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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Freiheitsentziehende Maßnahmen => Thema gestartet von: Multihilde am 30. September 2008, 15:30



Titel: Fixierung im Heim: Richter beugt Recht
Beitrag von: Multihilde am 30. September 2008, 15:30
Fixierung im Pflegeheim
Beugen Richter Recht?


Zitat
Guten Abend zu REPORT MAINZ. Unser erster Film handelt von einem außerordentlichen Prozess. Auf der Anklagebank sitzt ein Richter. Einer also, der von Amtswegen eigentlich Recht sprechen sollte. Vorgeworfen wird ihm, wenn man so will, dass Gegenteil – Rechtsbeugung. Worum geht es?

Zum Beispiel um so genannte Bettgitter und um solche Gurte. Mit ihnen werden ältere Menschen in Pflegeheimen ans Bett gefesselt, wenn zu befürchten ist, dass sie ohne eine solche Fixierung Gefahr laufen, sich beispielsweise bei einem Sturz schwer zu verletzen.

Weil eine solche Fesselung aber ein schwerer Eingriff ist in die persönlichen Freiheitsrechte, darf sie nur nach richterlicher Genehmigung erfolgen. Gehen Richterinnen und Richter mit dieser großen Verantwortung angemessen um? Nach dem Beitrag von Gottlob Schober kommt man darüber ins Grübeln.....

Quelle: http://www.swr.de/report (http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=3886048/1gl65le/index.html)


Die Report-Sendung vom 29.09.08 kann unter der o. a. Link angeschaut/nachgelesen/nachgehört werden


Titel: Re: Fixierung im Pflegeheim Beugen Richter Recht?
Beitrag von: admin am 29. Oktober 2008, 13:24
    Ein kleiner Teil der gefundenen Medienberichte über den Fall:

    Zitat von: tagesspiegel.de
    Die Fesseln des Richters

    700 Anfragen pro Jahr. Das war Amtsrichter Michael Irmler zu viel. Deshalb ließ er Bewohner von Pflegeheimen an die Betten fesseln, ohne die Notwendigkeit solcher „Fixierungen“ nachzuprüfen. Jetzt steht er wegen Freiheitsberaubung vor Gericht. Und mit ihm ein unmenschliches System ...

    Quelle: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/die-fesseln-des-richters/v_default,1355730.html?_FORMAT=PRINT&_FRAME=33

    • Direkt zum REPORT-Beitrag vom 29.09.2008 => http://www.swr.de/report/ (http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=3886048/pv=video/gp1=4026966/nid=233454/1vdew5r/index.html)

    • TAGESSCHAU, 29.09.2008 => http://www.tagesschau.de/ (http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video387974_bcId-_ply-internal_res-flash256_vChoice-video387974.html)

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zitat von: Werner Schell, 02.10.2008
    In einer Mailingliste habe ich zu dem Report-Mainz-Beitrag angemerkt:

    ....
    meine Zustimmung zum Beitrag von Report Mainz über die Rechtsbeugung eines Vormundschaftsrichters hält sich in Grenzen. Dies vor allem deshalb, weil die Darstellung letztlich dazu benutzt wurde, für mehr Amtsrichter zu werben.

    Dazu in Kürze ein Statement:
    Dass der Richter Irmler offensichtlich zahlreiche Fehler gemacht bzw. Rechtsverstöße begangen hat, darf nicht beschönigt werden und gehört angeprangert. Bei einer Überforderung hätte er Überlastungsanzeigen schreiben sollen, so, wie wir das auch von Pflegekräften (u.a.) erwarten. Rechtsbeugung darf nie und nimmer die Lösung sein.

    Ich trete aber dafür ein, dass wir die Pflege-Rahmenbedingungen in der Weise verändern, dass sich unterbringungsähnliche Maßnahmen (Fixierungen und sonstige Ruhigstellungen, z.B. durch Medikamente) weitgehend erübrigen. Dazu gibt es eigentlich genügend Vorschläge. Unzureichend ist aber, wie ich mehrfach aufzeigen konnte, die personelle Ausstattung in den Pflegeeinrichtungen. Insoweit muss es deutliche Verbesserungen geben. Denn sonst bleibt es bei so manchen Wünschen nach pflegeerleichternden Maßnahmen. - Menschliche Pflege braucht Menschen!

    Im Übrigen frage ich mich, wer denn die vom Richter Irmler genehmigten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen für notwendig befunden und vor Ort gebilligt hat? Wo sind die Fragen nach den Verantwortlichkeiten der (anordnenden) Ärzte und mitentscheidenden Betreuer. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen und die mitwirkenden Personen (Ärzte leitenden Pflegekräfte und Betreuer) ihre Pflichten sorgsam wahrnehmen, sind gerichtliche Genehmigungsverfahren - weil es nichts zu genehmigen gibt - nicht nötig Der Ruf nach mehr Richtern wäre dann entbehrlich....

    Werner Schell
    _________________
    Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
    Näheres in dieser Homepage unter
    http://www.wernerschell.de/ProPflege/index.htm

    Wie unsicher sich auch Pflegekräfte sind, spiegeln Aussagen in manchen Internet-Foren wider:

    Zitat von: pulmo, 25.01.2005
    ... aber man ganz ehrlich wer hält sich daran und welcher Richter kommt schon ins KH?
    Es ist meine Aufgabe als Leitung dafür Sorge zu tragen, dass ich die Zeit der Fixierung dem Arzt weitergebe/aufzeige; ich kann nur darauf hinweisen, da es nicht in meiner Kompetenz liegt, einen Richter zu bestellen. Ich habe auch noch nicht erlebt, dass ein Richter extra dafür in das Krankenhaus kommt, um eine Fixierung "zu legalisieren"; meine Erfahrung ist, dass eine Fixierung eigentlich schon eher aufgehoben wird; ...
    Quelle: http://forum.pflegenetz.net/archive/index.php?t-2312.html

    zum SWF/REPORT-Forum => http://www.swr.de/forum/read.php?2,33214


    Titel: Re: Fixierung im Pflegeheim Beugen Richter Recht?
    Beitrag von: admin am 30. Oktober 2008, 02:27
    Interessante Beispiele:
    https://www.kritische-ereignisse.de/index.php?id=19

    Berichte von Betroffenen:

    Zitat von: dradio.de, 20.12.2004
    Unter aller Würde
    Zur anstehenden Änderung des Betreuungsrechts

    Von Veronika Neukum

    Die haben mich einfach sofort fixiert - sofort an Armen und Beinen festgeschnallt und Medizin in die Arme gespritzt, die einen wirklich zum Zombie macht, also wo man nicht mehr laufen kann, nicht mehr denken kann, wo man völlig einfach weggespritzt wird, ein halbes Umbringen ist das... Und dann haben sie mich in ein winziges Zimmer eingesperrt, die ganze erste Woche, wo ich überhaupt nicht raus durfte. ... [mehr >>] (http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/331876/)

    Ein weiteres Beispiel:

    Zitat von: psychiatrie.de, 14.04.2004
    ... Hochpsychotisch wurde ich vor 22 Jahren mit einem ersten schizophrenen Schub und angeblich selbst gefährdend von der Polizei in ein psychiatrisches Großkrankenhaus eingeliefert.

    Ich war 25 Jahre alt und völlig in meiner Wahnwelt gefangen. Alles hatte für mich eine ganz bestimmte Bedeutung – auch meine Einlieferung. Denn dass ich krank sein könnte, kam mir nicht in den Sinn.

    In die Welt meines Wahnes trat nach kurzer Zeit ein Arzt, dessen wirklich schöne Augen mir heute noch als die einzig schöne Erinnerung an ihn im Gedächtnis haften. ... [mehr >>] (http://www.psychiatrie.de/kreatives/texte/article/richter.html)


    Titel: Re: Fixierung im Pflegeheim Beugen Richter Recht?
    Beitrag von: Multihilde am 07. November 2008, 08:50
     Ans Bett gebunden
     

    Zitat
    Essen. Nordrhein-Westfalen wird nach WAZ-Informationen als erstes Bundesland die rund 2000 Alten-Pflegeheime ab 2009 verpflichten, die Zahl der „freiheitseinschränkenden Maßnahmen” für die 140 000 Heimbewohner zu veröffentlichen.

    Gemeint sind damit die in vielen Heimen üblichen Fixierungen der alten Menschen mit Gurten in ihren Betten, damit diese nicht herausfallen oder bei aggressiven Verhalten andere nicht verletzen.

    Quelle: WAZ, 06.11.2008, Peter Szymaniak
    http://www.derwesten.de/  (http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/2008/11/6/news-88890537/detail.html)



    Der vollständige Bericht ist unter dem o. a. Link nachzulesen

    nicht versäumen sich dort auch


        * Kommentar:Die Richtung stimmt
        * Diskussion:Was halten Sie von den neuen Gesetzen?
        * Hilfe oder Konkurrenz?

    anzuschauen (z. B.

    Hilfe oder Konkurrenz?

    Mülheim, 06.10.2008, Daniela BRAUN
    Langzeitarbeitslose sollen künftig Demenzkranke in Altenheimen betreuen können. Heime, die dafür bereits Fachkräfte beschäftigen, fürchten nun um die Finanzierung dieses Personals”


    Titel: BGH: Betreuungsrichter verurteilt
    Beitrag von: admin am 12. August 2009, 12:11
    Verurteilung eines Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung rechtskräftig

    Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten, einen Richter am Amtsgericht Nürtingen, am 14. November 2008 wegen Rechtsbeugung in 47 Fällen und versuchter Rechtsbeugung in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.


    Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts genehmigte der Angeklagte freiheitsentziehende Unterbringungsmaßnahmen nach § 1906 Abs. 1 und Abs. 4 BGB, ohne die Betroffenen zuvor persönlich angehört oder sich von diesen einen unmittelbaren Eindruck verschafft zu haben. Obwohl er wusste, dass dies zur Ermittlung einer vollständigen Entscheidungsgrundlage und wegen der Kontrollfunktion des Gerichts in Betreuungssachen gemäß § 70c FGG zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, sah er bewusst hiervon ab, um sich Arbeit zu ersparen, weil er mehr Zeit für seine Familie und seine Lehraufträge an zwei Fachhochschulen haben wollte. Um seine gesetzeswidrige Arbeitsweise zu vertuschen, fertigte der Angeklagte inhaltlich falsche Anhörungsprotokolle an, um damit den Anschein zu erwecken, dass er sich vor Genehmigung der Maßnahme einen unmittelbaren Eindruck von den Betroffenen verschafft habe. Diese Vorgehensweise des Angeklagten fiel einer Mitarbeiterin seiner Geschäftsstelle auf, die zufällig bemerkte, dass der Angeklagte die Anhörung eines Betroffenen protokolliert hatte, obwohl dieser schon längst verstorben war.

    Der 1. Strafsenat hat mit Beschluss vom 24. Juni 2009 die auf mehrere Verfahrensrügen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Maßgeblich war hierfür insbesondere, dass der Angeklagte seine richterliche Pflicht zur Anhörung der Betroffenen nicht nur im Einzelfall, etwa aus beruflicher Überlastung, vernachlässigte, sondern systematisch auf Anhörungen verzichtete, um seine Freizeit zu optimieren, und diese schwerwiegenden Verfahrensverletzungen durch fingierte Anhörungsprotokolle planvoll vertuschte. Das Urteil ist mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig.

    Beschluss vom 24. Juni 2009 – 1 StR 201/09

    Landgericht Stuttgart - 16 KLs 3 Js 109 613/06 – Entscheidung vom 14. November 2008

    Quelle: Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle Nr. 159/2009, 23.07.2009