleistungen wie auch an die Konstruktion der Organisation dieser Einrichtungen.

Entscheidend für die ordnungspolitische Einordnung bleibt die Frage der geteilten Verantwortung und der strukturellen Abhängigkeiten in diesen Einrichtungen. Je stärker die Stellung der Nutzerinnen und Nutzer ist, desto mehr kann man die ordnungsrechtliche Behandlung abstufen.

Niedersachsen hat noch keinen eigenen Gesetzentwurf in Nachfolge zum Bundesheimge­setz vorgelegt. Stattdessen hat die Landesregierung als neue Form der Bürgerbeteiligung eine Internetplattform mit Hilfe der Bertelsmann-Stiftung eingerichtet, auf die aber nicht jedermann und jedefrau seine/ihre Anregungen zu dem neuen Landesgesetz einstellen können.

Der Zugang ist eingeschränkt, die Ergebnisse werden offenbar nicht veröffentlicht. Inwieweit die dort eingestellten Anregungen bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes berücksichtigt werden wird abzuwarten sein.

Ursula Helmhold

Parlamentarische Geschäftsführerin

Quelle:  http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de  (http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de//cms/default/dok/263/263021.antrag_mehr_verbraucherschutz_und_selbst.html)
17. Dezember 2008




Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen
Beitrag von: Multihilde am 09. März 2009, 14:21
Heimgesetz Niedersachsen bzw. Heimbewohnerschutzgesetz



Gespräch des SoVD-Kreisverbandes Diepholz mit Landtagsabgeordneten
Mensch muss im Vordergrund stehen


Warum hat die Landesregierung noch kein niedersächsisches „Heimgesetz“ geschaffen? Was hat die Politik bisher unternommen, um ein entsprechendes Gesetz für Niedersachsen zu verabschieden? Diese Fragen beschäftigen seit längerem den Arbeitskreis Sozialpolitik des SoVD-Kreisverbandes Diepholz. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde die Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer übertragen. Bisher fehlt ein eigenständiges niedersächsisches Heimgesetz.

Der SoVD Diepholz hatte zur Beantwortung dieser Fragen die Landtagsabgeordneten des Kreises Diepholz zu einem Fachgespräch in die Kreisgeschäftsstelle nach Sulingen ein-geladen. Begrüßt wurden die Gäste von der stellvertretenden Kreisvorsitzenden Ursula Tebelmann. Von der CDU nahmen Karl-Heinz Klare und Frank Mindermann, von der FDP Gesine Meißner (Vorsitzende des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen, Frauen und Familien im Niedersächsischen Landtag) und von der SPD Grant Hendrik Tonne an der Veranstaltung teil. Vertreter des SoVD-Kreisverbands waren Rita Wegg, Waldemar Erdmann, Ludwig Friese und Ortwin Stieglitz. Meißner verwies darauf, dass die Basisbefragung im Internet zu den 2008 veröffentlichten Eckpunkten zum Heimgesetz noch nicht abgeschlossen sei. Klare teilte mit, dass die Eckpunkte zur Umsetzung eines neuen Heimrechts zur Ressortabstimmung in den einzelnen Ministerien vorliegen und der Entwurf in Kürze veröffentlicht werden soll. Dann wird allen niedersächsischen Einrichtungen, Heimaufsichtsbehörden und den Verbänden die Möglichkeit der Überprüfung gegeben. Grundlage des Gespräches war der vom SoVD im Februar 2008 verabschiedete Zehn-Punkte-Katalog mit unabdingbaren Mindeststandards. Der SoVD fordert unter anderem die Mindestquote zur Beschäftigung von Pflegefachkräften unverändert zu erhalten, den Ausschluss von Drei-Bett-Zimmern, die Unterbringung in Doppelzimmern nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bewohner sowie unangemeldete Kontrollen in Heimen durchzuführen. Konsens in der Gesprächsrunde bestand dahingehend, dass das niedersächsische Heimgesetz den Menschen mit all seinen Bedürfnissen in der Pflege, aber auch mit Zuwendungen berücksichtigen müsse. Unverzichtbar sei auch das Mitbestimmungsrecht der Heimbewohner und der Angehörigen. Tonne verwies darauf, dass in seiner Fraktion zurzeit diskutiert werde, unter dem Oberbegriff „ Pflegegesetz“ ein aus drei Bänden bestehendes Gesetzbuch zu beschließen. Wichtig sei ihm, dass die Unterbringung in einem Heim wohnortnah zu erfolgen habe. Einig waren sich die Teilnehmenden, dass im Gesetzgebungsverfahren zum Heimrecht der Mensch im Vordergrund zu stehen habe.

Quelle: Papierausgabe des Niedersachsen-Echo: Ausgabe Nr.3 / März 2009, Seite 4
pdf siehe http://www.sovd-nds.de/sovd-zeitung  (http://www.sovd-nds.de/sovd-zeitung.0.html?&no_cache=1)





Hat schon jemand den Entwurf des Heimbewohnerschutzgesetzes im Netz entdeckt? Ich finde ihn bisher nicht......


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen
Beitrag von: Multihilde am 13. März 2009, 19:39
Niedersachsen: Dokumentation der Informationsveranstaltung 2008 für Heimbeiräte

Von der Mitwirkung zur Mitbestimmung
Zitat
Am 04.11.2008 fand unsere Informationsveranstaltung 2008 für Heimbeiräte statt. Wir hatten sie unter das Motto „Von der Mitwirkung zur Mitbestimmung – unsere Forderung an ein neues Heimgesetz“
gestellt.


Diese Themenauswahl führte dazu, dass wir nicht, wie in den Vorjahren, jede Gruppe zweimal anboten, sondern am Vormittag einen Vortrag über aktuelle Entwicklungen zur Überarbeitung des Heimgesetzes ins Pogramm nahmen. Dies erschien uns wichtig, um alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf etwa den gleichen Informationsstand zu bringen und dann am Nachmittag über die Vorstellungen, Wünsche und Probleme der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprechen zu können.

Wir dokumentieren diese Veranstaltung, in dem wir im Folgenden die jeweiligen Protokolle der Arbeitsgruppenleiterinnen und Arbeitsgruppenleiter veröffentlichen. So, unsere Hoffnung, können wir den lebhaften Charakter, der sich durchaus auch in der Unterschiedlichkeit der Intensität in den Gruppen widerspiegelte, auch in diese Dokumentation übertragen. An dieser Stelle geht unser herzlicher Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die sich als Arbeitsgruppenleiterinnen und Arbeitsgruppenleiter zu Verfügung gestellt haben.

In der Hoffnung, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Freude an die Veranstaltung erinnern und wir die Inhalte korrekt wiedergegeben haben und weiterhin der Hoffnung, dass auch die Menschen, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, aus dem Protokoll Anregungen für ihre Arbeit gewinnen können, freuen wir uns schon jetzt auf die Informationsveranstaltung für Heimbeiräte im Jahr 2009.

Jähnert
Referent

Quelle:  http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/veranstaltungen  (http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/veranstaltungen_bblni/shtml/veranstaltung041108.shtml)





Eine tolle Zusammenfassung  finde ich.

Die Dokumentation kann man sich per Kopie z. B. über WORD speichern. Sind dann ca. 14 Seiten und ist Stand altes Bundesheimgesetz, der über kurz oder lang überholt ist.

Sowas müßte es möglichst schnell auch zum neuen Gesetz geben....


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen
Beitrag von: Multihilde am 18. August 2009, 12:49
HeimbewSchutzG

Gerade eben über Google entdeckt. Der Entwurf des Heimbewohnerschutzgesetzes steht im Netz. Eine Pressemitteilung des Ministeriums habe ich noch nicht gefunden

hier geht es zur pdf:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C57258459_L20.pdf

Quelle: http://www.niedersachsen.de (http://www.niedersachsen.de/master/C24643885_L20_D0_I674_h1.html)



Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen
Beitrag von: Multihilde am 19. August 2009, 10:38
Entwurf der Niedersächsischen Landesregierung zur Neuordnung des Heimrechtes geht in den wesentlichen Punkten nicht weit genug

Die Rechte der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf einer am Normalitätsprinzip orientierte Lebensführung, Teilhabe an der Gesellschaft und Mitbestimmung werden nicht ausreichend geschützt.

Die Fachkraftquote soll nicht im Gesetz, sondern lediglich in einer Rechtsverordnung geregelt und damit dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren entzogen werden.

Einzelheiten lesen Sie hier
Altenpflege-Stellungnahme_HeimbewSchutzG.pdf (PDF, 74 kB)

Quelle:  http://nds-bremen.verdi.de/  (http://nds-bremen.verdi.de/branchen_und_berufe/fachbereich_3_gesundheit_soziale_dienste_wohlfahrt_und_kirchen/ambulante_teilstationaere_und_stationaere_pflege)





Titel: VDAB zum Entwurf des Landes-Heimgesetzes Niedersachsen
Beitrag von: Multihilde am 03. September 2009, 07:17
VDAB zum Entwurf des Landes-Heimgesetzes Niedersachsen

Pressemitteilung vom 02.09. 2009

Ob die Stellungnahmen wohl veröffentlicht werden vom Sozialministerium? Andere Bundesländer haben sie ins Internet gestelllt.....

Entwurf des Landes-Heimgesetzes Niedersachsen
VDAB: Schlag gegen Bewohner und Pflegeeinrichtungen

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) hat seine Stellungnahme zum Entwurf eines niedersächsischen Gesetzes „zum Schutze von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern“ dem Sozialministerium übermittelt. Der Gesetzentwurf schränkt die Bewohnerrechte in den Bereichen Datenschutz und Wahlmöglichkeiten erheblich ein. Insgesamt stellt er die Betreiber von Einrichtungen unter den Generalverdacht des unrechtmäßigen Handelns.

Dazu Petra Schülke, Vorstandsmitglied des VDAB-Landesverbandes Niedersachsen und Bremen: „In dieser Form darf der Gesetzentwurf schlichtweg nicht beschlossen werden. Wir haben kein Verständnis für die Absicht des Sozialministeriums, neue Wohnformen mit einem Regelungs- und Kontrollmechanismus zu versehen, den die Nutzer dieser Angebote gar nicht wollen. Indem das Heimgesetz nun auch auf ambulant betreute neue Wohnformen ausgedehnt werden soll, definiert der Gesetzgeber Menschen, die in Senioren-Wohngemeinschaften leben, plötzlich als Heimbewohner. Diese Menschen haben sich jedoch bewusst entschieden, anders als in einer stationären Einrichtung zu leben. Nun kommt der Gesetzgeber, will kontrollieren und aus ihrer frei gewählten Wohnform ein Heim machen, was die Nutzer dieser Angebote gar nicht wollen. Sie haben sich frei entschieden, wo und wie sie leben wollen und müssen nicht in dem vorgesehenen Maß geschützt werden.

Ebenso steht zu befürchten, dass das Angebot an alternativen Wohnformen in Niedersachsen sinkt, wenn das Gesetz in dieser Form beschlossen wird. Niemand, der Wohnraum für Senioren, z. B. für eine Wohngruppe oder eine Wohngemeinschaft zur Verfügung stellt, möchte dieser strikten behördlichen Kontrolle unterliegen. Das gilt auch für Mieter.
Laut Gesetzentwurf soll sogar das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden. Die Privatsphäre von Mietern einer Wohngemeinschaft wird so immens missachtet.“

Jürgen Rehse, Vorsitzender des VDAB-Landesverbandes Niedersachsen und Bremen, ergänzt: „Auch der Datenschutz wird im Gesetzentwurf erheblich ausgehöhlt. So müssen die Bewohner hinnehmen, dass die Heimaufsicht von ihren persönlichen Verhältnissen auch hinsichtlich Wertsachen und Vermögen erfährt – und dies ohne ihr Einverständnis oder vorheriges Wissen. Ein Gesetzentwurf zum Schutz der Heimbewohner muss auch Datenschutz gegenüber der Behörde hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse der Bedürftigen gewährleisten.

Ausufernde behördliche Kontrollen tragen zu einer erhöhten Bürokratiebelastung für die Einrichtungen bei. Wird an einer Stelle Bürokratie abgebaut, werden an anderen Stellen neue Vorschriften eingefügt. Unter dem Strich wird die Bürokratielast steigen, so dass letztlich weniger Zeit für die Interessen und Wünsche des Pflegebedürftigen bleibt. Beispiel: Die Pflicht zur Vorlage von Kopien von Unterlagen nach Ermessen der Behörde. Das trifft ebenfalls die Kommunen und Kreise, die Einrichtungen betreiben. Auch von Datenschutz kann hier keine Rede mehr sein.

Auch kommen zusätzliche Kosten auf die Behörden zu. Die zuständigen Behörden werden auf Grund ihrer personellen Ausstattung die erweiterten Aufgaben, die dem Schutze der Bewohner dienen sollen, nicht durchführen können. Das Personal muss trotz leerer Haushaltskassen aufgestockt werden. Somit wird die versprochene Sicherheit, die mit einer Einschränkung persönlicher Freiheitsrechte einhergeht, teuer erkauft.  

Die mittelständischen Unternehmen in der Altenpflege werden durch den Gesetzesentwurf erheblich geschwächt. Derzeit ist der Pflegemarkt geprägt von mittelständischen Unternehmern, ambulant ebenso wie stationär. Diese Kultur gilt es aus unserer Sicht unbedingt zu erhalten. Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen nicht durch ein solches Gesetz geschwächt werden. Denn wird der Gesetzentwurf so beschlossen, gäbe es einen deutlichen Trend hin zu größeren Unternehmen und Pflegeketten, den es zu verhindern gilt.“

Das Fazit des VDAB: Der Gesetzentwurf wird seinen Zwecken und Zielen nicht gerecht. Er muss gründlich überarbeitet werden.

Quelle:  http://vdab-info.de  (http://vdab-info.de/index.php?id=480)





Titel: Schutz von Heimbewohnern: SoVD fordert Überarbeitung des Gesetzes
Beitrag von: Multihilde am 04. September 2009, 10:49
Schutz von Heimbewohnern: SoVD fordert Überarbeitung des Gesetzes

Der Referentenentwurf für ein niedersächsisches Gesetz zum Schutz von Heimbewohnern, befindet sich in der Verbandsanhörung. Auch der SoVD-Landesverband Niedersachsen hat dazu Stellung genommen. Der Landesverband begrüßt es zwar, dass die Wahrung und Förderung der Teilhabe pflegebedürftiger und behinderter Menschen am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben in dem Gesetz aufgenommen wurde, ist aber auch der Meinung, dass der Referentenentwurf hinter den Erwartungen an ein zeitgemäßes Schutzgesetz zurück bleibt.

Besonders kritisch bewertet der Verband die Tatsache, dass in dem Entwurf der ausdrückliche Schutz der Privat- und Intimsphäre und das Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege fehlen. Außerdem seien Anforderungen an die Räume in den Heimen, an die Heimleitung sowie die Beschäftigten und die Wahl und Zusammensetzung der Bewohnervertretung nicht geregelt. Dies ist einer späteren Rechtsverordnung vorbehalten. Der SoVD-Landesverband Niedersachsen hält es jedoch für dringend erforderlich, dass diese Fragen zusammen mit dem Gesetzesentwurf beraten werden.

Das niedersächsische Gesetz zum Schutz von Heimbewohnern soll das Bundesheimgesetz - mit Ausnahme des Vertragsrechts - ersetzen, weiter entwickeln und dem veränderten Selbstverständnis älterer und behinderter Menschen anpassen. Nach einer Überarbeitung des Entwurfes soll das Gesetz in den Niedersächsischen Landtag eingebracht werden. In einer Anhörung wird dann auch der SoVD seine Positionen vertreten.


Quelle:  http://www.sovd-nds.de/10398.0.html  (http://www.sovd-nds.de/10398.0.html)



SoVD-Stellungnahme und der Referentenentwurf einschließlich Begründung ist als pdf-Dokument unter dem o. a. Link zu finden (276 KB)

Zitat
Mitwirkungsrechte § 4

Es wird begrüßt, dass eine Bewohnervertretung das Recht hat, fach- und sachkundige Personen ihres Vertrauens hinzuziehen zu können (Abs. 1). Eine abschließende Bewertung der Mitwirkungsrechte ist jedoch nicht möglich, da Art, Umfang und Form der Mitwirkung in einer Rechtsverordnung geregelt werden sollen, die noch nicht vorliegt. Wir bekräftigen deshalb unseren Appell, diese Rechtsverordnung zusammen mit dem Gesetzentwurf vorzulegen.

ab Seite 25 der pdf ist die Begründung zu finden




Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen
Beitrag von: Multihilde am 30. September 2009, 08:29
Stellungnahme der BIVA

Die Stellungnahme zum Heimbewohnerschutzgesetz ist etwas versteckt auf den BIVA-Seiten zu finden

Zitat
Unsere nachstehende Stellungnahme beschränkt sich auf sieben Bereiche, die die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner unmittelbar betreffen.
1. Geltungsbereich des Gesetzes (§ 1)
2. Zweck des Gesetzes (§ 2)
3. Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner (§ 4)
4  Anforderungen an den Betrieb eines Heims (§ 5)
5. Anzeigepflichten (§ 6)
6. Prüfungspflichten und -befugnisse der Behörden (§ 8)
7. Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften (§ 13)

Irritiert hat, dass im Rahmen der vorgeschalteten öffentlichen Diskussion die Interessenverbände der Bewohnerinnen und Bewohner in die Online-Konsultation nicht einbezogen wurden. So wurde wieder über ihre Köpfe hinweg über Art, Umfang und.....

Fundstelle

http://www.biva.de/uploads/media/HeimbewSchutzG_Stellungnahme_BIVA_31.08.09.pdf

Quelle: http://www.biva.de/index.php?id=641


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen
Beitrag von: kleinermond am 17. Mai 2010, 17:32
So, nun ist es fast soweit . . .



Titel: effektiver Schutz Heimbewohner
Beitrag von: Multihilde am 17. Mai 2010, 20:24
effektiver Schutz Heimbewohner

Pressemitteilung SoVD vom 17.05.10

Hannover. Der SoVD (Sozialverband Deutschland) in Niedersachsen fordert den effektiven Schutz aller Heimbewohner durch das künftige Landesheimgesetz.

„Ein-Bett-Zimmer müssen zum Standard werden“, benennt SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer eine zentrale Forderung des mit 255.000 Mitgliedern größten niedersächsischen Sozialverbandes. „Zu einem selbstbestimmten Leben gehört die Möglichkeit, sich jederzeit räumlich zurückziehen zu können. Deshalb zählt zu den Grundregeln der Heimversorgung auch der Schutz der Privat- und Intimsphäre als Kernbereich der Menschenwürde“, erläutert er.

Der SoVD hatte sich bereits in der Vergangenheit nachhaltig für die Rechte der Heimbewohnerinnen und -bewohner stark gemacht. „Wir bleiben im Interesse der Menschen bei unseren zentralen Forderungen“, betont Bauer. „Das neue Heimgesetz darf nur noch unangemeldete Überprüfungen der Heime vorsehen, die jährlich von der Heimaufsicht durchgeführt werden müssen. Die bisherige Fachkraftquote muss mindestens erhalten bleiben, auch das gehört in den neuen Gesetzestext“, erläutert der SoVD-Landesvorsitzende.

Quelle:  http://www.sovd-nds.de/  (http://www.sovd-nds.de/)



Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen
Beitrag von: Multihilde am 18. Mai 2010, 18:56
Pressemitteilung vom 18.05.10 - Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Schutz älterer Menschen gestärkt

HANNOVER. Die Landesregierung hat heute den Entwurf des Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG) beschlossen. Der Entwurf wird in Kürze dem Landtag zugeleitet. Mit dem Gesetzesentwurf nimmt Niedersachsen die durch die Föderalismusreform übertragenen Gesetzgebungskompetenzen wahr und entwickelt das Heimrecht des Bundes weiter.

Ziel des Bundesheimgesetzes ist der besondere Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen in den klassischen stationären Einrichtungen. „Wir wollen, dass Menschen heute trotz Alter und Pflegebedürftigkeit möglichst lange selbstbestimmt leben können", sagt Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan. Darüber hinaus führt das Bundesheimgesetz immer wieder zu rechtlichen Unsicherheiten - besonders bei der Abgrenzung von Heimen und Formen ambulant betreuten Wohnens. Özkan: „Ziel unseres niedersächsischen Gesetzesentwurfs ist es, hier Rechtssicherheit zu schaffen."

Wer in stationären Einrichtungen oder in selbstbestimmten ambulant betreuten Wohngemeinschaften lebt, braucht besonderen Schutz. Denn er ist abhängig von Dritten.
Diesen Schutz stellt der Gesetzentwurf her. Daneben entlastet er die Träger zugunsten der Pflege von vermeidbarem bürokratischem Aufwand. Gleichzeitig schafft der Gesetzentwurf die Möglichkeit, neue Wohn- und Betreuungsformen leichter zu erproben.

Quelle:  http://www.stk.niedersachsen.de  (http://www.stk.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1130&article_id=58420&_psmand=6)


(Nachtrag durch admin)

Pressemitteilung Landesgrüne NDS vom 18.05.2010

Landesregierung vertrödelt Landesheimgesetz
Niedersachsen Schlusslicht – Standards für sachgemäße Betreuung in Gefahr


Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Ursula Helmhold hat der Landesregierung "Bummelantentum bei der Qualifizierung des Heimangebotes" vorgeworfen. Der heutige (Dienstag) Kabinettsentscheid zum Nachfolgegesetz des Bundesheimgesetzes käme zu spät, sagte die Grünen-Politikerin. Obwohl das Land nach Verabschiedung der Föderalismusreform schon seit dem Januar 2006 die Zuständigkeit für die Regelung des Heimrechts erhalten habe, sei "die Zeit vertrödelt" worden; CDU und FDP hätten Niedersachsen damit zum "bundesweiten Schlusslicht zurück entwickelt".

Helmhold äußerte die Befürchtung, dass die Landesregierung unter dem Vorwand der Entbürokratisierung die hohen Standards des Bundesheimgesetzes unterlaufen will. "Ein Landesheimgesetz muss aber ausreichend Schutz vor unsachgemäßer Betreuung bieten und für ausreichendes Fachpersonal sorgen", sagte die Grünen-Politikerin.

Helmhold forderte, dass bei den anstehenden Ausschussberatungen und Anhörungen die Verbände und Initiativen der älteren Generation umfassend zu Wort kommen müssen.

Quelle: http://www.ursula-helmhold.de (http://www.ursula-helmhold.de/cms/default/dok/340/340410.landesregierung_vertroedelt_landesheimge.html)


Titel: Heimgesetz Niedersachsen Drucksachennummer
Beitrag von: Multihilde am 28. Mai 2010, 19:35
NHeimG Drucksachennummer

Drucksachen-Nummer 16/2493

Unter der Wochenübersicht 31.Mai bis 4. Juni ist erstmals die Drucksachen-Nummer zu finden (Tagesordnung für den 2. Juni).

Quelle:  http://www.landtag-niedersachsen.de  (http://www.landtag-niedersachsen.de)

Die Verfahrensfragen werden im nicht öffentlichen Teil erörtert....


Die Drucksache (100 Seiten) mit Begründung findet man als pdf ebenfalls
unter http://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/start.html

vgl. auch Schnappschuss Suchfeld unten, wo die Drucksachen-Nummer 2493 einzutragen ist.

Pdf dann hat Lesezeichen, ist dadurch übersichtlich.....

Nachtrag: der Internetauftritt Landtag ist ab 02.06.2010 neugestaltet worden, daher gab es in den letzten Tagen wohl Aufrufprobleme... Jetzt klappt es problemlos und per Vorgangssuche kann man den alktuellen Stand nachverfolgen; schön! Auf Festplatte speichern ist trotzdem sinnvoll, gibt ja immer mal Ausfälle usw.


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 12. Juni 2010, 09:43
69. Sitzung Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit  vom  2. Juni 2010

Das Kurzprotokoll steht nun auch im Netz zum NHeimG.

Kam eben nicht mehr rein auf die Seite des Landtages, hatte mir die pfd jedoch gespeichert; vgl. Anlage

Von dort kann man gleich zur Drucksache 16/2493 springen :D

Zur Sicherheit auch noch angehängt ;)




Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 19. August 2010, 18:32
Landesbehindertenbeauftragter und Heimbeiräte fordern:

Im neuen Niedersächsischen Heimgesetz
die Mitbestimmung behinderter und nicht behinderter Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ermöglichen


Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke, hat jetzt gemeinsam mit Behindertenbeiräten aus Niedersachsen darauf hingewiesen, dass bei dem in Kürze im Landtag zur Abstimmung stehenden Heimgesetz wiederum die Mitbestimmung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner nicht vorgesehen ist.

Seit Anfang des Jahres tagt eine Arbeitsgruppe von Heimbeiräten aus Behindertenwohnstätten und entwickelt Vorschläge für eine neue Heimmitwirkungsverordnung. „Ich denke es ist Ausweis neuer Sozialpolitik und zeigt das neue Selbstbewusstsein der Menschen mit Behinderungen, dass diese nicht auf Vorlagen der Landesregierung warten, sondern schon vorab eigene Vorschläge entwickeln. Damit entscheiden Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, in Übereinstimmung mit Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention, wie sie sich ihr Leben wünschen.
Ich denke, die Landesregierung sollte in § 4 des neuen Heimgesetzes festlegen, dass die Menschen mit und ohne Behinderungen, die in Heimen leben, Mitbestimmungsrechte erhalten, die dann in der Heimmitwirkungsverordnung konkretisiert werden
“, erläutert der Landesbeauftragte Karl Finke

Quelle: Pressemitteilung vom 19.08.2010
 http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/presse  (http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/presse_bblni/presse_aktuell.shtml)




Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 27. August 2010, 15:00
Niedersachsen: Heimgesetz auf der Tagesordnung

für den 2. September 2010

Das NHeimG steht auf der Tagesordnung für den 2. September

Zitat
D o n n e r s t a g , 2 . September 2 0 1 0

8 Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (74. - öffentliche - Sitzung)
   9.00 Uhr   - Sitzungszimmer 1 1 0 5 -
1. a) Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2493
   -   (Direkt überwiesen am 31.05.2010)
   -   federführend: AfSFFuG; mitberatend: AfRuV
b) Mehr Verbraucherschutz und Selbstbestimmung - Heimrecht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterentwickeln
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/780  
   -   (Direkt überwiesen am 07.01.2009)
- AfSFFuG
   hier:   Anhörung

Quelle Tagesordnungs-pdf:  http://www.landtag-niedersachsen.de  (http://www.landtag-niedersachsen.de/ps/tools/download.php?file=/ltnds/live/cms/dms/psfile/docfile/96/woche35_104c77a0b3d35da.pdf&name=woche35-10.pdf&disposition=attachment)



Die Drucksache 16/780 kann man über die Tagesordnung direkt herunterladen.



Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 02. September 2010, 13:54
SoVD-Stellungnahme vom 31. August 2010

Niedersächsisches Gesetz zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG)

Ich habe mir gerade die 4 Seiten Stellungnahme vom http://www.sovd-nds.de/ durchgelesen.

Zu Tagespflege dort vgl. pdf sowie Schnappschuss aus der pdf des SoVD, sehe ich ganz genau so....

Weitere Stellungnahmen habe ich bisher nicht gefunden im Internet. Vielleicht kann ja jemand nachtragen?


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 06. September 2010, 14:36
Anhörung vom 02.09.2010

Der Kurzbericht (pdf) Ausschussberatung ist unter dem Link unten zu finden, vgl. auch Schnappschuss.

Daraus ist ersichtlich, wer angehört wurde.

Quelle:  http://www.landtag-niedersachsen.de/infothek/kurzberichte  (http://www.landtag-niedersachsen.de/infothek/kurzberichte_ausschuesse/16_wp/sozi/KB_074_AfSFFGuI.pdf)


Verabschiedung eines Gesetzes

Siehe:
http://www.landtag-niedersachsen.de/  (http://www.landtag-niedersachsen.de/ltnds/live/admin/live.php?cms_id=171)

Zitat
Die Verabschiedung eines Gesetzes
Nur nicht hudeln

Die "Bauzeit" für ein Gesetz kann sich hinziehen. Denn sein Entwurf muss mehrere Beratungen (Lesungen) in den Ausschüssen und im Landtagsplenum durchlaufen. Ein Ausschuss, dem ein Gesetzentwurf zur Beratung überwiesen wurde, legt dem Landtag eine konkrete Beschlussempfehlung vor. Nachdem das Plenum zum zweiten Mal, in bestimmten Fällen sogar zum dritten Mal den Entwurf beraten hat, stimmt der Landtag ab. Ein Volksentscheid kann die Verabschiedung eines Gesetzes auch gegen den Landtag erzwingen. Beschlossene Gesetze - oder Gesetzesänderungen - verkündet der Ministerpräsident im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt. Erst nach der Verkündung können sie in Kraft treten.


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 16. September 2010, 10:51
Anhörung zum niedersächsischen Landes-Heimgesetz

Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) kritisiert

Hannover. Am 2. September fand im niedersächsischen Landtag eine Anhörung zum Entwurf des niedersächsischen Gesetzes „zum Schutze von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern“ statt. Jürgen Rehse, Vorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen und Bremen des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) kritisiert: „Der Gesetzentwurf stellt die Betreiber von Pflegeeinrichtungen unter den Generalverdacht des unrechtmäßigen Handelns.“ Dies zeige sich insbesondere in der überbordenden Bürokratiewut des Gesetzgebers.
 
Das niedersächsische Heimgesetz soll auf ambulant betreute neue Wohnformen ausgedehnt werden. Dabei will der Gesetzgeber die in Senioren-Wohngemeinschaften lebenden Menschen als Heimbewohner definieren – mit allen Konsequenzen hinsichtlich strengster bürokratischer Auflagen für diese Wohnformen. „Wir haben kein Verständnis für die Absicht des Sozialministeriums, neue Wohnformen mit einem derartigen Regelungs- und Kontrollmechanismus zu überziehen“, betont Petra Schülke, Vorstandsmitglied des VDAB in Niedersachsen. „Nutzer dieser Wohnformen wollen bewusst nicht wie in einer stationären Einrichtung leben und haben sich daher für diese Wohnform entschieden – und somit auch dafür, nicht in dem nun vorgesehenen Maße, geschützt’ zu werden.“

Quelle:  http://www.vdab-info.de/index.php?id=86  (http://www.vdab-info.de/index.php?id=86)



Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 07. Oktober 2010, 22:09
Niedersächsische Heimbeiräte wollen mitbestimmen

Hannover (kobinet) Sechs Heimbeiräte aus niedersächsischen Behindertenwohneinrichtungen haben sich drei Monate lang regelmäßig getroffen und an einem Forderungskatalog für eine neue Heimmitwirkungsverordnung erarbeitet. Die Forderungen reichen von der Mitbestimmung der Heimbeiräte bei der Formulierung der Musterverträge, der Teilnahme des Heimbeirates an den Vorstellungsgesprächen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis hin zur Mitwirkung an der Gestaltung der Speisepläne und der Freizeitangebote, teilte heute Karl Finke mit.

Seit mehr als zehn Jahren lädt der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen die Mitglieder niedersächsischer Heimbeiräte einmal im Jahr zu einer Fachtagung ein. Die letzte Zusammenkunft der Heimbeiräte fand am 11.11.2009 in Hannover statt. Dort beschäftigte sich eine Arbeitsgruppe mit der Neufassung des Niedersächsischen Heimgesetzes und stellte fest, dass die Betroffenen an diesem Prozess kaum beteiligt waren. Um dies für die Zukunft zu ändern, bildete sich eine Arbeitsgruppe, die Forderungen an die ebenfalls zu reformierende Heimmitwirkungsverordnung erarbeitete. Der Forderungskatalog ist nunmehr fertig gestellt.

„Ich gehe davon aus, dass nicht jede Forderung der Arbeitsgruppe auf Begeisterung der Heimbetreiberinnen und Heimbetreiber stoßen wird. Aber ich bin der Ansicht, dass den Menschen, die in Heimen leben wollen oder müssen, gar nicht genügend Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden können, da es ihr Lebensumfeld ist, über das in dem Forderungskatalog angesprochenen Bereichen entschieden wird", betonte Finke. "Ich fände es richtig, wenn zukünftig an viel mehr Stellen die Menschen mit Behinderungen tätig werden und ihre Forderungen aufstellen, bevor Verwaltung und Politik in das jeweilige Reformvorhaben einsteigen. Dies wäre im Übrigen ein richtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.“

Quelle:  http://www.kobinet-nachrichten.org  (http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,25021/ticket,g_a_s_t) 07.10.2010 - 13:58

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/

Der Forderungskatalog ist auf
http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/presse_bblni/2010/Quartal-IV10/Forderungen_Heimmitwirkungsverordnung.pdf
als pdf herunterladbar...


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 15. Oktober 2010, 09:06
bad e. V. zu geplantem Heimbewohnerschutzgesetz für Niedersachsen:

Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind keine Experimentierfelder für die Heimaufsicht

Andrea Kapp: „Funktionierende alternative Wohnformen für Senioren und Demenzkranke nicht gefährden“

Hannover. Der  Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. hat an den Niedersächsischen Landtag appelliert, mit dem geplanten Heimbewohnerschutzgesetz funktionierende bestehende und neue alternative Wohnformen für Senioren wie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Demenzkranke nicht zu gefährden. „Landesweit gibt es bereits viele erfolgreich geführte Wohngemeinschaften und Projekte, die erwiesenermaßen qualitativ hochwertig und zur hohen Zufriedenheit von ihren Bewohnern und deren Angehörigen arbeiten,“ erklärte Andrea Kapp, bad-Geschäftsführerin Nord.
Durch Qualitätsmanagement der jeweils beauftragten Pflegedienste und deren MDK-Kontrollen für verpflichtende Transparenzberichte sei das Schutzbedürfnis der Bewohner/innen alternativer Wohnformen bereits erfüllt. „Im Interesse bestehender und neuer qualitätsgesicherter Wohnkonzepte für Senioren sollte die Politik im Gesetz klarstellen, dass diese nicht unter das Heimrecht fallen und allenfalls eine Anmeldung bei den Pflegekassen genügt,“ fordern die bad-Geschäftsführerin Nord und Mitglieds-Pflegedienste, die derartige WGs versorgen. Kapp: „Da bedarf es nicht weiterer Kontrollen und Auflagen durch die für solche Wohnmodelle nicht zuständige Heimaufsicht, wie sie der Gesetzentwurf nahelegt!“
Beispiele für von Dritten gut geführte Wohngemeinschaften für Senioren, die von jeweils beauftragten Pflegediensten qualitativ hochwertig ambulant betreut und versorgt werden, liefern niedersächsische bad-Mitglieder mehr als genug.  So versorgt der Interkulturelle Sozialdienst (IKS) in der Landeshauptstadt bereits vier ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenzkranke Ältere. IKS-Geschäftsführerin Jasmin Arbabian-Vogel, Hannovers „Unternehmerin des Jahres 2008“: „Bewusst haben unsere demenzkranken Bewohnerinnen und Bewohner, unterstützt von ihren Angehörigen, ambulant betreute WGs statt Pflegeheime gewählt, um so lange wie möglich einen weitestgehend selbstbestimmten normalen Alltag gemeinsam mit Altersgenossen zu erleben. Unser geschultes Betreuungs- und Pflegepersonal hilft ihnen dabei, diese besondere Lebensqualität genießen zu können.“  Maximal neun Demenzkranke pro WG werden rund um die Uhr von mindestens zwei IKS-Kräften nach der täglichen Grundpflege intensiv betreut und versorgt.
Keinesfalls dürfe der Landtag mit dem Heimbewohnerschutzgesetz die von der Fachwelt immer wieder geforderten und in Ländern wie Frankreich, England und den Niederlanden längst üblichen neuen Wohnformen für Ältere gefährden oder verhindern. Qualitätsauflagen erfüllten die engagierten Pflegedienste in Niedersachsen längst und gern, was durch ihre Bereitschaft zu Transparenz und MDK-Kontrollen belegt werde. Andrea Kapp abschließend: „Wer alternative Wohnformen für sinnvoll und gut erachtet, darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten!“

Quelle: Pressemitteilung vom 12. Oktober 2010  http://www.bad-ev.de/  (http://www.bad-ev.de/)




Bremen hat gerade das “Heimgesetz” in der 2. Lesung gehabt: siehe dort z. B. die FAQ und den Überblick…….:
Forum http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php/topic,504.msg2641.html#msg2641
* 10-07-30 BremWBG v 21 1.pdf
* 10-07-30 BremWBG Begründ v 20 5.pdf
* 10-08-05 BremWoBeG im Ueberblick.pdf
* 2010-04-20 FAQ zum BremWoBeG.pdf

Ob da Bürger durchsteigt, wo was wie ist, weil anderes Bundesland???

Und dann gibt es ja auch noch das bundesweit geltende
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
???

In jedem der 16 Bundesländer hat das Heimgesetz bald einen anderen Namen. Die Abkürzungen sind teilweise nicht ohne stottern aussprechbar, mal an Brandenburg testen?
Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG)


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 21. April 2011, 11:37
SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. mahnt u. a. Heimgesetz an

Pressemitteilung vom 21. April 2011

Bilanz der Sozialministerin enttäuschend

„Özkan weitgehend ohne Erfolge“

Hannover. Aygül Özkans Bilanz nach einem Jahr als Sozialministerin in Niedersachsen ist nach Auffassung des Sozialverbandes SoVD enttäuschend.

„Die Ministerin steht nach zwölf Monaten im Amt weitgehend ohne Erfolge dar. Sie ist zwar offen für Gespräche mit vielen Verbänden und Bevölkerungsgruppen, aber die Resultate für ein sozialeres Niedersachsen fallen sehr bescheiden aus“, sagt SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer und nennt aktuell wichtige Aufgaben aus Sicht des größten niedersächsischen Sozialverbandes: „Noch immer fehlt dem Land ein Heimgesetz, das den Pflegebedürftigen das Recht auf ein Einzelzimmer einräumt und die Fachkraftquote festschreibt. Beim Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung hat das Sozialministerium den im Gesetz niedergelegten Termin zur Überprüfung verstreichen lassen. Diese hätte bis zum 31. Dezember 2010 erfolgen müssen. Auch die verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser in Niedersachsen wurde nicht auf den Weg gebracht. Und beim Thema Inklusion hält sich das Sozialministerium vornehm zurück und verweist auf des Kultusministerium, obwohl es sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die über Bildungsfragen weit hinausgeht.“


Quelle:  http://www.sovd-nds.de/  (http://www.sovd-nds.de/)


Titel: Özkan entzieht Menschen in der Tagespflege den Schutz des Heimgesetzes
Beitrag von: Multihilde am 19. Mai 2011, 22:19
Özkan entzieht Menschen in der Tagespflege den Schutz des Heimgesetzes

Pressemitteilung Nr. 16-178

13. Mai 2011 | Seit beinahe vier Jahren ist die Landesregierung mit einem neuen Heimgesetz für Pflegedürftige in der Bringschuld. „Nun hat Sozialministerin Özkan mit Unterstützung der Landtagsfraktionen von CDU und FDP eine Novelle vorgelegt, die Pflegebedürftige in Tagespflegeeinrichtung dem Schutz der Heimaufsicht entzieht“, kritisierte Uwe Schwarz, stellvertretender Vorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, am Freitag in Hannover.

„Die Tagespflege verzeichnet jährliche Wachstumsraten von rund 25 Prozent. Dieses Wachstum wird mit Blick auf die zunehmende Zahl von Demenzerkrankungen in den kommenden Jahren anhalten. Und gerade diesen boomenden Bereich will die schwarz-gelbe Landesregierung aus dem Schutz der Heimaufsicht herauslösen“, erläuterte Schwarz. „Mit diesem Schritt verschärft Sozialministern Özkan weiter die ohnehin extrem angespannte Pflegesituation in Niedersachsen, anstatt alles zu tun, um die professionelle Pflege zu stärken und zu schützen.“

Die SPD-Fraktion fordere die Landesregierung dringend auf, ihre Pläne aufzugeben und entsprechend der Vorschriften im Bundespflegeversicherungsgesetz auch beim Landesgesetz keine Unterschiede zwischen Vollzeit- und Tagespflege zu machen. Schwarz: „Dieses umfassende Schutzverständnis muss sich auch in Niedersachsen wiederfinden.“ Die SPD-Fraktion stehe damit im Einklang mit gleichlautenden Forderungen der wichtigsten Fachverbände, wie sie in der Anhörung des Landtagssozialausschusses am 2. September 2010 deutlich geworden und bereits in mehreren Bundesländern Realität seien.

Schwarz: „Ministerin Özkan ignoriert weiterhin den großen Handlungsbedarf in der Pflege in Niedersachsen. Andere Bundesländer sind da längst weiter. Niedersachsen bummelt hinterher.“ Die Sozialministerin spiele ganz offensichtlich auf Zeit. Schwarz erinnerte in diesem Zusammenhang an den von der SPD im März dieses Jahres geforderten Pflegepakt. Zwar habe Ministerin Özkan daraufhin Anfang April einen „Pflegepakt“ mit der Pflegebranche angekündigt. „In diese Gespräche ist Frau Özkan jedoch ohne eigene Idee und ohne eigene Vorschläge gegangen. Nun sollen ihr die Verbände, die seit Jahren auf den bereits eingetretenen Pflegenotstand in Niedersachsen hinweisen, erneut Vorschläge liefern. Ministerin Özkan verschleppt in unverantwortlicher Weise Verbesserungen in der Pflege – und das auf dem Rücken von Pflegebedürftigen und Pflegekräften“, kritisierte Schwarz.
Quelle:  http://www.spd-fraktion-niedersachsen.  (http://www.spd-fraktion-niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/326644.php)


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: admin am 07. Juni 2011, 15:53
Schwarz-gelber Entwurf des Niedersächsischen Heimgesetzes unzureichend

Als "nicht ausreichend" und "lückenhaft" hat die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ursula Helmhold den Entwurf des Niedersächsischen Heimgesetzes kritisiert. In ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnen in Heimen drücke sich die Landesregierung vor der Festlegung notwendiger Qualitätsanforderungen, sagte die Grünen-Politikerin heute (Freitag) in Hannover. "Die Ziele der Pflegecharta, die Pflicht zur Vorhaltung einer Fachkraftquote von 50 Prozent in den Altenpflegeeinrichtungen und die Unterbringung in Einzelzimmern als Regelfall sind nicht Bestandteil des Gesetzentwurfes", sagte Helmhold. Das Prinzip "ambulant vor stationär" sei ebenfalls kein erklärtes Ziel des Gesetzes. Die formulierten Kriterien zur Abgrenzung stationärer Einrichtungen von denen des Betreuten Wohnens seien "bürokratisch und unpraktikabel".

Die Grünen-Politikerin forderte für Heimeinrichtungen mehr konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes, zum Beispiel durch die Stärkung der Mitwirkungs- und Teilhaberechte und durch die Veröffentlichung von Qualitätsberichten im Internet. Helmhold kündigte an, dass ihre Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wird.

Quelle: http://www.ursula-helmhold.de (http://www.ursula-helmhold.de/cms/default/dok/380/380720.schwarzgelber_entwurf_des_niedersaechsis.html), Pressemitteilung vom 13.05.2011


Titel: 09.06.2011 Niedersächsischer Landtag: Beratungen zum PflegeSG
Beitrag von: admin am 07. Juni 2011, 17:42
Sitzungen des Niedersächsischen Landtages am Do., 09.06.2011:
Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
(103. - teilweise öffentliche - Sitzung)



10.15 Uhr  - Sitzungszimmer  1105   - Öffentlicher Sitzungsteil
 
2.  Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstbestimmung von Pflege- und Hilfsbedürftigen und Menschen mit Behinderung in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngruppen (Pflege- und Hilfsbedürftigenselbstbestimmungsgesetz - PflegeSG)

Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3670
- (Direkt überwiesen am 25.05.2011)
- federführend: AfSFFGuI; mitberatend: AfRuV; mitberatend gem. § 27 Abs. 4 Satz 1 GO LT:   AfHuF
 
hier:  Öffentliche Erörterung gemäß § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung



Nicht öffentlicher Sitzungsteil

3.  a)  Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2493

- (Direkt überwiesen am 31.05.2010)
- federführend: AfSFFuG; mitberatend: AfRuV
 
 
  b)  Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstbestimmung von Pflege-
und Hilfsbedürftigen und Menschen mit Behinderung in stationären
Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngruppen
(Pflege- und
Hilfsbedürftigenselbstbestimmungsgesetz - PflegeSG)

Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3670
- (Direkt überwiesen am 25.05.2011)
- federführend: AfSFFGuI; mitberatend: AfRuV; mitberatend gem. § 27 Abs. 4 Satz 1 GO LT: AfHuF
 
dazu: Eingabe 01923/08/16
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V., Geschäftsstelle Hannover


betr.: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG)
- verteilt als Vorlage 16 zu Drs. 16/2493 -
 

Eingabe 02308/08/16
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Eckbert Klüsener, 13809 Berlin


betr.: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG)
- verteilt als Vorlage 18 zu Drs. 16/2493 –

  c)  Mehr Verbraucherschutz und Selbstbestimmung - Heimrecht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterentwickeln

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/780
- (Direkt überwiesen am 07.01.2009)
- AfSFFuG


Quelle: Wochenübersicht für die Sitzungen des Niedersächsischen Landtages in der Zeit vom 6. bis 10. Juni 2011 (Ausschüsse und Fraktionen) (http://www.landtag-niedersachsen.de/download/27528/woche23-11.pdf)


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 07. Juni 2011, 20:45
Terminkalender Heimmitwirkung

weiterer Link Heimgesetz/e Niedersachsen
NHeimG oder PflegeSG


Hinter dem Terminkalender für den 9. Juni

http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1587.0
bzw. unter
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1583.0

ist der Link zu NILAS usw.; da kann man immer schauen, was aktuell der Stand ist.

Anhand der Drucksachen-Nummern

16/3670 für
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstbestimmung von Pflege- und Hilfsbedürftigen und Menschen mit Behinderung in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngruppen (Pflege- und Hilfsbedürftigenselbstbestimmungsgesetz - PflegeSG)
Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3670

und

16/2493 für
Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2493
- (Direkt überwiesen am 31.05.2010)
- federführend: AfSFFuG; mitberatend: AfRuV

Manchmal gibt es kurzfristig Tagesordnungsänderungen. Die Kurzprotokolle stehen meist schon am nächsten Tag im Netz, sind aber wenig aussagekräftig


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 19. Juni 2011, 11:35
zweite Ausschußberatung ist abgeschlossen am 16. Juni 2011


RIESE: „Das neue Heimgesetz führt zu mehr Flexibilität und weniger Bürokratie“
09.06.2011

HANNOVER. Das neue Heimgesetz in Niedersachsen wird zu mehr Flexibilität und weniger Bürokratie führen. Davon ist der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Roland Riese, überzeugt. „Wir entlasten die Heime von etlichen Meldepflichten. Die Zahl der anzeigepflichtigen Punkte wurde halbiert. Und wir wollen den älteren Menschen Sicherheit geben, ohne ihre Freiheit durch zu viele Regulierungen einzuschränken.“
 
Entscheidend sei, dass das Heimgesetz breiten Spielraum für neue Wohnformen im Alter ermögliche. „Wir nehmen uns damit auch den Bedürfnissen älterer Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben im Alter an“, sagt der FDP-Sozialpolitiker. „Es war wichtig, dass das Gesetz an dieser Stelle den Realitäten in unserer Gesellschaft angepasst wurde.“ Auch die Erprobungsklausel für neue Wohnformen sei freier gestaltet als im alten Gesetz.
 
„Mit dem neuen Heimgesetz haben wir all das umgesetzt, was wir uns im Wahlprogramm vorgenommen und im Koalitionsvertrag vereinbart hatten“, so Riese. „Wir haben die Landeskompetenz dazu genutzt, das Heimgesetz einfacher und transparenter zu gestalten.“

Quelle:  http://www.fdp-nds.de  (http://www.fdp-nds.de/inhalt/fdp-aktuell/news/newsdetail/artikel/riese-das-neue-heimgesetz-fuehrt-zu-mehr-flexibilitaet-und-weniger-buerokratie.html)





Auf der Tagesordnung für die 25. Kalenderwoche
http://www.landtag-niedersachsen.de/download/27528/woche25-11.pdf  (http://www.landtag-niedersachsen.de/download/27528/woche25-11.pdf) stehen etliche “Heimtagesordnungspunkte” (nicht Heimgesetz)



Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

104. Sitzung: http://www.landtag-niedersachsen.de/infothek/kurzberichte_ausschuesse/16_wp/sozi/KB_104_AfSFFGuI.pdf
105. Sitzung: http://www.landtag-niedersachsen.de/infothek/kurzberichte_ausschuesse/16_wp/sozi/KB_105_AfSFFGuI.pdf

(siehe auch Schnappschüsse unten)


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: kleinermond am 20. Juni 2011, 14:54
Frau Ministerin Özkan entzieht Menschen in der Tagespflege nicht den Schutz des Heimgesetzes. Nach letzten Informationen werden auch Tagespflegeeinrichtungen weiterhin nach den Vorschriften des "neuen Heimgesetzes" überwacht.


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 20. Juni 2011, 18:37
gibt es schon den überarbeiteten Entwurf NHeimG irgendwo? Bisher noch nicht entdeckt....

Frau Ministerin Özkan entzieht Menschen in der Tagespflege nicht den Schutz des Heimgesetzes. Nach letzten Informationen werden auch Tagespflegeeinrichtungen weiterhin nach den Vorschriften des "neuen Heimgesetzes" überwacht.


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 21. Juni 2011, 17:43
Es gibt den Entwurf im (fast) Klartext!

Drucksache 16/3734

a) Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG)
 
b) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstbestimmung von Pflege- und Hilfsbedürftigen und Menschen mit Behinderung in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngruppen (Pflege- und Hilfsbedürftigenselbstbestimmungsgesetz - PflegeSG)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration zu Drs. 16/2493 und Drs. 16/3670

Quelle pdf:
http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/3501-4000/16-3734.pdf



gefunden übrigens DANK RSS; siehe http://www.landtag-niedersachsen.de/rss_feeds/ (Drucksachen) Ist schon eine praktische Sache.

Heimmitwirkung hat auch die RSS-Möglichkeit, schon probiert?
Artikel siehe
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1589.msg2488;boardseen#new


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 23. Juni 2011, 11:46
Heimgesetz Niedersachsen

Abschließende Beratung im 36. Tagungsabschnitt
des Niedersächsischen Landtages


Das Heimgesetz steht auf der Tagesordnung  für den 28. Juni 2011, siehe auch Schnappschuss unten.

Unter http://www.landtag-niedersachsen.de/landtag_live/ kann man die Landtagsdebatte verfolgen am Dienstagnachmittag.


Quelle:  http://www.landtag-niedersachsen.de/download/27694/ta_36.pdf  (http://www.landtag-niedersachsen.de/download/27694/ta_36.pdf)


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 24. Juni 2011, 10:31
Heimgesetz korrigieren - Entwurf behindert alternative Wohnformen im Alter

Pressemitteilung vom 23. Juni 2011

Die Landtagsgrünen haben die Regierungsfraktionen aufgefordert, den für die Plenarsitzung in der nächsten Woche zur Abstimmung vorliegenden Entwurf des Heimgesetzes "umgehend zu korrigieren". Anderenfalls würden die Weiterführung und die Gründung alternativer Wohnformen im Alter "massiv behindert", sagte die sozialpolitische Sprecherin Ursula Helmhold heute (Donnerstag) in Hannover nach der Beratung des Antrages im Ausschuss.

Die Grünen-Politikerin kritisierte insbesondere, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften z.B. für an Demenz Erkrankte unter die engen Bestimmungen des Heimgesetzes fallen sollen, wenn deren Vermieter nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich mit den Betreibern ambulanter Dienste verbunden sind.

Helmhold: "Die sehr rigide Formulierung im Entwurf wird dazu führen, dass viele Wohn- und Hausgemeinschaften schließen müssen, da sie den geforderten Ausstattungs- und Personalaufwand nicht leisten können." In der Folge würde wieder vermehrt auf Heimplätze zurückgegriffen, was dem Ziel "ambulant vor stationär" völlig widersprechen würde.

Quelle:  http://www.fraktion.gruene-niedersachsen  (http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/cms/default/rubrik/6/6505.html)


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 28. Juni 2011, 05:25
Zwei Änderungsanträge

Heimgesetz Niedersachsen am 28. Jun. 2011

Von der Fraktion DIE LINKE gibt es einen Änderungsantrag zum Heimgesetzentwurf Niedersachsen (Drucksache 16/3761)
http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/3501-4000/16-3761.pdf

Ist 7 Seiten lang und man kann den Text eigentlich nur voll verstehen, wenn man die Drucksache/n "mitändert" - ich schaffe es nicht vor heute nachmittag >:(

Aufgefallen ist mir z. B.: "Die Bewohnervertretungen können sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, die bei Bedarf fach- und sachkundige Personen auf eigene Kosten hinzuzieht; diese Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet."

CDU, SPD und FDP haben einen Änderungsantrag (Drucksache 16/3759)
zu Präambel nach Gesetzesüberschrift vorgelegt (1 Seite)
http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/3501-4000/16-3759.pdf ,
erschließt sich mir auf Schlag, was damit gemeint ist.

Die Tagesordnung ist übrigens noch mal geändert worden (27.06.2010). Heimgesetz steht immer noch ziemlich weit vorne....


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 28. Juni 2011, 12:31
Schriftlicher Bericht

für Landssitzung gleich seit eben im Netz!

Zitat
Schriftlicher Bericht zu

a) Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2493

b) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstbestimmung von Pflege- und Hilfsbedürftigen und Menschen mit Behinderung in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngruppen (Pflege- und Hilfsbedürftigenselbstbestimmungsgesetz - PflegeSG)

Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3670
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/3734

Berichterstatterin: Abg. Ulla Groskurt (SPD) ...

Zugehörige PDF-Datei, siehe:
http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/3501-4000/16-3783.pdf


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 28. Juni 2011, 17:59
28. Juni 2011, kurz vor 17:00 Uhr:

Das NHeimG ist "durch"

Nachtrag 1. Juli: Kurzbericht Plenum siehe:

http://www.landtag-niedersachsen.de/infothek/kurzberichte_plenum/wp_16/wp_16_2011/kurz108.pdf


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 29. Juni 2011, 11:17
Pressestimmen zum Niedersächsisches Heimgesetz

NHeimG

Niedersächsisches Heimgesetz bringt mehr Bürokratie und weniger Freiheit
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) – 29.06.2011
 http://www.verbaende.com/News  (http://www.verbaende.com/News.php4?m=78034)

Neues Heimgesetz verabschiedet
 http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/landtag643.html  (http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/landtag643.html)


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 29. Juni 2011, 13:32
Landesheimgesetz hilft Betroffenen nicht weiter

„Ein zeitgemäßes Schutzgesetz sieht anders aus“

Hannover. Der Sozialverband SoVD in Niedersachsen zeigt sich enttäuscht vom neuen Landesheimgesetz. „Die niedersächsische Landesregierung hat lange gebraucht, um dieses Gesetz zu verabschieden. Das Ergebnis bleibt allerdings hinter unseren Erwartungen zurück“, sagt der SoVD-Landesvorsitzende Adolf Bauer dazu: „Eigentlich hatten wir uns von dem Gesetz erhofft, dass die Rechte der Heimbewohner gestärkt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. So konnte man sich beispielsweise nicht darauf einigen, das Recht auf eine Einzelzimmer-Unterbringung für die Pflegebedürftigen fest im Gesetz zu verankern. Stattdessen gibt es nur einen Appell an die Heimbetreiber, den Wünschen der Betroffenen möglichst Rechnung zu tragen. Damit ist den Heimbewohnern jedoch nicht geholfen.“

Kritisch sieht der SoVD auch die Tatsache, dass die sogenannte Nachtpflege – also die stationäre nächtliche Unterbringung eines Pflegebedürftigen – weiterhin nicht vom Heimgesetz erfasst wird. „Während die Tagespflege im Zuge der Beratungen doch noch in das Gesetz aufgenommen wurde, gilt dies für die Nachtpflege nach wie vor nicht. Ein zeitgemäßes Schutzgesetz sieht in unseren Augen anders aus.“

Quelle:  http://www.sovd-nds.de/  (http://www.sovd-nds.de/)


Titel: Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Aygül Özkan
Beitrag von: Multihilde am 29. Juni 2011, 17:09
Niedersächsisches Gesetz zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Aygül Özkan

Sitzung des Nds. Landtages am 28.06.2011, TOP 6

Es gilt das gesprochene Wort!

Zitat
„Wir sind angetreten mit dem Ziel, durch ein Landesheimgesetz bürokratische Belastungen zu vermindern, Anzeigepflichten und Doppelzuständigkeiten abzubauen und nicht zuletzt die Entwicklung neuer Wohnformen zu erleichtern. Und das alles, ohne den nötigen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner zu gefährden. Genau das ist uns nach intensiven Beratungen im Sozialausschuss gelungen!"

Quelle:  http://www.ms.niedersachsen.de  (http://www.ms.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=4972&article_id=97332&_psmand=17)


Titel: Niedersächsische Verkündungsblätter
Beitrag von: Multihilde am 30. Juni 2011, 14:30
Niedersächsische Verkündungsblätter (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt, Nds. Ministerialblatt)

dort erscheint dann ja wohl bald auch das  NHeimG und tritt damit in Kraft


Das Inhaltsverzeichnis der jeweiligen Ausgaben kann man sich ganz schnell ansehen unter
http://www.rechtsvorschriften-niedersachsen.de/gvbl/2011/

Daneben bietet die Schlütersche Verlagsgesellschaft online die Niedersächsischen Verkündungsblätter (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt, Nds. Ministerialblatt) ab dem Jahr 2000 als PDF-Dateien an. Dieses Angebot ist kostenpflichtig!
zum Angebot der Schlüterschen
http://www.rechtsvorschriften-niedersachsen.de/

Zitat
Da wir vollständig privatwirtschaftlich arbeiten, ist der Zugriff auf unser Rechtsvorschriftenarchiv kostenpflichtig.


Klartext Heimgesetz für Niedersachsen kann Normalbürger halt nur früh lesen, wenn er zahlt :'(

Mit dem Bestellverfahren stehe ich noch auf Kriegsfuß, kommt gleich immer pdf des Inhaltsverzeichnisses der aktuellen Ausgabe; abbrechen und sich die Ausgabe suchen, wo man das Inhaltsverzeichnis sehen möchte....

Ansonsten warten bis es auftaucht bei VORIS


Zitat
Im  Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (VORIS) stellt die juris GmbH im Auftrag der Niedersächsischen Staatskanzlei kostenfrei die Volltexte aller geltenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes zur Verfügung.

http://www.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=6813&article_id=20080&_psmand=1000


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 01. Juli 2011, 09:14
Das NHeimG ist "durch"
und steht im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 vom 5. Juli 2011 ab Seite 196

Kurzbericht Plenum siehe Link

http://www.landtag-niedersachsen.de/infothek/kurzberichte_plenum/wp_16/wp_16_2011/kurz108.pdf

Über den Link oben kommt man zu den entsprechenden Drucksachen..


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 06. Juli 2011, 11:41
Der Stenografische Bericht der 108. Sitzung vom 28. Juni 2011 steht als pdf im Netz:

http://www.landtag-niedersachsen.de/infothek/steno/steno_16_WP/2011/endber108.pdf

Ab Seite 37 – 89 kann man nachlesen, was zum Heimgesetz für Niedersachsen (NHeimG) gesagt wurde und wie abgestimmt worden ist.


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 09. Juli 2011, 09:51
09.07. 2011: Heimgesetz Niedersachsen taucht bei VORIS auf

vgl. Schnappschuss unten

Verkündungsdatum auf http://www.nds-voris.de stand eben noch nicht drin.

Direktlink folgt.....


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: kleinermond am 11. Juli 2011, 09:05
Nds. GVBl. Nr. 14/2011 ausgegeben am 05.07.2011


Titel: NHeimG Niedersachsen ist ab 6. Juli 2011 gültig
Beitrag von: Multihilde am 12. Juli 2011, 07:54
NHeimG ist ab 6. Juli 2011 gültig

Gesetzestext kann man bei VORIS  komplett nachlesen

Hier der Link zum

Niedersächsischen Gesetz
zum Schutz von
Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern
(NHeimG):


http://www.nds-voris.de  (http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HeimG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true)

Mit der Navigation links (siehe Schnapp-Schuss unten) kommt man ganz schnell zu den einzelnen §§ (Texte kann man sich kopieren übrigens, da kann man sich dann Anmerkungen dazu setzen in einem eigenen Dokument. So ganz leicht lesbar ist ja nun kein Gesetz)

Mit dem Link
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HeimG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
kommt man gleich zur Gesamtausgabe des NHeimG und kann die 14 Seiten auch ausdrucken (siehe Schnappschuss 2)... Eine Möglichkeit ist auch das gesamte Gesetz unter html zu speichern auf der Festplatte (kann man dann ergänzen mit Textbearbeitungsprogramm)

von der Ministeriums-Seite kann man auch direkt zum Heimgesetz springen:
http://www.ms.niedersachsen.de
(da ist eine  pdf aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt:
http://www.ms.niedersachsen.de/download/9787)

oder über

http://www.soziales.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=23&article_id=110&_psmand=2

Ergänzung: Dort werden auch bald weitere Informationen zum Heimgesetz eingestellt.
Sachen sind eingestellt; vgl. Antwort


Auf
http://www.recht-niedersachsen.de
ist
unter http://www.recht-niedersachsen.de/21141/nheimg.htm ein sehr gut kopierbarer Text des NHeimG zu finden:

Impressum siehe http://www.schure.de
„Die Nutzung der Webseite "Schule und Recht in Niedersachsen - schure.de" ist kostenlos. Das Drucken, Herunterladen und Weiterverwenden wird erwünscht. Das Erstellen der Seiten hat viel Arbeit gemacht. Es ist nicht erlaubt, die Webseiten ohne ausdrückliche Erlaubnis auf digitale Medien zu kopieren oder sogar in eigenen Webseiten zu übernehmen. (s. unten unter Werbung)“

Tipp: da findet man nicht nur das NHeimG....
 


Titel: Erläuterungen zum Heimgesetz Niedersachsen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 20. August 2011, 08:10
Erläuterungen zum Heimgesetz Niedersachsen (NHeimG)

Auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sind Erläuterungen usw. zum NHeimG zu finden. Auch die Merkblätter sind überarbeitet

Zitat
Das Niedersächsische Heimgesetz ist am 06.07.2011 in Kraft getreten (Nds. GVBl. S.196).

Mit dem Landesheimgesetz ist das Ziel verbunden, bürokratische Belastungen zu vermindern, Anzeigepflichten und Doppelzuständigkeiten abzubauen und die Entwicklung neuer Wohnformen zu erleichtern. Zudem galt es, Unsicherheiten bei der Abgrenzung von Heimen zu ambulant betreuten Wohnformen auszuräumen.

Informationen über die sich für Heime ergebenden wesentlichen Änderungen zum NHeimG  und zur Abgrenzung der Wohnformen können Sie hier nachlesen. ..........

Quelle:  http://www.soziales.niedersachsen.de  (http://www.soziales.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=23&article_id=110&_psmand=2)

wesentlichen Änderungen (Internetseite)
http://www.soziales.niedersachsen.de/live/live.php?&article_id=98304&navigation_id=23&_psmand=2

Abgrenzung der Wohnformen (pdf)
http://www.soziales.niedersachsen.de/download/60286

Link zu Heimgesetzsachen Sozialministerium:
http://www.ms.niedersachsen.de  (http://www.ms.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=5112&article_id=14163&_psmand=17)


Titel: Novellierung Heimgesetz Niedersachsen 2014
Beitrag von: admin am 06. Mai 2013, 17:35
NDR Info: Niedersächsisches Pflegegesetz verhindert Pflege-Wohngemeinschaften für Demente

In Niedersachsen werden nach Informationen des Radioprogramms NDR Info kaum noch Pflege-WGs für Demenzkranke gegründet. Ursache ist das Landesheimgesetz, das den Betrieb solcher Wohngemeinschaften erheblich erschwert. Seit es im Juli 2011 in Kraft getreten ist, entstand nach Angaben der niedersächsischen Alzheimergesellschaft lediglich eine Dementen-WG. Einigen bestehenden Wohngemeinschaften droht zudem das Aus. Vertreter der Pflegebranche kritisieren die unklare Rechtslage scharf. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt kündigte eine Überarbeitung des Gesetzes an.

Im niedersächsischen Heimgesetz fehlt, anders als in den Gesetzen anderer Bundesländer, die genaue Definition einer Pflege-WG. Für den Betrieb einer Wohngemeinschaft gibt es deshalb derzeit nur zwei Möglichkeiten: Entweder wird die WG als selbstbestimmt eingestuft oder es gelten strenge Auflagen wie für ein Pflegeheim, die WGs kaum erfüllen können. Andere Bundesländer kennen auch Zwischenstufen.

Das Oldenburger Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass WGs mit Dementen grundsätzlich nicht selbstbestimmt sein können. Ronald Richter, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein, kritisiert das: "Einem Urteil des Oldenburger Verwaltungsgerichts zufolge wird eine WG nur dann als selbstbestimmt gesehen, wenn die Angehörigen darin ebenfalls wohnen. Das ist völlig weltfremd und an der Realität vorbei." Auch Pflege- und Patientenverbände protestieren. So forderten die Alzheimergesellschaft Niedersachsen, die Landesgruppe des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste BPA und der Landesverband der Johanniter eine schnelle Änderung des Gesetzes.

Die neue niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt räumte gegenüber dem NDR Mängel im Heimgesetz ein und kündigte an, die Gründung von Dementen-WGs zu erleichtern.
Eine Neuausrichtung des Gesetzes solle wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen noch in diesem Jahr angeschoben werden. Die Ministerin forderte die zuständigen Heimaufsichtsbehörden in den Landkreisen auf, bis zu einer Gesetzesnovelle ihren Ermessensspielraum auszuschöpfen: "Ich rate zum richtigen Augenmaß, in dieser doch recht unklaren Rechtslage die richtigen Entscheidungen zu treffen."

Quelle: http://www.ndr.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/pressemeldungndr12181.html, 02.05.2013

Siehe auch:
- http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/pflege299.html
- http://www.haeusliche-pflege.net/Infopool/Nachrichten/Politik/Ministerin-will-Heimgesetz-aendern


Titel: Niedersachsen: Pflege-Wohngemeinschaften = Klein-Heime?
Beitrag von: admin am 11. Juni 2013, 00:09
NDR Markt | 10.06.2013 | 20:15 Uhr

Heimgesetz: Stehen Pflege-WGs vor dem Aus?

von Beatrix Bursig

... Sogar bereits lange Jahre bestehende Pflege-Wohngemeinschaften haben immer wieder das Problem, dass die Heimaufsicht die Pflege-WGs als Mini-Heime betrachten - mit den hohen Auflagen, die für Heime gelten. Diese unklare Rechtslage gibt es im Norden nur in Niedersachsen. Sie hat Folgen. Die AOK in Niedersachsen etwa verwehrt in Einzelfällen Demenzkranken, die in Wohngemeinschaften leben, Leistungen aus der ambulanten Krankenpflege mit der Begründung, in der Wohngruppe fehle die Häuslichkeit. Sie sei nicht der geeignete Ort für ambulante Pflegeleistungen. ...

... Die rot-grüne Landesregierung in Hannover hat eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten eingesetzt, mit dem Ziel, das Landesheimgesetz zu überarbeiten. Das wird frühestens 2014 der Fall sein. Bis dahin können die derzeit existierenden Pflegewohngemeinschaften nur auf Duldung der Heimaufsicht hoffen. Angehörigen von Pflegebedürftigen in Wohngruppen, bei denen die gesetzliche Krankenkasse die Zahlungen für ambulante Krankenpflege verweigert, bleibt der Klageweg.

Quelle: http://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/gesundheitswesen/pflegewg101.html


Titel: Sozialministerin Rundt stellt Grundzüge des neuen Heimgesetzes Niedersachsen vor
Beitrag von: Multihilde am 14. November 2013, 15:38
Land fördert Wohnberatung für Seniorinnen und Senioren

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat beim heutigen Niedersächsischen Fachtag „Wohnen im Alter - Perspektiven für Stadt und Land" in Hannover betont, dass sich die Landesregierung für die Entwicklung neuer Wohnformen für Seniorinnen und Senioren stark macht: „Wir unterstützen selbstbestimmte Wohnformen im Alter!" Rundt verwies auf den stark ansteigenden Anteil der über 60-Jährigen in der Bevölkerung: „Eine Frage, mit der wir uns heute schon beschäftigen sollten, ist deshalb: Wie wollen und wie werden wir im Alter wohnen? Wie ich aus meinen Gesprächen weiß, möchte die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger möglichst lange selbstständig und selbstbestimmt in der vertrauten Umgebung wohnen."

Rundt lobte das Ziel der Fachtagung, neue Wohn- und Pflegeformen in Niedersachsen zu entwickeln: „Denn wir wissen, Wohnung und Wohnumfeld haben in jedem Lebensalter eine große Bedeutung für die Lebensqualität und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben." Allerdings blockiere das von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Niedersächsische Heimgesetz die Entwicklung neuer, selbstbestimmter Wohnformen, so die Sozialministerin: „Wir stehen im Zuge der laufenden Heimrechtsreform im Dialog mit den in der Pflege verantwortlichen Institutionen und Verbänden sowie der Wohnungswirtschaft. Wir wollen die Entfaltung von Alternativen zur klassischen vollstationären Pflege ermöglichen und die besonderen Interessen von Menschen mit Demenz berücksichtigen."

Dr. Andrea Töllner vom „Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter" erklärte bei der Fachtagung: „Uns freut, dass das Heimgesetz jetzt in die richtige Richtung geht. Innovative Wohnformen sind für uns all jene, in denen ältere Menschen selbstbestimmt in einer Gemeinschaft leben können." Töllner, deren Niedersachsenbüro den Fachtag gemeinsam mit dem Sozialministerium veranstaltete, begrüßte den Kurswechsel in der Landespolitik: „Nicht nur am Koalitionsvertrag ist zu sehen, dass die neue Landesregierung das Wohnen im Alter sehr ernst nimmt - die neuen Ansätze reichen von der Seniorenberatung bis zur Wohnungsbauförderung."

Sozialministerin Cornelia Rundt will die Beratungsangebote für Seniorinnen und Senioren künftig übersichtlicher gestalten und landesweit „Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen" schaffen. Zudem bieten schon jetzt mehr als 500 ehrenamtliche Wohnberaterinnen und -berater Seniorinnen und Senioren Hilfe an, wenn es darum geht, ihre Wohnung altersgerecht zu gestalten.

Zitat
Auch mit der Reform des Heimgesetzes sollen übersichtliche Strukturen und juristisch klarere Regelungen geschaffen werden.

„Das bisherige NHeimG hat seine Ziele, Rechtssicherheit zu schaffen und neue Wohnformen zu unterstützen, nicht erreicht", erklärte Rundt: „Insbesondere hat es den Ausbau der von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschten neuen Wohnformen, die ihnen einen Verbleib in einer häuslichen Pflegeumgebung ermöglichen, nicht unterstützt."

Das künftige NHeimG soll laut Cornelia Rundt zwischen vier Grundformen des Wohnens unterscheiden und somit wesentlich größere Spielräume bei der Schaffung altersgerechter Angebote schaffen:

   Service Wohnen

Bei diesem ambulanten Angebot, bei denen die Pflegerinnen und Pfleger zu den Menschen nach Hause kommen, werden die Leistungen auf allgemeine Unterstützungsleistungen im Sinne des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes beschränkt. Hier gilt das NHeimG nicht.

    Selbstbestimmte Wohnformen

Bei diesem ambulanten Angebot leben die Bewohnerinnen und Bewohner in einer häuslich pflegerischen Versorgungsumgebung und sind von den Anbietern der ambulanten Leistungen strukturell unabhängig - spätestens nach zwei Jahren können sie den ambulanten Dienst frei wählen. Ein Wechsel des ambulanten Dienstes darf nicht die Verpflichtung zum Auszug aus der Wohnung zur Folge haben. Auch für diese Wohnformen gilt das NHeimG nicht. Es gelten allerdings Anzeigepflichten, Beratungsansprüche und ein anlassbezogenes Recht auf Prüfung vor Ort, ob es sich tatsächlich um eine selbstbestimmte Wohnform handelt.

    Nicht selbstbestimmte Wohnformen

Bei diesem ambulanten Angebot leben die Bewohnerinnen und Bewohner in einer häuslich-pflegerischen Versorgungsumgebung. Sie sind von den Anbietern der ambulanten Leistungen strukturell abhängig, weil sie den ambulanten Dienst nicht frei wählen können. Wohnen und ambulante Dienstleistung sind hier dauerhaft miteinander verbunden. Hier gilt der volle Schutzzweck des NHeimG. Aber es gelten nicht die derzeitigen Rechtsverordnungen. Von den Mindestbauvorschriften, von der Heimpersonalverordnung und der Heimmitwirkungsverordnung gelten nur einzelne Paragraphen, die Anwendung wird beschränkt auf den notwendigen Verbraucherschutz in einer häuslichen Umgebung.

   Das bisherige Pflegeheim

Dieses stationäre Angebot für das Wohnen umfasst Betreuungs-, Pflege- und Teilhabeleistungen. Hier gilt der volle Schutzzweck des NHeimG nebst Rechtsverordnungen. Diese sollen in einem zweiten Schritt nach der Novellierung des NHeimG modernisiert und angepasst werden.


Quelle Pressemitteilung vom 11.11.2013:  http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen  (http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/cornelia-rundt-wir-unterstuetzen-selbstbestimmte-wohnformen-im-alter-119678.html)

wie komplex die selbstbestimmten Wohnformen sind, kann man unter

http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflege-Wohngemeinschaft

nachlesen:

"Der Begriff „ambulant betreute Wohngemeinschaft“ ist gesetzlich nicht genau definiert. Dadurch ist die Abgrenzung zwischen einer in einem Heim und dieser ambulanten Art der Betreuung Pflegebedürftiger schwierig und z. T. abhängig von der Beurteilung der jeweiligen Heimaufsicht."

oder

"Es gibt Senioren-WGs, die aus einem bereits bestehenden gemeinsamen Interesse heraus gegründet werden, und Gründungen, wo das Projekt WG selbst der Kristallisationskern ist. Manche Senioren wünschen sich im Alter in einer Haus- und Wohngemeinschaft zu leben, weil ihr bisheriger Lebenspartner vor einiger Zeit verstorben ist und sie sich in einer Wohnung allein unwohl fühlen. Andererseits bietet eine Wohngemeinschaft auch noch ein hohes Maß an Selbständigkeit und Rückzugsmöglichkeiten in die eigenen vier Wände (Zimmer).

Das Versprechen oder die Hoffnung darauf, im eigenen Pflegefall hier individuell versorgt zu werden, ist wahrscheinlich zu optimistisch. Manche WG schließt das auch von vorne herein als Anspruch aus."

Ob das neue Heimgesetz Niedersachsen da Klarheit bringen wird? Für die Investoren in die  neuen Wohnformen und die Anbieter auf jeden Fall :)


Der Verbraucher muß sich selbständig  mit dem Vertragsrecht auseinander setzen. Ob das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz greift, ist schwierig zu überblicken. Nur beim klassischen Pflegeheim kann man sicher sein und braucht trotzdem Hilfe.

siehe dazu

http://www.vzbv.de/wbvg.htm

Projekt zur Förderung der Verbraucherrechte in der Pflege
Zu einer guten Pflege gehören auch gute Verträge

.......

Seitdem müssen die Bewohner von Pflegeheimen, vielen Pflegewohngemeinschaften und Einrichtungen der Behindertenpflege ihre Verbraucherverträge mit den Betreibern allerdings grundsätzlich selbst beurteilen und ihre Rechte eigenverantwortlich wahrnehmen.

........

Ab 2014 führen alle beteiligten Verbraucherzentralen** bundesweit mehr als 100 Informationsveranstaltungen und Aktionstage durch und beteiligen sich an Messen. Zugleich wird das Thema in leichter Sprache aufbereitet, um geistig behinderten und kognitiv beeinträchtigten Menschen den Zugang zu erleichtern.
(Anmerkung: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beteiligt sich, wie beim Vorprojekt, wieder mal nicht)

** Beteiligt sind neben dem vzbv die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ).
Vertragsrecht: Niedersachsen beteiligt sich leider nicht an diesem Projekt. Verbraucher hier steht noch mehr im Regen und muss selbst sehen, wie er zu seinem Recht kommt

Vertragsprüfung wird sicher nicht durch die ehrenamtlichen Berater oder die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen erfolgen oder; liege ich da falsch?




Titel: Mitbestimmung im Heimgesetz
Beitrag von: Multihilde am 17. Dezember 2013, 13:30
Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: "Mitbestimmung im Heimgesetz"

Pressemitteilung vom 13. Dezember 2013
 


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (CDU) hatten gefragt:

Die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen erfolgt durch die Heimbeiräte. Ziel ist es, Bewohnerinnen und Bewohnern möglichst umfassend Gelegenheit zu geben, an der Gestaltung ihrer persönlichen Lebensverhältnisse mitzuwirken.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit des Heimbeirats waren zunächst das Heimgesetz des Bundes und die dazu erlassene Heimmitwirkungsverordnung. Mit der im Jahr 2006 in Kraft getretenen ersten Stufe der Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern neu geregelt worden. Die Zuständigkeit für den Erlass heimrechtlicher Vorschriften im Bereich des Ordnungsrechts ist auf die Länder übergegangen.

Allerdings bestehen hinsichtlich einiger Punkte Unsicherheiten über die Rechte der Bewohnervertreter.

Wir fragen die Landesregierung:

Trifft es zu, dass einige landesrechtliche Vorschriften über die Kompetenzen der Bewohnervertreter, wie beispielsweise die Regelungen zur Mitsprache bei der Eingliederungshilfe, im Widerspruch zu Bundesregelungen stehen und, wenn ja, welche?
  
Existieren in anderen Bundesländern Widersprüche und, wenn ja, welche, und wie wird dort mit diesen Widersprüchen umgegangen?
    
Sofern Beteiligungsrechte nach niedersächsischem Recht bestehen, es aber - beispielsweise aufgrund entgegenstehender Bundesregelungen - keine tatsächliche Beteiligung gibt: Existieren Planungen der Landesregierung Änderungen zugunsten der Bewohnervertreter herbeizuführen und, wenn nein, warum nicht?

(die ausführlichen Vorbemerkungen sind unter dem Link unten nachzulesen)

Antworten:

Zu 1:

Nein.

Zu 2:

Erkenntnisse über Widersprüche zwischen heimrechtlichen Vorschriften anderer Bundesländer und den Bundesregelungen über die Eingliederungshilfe sind der Landesregierung nicht bekannt.

Zu 3:

Ein Bedarf zur Änderung der Mitwirkungsrechte nach dem NHeimG wegen etwaiger Widersprüche zu Bundesregelungen ist nicht ersichtlich. Auf die Vorbemerkung sowie die Antworten zu 1 und 2 wird verwiesen.

Quelle:  http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen  (http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/antwort-der-landesregierung-auf-die-muendliche-anfrage-mitbestimmung-im-heimgesetz-120503.html)





Titel: Neues Heimgesetz geht Anfang 2014 ins Kabinett
Beitrag von: Multihilde am 28. Dezember 2013, 14:35
Aus den Interview Weserkurier

Zitat
Sie arbeiten an einem neuen Heimgesetz. Ist die Pflege die zweite große Herausforderung in der Verantwortung Ihres Ministeriums?

Krankenhäuser und Pflege sind die größten Baustellen. Unser neues Heimgesetz soll Anfang des Jahres ins Kabinett gehen. Mit ihm wollen wir neue Wohnformen wie Wohngemeinschaften für Demenzkranke auf eine klare rechtliche Basis stellen. Noch pflegen 75 Prozent der Familien selber, doch ab etwa 2020 wird es ein Riesenproblem geben. Immer öfter sind beide Ehepartner berufstätig und die Familien leben seltener in der Nähe der pflegebedürftigen Eltern.
Quelle:  http://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen  (http://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-Rundt-Wohnortnahe-Patienten-Versorgung-bleibt-Ziel-_arid,742825.html)



http://www.focus.de/regional/hannover/gesundheit-neues-heimgesetz-soll-demenz-wgs-rechtssicherheit-geben_id_3505602.html

Die Landesregierung will Anfang des Jahres ein neues Heimgesetz beschließen.

Zitat
„Es ist bereits formuliert und wird jetzt mit den übrigen Ressorts abgestimmt“, sagte Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) der Deutschen Presse-Agentur.






Titel: Novellierung Heimgesetz Niedersachsen 2014
Beitrag von: Multihilde am 02. März 2014, 10:41
Novellierung Heimgesetz Niedersachsen

Auf der Tagesordnung des Sozialausschusses für den 6. März 2014 steht:

Unterrichtung durch die Landesregierung zur Novellierung des Niedersächsischen Heimgesetzes

Quelle:  http://www.landtag-niedersachsen.de  (http://www.landtag-niedersachsen.de/aus_den_ausschuessen/)



Die Kurzberichte tauchen ziemlich schnell unter
http://www.landtag-niedersachsen.de/kurzberichte_soziales/
auf und von da aus kann man dann auch zum Niedersächsischen Landtagsdokumentssystem durchstarten = da steht dann wohl auch die Drucksachennummer. Ob die Novellierung schon im März im Landtag behandelt wird?

Plenarsitzungen kann man unter
http://www.landtag-niedersachsen.de/tagesordnungen_plenarsitzungen/
prima verfolgen



Titel: Reform des Heimgesetzes Niedersachsen
Beitrag von: Multihilde am 17. März 2014, 19:41
Beirat nimmt zur Kenntnis

Sitzung des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen vom 13.03.2014:

......... mehr Mitbestimmung behinderter Menschen im Rahmen der Neuordnung des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie des neuen Heimgesetzes sichern.

Zitat
Frau Ministerialdirigentin Schröder erläuterte, dass die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes in zwei Schritten erfolgen soll. Zunächst die Personalie des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, dann die Neuordnung des Gesamtgesetzes.

Die Reform des Heimgesetzes mit den differenzierten Anforderungen an den Schutzzweck des Heimrechts für Wohnformen mit eigener Häuslichkeit und der traditionellen Wohnform Heim wurden eingebracht und vom Beirat zunächst zur Kenntnis genommen.

Quelle
Pressemitteilung vom 14.03.2014:  http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de  (http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/index.php/PI140314/articles/PI140314.html)



Titel: Sozialministerin kündigt Novelle des Heimgesetzes an
Beitrag von: Multihilde am 02. Juli 2014, 16:23
Sozialministerin kündigt Novelle des Heimgesetzes an

Landesregierung will Auflagen lockern


Der Gesetzentwurf sei bereits von der Wohnungswirtschaft mit Wohlwollen aufgenommen worden, berichtete Rundt

Hannover. In Niedersachsen sollen deutlich mehr Wohngemeinschaften für Senioren und pflegebedürftige Menschen entstehen. Die rot-grüne Landesregierung beschloss  eine Gesetzesnovelle, die bürokratische Barrieren sowie strenge Vorgaben für Ausstattung und Personal abbauen soll.

Quelle: www.weser-kurier.de  (http://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-Neue-Wohnformen-fuer-Senioren-_arid,888773.html)



siehe auch:  http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Rundt-will-Raum-schaffen-fuer-Alten-WGs  (http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Rundt-will-Raum-schaffen-fuer-Alten-WGs)

Das neue Gesetz muss noch im Landtag beschlossen werden. "Wenn wir das bis zum Jahresende hinkriegen, wäre das gut", sagte Rundt. Lob für die Novelle kam von den Grünen. "Dem Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können, können wir mit der Novellierung durch den Aufbau alternativer Wohnformen gerecht werden", meinte die senioren- und pflegepolitische Sprecherin Filiz Polat.




Titel: Änderung NHeimG: Niedersachsen will Pflege-WGs künftig nicht mehr kontrollieren
Beitrag von: Multihilde am 21. Juli 2014, 10:09
Verbandsbeteilung:

Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes

Die Neufasssung des NHeimG geht in die Verbandsanhörung. Die Begründung geht von Seite 6 – 23:

[Entwurf herunterladen >>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=499.0;attach=1721)


Zitat aus der Begründung:

"Durch die Änderungen des Niedersächsischen Heimgesetzes soll in Niedersachsen der Entwicklung von Wohngemeinschaften und der Pluralität alternativer Wohnformen im erforderlichen Umfang Raum gegeben werden. Es ist zu erwarten, dass in kurzer Zeit zahlreiche Wohnmodelle in unterschiedlichster Konstellation angeboten werden und Interessenten eine Vielzahl alternativer Wohnformen zur Verfügung stehen werden. Mit der Ermöglichung der weitestgehend uneingeschränkten Wahl verschiedenster, mit dem Wohnen angebotener Betreuungssettings ist naturgemäß eine Beschränkung der staatlichen Kontrollfunktion sowie die Übernahme von Verantwortung durch die Bewohnerinnen und Bewohner selbst oder ihre Betreuerinnen und Betreuer verbunden.

Wer sich  bewusst für eine Wohnform entscheidet, in der ordnungsrechtlichen Mechanismen, z. B. während einer zeitlich feststehenden Gründungsphase von höchstens bis zu zwei Jahren, keine umfassende Rolle zukommt, übernimmt damit zugleich die Verantwortung für die Wahrung seiner Interessen und Bedürfnisse im Rahmen der allgemeinen Rechtsordnung."


Titel: Re: Wichtige Infos über Änderungen (NHeimG)
Beitrag von: Multihilde am 27. Januar 2015, 16:50
Änderung Heimgesetz Niedersachsen

Ziel ist es, im Frühjahr 2015 das Kabinett mit dem Gesetzentwurf zu befassen

Mündliche Anfrage 22. Jan. 2015: Wann bringt die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes in den Landtag ein?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Annette Schwarz, Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer und Reinhold Hilbers (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Annette Schwarz, Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer und Reinhold Hilbers (CDU) hatten
gefragt:

Am 1. Juli 2014 hat die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben und gemäß Artikel 25 der Niedersächsischen Verfassung den Landtag unterrichtet.

Wir fragen die Landesregierung:

Wann bringt die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag ein?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der
Landesregierung:

Mit dem Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes (NHeimG) sollen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass ältere auf Hilfe und Betreuung angewiesene Menschen solange wie möglich selbstbestimmt leben und auch gemeinschaftlich wohnen können, auch sofern sie an demenziellen Erkrankungen leiden. Im Interesse der Stärkung der ambulanten Pflege soll die Gründung alternativer Wohnformen erleichtert und gesichert und damit der Entwicklung von Alternativen zur klassischen stationären Versorgung in Heimen Raum gegeben werden.

Im Rahmen der Verbandsbeteiligung wurde 36 Verbänden und Organisationen Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des NHeimG Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage namens der Landesregierung wie folgt:

Ziel ist es, im Frühjahr 2015 das Kabinett mit dem Gesetzentwurf zu befassen und anschließend in das parlamentarische Verfahren einzutreten.

Quelle: Presseinformation vom 22. Jan. 2015  http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/muendliche-anfrage  (http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/muendliche-anfrage-wann-bringt-die-landesregierung-den-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-niedersaechsischen-heimgesetzes-in-den-landtag-ein--130769.html)



Titel: Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG)
Beitrag von: Multihilde am 16. Juli 2015, 23:15
Dienstag, 15. September 2015: Das neue Heimgesetz Niedersachsen
stand auf der Tagesordnung in Hannover:

Anhörung: 8. Oktober 2015 von 10:00 bis 12:45 Uhr



Stand 06.10.2015:
Heimgesetz   

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes

 - Änderung div. §§ des NHeimG vom 29. Juni 2011 (Nds. GVBl. S. 196),

Überschrift:
„Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG)“,

Stärkung und Sicherung des Ziels der Bildung innovativer, neuer Wohnformen, Grundsatz „ambulant vor stationär“, Entwicklung des Heimrechts, Übergang der Rechtsetzungskompetenz für das Heimrecht vom Bund auf die Länder mit der Föderalismusreform, Unterstützung des Entstehens neuer, alternativer Wohnformen sowie des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit, Neudefinition des Anwendungsbereichs des Gesetzes, Einbeziehung der Gruppe der pflegebedürftigen Menschen mit Demenzerkrankungen sowie ambulant betreuter Wohngemeinschaften, Möglichkeit der Kooperation von Anbietern von Wohnraum und Trägern von ambulanten Diensten und des Angebotes von Vermietung und Betreuung aus einer Hand, Zulassung einer zweijährigen Gründungsphase, gleiche Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Übertragung der Grundsätze auf das betreute Wohnen, Anzeigepflicht der Betreiber ambulanter Dienste bzw. eines Heims gegenüber der Heimaufsichtsbehörde bei besonderen Vorkommnissen, Absenkung der Anzeigepflicht bei der Erbringung von Dienstleistungen von fünf auf drei Bewohner einer Wohngemeinschaft, Sanktionsmöglichkeiten, Übergangsfrist von zwei Jahren, Ländervergleich -

den weiteren Verlauf kann man unter
 NILAS  (http://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/servlet.starweb?path=NILAS/lisshfl.web&id=nilaswebfastlink&format=WEBLANGFL&search=WP=17%20AND%20DART=D%20AND%20DNR=3914)
 jeweils direkt verfolgen  
   


Juli 2015:

Niedersächsische Gesetz über
unterstützende Wohnformen (NuWG)


Neues Heimgesetz für Niedersachsen: Neue Wohnformen und selbstbestimmte Pflege-Wohngemeinschaften werden möglich

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - be­schlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künf­tig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohn­formen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflege­bedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, erläuterte Sozialministerin Cornelia Rundt.

Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hatte. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechts­sicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzent­wurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Be­reich der alternativen Wohnformen zu schaffen.

Quelle:  http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles  (http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/neues-heimgesetz-fuer-niedersachsen-neue-wohnformen-und-selbstbestimmte-pflege-wohngemeinschaften-werden-moeglich-135389.html)

Die Drucksache 17-3914 ist unter http://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen_wp_17/3501_bis_4000/
zu finden - vgl. auch Anlage





Titel: Heimgesetz Niedersachsen am 14.04.2016 im Landtag
Beitrag von: Multihilde am 19. März 2016, 08:55
Drucksache 17/5493 vom 06.04.2016 zu NuWG:

"Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration empfiehlt dem Landtag den Gesetzentwurf mit den aus der Anlage ersichtlichen Änderungen anzunehmen"

Einzige (abschließende) Beratung Plenarprotokoll 17/95 (Tagesordnung) 14.04.2016 (Beratung zusammen mit Drs 17/5283)"

Bis zur Mittagspause folgen zwei abschließende Beratungen. Hierbei geht es um die Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes und um die Unterbringung im Doppelzimmer gegen den Willen der Betroffenen sowie um die Wiedereinsetzung einer Landeszentrale für Politische Bildung und um die Erhaltung der Vielfalt der Träger in der Politischen Bildung.




Kurzbericht Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration
(85. - öffentliche - Sitzung am 17. März 2016)

Beratungsthema:

a)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/3914
dazu: Eingaben 2249 und 2274
b)
Keine Unterbringung im Doppelzimmer gegen den Willen der Betroffenen - Wunsch- und Wahlrecht Sozialhilfeberechtigter in der vollstationären Altenpflege berücksichtigen
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5283

Der Ausschuss schloss die Beratung des Gesetzentwurfs zu a) ab. Vorbehaltlich der Zustimmung des mitberatenden Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen empfahl er dem Landtag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU und der FDP, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Als Berichterstatter wurde der Abg. Burkhard Jasper (CDU) benannt. Einstimmig empfahl der Ausschuss dem Landtag, die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt zu erklären.

Der Ausschuss schloss die Beratung des Antrags zu b) ab. Mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der Grünen und der FDP bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion empfahl der Ausschuss dem Landtag, den Antrag in unveränderter Fassung anzunehmen.



Zum Kurzbericht


 NILAS (http://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/servlet.starweb?path=NILAS/lisshfl.web&id=nilaswebfastlink&format=WEBLANGFL&search=WP=17%20AND%20DART=D%20AND%20DNR=3914)
85. - öffentliche - Sitzung am 17. März 2016