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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Hamburg => Thema gestartet von: Multihilde am 28. Juni 2007, 08:39



Titel: Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)
Beitrag von: Multihilde am 28. Juni 2007, 08:39
Hamburg: Landes-Seniorenbeirat lud ein zum neuen Landesheimgesetz

Überall in Deutschland „sprießen“ nach der Verlagerung des Heimrechts auf die Länderebene (wir berichteten) Eckpunkte zu möglichen Landesheimgesetzen.

Hamburg hielt sich bislang zurück. Daher lud der Landes-Seniorenbeirat am 21. Juni zu einer Informationsveranstaltung ein, auf der der Staatsrat der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Herrn Wersich, diese Initiative der Seniorenvertreter ausdrücklich  begrüßte und von seinem Referatsleiter Herrn Kellerhof erste Überlegungen vortragen ließ.

Nach dem Grußwort des Staatsrates gab der Leiter unseres Informations- und Beratungsdienstes, Guido Steinke, einen kurzen Überblick über die Entwicklungen in anderen Bundesländern und nannte dann Forderungen an die Länderregelungen aus Verbrauchersicht.

Daran anknüpfend stellte Herr Kellerhof zwar noch keine Eckpunke vor. Dazu sind die Überlegungen noch nicht weit genug fortgeschritten. Auch wurden die Betroffenen und ihre Vertreter bisher  noch nicht gehört. Er nannte jedoch einige Grundzüge, die die Überlegungen in der Behörde leiten.

Zum einen befürwortet die Freie und Hansestadt ein Einrichtungs- und Dienstegesetz, das den modernen Entwicklung im Bereich z.B. neuer Wohnformen besser gerecht werden könne. Des weiteren soll – wie in vielen Ländern – eine Entbürokratisierung im Bereich des Ordnungsrechts erfolgen. Schließlich sollen auch die Verantwortungsbereiche der Familienangehörigen und ehrenamtlich engagierter Menschen gestärkt werden.

Aus dem Kreise der Teilnehmer wurde die Bedeutung einer Stärkung des Heimbeirats mehrfach betont und angeregt, im neuen Einrichtungs- und Dienstegesetz Beiräte auch für das betreute Wohnen einzuführen. Auch sollen die Beratungsmöglichkeiten durch die Heimaufsicht verbessert werden.

Herr Kellerhof versprach, diese Anregungen aufzunehmen und sagte der stellvertretenden Vorsitzenden des Landes-Seniorenbeirats, Frau Irmgard Wolff zu, dass die Diskussion nun eröffnet sei und er mit Neugier der Stellungnahme der Seniorenvertreter entgegen sehe.

Quelle: http://www.biva.de/index.php?id=524


Titel: Neues Heimgesetz für Hamburg:
Beitrag von: admin am 30. April 2009, 00:17
    Mehr Verbraucherschutz für betreuungsbedürftige Menschen in Hamburg
    Neues Heimgesetz: Sozialbehörde legt Referentenentwurf zur Beratung vor


    Mehr Transparenz, mehr Qualität, mehr Verbraucherschutz bei weniger Bürokratie, damit der Mensch bei der Pflege und Betreuung im Mittelpunkt steht – das sind die Ziele des neuen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes, für das die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz dem Senat heute einen Referentenentwurf vorgelegt hat.

    Im nächsten Schritt wird der Entwurf mit Trägern, Verbänden und Bezirken beraten werden. Nach Bürgerschaftsbeschluss soll das geplante „Hamburgische Gesetz zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität älterer und betreuungsbedürftiger Menschen“ dann das bisherige, bundesweit einheitliche Heimgesetz ablösen.

    Sozialsenator Dietrich Wersich: „Der Mensch, seine Bedürfnisse, aber auch Mitwirkung und Selbstbestimmung sollen bei der Pflege und Betreuung im Mittelpunkt stehen. Wir wollen weniger Bürokratie, mehr Qualität, mehr Transparenz und Verbraucherrechte. Hierfür legen wir mit dem Gesetzentwurf die Grundlage. Jetzt folgt die Beratung mit den Trägern und Verbänden, um dieses Vorhaben gemeinsam weiter voranbringen zu können.“

    Warum ein eigenes Landesgesetz für Hamburg?
    In Folge der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 ist die Zuständigkeit für das Heimrecht auf die Länder übergegangen. Das seither noch geltende Bundesgesetz entspricht heute nicht mehr den Vorstellungen vom Leben als älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen in stationären Betreuungseinrichtungen.

    Auch das Angebotsspektrum stellt sich heute anders dar, es gibt mehr moderne, kleinere Wohn-Pflegeformen und Angebote der ambulanten Betreuung. Hamburg nutzt deshalb die Chance zur Entwicklung eines zeitgemäßen Landesgesetzes, das den veränderten Bedürfnissen älterer, behinderter und betreuungsbedürftiger Menschen Rechnung trägt.

    Während sich der Anwendungsbereich des bisherigen Bundesgesetzes im Wesentlichen auf Heime beschränkt, soll die geplante Hamburger Neuregelung auch Einrichtungen des Servicewohnens (ehemals „Betreutes Wohnen“), Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz oder Behinderungen sowie Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe umfassen. Damit werden künftig auch die Interessen älterer, behinderter und betreuungsbedürftiger Menschen im eigenen Wohnraum, in Wohngemeinschaften und im sogenannten Betreuten Wohnen berücksichtigt.

    Der Gesetzentwurf stärkt den Verbraucherschutz, verbessert die Transparenz und ermöglicht Vielfalt sowie eine flexible Weiterentwicklung der Angebote. Damit gewährleistet er eine hohe Lebensqualität für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen in Hamburg.

    Verbraucherrechte stärken, Leistungen transparenter gestalten
    Ein zentrales Ziel des Gesetzentwurfes ist der Schutz der Verbraucher. Der Entwurf sorgt in einem gestuften Verfahren für mehr Informationsmöglichkeit und schafft größere Transparenz über die Leistungen und Kosten. Unter anderem sind die folgenden Inhalte geplant:

    • Pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie ihre Angehörigen haben einen Rechtsanspruch auf unabhängige Beratung von Seiten der Behörde oder einer anerkannten Beratungsstelle, zum Beispiel wenn es um die Auswahl geeigneter Wohn- und Betreuungsformen geht oder das Vorgehen bei Beschwerden;
    • Leistungserbringer werden verpflichtet, pflegebedürftige und behinderte Menschen bzw. ihre Angehörigen vor Vertragsabschluss in verständlicher Form über Art, Umfang, Preise und Grenzen ihres Angebotes zu informieren und damit größere Transparenz über Leistungen und Kosten zu schaffen;
    • Leistungserbringer haben die Nutzer regelmäßig zu ihrer Zufriedenheit zu befragen und die Ergebnisse zu veröffentlichen;
    • zur besseren Transparenz wird die Heimaufsicht zudem ihre Prüfergebnisse veröffentlichen. Darüber hinaus können die Nutzer die Betreuungsdokumentation der Einrichtung einsehen.



    Auf diese Weise sollen Menschen mit Betreuungsbedarf in die Lage versetzt werden, sich bewusst für eine geeignete Wohn- und Betreuungsform sowie einen entsprechenden Leistungsanbieter zu entscheiden und ihre Rechte besser wahrzunehmen.

    So viel Kontrolle wie nötig, so viel Eigenverantwortlichkeit wie möglich
    Mit einer festgeschriebenen Fachkraftquote von 50 Prozent und regelhaften, jährlichen Kontrollen wird die Qualität in Heimen gesichert und dem Schutz der Nutzer Rechnung getragen. In alternativen Wohn- und Betreuungskonstellationen, die die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Nutzer voraussetzen und unterstützen (wie Wohngemeinschaften, Servicewohnanlagen) sind anlassbezogene sowie stichprobenartige Prüfungen vorgesehen. Auf diese Weise erfolgt so viel Kontrolle wie nötig, um die Qualität der Pflege zu sichern. Auf der anderen Seite werden Menschen, die ihre Interessen selbst vertreten können, in ihrer Eigenverantwortlichkeit und der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt und gestärkt.

    Weniger Bürokratie, mehr Innovation und Weiterentwicklung
    Der Gesetzentwurf sorgt für eine Entbürokratisierung mit dem Ziel, dass sich die Einrichtungen und Stellen wieder stärker auf ihre Aufgaben rund um den Menschen und seine Bedarfe konzentrieren können. Unnötiger bürokratischer Aufwand für Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe soll u. a. durch eine klare Aufgabenverteilung der zuständigen Behörde, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und dem Sozialhilfeträger bei Qualitätsprüfungen vermieden werden. Auch sieht das geplante Gesetz vor, alternative Wohn- und Betreuungsformen durch abgestufte Maßstäbe bei der Mitteilungspflicht zu unterstützen und zu fördern. In der Folge können Leistungsanbieter ihr Konzept ohne bürokratische Hürden bedarfsgerecht und nutzerorientiert weiterentwickeln.

    Qualität wird gefördert und zahlt sich aus
    Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Qualität der Pflege und Betreuung weiterzuentwickeln und zu fördern. Durch eine Verpflichtung der Anbieter, ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement einzurichten, sollen die Interessen der Nutzer gestärkt werden. Außerdem soll sich Qualität für die Leistungsanbieter auszahlen: Bei positiv bestandener Regelüberprüfung sollen sie eine Prüfungsbestätigung erhalten, mit der sie für ihre Einrichtung werben und damit ihre gute Qualität auch nach außen sichtbar machen können.

    Weiteres Verfahren
    Der Gesetzentwurf wird ab Mai mit Trägern, Verbänden und Bezirken diskutiert werden. Nach der Beratung und gegebenenfalls Ergänzungen/Änderungen folgt eine erneute Senatsbefassung. Zielsetzung ist es, den dann abgestimmten und vom Senat beschlossenen Gesetzentwurf im Sommer der Hamburgischen Bürgerschaft als Gesetzgeber zuzuleiten.

    Der Referentenentwurf unten auf dieser Seite sowie unter www.hamburg.de/pflege einsehbar.



    Hintergrundinformation: Situation pflegebedürftiger und behinderter Menschen in Hamburg

    Menschen mit Pflegebedarf: In Hamburg haben rd. 41.400 Menschen einen Pflegebedarf im Sinne der Pflegeversicherung, davon sind rd. 35.800 im Seniorenalter (60 Jahre und älter). Etwa 13.100 der Pflegebedürftigen leben in Heimen, 28.300 in Wohnungen. Für sie gibt es in Hamburg mehr als 110 betreute Wohnanlagen mit 9.800 Wohnungen, rd. 140 Alten- und Pflegeheime mit etwa 16.700 Plätzen, 380 Ambulante Pflegedienste sowie weitere Angebote wie Tagespflegeeinrichtungen und niedrigschwellige Betreuungsangebote.

    Beratung zum Thema Pflege bieten die bezirkliche Seniorenberatung in den Sozialen Dienstleistungszentren, das Pflegetelefon Hamburg (Tel. 040/28053822) sowie zahlreiche spezielle Beratungsstellen z.B. zu Pflege von Demenzkranken. Außerdem befinden sich zurzeit zunächst acht Pflegestützpunkte und ein Spezialpflegestützpunkt im Aufbau, die unabhängige Beratung zu allen Belangen der Pflege bieten.

    Menschen mit Behinderungen: Rund 4.500 Menschen mit Behinderungen werden in Hamburg im Rahmen der Eingliederungshilfe in rd. 240 stationären Behinderteneinrichtungen betreut. Rund 5.500 Menschen mit Behinderungen erhalten ambulante Dienstleistungen von ca. 180 Assistenzdiensten.Beratung für Menschen mit Behinderungen bietet neben verschiedenen unabhängigen Beratungsstellen das Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek zentral für alle Eingliederungshilfeberechtigten in Hamburg an.

    Quelle: www.hamburg.de (http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/1400790/2009-04-28-bsg-heimgesetz.html), Pressemitteilung vom 29.04.2009

    DOWNLOADS:
    [Hamburgisches Gesetz zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität (Entwurf) >>] (http://www.hamburg.de/contentblob/1400776/data/gesetzentwurf.pdf) » PDF, 114.88 KB

    [Hamburgisches Gesetz zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität (Begründung des Gesetzentwurfes) >>] (http://www.hamburg.de/contentblob/1400782/data/gesetzentwurf-begruendung.pdf) » PDF, 272.07 KB


    Titel: Neues Heimgesetz für Hamburg:
    Beitrag von: Multihilde am 28. August 2009, 07:48
    Neues Heimgesetz für Hamburg:

    Neues Heimgesetz für Hamburg: Mehr Verbraucherschutz, Transparenz und Qualität in Pflege und Betreuung
    Senat beschließt Gesetzentwurf nach Beratung mit Trägern und Verbänden


    25.08.2009

    Der Senat hat heute den von der Sozialbehörde vorgelegten Gesetzentwurf für ein landeseigenes Heimgesetz beschlossen. „Mit einem landeseigenen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz will Hamburg die Qualität, die Transparenz und den Verbraucherschutz in Pflege- und Betreuungseinrichtungen auf eine neue Grundlage stellen“, sagt Sozialsenator Dietrich Wersich.

    Der Gesetzentwurf enthält Mindestanforderungen unter anderem für Servicewohnanlagen („Betreutes Wohnen“), Wohngemeinschaften z.B. für Menschen mit Demenz, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen sowie für Hospize, Einrichtungen der Kurzzeitpflege und ambulante Dienste. Zwei Monate lang war der Referentenentwurf des Gesetzes zuvor mit Trägern, Verbänden und Bezirken sowie im Rahmen einer öffentlichen Bürgerveranstaltung beraten worden. Dabei wurden auch einige zentrale Änderungsvorschläge im Gesetzentwurf berücksichtigt. „Ich danke allen, die den Gesetzentwurf konstruktiv mit uns beraten und weiterentwickelt haben“, sagt Senator Dietrich Wersich. „Mit dem Gesetzentwurf stellen wir den Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt von Pflege und Betreuung.“
    Zentrale Inhalte des vom Senat beschlossenen Gesetzentwurfes sind:
    •   Mehr Transparenz und Stärkung der Verbraucherrechte durch einen neuen Rechtsanspruch für pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie ihre Angehörigen auf unabhängige Beratung sowie durch eine neue Verpflichtung der Leistungserbringer, vor Vertragsabschluss in verständlicher Form über Art, Umfang, Preise und Grenzen ihres Angebotes zu informieren. Außerdem haben Leistungserbringer die Nutzer regelmäßig zu ihrer Zufriedenheit zu befragen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Auch die Heimaufsicht wird ihre Prüfergebnisse veröffentlichen.
    •   Qualitätssicherung und Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Menschen, die ihre Interessen selbst vertreten können, durch eine Fachkraftquote von 50 Prozent sowie regelhafte, jährliche Kontrollen in Heimen und anlassbezogene sowie stichprobenartige Prüfungen in Wohngemeinschaften und Servicewohnanlagen.
    •   Bürokratieabbau durch eine klare Aufgabenverteilung der zuständigen Behörde, des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und des Sozialhilfeträgers bei Qualitätsprüfungen. Dadurch werden insbesondere die Leistungserbringer entlastet: Sie können sich mehr auf den Menschen und seine Bedürfnisse konzentrieren.
    •   Qualitätsförderung durch Verpflichtung der Anbieter, ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement einzurichten. Zudem soll gute Qualität nach außen sichtbar gemacht werden: Es wird veröffentlicht, wenn Leistungsanbieter eine Regelüberprüfung positiv bestanden haben.
    Die Inhalte und Ziele des Gesetzentwurfes haben bei dem öffentlichen Beratungsprozess im Wesentlichen Zustimmung erfahren. Auf Anregung der Senioren- und Behindertenorganisationen, der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Hamburgischen Pflegegesellschaft, der Trägerverbände sowie der Wohnungswirtschaft gehen u.a. folgende Änderungen im Gesetzentwurf zurück, ohne dass dadurch die zentralen Inhalte des Gesetzes berührt werden:
    •   Beschwerden dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Beschwerdeführers von anerkannten Beratungsstellen an die Aufsichtsbehörde weitergegeben werden.
    •   Die Gründer von Wohngemeinschaften sollen ihr Vorhaben rechtzeitig der zuständigen Behörde melden, damit sie im Vorfeld intensiv beraten werden können. Den Vermieter trifft keine Anzeigepflicht mehr, da von dieser Pflicht Erschwernisse beim Anmieten von Wohnraum für Wohngemeinschaften erwartet wurden.
    •   Bestimmte Anforderungen des Gesetzes sollen nicht für kleine ambulante Dienste mit weniger als fünf Beschäftigten gelten.
    •   Zudem fallen Servicewohnanlagen, die allgemeine Betreuungsleistungen unentgeltlich oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung vorhalten, nicht unter das Gesetz.
    Nicht gefolgt werden konnte dem umstrittenen Vorschlag, das Servicewohnen insgesamt aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zu streichen. Hintergrund: Im bisherigen Bundesgesetz wird das Servicewohnen nicht berücksichtigt, der Anwendungsbereich beschränkt sich im Wesentlichen auf Heime. Nach der Föderalismusreform nutzt Hamburg die Chance der Neuregelung, um künftig auch die Interessen älterer, behinderter und betreuungsbedürftiger Menschen in Einrichtungen des Servicewohnens, bei ambulanter Pflege und Betreuung im eigenen Wohnraum und in Wohngemeinschaften zu berücksichtigen. Senator Wersich: „Im Bereich des sogenannten Betreuten Wohnens benötigen wir mehr Transparenz und bei massiven Problemen auch Eingriffsmöglichkeiten. Die im Gesetz vorgesehenen Mindestanforderungen wie eine regelmäßig vor Ort erreichbare Betreuungsperson oder die technische Voraussetzung für einen Hausnotruf tragen den Wünschen der Bewohner Rechnung und sind in der Regel problemlos umzusetzen.“
    Unter http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/1400790/2009-04-28-bsg-heimgesetz.html werden Hintergrundinformationen zum Gesetz sowie zur Situation pflegebedürftiger und behinderter Menschen in Hamburg gegeben.

    Quelle:  http://www.hamburg.de/bsg/pressemeldungen  (http://www.hamburg.de/bsg/pressemeldungen/nofl/1715764/2009-08-25-bsg-heimgesetz.html)





    Titel: Re: Neues Heimgesetz für Hamburg:
    Beitrag von: admin am 28. August 2009, 14:02
    Nachfolgend finden Sie Links zu den entsprechenden Dokumenten:

    Hamburgisches Gesetz zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität (http://www.hamburg.de/contentblob/1400776/data/gesetzentwurf.pdf) (Entwurf) »
    PDF, 114.88 KB

    Hamburgisches Gesetz zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität (http://www.hamburg.de/contentblob/1400782/data/gesetzentwurf-begruendung.pdf) (Begründung des Gesetzentwurfes) »
    PDF, 272.07 KB

    Quelle: http://www.hamburg.de/pflege/1400540/heimgesetz-entwurf.html



    Ergänzung:

    ver.di:  Ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG) vom 25.06.2009, siehe Download (sehr lesenswert!)



    Ergänzung:

    Die Hamburger LAG für behinderte Menschen hat zum Referentenentwurf im Juni 2009 eine Stellungnahme abgegeben, die Sie
    hier herunterladen [>>] (http://www.lagh-hamburg.de/homepage032002/LAG_WBG.pdf) können

    Quelle: http://www.lagh-hamburg.de/homepage032002/WBQ.htm


    Titel: Re: Neues Heimgesetz für Hamburg
    Beitrag von: admin am 29. April 2011, 11:58
    Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)
    (Verkündungsstand: 26.04.2011  -  in Kraft seit: 01.01.2010)

    Fundstellen:
    - http://beck-online.beck.de (http://beck-online.beck.de/default.aspx?bcid=Y-100-G-HbgWBG)
    - http://www.landesrecht.hamburg.de (http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jsessionid=28066B621D08FE9558747F3434BE3714.jp54?showdoccase=1&doc.id=jlr-WoBetrQGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr)

    Entsprechende Verordnungen, in denen die Details festgelegt werden, sind hier zu finden:
    http://www.hamburg.de/pflege/1400540/wohn-und-betreuungsqualitaetsgesetz/