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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: Multihilde am 18. Februar 2008, 00:37



Titel: Baden-Württemberg - Stellungnahme des Landesseniorenrates
Beitrag von: Multihilde am 18. Februar 2008, 00:37
Zitat
Landesheimgesetz - Stellungnahme vom 21.01.08 (bitte auf das Wort Stellungnahme klicken = http://www.landesseniorenrat-bw.de/Dokumente/Heimgesetz210108.pdf

Der vorliegende Entwurf eines auf die baden-württembergischen Verhältnisse zugeschnittenen Heimrechts, wird grundsätzlich den Anforderungen gerecht, die der Landesseniorenrat in seiner Stellungnahme vom 13.07.07 genannt hat:

Sicherung der Qualität

Ermöglichung neuer Wohnformen

Verbraucherschutz

Anpassung der Heimmitwirkung an die Situation der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner

Entbürokratisierung

Quelle: http://www.landesseniorenrat-bw.de/StellungN.htm


Zitat aus der Stellungnahme:

§ 10 Mitwirkung der Bewohner

Die im Vergleich zum Heimgesetz gekürzte und vereinfachte Fassung des §10 stärkt die Bedeutung der Mitwirkung der Bewohner. Wir begrüßen es, dass alle Detailregelungen in der Heimverordnung des Landes geregelt werden sollen. Absatz 3 entspricht voll und ganz den Erwartungen des Landesseniorenrats. Die gesetzliche Regelung, vor der Bestellung eines Heimfürsprechers das so genannte Ersatzgremium zu bilden, bietet eine Chance, die Interessen der Heimbewohner durch ein Gremium wahrnehmen zu lassen. Dadurch kann eine Form der Mitverantwortung des Gemeinwesens praktiziert werden. Bei der Bestellung eines Ersatzgremiums oder eines Heimfürsprechers sollten die örtlichen Seniorenvertretungen mitwirken.