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28. März 2024, 20:33
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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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 am: 07. November 2023, 13:24 
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    Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz

    Inkrafttreten: 01.01.2023
    Fundstelle: Brem.GBl. 2022, 972
    Gliederungsnummer: 2161-b-1

    Der Gesetzestext ist hier zu finden [>>]


    Die Verordnungen nach dem BremWoBeG (Stand 05/2023)

    Wie schon das Heimgesetz regelt auch das BremWoBeG grundlegende Anforderungen an die Leis-tungsanbieter sowie die Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde.

    Details zu den Mindeststandards, die zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor minderer Qualität festgeschrieben werden, werden in Rechtsverordnungen geregelt.



    Quelle: https://www.soziales.bremen.de/soziales/pflege-heimrecht-wohn-und-betreuungsaufsicht/stationaere-angebote/bremische-wohn-und-betreuungsaufsicht/bremisches-wohn-und-betreuungsgesetz-bremwobeg-9612

     2 
     am: 06. November 2023, 23:37 
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    Am 06.09.2023, 14.30 Uhr fand auf der InVita der folgende Vortrag statt:

    Pflegebedürftig – was nun?
    Überblick zu Versorgung & Finanzierung
    — Ulrike Kempchen, BIVA-Pflegeschutzbund e.V., Bonn (Live Stream)




    Der BIVA-Stand in Halle 5 war gut besucht und ein voller Erfolg. Viele gute Kontakte und Gespräche haben stattgefunden. Eine erneute Teilnahme im nächsten Jahr können wir uns gut vorstellen.


     3 
     am: 06. November 2023, 19:30 
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    S-H: Anhörung „Pflegende Angehörige“

    Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) zur

    Mündlichen Anhörung des Sozialausschusses des Schleswig- Holsteinischen Landtags am 06.07.2023 in Kiel zum Thema „Pflegende Angehörige“.

    >>   zum Dokument

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die Stellungnahmen anderer geladener Organisationen + Parteien hier im Anhang zur Info.


     4 
     am: 06. November 2023, 18:44 
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    Am 05.07.2023 fand mein Vortrag im Netzwerk Selbsthilfe e.V. statt zum Thema

    ePa – Die elektronische Patientenakte


    Dabei wurde auf die verfügbaren Informationen, die Vorteile sowie kritischen Punkte hingewiesen. Den Vortrag finden Sie hier [>>]

    Weitere Informationen verschiedener Stellen, die bei der Zusammenstellung des Vortrags eine Rolle spielten finden Sie auf dieser Seite ebenfalls als Download zur Info.

     5 
     am: 06. November 2023, 18:22 
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    Antwort auf meine Anfrage an die Landesbeauftragte f. d. Datenschutz zu
    Datenschutz in Zusammenhang mit der ePA

    Zitat von: LfD-HB, 03.07.2023
    Sehr geehrter Herr Leopold,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die urlaubsbedingt verzögerte Rückmeldung möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.

    Bei den Regelungen zur elektronischen Patientenakte handelt es sich um bundesgesetzliche Vorschriften, die im SGB V verortet sind. Für die Beratung in bundesgesetzlichen Verfahren ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Die LfDI Bremen schließt sich den Positionen des BfDI (z.B. zu finden unter https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/eHealth/elektronischePatientenakte.html) an und trägt auch die Entschließung der Datenschutzkonferenz vom 01.09.2020 (online abrufbar unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20200901_PDSG_Entschlie%C3%9Fung.pdf ) mit.

    Zu den vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Änderungen (Opt-Out-Lösung) wurde zwar den Medien zufolge inzwischen ein Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser liegt unserer Behörde allerdings zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor, sodass wir uns mit den konkreten Änderungsentwürfen bislang nicht befassen konnten.

    Für Ihre Veranstaltungen wünschen wir Ihnen gutes Gelingen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Dr. Maren Pollmann
    Freie Hansestadt Bremen
    Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Referat 43 (Gesundheit, Soziales und Arbeit)
    Arndtstr. 1
    27570 Bremerhaven

    Tel.: 0421 361 18008
    E-Mail: maren.pollmann@datenschutz.bremen.de
    Homepage: www.datenschutz.bremen.de

    Dienstleistungen und Informationen der Verwaltung unter www.transparenz.bremen.de, www.service.bremen.de

     6 
     am: 06. November 2023, 18:19 
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    Antwort auf meine Anfrage an die NAKOS zu
    Digitalisierung im Gesundheitswesen – elektronische Patientenakte – Patientenbeteiligung

    Zitat von: NAKOS, 09.06.2023
    Sehr geehrter Herr Leopold,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie am Telefon vereinbart, sende ich Ihnen für Ihre Veranstaltung in Bremen verschiedene Hinweise und Stellungnahmen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und zur elektronischen Patientenakte.

    Positionen der maßgeblichen Patientenverbände nach § 140f SGB V zur Digitalisierung im Gesundheitswesen - November 2022

    Die Stellungnahme finden Sie als Datei im Anhang.

    AUS UNSEREN NACHRICHTEN

    30.06.2023: Digitalisierung und Datenschutz im Gesundheitswesen – Chancen und Herausforderungen
    https://www.patient-und-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/key@1186

    14.10.2022: Ausgezeichnet in der Stärkung der (digitalen) Gesundheitskompetenz
    https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@8993

    22.06.2022
    Neuauflage der Broschüre "Patientenrechte und Ärztepflichten" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patient*innenstellen
    https://www.patient-und-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/key@1184

    26.05.2023: Gesundheitswesen und Pflege können von Digitalisierung profitieren
    https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@9403

    21.12.2021: Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen
    https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@8335

    18.05.2021
    Bundestag beschließt Gesetz zur digitalen Versorgung und Pflege
    https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@8011

    30.08.2019: Psychotherapeutenkammer warnt vor elektronischer Patientenakte
    https://www.patient-und-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/key@1074

    06.06.2019: Zeitungsbericht: Mängel beim Datenschutz der elektronischen Patientenakte
    https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@6682

    ****

    BAG SELBSTHILFE

    Elektronische Patientenakte
    https://www.bag-selbsthilfe.de/informationen-fuer-selbsthilfe-aktive/selbsthilfe-digital/digitales-gesundheitswesen/elektronische-patientenakte

    Digi-Guide: Lexikon zur Digitalisierung des Gesundheitswesens
    https://www.bag-selbsthilfe.de/informationen-fuer-selbsthilfe-aktive/selbsthilfe-digital/digi-guide

    Positionspapier: Digitale Versorgung bedarfs- und leitliniengerecht in den Behandlungspfad einbinden!
    Stand: 18.04.2023
    https://www.bag-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/detail/news/positionspapier-digitale-versorgung-bedarfs-und-leitliniengerecht-in-den-behandlungspfad-einbinden

    Forderungen
    https://www.bag-selbsthilfe.de/politische-interessenshyvertretung/gesundheits-und-pflegepolitik/forderungen
    zum Beispiel: Elektronische Gesundheitskarte / Telematik

    Auf externen Portalen, zum Beispiel

    15.10.2019, Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zur elektronischen Patientenakte:
    https://www.bundestag.de/resource/blob/662522/20e0a2f9e1217ab2c4ccac11f568b2c1/19_14_105-24-_BAG-SELBSTHILFE_DVG-data.pdf

    02.11.2015
    https://www.bundestag.de/resource/blob/393682/27276fc166fff4df6237cea64e7591a2/Bundesarbeitsgemeinschaft-Selbsthilfe-von-Menschen-mit-Behinderung-und-chronischer-Erkrankung-und-ihren-Angehoerigen-e-V-BAG-SELBSTHILFE--data.pdf


    Mit freundlichen Grüßen
    i.A. Michaela Nourrisson

    NAKOS
    Nationale Kontakt- und Informationsstelle
    zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen

    Otto-Suhr-Allee 115
    10585 Berlin

    Tel.: 030 / 31 01 89 - 60 (Di Mi Fr 10-14, Do 14-17 Uhr)
    Fax : 030 / 31 01 89 - 70
    mail: selbsthilfe@nakos.de
    www.nakos.de
    www.selbsthilfe-bestimmt-selbst.de
    https://www.junge-selbsthilfe-blog.de/
    www.schon-mal-an-selbsthilfegruppen-gedacht.de

    Eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)
    Vereinsregister Gießen Nr. 1344, als gemeinnützig anerkannt FA Gießen St. Nr. 20 250 64693.
    Die DAG SHG verpflichtet sich dem Verhaltenskodex des Lobbyregistergesetzes (Lobbyregistereintrag: https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R004647/8573)
    und den Zielen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (Selbstverpflichtungserklärung: https://www.dag-shg.de/ueber-dag-shg/transparenz/).

     7 
     am: 11. September 2023, 23:23 
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    Zitat
    Soziales Sozialbündnis macht Druck für Pflegevollversicherung

    Die Kosten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen und steigen. Nun werden Rufe lauter nach einer grundlegenden Reform, die eine stärkere Entlastung bei selbst zu zahlenden Anteilen bringt.

    ... Manfred Stegger, Vorsitzender des Biva-Pflegeschutzbundes, der Interessen Pflegebedürftiger vertritt, mahnte: „Sozialhilfe ist kein würdiger Ersatz für Ansprüche aus eigenen Beitragszahlungen.“ Laut einer Umfrage, die das Bündnis in Auftrag gab, unterschätzen viele, wie hohe finanzielle Belastungen bei der Pflege einmal auf sie zukommen. ...
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/politik/inland/...



    Umfrage: Große Mehrheit für Vollversicherung in der Pflege

    Berlin, Bonn. In der aktuellen Debatte um steigende Eigenanteile in der Pflege und der Zukunft der Pflegeversicherung stellt das Bündnis für eine solidarische Pflegeversicherung die Ergebnisse einer Umfrage vor

    Eine große, parteiübergreifende Mehrheit der Bevölkerung ist für den Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegeversicherung ergeben. Dabei zeigt sich die deutliche Mehrheit für eine Pflegevollversicherung von 81 Prozent sowohl unter den Anhänger*innen der SPD (79 Prozent), der Grünen (82 Prozent), als auch der CDU (78 Prozent) sowie der FDP (76 Prozent). Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung sieht seine Forderung angesichts der parteiübergreifenden hohen Zustimmungswerte untermauert und fordert die Bundesregierung dazu auf, den Ausbau der Pflegeversicherung jetzt anzugehen.

    Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2.700 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1250 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Nur eine kleine Minderheit von 14 Prozent geht laut Umfrage davon aus, diese Kosten im Pflegefall selbst stemmen zu können. Lediglich 6 Prozent der Befragten halten Zusatzkosten trotz Pflegeversicherung in dieser Höhe für angemessen. Besorgniserregend ist laut dem Bündnis, dass eine große Mehrheit (76 Prozent) deutlich unterschätzt, was sie im Falle von Pflegebedürftigkeit in einem Heim zahlen müssten.

    Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Wenn die Pflegeversicherung nicht endlich solidarisch ausgebaut wird, werden immer mehr Menschen von den hohen Kosten bei Pflegebedürftigkeit kalt erwischt. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich immer mehr zu einer regelrechten Armutsfalle. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Pflegeversicherung aus der Sackgasse holt und den Menschen mit einer Pflegevollversicherung Sicherheit gibt.“

    Sylvia Bühler, Mitglied des Bundesvorstands, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: „Beschäftigte in der Altenpflege und pflegebedürftige Menschen dürfen nicht länger gegeneinander ausgespielt werden, denn gute Pflege braucht eine bedarfsgerechte Personalausstattung und qualifizierte Pflegekräfte. Deshalb muss die bisherige Logik durchbrochen werden, wonach jede Verbesserung bei Arbeitsbedingungen und Löhnen bei den Beschäftigten automatisch zu höheren Kosten für die Pflegebedürftigen führt. Wir brauchen endlich eine Pflegevollversicherung, die garantiert alle pflegebedingten Kosten abdeckt und solidarisch finanziert wird.“

    Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes: „In unserem Sozialstaat sollten die Menschen darauf vertrauen können, dass eine solidarische Versicherung, die das Wort ‘Pflege’ im Namen trägt, das reine Pflegerisiko auch voll abdeckt. Sozialhilfe ist kein würdiger Ersatz für Ansprüche aus eigenen Beitragszahlungen.“

    Die repräsentative Umfrage wurde vom 1. August bis 7. August 2023 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Bündnisses durchgeführt. Insgesamt wurden 1010 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.

    Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung setzt sich für eine Pflegeversicherung ein, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handelt. Auch die familiäre Pflege darf nicht aus dem Blick geraten. Andernfalls drohten Überlastung und Unterversorgung, weil notwendige Leistungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen werden: “Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerisch-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden”, so die gemeinsame Forderung des vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di initiierten Bündnisses mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Sozialverband Deutschland (SoVD), Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB), Deutschen Frauenrat, BIVA-Pflegeschutzbund, der Volkssolidarität und AWO.

    Der gemeinsame Aufruf des Bündnisses ist auf www.solidarische-pflegevollversicherung.de abrufbar.

    Hier finden Sie die BIVA-Position in voller Länge.


    Quelle: https://www.biva.de/presse/umfrage-grosse-mehrheit-fuer-vollversicherung-in-der-pflege/

     8 
     am: 11. September 2023, 22:38 
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    BIVA fordert echte Pflegereform mit Sockel-Spitze-Tausch

    Bonn, 19. Januar, 2022. Seit dem 1.1.2022 ist ein weiterer Teil der Pflegereform in Kraft getreten: der Leistungszuschuss für Pflegeheimbewohner. Allerdings bringt dieser Zuschuss aus Sicht des BIVA-Pflegeschutzbundes am Ende kaum Entlastung für die Pflegebedürftigen. „Aufgrund steigender Personal- und Lebenshaltungskosten wird dieser Leistungszuschuss gar nicht zu Buche schlagen, sodass zukünftig noch mehr Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner zu Sozialhilfeempfängern werden“, kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation. „Das finanzielle Risiko muss für die Betroffenen kalkulierbar sein. Dies geht nur, wenn die Eigenanteile fest gedeckelt sind. Wir fordern von Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine echte Pflegereform.“


    Mit der nun gültigen Pflegereform der alten Bundesregierung erhalten Pflegeheimbewohner:innen einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Dessen Höhe steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Da aber gleichzeitig mehr Personal und die Zahlung von Tariflöhnen vereinbart wurden, werden die Kosten für die Pflegebedürftigen wieder steigen. Hinzu kommen stetig steigende Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Berücksichtigt man also alle Faktoren, werden die Bewohner:innen in den ersten beiden Jahren im Pflegeheim trotz der Reform finanziell höher belastet als zuvor. Nach Berechnungen des Pflegeökonomen Prof. Heinz Rothgang wird langfristig rund ein Drittel der Heimbewohnerinnen und -bewohner auf Sozialhilfe angewiesen sein. Der Anteil wird perspektivisch sogar ansteigen.

    Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert seit langem eine Umkehr des finanziellen Risikos von den Versicherten auf die Versicherung im Sinne eines sogenannten Sockel-Spitze-Tausches. Demnach sollten Pflegebedürftige einen fixen Beitrag leisten, das darüber hinausgehende Risiko sollte von der Pflegeversicherung getragen werden – wie bei einer echten Kaskoversicherung. „Das Pflegereförmchen der alten Bundesregierung war eine große Enttäuschung für alle Betroffenen. Der neue Bundesgesundheitsminister hat jetzt die Chance, die Probleme richtig anzupacken. Weitere kleine „Pflästerchen“ werden uns mittelfristig nicht helfen“, so Stegger.[/size][/quote]
    Quelle: https://www.biva.de/presse/biva-fordert-echte-pflegereform-mit-sockel-spitze-tausch/

     9 
     am: 09. Juni 2023, 09:09 
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    Zitat
    4. Januar, 2016

    BIVA und Heimverzeichnis trennen sich

    Bonn/Frankfurt. Zum Jahreswechsel haben sich die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. und die Heimverzeichnis gGmbH rechtlich und wirtschaftlich voneinander getrennt. Die BIVA übertrug ihren Anteil von 33% an der Heimverzeichnis gGmbH an Dr. Udo Neumann, Geschäftsführer des ISIS–Instituts. Das ISIS-Institut ist an dem Betrieb des Online-Heimverzeichnisses und der damit verbundenen Entwicklung und Vergabe des Qualitätssigels „Grüner Haken“ seit Jahren maßgeblich beteiligt.

    Das Heimverzeichnis wurde 2009 von der BIVA mit Mitteln des Verbraucherministeriums entwickelt. Seit 2012 ist das Heimverzeichnis wirtschaftlich unabhängig und ging in eine gemeinnützige GmbH über, an der die BIVA nur noch ein Drittel der Anteile besaß.

    Für die Vergabe des Qualitätssiegels „Grüner Haken“ ist die BIVA nicht mehr verantwortlich. Darauf weist der Vorsitzende der BIVA, Dr. Manfred Stegger, hin. „Die BIVA und das Heimverzeichnis verfolgen jedoch weiterhin das gleiche Ziel. Beide wollen dazu beitragen, die Situation pflegebedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen zu verbessern. Sie gehen dabei in Zukunft unterschiedliche Wege.“
    Quelle: https://www.biva.de/presse/biva-und-heimverzeichnis-trennen-sich/

     10 
     am: 26. April 2023, 23:25 
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    Zitat
    ARD REPORT MAINZ vom 07.03.2023, 21:45 Uhr

    Drohender Versorgungsengpass:
    Teure Leiharbeit in der Pflege

    Nach REPORT MAINZ-Recherchen lassen Pflegeeinrichtungen Betten leer stehen, obwohl eine große Nachfrage danach besteht. Hintergrund sind neben dem Fachkräftemangel auch der zunehmende Einsatz von teuren Zeitarbeitern, die personelle Lücken schließen sollen.


    ... Und was sagt die Bundesregierung dazu? Wir wollen wissen, wie sie Leiharbeit in der Altenpflege eindämmen und die Versorgung alter- und pflegebedürftiger Menschen sicherstellen will. Gemeinsam teilen uns Gesundheitsminister Lauterbach und Arbeitsminister Heil schriftlich mit:

    „Der Koalitionsvertrag“ enthalte „Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen“: Zum Beispiel die „Abschaffung geteilter Dienste“, „die Einführung trägereigener Springerpools“ und „familienfreundliche Arbeitszeiten“.

    Außerdem werde „in einem ersten Schritt die Finanzierung von 13.000 zusätzlichen Fachkraft- und 20.000 zusätzlichen Hilfskraftstellen in der Langzeitpflege ermöglicht. Ab 1. Juli 2023 können weitere Fach- und Hilfskräfte zusätzlich vereinbart werden.“

    Reicht das aus? Das wollen wir von Sozialwissenschaftler Stefan Sell wissen. Er hat sich intensiv mit der Problematik von Leiharbeitern in Pflegeheimen auseinandergesetzt.

    Stefan Sell, Hochschule Koblenz, Sozialwissenschaftler
    „Diese Zahl ist bereits 2018 in die Welt gesetzt und den Leuten versprochen worden. Viele dieser 13.000 damals versprochenen Stellen sind bis heute nicht besetzt, schlichtweg weil es keine Pflegekräfte gibt. Und die im Jahr 2023 erneut als einen Lösungspunkt vorzutragen, ist schon eine ziemliche Frechheit.“ ...
    Quelle: https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/report-mainz/sendung/2023/pflege-leiharbeit-100.html

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