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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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 am: 23. August 2022, 13:37 
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Private Anbieter wachsen
"Pflege darf keine Ware sein"

Koalitionsparteien wollen den wachsenden Anteil privater Pflegeheime verkleinern


von Timo Thalmann - Seite 13, 20.08.2022

Bremen. Mit einer eigenen Bestandsaufnahme will der Bremer Ableger des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) auf die jüngsten Befunde des Sozialressorts reagieren. Danach übernehmen private Anbieter in Bremen immer mehr Anteile der stationären Pflege, zugleich werden auffallend viele Mängel und Beschwerden in diesen Einrichtungen verzeichnet.

Angestoßen wurde diese Bestandsaufnahme durch eine Anfrage von SPD, Grünen und Linken. Im April hatten die drei Koalitionspartner einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, die Renditen privater Pflegeheimbetreiber zu begrenzen, insbesondere bei den überregional, zum Teil europaweit agierenden, Pflegekonzernen, die auch in Bremen vertreten sind.

Sven Beyer, Vorsitzender des Bremer BPA-Landesverbandes, will sich vor einer genauen Prüfung der Zahlen des Sozialressorts zu den Beanstandungen nicht konkret äußern. In der Antwort des Senats auf die Anfrage ist unter anderem aufgelistet, dass von 2018 bis 2022 über die gemeinnützigen Einrichtungen 197 Beschwerden von Bewohnern und Angehörigen an die Heim- und Betreuungsaufsicht gemeldet wurden, 441 über die privaten Pflegeheime. Auch die Zahl der aufgrund solcher Beschwerden tatsächlich festgestellten Mängel seit 2018 unterscheidet sich auffallend: 524 Mängel wurden bei privaten und 188 bei gemeinnützigen Trägern festgestellt.

Personalsituation

Gemessen an ihrem jeweils etwa fünfzigprozentigen Anteil an den Pflegeplätzen im Land müssten sich Beschwerden und Mängel gleichmäßig verteilen. Hauptsächlich sind die Personalsituation, daraus folgende mangelnde Unterstützungsleistungen über die reine Pflege hinaus sowie Wäsche und Verpflegung Gegenstand von Beschwerden und Mängeln.

„Durch die Öffnung des Pflegesektors für private Anbieter in der Altenpflege im Jahr 1995 wurden Probleme generiert, die uns heute auf die Füße fallen. Das zeigen die Zahlen unserer Anfrage deutlich“, kommentiert Sofia Leonidakis (Linke) die Befunde. Auch eine personell aufgestockte Aufsichtsbehörde könne diese strukturellen Probleme nicht lösen. Aus Sicht der Linken sei klar: „Pflege darf keine Ware sein“, so Leonidakis.

Ähnlich bewerten dies auch Kerstin Bringmann, die bei der Gewerkschaft Verdi für die Beschäftigten spricht und Reinhard Leopold, der als Regionalbeauftragter des Pflegeschutzbundes die Interessen der Bewohner vertritt. „Pflegebedürftigkeit darf grundsätzlich kein Renditeobjekt sein“, betont Leopold. Weil das marktwirtschaftliche Prinzip aber immer bedeute, mit wenig Input möglichst viel Output zu generieren, müsse die Pflegequalität zwangsläufig sinken. „Erschwerend kommt hinzu, dass eine verwaltungsrechtlich organisierte Aufsichtsbehörde multinationalen Konzernen gegenübersteht und fast kein Verbraucherschutz vorhanden ist.“

Beyer hält privates Engagement dagegen für unerlässlich. Der kontinuierlich steigende Bedarf an Pflegeplätzen könne nur durch private Investitionen befriedigt werden. „Ich vermisse Alternativen von denjenigen, die hier die Privaten zurückdrängen wollen“, sagt er. Dass die Kommunen wieder Einrichtungen eröffnen und übernehmen, halte er für kaum realistisch. Das Verschwinden zahlreicher kleinerer privater Anbieter, deren Einrichtungen vielfach von den beständig wachsenden Pflegekonzernen übernommen wurden, sieht er auch als Folge immer strengerer Regulierung – etwa der hohen Fachkraftquote in Bremen, bei zugleich gedeckelten Kostenerstattungen durch die Pflegeversicherung. „Wie in zahlreichen anderen Branchen bleiben bei solchen Rahmenbedingungen die kleinen Familienbetriebe auf der Strecke“, sagt Beyer.

Iris von Engels, Geschäftsführerin der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, hält es ebenfalls für notwendig, die Pflege finanziell besser auszustatten. Sie findet aber, dass dieses Geld in die Gesellschaft zurückfließen müsse. „Das können wir gewährleisten.“ Die auch bei den Häusern der Wohlfahrt erforderlichen Überschüsse für den Betrieb der Einrichtungen dienten keiner privaten Rendite, sondern seien wieder für den gemeinnützigen Zweck einzusetzen.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/anteil-privater-anbieter-waechst-pflege-darf-keine-ware-sein-doc7mdijg1ww8n1ejxys7v9



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Auswertung des Sozialressorts
Bestandsaufnahme nach Heimbetreibern

Das Bremer Sozialressort hat Prüfungen erstmals nach Trägerschaft der Pflegeeinrichtungen ausgewertet


von Timo Thalmann - 16.08.2022

Bremen. In privaten Pflegeheimen in Bremen wurden von der Heim- und Betreuungsaufsicht in den zurückliegenden fünf Jahren häufiger Mängel festgestellt als in Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft. Die Zahl der Beschwerden von Bewohnern aus diesen Häusern liegt ebenfalls höher. Zudem betrafen alle Belegungsstopps und Belegungsobergrenzen, die von der bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht ausgesprochen werden mussten, ausschließlich private überregional tätige Träger. Das geht aus einer Auswertung des Sozialressorts vor, die als Antwort auf eine Große Anfrage der Koalitionsparteien an diesem Dienstag im Senat beraten wird.

Die Anfrage ist der Versuch, eine Bestandsaufnahme der Pflegelandschaft in Bremen zu erhalten. Vor allem die Rolle überregionaler, privater Anbieter bei der „Kommerzialisierung der Pflege“ wollen Sozialdemokraten, Grüne und Linkspartei in den Blick nehmen. Die drei Fraktionen hatten zuvor in einem gemeinsamen Antrag in der Bürgerschaft gefordert, dass sich der Senat im Bund unter anderem für Begrenzungen bei der Rendite privater Pflegeanbieter einsetzt.

Der Bremer Pflegewissenschaftler Karl-Heinz Rothgang sieht in der Auswertung von Beschwerden und Mängeln in Bezug auf die jeweilige Trägerschaft der Einrichtung einen „interessanten Indikator“, um auf strukturelle Qualitätsunterschiede hinzuweisen. Nach seinem Kenntnisstand sei dies systematisch noch nirgendwo gemacht worden. Weitere Befunde aus der Antwort des Sozialressorts findet er dagegen „wenig überraschend.“ Dazu zählt etwa die Feststellung, dass private Anbieter in den zurückliegenden 25 Jahren immer größere Anteile an der Pflege übernommen haben. Das gilt in Bremen ebenso wie bundesweit.

Wie teilt sich die Pflege in Bremen zwischen privaten und gemeinnützigen Trägern auf?

Zwischen 1995 und 2019 hat sich die Zahl der privaten vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land Bremen nahezu verdoppelt, während die gemeinnützigen Anbieter etwa 50 Prozent zugelegt haben. Der Marktanteil der Privaten liegt damit bei rund 45 Prozent. Von den seit 1995 neu entstandenen 34 Pflegeheimen sind 23 privaten Anbietern zuzurechnen. Betrachtet man die Zahl der Pflegeplätze, ist der private Anteil höher. Er liegt im Juli 2022 im Land Bremen bei 51,3 Prozent.

Welche Unterschiede gibt es zwischen privaten und gemeinnützigen Anbietern?

Da der Anteil an den Pflegeplätzen bei den Privaten deutlich über ihrem Anteil an den Einrichtungen liegt, betreiben die privaten Anbieter in Bremen im Schnitt die größeren Häuser. Der sogenannte Median als Mittelwert liegt hier bei 78 Betten je Einrichtung. Bei den Privaten beträgt der Wert 56. Das weicht nach Darstellung des Verbands privater Anbieter sozialer Dienste vom bundesweiten Trend ab. Danach unterhalten die privaten Betreiber im Schnitt kleinere Einrichtungen als die Wohlfahrtsverbände.

Laut Auswertung des Sozialressorts ist bei den Privaten zudem durchgehend eine niedrigere Zahl von zusätzlichen Hilfskräften angestellt. Sie sollen die Bewohner in der Freizeit betreuen und aktivieren. Solche Helfer sind in 59 Prozent der gemeinnützigen Einrichtungen zu finden, in den privaten Häusern sind es 22 Prozent.

Wie unterscheiden sich private und gemeinnützige Anbieter bei den Kosten?

Private Anbieter sind laut der Erhebung des Sozialressorts im Schnitt günstiger als die gemeinnützigen Anbieter, vor allem beim sogenannten einheitlichen Einrichtungsanteil für die Pflegekosten. Das ist der Teil der Zuzahlung, mit denen Pflegekosten beglichen werden, die die Pflegeversicherung nicht bezahlt. Dieser Anteil unterscheidet sich von Pflegeheim zu Pflegeheim, ist im jeweiligen Haus aber unabhängig vom Pflegegrad immer gleich. Der Mittelwert beträgt bei den Privaten rund 540 Euro pro Monat, bei den gemeinnützigen Anbietern fast 1050 Euro.

Der Befund entspricht laut Rothgang dem bisherigen Geschäftsmodell der privaten Anbieter, durch Abstriche etwa bei der Personalausstattung möglichst preisgünstig zu agieren. Zugleich hält der Pflegewissenschaftler diesen Ansatz für ein Auslaufmodell. „Anders als vor 25 Jahren, als der Pflegemarkt für Private geöffnet wurde, ist es heute nicht mehr das Problem, pflegebedürftige Kunden zu gewinnen, sondern das Pflegepersonal zu finden.“ Eine dünne Personaldecke bedeute immer unattraktive Arbeitsbedingungen, sodass sich die Privaten hier seiner Einschätzung nach umstellen dürften. Damit stiegen auch dort die Zuzahlungen, soweit die Politik diesen Aspekt nicht neu reguliere.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/analyse-im-bremer-sozialressort-bestandsaufnahme-nach-heimbetreibern-doc7mbhfy2svl216yu67d8w

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 am: 21. August 2022, 22:25 
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19. Jul 2022 | News
BIVA-Kritik: Kaum Hitzeschutz trotz hoher Investitionskosten

Angesichts zunehmender Hitzeperioden kritisiert der Pflegeschutzbund BIVA, dass Pflegheime oftmals nur über unzureichenden Sonnen- und Wärmeschutz verfügen.

„Es ist nicht hinnehmbar, wenn die pflegebedürftigen Menschen trotz der hohen Zusatzkosten in manchen Einrichtungen weiter unter Hitze leiden müssen oder sogar gesundheitliche Schäden davontragen“, sagte der Bremer BIVA-Regionalbeauftragte Reinhard Leopold.

Im bundesweiten Durchschnitt zahlen nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) Bewohnerinnen und -bewohner von Alten- und Pflegeheimen rund 450 Euro monatlich an sogenannten Investitionskosten, unter anderem für Instandhaltung, Bau- bzw. Erwerbskosten sowie die Ausstattung der Gemeinschafts- und Versorgungsräume.

Besonders ärgerlich seien diese hohen Investitionskosten, wenn der zunehmend wichtiger werdende Hitzeschutz, vor allem der einzelnen Bewohnerzimmer, nicht ausreiche oder schlicht nicht vorhanden sei, sagte Leopold. So enthalte beispielsweise die neue Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz keine Vorgaben zur klimatechnischen Raumausstattung. Dabei liegen die Zusatzkosten Bremen im bundesweiten Vergleich mit am höchsten.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wirft insbesondere Bund und Ländern Untätigkeit beim Hitzeschutz in Pflegeheimen und Kliniken vor. Vorstand Eugen Brysch forderte die Klimaminister auf, ein 25-Grad-Ziel für die stationären Einrichtungen sicherzustellen.

Der Sozialverband VdK verlangt nach einem Hitzeschutzplan mit umfassenden Vorgaben für Pflegeheime, der Vorgaben für Pflegeanbieter von der Medikamentenlagerung bis hin zu baulichen Maßnahmen festschreibe.

Passend dazu: „Hitzeleiden in Pflegeheimen beenden"
Quelle: https://www.altenpflege-online.net/artikel/2022_07/2022_07_19_biva-kritik_kaum_hitzeschutz_trotz_hoher_investitionskosten



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Hitzewelle
Vorgaben für Hitzeschutz in Pflegeheimen gibt es nicht

Temperaturen deutlich über 30 Grad Celsius in Bremen: Hitze ist eine tödliche Gefahr - vor allem für alte und kranke Menschen. Wie sie geschützt werden, wo es Defizite gibt, wie häufig Hitzetage in Bremen sind.


Von Sabine Doll und Hannah Krug - 19.07.2022, 05:00

Hitze kann vor allem für alte und kranke Menschen eine tödliche Gefahr sein – umso wichtiger sei ein Schutz besonders dort, wo diese Menschen lebten und versorgt würden, fordern Patientenschützer wie Reinhard Leopold. "Das sind insbesondere neben den Krankenhäusern die Pflegeeinrichtungen", sagt der Bremer Regionalbeauftragte der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA).

„Hitzeschutz für Heimbewohner bedeutet vor allem auch, dass es klare und verbindliche Vorschriften für die Dämmung der Gebäude, für Außenjalousien oder andere Arten der Beschattung und Kühlung in Gemeinschaftsräumen und Zimmern sowie Richtwerte für Temperatur und Luftfeuchtigkeit gibt. Fehlanzeige“, kritisiert Leopold. Im öffentlichen Dienst solle ab 26 Grad Celsius die Kühlung der Büros beginnen, für die Hilfsbedürftigen in den Heimen fehle eine solche dringend erforderliche Regelung aber weiterhin, sagte zuletzt der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, bei „Spiegel Online“.

Seit Jahren schnellten die Investitions­kosten für Heimbewohner in die Höhe, kritisiert Leopold. Im Bundesschnitt seien dies rund 500 Euro, die jeden Monat für Instandhaltung, Bau- und Erwerbskosten, Pacht­leistungen sowie die Ausstattung der Gemeinschafts- und Versorgungsräume geleistet werden müssten. In Bremen seien sie mit am höchsten. „Es ist nicht hinnehmbar, wenn die pflegebedürftigen Menschen trotz der hohen Zusatzkosten in manchen Einrichtungen weiter unter Hitze leiden müssen oder sogar gesundheitliche Schäden davontragen. Es ist außerdem bedauerlich, dass die erst am 1. Februar 2022 in Kraft getretene neue Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz keine Vor­gaben zur klimatechnischen Raumausstattung enthält.“

Aktuell gebe es solche dezidierten Vor­gaben in Heimen nicht, die über das allgemeine Baurecht hinausgingen, bestätigt der Sprecher des Bremer Sozialressorts, Bernd Schneider. In der Bauverordnung heißt es etwa: „In jedem Wohn- und Unterstützungsangebot soll mindestens ein ausreichend großer, geschützter und von Nutzerinnen und Nutzern selbstständig nutzbarer Außenbereich in Form eines Gartens, einer Terrasse oder eines Balkons mit einem Sonnenschutz wie zum Beispiel Markisen oder Sonnenschirmen vorgehalten werden.“ Dass ein Ziel definiert sei, das von den Trägern umzu­setzen sei, wäre wünschenswert, so Schneider.

Handlungsempfehlungen verschickt

Der Sprecher verweist auf eine Handlungsempfehlung für Pflegeeinrichtungen zum Umgang mit Hitzewellen. Diese von der Universität Potsdam mit der Johanniter-Unfall-Hilfe entwickelten Empfehlungen seien aktuell an die Bremer Heime verschickt worden. Viele Einrichtungen würden darauf zurückgreifen, bestätigt Susanne Brockmann, Pflegedirektorin der Bremer Heimstiftung. Aber nicht alles ist ohne Probleme machbar. So ließen sich einige Empfehlungen wie Temperaturmessungen der Innenräume oder die Anpassung von Bettwäsche und Kleidung sofort umsetzen. Die Entsiegelung asphaltierter Flächen und Baumpflanzungen seien hingegen aufwendiger und auch kostspieliger. „Man kann natürlich nicht alles umsetzen, da bei vielen Vorschlägen in die Bausubstanz eingegriffen werden muss“, sagt Susanne Brockmann.

Das Pflegepersonal achte an heißen Tagen vermehrt darauf, dass die Bewohnerinnen und Bewohner viel trinken. Zum Beispiel würden unterschiedliche gekühlte Getränke angeboten. Bei Menschen mit Trinkschwierigkeiten würden Trinkprotokolle angelegt. Zudem werde der Speiseplan auf leichtere Gerichte umgestellt – öfters mal ein Eis oder Melonenstücke.

Zur Prävention gehöre auch eine ausreichende Verschattung. Dafür würden in den Einrichtungen der Heimstiftung Markisen oder Verdunklungsrollos angebracht, sagt Brockmann. Auch Klebefolie werde angeboten, allerdings würden das Bewohnerinnen und Bewohner auch ablehnen; die Räume seien dann konstant dunkel. Die Bewohner selbst hätten ebenfalls Einfluss darauf, wie genau Hitzeschutz aussehen kann. Manche würden sich Ventilatoren in die Zimmer stellen.

Das Bundesumweltministerium hat bereits 2017 Handlungsempfehlungen für sogenannte Hitzeaktionspläne in Kommunen herausgegeben. Sie enthalten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Solche Pläne gibt es etwa in Erfurt, Dresden, Köln, Worms oder Karlsruhe. Wie der WESER-KURIER berichtete, arbeitet das Gesundheitsressort derzeit an einem Hitzeaktionsplan für Bremen.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/vorgaben-fuer-hitzeschutz-in-pflegeheimen-gibt-es-nicht-doc7luhaceezihqtzn56zg



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18. Juli 2022 | 17:55 Uhr
Verband sieht Pflegeheime beim Hitzeschutz in der Pflicht

Die Forderung der Pflegebevollmächtigten nach mehr Geld von den Bundesländern für den Hitzeschutz in Pflegeheimen richtet sich nach Meinung des Pflegeschutzbundes Biva an die falsche Adresse. Nicht der Steuerzahler sei hier gefordert, sondern die Pflegeeinrichtungen, sagt Biva-Regionalbeauftragter Reinhard Leopold. Schließlich kassierten die Betreiber dafür von den Bewohnern Investitionskosten. Die Länder sollten Hitzeschutz in ihren Bauauflagen vielmehr vorschreiben.


In den nächsten Tagen steigen die Temperaturen vielerorts über 30 Grad. Dies könne in der stationären Pflege für bettlägerige, kranke und behinderte Menschen besonders problematisch und sogar tödlich sein, so Leopold. Doch obwohl die Heimkosten weiter in die Höhe klettern, hätten Pflegeeinrichtungen oftmals nur unzureichenden Sonnen- und Wärmeschutz. "Es ist nicht hinnehmbar, wenn die pflegebedürftigen Menschen trotz der hohen Zusatzkosten in manchen Einrichtungen weiter unter Hitze leiden müssen oder sogar gesundheitliche Schäden davontragen", sagt der Bremen Biva-Vertreter.

Im bundesweiten Durchschnitt seien es rund 500 Euro, die Heimbewohner jeden Monat für Instandhaltung, Bau- und Erwerbskosten, Pachtleistungen sowie die Ausstattung der Gemeinschafts- und Versorgungsräume leisten müssten, sagt Leopold. "Besonders ärgerlich sind hohe sogenannte Investitionskosten, weil der zunehmend wichtiger werdende Hitzeschutz, vor allem der einzelnen Bewohnerzimmer, nicht ausreicht oder schlicht nicht vorhanden ist."
Quelle: https://www.carevor9.de/care-inside/verband-sieht-pflegeheime-beim-hitzeschutz-in-der-pflicht



Zitat von: Auszug aus "Energiewende-Magazin", 31.08.2020
Pflege im Hitzestress

Ein Bericht von Isabel Metzger - 31. August 2020 | Energiewende-Magazin

Besonders Ältere leiden unter den immer häufiger werdenden Hitzewellen. Experten fordern nun einen übergreifenden Hitzeplan für die Pflege.

Hundstage in München. Die erste Pandemie-Welle war gerade abgeklungen, in Pflegeeinrichtungen hatte sich halbwegs wieder die übliche Routine eingestellt. Dann ein neuer Alarm: Hitzewarnung für den August. «Thermischer Gefahrenindex: rot» – hohe Gesundheitsgefährdung –, so meldete der Deutsche Wetterdienst. Am Damenstift im Stadtbezirk Schwabing war erneut Hochbetrieb angesagt: morgens lüften, Wasser verteilen. Kontrollieren, dass niemand in der prallen Sonne liegt. Temperatur messen. Hat die Patientin genug getrunken? Wie schnell ist ihr Puls, geht ihr Atem noch ruhig? «Die Sommermonate gehören zu den stressigsten im Jahr», sagt Marcus Maier, Leiter des Damenstifts am Luitpoldpark. «Die Hitze macht den Bewohnerinnen, aber auch uns Pflegern zu schaffen.» ...

Pflegekräftemangel – im Sommer besonders folgenschwer


Auch Reinhard Leopold, Gründer der Initiative «Heim-Mitwirkung», hört oft von solcherlei hitzebedingten Gesundheitsproblemen bei Heimbewohnern. Gemeinsam mit anderen Angehörigen setzt sich Leopold für eine bessere Versorgung von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen ein. «Der Personalmangel ist ein großes Problem in deutschen Pflegeheimen», sagt Leopold. Pflegekräfte seien schon jetzt so überlastet, dass sie eine angemessene Hilfestellung und erleichternde Maßnahmen bei Hitze schlicht nicht leisten könnten: «Die haben ja kaum Zeit, die Bewohner beim Trinken zu begleiten.»

Nach der Pflegepersonalregelung sind in Deutschland pro Patient für die Nahrungsaufnahme insgesamt zwischen 6 und 33 Minuten pro Tag eingeplant – je nach Pflegestufe. Nur bei sogenannten «hochaufwendigen» Patienten stehen 56 Minuten zur Verfügung. Für viele Bewohner sei das zu wenig, so Leopold. «Manche landen dann mit Austrocknung im Krankenhaus.» Er fordert mit seiner Initiative eine Aufwertung des Pflegeberufs: «Belastende Arbeitsbedingungen, schlechte Bezahlung, Leiharbeit und befristete Arbeitsverträge machen einen schönen Beruf unattraktiv», meint er. Eine weitere Forderung: Pflegebetroffene sollten mehr Mitbestimmungsrechte bekommen, um bessere Pflegebedingungen zu erwirken. Leider werde sich da die nächsten fünf Jahre nicht viel ändern. Er empfiehlt daher den Verwandten und Freunden von Pflegebetroffenen häufige Heimbesuche, um im Sommer deren Trinkmengen selbst zu kontrollieren: «So lassen sich zumindest Extremsituationen überbrücken», erklärt Leopold. «Das kann aber nur ein Notnagel sein.» ...


[zum vollständigen Artikel >>]
Quelle: https://www.ews-schoenau.de/energiewende-magazin/zur-sache/pflege-im-hitzestress/



[zur Presse-Info >>]

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 am: 19. Juli 2022, 00:02 
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Oft kein ausreichender Hitzeschutz im Pflegeheim

Bewohner schwitzen und leiden – trotz sehr hoher Heim- und Investitionskosten

Bremen, 18.07.2022. Durch den Klimawandel werden auch hierzulande die Sommermonate immer heißer. In den nächsten Tagen werden Temperaturen von zum Teil deutlich über 30 Grad erwartet. In der stationären Pflege sind die hohen Temperaturen für bettlägerige, kranke und behinderte Menschen besonders problematisch und können sogar tödlich sein.

Seit Jahren steigen die Temperaturen im Sommer immer stärker an. Und auch die Heimkosten schnellen weiter in die Höhe. Doch die Pflegeeinrichtungen haben oftmals nur unzureichenden Sonnen- und Wärmeschutz. Die effektivste Möglichkeit, grelles Sonnenlicht und damit die Hitze nicht in die Zimmer zu lassen, sind Außenjalousien. Die teuerste Lösung sind Klimaanlagen – die allerdings energiehungrig und umweltunfreundlich sind. Beides ist in vielen Einrichtungen der Langzeitpflege nicht vorhanden – trotz hoher und weiter steigender Heim- und Investitionskosten.

"Besonders ärgerlich sind hohe sogenannte Investitionskosten, weil der zunehmend wichtiger werdende Hitzeschutz, vor allem der einzelnen Bewohnerzimmer, nicht ausreicht oder schlicht nicht vorhanden ist", meint der Bremer BIVA-Regionalbeauftragte Reinhard Leopold. Im bundesweiten Durchschnitt sind es rund 500 Euro, die jeden Monat für Instandhaltung, Bau- bzw. Erwerbskosten, Pachtleistungen sowie die Ausstattung der Gemeinschafts- und Versorgungsräume geleistet werden müssen. In Bremen liegen diese Zusatzkosten im bundesweiten Vergleich unter den höchsten (Quelle: https://www.vdek.com/content/dam/vdeksite/vdek/daten/f_pflegeversicherung/spv_leistungszuschlag_in_eur_2022_saeulen.jpg/_jcr_content/renditions/cq5dam.web.1280.1280.jpeg).

"Es ist nicht hinnehmbar, wenn die pflegebedürftigen Menschen trotz der hohen Zusatzkosten in manchen Einrichtungen weiter unter Hitze leiden müssen oder sogar gesundheitliche Schäden davontragen. Es ist außerdem bedauerlich, dass die erst am 1. Februar 2022 in Kraft getretene neue Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz keine Vorgaben zur klimatechnischen Raumausstattung enthält."




[Veröffentlichungen der Presse-Info >>]

Was das Arbeitsschutzgesetz bei Hitze vorschreibt
[News 20.07.2022 Hitze und Arbeitsschutz - Haufe Online Redaktion >>]

Das Thema Hitze in Pflegeeinrichtungen ist uralt, siehe http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1355.0 aber leider aktueller denn je:

"Pflegebevollmächtigte fordert Schutzmaßnahmen gegen Hitze"
Quelle: https://www.carevor9.de/care-inside/pflegebevollmaechtigte-fordert-schutzmassnahmen-gegen-hitze
 
=> Leider fordert sie nicht die Heimbetreiber, sondern die Länder auf, "... Geld für Klimaanpassungsmaßnahmen in Heimen zur Verfügung zu stellen."


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 am: 13. Juli 2022, 00:45 
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Angeblicher Vertragsabschluss am Telefon

Pflegeschutzbund in Bremen warnt vor neuer Betrugsmasche

Anrufer verwickeln ältere Menschen am Telefon in ein Gespräch über ihre gesetzlichen Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung und schicken dann eine Rechnung über 129 Euro für Beratungsleistungen.


Von Timo Thalmann 06.07.2022, 07:00

Der Pflegeschutzbund in Bremen warnt vor einer neuen Betrugsmasche am Telefon. Dabei werden zumeist ältere Personen von einem "Pflegeservice Smart" angerufen und in ein Gespräch über ihre möglichen Ansprüche gegenüber der Pflegekasse verwickelt. Als Folge erhalten die Angerufenen kurz danach ein Schreiben des Schweizer Unternehmens United Swiss Marketing AG, das unter Bezug auf das Telefonat relativ allgemein diese gesetzlichen Ansprüche schildert und dafür 129 Euro Beratungsgebühren in Rechnung stellt. Ein Überweisungsträger liegt direkt bei.

Bislang waren entsprechende Anrufe und Rechnungen vor allem in Baden-Württemberg und Hessen aufgetaucht, nun hat sich laut Pflegeschutzbund eine erste Betroffene aus Bremen gemeldet. Die Verbraucherzentralen raten nach zahlreichen Beschwerden zum sofortigen, schriftlichen Widerspruch, weil sonst der angeblich per Telefon geschlossene Vertrag tatsächlich gültig ist. Auf der Website der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg finden Betroffene einen kostenlosen Musterbrief, um dem nicht gewünschten Vertrag zu widersprechen.

„Wer einen solchen Vertrag untergeschoben bekommen hat, sollte sich auf jeden Fall wehren und auf keinen Fall bezahlen“, sagt Gabriele Bernhardt, Juristin bei der Verbraucherzentrale. Nach ihren Angaben ist die United Swiss Marketing AG auch keine Unbekannte. Unter derselben Geschäftsadresse firmieren mit den gleichen Verantwortlichen auch die „Bonafair AG“ und die „Mönchshofer AG“. Beide Unternehmen rufen ebenfalls ungefragt bei älteren Menschen an, verwickeln sie in Gespräche und schickten dann Nahrungsergänzungsmittel samt saftiger Rechnungen. Woher die Anrufer die Nummern der Verbraucher haben, sei nicht bekannt. Bernhardt hält es für denkbar, dass Telefonbücher systematisch nach älter klingenden Vornamen durchforstet werden.

Der Pflegeschutzbund weist darauf hin, dass Beratungen über die gesetzlichen Ansprüche an die Pflegekasse in Bremen grundsätzlich kostenlos bei den sogenannten Pflegestützpunkten möglich sind. Die Pflegestützpunkte dienten keinem kommerziellen Zweck und werden getragen von den Kranken- und Pflegekassen sowie vom Land Bremen und von den Städten Bremen und Bremerhaven. Es gibt sie in Huchting, Huckelriede, der Vahr sowie in Vegesack und Bremerhaven.
Quelle: Weser-Kurier, 06.07.2022

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 am: 03. Mai 2022, 12:32 
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Neue Studie: Mindestens 300.000 zusätzliche Pflegekräfte durch Wiedereinstieg in Beruf oder aufgestockte Arbeitszeit möglich



Mindestens 300.000 Vollzeit-Pflegekräfte stünden in Deutschland durch Rückkehr in den Beruf oder Aufstockung der Arbeitszeit zusätzlich zur Verfügung – sofern sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich verbessern. Das ergibt die neue Studie „Ich pflege wieder, wenn…“*.

Die Untersuchung macht auf Basis einer großen bundesweiten Befragung mehrere Modellrechnungen auf und rechnet das Potenzial für alle aufstockungswilligen Teilzeit-Pflegefachkräfte sowie erstmals auch für Beschäftigte in der Pflege hoch, die ihrem Beruf in den vergangenen Jahren den Rücken gekehrt haben und sich eine Rückkehr vorstellen können. So ergibt sich ein rechnerisches Potenzial von 300.000 Pflegefachkräften in Vollzeit bei sehr vorsichtiger Kalkulation, in einem optimistischen Szenario sogar von bis zu 660.000 Vollzeitkräften. Mehr als 80 Prozent dieses Potenzials beruht auf der Rückkehr „ausgestiegener“ Fachkräfte (detaillierte Zahlen am Ende der PM und in der Tabelle im Anhang).

An der Online-Befragung haben im vergangenen Jahr rund 12.700 „ausgestiegene“ sowie in Teilzeit beschäftigte Pflegekräfte teilgenommen. Die Studie baut auf einer Bremer Pilotstudie auf und ist Ergebnis einer Kooperation der Arbeitnehmerkammer Bremen,
der Arbeitskammer im Saarland und des Instituts Arbeit und Technik (IAT), Westfälische Hochschule in Gelsenkirchen. Die Hans-Böckler-Stiftung hat die Studie gefördert.

In der Pflege herrscht schon heute bundesweit ein eklatanter Fachkräftemangel. Dieser wird sich weiter zuspitzen – allein in den nächsten zehn bis zwölf Jahren gehen 500.000 Pflegefachkräfte in Rente. Es dauert aktuell 230 Tage, bis die Stelle einer Krankenpflegefachkraft besetzt werden kann, 210 Tage für die Stellenbesetzung einer Altenpflegefachkraft. „Es muss uns zeitnah gelingen, Pflegekräfte zu gewinnen. Das ist eine der größten sozialpolitischen Herausforderungen dieser Zeit“, mahnt Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen.

In der bundesweiten Befragung stand deshalb die Frage im Mittelpunkt, unter welchen Bedingungen bereits ausgebildete, aber „ausgestiegene“ Pflegekräfte in ihren Beruf zurückkehren beziehungsweise Teilzeit-Pflegekräfte ihre Arbeitszeit erhöhen würden. Und wie groß ist unter den richtigen Arbeitsbedingungen das Potenzial an Pflegekräften? Das erstaunliche Ergebnis: Die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten und sogar 60 Prozent der Ausgestiegenen können sich eine Rückkehr in den Beruf bzw. ein Aufstocken der Stunden vorstellen.

Mehr Personal und verlässliche Arbeitszeiten gewünscht
„Das ist eine sehr gute Nachricht für die Pflege – doch diese Fachkräfte kommen nicht von allein zurück“, betont Elke Heyduck. Und weiter: „Die Pflegebeschäftigten wissen sehr genau, was sich ändern muss, damit sie ihren verantwortungsvollen Beruf so ausüben können, wie es ihren fachlichen Vorstellungen und ihrer Ausbildung entspricht.“

Als stärkste Motivation nennen die Befragten eine Personaldecke, die sich tatsächlich am Bedarf der pflegebedürftigen Menschen ausrichtet. Außerdem wünschen sich Pflegekräfte eine bessere Bezahlung und verlässliche Arbeitszeiten. Mehr Zeit für menschliche Zuwendung zu haben, nicht unterbesetzt arbeiten zu müssen und verbindliche Dienstpläne sind für die Befragten weitere zentrale Bedingungen. Ebenso wünschen sie sich respektvolle Vorgesetzte, einen kollegialen Umgang mit allen Berufsgruppen, mehr Augenhöhe gegenüber den Ärztinnen und Ärzten, eine vereinfachte Dokumentation und eine bessere Vergütung von Fort- und Weiterbildungen.

Engagement auf dem Arbeitsmarkt und präferierte Arbeitsbereiche
In der Befragung konnten beide Gruppen auch ihre Arbeitszeitwünsche angeben. Dabei stellt sich heraus, dass Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeit im Mittel (Median) um 10 Stunden pro Woche aufstocken würden und „ausgestiegene“ Pflegekräfte sich eine Rückkehr in den Pflegeberuf mit 30 Wochenstunden vorstellen können.

Darüber hinaus hat die Befragung ermittelt, wie aktiv die „ausgestiegenen“ Pflegekräfte mit Blick auf eine mögliche Rückkehr sind: „Bereits ein Drittel der potenziellen Rückkehrerinnen und Rückkehrer haben Stellenangebote angesehen, knapp sechs Prozent stehen im Kontakt mit einem Arbeitgeber. Die übrigen denken mindestens einmal im Monat darüber nach, in den Beruf zurückzukehren, sind bislang aber noch nicht aktiv geworden“, erläutert Michaela Evans, Direktorin des Forschungsschwerpunktes Arbeit & Wandel am IAT.

Und wo wollen die befragten Ausgestiegenen arbeiten? Im Vergleich der Arbeitsbereiche vor dem Ausstieg und den Bereichen, in die ein Wiedereinstieg in die Pflege angestrebt wird, zeigt sich zunächst Stabilität: Ausgestiegene geben überwiegend den ehemaligen Arbeitsbereich als gewünschten Bereich für einen Wiedereinstieg an. Dies gilt insbesondere für ehemals im Krankenhaus und in der Psychiatrie Beschäftigte. „Auffällig ist, dass ehemalige Beschäftigte aus den ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten ihren eigenen Bereich seltener als Wiedereinstiegsbereich angeben“, hat Michaela Evans beobachtet.

Was muss sich ändern in der Pflege?
Ohne Zweifel gibt es nicht das eine „Patentrezept“, denn bessere Arbeitsbedingungen erfordern mehr Pflegepersonal und andersherum. Entscheidend ist laut Studienverantwortlichen, die Negativspirale aus problematischen Arbeitsbedingungen und daraus folgendem Rückzug aus der Pflege entgegenzuwirken und stattdessen zur Stundenerhöhung und Rückkehr in den Beruf zu motivieren.

An erster Stelle steht die Einführung einer angemessenen, am tatsächlichen Pflegebedarf ausgerichteten Personalbemessung – für den Bereich der Krankenhäuser, für die stationäre und die ambulante Langzeitpflege. „Mit Sorge betrachten wir daher die Diskussion um die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0), auf die Pflegekräfte in den Krankenhäusern seit Jahren drängen und die – trotz Koalitionsvertrag – womöglich nicht eingeführt werden soll. Die Regelung darf als sehr gute Übergangslösung nicht unter die Räder kommen. Das wäre in der jetzigen Situation das absolut falsche Signal“, betont Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. „In der stationären Langzeitpflege muss die ‚Personalbedarfsmessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen‘ (PeBeM) vollständig umgesetzt werden und es bedarf eines verbindlichen Zeitplanes dafür.“

Angemessene Bezahlung – Tarifbindung stärken
Die Geschäftsführerinnen der Arbeitskammer des Saarlandes und der Arbeitnehmerkammer Bremen betonen die zentrale Forderung vieler Befragter nach einer ausreichenden Bezahlung: „Pflegekräfte müssen endlich entsprechend den hohen Anforderungen, die der Beruf mit sich bringt, entlohnt werden – insbesondere in der Altenpflege“. Zudem müsse die Tarifbindung in der Pflege dringend gestärkt werden, um flächendeckend höhere Löhne zu erzielen. Dass Pflegeeinrichtungen zukünftig zur Versorgung nur noch zugelassen werden, wenn sie entweder nach Tarif oder zumindest nach dem regionalen Durchschnitt zahlen, sei eine gute, aber nur die zweitbeste Lösung, so Zeiger. Denn die sogenannte Durchschnittsanwendung – also die Orientierung an den regional üblichen Löhnen – sei nicht geeignet, den Beschäftigten verlässliche und arbeitsvertraglich formulierte Lohnstrukturen zu garantieren.

Eigenanteile begrenzen – Steuerzuschüsse nötig
Jede Verbesserung in der Pflege wirft Fragen nach der Finanzierung auf, schließt Elke Heyduck von der Arbeitnehmerkammer Bremen an. „Es kann nicht sein, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen durch die Decke gehen, weil der Betrieb ausreichend Personal einstellt und die Pflegeversicherung diese Mehrkosten nicht abdeckt“, schildert Heyduck mögliche Folgen. Der Koalitionsvertrag sieht zunächst nur die Prüfung einer freiwilligen, paritätisch finanzierten Pflegevollversicherung vor. Mindestens dieser Prüfauftrag müsse nun umgesetzt werden. Mittelfristig gehörten jedoch sowohl die Pflege- als auch die Krankenversicherung auf stabilere Beine gestellt. „An einer Bürgerversicherung, die auch Beamte und Selbstständige einbezieht, geht auf Dauer kein Weg vorbei“, so Heyduck.

Da sich die Koalition im Bund nicht auf eine Bürgerversicherung einigen konnte, sei mindestens ein Ausgleich nötig zwischen Privater und Gesetz-licher Krankenversicherung – und eine Deckelung der Eigenanteile in der stationären Pflege. Angesichts der Löcher in den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen seien zudem ausreichende Steuerzuschüsse nötig – und auch die in der Regel mit weniger Risiken belasteten privaten Versicherer müssten ausgleichend zur Kasse gebeten werden.

„Es ist möglich, den Teufelskreis des Pflegenotstands zu durchbrechen“

Die Hans-Böckler-Stiftung fördert das Forschungsvorhaben, da es evidenzbasierte Befunde für die Gestaltung eines umkämpften Politikfelds liefert: Die Bedeutung von Care-Arbeit nimmt zu, zugleich ist der Pflegenotstand bereits jetzt offenkundig und wird sich – auch als Nachwirkung der Corona-Pandemie – künftig noch weiter verschärfen. Das Forschungsprojekt lässt weitreichende Erkenntnisse erwarten, die für Politik, Verbände und Sozialpartner von Relevanz sind, weil es die subjektiven Sichtweisen und Motive derjenigen erfasst, die „ausgestiegen“ sind bzw. Arbeitszeit reduziert haben. Dadurch liefert es nicht nur Hinweise auf Probleme und Handlungsbedarfe, sondern hilft auch Wissensdefizite darüber abzubauen, was die für den Wiedereinstieg entscheidenden Bedingungen sind, etwa im Bereich der Arbeitsgestaltung. Diese lassen sich wiederum in konkrete Handlungsempfehlungen übersetzen.

Damit weist das Projekt weit über den bisherigen Horizont der Debatte um „attraktive Pflege“ hinaus: „Die Befunde der von uns geförderten Studie zeigen, dass es viele Fachkräfte gibt, die in die Pflege zurückkehren oder ihre Stunden aufstocken würden, wenn bessere Arbeitsbedingungen, insbesondere bessere Personalschlüssel, in Aussicht stehen“, sagt Dr. Claudia Bogedan, Geschäftsführerin der Hans-Böckler-Stiftung. „Es ist also möglich, den Teufelskreis, dass immer weniger Pflegekräfte zu noch weniger Pflegekräften führen, zu durchbrechen.“

Das Vorhaben knüpft dabei an erste Ergebnisse der von der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Universität Bremen regional durchgeführten Pilotstudie zum Pflegefachkräftepotenzial an und vergrößert deren Reichweite. Damit werden erstmals bundesweite Daten erhoben und ausgewertet. Es ist darüber hinaus eingebettet in und ergänzt eine Reihe weiterer Projekte aus dem Bereich Care-Arbeit/Gesundheitsnahe Dienstleistungen, die aktuell bei der Hans-Böckler-Stiftung gefördert werden, und die das Ziel haben, Optimierungspotenziale in der strategischen Gestaltung des Politikfelds Pflege zu identifizieren. Hierzu gehören etwa Untersuchungen zur Tariflandschaft, zu gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen oder zu Personalschlüsseln in der Intensivpflege.

Die Studie – ein kurzer Überblick
„Ich pflege wieder, wenn…“ – Potenzialanalyse zur Berufsrückkehr und Arbeitszeitaufstockung von Pflegefachkräften“:

An der Befragung haben sich im Herbst 2021 bundesweit 12.684 Menschen beteiligt, die entweder in Teilzeit in der Pflege tätig sind oder den Pflegeberuf verlassen haben. Der Frauenanteil betrug 82 Prozent („ausgestiegene“ Pflegekräfte) bzw. 87 Prozent (Teilzeitpflegekräfte). Etwa 25 Prozent der Befragten waren „ausgestiegene“ Pflegekräfte und 75 Prozent Teilzeitpflegekräfte. Zwei Drittel arbeiteten aktuell oder zuletzt in der Krankenpflege, ein Drittel in der Langzeitpflege.

Die Befragung wurde in Kooperation von Arbeitnehmerkammer Bremen, Arbeitskammer des Saarlandes und Institut Arbeit und Technik durchgeführt und von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet. Die Hans-Böckler-Stiftung hat die Studie gefördert.

Die bundesweite Befragung fußt auf einem Pilotprojekt, bei dem im Land Bremen im Jahr 2020 rund 1.000 Pflegekräfte befragt wurden.

Zentrale Ergebnisse:
- Studie ergibt ein Potenzial von mindestens rund 300.000 zusätzlichen Vollzeit-Pflegekräften (= konservative Hochrechnung, optimistisch: rund 660.000) durch Rückkehr in den Pflegeberuf und Aufstockung von Stunden bei Teilzeitkräften
- „Ausgestiegene“ Pflegefachkräfte = Potenzial von 263.000 (konservativ) bis zu 583.000 (optimistisch) Vollzeitäquivalente
- Bereitschaft zur Aufstockung Teilzeitbeschäftigte = 39.000 (konservativ) bis zu 78.000 (optimistisch) Vollzeitäquivalente
- Knapp 50 Prozent der befragten Teilzeitpflegekräfte wären bereit, ihre wöchentliche Arbeitszeit zu erhöhen – um 10 Stunden im Mittel. Gut 60 Prozent der „ausgestiegenen“ Pflegekräfte wären bereit zu einer Rückkehr im wöchentlichen Umfang von im Mittel von 30 Stunden.

Die wichtigsten genannten Bedingungen für einen Wiedereinstieg / eine Stundenerhöhung:
- Mehr Zeit für eine qualitativ hochwertige Pflege durch eine bedarfsgerechte Personalbemessung.
- Eine angemessene Bezahlung, die insbesondere Fort- und Weiterbildungen anerkennt.
- Ein wertschätzender und respektvoller Umgang von Vorgesetzten, Kollegialität, sowie Augenhöhe gegenüber der Ärzteschaft.
- Verbindliche Dienstpläne
- Vereinfachte Dokumentation

Das Forschungsprojekt wird von einem breit besetzten Beirat begleitet. Mitglieder sind:
- Claus Bölicke, AWO, Bündnis für gute Pflege
- Matthias Gruß, ver.di
- Prof. Moritz Heß, Hochschule Niederrhein
- Prof. Gertrud Hundenborn, dip
- Bernhard Krautz, Michael Wittmann, Vereinigung der Pflegenden in Bayern
- Jana Luntz, Deutscher Pflegerat
- Prof. Albert Nienhaus, BGW
- Dr. Ulrike Rösler, BAuA
- Prof. Heinz Rothgang, Universität Bremen
- Dr. Dorothea Voss, Dr. Eike Windscheid, Christina Schildmann, Hans-Böckler-Stiftung

*Jennie Auffenberg, Denise Becka, Michaela Evans, Nico Kokott, Sergej Schleicher, Esther Braun: „Ich pflege wieder, wenn …“ – Potenzialanalyse zur Berufsrückkehr und Arbeitszeitaufstockung von Pflegefachkräften (2022).

Kurzversion der Studie, April 2022:
https://arbeitnehmerkammer.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Politik/Rente_Gesundheit_Pflege/Bundesweite_Studie_Ich_pflege_wieder_wenn_Kurzfassung.pdf

Langversion: https://arbeitnehmerkammer.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Politik/Rente_Gesundheit_Pflege/Bundesweite_Studie_Ich_pflege_wieder_wenn_Langfassung.pdf

- Alle Informationen finden Sie auch auf der Website
www.ich-pflege-wieder-wenn.de
Quelle: Arbeitnehmerkammer.de, 03.05.2022

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 am: 08. April 2022, 17:27 
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Heimentgelt steigt mit Verspätung

Die Evangelischen Dienste Lilienthal können ihr Heimentgelt im Michaelisstift fünf Monate später als geplant erhöhen. Wie Patientenschützer mitteilen, bleiben den Bewohnern damit insgesamt 80.000 Euro erspart.

Von Bernhard Komesker, 06.04.2022

Landkreis Osterholz. Die pflegebedürftigen Menschen im Michaelisstift Lilienthal müssen nun doch das erhöhte Heimentgelt bezahlen. Allerdings ist die Anhebung erst fünf Monate später in Kraft getreten als vom Betreiber geplant. Der Umfang ist identisch. Wie berichtet, hatten die Evangelischen Dienste (ED) einen Formfehler begangen, als sie fürs Michaelisstift im Vorjahr pro Monat und Bewohner 239 Euro mehr für Pflege, Unterkunft und Verpflegung gefordert hatten. Dagegen war die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (Biva) vorgegangen.

Nach Angaben eines Biva-Sprechers habe die ED-Geschäftsführung die geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben und mittlerweile ein neues, korrektes Schreiben an die Heimbewohner verschickt. Damit sei die Entgelterhöhung nun nicht zum 1. Oktober 2021, sondern erst zum 2. März 2022 wirksam. Den 67 Pflegebedüftigen und/oder ihren Kostenträgern bleibt damit eine Gesamtausgabe von rund 80.000 Euro erspart, teilt der Biva-Pflegeschutzbund mit.

Anonym und wirksam

Er hatte beanstandet, dass die Einrichtung keine ausreichende Begründung für die Erhöhung vorgelegt und auch den sogenannten Umlageschlüssel nicht angegeben habe. Derlei ist ähnlich wie bei Mieterhöhungen vorgeschrieben. Eine Betroffene hatte sich daraufhin als Mitglied des Pflegeschutzbunds an dessen Hausjuristen gewandt. Als qualifizierter Verbraucherschutzverein kann die Biva Rechtsmittel einlegen, ohne dass die häufig schon betagten Heimbewohner namentlich in Erscheinung treten müssen.

„Viele pflegebedürftige Menschen verzichten normalerweise lieber auf ihr gutes Recht, als mit der Leitung der Einrichtung Streit zu haben“, sagt Biva-Rechtsberater Markus Sutorius. Weil dadurch auch gute Gesetze ins Leere laufen könnten, wolle sein Verein auch künftig den Verbrauchern im Pflegebereich zu ihrem Recht zu verhelfen.


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 am: 08. April 2022, 17:14 
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Michaelisstfit Lilienthal
Patientenschützer gehen gegen steigende Heimkosten vor

Patientenschützer gehen gegen die jüngste Heimkostenerhöhung im Michaelisstift in Lilienthal vor. Die Geschäftsführung räumt einen Formfehler ein. Beide Seiten sehen aber den Anstieg der Pflegekosten mit Sorge.


Von Bernhard Komesker, 17.03.2022

Landkreis Osterholz. Patientenschützer schlagen Alarm: Eine Pflegeeinrichtung aus dem Landkreis Osterholz habe unwirksame Entgelterhöhungen an die Heimbewohner verschickt, teilt die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (Biva) mit. Bei den Pflegesatzverhandlungen zwischen Heimen und Kassen sitzt die Kreisbehörde als Heimaufsicht und Sozialamt zwar mit am Tisch; doch die Verwaltung will zu privatrechtlichen Auseinandersetzungen keine Namen nennen.

Unsere Recherchen ergeben, dass der Absender die Evangelischen Dienste (ED) Lilienthal sein müssen, die von den Senioren im Michaelisstift mehr Geld verlangen. Der Eigenanteil der Bewohner wurde dort nach Abzug des Pflegekassenzuschusses in den Pflegestufen 2 bis 5 um gut zwölf Prozent auf 2156 Euro pro Monat erhöht. Das liegt klar über dem Mittelwert für Niedersachsen, entspricht aber dem Bremer Landesdurchschnitt. Heide Holi, Geschäftsführerin der gemeinnützigen GmbH, bestätigt ohne Umschweife: "Uns ist bei der Aufschlüsselung der Preisbestandteile leider ein Formfehler unterlaufen, einen Skandal sehe ich nicht."

Aus Biva-Sicht handelt es sich nicht um eine Lappalie. Der Bonner Pflegeschutzbund hat den Lilienthaler Heimbetreiber Ende Februar mit einer Unterlassungsaufforderung konfrontiert. Demnach müssten alle Bewohner angeschrieben werden, die der Erhöhung nicht zugestimmt haben. Biva-Rechtsberater Markus Sutorius wird in der Pressemitteilung grundsätzlich. Nach seinen Worten sei das Ganze kein Einzelfall; Pflegebedürftige und Angehörige sollten sich die Schreiben stets genau ansehen und nicht leichtfertig zustimmen. "Ähnlich wie im Mietrecht muss eine Entgelterhöhung nachvollziehbar und auch nachrechenbar sein", erklärt der Jurist aus Bonn.

"Bewohner sind informiert"

Heide Holi winkt ab. Sie hätten bereits vor der Klageandrohung der Biva ein neues Info-Schreiben an alle Bewohner des Michaelisstifts geschickt. Beim ersten Anlauf hätten 64 der 67 Bewohner ausdrücklich oder stillschweigend eingewilligt; inzwischen lägen auch zwei der drei Zustimmungen vor, die zunächst gefehlt hatten. Noch läuft für alle die Bedenkzeit. Doch wer nicht zustimmt, muss sich einen anderen Heimplatz suchen.

Für die seit 2017 amtierende Geschäftsführerin ist der Fall ärgerlich. Seit 24. August habe sie auf die Anerkennung der neuen Pflegesätze warten müssen, die erst am 6. Januar endlich vorgelegen habe, und die nun rückwirkend zum 1. Oktober 2021 auch förmlich anerkannt sind. Alles rechtens, wie Holi betont: "Das Verfahren ist klar geregelt; wir machen das ja nicht willkürlich." Der Einigung ging ein zähes Ringen voraus: Während die Evangelischen Dienste ihren Mehrbedarf auf 461 Euro taxiert hatten, hatten die Kostenträger im November zunächst 150 Euro anerkennen wollen.

Der genehmigte Aufschlag von nunmehr 239 Euro pro Monat sei für Pflege und Verpflegung hinten und vorne nicht auskömmlich, betont die ED-Managerin. Seit Jahren stagniere der Kassenzuschuss für die Pflegebedürftigen, während ringsum alles teurer werde. Erst seit diesem Jahr gibt es einen Zuschlag, aber der werde wohl durch die Tarifsteigerungen aufgefressen, die ab Herbst gelten sollen.

Personal geht in Geld

Holi sagt: "Wir wollen unsere Mitarbeiter vernünftig bezahlen, sie haben es verdient; mit Bremen stehen wir da in einem harten Wettbewerb." Wegen des Fachkräftemangels seien zurzeit 23 der 90 Plätze im Michaelisstift unbelegt, sagt die Geschäftsführerin. Das erhöht zwar die Pro-Kopf-Kosten für den Betrieb, aber sie wolle, dass ihr Haus für Pflegequalität stehe. Die Evangelischen Dienste betreiben drei weitere Heime in Osterholz-Scharmbeck, Hemmoor und Ihlienworth.

Dass die Patientenschützer ihr fehlende Transparenz vorhalten, erklärt Heide Holi damit, dass sie am Anfang wohl des Guten zu viel getan habe: Nachdem der Heimbeirat die vorgelegte Zahlenflut bemängelt habe, sei das beanstandete Schreiben zu knapp ausgefallen. "Dass es Unmut gibt, wenn etwas teurer wird, ist ja verständlich."

"Oft unwirksam"

Aus Sicht des Pflegeschutzbunds hingegen heißt es, dazu sei man im Zweifel da: Um als qualifizierte Organisation mit rechtlichen Mitteln Verbraucherschutzrechte durchzusetzen, ohne dass die Betroffenen dafür namentlich in Erscheinung treten müssen. "Entgelterhöhungen in Pflegeheimen sind oft unwirksam", warnt Rechtsberater Sutorius. Binnen weniger Monate habe man es Betroffenen zuletzt ermöglicht, bundesweit mehr als zwei Millionen Euro zurückzufordern.

Die Geschäftsführerin der Evangelischen Dienste erwidert, sie habe im Vorjahr mit Sutorius gesprochen und seither nichts mehr von ihm gehört. "Es spricht für sich, dass uns die Aufforderung erst zwei Tage nach der Pressemitteilung erreicht hat." Der Vorgang sei nun beim Anwalt und er bereite ihr auch keine schlaflosen Nächte. Beunruhigend sei, dass bei der Finanzierung steigender Heimkosten grundsätzlich etwas im Argen liegt.

Im aktuellen Pflegesatz seien die Kosten für Beschäftigung, Fortbildung und Anwerbung von Fachpersonal nur unzureichend abgebildet, sagt Heide Holi. Und den Investitionskosten-Anteil, der in anderen Häusern umstritten ist, habe man in Lilienthal seit Jahren nicht erhöht. Die Evangelischen Dienste sollen nun bis Monatsende den Kassen die Preise nennen, die sie ab 1. Oktober 2022 nehmen wollen. Dann werde sich die Preisspirale weiter drehen, sagt die Geschäftsführerin voraus. Die Sozialämter würden es zu spüren bekommen: "Die meisten Bewohner sind schon heute keine Selbstzahler mehr."




Zur Sache

Infos zum Altenpflege-Angebot

Der Biva-Pflegeschutzbund plant ab diesem Montag, 14. März, eine zehnteilige Reihe von Online-Vorträgen zum Thema "Pflegebedürftig – Was nun?“ Darin geht es täglich ab 17 Uhr jeweils rund 60 Minuten lang um einzelne Aspekte wie häusliche Pflege und Pflegestufen, Wohn- und Versorgungsformen sowie Vollmachten und Bewohnerrechte, Finanzierungs- und Erbschaftsfragen. Die Teilnahme kostet jeweils zehn Euro, Mitglieder zahlen die Hälfte. Anmeldeformular und weitere Infos unter www.biva.de/veranstaltungen

Biva ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen. Der eingetragene Verein für Patienten und Angehörige ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. Eine Jahresmitgliedschaft kostet 48 Euro.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/landkreis-osterholz/michaelisstfit-lilienthal-patientenschuetzer-gegen-heimkostenerhoehung...

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 am: 08. April 2022, 17:06 
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5. November, 2021

Entgelterhöhungen im Pflegeheim sind ohne Zustimmung der Bewohner unwirksam

Das Landgericht Köln hat am 27.05.2021 entschieden, dass die Zustimmung der Pflegeheimbewohner eine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Entgelterhöhung darstellt. Es folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.05.2016 und bestätigt erneut die Bedingungen für die Wirksamkeit von Entgelterhöhungen in Pflegeeinrichtungen nach § 9 Abs. 2 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).

Sachverhalt:
Der Träger einer Einrichtung verklagte einen seiner Bewohner auf Zahlung von 3.690,77 €, einer Forderung aus einer Entgelterhöhung ab dem 01.02.2019. Durch die Entscheidung des Amtsgerichtes Wipperfürth vom 14.01.2020, Az.: 9 C 174/19, wurde die Klage abgewiesen. Die durch den Träger eingereichte Berufung wurde durch das Landgericht Köln abgewiesen.

Urteilsbegründung:
Das Landgericht stellte in seiner Entscheidung vom 27.05.2021, Az.: 1 S 20/20, nochmal ausdrücklich klar, dass die Zustimmung des Bewohners eine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Entgelterhöhung ist. Eine Entgelterhöhung könne nicht durch eine einseitige Erklärung herbeigeführt werden. Der Unternehmer erhielte bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen des § 9 WBVG zunächst einen Anspruch darauf, dass der Bewohner seine Zustimmung zur Entgelterhöhung erteile.

Der Entstehungsgeschichte des § 9 WBVG sei eindeutig zu entnehmen, dass der Gesetzgeber dem Unternehmer im Falle der Entgelterhöhung bei Änderung der Berechnungsgrundlage kein einseitiges Entgelterhöhungsrecht zubilligen wollte. Nach Ansicht des Landgerichtes orientiert sich der Wortlaut des § 9 WBVG an den mietrechtlichen Normen, in denen ausdrücklich geregelt ist, dass der Mieter dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen muss (vgl. § 558 BGB).

Dem Vermieter wird hierdurch kein einseitiges Erklärungsrecht eingeräumt, sondern er erhält einen Anspruch auf Zustimmung des Mieters. Im vorliegenden Fall wurde die Zustimmung nicht erteilt, so dass die Einrichtung auch keinen Zahlungsanspruch hat. Auch der hilfsweise gestellte Antrag, den Bewohner zu verpflichten, seine Zustimmung zur Entgelterhöhung zu erteilen, wurde durch das Landgericht abgelehnt.

Zur Begründung wurde weiterhin aufgeführt, dass die Entgelterhöhung nicht wirksam angekündigt worden sei und daher auch keine Zustimmung erteilt werden müsse:

„Nach § 9 Abs. 2 WBVG hat der Unternehmer dem Verbraucher die beabsichtigte Erhöhung des Entgelts schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Aus der Mitteilung muss der Zeitpunkt hervorgehen, zu dem der Unternehmer die Erhöhung des Entgelts verlangt. In der Begründung muss er unter Angabe des Umlagemaßstabs die Positionen benennen, für die sich die veränderte Berechnungsgrundlage Kostensteigerungen ergeben, und die bisherigen Entgeltbestandteile den vorgesehenen neuen Entgeltbestandteilen gegenüberstellen. Der Verbraucher schuldet das erhöhte Entgelt frühestens vier Wochen nach Zugang des hinreichend begründeten Erhöhungsverlangens. Der Verbraucher muss rechtzeitig Gelegenheit erhalten, die Angaben des Unternehmers durch Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen zu überprüfen.“

Dieses Urteil bestätigt einmal mehr, dass es sich lohnt, angekündigte Entgelterhöhungen einer Einrichtung überprüfen zu lassen und diese nicht einfach hinzunehmen.

Landgericht Köln, Urteil vom 27.05.2021, Az.: 1 S 20/20
Quelle: https://www.biva.de/urteile/entgelterhoehungen-im-pflegeheim-ohne-zustimmung-der-bewohner-unwirksam/

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 am: 08. April 2022, 17:02 
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9. Juli, 2021

Pflegegeld muss rückwirkend gezahlt werden, wenn über Anspruch nicht aufgeklärt wurde

Das Bundessozialgericht hat am 17. Juni 2021 entschieden: Rückwirkendes Pflegegeld ist zu zahlen, wenn die Klinik ihrer Aufklärungspflicht über die Beantragung dieser Leistung nicht nachgekommen ist, obwohl Pflegebedürftigkeit feststand. In diesem Fall muss die Pflegekasse das Pflegegeld auch für die Zeit vor Beantragung des Pflegegeldes bewilligen.

Der 2003 geborene, bei der Barmer-Krankenkasse pflegeversicherte Kläger, wurde im Mai 2013 wegen eines bösartigen Hirntumors operiert und erhielt anschließend Bestrahlung und Chemotherapie. Bereits im Juli 2013 stellte der MDK eine Pflegebedürftigkeit fest. Die Eltern des minderjährigen Klägers beantragten jedoch kein Pflegegeld, weil sie von der Klinik über diesen Anspruch nicht aufgeklärt wurden.

In der Zeit zwischen den weiteren Behandlungen und danach wurde der Kläger zuhause von seinen Eltern betreut und gepflegt. Die Krankenkasse versorgte ihn ab August 2013 mit einem Rollstuhl und gewährte den Eltern bis September 2014 Leistungen für Haushaltshilfe.

Erst im Anschluss, bei der Reha-Maßnahme, erfolgte erstmalig der Hinweis auf eine mögliche Leistungspflicht der Pflegekasse auf Pflegegeld, so dass die Eltern im November 2014 einen Antrag stellten. Die Pflegekasse gewährte dem Kläger ab diesem Monat Pflegegeld nach der Pflegestufe I, lehnte einen früheren Leistungsbeginn unter Verweis auf den Zeitpunkt der Antragstellung aber ab.

Auf das ablehnende Urteil des Sozialgerichtes Köln (Urteil des SG Köln vom 23.06.2017, Az.: S 27 P 229/15) hob das Landessozialgericht das Urteil auf und entschied, dass eine Leistungspflicht der Pflegekasse seit Feststellung der Pflegebedürftigkeit, also seit Juli 2013, bestehe, auch, wenn kein Antrag gestellt wurde.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stehe fest, dass das behandelnde Krankenhaus seine Benachrichtigungspflicht aus § 7 Abs. 2 Satz 2 SGB XI verletzt habe, was der Pflegekasse zuzurechnen sei.

Nach § 7 Abs. 2 SGB XI haben die Pflegekassen die Versicherten und ihre Angehörigen u.a. über die Leistungen der Pflegekasse zu informieren, insbesondere wird die Pflegekasse unverzüglich über die eingetretene Pflegebedürftigkeit informiert.

Der Kläger sei im Juli 2013 pflegebedürftig gewesen. Es sei davon auszugehen, dass seine Eltern bei entsprechender Beratung durch das Krankenhaus ihre Einwilligung zur Benachrichtigung der Pflegekasse erteilt und auf deren Aufklärung umgehend Pflegeleistungen beantragt hätten (Urteil des LSG NRW vom 22.11.2018, Az.: L 5 P 85/17).

Die von der Pflegekasse eingereichte Revision war erfolglos, das Bundessozialgericht bestätigte das Urteil des Landessozialgerichtes.
Das Bundessozialgericht führt aus:

„Verstöße gegen die hiernach vom Krankenhaus zu erfüllenden Informations- und Beratungs- pflichten muss sich eine Pflegekasse nach Regelungszweck und -systematik der Vorschriften zum Versorgungs- und Entlassmanagement wie eigene Beratungsfehler zurechnen lassen, soweit die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung betroffen ist. Die Pflegekassen sind zusätzlich zu Beratung und Auskunft (§§ 14 und 15 SGB I, § 7 Abs. 2 Satz 1 SGB XI) schon nach den allgemeinen Vorschriften verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass jeder Versicherte die ihm zustehenden Leistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I). Um das in der vom Gesetzgeber angestrebten frühzeitigen Weise für einen nahtlosen Übergang zur Pflege insbesondere im häuslichen Bereich zu ermöglichen (vgl. BT-Drucks 12/5262 S 91 f), sind Krankenhäuser und andere Leistungserbringer bereits bei Einführung der sozialen Pflegeversicherung verpflichtet worden, mit Einwilligung der Versicherten unverzüglich die zuständige Pflegekasse zu benachrichtigen, wenn sich der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet oder wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wird (§ 7 Abs. 2 Satz 2 SGB XI). Mit den Regelungen zum Versorgungs- und Entlassmanagement hat der Gesetzgeber diese Informations- und Beratungspflichten der Sache nach weiter ausgeformt und explizit zu einem Beratungsverfahren und Managementauftrag weiterentwickelt, das in Fällen des Übergangs von der stationären Krankenbehandlung in die pflegerische Versorgung für eine regelhafte Einbindung der Krankenhäuser in den Beratungsauftrag der Pflegekassen sorgen soll und auf dessen ordnungsgemäße Erfüllung die Versicherten in gleicher Weise Anspruch haben wie auf die Beratung durch die Pflegekassen selbst. Jedenfalls damit sind die Krankenhäuser insoweit vom Gesetzgeber im Sinne der Rechtsprechung zum Herstellungsanspruch partiell derart „arbeitsteilig“ in die Aufgabenerfüllung der Pflegekassen eingebunden worden, dass Beratungsfehler diesen wie eigene zuzurechnen sind.“

Dieses wichtige Urteil hat auch unmittelbare Auswirkungen auf ältere und pflegebedürftige Personen, die demnach ebenfalls einen Leistungsanspruch haben könnten, wenn eine Beantragung von Leistungen bei der Pflegekasse aufgrund mangelnder Aufklärung unterblieben ist.

Bundessozialgericht, Beschluss vom 17.06.2021 – B  3 P 5/19 R
Quelle: https://www.biva.de/urteile/pflegegeld-muss-rueckwirkend-gezahlt-werden-wenn-ueber-anspruch-nicht-aufgeklaert-wurde/

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 am: 08. April 2022, 16:53 
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16. Juli, 2021

BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern
Reservierungsgebühren für Heimplätze sind unzulässig


Karlsruhe/Bonn. In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute geklärt, dass ein Pflegeheimbetreiber keine Gebühr für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug in das Pflegeheim verlangen darf. Platz- und Reservierungsgebühren sind demnach nicht rechtens. „Ein Sieg für den Verbraucher“, bewertet Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes, die Entscheidung. Der Verbraucherschutzverein hatte das Urteil mit erstritten.

Der Kläger war zur Klärung der Frage vom Amtsgericht Kerpen über das Landgericht Köln bis vor den BGH gezogen. Unterstützt wurde er dabei vom BIVA-Pflegeschutzbund, der seinen Mitgliedern unter anderem beim Gang vor Gericht hilft, um grundsätzliche Sachverhalte zu klären.

Nun gab der BGH dem Kläger vollumfänglich Recht. Reservierungsgebühren seien mit dem geltenden Recht nicht vereinbar und damit unwirksam, urteilten die Karlsruher Richter. Pflegeheimbetreiber können eine Reservierungsgebühr vor Einzug nun nicht mehr verlangen, weil die entsprechende vertragliche Regelung über § 15 Abs. 1 WBVG, § 87 a SGB XI unwirksam ist.

Nebenbei klärte das Gericht außerdem die Frage, ob der zitierte Paragraf 87a SGB XI auch für privat versicherte Heimbewohner:innen gelte. Auch hierbei stärkte der BGH die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher: Die Schutzvorschriften der entsprechenden Sozialgesetze gelten demnach nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern betreffen auch Menschen, die privat pflegeversichert sind.

Für die Bewohnerinnen und Bewohner wird das Urteil große Konsequenzen haben. Entsprechende Klauseln in Heimverträgen sind nichtig. Auch wenn sie unterschrieben werden, ist man nicht zur Zahlung der Reservierungsgebühr verpflichtet.

Doch auch für Betroffene, die bereits gezahlt haben, hat es laut Stegger Auswirkungen: „Das Urteil bedeutet auch für laufende Verträge, dass die Reservierungsgebühr zurückgefordert werden kann.“ Da es sich dabei um einen gängige Praxis der Pflegeheimbetreiber handelt, betrifft das Urteil schätzungsweise zehntausende Verträge und die finanziellen Auswirkungen gehen in die Millionen. „Die Betroffenen haben diese Entlastung dringend nötig“, so Stegger vor dem Hintergrund ständig steigender Heimkosten. „Der Heimaufenthalt wird immer mehr zu einem Armutsrisiko. Es ist unerlässlich, jetzt einen effektiven Verbraucherschutz zu etablieren, damit die schwachen, pflegebedürftigen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht allein auf sich gestellt sind. Das heutige Urteil ist ein bedeutender Zwischenschritt auf dem Weg dorthin.“

Urteil vom 15. Juli 2021 – III ZR 225/20
Quelle: https://www.biva.de/presse/bgh-staerkt-verbraucherrechte-von-pflegeheimbewohnern/

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