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Titel: Deutliche Ausweitung von Qualitätsprüfungen
Beitrag von: Multihilde am 17. Oktober 2008, 12:52
Deutliche Ausweitung von Qualitätsprüfungen
 


Durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz müssen die Landesverbände der Pflegekassen bis zum 31. Dezember 2010 mindestens einmal und ab dem Jahre 2011 regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr eine Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in zugelassenen Pflegeeinrichtungen veranlassen.

Der Schwerpunkt der Prüfungen liegt künftig auf dem Pflegezustand und der Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen (Ergebnisqualität). Einbezogen werden auch die neu eingeführten zusätzlichen Betreuungsmaßnahmen für dementiell erkrankte Menschen in Pflegeheimen. Darüber hinaus wird die Aufgabe des MDK, die Pflegeeinrichtungen zu beraten, gestärkt.

Prüfergebnisse aus Zertifizierungen können, was die Prozess- und Strukturqualität anbelangt, als Ersatz für die Prüfung des MDK akzeptiert werden. Voraussetzung ist, dass dieses Verfahren zur Messung und Bewertung der Pflegequalität von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt ist.

Wiederholungsprüfungen, die bei schlechten Regelprüfungsergebnissen notwendig oder von den Einrichtungen selbst gewünscht werden, sind künftig für den Leistungserbringer kostenpflichtig.

Quelle: http://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/pflege  (http://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/pflege//meldungen/index_15550.html)