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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: admin am 08. Mai 2007, 16:26



Titel: Orientierungshilfe für Heimaufsichtsbhörden in Baden-Württemberg
Beitrag von: admin am 08. Mai 2007, 16:26
Orientierungshilfe für Heimaufsichtsbehörden in Baden-Württemberg

Wer sich schon immer gefragt hat, welche Aufgaben und Fragestellungen im Rahmen von Heimbegehungen von Heimaufsichtsbehörden eigentlich anstehen, der findet in der Dokumentation des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Baden-Württemberg die passenden Antworten.

Die Dokumentation beinhaltet die folgenden Bereiche:

  • Verfahren
  • Anzeigeverfahren, Änderungsanzeige
  • Bauliche Gegebenheiten
  • Personalausstattung
  • Hygiene
  • Umgang mit Medikamenten, Arzeimittelversorgung, med. Versorgung
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen / freiheitseinschränkende Maßnahmen
  • MaßnahmenMitwirkung der Bewohner
  • MaßnahmenBesondere Einrichtungsfomen

Ein dickes Lob an die Behörden, daß sie mit der Veröffentlichung solcher Informationen zum besseren  Verständnis und zur Transparenz beitragen!

Außerdem bedanken wir uns, daß wir diese hier auch den Besuchern unserer Internetseiten zur Verfügung stellen dürfen.

[Download des Dokuments >>] (http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fm/1442/Orientierungshilfe%20_Heimaufsichtsbeh%F6rden_inBW.pdf)

Quelle: http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de (http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Senioren/82096.html)

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Bitte beachten Sie:

Die Orientierungshilfe gilt für die Heimaufsichtsbehörden in Baden-Württemberg. In anderen Bundesländern können Details anders geregelt sein.


Titel: Re: Orientierungshilfe für Heimaufsichtsbehörden
Beitrag von: Multihilde am 09. Mai 2007, 07:47
Handbuch Heimaufsicht bundesweit (aus 2005)

siehe

http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php/topic,288.msg957.html#msg957

(die Kurzfassung sollte man sich ruhig mal anschauen, auch ich Hinblick wie  sich die Tendenz bei den Länderheimgesetzen entwickelt)