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Titel: PERSONAL: Beschäftigungsverbot für PDL
Beitrag von: admin am 15. November 2007, 14:28
ALTENHEIM-Rechtsforum: Beschäftigungsverbot für PDL
- Leitung darf Pflegemangel nicht dulden

Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 30.8.2007, Az.: 12 CS 07.1076

Fehlende Reaktion auf wiederholte und eindeutige Mitteilungen über Missstände in der Nachtpflege ist unrechtmäßig. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Rechtmäßigkeit eines Beschäftigungsverbotes der Heimaufsicht gegen eine Pflegedienstleitung bestätigt.

Eine im Nachtdienst eines Altenheimes eingesetzte Mitarbeiterin hat im Januar und Februar 2007 mindestens sechs Nächte ihre Verpflichtung den Heimbewohnern gegenüber nicht oder nur sehr unzureichend erfüllt. Mitarbeiter der folgenden Frühschicht haben sich beschwert beziehungsweise bekanntgegeben, die Bewohner zum Schichtwechsel regelmäßig in einem schlechten Zustand vorgefunden zu haben. Die Pflegedienstleitung hat, obwohl sie von den Vorfällen Kenntnis hatte, keine Konsequenzen gegenüber der Mitarbeiterin gezogen und diese weiterhin eingesetzt.

Angesichts der besonderen Verantwortung der Pflegedienstleiterin für die Gesundheit der Heimbewohner lassen die Pflichtverletzungen den Schluss zu, dass sie die für ihre Tätigkeit als Pflegedienstleitung erforderliche Eignung nicht besitzt. (Quelle: ALTENHEIM 11/2007, Rechtsforum, Fundstelle: Gerichtsakten)

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