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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Vorsorge & Betreuungsrecht => Thema gestartet von: Multihilde am 03. März 2008, 17:42



Titel: Betreuungsrecht
Beitrag von: Multihilde am 03. März 2008, 17:42
unter

http://www.anwaltonline.net/

findet man als ehrenamtlicher Betreuer oft schon Antworten auf seine Fragen. Kostenlose Newsletter lohnt sich auf jeden Fall. Ich bekomme sie schon seit Jahren einmal monatlich.

Vgl. auch Schnappschuss unten:


Titel: Online-Lexikon: Betreuungsrecht
Beitrag von: admin am 08. Januar 2009, 23:08
Das Online-Lexikon Betreuungsrecht

von Horst Deinert
Diplom-Sozialarbeiter / Diplom-Verwaltungswirt (FH/VWA)


(http://wiki.btprax.de/images/thumb/c/c9/Logo.png/351px-Logo.png) (http://wiki.btprax.de/Hauptseite)

Auszug: Das Betreuungsrecht
Ein Teil des Familienrechtes, dass sich mit Hilfen für psychisch oder Suchtkranke und Behinderte befasst, die eine Unterstützung in ihren rechtlichen Angelegenheiten benötigen. 1992 komplett reformiert, hat es ältere Institutionen, wie die Entmündigung, die Vormundschaft für Volljährige und die Gebrechlichkeitspflegschaft ersetzt. Mit dieser als „Jahrhundertreform“ bezeichneten Reformgesetzgebung war beabsichtigt, den betroffenen Menschen mehr persönliche Rechte und Verantwortlichkeiten zu belassen, Eingriffe in Persönlichkeitsrechte nur ausnahmsweise vorzunehmen. Fast 15 Jahre nach Inkrafttreten sind sich Experten einig, dass die Gesetzesreform zum überwiegenden Teil nicht realisiert wurde. Bemängelt werden zu wenig staatliche Mittel auf der einen Seite für die Betreuung, zum anderen Ressoucenverschwendung. [mehr >>] (http://wiki.btprax.de/Hauptseite)


Titel: Wichtig: Neues Beschwerderecht bei Betreuungen
Beitrag von: admin am 07. Oktober 2009, 10:25
Neues Beschwerderecht seit 1.9.2009

Zum 1.9.2009 änderten sich die Rechtsmittel gegen Beschlüsse des neuen Betreuungsgerichtes im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren durch das neue FamFG. Dies betrifft sowohl Fristen- wie Formvorschriften und die Personen, die ein Beschwerderecht haben.

Die Rechtsmittel für Gerichtsbeschlüsse des Betreuungsgerichtes seit 1.9.2009 heißen weiter Beschwerde, §§ 59 ff. FamFG (und insbes. wenn gegen einen Beschluss eines Rechtspflegers in Vergütungssachen vorgegangen wird, Erinnerung (§ 11 Rechtspflegergesetz).

Die bisherige weitere Beschwerde an das Oberlandesgericht wird durch die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof ersetzt (§§ 70 ff. FamFG).

Gerichtsbeschlüsse müssen seit 1.9.2009 zwingend eine Rechtsmittelbelehrung enthalten (§ 39 FamFG).

Viele weitere wichtige Hinweise und Informationen dazu sind im Internet zu finden:

[mehr Infos: Online-Lexikon Betreuungsrecht >>] (http://wiki.btprax.de/Beschwerde)