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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Angehörige & Betreuer => Thema gestartet von: Multihilde am 12. Mai 2007, 11:03



Titel: "Betreut und betrogen?" - Betreuung wider Willen ...
Beitrag von: Multihilde am 12. Mai 2007, 11:03
http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn~uid,w128p69v8kgjrry2~cm.asp

Die Betreuungsfalle
Wenn der Helfer zum Feind wird


Sendeanstalt und Sendedatum:  Mittwoch, 16. Mai 2007, 23.15 Uhr im Ersten

Wegen einer Behinderung hatte Herr P. sein Leben lang zu Hause bei seiner Mutter gelebt, die hatte alles für ihn geregelt. Doch nach dem Tod der alten Dame war plötzlich alles anders. Rudolf P. kam alleine nicht klar, erst recht nicht mit dem beträchtlichen Vermögen, das ihm seine Mutter hinterlassen hatte. Darum entschied das örtliche Amtgericht, dem mittlerweile 64-Jährigen einen Rechtsanwalt als Betreuer zur Seite zu stellen.

Im juristischen Alltag ein ganz normaler Vorgang. Für Rudolf P. hatte die Entscheidung freilich dramatische Folgen. Denn innerhalb kurzer Zeit schwand sein Vermögen, 140.000 Euro, auf rätselhafte Weise. Inzwischen ist Herr P. völlig mittellos, lebt nur von einer kargen Rente. Der Betreuer musste sich zwar – wegen Untreue – vor Gericht verantworten; doch das Geld von Herrn P. bleibt bis heute verschwunden.

Vom Betreuer regelrecht ausgeplündert – immer wieder machen solche Fälle Schlagzeilen. Wer es als amtlich bestellter Helfer darauf anlegt, kann seinen "Schützling" nur allzu leicht ausnehmen. Denn der oder die Betroffene ist in allen Lebensbelangen vom Betreuer abhängig. Ist erst einmal eine "Rundum-Vollmacht" vom Amtsrichter ausgesprochen, kann der Betreuer über das Vermögen, die Gesundheitsversorgung und den Aufenthaltsort seines Schützlings bestimmen. Ein Leichtes, da auch mal fremdes Geld in die eigene Tasche verschwinden zu lassen. Und die betreute Person so von der Außenwelt abzuschotten, dass Hilfe von Dritten nur schwer möglich ist.

Mehr und mehr Menschen werden in Deutschland gesetzlich betreut. Anlass für Dörte Schipper und Gregor Petersen, den Betreuungsdschungel unter die Lupe zu nehmen. Ihr Ergebnis: düstere Aussichten in einer immer älter werdenden Gesellschaft.

Hat jemand Erfahrungen in der Richtung machen müssen? Geht regelmäßig sowas durch die Medien.

Sollte auch nicht übersehen werden, d. es nicht nur Berufsbetreuer gibt und Angehörige als ehrenamtliche Betreuer in der Mehrzahl sind.


Titel: Der ausgehebelte Wille - Betreuung wider Willen ...
Beitrag von: admin am 17. September 2010, 16:07
MDR Umschau 19.10.2010

Betreuung wider Willen



Die MDR Umschau berichtet über drei Fälle von Betreuungsopfern in Deutschland. Angehörige werden nicht informiert und sind machtlos. Die 83 jährige Gertrude Mehlhorn erhält zwangsweise eine Mitbewohnerin und wird in die eigene Küche umquartiert. Im Fall Horst Köster wird dem Sohn der Aufenthaltsort der eigenen Mutter verschwiegen. Im Fall Markschiess kämpfte der Ehemann gegen die vom Gericht ohne sein Wissen angeordnete Betreuung seiner Frau und soll hinterher noch für die Kosten aufkommen. Moderation Ana Plasencia, mehr auf www.mdr-umschau.de

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=pUxeZgGlEow




Der ausgehebelte Wille

Kreis Göppingen.  Eine Familie aus dem Kreis ficht einen aussichtslosen Kampf mit dem Betreuungsgericht aus. Die Söhne wollen ihren demenzkranken Vater pflegen, der von einem Betreuer ins Pflegeheim eingewiesen wurde.

Heinrich Maier (alle Namen von der Redaktion geändert) glaubte, alles richtig gemacht zu haben. Maier hatte finanzielle Rücklagen gebildet und Vorsorge getroffen für den Fall, dass er eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollte, seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Vor fünf Jahren hat der heute 85-Jährige sein Testament auf den neuesten Stand gebracht und beim Notar Vorsorgevollmachten für seine beiden Söhne und seine zweite Ehefrau hinterlegt. "Mein Vater wollte nie in ein Heim", sagt Maiers Sohn Gerhard. Und doch ist es genau so gekommen.

2007 erleidet Heinrich Maier vermehrt Demenzschübe. Die Familie sucht das Gespräch mit Pflegeprofis und beginnt, die häusliche Pflege zu organisieren. Mit einer beglaubigten Vollmacht prüft Gerhard Maier die finanziellen Möglichkeiten seines Vaters, "um die bestmögliche Hilfe zu ermöglichen" und stellt Erschreckendes fest: Von den Konten seines nahezu blinden Vaters waren von der Ehefrau in den vergangenen beiden Jahren erhebliche Beträge - im mittleren fünfstelligen Bereich - abgehoben worden. Das Geld sei jedoch nicht für die Pflege seines Vaters verwendet, sondern auf ein Konto der Ehefrau eingezahlt worden, erklärt Gerhard Maier.

Die Söhne befürchten, dass die Ressourcen bald nicht mehr ausreichen werden, um die Pflege ihres Vaters zu bezahlen. Da die Vorsorgevollmachten so verfasst sind, dass die Bevollmächtigten sie gegenseitig nicht widerrufen können, ziehen die Söhne einen Anwalt zu Rate. Dieser empfiehlt, eine vorläufige neutrale Betreuung zu beantragen, um den Geldabfluss zu stoppen. Aufgrund "der Interessenkonflikte" zwischen der Ehefrau und den Kindern aus erster Ehe bestellt das zuständige Betreuungsgericht beim Notariat Göppingen im Frühjahr 2008 einen Berufsbetreuer.

Aus Sicht der Söhne beginnt eine Odyssee. "Wir hatten die Vorstellung, dass der Betreuer über die Finanzen wacht und uns die Mittel zur Pflege unseres Vaters zuteilt", erklärt Gerhard Maier. Stattdessen lässt der mit allen Vollmachten ausgestattete Betreuer Heinrich Maier in ein Pflegeheim außerhalb des Landkreises bringen - "ohne Rücksprache und gegen den Willen der Familie", erklärt Gerhard Maier empört. "Oberster Maßstab für das Handeln des Betreuers ist das Wohl des Betroffenen", erklärt das zuständige Notariat auf Anfrage. Der Betreuer entscheide in eigener Verantwortung und "in Zweckmäßigkeitsfragen" habe seine Entscheidung, sofern sie nicht rechtswidrig sei, Vorrang.

Die Söhne dagegen hegen erhebliche Zweifel daran, dass die Heimunterbringung ihres Vaters zu dessen Wohl ist. Die Einrichtung habe keinerlei Personal für den Umgang mit Demenzkranken gehabt, Heinrich Maier habe erheblich an Gewicht verloren, mehrmals mit lebensbedrohlichen Austrocknungserscheinungen in die Klinik gebracht werden müssen. Mehr als ein halbes Jahr hätten die Angehörigen um einen Ersatz für ein im Pflegeheim verlorenes Gebiss kämpfen müssen.

Die Söhne ringen darum, ihren Vater Zuhause pflegen zu können. Sie ziehen eine Fachkraft für Demenzkranke zu Rate. Sie besucht Heinrich Maier mehrmals und hat "den Eindruck, dass nicht zum Wohle ihres Vaters gehandelt wird". Zum Wohle des Betreuten gehöre auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Die Fachfrau unterstützt die von der Familie vorgeschlagene Lösung, Heinrich Maier mit einer Rund-um-die Uhr-Betreuung in seinem Haus wohnen zu lassen und "an zwei bis drei Tagen in der Woche in einer Tagespflege seine verbliebenen Fähigkeiten wieder aufzubauen und zu erhalten".

Beim für die Aufsicht des Betreuers zuständigen Notariat beißen die Söhne auf Granit. "Die Behörden tun nicht ihre Pflicht", sagt Gerhard Maier. Der Wille seines Vaters sei klar und notariell beglaubigt dokumentiert "und sie setzen sich knallhart darüber hinweg". Inzwischen ist Heinrich Maier in einem anderen Pflegeheim im Landkreis Göppingen untergebracht, sein Zustand verschlechtere sich zunehmend, er wiege nur noch 57 Kilogramm und werde mit Medikamenten ruhig gestellt, berichtet Gerhard Maier.

Der vom Gericht bestellte Bevollmächtigte hat nach Ansicht des Sohnes auch in puncto Finanzverwaltung seine Pflichten vernachlässigt. Das von der Ehefrau unrechtmäßig abgezweigte und für die Pflege benötigte Geld sei nicht beigebracht worden. Zudem habe der Betreuer der Ehefrau trotz vereinbarter Gütertrennung Geld aus dem Vermögen zukommen lassen. Durch die Heimunterbringung seien die Ersparnisse aufgebraucht, sein Vater sei inzwischen zum Sozialfall geworden. "Das hat er nicht verdient", sagt Gerhard Maier traurig.

Die Auseinandersetzungen mit Betreuer, dem Gericht und dem Sozialamt sind zermürbend. "Beschwerden werden verschleppt, Mängel nicht beseitigt", meint Gerhard Maier resigniert. Inzwischen hat das Notariat zwar einen neuen Betreuer bestellt. Ein Wechsel setze nicht voraus, dass Pflichtwidrigkeiten festgestellt werden, teilt die Behörde - ohne zu konkreten Verfahren Stellung zu nehmen - auf Anfrage mit. Die Hoffnung, ihrem Vater einen Lebensabend seinem Wunsch entsprechend zu ermöglichen, haben die Söhne kaum noch. Der neue Bevollmächtigte habe die Familie wissen lassen, "dass er uns nicht braucht".

Quelle: Neue Württembergische Zeitung (http://www.swp.de/goeppingen/lokales/goeppingen/art5583,632760) - Mit freundl. Genehmigung von Karin Tutas, NWZ-Redaktion Ebersbach


Titel: WDR: "Betreut und betrogen?" - Betreuung wider Willen ...
Beitrag von: admin am 31. Januar 2011, 20:06
    Betreut und betrogen?
    Ein Film von Dörte Schipper und Gregor Petersen

    • Montag, 31. Januar 2011, 22.00 - 22.45 Uhr

    • Wiederholung: Donnerstag, 03. Februar 2011, 14.15 - 15.00 Uhr (Wdh.)

    • Wiederholung auf NDR: Montag, 05. November 2012, 22.00 - 22.45 Uhr (Wdh.)




    Wolfgang A. begreift bis heute nicht, wie das passieren konnte. Er hatte seiner schwer kranken Mutter versprochen, sie bis zu ihrem Tod zu pflegen. Sie wollte, wenn es zu Ende ging, zuhause bleiben, in den eigenen vier Wänden sterben. So war es in der Familie verabredet. Doch dann wurde das örtliche Vormundschaftsgericht auf den „Fall“ aufmerksam. Die Mühlen der staatlichen Fürsorge setzten sich in Gang: Eine Berufsbetreuerin wurde vom Gericht eingesetzt. Und diese völlig fremde Person hatte nun die Befugnis, über den Lebensmittelpunkt von Frau A. zu entscheiden.

    Dörte Schipper und Gregor Petersen gehen auf Spurensuche. Sie treffen Menschen, die gegen ihren Willen ins Räderwerk staatlicher Bürokratie geraten sind und sich dagegen nicht wehren konnten.

    Alter, Krankheit, Lebenskrise – plötzlich auf andere angewiesen sein. Jeden kann das treffen. Und immer häufiger kommen dann Betreuer zum Einsatz – wie bei Frau A. Manchmal wird eine Betreuung sogar gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet. Was als staatliche Hilfe gedacht war, gerät dann nicht selten zum Desaster. Und das, obwohl das Betreuungsgesetz ausdrücklich vorschreibt, den Willen des Betroffenen in den Vordergrund zu stellen und staatliche „Zwangsbeglückung“ – etwa durch eine Heimunterbringung - nur im äußersten Notfall vorzunehmen.

    Redaktion: Barbara Schmitz (WDR), Christoph Mestmacher (NDR)
    Autoren: Dörte Schipper und Gregor Petersen

    Quelle: http://www.wdr.de/tv/diestory/sendungsbeitraege/2011/0131/betreut.jsp


    Titel: Betreuung wider Willen ...
    Beitrag von: admin am 21. November 2012, 00:08
    NDR Fernsehen - Panorama 3| Sendedatum: 23.10.2012 21:15 Uhr

    Betreuung: Wenn ein Fremder das Leben bestimmt

    Die Zeit, die seine Frau von einem gesetzlichen Betreuer versorgt wurde, ist Henner Laumann in schrecklicher Erinnerung. Nichts durfte er regeln, wurde nicht einmal bei existentiellen Entscheidungen eingebunden, konnte nur hilflos zusehen, wie Geld von seinem Konto verschwand. Der Weg zu diesem Zustand war so schnell, so einfach: 40 Jahre waren seine Frau und er verheiratet, als bei seiner gesundheitlich eher labilen Frau eine Herzschwäche festgestellt wird - und sie dann auch noch psychisch erkrankt. Zuerst können ihr Mann und der gemeinsame Sohn sie noch zuhause pflegen, doch dann muss sie stationär in einem Krankenhaus untergebracht werden. ...

    [TV-Beitrag ansehen >>] (http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_3/betreuung155.html)

    Quelle: http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_3/betreuung155.html


    Titel: Faktisch "entmündigt": Menschen in der Betreuungsfalle
    Beitrag von: admin am 28. November 2012, 00:06
    Frontal 21 | Sendung vom 27.11.2012

    Entmündigt und ausgenutzt
    Menschen in der Betreuungsfalle


    Moderator: Hilke Petersen

    Wer einmal hineingerät, kommt nur schwer wieder heraus - aus der Betreuungsfalle. 1,3 Millionen Menschen, junge und alte, sind in Deutschland faktisch immer noch "entmündigt", obwohl es diesen Begriff nach dem neuen Betreuungsrecht nicht mehr gibt. Geändert hat sich in der Realität wenig.

    Profiteure des Missstands sind Berufsbetreuer und Rechtsanwälte. Sie haben es vor allem auf die vermögenden Fälle abgesehen, denn da gibt es das meiste Geld zu holen. Richter, die die Betreuer eigentlich überwachen und kontrollieren sollten, ersticken in Arbeit und wollen die Fälle oft nur schnell vom Tisch haben.


    Quelle: http://frontal21.zdf.de/ZDF/zdfportal/ (http://frontal21.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/f66838f5-a8fb-3da8-aa23-7a6accf45314/20091971?doDispatch=1) + http://www.youtube.com/watch?v=hr3rEgffrY8


    Titel: Entmündigt - Betreuung wider Willen ...
    Beitrag von: admin am 25. Januar 2013, 11:40
    Frontal21 | ZDF | 03.06.2014 | 22:35 Uhr (http://www.zdf.de/frontal-21/der-fall-scherbaum-und-die-schwierigkeit-in-deutschland-einen-bezahlbaren-pflegeheimplatz-zu-finden-33424914.html)

    Wenn Altenpflege unbezahlbar wird
    Angehörige am Limit


    Altenpflege wird für viele unbezahlbar. Was tun, wenn Rente und Pflegeversicherung für den Lebensabend in deutschen Pflegeheimen nicht ausreichen - so wie mittlerweile bereits bei rund 450.000 Deutschen?


    Diese Frage musste sich auch Harald Scherbaum stellen, als er das Pflegeheim seiner Mutter im bayerischen Oberasbach nicht länger bezahlen konnte, ohne dafür sein Elternhaus zu verkaufen, in dem auch er heute noch wohnt. Deshalb brachte er sie in ein Pflegeheim in der Slowakei. Dorthin, wo für gute Pflege gerade mal ein Drittel der Kosten anfallen, Frontal21 berichtete.

    Doch in der Slowakei durfte Scherbaums Mutter nicht bleiben. Eine Richterin beorderte die alte Frau zwangsweise zurück nach Deutschland. Jetzt laufen in Bayern die Pflegeheimkosten auf. Das wollte Harald Scherbaum vermeiden, weil er die Kosten nicht zahlen kann, seit er arbeitslos wurde. Trotzdem muss er jetzt Miete zahlen, damit er in seinem Elternhaus wohnen darf. Und wen wundert's: Die bemisst sich nicht nach der ortsüblichen Vergleichsmiete für Stein bei Fürth, sondern sie beträgt exakt den Betrag, der an Pflegeheimkosten für die Mutter in Oberasbach übrig bleibt.

    Quelle: http://www.zdf.de/frontal-21/... (http://www.zdf.de/frontal-21/der-fall-scherbaum-und-die-schwierigkeit-in-deutschland-einen-bezahlbaren-pflegeheimplatz-zu-finden-33424914.html) + https://www.youtube.com/watch?v=cweNuwn40qY



    Nah dran | MDR FERNSEHEN | 17.01.2013 | 22:35 Uhr (http://www.mdr.de/brisant/video101678.html)

    Entmündigt - Wenn Betreuung zum Albtraum wird


    Quelle: https://youtu.be/4maDcLBnbHQ



    Entmündigt
    Wenn Betreuung zum Albtraum wird

      
    Das Erste | Dienstag, 05.06.12 | 04:45 - 05:30 (45 Min.)
    (wird am 13.06.2012, 20.15 - 21.00 Uhr, auf "Tagesschau24" wiederholt.)

    [http://www.ardmediathek.de >>] (http://www.ardmediathek.de/das-erste/reportage-dokumentation/entmuendigt-wenn-betreuung-zum-albtraum-wird?documentId=10748694)

    Frau M. kann es nicht fassen. Die wohlhabende Bonner Beamtenwitwe hält den Beschluss des Betreuungsgerichts in den Händen. Ihre jüngste Tochter hat sie entmündigen lassen - gegen ihren und den Willen ihrer anderen Töchter. Von nun an entscheidet ein vom Gericht bestellter Betreuer über ihr Vermögen. Seit gut 20 Jahren spricht man zwar nicht mehr von Entmündigung, sondern von Betreuung, aber das Ergebnis ist oft das gleiche. Die per Gericht verordnete Betreuung reicht von leichten rechtlichen Einschränkungen bis hin zur faktischen Entmündigung.

    Und wer sich einmal im Netz des Betreuungssystems verfangen hat, kann sich nur schwer daraus wieder befreien. So kritisiert der Jurist Prof. Volker Thieler, dass mit dem Betreuungsrecht stärker in die Freiheitsrechte des einzelnen eingegriffen werde als bei Strafgefangenen. Seit Einführung des Gesetzes 1992 hat sich die Zahl der Betreuten verdreifacht; 1,3 Millionen Menschen stehen derzeit unter rechtlicher Betreuung. Und viele von ihnen, meinen Experten, zu Unrecht. Altenheime und Krankenhäuser drängen auf Betreuungen, damit sie rechtlich abgesichert sind, für Anwälte ist es ein lohnendes Geschäft, Angehörige verfolgen ihre eigenen Interessen.

    Für seinen Film "Entmündigt - Wenn Betreuung zum Alptraum wird" hat Enrico Demurray die Praxis des Betreuungsrechts unter die Lupe genommen und dabei auch einige Menschen über einen längeren Zeitraum begleitet. Die Erfahrungen, die sie machen müssen, sprechen für eine ernstliche Überprüfung des Betreuungsrechts.

    Quelle: http://programm.ard.de/TV/Programm/Jetzt-im-TV/entmuendigt/eid_281067979555710?list=main


    Titel: Berufsverbot und fünf Jahre Haft für Betreuer in Trier
    Beitrag von: admin am 04. Februar 2015, 16:41
    Betreuerprozess in Trier: Fünf Jahre Haft und Berufsverbot

    (Trier) Ein 40-jähriger Berufsbetreuer ist am Dienstagmorgen vor dem Trierer Landgericht zu 5 Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem verfügte das Gericht ein lebenslanges Berufsverbot.

    Der Angeklagte aus Trier hatte bereits zu Beginn des Verfahrens die ihm vorgeworfenen Taten eingeräumt. Über Jahre hinweg hat er systematisch hilflose Menschen betrogen und insgesamt 170.000 Euro für eigene Zwecke veruntreut. Der selbstständige Berufsbetreuer verfügte nach Gutdünken über die Konten seiner Klienten, verschleierte vor der Kontrolle durch das Amtsgericht Bankkonten und Sparbücher. Belege und Quittungen fälschte er oder ließ sie von den hilflosen Betreuten unterzeichnen.

    Der Prozess war auf großes öffentliches Interesse gestoßen. Der Andrang der Zuschauer war am Urteilstag so groß, dass der Vorsitzende Richter Armin Hardt die Verhandlung in einen größeren Saal verlegen ließ, um allen Interessierten die Teilnahme zu ermöglichen. In Trier galt der Verurteilte bis zu seiner Inhaftierung im April 2014 als mustergültiger Berufsbetreuer. Er betreute zuletzt 98 schwer kranke, behinderte oder hilflose Menschen.

    Durch sein Geständnis und die Rückzahlung eines Großteils des veruntreuten Geldes erreichte der 40-Jährige ein milderes Urteil. Ohne das hätte die Staatsanwaltschaft nach eigener Aussage sieben Jahre Haft gefordert.

    Quelle: http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/trier/Heute-in-der-Trierer-Zeitung-Betreuerprozess-in-Trier-Fuenf-Jahre-Haft-und-Berufsverbot;art754,4122322, 03.02.2015 - Mit frdl. Genehmigung



    Erst Betreuer, dann geständiger Täter

    (Trier) Ein 40-jähriger Berufsbetreuer aus Trier hat eingeräumt, seine hilflosen Klienten um 170 000 Euro betrogen zu haben. Nach dem zweiten Verhandlungstag scheint klar, dass es sich dabei nur um die Spitze eines Eisbergs handelt.

    Trier. Als vom Schicksal gestrafter Mann hatte sich ein 40-Jähriger Berufsbetreuer zum Auftakt des gegen ihn gerichteten Strafverfahrens vor dem Trierer Landgericht präsentiert. Je mehr Zeugen der Vorsitzende Richter Armin Hardt zu den elf gemeinsam verhandelten Anklagen befragt, umso mehr bröckelt allerdings dieses Bild des geständigen Sünders.

    Mehr als 200 000 Euro
    Die 170.000 Euro, die er nach eigenen Angaben von zwölf seiner Schutzbefohlenen für berufliche und private Zwecke unterschlagen hat, sind bei Weitem nicht die komplette Summe, um die er über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren seine schwerkranken oder behinderten Klienten gebracht hat. Veruntreute Barauszahlungen, fingierte Quittungen und verkaufte Vermögensgegenstände waren dabei die Mittel der Wahl.

    Der Trierer Rechtsanwalt Gerhard Mindermann war am zweiten Verhandlungstag einer der geladenen Zeugen. Er vertritt sechs in dem Verfahren unmittelbar betroffene Menschen. Zudem, so machte er deutlich, vertrete er zivilrechtlich die Interessen von weiteren 40 bis 45 gesetzlich Betreuten, die von dem Angeklagten geschädigt worden seien. "Derzeit geht es dabei um mindestens weitere 50 000 Euro Schaden", so Anwalt Mindermann. "Es haben aber noch mehr Menschen Regressforderungen angekündigt."

    Der in Trier Angeklagte hat auch einen großen Teil der zivilrechtlich gestellten Forderungen anerkannt und über eine Mannheimer Kanzlei deren Regulierung ankündigen lassen. Rückzahlungen gibt es allerdings nur für die Fälle ab dem Jahr 2009 bis heute. Alle anderen möglichen Veruntreuungen sind laut Gesetz verjährt. Was derzeit bleibt, ist die Anklage in elf Fällen wegen des Vorwurfs des gewerbemäßigen Betrugs. Für jede Einzeltat sieht das Strafgesetz eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.

    Grund für seine Taten seien wirtschaftliche Gründe gewesen. Ein Nettoeinkommen von etwa 5000 Euro habe nicht ausgereicht, um Familie, Eigenheim und Büro zu finanzieren. Auch diese Darstellung kommt nach den Zeugenaussagen ins Wanken. So belegt die Leiterin der Betreuungsbehörde Trier, Regina Mertesdorf, dass der Angeklagte im Jahr 2013 über ein Bruttoeinkommen von 188 000 Euro verfügte. Das sei die staatliche Gegenleistung für damals 98 gesetzliche Betreuungsfälle gewesen.
    Nach Abzug aller Nebenkosten blieb dem Mann somit vermutlich deutlich mehr Geld. Ergänzt um die Beträge aus den eingeräumten Straftaten - regelmäßige, teilweise monatliche Auszahlungen von Konten mehrerer Klienten über - kamen nach vorsichtigen Schätzungen mehr als 10 000 Euro pro Monat zusammen.

    Finanzielle Probleme habe der Angeklagte in Gesprächen mit ihr niemals erwähnt, sagt Regina Mertesdorf. Die Umstellung bei der Vergütung auf Pauschalen im Jahr 2005 habe er nicht negativ, sondern generell positiv bewertet. Dem Gericht hatte er am Vortag genau das Gegenteil erklärt.
    Die ehemalige Büropartnerin, ebenfalls als Zeugin geladen, brachte mit ihren Schilderungen von einem aufwendigen Lebensstil und Luxusreisen des Mannes und seiner Familie auch in der angeblich finanziell besonders schwierigen Zeit dessen Selbstdarstellung ebenfalls ins Wanken.

    Schockierend ist der Prozess für alle, die in Trier mit dem Thema Betreuungsrecht zu tun haben. Denn der Angeklagte galt hier in den vergangenen vierzehn Jahren als Musterbeispiel für einen fleißigen und seriösen Berufsbetreuer. Kein anderer hatte von Betreuungsbehörde und Amtsgericht so viele Fälle zugewiesen bekommen. Regina Mertesdorf: "Er war enorm leistungswillig und bei Einrichtungen und Amtsgericht sehr geschätzt." Erst seit 2013 habe es Beschwerden über die Zuverlässigkeit des Mannes gegeben. Von einer zurückliegenden Bürodurchsuchung und niedergelegten Verfahren im Jahr 2010 habe sie keine Kenntnis gehabt.

    Für die Aufsicht der Berufsbetreuer verantwortlich ist das Amtsgericht. Dem waren Anfang 2014 strafrechtlich relevante Vorgänge aufgefallen. Die Akten wurden der Staatsanwaltschaft übergeben. Seit dem 12. April 2014 sitzt der einst renommierteste selbstständige Berufsbetreuer Triers in Untersuchungshaft.

    Der 40-Jährige die zahlreichen Zeugenaussagen und Verlesungen von Beweisdokumenten durch Richter Armin Hardt mit unbewegter Miene und kommentarlos. Ein Urteil wird es voraussichtlich am kommenden Dienstag geben.

    Quelle: http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/bitburg/aktuell/Heute-in-der-Bitburger-Zeitung-Erst-Betreuer-dann-gestaendiger-Taeter;art752,4117342, 28.01.2015


    Titel: Machtmissbrauch durch Betreuer
    Beitrag von: admin am 18. Februar 2015, 00:02
    Report München vom 24.02.2015, 21.45 Uhr

    Probleme mit amtlichen Betreuern

    Die Macht der Berufsbetreuer Patienten und Angehörige leiden die Politik schaut weg


    Sendung Report München vom 24.02.2015 um 21.45 Uhr im Ersten:  Viele gesetzliche Betreuer kümmern sich nicht ausreichend um Pflegefälle, oder handeln sogar gegen deren Willen. Das Problem ist seit Jahren bekannt: Für gesetzliche Betreuer gibt es weder Vorgaben bei der Ausbildung, noch ist geregelt, wie oft sie ihre Betreuten besuchen müssen oder wie viele Fälle sie haben dürfen. Die Bundesregierung hat diese Situation vor 10 Jahren verschlimmert, seitdem werden Betreuer pauschal bezahlt. Von: Ulrich Hagmann, Fabian Mader
    Quelle: https://youtu.be/c7w_twimF7Muladen.


    Titel: Vorwurf: Berufsbetreuer statt Angehörige und Ehrenamtliche
    Beitrag von: admin am 06. Juni 2015, 21:57
    Zitat
    ARD Report Mainz 02.06.2015, 21:55 Uhr
    Unerwünschte Betreuer
    Gerichte setzen auf Berufsbetreuer statt auf Angehörige und Ehrenamtliche



    In Deutschland steigt der Anteil der Berufsbetreuungen deutlich an, während Familienangehörige und ehrenamtliche Betreuer immer mehr an Bedeutung verlieren. So wurden nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2006 lediglich 31,6 Prozent Berufsbetreuer bestellt. Diese Zahl stieg 2013 schon auf über 40 Prozent an. Der Anteil der ehrenamtlichen Betreuer, zu denen auch Familienangehörige zählen, sank von 67,7 Prozent (2006) auf rund 59 Prozent (2013).

    Diese Entwicklung kritisiert jetzt der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein, denn Berufsbetreuungen verursachen deutlich höhere Kosten als Betreuungen durch Ehrenamtler. Die Behörde hat jetzt einen Vorschlag ausgearbeitet, wie in Zukunft wieder mehr Ehrenamtler zum Zuge kommen könnten. Gegenüber REPORT MAINZ sagte die Präsidentin des Landesrechungshofes Schleswig Holstein, Gaby Schäfer: „Wir fordern, dass hauptamtliche Betreuungen regelmäßig und in einem standardisierten Verfahren überprüft werden auf ihre Notwendigkeit. Und gegebenenfalls dann das mildere Mittel einer ehrenamtlichen Betreuung gewählt wird“.

    Der erfahrene Betreuungsrichter Axel Bauer vom Amtsgericht Frankfurt/Main unterstützt diesen Vorschlag. Derzeit müssen die Amtsgerichte spätestens nach sieben Jahren Betreuungen überprüfen. "Die sieben Jahre Überprüfung der Berufsbetreuung sind zu lang. Ich schlage vor, zwei Jahre verbindlich in das Gesetz einzuführen", so Bauer im Interview mit dem ARD-Politikmagazin. Das Bundesministerium der Justiz dagegen hält die geltenden Gesetze für ausreichend und sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.

    Bericht
    Autor:
    Gottlob Schober

    Kamera:
    Roland Fenselau, Christian Saal, Thomas Schäfer

    Schnitt:
    Jörg Hommer

    Sprecher:
    Gottlob Schober
    Quelle: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/ (http://www.swr.de/report/berufsbetreuer-verdraengen-familienangehoerige-und-ehrenamtliche-betreuer/-/id=233454/did=15609360/nid=233454/52c321/index.html) + https://youtu.be/ETCFRWkABf8


    Titel: Und es gibt sie doch: Liebevolle Betreuer
    Beitrag von: admin am 12. April 2016, 17:47
    Zitat
    ZDF, "37 GRAD"  | 15.03.2016
    Wenn das Leben aus dem Ruder läuft
    Gesetzliche Betreuer im Einsatz



    Sie sind Lotsen für Menschen, die sonst im Leben untergehen würden. Gesetzliche Betreuer haben viel Verantwortung, Macht und Einfluss. 37 Grad begleitet zwei Berufsbetreuer im Alltag. Rund 1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland betreut. Hinter dieser Zahl stehen oft dramatische Schicksale. Gesetzliche Betreuer sind Manager für alle Lebenslagen, müssen oft existenzielle Entscheidungen treffen. Ein Beruf aus Berufung?
    Quelle: http://www.zdf.de/37-grad/wenn-das-leben-aus-dem-ruder-laeuft-gesetzliche-betreuer-im-einsatz-42386404.html + https://youtu.be/PPJTqpT2bKk


    Titel: BR "DokThema": Kriminalität in der Betreuung
    Beitrag von: admin am 14. April 2016, 00:04
    Zitat
    BR "DokThema", 13.04.2016, 22:00 bis 22:45 Uhr

    Kriminelle Betreuer - wie schützt uns der Staat?
    Kriminalität in der Betreuung



    Quelle: https://youtu.be/9fGu_nRySsI

    Etwa 1,3 Millionen Betreute gibt es derzeit in Deutschland. Allein im Jahr 2014 kamen 210.000 neue Betreuungen dazu. Doch viele Menschen haben Angst davor im Falle einer Betreuung ihren Betreuern, die ihre Situation ausnützen könnten, wehrlos ausgeliefert zu sein. Und tatsächlich: Eine Studie der Polizeihochschule in Münster von 2014 belegt, dass Betreuung immer mehr Kriminelle anlockt.

    Das zumindest behauptet Markus Binninger, Co-Autor der Studie. Er hat Fälle von Betreuungsbetrug in Bayern systematisch analysiert und kommt zu dem Schluss, dass Betreuer viel zu wenig kontrolliert werden. Angesichts des immer wieder massiven Machtmissbrauchs wäre seiner Meinung nach eine konsequente Aufarbeitung der Betreuungskriminalität nötig, um Täterstrategien zu analysieren und Staatsanwälte zu schulen, aber auch um potentielle Opfer zu stärken.

    Auch die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland (https://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Gesundheitswesen/Studie_Pflegegrundsaetze_Auflage3_web.pdf) prangert die mangelnde Kontrolle der Betreuer an. Vor allem wird kritisiert, dass es keine standardisierte Ausbildung der Betreuer gibt, also jeder Betreuer werden kann.

    Da gesetzliche Betreuer pro Fall verdienen, führt das oft zu einer Überlastung: Nicht selten hat ein Betreuer bis zu 170 Fälle. Wer Betreuer wird, legen die Betreuungsbehörden fest. Nach welchen Kriterien ausgewählt wird, ist für Dritte nicht nachvollziehbar. Ein Rechtspfleger soll den Betreuer kontrollieren. Doch auch das ist wenig effektiv, denn ein Rechtspfleger ist für bis zu 1000 Betreuer zuständig.

    Und nicht zuletzt gibt es sowohl zu wenig Transparenz über mögliche Interessenskonflikte, in denen Betreuer stecken können, als auch zu wenig Informations- und Mitwirkungsrechte für Angehörige. Selbst der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein kommt deshalb in einer Studie von 2014 zu folgendem Schluss: „Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung steht fest, dass das Betreuungssystem nicht so fortbestehen kann, wie es jetzt ist. Es bedarf einer dringenden Überholung. (…). Ein Systemwechsel ist überfällig!"

    [zur BR Mediathek >>] (http://br.de/s/2F8FMbB)

    Regie: Robert Grantner
    Redaktion: Eva Herzum
    Quelle: http://www.br.de/nachrichten/dokthema-betreuer-kriminell-100.html + https://youtu.be/I0zQvwjFjII


    Titel: Beendigung einer rechtlichen Betreuunng: Welche Möglichkeiten gibt es?
    Beitrag von: admin am 09. Oktober 2017, 14:45
    Zitat
    Der gesetzliche Betreuer - Wie kann ich den Betreuer wieder loswerden?


    In dem Video nimmt Rechtsanwalt Oliver Abel Stellung zum Thema "Betreuerwechsel". Er ist  bei der Kanzlei KGK Klages Glaser Krosch Rechtsanwälte in Köln - Rodenkirchen tätig. Weitere Infos gibt es auf der Internetseite https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/familienrecht/betreuerwechsel/
    Quelle: https://youtu.be/67Z-zoIYkCA + https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/familienrecht/betreuerwechsel/



    Zitat
    Anfechten gesetzlicher Betreuer
    Rechtsmittel gegen Betreuerbestellung rechtlicher Betreuung



    Ein Video mit Informationen von Rechtsanwalt Dr.  Alexander T. Schäfer aus Frankfurt/M. zu Möglichkeiten der Anfechtung gesetzlicher Betreuer. Weitere Infos der kanzlei unter https://atsrecht.de/
    Quelle: https://youtu.be/combHkMUK3A