Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege

Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Länder - Heimrecht (neu) => Thema gestartet von: admin am 21. Februar 2007, 01:41



Titel: Stellungnahme der Senioren-Union
Beitrag von: admin am 21. Februar 2007, 01:41
Senioren-Union: Mängel in der Pflege offenlegen

Kiel / kim - Der tägliche Horror in Pflegeheimen: Menschen, die aus Kostengründen ans Bett gefesselt werden oder verdursten. Was die Kontrolleure des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei ihren (wohlgemerkt angemeldeten) Visiten in den Heimen zu Tage fördern, bleibt meist geheim. Und zwar von Amts wegen: Die Ergebnisse der Kontrollen sind vertraulich.

Nachdem die Lübecker Bürgerschaft es kürzlich abgelehnt hat, Prüfberichte der Heimaufsicht über städtische Pflegeheime zu veröffentlichen, meldet sich jetzt die Senioren-Union der CDU zu Wort. "Die Heime dürfen sich nicht mehr hinter dem Datenschutz verstecken", fordert deren Vorsitzende Helga Kleiner. Für den Wettbewerb zwischen den Pflegeheimen sei dringend mehr Transparenz geboten. Sie rät der Landesregierung, von ihrer durch die Föderalismusreform gewonnenen Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht Gebrauch zu machen. Das alte Bundes-Heimgesetz müsse schleunigst in ein Landesgesetz überführt werden.

Die Aufsichtsbehörden müssten verpflichtet werden, ihre Prüfberichte ins Internet zu stellen.
"Nur so können sich die Bürger über die Pflegequalität unserer stationären Einrichtungen informieren." Das sei für Angehörige wichtig, wenn es darum gehe, die Mutter oder den Opa ins Heim zu geben.
Schützenhilfe bekommt Kleiner von der FDP-Landtagsfraktion. Deren Gesundheitsexperte Heiner Garg spricht sogar von einem Skandal, weil immer noch auf die Befindlichkeiten der Pflegeheime Rücksicht genommen werde, deren Lobbyisten eine Veröffentlichung der Prüfberichte verhindern wollten, so Garg.

Quelle: shz.de - Schleswig-Holsteiner Zeitungsverlag GmbH (http://www.shz.de/index.php?MID=30&RUBRIKID=890&REDID=1282872)



Zitat  § 22 Absatz 3 Heimgesetz:

"Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen."