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Titel: Heimrecht: Länder präzisieren Vorschläge für neue Gesetzeswerke
Beitrag von: admin am 22. November 2007, 01:50
    Heimrecht: Länder präzisieren Vorschläge für neue Gesetzeswerke

    Kein zweites Heimgesetz - unter dieser Prämisse arbeiten die Länder derzeit an ihren neuen Heimrechten. Ziel ist es, alternative Wohn- und Betreuungsformen wie ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreutes Wohnen auf juristisch festeren Boden zu stellen.

    Bereits am Namen der geplanten Gesetzestexte lässt sich die neue Denkweise ablesen. So lautet etwa der Arbeitstitel des geplanten bayrischen Heimrechts "Bayrisches Pflege- und Wohngesetz". Schleswig-Holstein plant unter dem Namen "Selbstbestimmungsstärkungsgesetz" ein erweitertes Verbraucherschutzgesetz. Hier und anderswo sollen die vollstationären Einrichtungen neben den alternativen Wohnformen lediglich ein Kapitel unter mehreren sein.

    Bislang hat noch kein Bundesland einen Gesetzentwurf für ein Landesheimgesetz erlassen. Am weitesten fortgeschritten sind die Planungen jedoch in Bayern. Ein Gesetzentwurf für das "Bayrische Pflege- und Wohngesetz" soll noch im November 2007 in den Ministerrat kommen, kündigte Julian Burmeister, Referent für Pflege und Pflegeversicherung im Bayrischen Sozialministerium, an.

    Brandenburg will ebenfalls den Schutz von Nutzern des betreuten Wohnens und von ambulanten Wohngemeinschaften mit dem Gesetz fördern, erklärt Ulrich Wendte, Leiter des Referats für Behindertenpolitik im brandenburgischen Sozialministerium. Grundsätzlich will Brandenburg den Verbraucherschutz und das ehrenamtliche Engagement fördern.

    Ähnliche Ziele verfolgt auch das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz in Schleswig-Holstein. Hier stehen Teilhabe, Selbstbestimmung, Verbraucherschutz und Qualität der Dienstleistungen im Mittelpunkt.

    In mehreren Ländern zeichnet sich zudem ab, dass die Aufgaben der Heimaufsicht neu gestaltet werden sollen.

    In Brandenburg sollen sich die Initiatoren neuer Wohnformen durch die Heimaufsicht beraten und überprüfen lassen müssen.

    Auch in NRW sollen die WGs zunächst durch die Heimaufsicht beraten werden, berichtete Christina Lecke, juristische Referentin im Diakonischen Werk Rheinland.

    In Schleswig-Holsein soll die Heimaufsicht in den Händen der Kreise und kreisfreien Städte verbleiben. Weiterhin sollen drei Viertel der Kontrollen unangemeldet erfolgen. (Quelle: sd, CAREkonkret Nr. 46, vom 16.11.2007, Auszug aus dem Titelthema.)

    http://www.vincentz.net/carekonkret/



    Zusammenfassung:

    Allgemeines
    • In mehreren Ländern zeichnet sich ab, dass die Aufgaben der Heimaufsicht neu gestaltet werden sollen.
    • Alternative Wohn- und Betreuungsformen wie ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreutes Wohnen sollen auf juristisch festeren Boden gestellt werden
    Bayern
    • Arbeitstitel: "Bayrisches Pflege- und Wohngesetz"
    • soll noch im November 2007 in den Ministerrat kommen
    Schleswig-Holstein
    • "Selbstbestimmungsstärkungsgesetz" in From von Verbraucherschutzgesetz (Vollstationären Einrichtungen sollen neben den alternativen Wohnformen lediglich ein Kapitel unter mehreren sein.)
    • Teilhabe, Selbstbestimmung, Verbraucherschutz und Qualität der Dienstleistungen sollen im Mittelpunkt stehen
    • Heimaufsicht in den Händen der Kreise und kreisfreien Städte verbleiben
    • Weiterhin sollen drei Viertel der Kontrollen unangemeldet erfolgen
    Brandenburg
    • wollen ebenfalls Schutz von Nutzern des betreuten Wohnens und von ambulanten Wohngemeinschaften mit dem Gesetz fördern
    • wollen den Verbraucherschutz und das ehrenamtliche Engagement fördern
    • Initiatoren neuer Wohnformen sollen sich durch die Heimaufsicht beraten und überprüfen lassen müssen
    NRW
    • WGs  sollen zunächst durch die Heimaufsicht beraten werden