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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Freiheitsentziehende Maßnahmen => Thema gestartet von: admin am 11. September 2007, 22:21



Titel: Bayern: Wie kann ich freiheitsentziehende Maßnahmen vermeiden?
Beitrag von: admin am 11. September 2007, 22:21
Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der stationären Altenpflege

Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wurde von dem Institut aufschwungalt im März 2007 der Landeswettbewerb "FreiMut - Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der stationären Altenpflege" ausgeschrieben. Ziel war es, gemeinsam mit allen Akteuren in der Pflege die Bemühungen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen weiterhin voranzutreiben, um für die betroffenen Menschen ein hohes Maß an selbständigem und würdevollem Leben zu ermöglichen. Die sechs Preisträger des Wettbewerbs wurden im Rahmen einer Feier von Herrn Staatssekretär Jürgen W. Heike ausgezeichnet.

Die drei Preisträger in der Kategorie "neue Konzepte" werden ab September 2007 von dem Institut aufschwungalt ein Jahre lang fachlich begleitet, um die gewonnen praktischen Erfahrungen, Ergebnisse und Wirkungen der Projekte für eine breite Fachöffentlichkeit zusammenzutragen und weiterzugeben.

[Download: Dokumentation der prämierten Konzepte >>] (http://www.aufschwungalt.de/Downloads/freimutEndfassung.pdf)

Hier finden Sie die Tagungsvorträge zum Download: http://www.aufschwungalt.de/02/lwFreimut.php5

Quelle: www.aufschwungalt.de


Titel: Re: Bayern: Wie kann ich freiheitsentziehende Maßnahmen vermeiden?
Beitrag von: admin am 23. Juli 2009, 00:12
~~~~~~~ Nachfolgende Info ist leider nicht mehr online (Stand: 23.04.2014) ~~~~~~~

Empfehlungen zum Umgang mit Freiheitsentziehende Maßnahmen (FeM)

Auf den Internetseiten unter www.fem-pravention.de gibt es ein ein "GRP Generation Research Programm" zum Thema "FeM". Es werden hier Empfehlungen und Hinweise zur rechtlichen Situation gegeben.

Anbieter ist das PETER-SCHILFFARTH-INSTITUT FÜR SOZIOTECHNOLOGIE und das Humanwissenschaftliches Zentrum der Ludwig-Maximilians-Universität (Bad Tölz).

Zitat
Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Pflegebedürftigen

Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von dementen und psychisch kranken Menschen ist in Alten- und Pflegeheimen sowie auch in Krankenhäusern noch immer ein unerlässlicher Bestandteil des Pflegealltages.

Vielen Ärzten und Pflegekräften ist nicht ausreichend bewusst, dass die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen (FEM) einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte Pflegebedürftiger und damit auch eine Form der Gewalt darstellt. ...


Quelle: http://www.fem-praevention.de/