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Titel: vzbv: Prävention vor Pflege, ambulant vor stationär
Beitrag von: admin am 01. März 2007, 01:44
vzbv: Prävention vor Pflege, ambulant vor stationär

19.05.2006 - Mehr Qualität, Gerechtigkeit und Selbstbestimmung in der Pflege hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angemahnt. "Die Reform der Pflegeversicherung darf nicht bei der ohnmächtigen Finanzierungsfrage stehen bleiben", forderte Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Wir dürfen nicht nur über Geld reden, sondern auch über die Qualität der Pflege, mehr Eigenverantwortung und die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Altern." Das Leitmotiv der Pflege müsse lauten "ambulant vor stationär".

Dazu fordert der vzbv:

  • Die flächendeckende Umsetzung der im Rahmen des Runden Tisches Pflege entwickelten "Charta der Rechte Hilfe- und Pflegebedürftiger" zur Verbesserung der Pflegequalität. Sie muss Leitlinie für die Menschen und Institutionen sein, die Verantwortung in Pflege, Betreuung und Behandlung übernehmen.

  • Die Entwicklung einer bundesweiten, internetgestützten Beratungsdatenbank "Hilfe für Senioren". Diese soll vorhandene Informations-, Beratungs- und Hilfestrukturen transparent machen und sowohl für Beratungskräfte als auch für Betroffene eine wichtige Plattform sein.

  • Die Möglichkeit zur Einsicht der Prüfberichte der Heimaufsichtsbehörden, der Medizinischen Dienste der Krankenkassen und der von den Pflegekassen bestellten Sachverständigen. Betroffene und Angehörige müssen in der Lage versetzt werden, gute von schlechter Pflegequalität zu unterscheiden.

  • Die Stärkung der Interessenvertretung hilfebedürftiger Menschen durch die Ausweitung der Mitwirkungsrechte sowie eine leicht zugängliche Beratung für Betroffene und ihrer Angehörigen.

  • Eine bessere Verzahnung der Leistungen der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung in der häuslichen Krankenpflege.

  • Eine Neujustierung der Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen Ärzten und Pflegepersonal. Im Zweifel kann die Pflegekraft den Bedarf an Hilfsmitteln besser einschätzen als der Arzt.

  • Die Transparenz der Angebote und Leistungsentgelte in Heimen. Nach wie vor wissen Heimbewohner nicht, wie hoch das jeweilige Entgelt für Verpflegung und Unterkunft ist, da regelmäßig und gesetzlich zulässig ein Gesamtentgelt für die vom Bewohner selbst zu tragenden "Hotelkosten" vereinbart wird.

[zum Download: Heimgesetz als Verhandlungsmasse? >>] (http://www.vzbv.de/mediapics/heimrecht_als_verhandlungsmasse_03_2006.pdf)

Quelle: vzbv.de (http://www.vzbv.de/start/index.php?page=themen&bereichs_id=4&themen_id=18&mit_id=725&task=mit&search_1=heimgesetz&search_2=&hiliting=yes) - Verbraucherzentrale Bundesverband (Pressemitteilung)