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AKTUELLES / NEWS => Aktuelles aus den Medien => Thema gestartet von: admin am 07. Februar 2008, 15:49



Titel: Bremer Apotheken erhalten schlechte Noten
Beitrag von: admin am 07. Februar 2008, 15:49
    Selbstmedikation: Beratung muss besser werden

    Studentinnen der Gesundheitswissenschaften geben nach Testkäufen Bremer Apotheken schlechte Noten

    Durchfall, Husten, Kopfschmerzen: Klassische Beschwerden, die jeder selbst in den Griff kriegen möchte, ohne gleich zum Arzt zu laufen. Bestenfalls geht man noch zur Apotheke, um sich Medikamente zu besorgen. Doch auch frei verkäufliche Arzneimittel haben ein Gefährdungspotenzial, deshalb ist eine fachliche Beratung in der Apotheke wichtig.

    Die Beratungsqualität in Apotheken ist allerdings stark verbesserungswürdig. Das ist das Ergebnis einer zwar nicht repräsentativen, aber aussagekräftigen Studie der Studentinnen Kathrin Kaboth und Ines Schumacher aus dem Studiengang Public Health der Universität Bremen, das sie in ihrer Bachelorarbeit veröffentlichten. Die Examensarbeit „Missbrauchsförderung im Bereich der Analgetika-Selbstmedikation – Eine Pseudo Customer Studie in Bremer Apotheken“ ist mit dem Hanse-Preis 2007 der Gmünder Ersatzkasse ausgezeichnet worden.

    In 20 zufällig ausgewählten Apotheken wurden Testkäufe mit Hilfe von zwei Szenarien durchgeführt. Die auf Nachfrage des Apothekenpersonals geschilderten Symptome eines durch Analgetika induzierten Kopfschmerzes waren in beiden Situationen identisch, nicht jedoch die „Eingangsfrage“:

    • Eine Testkäuferin verlangte in zehn Apotheken ein Mittel gegen Kopfschmerzen, die zweite Testerin wünschte in weiteren zehn Apotheken ein spezielles Schmerzmittel mit zwei pharmazeutisch wirksamen Stoffen in Verbindung mit Koffein (Kombinationspräparat mit Missbrauchspotenzial). Die Auswertung der Beratungsqualität erfolgte im Anschluss der Testkäufe mit einem eigens entwickelten standardisierten Fragebogen.

    Die Ergebnisse zeigen, dass die Beratungsqualität sehr verbesserungswürdig ist:

    • Von 20 Apotheken fielen 15 mit „mangelhaft“ durch. Warum? Es gab wenig Nachfragen zu den speziellen Beschwerden oder zu persönlichen Umständen, wie zum Beispiel Schwangerschaft, anderen bekannten Erkrankungen oder auch weiteren Medikamenten, die nebenher eingenommen werden. Relativ häufig gab es Hinweise zu der Umgangsweise mit dem jeweiligen Medikament. Allerdings war festzustellen, dass die Beratungsqualität in dem Szenario besser war, in dem kein spezielles Medikament verlangt wurde, sondern nur ein Kopfschmerzmittel, als in dem Szenario mit einem speziellen Präparatewunsch. Negativ bewerten die Studentinnen, dass nur sehr wenige nicht-medikamentöse Empfehlungen ausgesprochen wurden. Auch der Hinweis, die Symptome durch einen Arzt untersuchen zu lassen, war die Ausnahme. Mit Blick auf diese Ergebnisse kann festgehalten werden, dass ein Missbrauch von frei verkäuflichen Schmerzmitteln nur sehr selten bis gar nicht verhindert werden kann!

    Da die Beratung in den Apotheken nicht ausreichend stattfindet und somit ein Risikopotenzial in der Selbstmedikation besteht, müssen Methoden gefunden werden, die die Beratung verbessern können und einem Missbrauch von freiverkäuflichen Schmerzmitteln vorbeugen. Als Lösungswege schlagen Kaboth und Schumacher unter anderem vor:

    • Konzepte und Strategien entwickeln, um die Patientenverantwortung bei der Medikamenteneinnahme zu fördern;
    • die Verschreibungspflicht für bisher nur apothekenpflichtige Schmerzmittel mit Missbrauchspotenzial um die Verfügbarkeitsschwelle zu erhöhen;
    • Werbeeinschränkungen für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel und eine unabhängige Überprüfung der Spots;
    • durch Gesundheitserziehung in Schulen schon früh ein gutes Gesundheitsbewusstsein mit auf den Weg geben;
    • auch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte kann hilfreich sein, da die Anwendung von Arzneimitteln dokumentiert wird. Allerdings lässt die freiwillige Nutzung der Gesundheitskarte die Frage offen, ob Missbräuche überhaupt erkannt werden.

    Quelle: Pressemitteilung der Universität Bremen, Nr. 036 / 7. Februar 2008 SC



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