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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) => Thema gestartet von: admin am 07. Oktober 2006, 01:31



Titel: 1. Novellierung: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (ehem. Heimgesetz)
Beitrag von: admin am 07. Oktober 2006, 01:31
Bremer Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt Anfrage an die Bürgerschaft zum Thema

Anfrage an Bürgerschaft zu "Heimrecht in Länderkompetenz"


Der Senat wird aufgefordert, sich insbesondere dazu zu äußern, ob ein eigenes Bremer Heimgesetz oder die Teilnahme an einer eventuellen Länder-Arbeitsgruppe geplant ist. Im Detail möchten Sie wissen, in welchen Bereichen Abweichungen zum bisherigen Bundesheimgesetz notwendig seien und vor allem welche Änderungen in den Bereichen Fachkraftquote und Ausbildungsstandard geplant sind.

Der Anfrage vorausgegangen war eine Information auf einer Podiumsdiskussion der Ehrenamtlichen in der Heimmitwirkung am 20.09.2006. Von Seiten der Heimaufsicht beziehungsweise der Bremer Staatsrätin Dr. Birgit Weihrauch wurde angedeutet, daß eine länderübergreifende Facharbeitsgruppe geplant sei. In dieser sollen für die teilnehmenden Bundesländer einheitliche Standards erarbeitet werden.

Baden-Würtemberg hatte bereits 2004 versucht die Fachkraftquote von 50 Prozent auf ein Drittel durchzusetzen, war letztlich aber im Bundesrat gescheitert.

(siehe http://www.carelounge.de/altenarbeit/news/news_ansehen.php?meldungID=330 http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,6088/ticket,g_a_s_t)


Auf die weitere Entwicklung darf man gespannt sein!

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Auszug aus dem >>Bremer Altenplan<< (http://217.110.205.153/private/aktuell/rubrik_set562.htm?artikel7859.htm):

"Vorbereitung eines Landesheimgesetzes

Im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz vom Bund an die Länder übertragen. Das bisherige Bundes-Heimgesetz bleibt gültig, bis die Länder eigene gesetzliche Regelungen schaffen.

In der Vorbereitung eines bremischen Landesheimgesetzes engagiert sich der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür, möglichst weitgehende gemeinsame Standards mit anderen Ländern zu verabreden."


Titel: Re: Bremer Grüne wollen Infos über Planungen zum Länder-Heimrecht
Beitrag von: admin am 19. Januar 2007, 20:38
Bremer Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Anfrage an die Bürgerschaft
"Heimrecht in Länderkompetenz"

(Auszug "Bremische Bürgerschaft (Landtag) – 16. Wahlperiode – 67. Sitzung am 11. 10. 06" (http://www.gruene-bremen.de/cms/default/dokbin/160/160973.plenarprotokoll_landtag_67_sitzung_am_11.pdf)):

Abg. Schmidtmann (Bündnis 90/Die Grünen):
... Wir fragen den Senat:

  • Erstens: Welche Überlegungen gibt es bisher im Senat dazu, ein bremisches Heimgesetz zu verabschieden, und beteiligt sich Bremen an einer, soweit vorhanden oder geplant, entsprechenden Länderarbeitsgruppe?

  • Zweitens: Welche Abweichungen vom derzeit geltenden Bundesheimgesetz hält der Senat für geboten und warum?

  • Drittens: Welche konkreten Änderungen plant derSenat der Bürgerschaft vorzuschlagen, insbesondere in den Fragen der vorgeschriebenen Fachkraftquote und des Ausbildungsstandards?


Staatsrätin Dr. Weihrauch:
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Mit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht vom Bund auf die Länder übertragen worden. Um dem notwendigen Reformbedarf gerecht zu werden, ist daher ein Heimrecht als Landesgesetz zu entwickeln. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales beteiligt sich zurzeit an verschiedenen Gesprächen der Fachreferenten des Bundes und der Länder mit dem Ziel, mit den anderen Bundesländern möglichst weitgehend gemeinsame Standards in den Länderheimrechten zu erarbeiten. Bremen unterstützt den Antrag an die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister, zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe der Länderreferenten einzurichten.

Zu Frage 2: Der Senat ist der Auffassung, dass das Heimrecht in etlichen Bereichen reformbedürftig ist. So ist die Abstimmung mit dem Pflegeversicherungsrecht – SGB XI – weiter zu verbessern, und in verschiedenen Bestimmungen sind neue Angebotsformen wie Wohngemeinschaften und Hausgemeinschaften stärker zu berücksichtigen. Ein Teil der Vorschriften des Heimgesetzes hat sich in der Praxis als nicht erforderlich erwiesen, hier sind Möglichkeiten der Entbürokratisierung zu nutzen. Dies gilt insbesondere für neue Wohnformen, für Tagespflegeeinrichtungen und für die Heimmindestbauverordnung.

Zu Frage 3: Der Senat wird die ersten Ergebnisse der Beratungen der Fachreferenten des Bundes und der Länder, die noch im laufenden Jahr erwartet werden, daraufhin prüfen, inwieweit sie in Bremen übernommen werden sollen. Darüber hinaus wird zu prüfen sein, inwieweit Bremen-spezifische Anliegen im neuen Gesetz zu berücksichtigen sein werden. Es besteht keine konkrete Absicht, die Fachkraftquote und die Ausbildungsstandards zu ändern. – Soweit die Antwort des Senats!


Abg. Schmidtmann (Bündnis 90/Die Grünen):
Wann rechnen Sie denn konkret mit dem Gesetzentwurf für unser Bundesland? Wann kann dieser vorgelegt werden?


Staatsrätin Dr. Weihrauch:
Wir gehen davon aus, das Bundesrecht gilt derzeit fort, wir stehen daher mit diesem Gesetz nicht unter Zeitdruck. Wir würden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder zunächst gern abwarten. Der Zeitplan steht noch nicht. Wir werden aber, da bereits die Diskussionen laufen, schon Ende des Jahres sehen können, welche konkreten Punkte es gegebenenfalls dazu gibt.


Abg. Schmidtmann (Bündnis 90/Die Grünen):
Sie sagten, es gibt Vorschriften im Heimgesetz, die überflüssig sind oder sich zur Entbürokratisierung eignen. Haben Sie dafür ein paar Beispiele?


Staatsrätin Dr. Weihrauch:
Es gibt zum Beispiel eine Anzeigepflicht im Heimgesetz, dass Veränderungen des Personals angezeigt werden müssen. Da wird man sicherlich auch zu einer Entschlackung kommen können insofern, als man zum Beispiel Änderungen beim Leitungspersonal fortlaufend anzeigt, aber den Wechsel beim Betreuungspersonal nur noch jährlich mitteilt. Das als Beispiel, es gibt sicherlich noch weitere!


Titel: Re: Ideensammlung für neue Länder-Heimgesetze
Beitrag von: admin am 30. April 2007, 13:46
Nachtrag: Presse-Info der Ehrenamtlichen in der Heim-Mitwirkung vom 25.03.2007

Anforderungen und Wünsche an neue Länder-Heimgesetze

Bremer Interessenvertreter der Heimbewohner fordern deutliche Verbesserungen

Die Selbsthilfegruppe der Ehrenamtlichen in der Heim-Mitwirkung hat ihre eigenen Vorstellungen zu den neuen gesetzlichen Regelungen erarbeitet und bei ihrer Präsentation zur diesjährigen Veranstaltung „Bremen alt erleben“ am 25.03.2007 im Bremer Rathaus der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. In den neunzehn Punkte umfassenden "Anforderungen und Wünsche an neue Länder-Heimgesetz" fordern sie insbesondere, daß die Standards des bisherigen Heimrechts auf keinen Fall unterschritten werden.

Im Zusammenhang mit der Föderalismusreform war im letzten Jahr die Zuständigkeit für das Heimgesetz vom Bund an die Länder übergeben worden. Die Länder sind nun dabei, die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung rund um Pflege und Betreuung in Facharbeitskreisen vorzubereiten. Damit nicht sechzehn verschiedene Länder-Heimgesetze in Deutschland für völlige Verwirrung sorgen, wird derzeit versucht, möglichst viele Gemeinsamkeiten festzulegen. Einzelne Bundesländer haben bereits öffentlich klargestellt, welche Vorstellungen sie haben. Bayern will beispielsweise an unangemeldeten Heimüberprüfungen weiterhin festhalten.

Als wichtigstes Anliegen gilt den Interessenvertretern der Heimbewohner die Verbesserung der Personalsituation. Eine Heimleitungsperson sollte nicht mehr als ein Heim leiten dürfen. Zudem dürfe die bisher geltende Fachkraftquote von 50% sowie der Personalschlüssel auf keinem Fall abgesenkt werden. Vor allem bei Schwerstpflegebedürftigen und Demenzkranken sei eher mehr, als weniger Personal notwendig. Nur die Ausrichtung am tatsächlichen Bedarf könne die Pflegequalität verbessern. Die Bezugspflege müsse als Standard etabliert und könne nur durch Kontinuität des Pflegepersonals gewährleistet werden.

Der Trend zu immer weniger Personal und immer mehr Billig- und Leiharbeitskräften im Pflegebereich müsse gestoppt werden. Pflegepersonal von Leiharbeitsfirmen sollten daher nur in absoluten Ausnahmefällen, wie Urlaubs- und Krankheitszeiten, zum Einsatz kommen dürfen. Der Einsatz von Ehrenamtlichen und 1-Euro-Jobbern in Bereichen, in denen üblicherweise sozialversicherungspflichtige Kräfte tätig sind, sollte generell unzulässig sein. Tagesstrukturierende Maßnahmen und aktivierende Pflege müßte von allen Heimbetreibern  angeboten und umgesetzt werden. Gute Pflege und Verbesserungen der Lebensqualität der Heimbewohner müssen sich für Heimbetreiber lohnen.

Weitere Forderung ist die Stärkung der Rechte der Heimbewohner. Es dürfe keine Reduzierungen hinsichtlich der Quoten von Heimbeiräten und Heimfürsprechern geben. Es reiche auch nicht, nur mitreden aber nicht mitbestimmen zu können. Die "Mitbestimmung" müsse also im neuen Heimgesetz verankert werden. Um künftig Mißdeutungen zu begegnen, sei es auch notwendig, die Bezeichnungen von Heimbeiräten und Heimfürsprechern in "Heimbewohner-Beiräten" und "Heimbewohner-Fürsprecher" zu ändern.

Bezüglich der Qualitätsüberprüfung durch die Heimaufsichtsbehörden sei festzustellen, daß vielfach den bisherigen gesetzlichen Vorgaben nicht oder nur unzureichend nachgekommen werde. Heimbegehungen sollten mindestens einmal im Jahr durch eine unabhängige Heimaufsichtsbehörde erfolgen. Hierfür sei allerdings ausreichendes, gut ausgebildetes und auch pflegekompetentes Heimaufsichtspersonal die wichtigste Voraussetzung. Die Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen müsse verbessert werden. Es dürfe hier aber keine Zersplitterung der Prüfkompetenzen geben.

Hinsichtlich der Wohnformen seien die besonderen Bedürfnisse der Bewohner zu berücksichtigen. Für Alten-, Behinderten- und spezielle Demenzheime müßten gleiche Mindeststandards gelten. Dasselbe gelte für Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie für ambulant betreute Wohnformen, mit Ausnahme rein privater organisierter Wohngemeinschaften.

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Zusammenfassung der Anforderungen + Wünsche an neue Länder-Heimgesetze  

  • Standards des bisherigen Heimrechts dürfen nicht unterschritten werden  
  • Keine Reduzierung von Heimleitungen => je Heim muß es eine Heimleitung geben  
  • Fachkraftquote darf nicht reduziert sondern muß in bestimmten Bereichen eher erhöht werden  
  • Verbindliche Personalquote / Personalschlüssel bundeseinheitlich und eindeutig festlegen  
  • Personalschlüssel muß Ist-Bedarf entsprechen + für Schwerstpflegebedürftige höher sein   
  • festangestellte Pflegekräfte als Standard / Leiharbeitskräfte nur als Ausnahme und Vertretung !  
  • Kontinuität des Pflegepersonals => Bezugspflege muß als Standard realisiert werden  
  • Ehrenamtliche und 1-Euro-Jobber dürfen keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten verrichten  
  • Tagesstrukturierende Maßnahmen müssen von Heimträgern angeboten + durchgeführt werden  
  • Heimbewohnerrechte stärken  =>  statt „Mitwirkung“ muß es „Mitbestimmung“ heißen  
  • keine Reduzierung der Quoten bei Heimbeiräten und Heimfürsprechern  
  • Änderung der Bezeichnungen in Heimbewohnerbeiräte und Heimbewohnerfürsprecher  
  • Heimüberprüfungen mind. 1 x jährlich, unangemeldet (!) durch unabhängige Institutionen  
  • Heimaufsichtspersonal muß Ist-Bedarf (1 x jährl. Prüfungen) entsprechen und pflegekompetent sein
  • Heimaufsicht muß unabhängig sein + bleiben / keine Zersplitterung der Zuständigkeiten !  
  • Ergebnisse der Qualitätsprüfungen durch Heimaufsicht und MDK müssen veröffentlicht werden  
  • Mindeststandards für Alten- und Behindertenheime müssen gleich sein  
  • ambulant betreute Wohnformen den stationären gleichstellen (Ausnahme: rein private WGs)  
  • Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege müssen den stationären gleichgestellt sein


Pressetext und Bilder stehen auch als Download in unserem Bereich "Presse-Infos" bereit: http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=461.0


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Bremen
Beitrag von: admin am 06. Mai 2007, 01:09
In Bremen soll Qualität vor Eile gelten

Föderalisierung des Heimrechts vorgeblich ohne Handlungsdruck

In einem Bericht der zuständigen Bremer Behörde an die Sozialdeputation wird auf die Föderalisierung des Heimrechts eingegangen. Demnach bestehe „kein unmittelbarer Handlungsdruck“, da das Bundes - Heimgesetz (zuletzt novelliert zum 1.01.2002) seine Gültigkeit in den Ländern behalte, solange die Länder nicht eine eigene landesrechtliche Regelung schaffen.

Ungeklärt sei, welche Aspekte des Heimrechts auf die Länder überhaupt übertragen werden dürften, da für das Privat- bzw. Vertragsrecht nach wie vor der Bund die Gesetzgebungskompetenz beansprucht. Dies wird noch von einigen Ländern verfassungsrechtlich bestritten.

Derzeit werde, in Abstimmung mit anderen Bundesländern und unter Einbeziehung der relevanten Institutionen im Land Bremen, an einer Nachfolgeregelung zum Bundesheimgesetz gearbeitet. Dabei gehe Qualität vor Eile. Welche „relevanten Institutionen“ das sind, wird in dem Bericht nicht näher erläutert.

Die Arbeit am neuen Länder- Heimgesetz orientiere sich am Arbeitstitel „Gesetz zur Sicherung der Rechte von Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf in Einrichtungen" und solle sich stärker auf die Interessen und Bedürfnisse von Menschen in einer bestimmten Lebenssituation beziehen. Es solle zudem stärker nach Altenhilfe und Behindertenhilfe differenziert werden sowie neue Wohnformen mit einbeziehen. Die einzelnen Aspekte führt der Bericht unter den Punkten Entbürokratisierung, Harmonisierung, Aktualisierung, Präzisierung, Heimmitwirkung, sowie Personelle und Bauliche Standards detailliert auf.
Bremen setze besonders auf länderübergreifende Transparenz und möchte über die Grenzen hinweg in den zentralen Punkten Verläßlichkeit durch vergleichbare Regelungen herstellen. Die Heimrechtsreferenten der Länder und des Bundes befänden sich derzeit u.a. darüber in einem intensiven Austausch. Wobei aus Bremer Sicht die bisherigen Standards nicht unterschritten werden sollten, da sie das Minimum dessen darstellten, was zur Sicherung der Menschenwürde in diesem Bereich erforderlich sei.

In Bezug auf die Qualität möchte Bremen auch künftig an der jährlichen Prüffrequenz festhalten, künftig aber häufiger unangemeldete Überprüfungen in Heimen durchführen. Dabei solle die Bewohnerzufriedenheit in einem höheren Maße ermittelt werden. Hierzu habe die Heimaufsicht ein Konzept erarbeitet, das sich derzeit in Abstimmung befinde.

Quelle: eMail vom 30.04.2007 - Heimaufsicht Bremen

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Zitat von: Heimaufsicht Bremen (eMail vom 30.04.2007 )
Sehr geehrter Herr Leopold,

anliegend sende ich Ihnen den Bericht unseres Hauses an die Deputation für Soziales.
Können Sie ihn in geeigeneter Weise unter "heimmitwirkung.de" veröffentlichen?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Stöver


Gerne kommen wir dem Wunsch nach:

Der vollständige Bericht kann (hier) im Internet unter www.heim-mitwirkung.de heruntergeladen und eingesehen werden.


Titel: Bremen: Details aus dem Koalitionsvertrag von SPD/Grüne
Beitrag von: admin am 12. Juli 2007, 02:09
Bremen: SPD und Grüne beschließen Koalitionsvertrag - 25.06.2007

Zitat von: Bremer Koalitionsvereinbarung SPD/Grüne
Politik für ältere Menschen

Die Zahl älterer Menschen in Bremen und Bremerhaven wird in den nächsten Jahren kontinuierlich ansteigen. Dieses bietet einerseits viele Chancen für die Stadtgesellschaften, stellt andererseits aber auch neue Herausforderungen an die soziale Infrastruktur und die sozialen Dienstleistungen. Die Gestaltung des demographischen Wandels ist eine Schlüsselaufgabe für den sozialen Zusammenhalt.

Die bremische Altenpolitik hilft mit, die freie und eigenverantwortliche Entfaltung älterer Menschen zu sichern. Unser Ziel: Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der älteren Menschen in der örtlichen Gemeinschaft und in sozialen Netzwerken soll so lange wie möglich gesichert werden. Dauerhafte Hilfebedürftigkeit soll hinausgezögert und unnötige Heimunterbringungen sollen vermieden werden.

Die Gesellschaft kann auf das Erfahrungswissen der Älteren nicht verzichten. Das ehrenamtliche Engagement älterer Menschen bietet ein großes gesellschaftliches Potenzial. Es ermöglicht Hilfestellungen, Wissensweitergabe und Entfaltungsmöglichkeiten, die ohne das Engagement der Älteren kaum zu realisieren wären. Die ehrenamtlichen Dienste der Seniorenvertretung sind zu unterstützen. Die Mitwirkungsmöglichkeiten älterer Menschen in öffentlichen Belangen sind zu verstärken.

Die Begegnungsstätten fördern die sozialen Beziehungen vieler älterer Menschen und wirken einer Isolation entgegen. Die Programmgestaltung ist den heutigen Bedürfnissen und Interessen auch der jüngeren Senioren anzupassen. Durch die Verzahnung mit anderen Angeboten im Stadtteil und deren Öffnung für neue Nutzergruppen entstehen wünschenswerte Begegnungen zwischen den Generationen.

Die Dienstleistungszentren werden als Angebote im Stadtteil gestärkt. Nach dem Beispiel von Hannover werden modellhaft in einem Stadtteil unter Einbeziehung der Krankenkassen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen und von ehrenamtlich Tätigen regelmäßige Hausbesuche bei älteren Menschen durchgeführt.

Um das Leben in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu unterstützen, werden leicht zugängliche Informations- und Beratungsangebote vorgehalten. Hierzu gehören die Beratungsstelle für barrierefreies Bauen und Wohnen „kom.fort“ und die „Demenz Informations- und Koordinationsstelle DIKS“, deren Fortexistenz gesichert werden soll. Mit den Dienstleistungszentren, den Hauspflegeverbänden sowie dem Sozialdienst im Amt für Soziale Dienste hält die Stadt Bremen ein stabiles Netz von ambulanten Hilfen vor, um älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihnen die notwendige Unterstützung zu geben. Diese Aktivitäten sind stärker im Stadtteil zu vernetzen.

Die attraktive Wohn- und Lebensqualität des Landes Bremen auch für ältere Menschen ist hervorzuheben und zu fördern. Das Informations- und Beratungsangebot Seniorenlotse stellt im Internet seniorenspezifische und gesundheitsbezogene Produkte und Dienstleistungen dar.
 
Neue Wohnformen und ambulante Hilfen können Heime nicht überflüssig machen, aber vielen Menschen ermöglichen, in der eigenen Häuslichkeit und im Stadtteil zu bleiben.

Pflegewohngemeinschaften und generationenübergreifende Wohnprojekte wirken präventiv und stellen eine auch kostengünstige Alternative zur Heimunterbringung dar. Es soll gemeinsam mit den Pflegekassen geprüft werden, ob innovative Projekte an der Schnittstelle von Wohnen und Pflege sowie in der Altenhilfe gemeinsam unterstützt werden können. Die Finanzierung des Landesanteils erfolgt aus den bereits für innovative Projekte vorgesehenen Mitteln im Rahmen der Investitionskostenzuschüsse für Pflegeeinrichtungen. Ziel eines solchen Programms ist es, den Menschen – soweit sie dies wünschen - so lange wie möglich eine ambulante Versorgung zu ermöglichen und damit Heimaufenthalte zu begrenzen. Es werden Zielvereinbarungen mit den Trägern stationärer Hilfen geschlossen, um Heimplätze abzubauen und parallel dazu den Aufbau ambulanter Hilfen zu intensivieren.
 
Unser Ziel ist es, mit den Einrichtungen und den Leistungsträgern durch eine gemeinsame Initiative die stationäre und vor allem auch teilstationäre Versorgung von Menschen mit Demenz zu verbessern.
 
Wir werden ein Landesheimgesetz auf den Weg bringen, in dem neue Wohnformen berücksichtigt werden. Die Fachkraftquote und andere Qualitätsstandards zum Schutz der Bewohner und Bewohnerinnen der Heime werden wir erhalten. Die angemeldeten und unangemeldeten Prüfungen der Heimaufsicht sowie das Engagement der ehrenamtlichen
Heimbeiräte und Heimfürsprecher/innen stellen eine besondere Schutzfunktion für die Bewohner und Bewohnerinnen der Heime dar. 

Die Ausbildung in der Altenpflege wird durch die Finanzierung der anfallenden Schulkosten sichergestellt.
Ausbildung ist eine gesellschaftliche Verantwortung, der sich Heimträger nicht entziehen dürfen. Sofern Ausbildungsplätze nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden, ist durch eine Umlage die Altenpflegeausbildung abzusichern.
 
Auf Bundesebene setzen wir uns für eine baldige Reform der Pflegeversicherung ein, die u.a. die Leistungen an die Kostenentwicklung anpasst, die Leistungshöhe für ambulante Leistungen denen der stationären Hilfen angleicht und deutlich erweiterte Leistungen für
Menschen mit demenziellen Erkrankungen vorsieht. Die notwendige Beitragserhöhung ist so zu gestalten, dass auch eine Vorsorge für die zukünftige Entwicklung getroffen werden kann. 


Den vollständigen Text der Koalitionsvereinbarung finden Sie [hier als Download >>] (http://www.gruene-bremen.de/cms/default/dok/187/187375.koalitionsvertrag_fuer_eine_rotgruene_re.htm)


Titel: Bremen: Landesheimgesetz soll Pflege verbessern
Beitrag von: Multihilde am 20. Januar 2009, 10:19
Bremen: Landesheimgesetz soll Pflege verbessern


Zitat
ALTENHEIME Verabschiedung in zweiter Jahreshälfte geplant – Sorge über Qualitätsabfall einiger Häuser

DAS LAND BREMEN WILL DIE RECHTE DER HEIMBEWOHNER STÄRKEN. ZIEL SIND UNTER ANDEREM VERSTÄNDLICHE BERICHTE ZUR PFLEGEQUALITÄT.


Quelle:  http://www.nwzonline.de/index_regionalausgaben_stadt_bremen  (http://www.nwzonline.de/index_regionalausgaben_stadt_bremen_artikel.php?id=1903007)


Der vollständige Bericht ist unter dem o. a. Link nachzulesen


Titel: Qualitätsberichte sollen ins Internet
Beitrag von: admin am 21. Januar 2009, 02:26
Qualitätsberichte sollen im Internet veröffentlicht werden

Zukünftig sollen einem TV-Bericht von Radio Bremen "Buten un Binnen" (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php/topic,1056.msg1951.html#msg1951) zufolge Qualitätsberichte über die Zustände der einzelnen Heime veröffentlicht werden. Dazu sagte Gesundheitssenatorin Rosenkötter:

"Wir wollen in das neue Heimrecht auch diese Möglichkeit mit aufnehmen, dass zukünftig in"geeigneter Weise", also lesbar und verbraucherfreundlich, auch für die Menschen verstehbar, hier diese Berichte veröffentlichen, über das Internet. Damit jeder auch einsehen kann, wie die Prüfungen in den einzelnen Einrichtungen ausgefallen sind." Bis Ende des Jahres solle das neue Bremer Länder-Heimgesetz in Kraft treten.

Quelle: www.radiobremen.de Logo mit freundlicher Genehmigung von Radio Bremen buten un binnen, 19.12.2008


Titel: Parlamentsvorlage 17/782 - FDP: Heimgesetz jetzt vorlegen!
Beitrag von: admin am 14. Mai 2009, 20:00
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT   Drucksache 17/782
Landtag   13.05.2009
17. Wahlperiode

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP

Heimgesetz jetzt vorlegen!


Mit den Entschlüssen der Föderalismusreform I im Jahre 2006 ging die Regelungskompetenz im Heimrecht auf die Bundesländer über. Mehrere Bundesländer haben seitdem von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eigene landesrechtliche Regelungen im Heimrecht zu schaffen.

In Bremen plant der Senat seit längerem, ein Bremisches Heimgesetz aufzulegen, zögert jedoch die Vorlage eines Entwurfs immer wieder hinaus. Für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen, wie für die in diesem Bereich tätigen Unternehmen ist es wichtig, schnell Rechtssicherheit zu erhalten.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, der Bürgerschaft bis zum 30. Juni 2009 einen Entwurf zum Bremischen Heimgesetz vorzulegen.

Dr. Oliver Möllenstädt, Dr. Magnus Buhlert, Uwe Woltemath und Fraktion der FDP


Titel: Was kommt ins neue Bremer Heimgesetz?
Beitrag von: admin am 05. September 2009, 12:09
Bremer warten auf ein Heimgesetz
Fraktionen sollen Stellung nehmen

Wie stehen die Bürgerschaftsfraktionen zum Heimgesetz? Das will der Arbeitskreis „unabhängiger Interessenvertretungen in Bremen“ genau wissen und fühlt deswegen den Bremer Parteien mit einem umfangreichen Fragekatalog auf den Zahn.


Besonderen Informations- und Handlungsbedarf sieht der Arbeitskreis bei den Themen menschenwürdige Pflege, Interessenvertretung der Pflegebedürftigen, Pflege-Qualität und Einführung eines transparenten Bewertungssystems.

Durch die Föderalismusreform 2006 wurden die Kompetenzen für die Gesetzgebung zum Heimrecht auf die Bundesländer übertragen. Im Land Bremen wird immer noch an einem Bremer Pflegebedürftigen Wohn- und Teilhabegesetz gearbeitet, während in anderen Ländern bereits Gesetze beschlossen wurden.

Die Ergebnisse der Befragung wird der Arbeitskreis noch im September bekannt geben: Im Internet auf der Seite www.heimmitwirkung.de. 

Die Mitglieder des Arbeitskreises unabhängiger Interessenvertretungen in Bremen sind:

•   Betreuungsverein Bremerhaven e.V.
•   BIVA e.V.,
•   Heim-Mitwirkung.de (SHG)
•   Netzwerk Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen e.V.
•   PatientInnenstelle im GL Bremen e.V.
•   Sozialverband Deutschland e.V.
•   Sozialverband VdK Bremen
•   Verbraucherzentrale Bremen e.V.

Bremen, 4. September 2009
Irmgard Czarnecki
Geschäftsführerin
Verbraucherzentrale Bremen e.V.



Siehe auch Veröffentlichungen in verschiedenen Medien:

- http://www.vdk.de/nb22093 (VdK-Zeitung 11/2009)
- http://www.vdk.de/nb21884 (VdK-online, 28.09.2009)
- http://www.sovd-hb.de/10712.0.html (SoVD-online)

und http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1227.0


Titel: Antworten der Parteien zum Fragenkatalog "neues Heimgesetz"
Beitrag von: admin am 24. September 2009, 18:11
Was kommt ins neue Bremer Heimgesetz?

Dazu hat der Arbeitskreis „Unabhängige Interessenvertretungen in Bremen“ den Bremer Parteien mit einem Fragenkatalog auf den Zahn gefühlt. Die Ergebnisse liegen vor, SPD und LINKE blieben Antworten schuldig.

Das Land Bremen hatte in der jüngsten Vergangenheit leider mehrere Skandale im Pflegebereich zu beklagen. Zitat der Bremer Gesundheitssenatorin Rosenkötter: "Gute Pflege ist zentrale Herausforderung". Wie wichtig das ist, hat sich in dem Ende letzten Jahres bekannt gewordenen und noch nicht erledigten Pflegeskandal in einem Pflegeheim in Bremerhaven gezeigt. Auch nach entsprechenden Kontrollen und Auflagen durch Heimaufsicht und MDK steht das auffällig gewordene Heim weiterhin in der Kritik.

Was wird in einem neuen Heimgesetz in Bremen auf uns zukommen? Werden die Verbraucherinteressen ausreichend berücksichtigt und gestärkt? Werden die Erfahrungen bei der neuen Länder-Heimgesetzgebung dazu führen, dass „schwarze Schafe“ künftig weniger Chancen in diesem sensiblen sozialen Bereich haben?

Um zu erfahren, wie Bremer Parteien die Interessen der pflegebedürftigen und behinderten Menschen im neuen Gesetz gewahrt sehen wollen, hat sich der Arbeitskreis an die gesundheits- und altenpolitischen Sprecher der in der Bürgerschaft vertretenen Parteien mit ihren Fragen gewandt. Während CDU, GRÜNE und FDP ihre Antworten dem Gremium vorlegten, kam von den Parteien SPD und DIE LINKE keine Reaktion. „Das hätten wir eigentlich am wenigsten von diesen Parteien erwartet“, so ein Mitglied des Arbeitskreises.

Die vorliegenden Statements der antwortenden Parteien lassen überwiegend Hoffnung aufkommen. So ist man sich einig darin, dass es weiterhin einer entsprechenden Fachkraftquote in der Pflege bedarf, um eine ausreichende Pflegequalität zu gewährleisten. Auch bei der Grundsatzfrage, welche Wohnformen das neue Gesetz umfassen soll, gibt es weitestgehende Übereinstimmung. Hier seien der Grad der Abhängigkeit und mögliche Einschränkungen in der Wahlfreiheit für die Bewohner die Entscheidungskriterien, ob das neue Gesetz für die Wohnform anzuwenden ist. Ähnlich die Aussagen auch zu der Frage, für welche Personen das Gesetz gelten soll.

Am deutlichsten hebt sich die FDP von den beiden anderen antwortenden Parteien mit ihren Einschätzungen ab. In der Zusammenfassung ergibt sich: möglichst unbürokratische Regelungen treffen, Markt und Wettbewerb werden dafür sorgen, dass sich gute Pflegequalität durchsetzt. So lautet beispielsweise die Antwort auf die Frage danach, welche baulichen Mindest-Standards vorgesehen werden sollten: „Die Vorgaben für bauliche Standards sind … auf Sicherheits- und Hygienevorschriften zu beschränken“. CDU und GRÜNE sind sich wiederum einig, Einzelzimmer sollten Standard, Mehrbettzimmer sollten „vermieden“ werden. Die GRÜNEN „treten insgesamt für hohe Baustandards ein und nennen beispielhaft „hervorragende Wärmedämmung, gute Schall-Isolierung, ökologische Baumaterialien etc.“.

Bei der Frage wie die Parteien sicherstellen werden, dass wirtschaftliche Interessen nicht zu Lasten von Pflege-Qualität gehen und die vereinnahmten Pflegesätze auch vollständig und bestimmungsgemäß verwendet ist die Meinungsdifferenz sehr deutlich. Die FDP dazu: „Die Aufgabe eines Heimgesetzes ist es nicht, den im Pflegebereich tätigen Trägern Vorschriften hinsichtlich ihres Geschäftsbetriebes zu machen.“ Die CDU meint: „Den hohen Renditeversprechen und Einsparmaßnahmen sollten durch das neue Gesetz Grenzen gesetzt werden …“. Die GRÜNEN präzisieren: „Die vereinnahmten Entgelte müssen selbstverständlich bestimmungsgemäß verwendet werden. … Eine Unterschreitung der Anforderungen führt zu Sanktionen, die gegebenenfalls auch auf eine Schließung der Einrichtung hinauslaufen können.“

Zur Frage der Bezugspflege gibt es die einheitliche Meinung, dass der Punkt schwerlich in einem solchen Gesetz unterzubringen ist. Als wesentliches Qualitätskriterium, so die GRÜNEN, sollte das „regelmäßig festgestellt und öffentlich gemacht werden.“ Die FDP meint dazu, die „Ausgestaltung der Pflege obliege allein dem Einrichtungsträger und wird von Heimaufsicht und MDK kontrolliert.“

Hinsichtlich der medizinischen Versorgung sind sich alle einig: Die freie Arztwahl und auch die ordnungsgemäße Medikamentenvergabe muss gewährleistet werden. Für die Nicht-Erfüllung fordern die GRÜNEN als einzige, dass das Gesetz dafür Sanktionen vorsehen muss.

Bei Fragen zur Selbstbestimmung, Mitbestimmung, Teilhabe gibt es bei CDU und GRÜNEN erneut Gleichklang. Das Selbstbestimmungsrecht gehöre mit in das neue Gesetz hinein. Dagegen argumentiert die FDP: „dem Selbstbestimmungsgedanken wird am besten gedient, wenn den Menschen die Alternativen aufgezeigt werden und sie und/oder ihre Angehörigen ihr Heim mit anderen vergleichen und wählen können“. Die Partei setzt hinsichtlich der Mitwirkungsrechte auf die Beibehaltung vorhandener Möglichkeiten und gibt den Hinweis: „Verstöße gegen die Heimmitwirkungsrechte sind bereits heute ordnungswidrig und können mit Bußgeld … geahndet werden“. Die Unterstützung der Bewohner-Interessenvertreter durch fach- und sachkundige Dritte halten alle für wichtig. Angemerkt wird dazu, dass dazu ausreichende Informationen und Schulungen für Bewohner und Interessenvertreter angeboten werden sollten.

Schließlich sind sich alle darin einig, dass unangemeldete Kontrollen ein wesentliches Element der Qualitätssicherung sind und Standard umgesetzt werden sollte. Zitat CDU: „Jedes Gesetz ist nur so gut, wie es umgesetzt und kontrolliert werden kann. Eine ausreichende Personalausstattung der Heimaufsicht ist daher unabdingbar.“

Die vollständigen Ergebnisse der Befragung hat der Arbeitskreis im Internet auf der Seite www.heimmitwirkung.de veröffentlicht (ANTWORTEN_Fragenkatalog_HeimGesetz HB090921.doc (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=1223.0;attach=929)).



Für den Arbeitskreis:
Irmgard Czarnecki
Geschäftsführerin
Verbraucherzentrale Bremen e.V.


Hinweis für die Redaktionen:

Eine Kurzfassung der Partei-Antworten finden Sie in der Anlage, die vollständigen Antworten finden Sie im Internet unter www.heim-mitwirkung.de (ANTWORTEN_Fragenkatalog_HeimGesetz HB090921.doc  (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=1223.0;attach=929))

Die Antworten aus den Parteien stammen von:

CDU - Rita Dr. Mohr-Lüllmann, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion,
Michael Bartels, seniorenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion

GRÜNE - Dirk Schmidtmann, altenpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN,
Horst Frehe, sozial- und behindertenpolischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN

FDP - Dr. Oliver Möllenstädt, MdBB Gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion,
Magnus Buhlert, MdBB Sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion


Der Arbeitskreis „Unabhängige Interessenvertretungen in Bremen“ setzt sich zusammen aus:
  • Betreuungsverein Bremerhaven e.V.
  • BIVA e.V., Heim-Mitwirkung.de (SHG)
  • Netzwerk Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen e.V.
  • PatientInnenstelle im GL Bremen e.V.
  • Sozialverband Deutschland e.V.
  • Sozialverband VdK Bremen
  • Verbraucherzentrale Bremen e.V.

Kurz-Zusammenfassung:


1. a)    Welche Wohnformen soll das neue Gesetz umfassen?
CDU:   Stationäre Einrichtungen (außer Krankenhäuser), „betreutes Wohnen“ in
bestimmten Fällen.
GRÜNE:   Nicht nach Wohnformen differenzieren, sondern nach Abhängigkeitsgrad der
pflegebedürftigen Menschen.
FDP:   Strukturelle Abhängigkeit maßgebend – z.B. wenn der Leistungsanbieter in vollem Umfang für das Wohl der Pflegebedürftigen die Verantwortung trägt.

1. b)    Für welche Personen soll das neue Gesetz gelten?
CDU:   Für ältere pflegebedürftige Menschen, volljährige pflegebedürftige Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen.
GRÜNE:   Alte und behinderte Menschen, denen Unterkunft und Hilfen miteinander verbunden angeboten werden.
FDP:   Alle pflegebedürftigen Personen.

1. c)    Welche Interessenvertretung wird es geben und wie soll diese geregelt werden?

CDU:   Heimbeirat mit externer Unterstützung, Angehörigen- und Betreuerbeirat, (Aufgaben, Mitbestimmungsrechte und Pflichten sollen den „Realitäten“ angepasst und erweitert werden).
GRÜNE:   BewohnerInnenversammlung, BewohnerInnenvertretung, Vertrauenspersonen.
FDP:   Beiräte und Fürsprecher (unbürokratische Regelungen schaffen)

2. a)    Setzen Sie sich dafür ein, die „Pflege-Charta“ als Grundlage im neuen Gesetz zu verankern?

CDU:   Grundsätze für eine menschenwürdige Pflege aus der Pflege-Charta übernehmen.
GRÜNE:   Artikel 1 bis 8 der Pflege-Charta dient als Grundlage.
FDP:   Charta-Grundsätze stellen Rahmen für die Rechte der Heimbewohner dar.

2. b)    Welche baulichen Mindest-Standards müssen vorgesehen werden?
CDU:   Einzelzimmer, nur in begründeten Einzelfällen Zweibettzimmer.
GRÜNE:   Einzelzimmer oder Appartements als Standard, Barrierefreiheit, Wärme-/Schall-Isolierung, ökologische Baumaterialien.
FDP:   Auf Sicherheits- und Hygienevorschriften beschränken; manche Bewohner ziehen Zweibettzimmer vor.

2. c)    Sind Mindest-Standards bei Problemen mit der Nahrungsaufnahme vorzusehen?
CDU:   Keine spezifische Vorschriften zur Nahrungsaufnahme vorgesehen, Personalausstattung, Fachkräftequote müssen stimmen.
GRÜNE:   Unbegründeter Ersatz von gesunder Vollkost durch Sondenernährung und Infusionen ist Körperverletzung und strafbar – daher keine Regelung vorgesehen.
FDP:   Ist bereits heute außerhalb des Heimrechts geregelt.

3. a)    Antworten zu Personalfragen (Fachkraftquote, 1-Euro-Kräfte, Ehrenamtliche)
CDU:   Fachkräftequote von 50% im neuen Gesetz beibehalten, Austausch mit einer so genannten „Präsenzquote“ kommt nicht in Frage, 1-Euro-Kräfte und Ehrenamtliche nur für nicht pflegerische Tätigkeiten.
GRÜNE:   Fachkraftquote beibehalten, Bewohnerbefragung zu Ergebnis-/Lebensqualität.
FDP:   Regelungen zum Personaleinsatz und zur Fachkraftquote beibehalten.

3. b)    Was schreiben Sie ins Gesetz, damit Bezugspflege zum Standard wird?

CDU:   Bezugspflege gemäß Grundsätzen der Pflege-Charta als Standard, medizinisch-pflegerische Erkenntnisse berücksichtigen.
GRÜNE:   Bezugspflege ist ein wesentliches Kriterium der Pflegequalität,
FDP:   Ausgestaltung der Pflege obliegt allein dem Träger, Qualitätswettbewerb regelt das.

3. c)    Wie kann - unter dem Aspekt der freien Ärztewahl - die haus- und fachärztliche Versorgung gewährleistet und wie kann z.B. die ordnungsgemäße Medikamentenversorgung gesichert werden.
CDU:   Pflegepersonal und die Pflegeleitung sind der Schlüssel, freie Arztwahl, pflegerisches Fachpersonal soll einmal pro Jahr fortgebildet werden.
GRÜNE:   Freie Arztwahl und ordnungsgemäße Medikamentenvergabe, andernfalls Sanktionen.
FDP:   Freie Arztwahl ist geltendes Sozialrecht. Für die ärztliche und pflegerische Betreuung ist der Träger verantwortlich.

4. a)   Kontrollen und Überprüfungen  - was soll dazu ins neue Gesetz?

CDU:   Eine ausreichende Personalausstattung der Heimaufsicht ist unabdingbar.
GRÜNE: Unangemeldete Kontrollen, enge Zusammenarbeit mit MDK
FDP:   Unangemeldete Qualitätskontrollen im neuen Gesetz übernehmen.

4. b)   Wie soll sichergestellt werden, dass Prüfergebnisse veröffentlicht werden?
CDU:   Gewährleistung der Veröffentlichungen von Prüfberichten sowie mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung im Gesetzesentwurf festschreiben.
GRÜNE:   Es wird ein gemeinsames Portal in leicht verständlicher Sprache geben.
FDP:   Eine heimrechtliche Regelung ist nicht nötig.

4. c)   Wie werden Sie sicherstellen, dass wirtschaftliche Interessen nicht zu Lasten von Pflege-Qualität gehen und die vereinnahmten Pflegesätze auch vollständig und bestimmungsgemäß verwendet werden?
CDU:   Bei Nichterfüllung der Anforderungen an das Wohl der BewohnerInnen Sanktionen.
GRÜNE:   Vereinnahmte Entgelte müssen bestimmungsgemäß verwendet werden; Unterschreitung der Anforderungen führt zu Sanktionen.
FDP:   Trägern keine Vorschriften hinsichtlich ihres Geschäftsbetriebs machen, fehlende Nachfrage sanktioniert.

4. d)   Sollten Kontrollmechanismen für die ordnungsgemäße Informationsweitergabe über Therapie-/Medikamentenänderung vorgesehen werden?
CDU:   Im Zusammenhang mit Anforderungen an den Betrieb eines Heimes regeln.
GRÜNE: Dokumentationseinsichtsrecht für Betroffene, Angehörige, gesetzliche BetreuerInnen und Vertrauenspersonen
FDP:   Problematik der Arzt-Patientenbeziehung kann nicht im Heimrecht geregelt werden.

5. a)   Wie wollen Sie dem Selbstbestimmungsgedanken mehr Raum geben?
CDU:   Umfangreiche Mitspracherechte bei Unterkunft, baulichen Veränderungen, Verpflegung, Freizeitgestaltung u.ä. .
GRÜNE:   Selbstbestimmungsrecht neben dem Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, den Freiheitsrechten und der Menschenwürde sollen ins Gesetz. Öffentliche Kontrolle und Transparenz der Einrichtung als eine wirksame Ergänzung.
FDP:   Qualitäts-Transparenz regelt das, gesetzliche Regelungen führen hier nicht weiter.

5. b)   Wie werden Sie die Rechte der Betroffenen stärken und was passiert, wenn diese verletzt werden?

CDU:   Heimleitung dazu verpflichten, Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in regelmäßigen Abständen über ihre Rechte zu informieren. Gründung eines Angehörigen- und Betreuerbeirates könnte Verbesserungen bringen.
GRÜNE:   Sanktionen für die Verletzung der Mitwirkungsrechte.
FDP:   Verstöße gegen die Heimmitwirkungsrechte sind bereits heute ordnungswidrig und können mit Bußgeld geahndet werden. Die Ahndung ist im Rahmen der Heimaufsicht zu vollziehen.

5. c)   Werden Sie dem Teilhabegrundsatz stärkere Geltung verschaffen?
CDU:   Ja.
GRÜNE:   Ist in Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention geregelt.
FDP:    Teilhabe und Selbstbestimmung sind die grundlegenden Ziele aktivierender Pflege.

6. a)   Welche Unterstützungen und Möglichkeiten zur rechtlich verbindlichen Interessenvertretung für Betroffene werden Sie vorsehen?
CDU:   Externe Unterstützung für Angehörigen- und Betreuerbeirat vorsehen.
GRÜNE:   BewohnerInnenversammlung , BewohnerInnenvertretung, Vertrauensperson.
FDP:   Weiterbildungsangebote für Fürsprecher verstetigen, bisherige Möglichkeiten ausreichend.

6. b)   Wie kann mit dem neuen Gesetz die rechtmäßige Interessenvertretung gesichert und gestärkt werden (Hinweis Hausverbote für unbequeme Angehörige etc.)?
CDU:   Präzision von Einzelfällen, in denen die Heimleitung das Recht hat, ein Hausverbot zu erteilen.
GRÜNE:   Angehörige und legitimierte InteressensvertreterInnen können sich auch zukünftig notfalls mit Gerichtsbeschluss Zugang zu der Einrichtung verschaffen.
FDP:   Heimfürsprechern darf der Zutritt nicht verwehrt werden. Heimaufsicht muss mit den Beiräten und Fürsprechern zusammen arbeiten.

6. c)   Wird im neuen Gesetz die Unterstützung der Betroffenen durch fach- und sachkundige Personen gestärkt und auch finanziell sichergestellt?
CDU:   Unterstützung der Betroffenen durch fach- und sachkundige Personen stärken.
GRÜNE:   s.o.
FDP:   Ausweitung der finanziellen Förderung der Arbeit des Heimbeirats würde zu einer Erhöhung der Kosten des Heimbetriebs führen. Schon heute ist eine Vergütung der sachkundigen Personen ausgeschlossen. Dies soll beibehalten werden.

Quelle: Presseinfo des Arbeitskreises unabhängiger Interessenvertretungen in Bremen, 24.09.2009


Titel: Antworten der Parteien zum Fragenkatalog "neues Heimgesetz"
Beitrag von: admin am 21. Oktober 2009, 19:37
Pflegeheime sollen sich für Ehrenamtliche öffnen
Bremen. Ab dem Frühjahr soll im Land Bremen ein neues Heimgesetz gelten. Laut Sozialressort soll das neue Gesetz Bürokratie abbauen und Transparenz schaffen. Von Denise von der Ahé

Der Entwurf werde zurzeit mit anderen Ressorts abgestimmt, sagt Dr. Petra Kodré, Sprecherin des Sozialressorts. Ende November würden die Fachverbände angehört. Voraussichtlich im Januar soll die Bürgerschaft das Gesetz in erster Lesung beschließen. Noch gilt das Heimgesetz des Bundes. 2006 hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übertragen. Das Land Bremen ist daher verpflichtet, ein neues Gesetz zu erlassen.

Darin bleibt die Pflicht des Trägers erhalten, mindestens die Hälfte seines Pflegepersonals als Fachkräfte einzustellen. Bislang war dies jedoch nicht an die Anwesenheit zu bestimmten Dienstzeiten gebunden. Mit dem neuen Heimgesetz sollen künftig Präsenzquoten eingeführt werden. „Es soll nicht mehr dem Betreiber allein überlassen werden, wann er die Fachkräfte einsetzt“, so Kodré. Heime sollen für Bewohner und Angehörige transparenter werden. Die Heimaufsicht wird jedes Heim einmal jährlich abwechselnd unangemeldet und angemeldet prüfen. Während der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Pflegequalität prüft, nimmt die Heimaufsicht insbesondere die räumliche Ausstattung sowie die Organisation in Augenschein. „Bisher durften die Ergebnisse nicht veröffentlicht werden, jetzt wird das Pflicht“, sagt Kodré. Zurzeit werde gemeinsam mit Trägern und Heimbeiräten ein leicht verständlicher Kriterienkatalog erarbeitet.

Heime sollen stärker für bürgerschaftliches Engagement geöffnet werden. Ehrenamtliche, die in Heimbeiräten die Interessen der Bewohner vertreten, sollen unterstützt werden. Kodré: „Die Heimaufsicht wird die Ehrenamtlichen schulen. Das gibt es bislang zwar auch schon hin und wieder, ist aber noch nicht Gesetz.“

Wenn sich ein Heim vergrößert, muss das künftig der Stadtteilkonferenz vorgestellt werden. Mit einer Anzeigepflicht für neue Wohnformen solle verhindert werden, dass sich „heimlich Heime unter dem Titel einer Wohngemeinschaft“ gründen, so Kodré. Im Vergleich zum Bundesgesetz soll Bürokratie abgebaut werden. „Früher musste jede personelle Veränderung der Heimaufsicht gemeldet werden, künftig ist das nur noch bei einem Wechsel des Leitungspersonals erforderlich“, sagt Kodré.

Die FDP lehnt den Gesetzentwurf ab. „Der rot-grüne Senat will beim Heimrecht weiteren unnötigen Bürokratismus zu Lasten der Pflegebedürftigen aufbauen“, sagt Dr. Oliver Möllenstädt, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion. „Würde der Entwurf Gesetz, müssten sich auch Alten-WGs künftig bei der Heimaufsicht anmelden und etliche Formulare einreichen. Wird das vergessen, droht ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro“, sagt Möllenstädt. Die FDP-Fraktion fordert vom Sozialressort Nachbesserungen.

„Alle Wohnformen, die nicht rein privat betrieben werden, sollten dem Heimgesetz unterliegen und jährlich unangemeldet kontrolliert werden“, fordert der ehrenamtliche Heimbewohnerfürsprecher Reinhard Leopold.

Er hat den Arbeitskreis „Unabhängige Interessenvertretungen in Bremen“ initiiert, in dem sich Verbraucherverbände mit dem neuen Heimgesetz befassen. Die Mitbestimmung der Pflegebedürftigen müsse sichergestellt und die Interessen der Betroffenen durch geschulte Ehrenamtliche und Angehörige weiter gestärkt werden, so Leopold. „Die Heimaufsicht muss unangemeldet und unabhängig von vorhandenen ,Qualitäts-Zertifikaten’ prüfen. Dazu braucht es genügend und auch pflegefachlich ausgebildete Prüfer“, betont Leopold.

Quelle: http://www.nordsee-zeitung.de (http://www.nordsee-zeitung.de/index.php?Pflegeheime-sollen-sich-fuer-Ehrenamtliche-oeffnen-&arid=250312&puid=1&pageid=16), 21.10.2009


Titel: Antworten der Parteien zum Fragenkatalog "neues Heimgesetz"
Beitrag von: admin am 11. Dezember 2009, 16:33
Heimgesetzgebung in Bewegung
Neue Regelungen sollen für mehr Transparenz und bessere Kontrolle sorgen


Der im "Bremer Anzeiger" erschienene Artikel vom 01.11.2009 nimmt ebenfalls Stellung zum Entwurf des neuen Heimgesetzes, der offiziell aber noch nicht vorgestellt wurde.

Interessant ist beispielsweise der letzte Absatz des Artikels, in dem es heißt:
>>Mehrere Untersuchungen hätten gezeigt, dass Bremen was die Qualität der Einrichtungen angeht, "wirklich gut" dastehe.<<

Das allerdings will nicht so recht zu den bekannten Informationen anderer Medien passen, wie z.B.:

Zitat von: radio-bremen.de, buten un binnen, 12.02.2009
Bremer Heime mangelhaft
In über 80 Prozent der Heime in Bremen gibt es etwas zu bemängeln. Das Gesundheitsamt hat bei Heimbegehungen festgestellt, dass sowohl bei der Hygiene als auch bei Vergabe von Medikamenten Missstände beseitigt werden müssen.

oder siehe auch:
[Bericht: Heimbegehungen durch das Gesundheitsamt Bremen >> ] (http://www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/media.php/13/2_Amtsaerzte_heimbegehung_bericht_12_02_09.pdf)

und:

http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1056.0


Titel: Antworten der Parteien zum Fragenkatalog "neues Heimgesetz"
Beitrag von: admin am 14. Februar 2010, 00:04
Auf den Internetseiten der Bremer FDP ist nachfolgender Text mit Datum vom 11.02.2010 zu finden:

Zitat
FDP: Heimaufsicht heillos überfordert

Die FDP-Bürgerschaftsfraktion sieht sich nach der Sitzung der Sozialdeputation am Donnerstag (11.2.10) darin bestätigt, dass die Heimaufsicht in Bremen nicht funktionsfähig ist. Dr. Oliver Möllenstädt, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, sagte dazu: „Die Heimaufsicht ist heillos überfordert. 2007 hat sie weniger als ein Drittel der Heime geprüft, in Bremerhaven sogar nur 14 Prozent.“

Die Heimaufsicht im Land Bremen ist für die Kontrolle der Pflegeheime zuständig, die sie laut Gesetz mindestens einmal jährlich aufsuchen muss. Der Rechnungshof kam in seinem Jahresbericht 2009 zu dem Ergebnis, dass die Heimaufsicht seit Jahren gegen diesen gesetzlichen Auftrag verstoßen hat.

Möllenstädt warnt eindringlich vor einer weiteren Verschärfung der Situation durch das neue bremische Heimgesetz, welches in diesem Jahr verabschiedet werden soll. „Der Entwurf sieht weitgehende bürokratische Prüfpflichten vor und erweitert die Zuständigkeit der Heimaufsicht unnötigerweise auf die Vielzahl selbstorganisierter Wohnformen. Ich sage voraus, dass die Heimaufsicht dann vollkommen zusammenbrechen wird.“

Möllenstädt fordert schlanke und klare Regeln: „Senatorin Ingelore Rosenkötter vernachlässigt die Heimaufsicht seit Jahren und will jetzt den Menschen durch zahllose neue Anforderungen Sicherheit vorgaukeln. Gesetzliche Regelungen ohne den politischen Willen und die organisatorische Kapazität, eine regelmäßige Kontrolle sicherzustellen, laufen jedoch ins Leere.“

Quelle: http://www.fdp-fraktion-bremen.de (http://www.fdp-fraktion-bremen.de/2010/11815c21556i1628/index.html)



Die Sozialressort-Chefin kontert am gleichen Tag (11.02.2010):

Zitat
Senatorin Rosenkötter weist Kritik der FDP scharf zurück

Als völlig unhaltbar hat Sozialsenatorin Ingelore Rosekötter die Kritik von Dr. Oliver Möllenstädt an der Heimaufsicht zurückgewiesen.

„Wir haben in den letzten Jahren in diesem Bereich zusätzliches Personal eingestellt, so dass wir den gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich nachkommen und die Heime regelmäßig prüfen. Es handelt sich dabei um angemeldete und unangemeldete Prüfungen. Wenn nötig, überprüfen wird ein Heim auch mehrmals im Jahr!“, so Ingelore Rosenkötter.

Herr Dr. Möllenstädt habe außerdem die Regelung für selbstorganisierte Wohnformen im neuen Heimgesetz noch nicht verstanden. Diese sollen gar nicht überprüft werden. Es bestehe lediglich eine Anzeigepflicht. Damit werde verhindert, dass sich „heimliche Heime“ bilden, die jeder staatlichen Kontrolle entzogen seien, so Rosenkötter weiter. „Vielleicht wäre es doch besser, wenn Herr Möllenstädt nächstes Mal in die Sitzung der Deputation kommt. Weder vernachlässigen wir die Heimaufsicht noch schaffen wir durch zahllose neue Anforderungen vorgegaukelte Sicherheit.“ Die FDP hatte sich in der Deputationssitzung nicht zu Wort gemeldet.

Falsch sind darüber hinaus auch die zitierten Zahlen aus 2007. Herr Dr. Möllenstädt hat im Rechnungshofbericht die falsche Tabelle betrachtet. Die Prüfquote für 2007 wird dort mit 68% angegeben, nicht mit 28%. Ursache für die vergleichsweise niedrige Quote im Jahr 2007 waren Erkrankungen von Mitarbeiter/innen.


Quelle: http://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=26031

... und in den Bremer Medien ist nichts darüber zu finden (oder habe ich da was übersehen?) ...


Titel: ENTWURF: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWBG)
Beitrag von: admin am 19. März 2010, 16:44
Deputation stimmt Gesetzesentwurf für ein Bremer Wohn- und Betreuungsgesetz zu

Die Sozialdeputation hat heute (18.03.2010) dem Gesetzesentwurf von Senatorin Ingelore Rosenkötter für eine bremische Nachfolgeregelung zum bestehenden Heimgesetz zugestimmt. Im April wird der Gesetzesentwurf in einer öffentlichen Anhörung vorgestellt werden.

Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter: „Wir haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der aktuelle Entwicklungstrends in der Pflege aufnimmt und berücksichtigt. Unser Vorschlag bezieht neue Pflege-Wohnformen mit ein und wird durch den Gedanken von Transparenz in der Pflege getragen. Wir machen mit unserem Regelwerk außerdem deutlich, dass wir eine Öffnung der Bremer Heime für ehrenamtliches Engagement und für Kooperationen mit dem Stadtteil erwarten.“

Der Gesetzesentwurf ist im Internet unter www.soziales.bremen.de Externes Angebot einzusehen.

Quelle: http://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=30135


Titel: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWBG)
Beitrag von: admin am 19. März 2010, 16:59
Neues "Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz"

„Alten-WG gehört nicht dazu“
Sozialdeputation stimmt Gesetzentwurf für neues Heimgesetz zu – Opposition befürchtet mehr Bürokratie


VON DENISE VON DER AHÉ


BREMERHAVEN. Das Land Bremen bekommt ein neues Heimgesetz. Dieses werde sich stärker an der Lebensrealität orientieren, sagte Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) gestern in der Sozialdeputation. Denn ältere Menschen würden ihren Lebensabend nicht nur in Heimen, sondern auch in neuen Pflege-Wohnformen verbringen.

Die Deputation stimmte dem Entwurf zu. Bevor die Bürgerschaft das letzte Wort hat, sollen im April Experten und Verbände angehört werden. 2006 hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übertragen. Daher muss das Land Bremen ein neues Heimgesetz erlassen. „Wir wollen mit dem Gesetz mehr Transparenz schaffen“, sagte Rosenkötter. Bewohner und Angehörige sollten sich „anhand von vernünftigen, lesbaren und nachvollziehbaren Unterlagen einen Überblick über Einrichtungen verschaffen können“. Zudem sollten sich Heime stärker zum Stadtteil hin öffnen und Ehrenamtliche einbinden.

Das Gesetz soll für Wohnformen gelten, in denen Bewohner gepflegt werden. Entscheidend ist, dass diese gemeinschaftlich von einem Leistungsanbieter wie einem Pflegedienst versorgt werden. Und dass die Wohngemeinschaft bestehen bleibt, auch wenn die Bewohner wechseln. Dazu gehören Heime, selbst organisierte Wohnformen und Wohngemeinschaften, die ein Träger steuert. Nicht jedoch eine reine Alten-WG, in der ExWG, in der Ex-Regierungschef Henning Scherf lebe, so Klaus Krancke vom Sozialressort. Mit einer Anzeigepflicht solle verhindert werden, dass sich heimlich Heime gründeten. Der Entwurf sei „sehr gut gelungen“, sagte Horst Frehe (Grüne). Denn der Verbraucherschutz werde gestärkt. Künftig soll es Präsenzquoten für Pflegefachkräfte geben. „Wir fürchten, dass das schwer zu kontrollieren ist“, kritisierte Michael Bartels (CDU).

Wenn selbst organisierte Wohnformen vorsorglich angezeigt werden müssten, sei ein hohes Maß an Bürokratie zu befürchten. Einige Vorschriften drohten für diese Wohnformen zu eng zu werden, so Dr. Oliver Möllenstädt(FDP). Dies könne zu einem erheblichen personellen Mehraufwand für die zu gering ausgestattete Heimaufsicht führen. Alle Wohnformen, die nicht nur privat betrieben würden, müssten jährlich unangemeldet kontrolliert werden, forderte Heimbewohnerfürsprecher Reinhard Leopold.

Quelle: http://www.nordsee-zeitung.de (http://www.nordsee-zeitung.de/index.php?Alten-WG-gehoert-nicht-dazu-&arid=330022&puid=1&pageid=16)


Titel: BremWoBeG: aktualisierte Version online
Beitrag von: admin am 26. März 2010, 17:01
Nachfolgeregelung zum Heimgesetz umbenannt:
Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)


Eine aktualisierte Fassung des Gesetzentwurfs ist unter www.soziales.bremen.de  (http://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.8960.de&font=0)online gestellt worden. Auffäligste Änderung ist die Abkürzung, die nun "BremWoBeG" für Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz lautet. Inhaltlich sei nichts verändert worden, so Klaus Krancke vom Referat für Ältere Menschen beim Bremer Sozialressort.

Quelle: http://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.8960.de&font=0



Eine neuere Version vom 31.03.2010 finden Sie hier (s. unten) als Download

Das Senatsressort hat zu einer Anhörung am 16.04.2010 um 12:00 Uhr in die Bremer Bürgerschaft eingeladen. Der aktuelle Gesetzentwurf solle vor der politischen Beratung und Beschlussfassung in der Bremischen Bürgerschaft vorgestellt werden. Teilnehmer sollen Gelegenheit haben, ihre Anregungen zum geplanten Gesetz zu geben.


Titel: Anhörung zum neuen Heimgesetz in Bremen
Beitrag von: admin am 17. April 2010, 16:48
Zitat von: Weser-Kurier
Experten beraten neues Heimgesetz
Ziel: Mehr Rechte für Betroffene

VON ROSE GERDTS-SCHIFFLER

Bremen. Im Festsaal der Bremischen Bürgerschaft ging es gestern um das neue „Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz". Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) hatte zu der Anhörung geladen, und viele Expertinnen und Experten waren gekommen. Geht es nach der Behörde, soll das Gesetz, das die Rechte von rund 10 000 pflegebedürftigen, behinderten und älteren Menschen im Land Bremen regelt, am 1. Juli in Kraft treten.

Das Gesetz soll das jahrzehntealte „Heimgesetz" ersetzen. Hintergrund ist eine neue Sicht auf die betreuten Menschen, die anders als früher als Kunden und gleichberechtigte Partner wahrgenommen werden sollen. Zwischen der klassischen Heimunterbringung und der ambulanten Versorgung gibt es zudem diverse andere Wohn- und Versorgungsformen, denen das Heimgesetz nicht mehr gerecht wird.

Der gestern diskutierte Gesetzentwurf soll bereits im Mai in der Bürgerschaft erörtert werden. Das Ziel sei, so betonte Staatsrat Joachim Schuster, Wohnformen zu stärken, die sich das selbstbestimmte Leben zum Ziel gemacht hätten, Einrichtungen in den Stadtteilen zu öffnen und die Betroffe-nen vor allem als mündige Bürger zu sehen. Erstmals war auch die Verbraucherzentrale von der Behörde eingeladen worden, ihre Meinung zu dem Entwurf zu äußern.

Es gehe nicht um Wohnformen wie die „Scherf-WG", stellte gestern der Leiter der Heimaufsicht, Martin Stöver, mit einem Augenzwinkern klar. Damit spielte er auf die Hausgemeinschaft des früheren Bürgermeisters Henning Scherf an, der sich vor Jahren mit Freunden und Bekannten zusammentat, um sich im Alter gegenseitig zu stützen. „Für solche Wohngemeinschaften ist das Gesetz nicht gemacht. Die sind und bleiben privat." Vielmehr gehe es um Menschen, die sich in eine besondere Abhängigkeit begeben.

Die Seniorenvertretung zeigte sich gestern „im Großen und Ganzen" zufrieden mit dem Entwurf. Sie forderte jedoch, dass die finanzielle Situation eines Heims transparenter für die Bewohner werden müsse.

Ein Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände kritisierte am Rande der Anhörung die Neufassung als „Ausdruck eines übertriebenen Regelungsbedürfnisses des Staates." Tatsächlich umfasst der Entwurf statt 26 nun 34 Paragrafen. Dies sei der besseren Differenzierung geschuldet, entgegnete darauf Martin Stöver.

Hannelore Bitter-Wirz vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste begrüßte zwar, dass Bewohnern und Mietern größtmöglicher Schutz geboten werden solle. Zugleich betonte sie, dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu weit gehe. „Die Bürger werden dadurch eher entmündigt."

Quelle: Weser-Kurier Nr. 91, 17.04.2010



Zitat von: Nordsee-Zeitung
Einblick in Bilanzen der Heime

BREMERHAVEN. Nach der Insolvenz eines Seniorenheims bekam die Seniorenvertretung Bremen besorgte Nachfragen. „Was passiert mit unserem Geld?“, berichtete gestern Gerd Feller vor Vertretern der Branche und der Politik. Er forderte deshalb Informationen für Heimbewohner über die wirtschaftliche Lage des Hauses, dem sie monatlich viel Geld bezahlen.

Feller erwartet, dass diese Informationsrechte im neuen Heimgesetz festgeschrieben werden. Noch im Juli soll das in Kraft treten. Ein ehrgeiziges Ziel. Denn es gibt noch viel zu verändern, wie gestern bei der Anhörung in der Bürgerschaft deutlich wurde.

Feller gab dem Gesetzentwurf gute Noten. „Es stärkt den Schutz älterer und schwächerer Menschen, und darum geht es ja“, sagte er. Aber er forderte Informationen über die wirt schaftliche Lage eines Hauses für die Bewohner. Dazu verweist er auf das nordrheinwestfälische Gesetz. Das schreibe dem Heim vor, einmal pro Jahr den Bewohnern eine Gewinn- und Verlust-Aufstellung vorzulegen. Ohne eine derartige Regelung im Heimgesetz bleibe das Verhältnis zwischen Heim und Bewohner rein zivilrechtlich. Im Zweifelsfall müsste geklagt werden. „Das ist für viele Ältere ein Problem, weshalb sie lieber ein Lage erdulden.“

Pastor Michael Schmidt von der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege warnte davor, den Verbraucherschutz zu übertreiben.  „Ich sehe nicht, das die Menschen vor bösen Anbietern geschützt werden müssen.“ Es gebe nur wenige schwarze Schafe.

Ärger um Ehrenamt
Skeptisch sieht er auch das Gebot an die Träger, mehr ehrenamtliches Engagement in den Heimen einzubinden. „Was ist, wenn es vor Ort nicht läuft?“, fragte er. Hannelore Bitter-Wirtz vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste sieht das ebenso. „Ehrenamtliches Engagement kann man nicht verordnen. Und die Freiwilligen stehen nicht vor den
Heimen Schlange.“

Als Entmündigung der Bürger wertet Bitter-Wirtz die Meldepflicht für selbstorganisierte Wohngemeinschaften. Das Ressort will sie, um versteckte Heime aufspüren zu können.

Wer selbst einen Mietvertrag für eine Wohnung und einen Vertrag mit einem Pflegedienst abschließe, begebe sich nicht in eine Abhängigkeit, wie man es beim Einzug in ein Heim mache. Der Staat könne sich hier heraushalten. (mue)
Quelle: NORDSEE-ZEITUNG, 17.04.2010


Titel: Stellungnahmen zum neuen BremWoBeG
Beitrag von: admin am 19. April 2010, 01:44
Unsere Stellungnahme zum Entwurf des neuen BremWoBeG

... Will das Gesetz dem selbstgesteckten Ziel der „anwaltlichen Funktion für Verbraucherinnen und Verbraucher in einer besonderen Lebenssituation“ gerecht werden, sind noch Anpassungen notwendig ...

[Download unserer Stellunnahme >>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=504.0;attach=983)

siehe auch unsere Presse-Info
[Forderung: Aufgaben der Heimaufsicht neu ausrichten >>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1282.0)



Weitere Stellungnahmen s. u. "Dokumentation der Anhörung zum BremWoBeG" (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=504.msg2481#msg2481) ...


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Bremen
Beitrag von: admin am 10. Juni 2010, 01:01
Dokumentation der Anhörung zum BremWoBeG

Die Dokumentation der Anhörung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz BremWoBeG und die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen wurden freundlicherweise durch den Leiter des Referat 52 bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales der Freien Hansestadt Bremen zur Verfügung gestellt.

Die Datei 03 enthält eine Übersicht der Änderungsvorschläge und der Änderungen am Gesetzentwurf bzw. Anmerkungen.


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Bremen
Beitrag von: admin am 27. Juli 2010, 14:21
Aktualisierter Entwurf zum BremWoBeG

Uns liegt ein aktualisierter Entwurf des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes vor (PDF s. Anhang).


HINWEIS
Es gibt inzwischen einen neueren Entwurf ...


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Heimgesetz in Bremen
Beitrag von: admin am 11. August 2010, 10:44
Senat beschließt Bremer Wohn- und Betreuungsgesetz
Demnächst Beratung in der Bürgerschaft


Der heutigen Ausgabe der Bremer Tageszeitung ist zu entnehmen, dass der Gesetzentwurf gestern (Die., 10.08.2010) den Senat "passiert" habe und die Bürgerschaft in einer der kommenden Sitzungen "zustimmen muss". Die Möglichkeit der Ablehnung wird nur indirekt erwähnt: "Die FDP will nun einen eigenen Entwurf vorlegen ..." *

Die aktuellen Informationen über Gesetzestext, Begründung usw. finden sich [hier >>] (http://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.9612.de) (siehe auch angehängte Dateien hier).

Siehe auch Stellungnahmen und Dokumentation der Anhörung zum BremWoBeG (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=504.msg2481#msg2481) weiter unten ...

TERMIN-HINWEIS:

71. + 72. Sitzung Landtag (Bremische Bürgerschaft)
am 24. + 26.08.2010, 11:00 - 18:00 Uhr
(http://www.bremische-buergerschaft.de/index.php?id=74)

  • TOP 47: Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen (Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz - BremWoBeG)

Mitteilung des Senats vom 10. August 2010
(Drucksache 17/1382) 1. Lesung



ERGÄNZUNG zur 71. Sitzung am 24.08.2010:

  • TOP 54 - Außerhalb der Tagesordnung:
Bremisches Gesetz zum Schutz von Bewohnern von Heimen
(Bremisches Heimbewohnerschutzgesetz - BremHeimG)
Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP
vom 23. August 2010
(Drucksache 17/1402 (http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/Drs-17-1402_e09.pdf))
1. Lesung

Wesentliche Punkte:
- alternative Wohnformen im Gesetz unberücksichtigt
- Kontrolle der Heimaufsicht im 2-Jahres-Rhytmus möglich
- Kontrollen angemeldet oder unangemeldet möglich
- Beratung vor Ahndung bei festgestellten Mängeln
- Mitwirkung statt Mitbestimmung für Heimbeiräte und Fürsprecher
- Zutritt zur Einrichtung für Heimbeirat/Fürsprecher, "soweit dies für deren Tätigkeit erforderlich ist" ...
- wesentliche Details sollen nachträglich in Verordnungen geregelt werden


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (ehem. Heimgesetz)
Beitrag von: Multihilde am 26. August 2010, 12:00
Bürgerschaftssitzung 26. August:
Senatsentwurf des BremWoBeG angenommen

Eben im Radio verfolgt ab 10:00 Uhr. Ob es das als Wortprotokoll/was zum Nach-anhören gibt bald?

Ergebnis10:50 Uhr:
Senatsentwurf angenommen
FDP-Entwurf wird abgelehnt

kurze Zusammenfassung:
der Entwurf zum BremWoBeG wurde angenommen mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und Linken, abgelehnt von der FDP,
  
-  das BremWoBeG geht damit im September in die zweite Lesung
  
-  der Gegenentwurf wurde umgekehrt nur von der FDP unterstützt,
  
-  der Entwurf für ein "Heimbewohnerschutzgesetz" der FDP bekommt keine zweite Lesung


ich hab mir die FDP-pdf erst jetzt angeschaut
http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/Drs-17-1402_e09.pdf

Unter http://www.bremische-buergerschaft.de/uploads/media/BeschlussprotokollNr72_02.pdf

ist das Beschlussprotokoll zu finden; vgl. auch Bildschirmschnappschuss unten


Titel: BremWoBeG in 2. Lesung der Bremischen Bürgerschaft beschlossen
Beitrag von: Multihilde am 16. September 2010, 21:41
Bürgerschaftssitzung vom 29. + 30.09.2010:
BremWoBeG in 2. Lesung der Bremischen Bürgerschaft beschlossen

... nach der gerade eben entdeckten Niederschrift ist das Gesetz in 2. Lesung beschlossen worden ...

Quelle: Beschlussprotokoll Bürgerschaft(Landtag) 73. Sitzung vom 29.09.2010(36.12 kb) - Seite 7 (http://www.bremische-buergerschaft.de/uploads/media/beschlussprotokoll_73_land_01.pdf)



2. Lesung BremWoBeG: Aktueller Ablaufplan

Kann man übrigens im Raum Bremen über NDR-Info im normalen Radio mithören, bzw. per Fernseher mitverfolgen. Finde ich bürgerfreundlich, statt nur Möglichkeit über Internet.

Livestream-Möglichkeit siehe Artikel …

http://www.bremische-buergerschaft.de/fileadmin/user_upload/Dateien/plenar/interfrak_ablaufplan.pdf



Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)

2. Lesung (ohne Debatte)

Plenarsitzung
73. u. 74. Sitzung Landtag
Datum: 29.09.2010 - 30.09.2010
Uhrzeit: 10:00
Bis: 18:00

Tagesordnungspunkt 33:

Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen
(Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz - BremWoBeG)
Mitteilung des Senats vom 10. August 2010
(Drucksache 17/1382)
2. Lesung

Quelle:  http://www.bremische-buergerschaft.de  (http://www.bremische-buergerschaft.de)


wird wie immer im Fernseher gesendet und ist per Radio zu empfangen; vgl. Schnappschuss unten von http://www.radioweser.tv

Livestream:
http://www.radioweser.tv/index.php?id=30&L=1





Titel: Bremer Heimgesetz und Personalverordnung in Überarbeitung
Beitrag von: admin am 19. Januar 2017, 18:25
Nachbesserungen zum Bremer Heimgesetz gefordert
Von Heim-Mitwirkung.de

Entwürfe zum Bremer Pflege-Recht werden kritisiert

Pflegebetroffene fordern Sozialdeputation auf, weitere Änderungen an Bremer Heimgesetz und Personalverordnung zuzulassen

Bremen · Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) und die Personalverordnung (PersV BremWoBeG) sollen den aktuellen Angebotsformen im Pflegebereich angepasst werden. Die letzten Entwürfe wurden Mitte Januar bei einer Anhörung geladener Gäste vom Sozialressort vorgestellt und diskutiert.

Das erst im Jahre 2010 erlassene und zunächst bis 31. Dezember 2015 befristete Bremer Heimgesetz sollte ursprünglich ohne Änderungen entfristet werden. Reinhard Leopold, Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. und Leiter der Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“, hatte Ende 2015 eine erneute Befristung und Anpassung an die veränderten Marktbedingungen gefordert und war damit erfolgreich. Das Bremer Parlament entschied sich für eine weitere zweijährige Befristung bis Ende 2017, in der das Heimgesetz überarbeitet werden soll.
Pflegeanbieter und ausgewählte Organisationen hatten inzwischen Gelegenheit zu den vorgelegten Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen. Die drei Hauptforderungen und Änderungsvorschläge der Pflegebetroffenen-Vertreter fanden dabei allerdings keine Berücksichtigung. Nun hoffen sie, dass der Gesetzesentwurf in der vorgelegten Form nicht beschlossen wird, sondern noch weitere Anpassungen möglich sind.

So ist es aus ihrer Sicht notwendig, dass die kostenlose Beratung durch die Aufsichtsbehörde für Pflegeanbieter, die durch Nicht- oder Schlechtleistungen in der Pflege auffällig wurden, ersatzlos gestrichen wird. Der Pflege-Skandal in Kirchhuchting Ende 2015 habe sehr deutlich gezeigt, dass die vielen Beratungen bei den anlassbezogenen Überprüfungen durch die Heimaufsicht sehr lange nicht die erforderlichen Verbesserungen gebracht hätten. Es wäre den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen viel Leid erspart geblieben, wenn statt Beratungen konsequente und schnellere Sanktionen stattgefunden hätten. Polizei, Staatsanwalt und Gericht böten erwischten Straftätern schließlich auch keine kostenlose Beratung an. So sei auch die weiterhin kostenlose Qualitäts- und Management­beratung für Leistungsanbieter durch nichts zu rechtfertigen.

Außerdem müssten diejenigen, die einen wesentlichen Anteil der Heim- und Pflegekosten zu tragen haben, an sie betreffende Entscheidungen vollständig beteiligt werden – ein Anhörungs- und Mitwirkungsrecht reiche da nicht aus. Dies müsse nun auch im neuen Gesetz und der noch zu schaffenden Durchführungsverordnung den pflegebetroffenen Verbrauchern zugestanden werden. Wer Leistungen oder Waren bestellt und bezahlt, der müsse auch über Qualität und Quantität bestimmen dürfen.

Ein weiterer zu kritisierender Punkt ist in der Personalverordnung zum BremWoBeG zu finden, die ebenfalls am Donnerstag beschlossen werden soll. Vertreter der Pflegekräfte (ver.di) haben in ihrer Stellungnahme unter anderem sehr deutlich darauf hingewiesen, dass in Nachtschichten mit nur einer Pflegefachkraft für bis zu 50 pflegebedürftige Patienten – manchmal auf zwei oder drei Etagen – keine sichere Versorgung möglich ist. Das gilt vor allem perspektivisch in zunehmendem Maße, weil Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen nicht nur pflegebedürftig, sondern oftmals zudem verwirrt und nachtaktiv sind. Dieser Einschätzung stimmt Leopold zu und ergänzt: „Personalbedingte Zwangsmedikationen und Fixierungen müssen unter allen Umständen vermieden werden. Die Anzahl von Pflegefachkräften in Nachtschichten ist in der aktuellen und geplanten Form inakzeptabel und muss dringend angepasst werden.“

Vor diesem Hintergrund wird die Sozialdeputation aufgefordert, dem jetzigen Entwurf nicht zuzustimmen und entsprechende Nachbesserungen einzufordern beziehungsweise zuzulassen. Hier sind unsere Politiker jetzt in der Verantwortung!

Unsere Stellungnahme und Forderungen zum BremWoBeG finden Sie als Download unter http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=504.0;attach=1931

Weitere Hintergund-Infos sowie die kritisierten Enwürfe zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz finden Sie unter www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=504.0
Und die Personalverordnung (PersV BremWoBeG) finden Sie unter dem nachfolgenden Link   http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2259.0

Für weitere Fragen steht Ihnen der Verfasser dieser Presse-Info gerne zur Verfügung.

Reinhard Leopold c/o HEIM-MITWIRKUNG
Unabhängige Selbsthilfe-Initiative für Pflegebetroffene
– Regionalbeauftragter der BIVA e.V. –
Rembertistraße 9
28203 Bremen
Tel.:      0421 / 33 65 91 20
Skype:   Heim-Mitwirkung
eMail:    presse@heim-mitwirkung.de



Novellierung des BremWoBeG in Arbeit
=> Weitere Termine und Entwürfe zum BremWoBeG sind noch nichtbekannt ...

An diesem Donnerstag steht eine öffentliche Sitzung der Sozialdeputation an, bei der der - noch in Kritik stehende - Entwurf durch die Deputierten diskutiert und beschlossen werden soll:

Datum:  Do., 23.02.2017 um 15 Uhr
Ort:        Martinsclub e.V., Niedersachsendamm 20a, 28201 Bremen

            (Quartierszentrum Huckelriede)

(s. Senatspressestelle (http://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=194800) vom 17.02.2017)


Anschließend soll er in der Bürgerschaft beraten und endgültig verabschiedet werden.

Wir fordern die Sozialdeputation auf, den jetzigen Entwürfen des Gesetzes und der Personalverordnung nicht zuzustimmen und entsprechende Nachbesserungen einzufordern beziehungsweise zuzulassen!

[Pressemitteilung dazu >>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2406)



Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) sowie die damit verbundene Personalverordnung (PersV BremWoBeG) (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2259.0) sind aktuell in Bearbeitung.

Der 1. Novellierungs-Entwurf des Gesetzes (http://www.heimmitwirkung.de/mkportal/downloads/16-09-01_BremWoBeG_Syn_alt_neu_09.pdf) wurde mit Schreiben vom 01.09.2016 (http://www.heim-mitwirkung.de/mkportal/downloads/16-09-01_Anschr_Verbaende_Abstimm.pdf) vom Referat für Ältere Menschen an den nachfolgenden Verteiler zur Kenntnis und Stellungnahme gerichtet:

(http://www.heimmitwirkung.de/mkportal/images/!_Tabelle.jpg) (http://www.heimmitwirkung.de/mkportal/downloads/16-09-01_Anschr_Verbände_Abstimm.pdf)

Es ist auffällig, dass der erste Entwurf der geplanten Novellierung des Gesetzes nicht zeitgleich ebenfalls an die rot und kursiv gekennzeichneten Organisationen zur Kenntnis und Kommentierung gegeben wurde - ein Versehen?

Am 18.01.2017 fand eine erste Anhörung mit ca. 140 von der Behörde geladenen Gästen als "öffentliche" Anhörung zum überarbeiteten Entwurf des BremWoBeG (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=504.0;attach=1933) statt. Diesmal waren u.a. auch VertreterInnen der Pflegekräfte (Arbeitnehmerkammer Bremen + Ver.di) sowie der Pflegebetroffenen [BIVA-Stellungnahme >>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=504.0;attach=1931) mit dabei.

Die anwesende Sozialsenatorin Anja Stahmann (SPD) wies in Ihrem Grußwort u.a. darauf hin, dass der Autor des Gesetz-Entwurfs Martin Stöver (ehemals Leiter der Bremer Heimaufsicht) in diesem Jahr in Rente gehen wird. Das wird vermutlich auch der wahre Grund für ihren Hinweis sein, dass eine erneute Befristung (BIVA-Forderung) des überarbeiteten Gesetzes nicht vorgesehen ist.

Zwei weitere Hauptforderungen der BIVA (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=504.0;attach=1931) wurden bereits während der "Anhörung" abgelehnt.

Die Personalverordnung (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=2259.0;attach=1928) (PersV BremWoBeG) befindet sich ebenfalls in Überarbeitung. Darin enthalten ist ein ganz wesentlicher Kritikpunkt, der unbedingt noch beseitigt werden müßte, da eine einzige Pflegefachkraft nachts nicht für bis zu 50 pflegebedürftige Menschen ausreichend ist. [Mehr dazu >>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2259.0)

Eine Studie der Uni-Witten/Herdecke [>>] (http://www.uni-wh.de/fileadmin/media/g/pflege/forschung/Ergebnisbericht_Die_Nacht_in_deutschen_Pflegeheimen.pdf) aus 2015 stellt dazu fest:
"Es muss gewährleistet sein, dass mindestens 2 - 3 Pflegende fur 50 BewohnerInnen in der Nacht anwesend sind. ..."


Quelle: SWR/Report Mainz + https://www.youtube.com/watch?v=JTeZHOGfXyE


Die Sozialsenatorin sicherte aber allen beteiligten Organisationen zu, dass deren eingereichte Anregungen und Forderungen geprüft und vor der nächsten Sitzung der Sozialdeputation am 24.02.2017 in den Räumen der Bürgerschaft (Datum + Ort nachträglich geändert!) zur Info und mit Begründung an sie geschickt werden sollen (ist bislang nicht geschehen).


Titel: Heimgesetz-Entwurf weiterhin auf dem Prüfstand
Beitrag von: admin am 25. Februar 2017, 00:39
Beratung zum Entwurf des Wohn- und Betreuungsgesetz erneut verschoben

Der TOP zum Entwurf des BremWoBeG ist erneut sehr kurzfristig von der Tagesordnung für Do., 27.04.2017 gestrichen worden. Ein neuer Termin ist noch nicht bekannt.

Interessant ist dabei, dass der Gesetzentwurf bereits am Die. 25.04.2017 nicht mehr als TOP auf der Tagesordnung der Sozialdeputation zu finden war (s. http://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen146.c.271092.de) - wobei leider nicht alle TOPs benannt werden, sondern es da nur heißt:" Themen sind unter anderem"

Die Info ist  nach unseren Erkenntnissen auch nicht an alle Miglieder der Sozialdeputation gesendet worden. Die ursprünglich geplante Tagesordnung ist ebenfalls online nicht zu finden ...

Die ursprünglich für den 27.04.2017 vorgesehenen TOPs waren u.a.:

3. Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)
a) Eine Evaluation BremWoBeG (Vorlage Nr. 73/19)* (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=504.0;attach=1963)
b) Novellierung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) und der Personalverordnung zum BremWoBeG
(PersV BremWoBeG) (Vorlage Nr. 59/17 ist in der Sitzung am 23.02.17 ausgesetzt worden)

* Die als TOP noch "Evaluation" genannte Vorlage entpuppt sich dabei als "Wirkungsbericht" und kann als echte Evaluation (vgl. Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Evaluation)) nicht akzeptiert werden. Es ist eher als Rechtfertigung und Selbst-Beweihräucherung der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht zu interpretieren, um keine weiteren Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen

So heißt es z.B. zu § 26 (Beratung bei Mängeln): "Ordnungsrechtliche Sanktionen ... können aber ... auch mit belastenden Nebenwirkungen für Nutzerinnen und Nutzer verbunden sein."

Wobei sich hier die Frage aufdrängt, welche "Nebenwirkungen" damit gemeint sein könnten. Wenn es vorher gravierende Mängel gegeben hat, dann sind diese "Hauptwirkungen" wohl relevanter und belastender und daher unverzüglich abzustellen!

Im nächsten Absatz wird dann allerdings der wahre Grund dafür ersichtlich, warum die Kontroll- und Aufsichtsbehörde sich lieber auf Beratungen statt konsequentes Handeln fokussiert: "... zur Vermeidung unnötiger bürokratischer Belastungen ist zu prüfen, ob eine Mängelbeseitigung auf dem Wege der Beratung erzielt werden kann."

Damit ist vermutlich in erster Linie gemeint, dass die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht "unnötige bürokratische Belastungen für sich selbst gerne vermeiden möchte ...


Nächster Sitzungstermin für die Sozialdeputation:  01.06.2017, 15 Uhr, Ort ???
"Die Sitzungen der Deputation für Soziales, Jugend und Integration finden in der Regel öffentlich statt, im Haus der Bremischen Bürgerschaft, Am Markt 20, 28195 Bremen."
Quelle: http://www.soziales.bremen.de/das_ressort/deputationen-4019

Leider stimmt die Aussage auf den Internetseiten des Sozialressorts nicht (mehr) - i.d.R. findet die Sitzung an unterschiedlichen anderen Orten statt. Diese werden aber dort im Internet nicht bekannt gemacht ... vielleicht möchte man doch nicht so viel Öffentlichkeit haben ...
Auf Anregung bei Frau Mauersberg, die für die Internetseitenveröffentlichungen verantwortlich ist, den Ort einfach ebenfalls online zu stellen, kam die Antwort, sie werde "zu gegebener Zeit darüber nachdenken" ...




Entwurf zum Wohn- und Betreuungsgesetz soll nachgebessert werden
Die Verabschiedung des Entwurfes zum Bremer Heimgesetz ist sehr kurzfristig verschoben worden.

Nach vorliegenden Informationen soll auf der nächsten Sitzung der Sozialdeputation am 30.03.2017 das Gesetz und die Personalverordnung auf die Tagesordnung kommen.

Laut Dr. Bernd Schneider (Pressesprecher und Öffentlichkeitsarbeit) von der Sozialbehörde steht das Thema am 30.3. nicht auf der Tagesordnung. Ob es bei dem Termin danach (27.04.2017) behandelt wird, ist noch unklar. Die Tagesordnung hierfür liegt noch nicht vor. (Info-Stand: 24.03.2017)

[Medien-Berichte dazu >>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2407.0)

Unsere Presse-Mitteilung dazu:

Nachbesserungen und Befristung zum überarbeiteten Bremer Heimgesetz gefordert [>>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2406.0)


Titel: Uneinigkeit beim Entwurf zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz
Beitrag von: admin am 08. Mai 2017, 16:29
Zitat
Wenig Betreuer für Altenheime
Durch die Einsamkeit der Nacht

Rot-Grün streitet um die Betreuungsquote in Altenheimen: Sozialsenatorin hält eine Nachtwache für 50 Personen für genug, SPD und Betroffene kritisieren das


von GARETH JOSWIG, taz-Nord


© Til Mette, www.tilmette.com - Mit freudl. Genehmigung des Karikaturisten

(http://www.tilmette.com)

Es gibt Streit in der Koalition. Gegenstand: die Personalquote in Altenheimen. Das grün geführte Sozialressort von Senatorin Anja Stahmann beharrt in einem Gesetzesentwurf bislang auf einem Betreuungsschlüssel, der ermöglicht, dass nachts in Pflegeeinrichtungen für Ältere gerade einmal eine Person für bis zu 50 HeimbewohnerInnen zuständig ist. Zweimal sollte der Gesetzentwurf bereits durch die Sozialdeputaion. Zweimal ließ deren Vorsitzender Klaus Möhle (SPD) den Tagesordnungspunkt kurzfristig streichen: „Eins zu 50 ist nicht in Ordnung. Da sind wir härtnäckig“, so seine Begründung. Es gebe noch „ordentlich Diskussionen“ mit den Trägern von Altenheimen und dem Sozialressort. Möhle fordert mindestens einen Schlüssel von eins zu 40.

Das Sozialressort gibt sich diskussionswillig. Bernd Schneider, Sprecher der Senatorin für Soziales, sagte zur Eins-zu-50-Quote: „Bereits heute liegt die Hälfte aller Einrichtungen unter diesem von Klaus Möhle angesprochenen Schlüssel.“ Schließlich müssten ja ab 51 Personen zwei Nachtwachen beschäftigt werden. Er führte auch die Argumente der Träger ins Feld: „Die Personalausstattung ist ein zentraler Kostenfaktor. Je mehr Personal vorgeschrieben ist, desto teurer wird es.“ Daran hapert es offensichtlich. Immerhin scheint das Ressort Zugeständnisse machen zu wollen: „Wir beißen uns da nicht fest“, so Schneider. „Wenn das anders gewünscht und auch fachlich hinterlegt ist, sind wir bereit, uns zu bewegen.“

Fachlich belegen können den Mangel viele. So kritisiert auch Kerstin Bringmann von der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di die Quote. „Es kann nicht sein, dass in der Nacht eine Kraft alleine für bis zu 50 pflegebedürftige, teilweise demenziell erkrankte Personen zuständig ist.“ Pausen seien so unmöglich, von der Arbeitsbelastung und Überforderung ganz zu schweigen. Ver.di fordert daher, dass in jedem Haus zu jedem Zeitpunkt zwei Personen anwesend sein müssen. Gerade hat die Gewerkschaft eine Unterschriftenaktion unter dem Motto „Keine Nacht alleine!!!!“ gestartet. 200 UnterstützerInnen hat die Aktion bereits. Bei der nächsten Sitzung der Sozialdeputation will Bringmann die Unterschriften der Senatorin und den Deputierten übergeben.

Auch Betroffenenverbände kritisieren die bremische Variante des Heimgesetzes andauernd (taz berichtete). Vor rund drei Wochen hatten 18 Verbände und Personen einen offenen Brief an die Deputation adressiert. Demnach würden ­BewohnerInnen durch das Gesetz nicht ausreichend vor Missständen geschützt. Vermutete Ursache: die mangelhafte Personalverordnung und die schlechte Nachtbetreuungsquote. Reinhard Leopold ist Gründer der Bremer Angehörigen-Initiative „Heim-Mitwirkung“ und Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung Älterer und Pflegebetroffener Menschen (Biva). Er verweist etwa auf eine Studie der Uni Witten/Herdecke, derzufolge nachts mindestens zwei bis drei Pflegekräfte für 50 BewohnerInnen benötigt würden. Als Minimum nennt er einen Schlüssel von eins zu 30.

Immer wieder bekomme Leopold Berichte von Angehörigen zu hören, dass aufgrund der Personalsituation eine „Nicht-Versorgung“ stattfinde. Unter Zeitdruck infolge von Unterbesetzung komme es zu Verletzungen: „Wenn zu wenig Personal da ist und die Betroffenen zu wenig begleitet werden, stürzen mehr von ihnen.“ Auch habe er Berichte darüber, dass es in bestimmten Einrichtungen bei Rasuren zu Körperverletzungen gekommen sei.

Er kritisiert außerdem, dass die Evaluation des Gesetzes durch die Behörde selbst durchgeführt werde. Er beinhalte keine sozialwissenschaftliche Expertise externer Gutachter, sondern sei lediglich der Wirkungsbericht der Heimaufsicht, so Leopold. „Der Evaluationsbericht ist eine Selbstbeweihräucherung der Heimaufsicht.“

Das Ressort versteht tatsächlich unter der gesetzlich geforderten Evaluation nur die interne Auswertung. Das sei eine hinreichende Form der Wirkungskontrolle, so Schneider. Eine wissenschaftliche Begleitung der Evaluation sei nicht ausdrücklich vorgesehen, so seine Argumentation. Schneider sagt: „Die Evaluation ist abgeschlossen, unser Ziel ist es, die Deputation damit am 1. Juni zu befassen.“

Ob die Deputation tatsächlich dazu bereit sein wird, ist derzeit noch offen: „Ich gehe derzeit davon aus, dass das Gesetz bei der nächsten Deputation verhandelt wird, aber ganz sicher bin ich mir da noch nicht“, so Möhle. Denn auch wenn es lange dauert, wollen die Deputierten ihm zufolge in diesem Punkt hartnäckig bleiben.




Heime in Bremen

Das Heimgesetz regelt die Anforderungen an Pflege- und Heimeinrichtungen für Ältere oder Menschen mit Behinderungen. Seit der Föderalismusreform von 2006 sind diese Regeln Ländersache. In Bremen gilt seit 2010 das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG). Ende 2016 sollte es entfristet werden, wurde aber nur verlängert bis zum 31. Dezember 2017.
In Bremen gibt es aktuell insgesamt 191 Heime, 101 davon bieten 7.969 Plätze für ältere Menschen. 66 stellen 1.157 Plätze für Erwachsene mit unterschiedlichen Behinderungen. 24 haben 596 Plätze für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder den Folgen einer Suchterkrankung.
Quelle: http://taz.de/Wenig-Betreuer-fuer-Altenheime/!5403732 (http://taz.de/Wenig-Betreuer-fuer-Altenheime/!5403732/)/


Titel: Pflegeberufsverband beklagt „Nicht-Beteiligung“ beim Bremer Heimgesetz
Beitrag von: admin am 25. Mai 2017, 03:13
DBfK-Nordwest Pressemitteilung vom 19.05.2017

Nicht zu verstehen: Bremen ignoriert beruflich Pflegende

(BREMEN) Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe, die größte Interessenvertretung der beruflich Pflegenden in Deutschland, hat Stellung genommen zur Personalverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (PersV BremWoBeG). Mit Unverständnis haben die DBfK-Vertreter zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Bremischen Behörden bei für Pflegende wichtigen Entscheidungen wie der Personalverordnung die Berufsgruppe selber nicht anhören. „Wir sind vor vollendete Tatsachen gestellt worden und haben eher zufällig mitbekommen, dass in Bremen ein Gesetz angepasst wird, das die Personalausstattung von Pflegeeinrichtungen zum Inhalt hat.“ sagt Heidrun Pundt, Vorstand des DBfK Nordwest.

Der Personalverordnung, die unter anderem das Verhältnis von Pflegepersonal zu Bewohnerinnen und Bewohnern in Altenpflegeeinrichtungen regelt, ist anzumerken, dass die Vertreter der beruflichen Pflege nicht beteiligt wurden. Die Behörde geht davon aus, dass in den Tagesschichten eine Pflegeperson bis zu 10 Bewohnerinnen und Bewohner versorgen kann. „Angesichts der üblichen Bewohnerstruktur in stationären Einrichtungen ist ein Präsenzschlüssel von 1 zu 8 ein Minimalstandard, der nicht unterschritten werden darf. Je nach Pflege- und Betreuungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner wird tatsächliche sogar eine noch höhere Präsenz von Pflegepersonen nötig sein.” so Christopher Kesting für den DBfK Nordwest Vorstand.

Für den Nachtdienst sieht die geplante Personalverordnung sogar vor, dass eine Pflegeperson für die Sicherheit und Versorgung von bis zu 50 Bewohnerinnen und Bewohner verantwortlich ist. „Hier werden Standards festgeschrieben, die den Fachkräftemangel manifestieren und deutlich machen, dass der Gesetzgeber in Bremen nicht verstanden hat, was das Pflegepersonal für die Sicherheit der Menschen in den Heimen und Einrichtungen beiträgt.“ sagt Pundt.

Die Stellungnahme im Original finden Sie [hier >>] (https://www.dbfk.de/media/docs/regionalverbaende/rvnw/pdf/04.01.04_stellungnahme-PersVBremWoBeG-_nw_2017-05-08.pdf) als PDF.

Quelle:: https://www.dbfk.de/de/presse/meldungen/2017/Nicht-zu-verstehen-Bremen-ignoriert-beruflich-Pflegende.php


Titel: Wird am 1. Juni Bremer Heimgesetz beschlossen?
Beitrag von: admin am 25. Mai 2017, 04:10
Aktualisierung:

Die nächste öffentliche Sitzung der Sozialdeputation, bei der möglicherweise das Gesetz und die Personalverordnung beschlossen werden soll, ist geplant für den 1. Juni 2017, 15 Uhr und findet bei der Senatorin für Finanzen, im Raum 208 statt.

Quelle: http://senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.272432.de&asl=bremen02.c.732.de

Die offizielle Einladung an die Deputierten ist heute nachmittag (26.05.) per eMail geschickt worden. Der dabei mit geschickte überarbeiteter Entwurf des BremWoBeG verheißt leider nichts Gutes ...

Der DBfK hat sich zudem über die "Nicht-Beteiligung" am Bremer Heimgesetz und der Personalverordnung bei der Sozialsenatorin sowie bei der Gesundheitsenatorin beschwert [>>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2415.0).

Ob die weiteren, bekannten Forderungen von der Heim-Mitwirkung und BIVA sowie ihren Unterstützern berücksicht werden, scheint fraglich ...

Siehe dazu auch unsere Presse-Info [>>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2417.0)



Zitat
Heimpflege
Immer noch allein


von Gareth Joswig

Trotz des Streits um die Betreuungsquote bleibt es bei nur einer Nachtwache für bis zu 50 Personen. Der neue Gesetzentwurf enthält nur Versprechungen.

Eine Nachtwache soll auch weiterhin alleine mit 50 BewohnerInnen in Pflegewohnheimen klarkommen. Das sieht der Gesetzentwurf der Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) immer noch vor. Trotz eines auch koalitionsinternen Streits um die Neufassung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) hat sich daran nur wenig geändert. Der Vorsitzende der Sozialdeputation, Klaus Möhle (SPD), hatte den Entwurf aufgrund der schlechten Nachtbetreuungsquote bereits zweimal blockiert und auf mindestens eine Pflegekraft für 40 Personen gedrängt.

Tatsächlich hat die Sozialbehörde den Gesetzentwurf lediglich um eine Absichtsbekundung im Vortext ergänzt. Derzufolge soll die enthaltene Personalverordnung bis 2020 novelliert werden und darin dann auch eine besserer Personalschlüssel von eins zu 40 für Nachtschichten festgelegt werden. Verbindlich sei das jedoch keineswegs, wie Sigrid Grönert (CDU) sagt: „Wenn das am Donnerstag so durchgesetzt wird, dann hat Möhle sich über den Tisch ziehen lassen.“ Im Vortext bringe die Nennung einer Quote und eines Zeitrahmens gar nichts, im Gesetz selbst müsse sie stehen.

Tut sie aber nicht. Im Entwurf steht weiterhin: „Im Nachtdienst muss in Pflege- und Betreuungseinrichtungen für jeweils bis zu 50 Bewohnerinnen und Bewohner (…) mindestens eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter für Unterstützungsleistungen anwesend sein.“ Oder wie Bernd Schneider, Sprecher der Sozialbehörde, sagt: „Die Quote eins zu 40 steht als Perspektive drin.“ Nach der Sozialdeputation muss der Entwurf noch durch Senat und Bürgerschaft. Änderungen seien noch möglich, so Schneider.

Das fordern auch weiterhin Betroffenenverbände, die Gewerkschaft Ver.di sowie der Berufsverband für Pflegeberufe. Sie fordern generell einen Schlüssel von eins zu 30. Ver.di hat im Vorfeld eine Unterschriftenaktion unter dem Motto „Keine Nacht alleine“ gegen den Entwurf gestartet. Die 700 Unterschriften, die Kerstin Bringmann von Ver.di bereits zusammen hat, will sie am Donnerstag der Sozialsenatorin übergeben. Sie sagt: „Es kann nicht sein, dass in der Nacht eine Kraft alleine für bis zu 50 pflegebedürftige, teilweise dementiell erkrankte Personen zuständig ist!“ Ebenso kritisiert der Berufsverband für Pflegeberufe, dass eins zu 50 „absolut unzureichend“ sei – sowohl für die verantwortungsgerechte Berufsausübung der Pflegekräfte als auch die Sicherheit der BewohnerInnen.

Dass es um die Qualität der Pflege tatsächlich schlecht bestellt ist, zeigen auch neue Zahlen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen: Im Bereich Pflege und medizinische Versorgung steht Bremen im Bundesvergleich als Schlusslicht da. Möhle kennt das Problem: Die nun „im Kern perspektivisch“ verbesserte Betreuungsquote sei nur eine Baustelle, sagt Möhle: „Mich rufen manchmal Angehörige an, die fast schon traumatisiert erzählen, wie schlimm es in einigen Einrichtungen ist“, sagt er, „und da geht es nicht um schlechtes Essen, sondern Dinge wie nicht ordnungsgemäße Medikamentenvergabe.“ Angesichts von Missständen müsse die Heimaufsicht von sowohl Einrichtungen als auch ambulanten Pflegediensten ausgebaut werden.

Laut Sozialbehörde sind derzeit in Bremen für 191 Heime neun Personen plus die Leitung für Heimaufsicht zuständig. Auch da gibt es Dissens. Schneider sagt: „Die Personalausstattung ist aus unserer Sicht angemessen.“
Quelle: http://taz.de/Heimpflege/!5410217/, 31.05.2017 (http://taz.de/Heimpflege/!5410217/)



Zitat von: Weser-Kurier, 31.05.2017
CDU lehnt Heimgesetz ab
Politikerin von Inhalten enttäuscht


Bremen. Die CDU-Fraktion will die in Bremen geplante Neufassung des Wohn- und Betreuungsgesetzes ablehnen, weil in Pflegeheimen für die Nächte nun offenbar doch nicht mehr als eine Kraft für 50 Bewohner vorgeschrieben werden soll. Das teilt die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Sigrid Grönert, mit. Sie wirft der SPD vor, die Beratungen zum Gesetz zweimal ausgesetzt und doch keine Verbesserung erzielt zu haben. Stattdessen habe die SPD falsche Hoffnungen geschürt.

"Wir bereiten einen Antrag mit eigenen Vorschlägen vor", so Grönert. "Es darf nicht ignoriert werden, dass die Bewohner von Pflegeeinrichtungen in einem immer fortgeschritteneren Pflegestatus einziehen." Der Personalschlüssel sei dieser Entwicklung seit Jahren nicht angepasst worden. Auch bei sich abzeichnendem Fachkräftemangel dürfe die Qualität von Pflege nicht immer weiter abgesenkt werden.

Unnütz sei indes die Absichtserklärung einer Novellierung in 2020, denn sie sei rechtlich nicht bindend, so Grönert. "Wenn Frau Stahmann wirklich an einer Evaluation interessiert wäre, dann würde Sie einen entsprechenden Passus ins Gesetz aufnehmen." Dies sei nicht geschehen. Das Gesetz und die Personalverordnung sollen in einigen Monaten unbefristet eingesetzt werden. Vor einer eventuellen Entfristung hält es die CDU-Fraktion für wichtig, die Wirksamkeit des Gesetzes zu prüfen. "Auch im geltenden Gesetz steht, dass es hätte evaluiert werden müssen, doch es gibt nur einen Wirkungsbericht, den die Wohn- und Betreuungsaufsicht selbst erstellt hat", kritisiert Grönert. Auch die Regelungen zum Freiheitsentzug in Pflegeeinrichtungen, zum Schutz vor Gewalt und zum regelmäßigen Kontakt mit den Heimbewohnern bleiben laut Grönert weit hinter dem ursprünglichen Anspruch zurück. "Ein Sturz oder ein Todesfall würde auch mit den neuen Regelungen über Tage unentdeckt bleiben", fürchtet die Politikerin.

Die Gewerkschaft Verdi verzeichnet indes bereits 700 Unterstützer für ihre Kampagne "Keine Nacht alleine". Die Gewerkschafter fordern, der Gesetzgeber solle im Nachtdienst mindestens zwei Pflegekräfte pro 50 Heimbewohner vorschreiben. Die Unterschriften sollen am Donnerstag der Sozialdeputation überreicht werden.
Quelle: www.weser-kurier.de, 31.05.2017


Titel: Bremer Heimgesetz bringt keine bessere Personalquote
Beitrag von: admin am 02. Juni 2017, 13:24
Trotz erheblicher Proteste beschlossen!
Debatte und endgültiger Beschluss im Bremer Parlament nach der Sommmerpause erwartet

Bremer Sozialsenatorin Anja Stahmann ignoriert erhebliche Proteste (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2406.0) u.a. von Deutschem Pflegerat, Pflege-Berufsverband, Gewerkschaft ver.di, Verbraucherzentrale, Pflegebetroffenen und setzt sich auch gegenüber den Oppositionsparteien in der Sozialdeputation durch. Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz wurde zunächst am 01.06.2017 von der rot-grünen Mehrheit der Sozialdeputation beschlossen.

Nach aktuellen hier vorliegenden Informationen wird der Entwurf des BremWoBeG noch nicht am 23./24.08.2017 in der Bürgerschaft beraten.

Die nächste anschließende Bürgerschaftssitzung des Landtags findet statt am 20.09.2017 + 21.09.2017 von 10:00 - 18:00 (s. https://www.bremische-buergerschaft.de/index.php?id=74)



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Pflege in Bremen
Sozialdeputation beschließt Änderungen

Mit den Stimmen von SPD und Grünen hat die Sozialdeputation Änderungen in Bremer Pflegeheimen beschlossen. Demnach werden ambulante Pflegedienste künftig unter bestimmten Umständen stärker kontrolliert. CDU und Linke haben das veränderte „Wohn- und Betreuungsgesetz“ abgelehnt, die FDP hat sich enthalten.


Ambulante Pflegedienste sollen kontrolliert werden können, wenn sie die Pflege von Bewohnern in Heimen oder Wohngemeinschaften übernehmen. Anders als bisher soll deren Arbeitsqualität vor Ort überprüft werden. Außerdem müssen sie nachweisen, das sie ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen.
Neu ist außerdem der Umgang mit ambulanten Pflegediensten, die Betroffene zu Hause versorgen – auch da soll die Wohn- und Betreuungsaufsicht künftig Ansprechpartner bei Beschwerden sein.

Zahl der Nachtwachen bleibt umstritten

Politisch weiterhin umstritten ist die Frage, um wie viele Pflegebedürftige sich eine Pflegekraft nachts in Heimen kümmern muss. Der Deputationsvorsitzende und SPD-Sozialexperte Klaus Möhle hatte sich im Vorfeld für eine Ausstattung von einer Pflegekraft für 40 Bewohner stark gemacht. Diese Quote wird jetzt auch im Vortext des Gesetzes erwähnt. Sie soll bis 2020 umgesetzt werden. Die Opposition kritisiert, dass das aber nicht bindend ist.

Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) sagte, derzeit sei eine Pflegekraft in der Nacht für maximal 50 Bewohnerinnen und Bewohner zuständig. In rund der Hälfte aller Pflegeeinrichtungen werde diese Obergrenze aber bereits unterschritten und eine Quote von maximal eins zu 40 erreicht.

Organisationen wie die Bremer Angehörigen-Initiative "Heim-Mitwirkung" gehen noch einen Schritt weiter und fordern bei den Nachtwachen eine Personalquote von maximal eins zu 30, um Überforderungssituationen zu vermeiden. [>>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2406.0)

Senat und Bürgerschaft werden sich in Kürze mit den Beschlüssen befassen. Die Sozialbehörde geht davon aus, dass das neue Wohn- und Betreuungsgesetz noch in diesem Jahr endgültig beschlossen wird.

Dieses Thema in den Hörfunknachrichten von Radio Bremen: 01. Juni 2016, 21 Uhr
Quelle: http://www.radiobremen.de/nachrichten/gesellschaft/pflegeheim-betreuung100.html



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Weiter Streit über nächtliche Personalquote in Bremer Pflegeheimen

Bremen (epd). Trotz massiver Kritik im Vorfeld soll in bremischen Pflegeheimen auch weiterhin eine Nachtwache für bis zu 50 Bewohner zuständig sein. Die Sozialdeputation der Bremischen Bürgerschaft hat am Donnerstag mit rot-grüner Mehrheit einer entsprechenden Novelle des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes zugestimmt, die von der Bürgerschaft aber noch endgültig verabschiedet werden muss. Kritiker aus Politik, Gewerkschaften, Verbänden und Initiativen hatten in den zurückliegenden Monaten mehrfach eine bessere Personalquote angemahnt.

   Auch der Deputationsvorsitzende und SPD-Sozialexperte Klaus Möhle hatte sich im Vorfeld für eine Ausstattung von eins zu 40 stark gemacht. Diese Quote wird jetzt zwar im Vortext des Gesetzes erwähnt, allerdings mit dem Zusatz, dass sie bis 2020 umgesetzt werden soll. Dazu kommt, dass die Vorbemerkungen gesetzlich nicht bindend sind, was in der Diskussion Deputierte von Linken und CDU auch kritisierten.

   Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) sagte, derzeit sei eine Pflegekraft in der Nacht für maximal 50 Bewohnerinnen und Bewohner zuständig. In rund der Hälfte aller Pflegeeinrichtungen werde diese Obergrenze aber bereits unterschritten und der Präsenzschlüssel von maximal eins zu 40 erreicht. Organisationen wie die Bremer Angehörigen-Initiative «Heim-Mitwirkung» (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2406.0) gehen noch einen Schritt weiter und fordern bei den Nachtwachen eine Personalquote von maximal eins zu 30, um Überforderungssituationen zu vermeiden.

   Das neue Gesetz soll erstmals die Möglichkeit eröffnen, auch ambulante Pflegedienste zu kontrollieren. Allerdings nur dann, wenn sie in einer stationären Einrichtung arbeiten. Linken-Deputierter Peter Erlanson verlangte, dass diese Regelung auf alle ambulanten Dienste ausgeweitet wird.

   Zudem soll mit der Novelle ein eigener Paragraf zum Gewaltschutz und zu Fragen des Freiheitsentzugs eingeführt werden. Auf Anregung der Seniorenvertretung wurden die Anforderungen an eine würdevolle Begleitung sterbender Menschen neu betont. Dazu gehört unter anderem, dass Pflegeheime künftig gehalten sind, im Rahmen der Selbstbestimmungsrechte eines Sterbenden auch ambulanten Hospizdiensten den Zugang zu ihren Räumlichkeiten zu ermöglichen.
Quelle: Evangelischer Pressedienst (epd), Landesdienst Niedersachsen-Bremen (http://www.epd.de)


Titel: Bremer Bürgerschaft - Aktuellle Stunde „Pflege aufwerten – Notstand verhindern“
Beitrag von: admin am 23. August 2017, 18:11
47. Sitzung Landtag vom 23.08.2017
Aktuelle Stunde - auf Antrag der Parteien Bündnis 90/Die Grünen + SPD

„Pflege aufwerten – Notstand verhindern“

[Video ansehen >>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2439.0)



Zitat
Pressemitteilung | | 15.08.2017
Aktuelle Stunde: Pflege aufwerten - Notstand verhindern

Die Grünen-Fraktion lehnt die Abschaffung der gesetzlichen Mindestquote für Fachpersonal in Pflegeheimen entschieden ab. Statt weniger Fachpersonal vorzuschreiben, wie das der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste fordert, müssen die Pflegeberufe aufgewertet, die Arbeitsbedingungen verbessert und verbindliche Personalbemessungsstandards in Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten eingeführt werden. Die Grünen-Fraktion setzt das Thema nun mit der Aktuellen Stunde ‚Pflege aufwerten – Notstand verhindern‘ auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, betont die gesundheitspolitische Sprecherin Kirsten Kappert-Gonther, droht ein massiver Pflegenotstand: „Eine Absenkung der Fachkräfte-Quote im Pflegebereich ist der völlig falsche Weg. Den Pflegenotstand noch abzuwenden und mehr Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen kann mit einem Dreiklang aus besseren Arbeitsbedingungen, besserer Bezahlung und höherer gesellschaftlicher Anerkennung gelingen. Gute Pflege braucht ausreichend Personal. Wir fordern einen bundesweit verbindlichen Personalschlüssel und verpflichtende Personalstandards für Pflegeheime und Pflegedienste. Kurzfristig muss der Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds umgewandelt werden. Mit diesen 1,2 Milliarden Euro jährlich können bundesweit 38.000 neue Stellen und damit eine Fachkräfte-Quote von 50 Prozent finanziert werden.“
 
Neben der professionellen Pflege müssen aus Sicht der Grünen-Fraktion auch die Bedingungen für pflegende Angehörige verbessert werden. „Wie pflegebedürftige Menschen versorgt werden, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bisher werden Angehörige allein gelassen und stehen oft überfordert da. Neben kommunalen Unterstützungsnetzwerken für pflegende Angehörige fordern wir, dass sie sich wie bei erkrankten Kindern im Bedarfsfall pro Jahr zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen dürfen. Außerdem sollen ArbeitnehmerInnen, die Angehörige pflegen, analog zur Erziehungsarbeit bei kleinen Kindern für drei Monate ihre Arbeitszeit reduzieren können und dafür eine Lohnersatzleistung erhalten. Das verhindert die wirtschaftliche Not von pflegenden Frauen und kann ein Anreiz sein, damit sich endlich auch mehr Männer um die Pflege kümmern“, so Kirsten Kappert-Gonther.
Quelle: http://www.gruene-fraktion-bremen.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-stunde-pflege-aufwerten-notstand-verhindern.html


Titel: Wohn- und Betreuungsgesetz am 09.11. in Bürgerschaft (Landtag)
Beitrag von: admin am 10. Oktober 2017, 10:31
Auf der nächsten Bürgerschaftssitzung des Landtags am 09.11.2017 ab ca. 11:00 Uhr [>>] (https://www.bremische-buergerschaft.de/index.php?id=35&tx_ttnews%5Btt_news%5D=768&cHash=1a933bc6bb233ff745edc3b1a4644067) wird der Gesetzentwurf debattiert werden.

Den aktualisierten Entwurf, der in die Bürgerschaft zur Verabschiedung kommen soll, liegt als Drucksache 19/1273 der Bremischen Bürgerschaft als Mitteilung des Senats vom 24. Oktober 2017 vor.
[Download >>]
(http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=504.0;attach=2018)

Wir hoffen, dass es noch eine unseren Forderungen entsprechende Anpassung und damit Verbesserung der Gesetzestexte geben wird!



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Betreuungsgesetz beschlossen
Senat verabschiedet Novelle: Mehr Schutz in Pflegeeinrichtungen


Bremen. Um die Gesundheit der Bewohner von Pflegeeinrichtungen besser zu schützen, hat der Senat am Dienstag den Entwurf für das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz verabschiedet. Das teilt der Senat mit. Im Dezember soll sich abschließend die Bremische Bürgerschaft mit dem Gesetz befassen, am 1. Januar soll es in Kraft treten.

Mit der Gesetzesnovelle soll unter anderem die Heimaufsicht mehr Kompetenzen erhalten. Deren Mitarbeiter sollen erstmals auch ambulante Pflegedienste kontrollieren können. "Ambulante Pflegedienste sind inzwischen auch in stationären Einrichtungen tätig", erläuterte Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne). Allein deshalb müssten die Rechte der Wohn- und Betreuungsaufsicht auf diese Dienste ausgeweitet werden: "Es kann nicht sein, dass wir in Einrichtungen nicht mehr kontrollieren können, sobald ein ambulanter Pflegedienst den stationären Dienst ersetzt hat", so die Senatorin, "das wäre paradox und würde die Schutzrechte der Bewohnerinnen und Bewohner komplett aushebeln". Ambulante Pflegedienste, die in Pflegeeinrichtungen oder in Pflege-Wohngemeinschaften als externe Dienstleister tätig werden, müssten nach dem vorliegenden Gesetzentwurf künftig ihre Pflegedokumentation offenlegen und nachweisen, dass sie ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen.

Ein weiteres Novum: Die Wohn- und Betreuungsaufsicht ist künftig  Ansprechpartnerin für Beschwerden über die ambulante Pflege im häuslichen Bereich. Zudem werden Regelungen zu Gewaltschutz und Freiheitsentzug eingeführt. Eingeleitet werde auch ein Prozess, der dazu führen soll, dass in den Pflegeeinrichtungen mehr Nachtwachen eingesetzt werden: "Bis zum Jahr 2020 wird ein Präsenzschlüssel von eins zu 40 angestrebt", sagte Stahmann. Dafür hatte sich vor allem die SPD eingesetzt. Derzeit sei eine Pflegekraft in der Nacht für maximal 50 Bewohnerinnen und Bewohner zuständig.
Quelle: www.weser-kurier.de, 25.10.2017



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Holpriger Weg zu Gesetzesnovelle
SPD und Grüne ringen um Fassung

Nach mühsamem Kompromiss im Sommer sorgt Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz vor der Befassung im Senat wieder für politischen Diskussionsbedarf.

Besserer Schutz für die Bewohnerinnen und Bewohner, mehr Kompetenzen für die Heimaufsicht. Das ist die Zielrichtung des überarbeiteten Wohn- und Betreuungsgesetzes, mit dem sich der Senat diesen Dienstag befassen will. Allerdings gibt es erneut Diskussionsbedarf zwischen SPD und Grünen.

Die Sozialdeputation hat dem Gesetzentwurf mit ihrer rot-grünen Mehrheit schon Anfang Juni zugestimmt – jedoch mussten Debatte und Beschlussfassung damals zweimal vertagt werden. Denn Klaus Möhle, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Vorsitzender der Deputation, hatte im Vorfeld auf einen besseren Personalschlüssel bei der Betreuung der Senioren in stationären Einrichtungen gepocht.

Sein Anliegen: In der Personalverordnung, die Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) zu dem bisher gültigen Gesetz erlassen hat, soll festgeschrieben werden, dass für 40 Bewohner mindestens eine Nachtwache im Einsatz sein muss. Derzeit liegt der Schlüssel bei 1 zu 50.

Der Betreuungsschlüssel in den Nachtstunden sorgt auch jetzt wieder für Diskussionen. Denn dem Vernehmen nach ist die zwischen SPD und Grünen verabredete Perspektive – mindestens eine Nachtwache für 40 Heimbewohner bis zum Jahr 2020 – aus der Fassung verschwunden, die dem Senat am Dienstag vorgelegt werden soll.

Das sei kein Versuch, den Kompromiss aufzuweichen, heißt es hinter den Kulissen. Nun wird nach einer Formulierung gesucht, mit der beide Seiten leben können. Ob die Vorlage am Dienstag tatsächlich im Senat auftaucht, ist daher offen. Allerdings drängt die Zeit: Das derzeitige Wohn- und Betreuungsgesetz aus dem Jahr 2010 soll mit Wirkung zum 1. Januar 2018 ersetzt werden.

Umgehungsmodelle sollen verhindert werden
Um dem Landtag die Möglichkeit zu geben, den vorliegenden Gesetzentwurf in zwei zeitlich getrennten Lesungen zu diskutieren, müsste das Regelwerk daher in die Sitzung der Bürgerschaft am 8. und 9. November eingebracht werden. Das wiederum, so heißt es, setze eine Befassung durch den Senat am Dienstag voraus.

Das novellierte Gesetz sieht erstmals die Möglichkeit für die Heimaufsicht vor, auch ambulante Pflegedienste unter bestimmten Voraussetzungen zu überprüfen. Hintergrund: Teilweise lagern stationäre Einrichtungen Pflegeleistungen an ambulante Dienste aus, die bislang nicht durch die Heimaufsicht kontrolliert werden konnten.

Solche Umgehungsmodelle sollen verhindert werden. Außerdem ist in der Gesetzesnovelle ausdrücklich verankert, dass Pflegeheime ambulanten Hospizdiensten den Zugang zu ihren Räumlichkeiten ermöglichen müssen. So soll gewährleistet werden, dass Sterbende ihren Vorstellungen entsprechend auf ihrem letzten Lebensabschnitt begleitet werden können.
Quelle: www.weser-kurier.de (https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-spd-und-gruene-ringen-um-fassung-_arid,1661231.html), 23.10.2017


Titel: Re: Neuigkeiten zum neuen Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (ehem. Heimgesetz)
Beitrag von: admin am 10. November 2017, 10:10
      Zitat
      Kritik an neuem Heimgesetz: Pflegepersonal gegen Neuerungen

      Die Pflegesituation in Bremen wird schon länger kritisiert: Angehörige und Pflegekräfte meldeten immer wieder Auffälligkeiten. Das Sozialsressort hat deshalb das Betreuungsgesetz überarbeitet. Pfleger, Angehörige und die Opposition sind mit den Neuerungen allerdings nicht zufrieden.

      Heute Vormittag steht in der Bremischen Bürgerschaft das überarbeitete Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz zur Debatte. Im Dezember soll es wahrscheinlich verabschiedet werden, damit die Neuerungen pünktlich zum 1. Januar 2018 in Kraft treten können. Dann läuft das alte Gesetz aus. Unter anderem sollen sich diese beiden Punkte verändern:

      • Die Heimaufsicht soll mehr dürfen, zum Beispiel ambulante Pflegedienste kontrollieren, die in Heimen arbeiten.
      • In der Nachtwache soll bis 2020 ein besserer Personalschlüssel von 1:40 gelten (bisher 1:50).


      Angehörigen und Pflegekräften in Bremen geht die Überarbeitung nicht weit genug. Ihnen haben sich die Oppositionsparteien CDU und die Linke angeschlossen. Außerdem die Gewerkschaft Verdi, der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe, die Verbraucherzentrale Bremen und Verbände von Pflegebetroffenen und Pflegeexperten.
      Bündnis geht Gesetz nicht weit genug

      In einem offenen Brief hat sich das Bündnis bereits im Frühjahr an das Sozialressort gewandt. Die Unterzeichner fordern "mehr Menschenwürde und Rechte für pflegebetroffene Menschen" und kritisieren diverse Punkte des überarbeiteten Gesetzes:

      • Sie fordern, dass festgestellte Mängel in Pflegeeinrichtungen schneller beseitigt werden als es das Gesetz vorsieht.
      • Pflegeanbieter, die für Mängel verantwortlich sind, sollen konsequenter dazu bewegt werden, sie zu beseitigen.
      • Menschen, die von Pflege betroffen sind, sollen mehr mitbestimmen können als geplant.


      Die Linke will das Gesetz in der Bürgerschaft noch stoppen – und nochmals überarbeiten.
      Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/kritik-an-neuem-heimgesetz100.html, 09.11.2017


      Titel: Neues Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz beschlossen
      Beitrag von: admin am 15. November 2017, 03:45
      Bürgerschaft beschließt neues Heimgesetz und Personalverordnung für Bremen

      Politik ignoriert Protest von Pflege-Experten und Betroffenen
      Rot-Grüne Regierungsmehrheit setzt sich durch

      Bremen, 09.11.2017 · In der 52. Sitzung des Landtages der Bremischen Bürgerschaft landeten die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen einen Überraschungscoup. Ab April 2019 soll nun nachts ein Pflegepersonal-Schlüssel von 1:40 in der Personalverordnung vorgeschrieben werden - vorher hielt man eine Pflegekraft nachts sogar für bis zu 50 Bewohner für ausreichend. Überraschend ist auch, dass die Regierungskoalition nun ebenfalls das neue Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) befristet sehen will - allerdings auf lange fünf Jahre. Und es soll dann - wie eigentlich jetzt schon vorgesehen, aber nicht geschehen - durch externe Gutachter evaluiert werden.

      Über BremWoBeG wird endgültig zu Nikolaus entschieden ...
      Am 6. + 7. Dezember 2017 findet die 2. (abschließende) Lesung des BremWoBeG innerhalb der 53. u. 54. Sitzung des Landtags der Bremischen Bürgerschaft - voraussichtlich ohne Debatte - statt.

      Das heißt es wird dann wahrscheinlich lediglich eine weitere Abstimmung mit ähnlich rot-grüner Abstimmungsmehrheit geben - oder kommen unsere Politiker doch noch zur Besinnung?

      Zitat
      ab 1:02:39   TOP 7+8+9+75:
      Novelle Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz + Bewohnerbeiräte in Alten- und Pflegeeinrichtungen stärken


      Zitat
      ab 0:00:14   TOP 7+8+9+75: (Fortsetzung der Debatte vom Vormittag)

      [Beschlussprotokoll 52. Sitzung Landtag vom 09.11.2017 >>] (http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/protokoll/b19l0052.pdf)



      [unsere Pressemiteilung >>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2447.0)

      [Medien-Berichte dazu >>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2449.0)



      Altenpflege-Experte Michael Thomsen [>>] (http://)
      "... ein „Personalschlüssel „ von 1:50 bedeutet, dass hiervon die Ausfallquote (Krankheit, etc.) und der Urlaub noch abzuziehen bzw. Für die tatsächliche Nachtbesetzung hinzugerechnet werden müsste. Das entspräche einem Anwesenheitsverhältnis pro Nacht von ca. 1:60! Das durchschnittliche Verhältnis in deutschen Heimen liegt derzeit bei 1:52. die Gesetzesänderung würde also in jedem Fall eine VERSCHLECHTERUNG bedeuten. ..."


      Titel: Pflegekraft: "Bremer Heimgesetz noch völlig unzureichend"
      Beitrag von: admin am 07. Dezember 2017, 12:48
      Zitat

      „Immer noch völlig unzureichend“

      Ab Januar gilt das novellierte bremische Wohn- und Betreuungsgesetz. Verbesserungen für Pflegende und Altenheimbewohner verspricht es allerdings nicht, sagt Altenpfleger und Mitarbeitervertreter Alexander Wendt

      Interview Simone Schnase

      taz: Herr Wendt, das neue Wohn- und Betreuungsgesetz geht heute mit einer Änderung in die zweite Lesung: Die Fachkraftquote für den Nachtdienst in der Altenpflege ist von eins zu 50 auf eins zu 40 erhöht worden – ist das eine Verbesserung?

      Alexander Wendt: Hier ist man ein bisschen auf die Forderungen nach einer besseren Quote eingegangen. Aber: Man muss sich vorstellen, dass man ganz alleine ein Haus mit 40 teils schwerkranken Personen zu versorgen hat, die teilweise drei- oder viermal pro Nacht gelagert werden müssen, wo es Ernährungspumpen, Beatmungsgeräte und so weiter gibt – das ist also immer noch völlig unzureichend.

      Wie viele Fachkräfte bräuchte man?

      Erst einmal eins zu 30. Diese Quote wird in manchen Bundesländern ja bereits erfüllt. Und dann sollte sie schrittweise weiter verbessert werden. Es spricht nichts dagegen, das mit einer angemessenen Vorlaufzeit zu planen und so auch ins Gesetz zu schreiben. Nach diesen Vorgaben kann man ja auch ausbilden.

      Wie stellt sich der Betreuungsschlüssel momentan dar?

      Ich arbeite in einer Einrichtung für Demente, dort sind ungefähr 70 Menschen. Wir arbeiten mit zwei Nachtwachen, das heißt: eine Fachkraft und ein Pflegehelfer. Demente Menschen sind nachts deutlicher betreuungsaufwendiger als „normale“ Patienten. Da müsste eigentlich bedeutend mehr Personal da sein. Insgesamt haben wir heute fast gar nicht mehr solche Bewohner, die nur alt und ein bisschen gebrechlich sind, also solche, denen man einfach nur ein bisschen beim Toilettengang helfen muss.

      Wie kommt das?

      Die Menschen kommen deutlich später in Pflegeheime als früher, was ja auch gut ist. Sie bleiben also länger zuhause, kommen erst dann in ein Heim, wenn sie wirklich krank und pflegebedürftig sind und haben dadurch einen weitaus höheren Betreuungsbedarf als noch in den achtziger oder neunziger Jahren – aber das wird in den Betreuungsquoten überhaupt nicht abgebildet.

      Erfüllen Sie mit Ihrer jetzigen Nachtbesetzung nicht ohnehin bereits die Quote, die kommen soll?

      Ja – weil es gar nicht anders geht. Aber es gibt auch Heime, die bislang für hundert Bewohner zwei Nachtwachen hatten, und die müssen künftig eine dritte stellen. Insofern wird es sich dort ein kleines bisschen verbessern. Aber das bedeutet ja nicht, dass es sich dabei um eine vernünftige Quote handelt.

      Was ist, wenn bei Ihnen jemand krank wird – haben Sie einen funktionierenden Vertretungspool?

      Wenn jemand krank wird, geht das große Telefonieren los. Bei der Refinanzierung der Kosten für eine Pflegeeinrichtung ist schlichtweg nicht vorgesehen, dass es ja auch Ausfälle durch Krankheit gibt. Deswegen gibt es kein wirklich vernünftig funktionierendes Ausfallmanagement. In der Branche wird viel über Zeitarbeit gelöst, aber hier ist heutzutage zumindest kurzfristig eigentlich niemand mehr zu bekommen. Früher konnte man darüber für die Nacht oder den nächsten Morgen jemanden bekommen, heute werden die KollegInnen oft schon für Wochen oder sogar Monate im Voraus gebucht und stehen dann nicht zur Verfügung.

      Wie wird kontrolliert, ob die Quoten eingehalten werden?

      Der MDK, der einmal im Jahr kontrolliert, überprüft die Dienstpläne und auch die Heimaufsicht tut das. Allerdings kommt die natürlich meist nur anlassbezogen, also wenn es ohnehin bereits Probleme gibt. Und ob sie die Pläne tatsächlich vernünftig kontrolliert und dabei auch die individuelle Situation der Einrichtung im Auge hat, wage ich angesichts der knappen Besetzung bei der Bremer Heimaufsicht zu bezweifeln. Dementsprechend wage ich es auch zu bezweifeln, ob tatsächlich überall das vorgeschriebene Minimum an Personal eingehalten wird.

      Welche Besetzung sieht das novellierte Gesetz für die Tagschicht vor?

      Hier gibt es sogar eine Verschlechterung. Auf 30 Bewohner sind drei Pflegekräfte vorgesehen, und hier ist jetzt die Möglichkeit geschaffen worden, generell sogar Auszubildende oder sogar Betreuungskräfte auf diese Quote anzurechnen. Bisher wurde immer definiert, wer nicht dazu zählt: Zum Beispiel früher Zivildienstleistende oder heute Bufdis, also Leute, die den Bundesfreiwilligendienst oder ein FSJ absolvieren oder auch Azubis. Das neue Gesetz ermöglicht es, diesen Personenkreis künftig mit einzurechnen.

      Aber der darf doch in der Regel keine pflegerischen Tätigkeiten ausüben?

      Nein. Die machen mal eine Ausfahrt oder spielen „Mensch ärgere dich nicht“ oder so – auch wichtige Aufgaben! Aber wenn man die jetzt zu dem zwingend anwesenden Personal dazurechnen darf, ist das sehr schlecht.

      Kann das, neben der Mehrbelastung für das ausgebildete Personal, auch bedeuten, dass FSJler oder Bufdis Aufgaben übernehmen müssen, die sie eigentlich gar nicht machen dürfen?

      Alexander Wendt


      49, ist examinierter Altenpfleger und einer von drei stellvertretenden Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung (MAV) der Bremer Friedehorst gGmbH und ihrer Tochtergesellschaften.


      Die Gefahr besteht zumindest. Man kann da sicher nicht für alle Einrichtungen sprechen, aber was soll denn eine FSJlerin machen, wenn da plötzlich ein Bewohner eine gesundheitliche Krise hat und sich die einzige Fachkraft bei einem anderen Notfall aufhält? Jeder Kopf, der in den Pflegeeinrichtungen vorhanden ist, ist sehr wichtig und willkommen, aber der Gesetzgeber sollte doch formulieren, wie viele Pflegekräfte zwingend da sein müssen! Stattdessen redet er von einer „ausreichenden Zahl von Beschäftigten für Unterstützungsleistungen“ – das bietet Möglichkeiten, Fachpersonal zu sparen oder Ausfälle mit der Anwesenheit von Bufdis zu kaschieren.

      Ist das ein Zugeständnis zu Gunsten der verbesserten Nachtquote?

      Das weiß ich nicht, aber ein Zugeständnis ist es bestimmt, einerseits gegenüber den Kostenträgern, also den Krankenkassen und vor allem der eigenen Sozialkasse, andererseits aber auch gegenüber den Heimbetreibern und den Bewohnern und deren Angehörigen, die ja auch für die Heimplätze zahlen müssen. Man muss sich die Frage stellen: Wie viel sind uns unsere alten Menschen wert? Auch die Politik muss sich diese Frage stellen – und diese Debatte sehe ich gar nicht. Man ist dort eher froh, wenn man aus diesem Bereich gar nichts hört.

      Das Argument gegen höhere Quoten lautet stets, es gebe dafür zu wenig Fachkräfte …

      Erst einmal gibt es ein Problem mit dem Geld: Einrichtungen, die freiwillig mehr Personal einstellen als gesetzlich vorgeschrieben, bekommen ein Problem mit der Refinanzierung – und ohne die kann sich kein Pflegeheim tragen. Selbst wenn es also genügend Fachkräfte gäbe, hieße das also nicht, dass die auch angestellt würden. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Aber es herrscht in der Tat Fachkräftemangel. Erstaunlich viele junge Leute kommen in die Pflege, das heißt: sie machen die Ausbildung. Aber die Bedingungen sind so schlecht geworden, dass viele nur sehr kurz in dem Beruf bleiben und man hier gar nicht so viele Menschen ausbilden kann, wie man eigentlich bräuchte.

      Kann die Alten- und Krankenpflegeausbildung, die ab 2020 eingeführt wird, etwas daran ändern?

      Ich denke schon. Die generalistische Ausbildung bedeutet: Jeder kann nach seiner Ausbildung dann auch in Krankenhäusern arbeiten. Das wird die Branche umwälzen – hoffentlich zum Guten, zumindest, was die Bezahlung der Pflegenden angeht. Denn Pflegeheime konkurrieren dann eins zu eins mit Krankenhäusern, wo zum Glück häufig noch nach Tarif bezahlt wird.

      Das novellierte Gesetz wird an der prekären Lage in der Pflege also nichts ändern …

      Das gesamte Gesetz müsste aus meiner Sicht, also aus Sicht einer Pflegekraft, komplett überarbeitet werden. Schwammige Begriffe müssen da raus und gegen nachvollziehbare Zahlen und Berufsbezeichnungen ausgetauscht werden. Da ist sehr viel nicht greifbar, einiges ist unlogisch – und ohnehin schon eher schlechte Standards werden teilweise sogar noch aufgeweicht. Die Politik hätte hier die Chance gehabt, große Pflöcke einzuschlagen. Die hat sie leider nicht genutzt.

      Quelle: http://www.taz.de/Archiv-Suche/!5464799/, 07.12.2017 (http://taz.de/Altenpfleger-Alexander-Wendt-ueber-das-Betreuungsgesetz/!5464799/)


      Titel: Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz gilt seit 13.12.2017 - trotz Irreführung ..
      Beitrag von: admin am 18. Dezember 2017, 21:59
      Bremer Heimgesetz trotz heftiger Kritik beschlossen

      Am 07.12.2017 hat der Landtag der Bremischen Bürgerschaft das noch von vielen Seiten kritisierte Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz beschlossen. Es gilt ab 01.01.2018 für fünf Jahre und soll innerhalb dieser Zeit fachlich evaluiert werden. ...

      Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz wurde mit Gesetzblatt Nr. 129 vom 12.12.2017 verkündet und gilt somit seit 13.12.2017. (https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2017_12_15_GBl_Nr_0129_signed.pdf)

      Mit der Beschluss-Nr. 19/830 (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=504.0;attach=2042) hat der Landtag dem Änderungsantrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 09.11.2017 (Drucksache 19/1355 (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=504.0;attach=2025)) zugestimmt und in 2. Lesung am 07.12.2017 der BremWoBeG als Gesetz beschlossen. Im Beschluss Beschluss-Nr. 19/830 (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=504.0;attach=2042) heißt es noch:

      Zitat
      Die Personalverordnung ist gemeinsam mit dem Wohn- und Betreuungsgesetz auf fünf Jahre zu befristen und ihre Wirkung durch externe Gutachter zu evaluieren. ...

      Eine Befristung und Evaluation ist im nun veröffentlichten Gesetz aber plötzlich nicht enthalten!

      Nicht wenige (auch wir) durften davon ausgehen, dass die Befristung und Evaluation beschlossene Sache gewesen sei. Umso größer ist die Enttäuschung durch die Täuschung! Ist das bürgernahe, verständliche, für alle nachvollziehbare, transparente Politik ... ?



      Zitat
      Nachts im Pflegeheim
      Nun doch mehr Fachkräfte

      Ab 2019 soll in Bremer Pflegeheimen eine Fachkraftquote von 1:40 im Nachtdienst gelten – dabei hatte das grün geführte Sozialressort die Erhöhung der Quote abgelehnt.

      von SIMONE SCHNASE - Bremen Redakterin, 10.11.2017

      BREMEN taz | Monatelang haben Verbände, Initiativen und die Gewerkschaft ver.di mit Appellen, Debatten und Protestaktionen versucht, gegen die geplante Novellierung des bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes mobil zu machen. Ihre Kritik entzündete sich vor allem an der geplanten Regelung der zum Gesetz gehörigen Personalverordnung: Die nämlich sah für den Nachtdienst eine Fachkraftquote von 1:50 vor. Am gestrigen Donnerstag wurde nun im Landtag das geplante Gesetz in erster Lesung beschlossen – mit einer überraschenden Wendung.

      Denn plötzlich, kurz vor Beginn der Bürgerschaftsdebatte, stellte die rot-grüne Koalition einen Änderungsantrag: Die Bürgerschaft möge beschließen, dass ab dem 30. April 2019 ein Betreuungsschlüssel im Nachtdienst von 1:40 vorzuschreiben sei und die Personalverordnung gemeinsam mit dem Wohn- und Betreuungsgesetz auf fünf Jahre zu befristen und zu evaluieren sei. Damit wiederum reagierte die Koalition auf einen Dringlichkeitsantrag der CDU – der inhaltlich nahezu wörtlich das Gleiche forderte.

      Ver.di sieht Proteste erfolgreich
      „Wir sind froh, dass wir wenigstens ein bisschen was bewirkt haben“, sagt Kerstin Bringmann von Ver.di, die am Dienstag noch vor der Bürgerschaft eine Protest-Aktion gegen die geplante Fachkräftequote veranstaltet hatte. Allerdings gab es im Rahmen der Debatte um die Novellierung des Gesetzes eine Menge solcher Aktionen – und stets wurde der Personalschlüssel vom grünen Sozialressort mit dem Argument verteidigt, es gebe schlichtweg noch zu wenig Fachkräfte, um sie zu erhöhen.

      Naheliegender ist, dass die CDU mit ihrem Antrag der SPD in die Hände gespielt hat: Denn deren sozialpolitischer Sprecher Klaus Möhle hatte bereits mehr als einmal gefordert, für 40 BewohnerInnen mindestens eine Nachtwache verpflichtend einzusetzen. Als Kompromiss wurde diese Quote als erklärtes Ziel im Vorwort des Gesetzentwurfs verankert – aber eben nur im Vorwort. CDU und Linksfraktion hatten in der Sozialdeputation deswegen auch gegen den Entwurf gestimmt.

      Was auch immer hinter der plötzlichen Wende steckt, für Bringmann ist sie „schon mal besser als nichts – allerdings ist es bedauerlich, dass die Quote erst ab 2019 kommen soll.“ Und leider behalte man die schlechte Tagdienst-Quote bei, die eine Fachkraft mit zwei ungelernten Kräften für 30 HeimbewohnerInnen vorsehe.

      Auch die Linksfraktion ist mit der Änderung nicht zufrieden. Er begrüße zwar die geplante Ausweitung der Kontrolle durch die Heimaufsicht auf ambulante Pflegedienste, so deren gesundheitspolitischer Sprecher Peter Erlanson, „aber das bezieht sich leider nur auf ambulante Dienste, die in Einrichtungen arbeiten – nicht auf jene in der häuslichen Pflege.“

      Um vernünftig kontrollieren zu können, ob Heime und ambulante Dienste vernünftig arbeiteten, bräuchte es eine Personalaufstockung bei der Heimaufsicht um zehn Stellen, so Erlanson. Und die verbesserte Fachkraftquote sei zu schlecht: „Wir fordern eine bedarfsdeckende Personalbesetzung, mindestens aber zwei examinierte Kräfte für 50 BewohnerInnen.“

      Sind irgendwo Fachkräfte „übrig“?
      Das sieht Reinhard Leopold, Gründer der Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“ und Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen, im Grunde ähnlich, kritisiert aber Erlanson, der von „Personalbemessungsinstrumenten“ sprach, mit denen man ermitteln könne, „in welchen Pflegeeinrichtungen vielleicht mehr und in welchen aber auch vielleicht weniger Fachkräfte nötig sind.“

      Denn, so Leopold: „Es gibt keine einzige Pflegeeinrichtung, wo man jetzt und vor allem in Zukunft weniger Fachkräfte benötigt.“ Alte Menschen gingen immer später in Heime, „also erst dann, wenn sie wirklich gebrechlich sind. Zunehmend hat man es deswegen neben körperlichen Beschwerden mit kognitiven Einschränkungen zu tun, die vor allem nachts einen hohen Pflegebedarf bedeuten – es sei denn, man schießt diese Menschen mit Psychopharmaka ab.“ Es gebe ausreichend wissenschaftliche Expertise, aus der diese Entwicklung und der damit verbundene Personalbedarf hervorginge, „aber die Entscheidungsträger in der Politik ignorieren das einfach.“

      Anders als Kerstin Bringmann sieht Leopold das geänderte Gesetz nicht als Folge von Protestaktionen, im Gegenteil: „Die Politik hat den Protest von Pflege-Experten und Betroffenen überhaupt nicht beachtet“, sagt er. Forderungen nach Veröffentlichung von Prüfberichten der Heimaufsicht seien ebenso ignoriert worden wie der Hinweis von Berufsverbänden, dass der geltende Personalschlüssel bereits seit Jahren nicht mehr den Bedarf decke: „Seit eineinhalb Jahren ist die pflegerische und medizinische Versorgung in Bremen im Vergleich der Bundesländer am schlechtesten – das wird nun auch in Zukunft so bleiben.“
      Quelle: http://www.taz.de/!5458927/ (http://www.taz.de/!5458927/)



      DE: Politik ignoriert Protest von Pflege-Experten und Betroffenen
      http://pflege-professionell.at/de-politik-ignoriert-protest-von-pflege-experten-und-betroffenen, 09.11.2017



      https://www.openpr.de/news/979231/Neues-Bremer-Heimgesetz-beruecksichtigt-nicht-aktuelle-Problemlage.html


      Titel: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz gilt ...
      Beitrag von: admin am 15. Januar 2018, 16:54
      Zitat
      2. Januar 2018
      Das ändert sich in der Pflege in Bremer Heimen

      Ab Januar gilt ein neues Betreuungsgesetz. Es soll unter anderem helfen, Heimbewohner besser vor Gewalt zu schützen. Doch es gibt auch Kritik.


      Weil ein früheres Gesetz befristet war, hat die Bremer Regierung Ende des vergangenen Jahres eine Novellierung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes beschlossen. Darin sind einige Änderungen festgelegt worden.

      Das ändert sich:

        • Bislang ist in der Nachtschicht eine Pflegekraft für 50 Bewohner zuständig. Ab April 2019 soll eine Fachkraft nur noch für 40 Menschen sorgen müssen.
        • Bewohner haben nun das Recht, von gleichgeschlechtlichem Personal gepflegt zu werden – sofern dies geleistet werden kann. Zudem soll ihre Kultur und Religion gewahrt werden.
        • Pflegeeinrichtungen müssen nun Konzepte zum Schutz vor Gewalt erstellen.
        • Hospizdienste erhalten Zugang zu Pflegeheimen.
        • Die Wohn- und Betreuungsaufsicht kann nun auch ambulante Pflegedienste überprüfen. Diese sind häufig auch in Pflegeheimen tätig.


        Pflegeverbände kritisieren die Regelungen
        Bereits im vergangenen Jahr haben zahlreiche Pflegeverbände die Novellierung kritisiert. Im Zentrum der Kritik stand die in ihren Augen unzureichende Verbesserung des Personalschlüssels. Experten fordern etwa einen Nachtbetreuungsschlüssel von 1:30. Zudem müsse insgesamt mehr getan werden, um den Fachkräftemangel zu beheben. Und hier könne es sogar in Zukunft in Bremen zu Verschlechterungen kommen.

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        Kritik an neuem Heimgesetz: Pflegepersonal gegen Neuerungen (https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/kritik-an-neuem-heimgesetz100.html)
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        Denn das neue Wohn- und Betreuungsgesetz erfordert auch eine neue Personalverordnung, die in Kürze verabschiedet werden soll. Im entsprechenden Entwurf des Senats steht nun sehr oft das Wort "Beschäftigte" – und nicht "Fachkraft". Das sehen Experten mit Sorge. Sie befürchten, dass dies genutzt werden könnte, auch weniger gut ausgebildetes Personal in die Betreuungsschlüssel für den Tag einzurechnen.

        Zitat
        "Das was da dann an Fehlern passieren kann, das kann bis hin zum Erstickungstod beispielsweise beim falschen Anreichen von Nahrung gehen. Das heißt, wir haben es hier künftig, wenn immer mehr Hilfskräfte zum Einsatz kommen, mit einer gefährlichen Pflege zu tun."
        Reinhard Leopold, Regionalbeauftragter für die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen

        Immer mehr Pflegebedürftige, aber nicht mehr Pfleger
        In Bremen waren im Jahr 2015 24.787 Menschen pflegebedürftig. 60 Prozent dieser Menschen werden in Pflegestufe I eingestuft; 40 Prozent sind in ihrer eigenen Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt. Und die Zahlen steigen Jahr für Jahr – auch, weil die Menschen immer älter werden: In der Altersgruppe 80-Plus brauchte im Land Bremen jeder Dritte Hilfe im Alltag.

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        Wer sorgt für uns, wenn wir alt sind? (https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/pflege-bremen100.html)
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        Das Problem: Die Zahl der Pflegekräfte steigt nicht, sondern stagniert. Laut aktueller Pflegestatistik sind im Land Bremen 112 ambulante Pflegedienste angemeldet. 3.099 Menschen sind dort in der Pflege beschäftigt. Weitere 102 Pflegeinstitutionen im Land Bremen arbeiten stationär. In diesen Einrichtungen arbeiten 3.797 Beschäftigte. Doch viele von ihnen arbeiten nicht Vollzeit.
        Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/novelle-betreuungsgesetz-pflege100.html


        Titel: Peinlich: Bremer Heimgesetz "versehentlich" nicht befristet
        Beitrag von: admin am 15. Januar 2018, 21:46
        Am 23.01.2018 nun gemeinsamer Dringlichkeitsantrag (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=504.0;attach=2049) der Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis90/DIE Grünen, der FDP und DIE LINKE - Drucksache 19/1496
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        Am Dienstag, 16.01.2018 hat die Bremer CDU-Fraktion noch schnell einen Dringlichkeitsantrag (Drs. 19/1474) (http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2018-01-17_Drs-19-1474_b069b.pdf)dazu verfasst, um das "Versäumnis" doch noch zu heilen - die verantwortliche rot-grüne Regierungskoalition hält es offenbar nicht für nötig selbst den Fehler einzugestehen und einen entsprechenden Antrag ins Parlament einzubringen. Oder sollte es gar kein "Versehen", sondern eiskaltes Kalkül gewesen sein?!



        Zitat
        Alle haben gepennt

        Das novellierte bremische Wohn- und Betreuungsgesetz sollte nach dem Willen der Bürgerschaft befristet und durch externe Gutachter evaluiert werden. Im Gesetz steht davon allerdings kein Wort.


        von SIMONE SCHNASE, Bremen-Redakteurin

        Am novellierten bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) hat sich bereits viel Kritik entzündet. Nun gibt es einen weiteren Aufreger: Denn nirgends dort ist festgeschrieben, dass es befristet und evaluiert werden soll. Dabei hatte die Bürgerschaft genau das mehrheitlich beschlossen.    

        „Die Öffentlichkeit ist hier getäuscht worden“, sagt dazu Reinhard Leopold, Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (Biva) und Gründer der Bremer Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“. Nicht nur für ihn, sondern auch für die Berufs- und Interessensverbände Pflegender sowie die Gewerkschaft Ver.di ist die Befristung des Gesetzes essentiell: „Es hat noch zu viele Schwachstellen“, sagt Leopold.

        Im November, am Tag der ersten Lesung des novellierten BremWoBeG, forderte dann auch die rot-grüne Koalition in einem Änderungsantrag, dass die zum BremWoBeG gehörende Personalverordnung „gemeinsam mit dem Wohn- und Betreuungsgesetz auf fünf Jahre zu befristen und ihre Wirkung durch externe Gutachter zu evaluieren“ sei.

        Also war klar, dass das Gesetz, nachdem es dann im Dezember in die zweite Lesung gegangen war, befristet würde. Bloß: Davon findet sich im Gesetzestext nichts. Den AntragstellerInnen ist das nicht aufgefallen – zumindest nicht Klaus Möhle, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Nein, ich weiß nichts davon, dass das nun doch nicht im Gesetz verankert ist“, zeigte er sich völlig überrascht.    

        Absicht, so wie Leopold es vermutet, war’s jedenfalls nicht, sondern offenbar Schludrigkeit. „In der Tat gilt das Gesetz derzeit ohne Befristung“, sagt Bernd Schneider, Sprecher der Sozialsenatorin, „aber das liegt daran, dass durch den Antrag von Rotgrün lediglich die Änderung zur Personalverordnung beschlossen wurde.“ Das sei aber niemandem aufgefallen: „Das Gesetz wurde dann in der zweiten Lesung so durchgewunken.“    


        Zitat
        „Okay, meinetwegen bin ich schuld“
        Klaus Möhle, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

        Für eine Befristung des BremWoBeG hätte es eines „Gesetzesänderungsantrages“ bedurft: „Der muss nun erst noch gestellt und ebenfalls von der Bürgerschaft abgestimmt werden – aber das wird so schnell wie möglich auch geschehen. Und dann wird das Gesetz auch entsprechend geändert.“ Und ja, räumt Schneider ein, ein bisschen peinlich sei es schon, dass niemandem der Fehler aufgefallen sei, „aber Fraktionen, die entsprechende Anträge stellen, müssen natürlich auch ein bisschen selbst darauf achten, dass sie das korrekt tun“.

        Auf Nachfrage, ob der Bürgerschaftsdirektor Fehler im Gesetzgebungsverfahren nicht frühzeitig bemerken müsste, sagt Horst Monsees, Sprecher der Bürgerschaft: „Man hätte das vielleicht irgendwann merken müssen, aber auch dem Senat und den Fraktionen ist hier ja offenbar nichts aufgefallen.“ Und auch bei der Antragstellung, schließt Monsees sich Schneider an, müsse natürlich auf Richtigkeit geachtet werden.    

        „Okay, meinetwegen bin ich schuld“, sagt Möhle. „Ich habe bei der Debatte um das BremWoBeG meine Schwerpunkte deutlich woanders gesetzt.“ Gleichwohl sei die Befristung und Evaluation des Gesetzes wichtig: „Ich gehe gleich am Montag zur Bürgerschaftsverwaltung, damit das so schnell wie möglich umgesetzt wird.“
        Quelle: taz-Nord (http://taz.de) vom 15.01.2018, Seite 24 Bremen 29 ePaper


        Titel: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (ehem. Heimgesetz) - seit 31.01.2018
        Beitrag von: admin am 21. Februar 2018, 15:27
        AKTUALISIERUNG

        Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) [>>] (http://www.heimmitwirkung.de/mkportal/images/BremWoBeG2018/!_2017-12-15_GBl-129 Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz.pdf) gilt nun in Verbindung mit der nachträglichen Änderung des BremWoBeG [>>] (http://www.heimmitwirkung.de/mkportal/images/BremWoBeG2018/!_2018_02_02_GBl-0010 Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz.pdf) seit dem 31.01.2018. Es soll evaluiert werden und gilt bis 31.12.2022. Ab 01.01.2023 wird es dann ein angepaßtes, neues Gesetz geben.

        (http://www.heimmitwirkung.de/mkportal/images/BremWoBeG2018/GBl001-2018.jpg)

        Das  beschlossene Gesetz mit der noch fehlenden Befristung und Evaluation wurde nachträglich durch die Gesetzesänderung vom 30.01.2018 korrigiert und am 02.02.2018 offiziell verkündet.

        (http://www.heimmitwirkung.de/mkportal/images/BremWoBeG2018/Buergerschaft_BremWoBeG_GBl-0010-2018.jpg) (https://paris.bremische-buergerschaft.de/starweb/paris/servlet.starweb?path=paris/LISSHFL.web&id=PARISFASTLINK&search=DID%3DK-22393&format=LISSH_MoreDokument_Report)
        Quelle: https://paris.bremische-buergerschaft.de/... (https://paris.bremische-buergerschaft.de/starweb/paris/servlet.starweb?path=paris/LISSHFL.web&id=PARISFASTLINK&search=DID%3DK-22393&format=LISSH_MoreDokument_Report)