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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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 am: 06. April 2021, 22:40 
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    Zitat

    Anforderungen an ein Gewaltpräventionskonzept


    Hilfe- und pflegebedürftige Menschen haben das Recht auf Wahrung ihrer Würde und körperlicher sowie seelischer Unversehrtheit. Leistungsanbieter sind entsprechend verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzern vor jeder Form der Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch zu treffen.

    Auf Landesebene wurde vom Land Bremen diesem Anspruch Rechnung getragen so dass in den §§1 und 12 Bremisches Wohn-und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) die Leistungsanbieter gefordert sind, Maßnahmen zu ergreifen.
    Die Anforderungen zur Gewaltprävention beziehen sich entsprechend des Gesetzes auf alle unterstützenden Wohnformen.

    Zur Umsetzung der Gewaltprävention muss:

    • 1. Eine durch den Leistungsanbieter benannte verantwortliche Person unter Beteiligung des Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirats benannt werden. Diese Person soll als Vertrauensperson vor Ort wirksam sein sowie Fachlichkeit zum Thema Gewaltprävention schaffen.
    • 2. Ein Gewaltpräventionskonzept erarbeitet werden.


    Die Anforderungen an eine Gewaltpräventionskonzeption wie sie sich aus dem gesetzlichen Anspruch des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes ergeben, werden in den folgenden Ausführungen konkretisiert, die Sie hier herunterladen können:


    Anforderungen an ein Gewaltpräventionskonzept in Wohn- und Unterstützungsangeboten (pdf, 545.8 KB)
    Quelle: https://www.soziales.bremen.de/soziales/detail.php?gsid=bremen69.c.100427.de - Stand 03/ 2021



    Zitat
    Sozialbehörde legt Handreichung zur Gewaltprävention in der Pflege vor

    Senatorin Stahmann: "Überlastungen frühzeitig erkennen und Schulungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten anbieten"

    26.03.2021 - Eine Handreichung zur Gewaltprävention in der Pflege legt die Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA) jetzt vor. Sie soll Einrichtungen dabei unterstützen, frühzeitig einen Rahmen zur Vermeidung von struktureller und personeller Gewalt zu entwickeln. "Gewalt in der Pflege hat viele Gesichter," sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann, in deren Behörde die WBA angesiedelt ist. "Wichtig ist, sich der Risiken bewusst zu sein und die Ursachen zu kennen. Dann können die Einrichtungen systematisch gegensteuern."

    Die Bedingungen in der Pflege seien oft nicht einfach, sagte die Senatorin, "die Arbeitszeit ist verdichtet, die Erwartungen sind hoch, und auch von Bewohnerinnen und Bewohnern kann Gewalt ausgehen". Dennoch seien strukturelle oder personelle Gewalt durch Pflegende nicht unabwendbar. Die nun von der WBA vorgelegte Handreichung formuliert die Anforderungen, die ein Gewaltpräventionskonzept in den Einrichtungen erfüllen muss. "Wir wollen für das Thema Gewalt sensibilisieren und Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag geben," sagte Senatorin Stahmann. Organisatorischen Abläufe müssten den Bedürfnissen der Pflegenden Rechnung tragen, Überlastungen frühzeitig erkannt werden und ein Raum existieren, in dem Gefühle offen kommuniziert werden können.

    "Oft wird Gewalt in den Einrichtungen gar nicht als solche wahrgenommen," sagte die Senatorin weiter. Das gelte besonders für strukturelle oder kulturelle Gewalt. Dazu gehöre zum Beispiel eine mangelhafte Diagnostik, mangelhafte Qualifizierung des Personals oder ein unzureichender Personalschlüssel. Formen struktureller Gewalt seien vielfältig: Wird das Inkontinenzmaterial zu selten gewechselt, zu spät auf die Klingel reagiert, stehen die Mahlzeiten nur in sehr engen Zeitfenstern zur Verfügung oder werden kulturelle Essgewohnheiten missachtet – "all das sind Formen von Gewalt, denen eine Pflegeeinrichtung begegnen kann und muss," sagte Senatorin Stahmann.

    Offenkundiger seien die Formen der unmittelbaren Gewalt zwischen Personen. Dazu gehören nicht nur Drohungen oder Schläge, sondern auch bloßstellende oder beschämende Behandlung, Zwangsmedikation, das Verweigern schmerzlinder oder anderer Medikamente, Vernachlässigung, demütigende Behandlung, oder Symptome von Schmerz und Krankheit nicht ernst zu nehmen.

    "Ein Gewaltpräventionskonzept muss zunächst die Ursachen bewusst machen," betonte die Senatorin. Das können sein: Überlastung, Vorurteile, fehlende Empathie oder Fachlichkeit, das Fehlen sozialer Kontrolle, starre, normierte Arbeitsabläufe, eine mangelhafte Führungs- oder Kommunikationskultur, unzureichende Personalplanung, ein schlechtes Betriebsklima oder ein eingeschränktes Menschenbild etwa gegenüber Menschen aus anderen Kulturen.

    Pflegeeinrichtungen sollten daher mit regelmäßigen Fortbildungen zum Thema Gewalt sensibilisieren und eine feste Ansprechperson zur Gewaltprävention benennen. Wichtige Maßnahmen der Gewaltprävention seien zudem ein betriebliches Gesundheitsmanagement, eine ausreichende Schichtbesetzung mit Fachpersonal, die Vermeidung einer hohen Fluktuation durch gute Personalbindung sowie die Vernetzung mit den Angeboten im Stadtteil, etwa mit Arbeitskreisen und Verbänden.

    Wenn es zu gewalttätigen Übergriffen kommt, müssen die Vorkommnisse dokumentiert und konsequent aufgearbeitet werden. Dabei seien mindestens die Wohn- und Betreuungsaufsicht – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – auch die Polizei oder ein Arzt einzuschalten.

    "Der Anspruch auf Schutz vor Gewalt fußt auf unserer Verfassung, nach der die menschliche Würde unantastbar ist," sagte Senatorin Stahmann. "In keinem Lebensabschnitt ist der Mensch angewiesen auf so umfassende Unterstützung wie in der Pflegeeinrichtung. Die Gewaltprävention muss daher einen hohen Stellenwert haben."
    Quelle: https://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=355166&asl=bremen02.c.732.de

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     am: 06. April 2021, 21:47 
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    Zahl der Fälle mehr als verdoppelt
    Mehr Gewalt in Bremer Pflegeheimen

    von Sabine Doll 04.04.2021

    Die Zahl der Straftaten in Bremer Pflegeheimen wegen Gewalt hat sich 2020 mehr als verdoppelt. Die CDU fordert Kontrollen und Präventionskonzepte. Die Sozialbehörde weist die Vorwürfe zurück.

    Im Corona-Jahr 2020 hat sich die Zahl der angezeigten Straftaten von Pflegeheim-Bewohnern oder deren Angehörigen gegen Einrichtungen mehr als verdoppelt: 2019 wurden 29 Straftaten angezeigt, im vergangenen Jahr waren es 75. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hervor. Die Straftaten werden in der polizeilichen Kriminalstatik ausgewiesen. Besonders stark fällt der Anstieg demnach im Bereich persönlicher Freiheitsberaubung und fahrlässiger Körperverletzung mit 59 Fällen aus – die meisten entfallen auf Freiheitsberaubung. Eine Zunahme gab es auch bei Sexualdelikten, von vier auf zwölf Fälle – ebenso bei Straftaten gegen das Leben von einem auf vier Fälle.

    Die CDU bezeichnet die Entwicklung als „erschreckend“ und „alarmierend“. Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Sigrid Grönert, macht unter anderem fehlende Kontrollen in den Einrichtungen verantwortlich: Seit Herbst vergangenen Jahres seien die gesetzlichen Regelprüfungen, die sowohl angekündigt als unangekündigt erfolgen müssten, wieder erlaubt. Die weitgehende Durchimpfung von Bewohnerinnen und Bewohnern lasse Kontrollen auch wieder zu. „Spätestens jetzt müssen die Regelprüfungen, von denen schon 2019 gerade einmal zwei über alle 190 stationären Einrichtungen Bremens hinweg stattgefunden haben, wieder aufgenommen werden“, fordert Grönert.

    Den Anstieg der Straftaten insbesondere im Bereich Freiheitsberaubung führt die Sozialbehörde vor allem auf Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mit Quarantäne und Kohortenbildung sowie Kontakteinschränkungen zurück, sagt Bernd Schneider, Sprecher von Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne). Menschen mit Demenz etwa fehle häufig die Einsichtsfähigkeit. „Da ist es vorgekommen, dass Einrichtungen zu weit gegangen sind in ihren Maßnahmen der Kontaktbeschränkung“, so Schneider.

    Eine weitere Erklärung sei, dass die Sensibilität für das Thema Gewalt grundsätzlich gestiegen sein. Auch verbale und strukturelle Gewalt würden als solche wahrgenommen und gemeldet. „Das kann etwas ganz Subtiles sein, wie die Bremse am Rollstuhl festzustellen oder ein ruppiger Umgangston“, nennt der Sprecher als Beispiele. Auch die Betreuungssituation sei herausfordernder. Der Anteil an dementen Bewohnerinnen und Bewohnern nehme zu, das Personal in den meisten Einrichtungen sei knapp. „Das begünstigt das Entstehen von Spannungen, die sich auch in verbaler, psychischer oder auch körperlicher Gewalt entladen können.“

    Bremer Behörde: Heime werden kontrolliert *


    Den Vorwurf, es gebe keine Kontrollen mehr in den Einrichtungen, weist der Sprecher zurück. Die CDU erwecke einen falschen Eindruck, wenn sie nur die Regelkontrollen in den Blick nehme, denn diese seien nur ein Bestandteil, betont Schneider. „Über das Jahr gesehen findet praktisch in jeder Einrichtung mindestens einmal im Jahr eine Anlasskontrolle statt.“ Jede dieser Kontrollen sei so angelegt, dass sie die jeweilige Einrichtung umfassender prüfe als nur nach dem jeweiligen Anlass erforderlich. So werde etwa bei einer Beschwerde über unzureichende Pflege einer Bewohnerin oder eines Bewohners das gesamte Umfeld kontrolliert, ebenso der Personaleinsatz und der Dienstplan für die Stationen. Schneider: „Der Verpflichtung zu Regelkontrollen kommt die Wohn- und Betreuungsaufsicht durch vertiefte Anlasskontrollen faktisch nach.“ Regelkontrollen einmal im Jahr könnten Gewaltvorkommnisse zudem nicht verhindern. Entscheidend sei ein Gewaltschutzkonzept, dazu habe die Wohn- und Betreuungsaufsicht vor Kurzem einen Leitfaden für die Einrichtungen vorgelegt.

    Das reicht der CDU nicht: Der Anstieg der Straftaten offenbare einen „großen Mangel an Gewaltprävention“. Seit 2018 müsse jede bremische Pflegeeinrichtung ein Konzept und Beauftragte zur Gewaltprävention benannt haben, das sei gesetzlich geregelt. „Das scheint in der Praxis aber überhaupt nicht zu funktionieren“, kritisiert Grönert. „Die Wohn- und Betreuungsaufsicht soll die Einrichtungen bei der Erarbeitung der Konzepte unterstützen und diese dann in ihren ordnungsrechtlichen Prüfungen erfragen und bewerten, wobei diese Prüfungen aber schon seit Ende 2018 faktisch nicht mehr stattgefunden haben.“ Der jetzt vorgelegte Leitfaden, der die Einrichtungen bei den Konzepten zur Gewaltprävention unterstützen soll, könne den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht akut helfen.

    Zur Sache

    Leitfaden zum Gewaltschutz

    Die bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA), die der Sozialbehörde zugeordnet ist, hat vor zwei Wochen eine Handreichung zur Gewaltprävention in Wohn- und Unterstützungsangeboten vorgelegt. Sie soll die Einrichtungen bei der Umsetzung unterstützen. „Wichtig ist, sich der Risiken bewusst zu sein und die Ursachen zu kennen. Dann können die Einrichtungen systematisch gegensteuern“, betonte  Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) in einer Mitteilung. Die gesetzliche Verpflichtung für ein Gewaltpräventionskonzept und die Benennung von Beauftragten ist seit dem 16. Dezember 2018 gesetzlich vorgeschrieben.

    Gewalt habe viele Gesichter, so Stahmann. Neben der unmittelbaren Gewalt zwischen Personen gebe es auch strukturelle und kulturelle Gewalt. Beispiele dafür seien mangelhafte Diagnostik, ein unzureichender Personalschlüssel, zu spätes Reagieren auf die Klingel oder zu seltenes Wechseln des Inkontinenzmaterials. „Oft wird Gewalt in den Einrichtungen gar nicht als solche wahrgenommen“, so Stahmann. Die Handreichung solle für das Thema sensibilisieren und konkrete Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag geben. Neben einem Konzept und der Benennung von Beauftragten sollen die Einrichtungen ihre Beschäftigten zudem regelmäßig in Fortbildungen zum Thema Gewaltprävention schulen.

    Komme es zu gewalttätigen Übergriffen, müssten die Vorkommnisse dokumentiert und konsequent aufgearbeitet werden. Dabei seien mindestens die Wohn- und Betreuungsaufsicht – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – auch die Polizei oder ein Arzt einzuschalten, heißt es in der Mitteilung. Der Leitfaden kann auf der Internetseite soziales.bremen.de (Stichwortsuche nach: Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht) heruntergeladen werden.
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-mehr-gewalt-in-bremer-pflegeheimen-_arid,1968139.html

    HINWEIS: Weitere Infos + Literaturhinweise finden Sie unter
    http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=192.0



    Pflegebedürftige Menschen in Bremer Pflegeeinrichtungen zahlen viel, für unzureichende Leistung - Siehe dazu auch
    Pflegerische Versorgung in Bremer Heimen seit vielen Jahren schlecht [>>]

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     am: 03. April 2021, 00:10 
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    Donnerstag, 01. April 2021
    Osterbesuche in den meisten Pflegeheimen möglich – trotz unnötiger Beschränkungen

    Bonn. Am zweiten Osterfest in der Corona-Pandemie werden viele Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner Besuch erhalten, nachdem die Mehrheit von ihnen mittlerweile geimpft ist. Dennoch verbleiben vielfach belastende Beschränkungen bei Besuchen. Das kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Gegenüber allein lebenden alten Menschen werden viele Altenheimbewohner weiterhin ohne nachvollziehbare Gründe an freien Besuchsentscheidungen gehindert. Das ergab die jüngste Online-Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes, an der bisher mehr als 1.000 Betroffene teilgenommen haben.

    Rund 30 Prozent der Umfrageteilnehmer dürfen wieder täglich Besuch erhalten und fast 40 Prozent mehrmals die Woche. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber Herbst 2020, als nur etwa 17 Prozent täglich besucht werden durften, wie eine frühere Umfrage ergeben hatte. Auch dürfen mittlerweile über 70 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner auf ihren Zimmern Besuch erhalten. Erfreulich ist auch, dass inzwischen in über 80 Prozent der Fälle keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung mehr bei den Besuchen anwesend sind und damit für diese Menschen wieder Vertraulichkeit gewährleistet ist.

    Leider bedeutet dies im Umkehrschluss, dass offenbar immer noch etwa 30 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner zu Ostern keinen oder kaum Besuch erhalten können. Einer der Gründe dürfte sein, dass vielfach an den Ostertagen aus Personalmangel weniger Tests in den Einrichtungen durchgeführt werden können und Besuche ohne Tests nicht möglich sind.

    Rund 20 Prozent der Befragten gaben an, dass in den Einrichtungen nach wie vor Kontrollen durch anwesendes Personal bei Besuchen als notwendig erachtet werden. Bei einen Drittel dürfen Besuche nur in einem Besuchszimmer stattfinden unter Verzicht auf Privatheit. Kritisch sieht der BIVA-Pflegeschutzbund auch, dass bei 60 Prozent die Besuchszeit nicht länger als eine Stunde dauern darf. „Eine entspannte Besuchsatmosphäre, wie man sie sich gerade zu Ostern wünscht, kann unter Zeitdruck nicht entstehen“, sagt Stegger und fordert an den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner orientierte, nachvollziehbare und einheitliche Besuchsregelungen in allen stationären Einrichtungen.
    Quelle: https://www.biva.de/osterbesuche-in-den-meisten-pflegeheimen-moeglich-trotz-unnoetiger-beschraenkungen/ - 01.04.2021

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     am: 02. April 2021, 23:50 
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      Zitat
      Bewohner zeigen Pflegeheime in Bremen häufiger an – auch wegen Corona

      • 2019 gab es 29 Anzeigen, 2020 stiegt die Zahl auf 75
      • Häufig beklagten Bewohner Freiheitsberaubung
      • Bremer CDU fordert mehr Kontrollen


      In Bremen gibt es mehr Anzeigen von Bewohnern gegen Pflegeeinrichtungen. Laut Polizei-Statistik gab es im Jahr vor der Corona-Pandemie noch 29 Fälle, vergangenes Jahr kletterte die Zahl auf 75. Die Bremer CDU hatte dazu eine Anfrage im Parlament gestellt und jetzt die Antworten vom Senat bekommen.

      Zitat
      "Beim Durchsetzen von Quarantäneregeln ist es vorgekommen, dass Einrichtungen zu weit gegangen sind."
          Sozialbehörde Bremen

      Meistens geht es um Freiheitsberaubung. 59 Mal erstatteten Heim-Bewohner oder Angehörige deswegen vergangenes Jahr Anzeige. Laut Sozialbehörde ist dieses auch auf die Corona-Maßnahmen zurückzuführen. "Beim Durchsetzen von Quarantäneregeln ist es vorgekommen, dass Einrichtungen zu weit gegangen sind", sagt ein Sprecher der Sozialbehörde zu buten un binnen.

      Jedes Heim wird im Schnitt einmal im Jahr kontrolliert *

      Die CDU fordert, dass die Behörden die gesetzlichen Regelkontrollen in den Heimen wieder durchführen. Laut CDU-Sozialpolitikerin Sigrid Grönert seien die seit Herbst wieder erlaubt, werden aber nicht gemacht. Ein Vorwurf, den die Sozialbehörde so nicht stehen lassen will: Regelkontrollen seien nur ein Teil aller Kontrollen, heißt es. Viel öfter gebe es sogenannte Anlasskontrollen, also wenn sich jemand beschwert. Und diese finden im Schnitt einmal im Jahr in jeder Einrichtung statt.
      Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/anzeigen-pflegeheime-bremen-corona-100.html - 01.04.2021



      * HINWEIS: Irreführende Aussage der Sozialbehörde
      Die Aussage der Sozialbehörde, dass die Bremer Pflegeheime einmal im Jahr kontrolliert werden, ist in der Form mindestens missverständlich! Siehe folgende Infos:

      Zitat
      Bremen kommt mit vorgeschriebenen Prüfungen nicht nach
      In Bremen sind nach Panorama 3 Recherchen die Prüfquoten ähnlich schlecht wie in Hamburg. Für das Jahr 2017 hat die Stadt noch keine Angaben gemacht. Aber im Jahr 2016 sind von 191 vorgeschriebenen Regelprüfungen nur 46 durchgeführt worden, das ist eine Prüfquote von 24 Prozent. ...
      Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/info/Pflegereport-Maengel-bei-der-Heimkontrolle,pflege816.html -  Stand: 20.03.2018

      Das Bremer Weser-Kurier berichtete mehr als zwei Jahre später am 22.06.2020:
      Zitat
      Koaliton kippt Pläne des Senat
      Heimaufsicht bekommt nun doch vier Stellen

      Koalitionsfraktionen kippen Plan des Senats, der im Haushalt nur eine zusätzliche Kraft vorgesehen hatte

      Erst Ende 2020 erfolgten erste Neueinstellungen. Es dürfte also während der bis heute andauernden Corona-Pandemie und den damit verbundenen vielfältigen Aufklärungs- und Beratungsaktivitäten der Heimaufsicht sowie den vielen Beschwerden von Angehörigen faktisch keine jährlichen Standard-Überprüfungen der mehr als 100 Heime in Bremen gegeben haben.

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       am: 19. März 2021, 01:05 
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      Geimpfte Bewohner im Lockdown
      Lockerungen in Pflegeheimen lassen auf sich warten


      von Timo Thalmann 18.03.2021


      In der stationären Pflege gelten weiterhin strenge Corona-Regeln. Dabei ist in diesem Bereich inzwischen die Mehrzahl der Menschen geimpft. Die Forderung nach Öffnungen mehren sich.

      Während erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen für den Einzelhandel, an Schulen und bei privaten Kontakten derzeit realisiert werden, gelten für die stationären Pflegeeinrichtungen weiterhin alle Einschränkungen, so wie sie die Verordnung vom 11. Februar festgelegt hat. Das bedeutet: Besucher müssen sich registrieren, nach Möglichkeit sollen zuvor Schnelltests gemacht werden und medizinische Maske sowie Mindestabstand sind ohnehin obligatorisch.

      Im Alltag sehen die konkreten Hygienekonzepte teilweise noch weitere Einschränkungen vor: Besuche werden etwa durchgehend von Pflegekräften begleitet und weil das Personal bindet, gibt es nur zugeteilte Besuchstermine. Aber auch innerhalb der Einrichtungen gelten weiterhin Einschränkungen: Veranstaltungen bleiben ausgesetzt und in manchen Häusern ist die Bewegungsfreiheit der Bewohner und Besucher auf den jeweiligen Flur, das jeweilige Stockwerk begrenzt. So soll im Infektionsfall eine schnelle Ausbreitung des Virus unterbunden werden.

      „Viele Einrichtungen legen die Regeln oft restriktiv aus, weil sie fürchten, mit einer zu lockeren Ausgestaltung das Leben ihrer Bewohnerinnen und Bewohner zu gefährden“, sagt Bernd Schneider, Sprecher des Sozialressorts. Das sei zwar nachvollziehbar, dürfe aber nicht dazu führen, dass den Menschen Rechte verwehrt würden.

      Dazu kommt: In den stationären Pflegeeinrichtungen sind die Impfungen der Bewohner mit sehr hohen Quoten nahezu abgeschlossen. Auch das Pflegepersonal ist inzwischen überwiegend geimpft. „Dass die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen darum nicht in ihren Alltag zurückkehren können, ist nicht nachzuvollziehen. Das Miteinander in den Einrichtungen muss endlich wieder ermöglicht und auch die Besuchsregelungen müssen schrittweise gelockert werden“, fordert darum Sigrid Grönert, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

      Eine Forderung, die im zuständigen Sozialressort prinzipiell geteilt wird. „Auch wir sind der Auffassung, dass angesichts der vielen geimpften Menschen in den Einrichtungen die sozialen Kontakte erleichtert werden sollten“, sagt Schneider. Zugleich verweist er aber auch auf die Risiken, die mit einer Öffnung verbunden seien, und die sich durch die schnelle Verbreitung der britischen Variante B117 verschärften. „Darum sind wir über die Frage von Lockerungen im andauernden Austausch mit dem Gesundheitsressort.“ Letztlich müsse darüber der Senat befinden. „Dabei werden sicherlich die Verabredungen in der Konferenz der Ministerpräsidenten am 22. März eine Rolle spielen“, lautet die Einschätzung des Sprechers. Mindestens bis dahin bleibt es bei den bestehenden Einschränkungen.

      Für Timm Klöpper von der Geschäftsführung der Convivo-Gruppe bedeutet das aktuell eine unübersichtliche Situation. Das private Bremer Pflegeunternehmen betreibt 54 Häuser in elf Bundesländern mit deutlichem Schwerpunkt in Bremen und Niedersachsen. „Wir haben momentan wieder einen sehr ausgeprägten Flickenteppich bei der Frage, was wo erlaubt ist“, sagt er. Nordrhein-Westfalen beispielsweise habe seit 13. März die Beschränkungen weitgehend aufgehoben. Für geimpfte Bewohner sind die Abstandsregeln gestrichen und es dürfen bis zu fünf Besucher aus zwei Hausständen gleichzeitig kommen. Allerdings müssen die Gäste weiterhin registriert werden und es gilt prinzipiell Maskenpflicht. „Und so müssen wir in elf Ländern die Änderungen im Detail im Auge behalten“, sagt Klöpper.

      Aus seiner Sicht wäre schon viel gewonnen, wenn zumindest überall wieder interne Veranstaltungen in den Einrichtungen zugelassen wären. „Das würde die Lebensqualität der Bewohner erheblich verbessern.“ Schon die Eröffnung zahlreicher Frisörsalons Anfang März, die teilweise direkt in den Einrichtungen arbeiteten, habe die Stimmung deutlich angehoben. Dass es bei Besuchsregelungen hingegen abhängig vom lokalen Infektionsgeschehen weiterhin Unterschiede gebe, findet das Verständnis des Pflegeheimbetreibers.
      Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-lockerungen-in-pflegeheimen-lassen-auf-sich-warten-_arid,1965378.html



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      Geimpfte Heimbewohner bleiben isoliert –
      Länder weiter untätig


      Bonn. Die leidgeprüften Altenheimbewohnerinnen und -bewohner bleiben auch weiterhin isoliert und teilweise von der Außenwelt abgeschottet – selbst dann, wenn beide Impfungen erfolgt sind und sie den vollen Impfschutz erreicht haben. Das ergab jetzt eine Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes e.V. Für die Aufhebung der Isolierung von Pflegeheimbewohnern nach Erreichen des vollen Impfschutzes hatte sich jüngst der Ethikrat ausgesprochen. Doch die Bundesländer haben es bisher versäumt, die geltenden Schutzverordnungen für Heime in diesem Sinne anzupassen. Weiterhin leiden Tausende alte Menschen, die durch die Impfung vor Ansteckung geschützt sind, an der sozialen Isolierung durch Besuchsbeschränkungen.

      Die deutschlandweite Online-Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes hat ergeben, dass sich bei 80 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits vollständig geimpft wurden, die Besuchssituation nicht gebessert hat bzw. die Beschränkungen nicht aufgehoben wurden. Im Gegenteil: Bei 10 Prozent der Befragten wurden die Schutzmaßnahmen sogar verschärft.

      „Ein erschütterndes Bild zeichnet diese Umfrage und weist auf die Schwerfälligkeit der verantwortlichen Behörden und die Verunsicherung der Einrichtungen hin“, kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Die Länder müssen umgehend handeln, damit die Menschen in Alten- und Pflegeheimen nicht länger unter Isolation leiden müssen.“ Schließlich gehe es hierbei nicht um Privilegien für Geimpfte, sondern lediglich für einen besonders betroffenen Personenkreis um die Rückkehr zu den allgemeinen Einschränkungen, wie sie für alle gelten.
      Quelle: https://www.biva.de/umfrage-geimpfte-heimbewohner-bleiben-isoliert/, 23.02.2021/

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       am: 05. März 2021, 01:17 
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      Geimpfte Heimbewohner bleiben isoliert –
      Länder weiter untätig


      Bonn. Die leidgeprüften Altenheimbewohnerinnen und -bewohner bleiben auch weiterhin isoliert und teilweise von der Außenwelt abgeschottet – selbst dann, wenn beide Impfungen erfolgt sind und sie den vollen Impfschutz erreicht haben. Das ergab jetzt eine Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes e.V. Für die Aufhebung der Isolierung von Pflegeheimbewohnern nach Erreichen des vollen Impfschutzes hatte sich jüngst der Ethikrat ausgesprochen. Doch die Bundesländer haben es bisher versäumt, die geltenden Schutzverordnungen für Heime in diesem Sinne anzupassen. Weiterhin leiden Tausende alte Menschen, die durch die Impfung vor Ansteckung geschützt sind, an der sozialen Isolierung durch Besuchsbeschränkungen.

      Die deutschlandweite Online-Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes hat ergeben, dass sich bei 80 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits vollständig geimpft wurden, die Besuchssituation nicht gebessert hat bzw. die Beschränkungen nicht aufgehoben wurden. Im Gegenteil: Bei 10 Prozent der Befragten wurden die Schutzmaßnahmen sogar verschärft.

      „Ein erschütterndes Bild zeichnet diese Umfrage und weist auf die Schwerfälligkeit der verantwortlichen Behörden und die Verunsicherung der Einrichtungen hin“, kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Die Länder müssen umgehend handeln, damit die Menschen in Alten- und Pflegeheimen nicht länger unter Isolation leiden müssen.“ Schließlich gehe es hierbei nicht um Privilegien für Geimpfte, sondern lediglich für einen besonders betroffenen Personenkreis um die Rückkehr zu den allgemeinen Einschränkungen, wie sie für alle gelten.
      Quelle: https://www.biva.de/umfrage-geimpfte-heimbewohner-bleiben-isoliert/, 23.02.2021/

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       am: 03. März 2021, 02:21 
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      Eskalation beim Pflegeheimbetreiber
      Betriebsräten der Residenzgruppe soll gekündigt werden

      von Timo Thalmann 24.02.2021

      Weil sich Unternehmen und Betriebsrat nicht einig werden, will die Residenz-Gruppe die Arbeitnehmervertreter entlassen. Die Gewerkschaft Verdi spricht von einem völlig absurden und unhaltbaren Vorgehen.

      Mit zahlreichen Vorwürfen ihres Arbeitgebers sieht sich der Gesamtbetriebsrat der Senioren Wohnpark-Weser GmbH konfrontiert. Das Unternehmen aus Weyhe betreibt unter dem Namen Residenz-Gruppe in ganz Nordwestdeutschland 40 Pflegeheime, unter anderem an sechs Standorten in Bremen mit insgesamt über 400 Pflegeplätzen. Der Gesamtbetriebsrat vertritt rund 2500 Mitarbeiter.

      Gegenüber allen vier Gesamtbetriebsratsangehörigen wird derzeit die Kündigung betrieben. Das Unternehmen hat dazu eine sogenannte Zustimmungsersetzung beim Arbeitsgericht beantragt, weil der Betriebsrat seine Zustimmung zu den Kündigungen verweigert. Ein erster Gütetermin für eine Einigung ohne Gerichtsverfahren in der vorigen Woche am Bremer Arbeitsgericht endete mit der Festsetzung eines Prozesstermins am 27. April für die Betriebsratsvorsitzende. Weitere Verfahren für die übrigen Betriebsräte werden im März vor dem Arbeitsgericht Osnabrück eröffnet.

      Am Tag nach dem gescheiterten Gütetermin hat die Senioren Wohnpark-Weser GmbH den betroffenen Mitarbeiterinnen Hausverbot erteilt und angekündigt, ab April keine Gehälter mehr zu bezahlen. Auch die Teilnahme an Betriebsratssitzungen wurde untersagt. Das Unternehmen rechtfertigt diesen Schritt mit dem Verdacht auf „herabsetzende Äußerungen und unwahre Tatsachenbehauptungen über uns gegenüber Dritten“, wie es auf Anfrage des WESER-KURIER mitteilt.

      Vorwurf der Zermürbungstaktik

      „Ein solches Verhalten auf Arbeitgeberseite habe ich in 45 Jahren als Arbeitsrechtler nicht erlebt“, sagt der Bremer Rechtsanwalt Michael Nacken, der die Betriebsratsvorsitzende vertritt und dem Unternehmen Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz vorwirft. Wie auch Kerstin Bringmann von der Gewerkschaft Verdi sieht er eine Zermürbungstaktik, um die Betriebsräte loszuwerden. „Es geht dem Arbeitgeber offenbar darum, ein Zeichen zu setzen, um alle, die sich engagieren und für ihre Interessen eintreten, zum Schweigen zu bringen“, sagt Bringmann. Genau dies wertet die Senioren Wohnpark-Weser GmbH allerdings als die „herabsetzende Äußerung“, mit der sie nun die geplanten Kündigungen rechtfertigt.

      Aus Gewerkschaftssicht berührt der Vorgang die Grundsatzfrage der Mitbestimmung, sodass zahlreiche Solidaritätsbekundungen für die betroffenen Betriebsräte veröffentlicht wurden, unter anderem von der IG Metall und der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft. In der vergangenen Woche hat Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) mit den betroffenen Betriebsräten gesprochen und kommentiert, er sei entsetzt über das Vorgehen des Arbeitgebers.

      Verdacht auf Falschaussage

      Juristisch beurteilt Nacken die Chancen der Senioren Wohnpark-Weser GmbH als aussichtslos, den Betriebsrat und die Betriebsräte zu kündigen. Entzündet hat sich der Konflikt unter anderem am Plan des Unternehmens, die Software Citrix einzuführen. Weil diese grundsätzlich geeignet ist, die Arbeitnehmer zu überwachen, hielt der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung für notwendig. Das Unternehmen war der Ansicht, dass der Gebrauch von Citrix bereits in einer vorhandenen Vereinbarung geregelt ist und verweigerte Verhandlungen.

      Darum haben die Arbeitnehmervertreter beim Arbeitsgericht Bremen eine Einigungsstelle beantragt. Mit einem neutralen Vorsitzenden – zumeist ein Arbeitsrichter – spielt sie die Rolle eines innerbetrieblichen Schlichters. Die Geschäftsführung der Senioren Wohnpark-Weser GmbH hat gegen eine solche Einigungsstelle geklagt, hat aber durch alle Instanzen bis zum Landesarbeitsgericht Bremen verloren.

      Aussagen der Betriebsräte in diesem Verfahren sind nun der Anlass für das Kündigungsvorhaben. Sebastian Hollatz, Geschäftsführer der Senioren Wohnpark-Weser GmbH spricht in einer Stellungnahme von „möglicherweise unwahren Behauptungen über Betriebsratskollegen“ die vor Gericht mit Urkunden belegt worden seien, „deren Herkunft und Tatsachengehalt wir für mehr als zweifelhaft halten". Dies sei ein „massiver Vertrauensbruch“.

      Zugleich betreibt das Unternehmen die Auflösung des Betriebsrates-Nord, der die Belegschaft von 22 der insgesamt 40 Pflegeheime vertritt. Hollatz begründet diesen Schritt mit „groben Pflichtverletzungen“ des Gremiums, unter anderem weil der Betriebsrat „es unterlässt, eine Erklärung abzugeben, aus einer Gerichtsentscheidung keine Rechte mehr herzuleiten zu wollen.“ Diese Erklärung wird vom Arbeitgeber gefordert, weil die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts pro Einigungsstelle auf „möglicherweise wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Gericht“ beruht.
      Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-betriebsraeten-der-residenzgruppe-soll-gekuendigt-werden-_arid,1961298.html

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       am: 03. März 2021, 02:13 
      Begonnen von admin - Letzter Beitrag von admin
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      Betriebsrat-Kündigung vor Gericht
      Ein bizarres Verfahren

      Die Residenz-Gruppe will eine Bremer Betriebsratsvorsitzende los werden. Bei der Güteverhandlung kritisiert die Richterin die Argumentation.


      von Lotta Drügemöller, taz Nord/Bremen, 18.02.2021

      BREMEN taz | Der Pflegeheimbetreiber Residenz-Gruppe fährt große Kaliber auf: Der Betriebsratsvorsitzenden der Pflegeeinrichtung „Senioren Wohnpark Weser“ in Arsten soll fristlos gekündigt werden, drei weiteren Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats der Residenz-Gruppe für Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ebenso. Die Geschäftsführung droht außerdem damit, ihnen kein Gehalt mehr zu zahlen, und hat ein Hausverbot ausgesprochen.

      Rechtskräftig ist all das nicht: Der Kündigung eines Betriebsratsmitglieds hätte der Betriebsrat zustimmen müssen; vor dem Arbeitsgericht soll mit einem Verfahren entschieden werden, ob diese Zustimmung ausnahmsweise ersetzt werden kann. Am Dienstag fand die vorgeschaltete Güteverhandlung statt.

      Hoffnungen auf Erfolg dürfte sich der Arbeitgeber dabei nicht machen. Denn eine fristlose Kündigung darf nur aus einem wichtigen Grund erfolgen: Diebstahl wäre ein klassischer Fall. Der Arbeitgeber wirft den Vieren aber im Wesentlichen Protokollfehler und Lügen vor: Eine protokollierte Sitzung habe in Wahrheit gar nicht stattgefunden, mutmaßt die Geschäftsführung; schließlich habe eines der Mitglieder später keine Reisekostenabrechnung dazu vorgelegt.

      Vor allem aber, so der Anwalt der Arbeitgeberseite, Franz Michael Koch, habe der Betriebsrat „fast schon inflationär“ Betriebsratsmitglieder bei Sitzungen als unentschuldigt fehlend gemeldet, obwohl diese nur verhindert gewesen seien. Das sei „unkollegial“ und ein „völliger Vertrauensbruch“. „So ein Verhalten ist nicht tolerierbar.“

      Kündigung als Zermürbetaktik

      „Es ist bizarr, dass Sie sich hier zum Anwalt der Betriebsratskollegen machen wollen“, meint Anwalt Michael Nacken als Vertreter des Betriebsrats dazu. Tatsächlich sei das Protokoll korrekt geführt worden: Fehle ein Betriebsratsmitglied bei einer Sitzung, ohne zuvor Bescheid gesagt zu haben, werde das Mitglied standardmäßig als „unentschuldigt fehlend“ eingetragen. „Das ist sogar dann der Fall, wenn jemand ins Koma gefallen ist und nicht absagen konnte“, erklärt Nacken.

      Auch Richterin Sarah Bogner kritisierte während der Verhandlung die Argumentation. „Wenn überhaupt, haben wir hier einen Anfangsverdacht“, so Bogner. „Für eine Kündigung bräuchten wir aber einen dringenden Tatverdacht. Das wird hier nicht ganz leicht.“ Ihr werde nicht ganz klar, was der Arbeitgeber mit dem Verfahren eigentlich bezwecke.

      Eine mögliche Erklärung liefert Elmar Wigand vom Verein „Arbeitsunrecht in Deutschland“: „Es geht dem Betrieb nicht darum, ein Verfahren zu gewinnen“, so der Sprecher des Vereins. „Die Strategie solcher Unternehmen ist es stattdessen, Betriebsräte durch im Kern unsinnige Verfahren zu zermürben und von anderen wichtigen Aufgaben abzulenken.“

      Die Betriebsratsmitglieder seien sozial von den Unternehmen und der Stimmung in der Belegschaft abhängig. Die Drohungen und langwierigen Prozesse könnten sie in die Aufgabe treiben. „Dass die Arbeitsgerichte dieses Spiel mitspielen, ärgert uns seit Jahren“, so Wigand. Verhandlungen dauerten viel zu lang, Güteverhandlungen dürfe es laut Wigand in diesen Fällen gar nicht geben.

      Im Bremer Fall folgt im April der eigentliche Prozessauftakt. Den Vorschlag des Betriebsrats zur Einigung über eine Mediation hat der Arbeitgeber im Güteverfahren am Dienstag abgelehnt. Nicht ohne eine eigene Idee zu unterbreiten – das Verfahren könne ganz einfach beendet werden, so Koch: durch die Entlassung der vier Gesamtbetriebsratsvorsitzenden.
      Quelle: https://taz.de/Betriebsrat-Kuendigung-vor-Gericht/!5747307/



      Zitat
      Betriebsratskündigung im Pflegeheim:
      „Die wollen ein Zeichen setzen“

      Der Pflegeheimbetreiber Residenz-Gruppe kündigt seinen Bremer Betriebsratsvorsitzenden. Der Fall kann einem größeren Muster zugeordnet werden.


      von Lotta Drügemöller, taz Nord/Bremen, 16.02.2021

      BREMEN taz | „Betriebsräte sind auch für uns das gewählte und vor allem wichtige Gremium, welches die Interessen der von uns sehr geschätzten Mitarbeiter vertreten sollte“, schreibt die Pressestelle der Residenz-Gruppe auf Nachfrage der taz. In Bremen und mittlerweile auch in den Betrieben in Niedersachsen/ Nordrhein-Westfalen versucht die Pflegeheim-Kette momentan aber, ihren Betriebsrat möglichst schnell und restlos loszuwerden – zum einen durch Auflösung eines Bremer Betriebsrats, zum anderen durch fristlose Kündigung.

      Ursprünglich sollte nur die Bremer Betriebsratsvorsitzende und zugleich Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats für Bremen und Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen entlassen werden; sie bekam ihre Kündigung am Tag vor Weihnachten zugestellt. Mittlerweile haben auch die drei anderen Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats fristlose Kündigungen erhalten. Der Betriebsrat in Bremen wird zudem mit Auflösung bedroht.

      „Grobe Pflichtverletzung“ wirft Sebastian Hollatz, Geschäftsführer in Weyhe, Mitte Januar in einem Rundschreiben an die Beschäftigten den Be­triebs­rats­ver­tre­te­r*in­nen vor. Die sei so gravierend, dass man sich zur Kündigung „gezwungen gesehen“ habe.

      Das Vergehen laut Geschäftsführung: Der Betriebsrat habe „über einzelne Betriebsratsmitglieder behauptet“, sie würden zu Sitzungen unentschuldigt fehlen. Tatsächlich seien die Mitglieder aber nur verhindert gewesen. „Solche (möglicherweise unwahren) Behauptungen über Betriebsratskollegen halten wir für unanständig und […] unkollegial“, antwortet die Pressestelle des Unternehmens auf eine taz-Anfrage.

      Darüber hinaus zweifelt der Arbeitgeber die Urkunden (vermutlich Sitzungsprotokolle) an, die das unentschuldigte Fehlen belegen sollen. Die fristlose Kündigung beruht also auf diversen Mutmaßungen.

      In dem unterstellten Verhalten sieht die Residenz-Gruppe einen massiven Vertrauensbruch. „Jeder Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber schädigt oder sein Vertrauen missbraucht, sollte abhängig vom Einzelfall ggf. gekündigt werden“, schreibt die Presseabteilung der Residenz-Gruppe.

      Die Gewerkschaft findet die Vorwürfe lächerlich

      „Absolut lächerlich“ findet Kerstin Bringmann, Bremer Ver.di-Gewerkschaftssekretärin im Bereich Pflege, die Vorwürfe. Unentschuldigtes Fehlen bei einer Betriebsratssitzung gebe es schon dann, wenn jemand vergäße, seinen Urlaub anzugeben. So etwas im Protokoll zu vermerken, sei nicht unkollegial, sondern reine Formsache.

      Ver.di stellt in einem offenen Brief andere Vermutungen über die Hintergründe an: In dem Rundschreiben von Mitte Januar, in dem die Geschäftsleitung die Kündigung der Bremer Betriebsratsvorsitzenden und die angedrohte Auflösung des Betriebsrats den Beschäftigten bestätigt, klagt Geschäftsführer Sebastian Hollatz auch über eine Entscheidung des Betriebsrates: Dieser hatte Ende 2020 eine geplante Prämie abgelehnt, weil sie Mit­ar­bei­te­r*in­nen mit Krankheitstagen nicht voll ausgezahlt werden sollte.

      Ver.di vermutet, dass die Geschäftsführung den eigentlichen Affront in dieser Entscheidung sehe. „Hier hat der Betriebsrat keine Pflicht verletzt, sondern genau das getan, wofür er gewählt wurde“, schreibt die Gewerkschaft im offenen Brief. „Es geht dem Arbeitgeber offenbar darum, ein Zeichen zu setzen, um alle, die sich engagieren und für ihre Interessen eintreten, zum Schweigen zu bringen“, sagt Bringmann.

      Der Fall kann einem größeren Muster zugeordnet werden: Die Residenz-Gruppe gehört seit einigen Jahren zum französischen Konzern Orpea. Mit Union-Busting und schlechter Behandlung von Mit­ar­bei­te­r*in­nen ist dieser viertgrößte Pflegeheimbetreiber Deutschlands nicht zum ersten Mal aufgefallen.

      Orpea hat schon früher Gewerkschaftsmitglieder entlassen

      2018 sollte es laut Ver.di in der Orpea-Untergruppe Celenus in Thüringen zu Entlassungen kommen, weil Mit­ar­bei­te­r*in­nen einer Rehaklinik für höhere Löhne gestreikt hatten: Zwei Gewerkschafterinnen wurden dabei fristlos gekündigt, fünf Beschäftigte der Physiotherapie ausgesperrt, zwölf Reinigungskräfte entlassen. Und im Mutterland Frankreich machte der Konzern 2014 Schlagzeilen, als herauskam, dass Angestellte von eigens bestellten Be­ob­ach­te­r*in­nen überwacht wurden.

      Die Gewerkschaft will das Verfahren deshalb genau beobachten: Den Gütetermin zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat am Dienstag wird sie mit einer Soli-Aktion vor dem Arbeitsgericht begleiten.
      Quelle: https://taz.de/Betriebsratskuendigung-im-Pflegeheim/!5746922/

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       am: 03. März 2021, 02:02 
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      Tarifvertrag Altenpflege:
      Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas lehnt Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ab

      Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hat in ihrer heutigen Sitzung den Antrag des Arbeitgeberverbandes BVAP und der Gewerkschaft ver.di an das Bundesarbeitsministerium, den zwischen ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag für die Altenpflege für allgemeinverbindlich zu erklären, abgelehnt.


      Die Arbeitsrechtliche Kommission ist unabhängig und trifft ihre Entscheidung zu den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten innerhalb der Caritas ohne Beteiligung oder Weisungsrecht anderer Organe des Verbandes.

      "Ich nehme die Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Kenntnis. Offenbar hat die Kommission mehrheitlich befunden, dass sich der vorgelegte Tarifvertrag nachteilig auf den caritaseigenen Tarif und auf die Einrichtungen und Dienste der Caritas sowie deren Beschäftigte ausgewirkt und letztlich nicht zur Verbesserung der Bedingungen in der Pflege beigetragen hätte," so Caritas-Präsident Peter Neher.

      "Der Deutsche Caritasverband setzt sich seit langem und unabhängig von der Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission auch in Zukunft für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege ein. Nur so kann der Beruf attraktiver werden und der Personalmangel in diesem Bereich, den wir in der Coronakrise noch schmerzhafter zu spüren bekommen, behoben werden," so Neher weiter. "Es braucht für nachhaltige Verbesserungen in der Pflege eine umfassende Reform des gesamten Systems einschließlich der dafür notwendigen Finanzierung. Für eine solche Reform setzt sich die Caritas konsequent ein und hat auch eigene Vorschläge eingebracht".

      Weitere Informationen

      Pressemitteilung der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (25.2.2021)
      Pressemitteilung der Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (25.2.2021)

      Hintergrund
      Die 62-köpfige Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas, bestehend aus 31 Mitgliedern der Dienstgeber- und 31 Mitgliedern der Dienstnehmerseite, ist zuständig für die Gestaltung des Arbeitsrechts für die etwa 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas in Deutschland. Sie beschließt unabhängig den caritaseigenen AVR-Tarif. Bei der Caritas sind über 160.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenpflege beschäftigt. Das Arbeitnehmerentsendegesetz sieht vor, dass die Arbeitsrechtliche Kommission von Caritas und Diakonie Anträge auf die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen in der Pflege prüfen.
      Quelle: https://www.caritas.de/fuerprofis/presse/pressemeldungen/tarifvertrag-altenpflege-arbeitsrechtliche-kommission-der-caritas-lehnt-antrag-auf-allgemeinverbindlichkeit-ab-8f309e81-70ac-4622-b20d-5bd1b1e80f76

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       am: 03. März 2021, 01:37 
      Begonnen von admin - Letzter Beitrag von admin
      Zitat
      Altenpflege
      »Verunglimpfung ist unverantwortlich«

      ver.di verurteilt Verunglimpfung von flächendeckend besseren Löhnen
      und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege


      Berlin, 22.02.2021

      Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verurteilt die Verunglimpfung von flächendeckend besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege von Teilen des Arbeitgeberlagers. "Es ist unverantwortlich, wie einige Arbeitgeberfunktionäre das Problem des Personalnotstandes in der Altenpflege ignorieren und mit aller Macht verhindern wollen, dass Ausbeutung in diesem gesellschaftlich so relevanten Arbeitsfeld der Daseinsvorsorge beendet wird. Händeringend werden landauf, landab Altenpflegerinnen und - pfleger gesucht. Diese gewinnt und hält man nur mit guten Arbeitsbedingungen und anständiger Bezahlung", sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. "Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen sichert das Lohnniveau nach unten ab."

      Es könne nicht sein, dass diejenigen Arbeitgeber, die das Problem durch schlechte Löhne und miese Arbeitsbedingungen verursacht hätten, um höhere Renditen zur erwirtschaften, weiterhin Lösungen torpedierten. "Gute Arbeit und faire Löhne sollten für verantwortungsvolle Sozialpartner selbstverständlich sein." Dies sei auch ein Gebot der Vernunft, um gute Pflege zu sichern. "Der Angriff auf faire Vergütung ist letztlich auch gegen die Interessen der Wirtschaft: Wenn Facharbeiter zu Hause bleiben müssen, um ihre pflegebedürftige Angehörigen zu versorgen, weil es nicht genug professionelle Pflegepersonen gibt, fehlen sie in den Unternehmen."

      ver.di hatte sich zuletzt mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrages über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Dieser soll nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Die Mindestentgelte in der Altenpflege steigen demnach für alle Pflegebeschäftigten im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich an; eine Pflegefachkraft bekommt demnach ab 1. Juni 2023 einen Stundenlohn von mindestens 18,75 Euro. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas.
      Quelle: https://gesundheit-soziales.verdi.de/tarifbereiche/altenpflege/++co++14305a96-74ff-11eb-9c65-001a4a160100?kws=MTA&sort_on=display_date&sort_order=up



      Zitat
      BDA Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter:

      Zu Bundesarbeitsminister Heils wiederholter Einmischung in die Tarifautonomie bei der Pflege erklärt Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter:

      Zwang und Nötigung gehören nicht in die Tarifautonomie

      Berlin, 18. Februar 2021. Das sich ständig wiederholende Angebot des Bundesarbeitsministers an die Akteure in der Pflege, er wolle ihnen helfen, Tarifverträge gesetzlich abzusichern, gehört sich nicht. In Deutschland gilt die Tarifautonomie. Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen werden von wirkmächtigen und repräsentativen Sozialpartnern festgelegt. Das ist grundgesetzlich zu Recht geschützt.

      Schon die Gründung eines Arbeitgeberverbandes unter der de-facto-Schirmherrschaft und auf Aufforderung eines Regierungsmitgliedes war eine der Autonomie und dem Selbstverständnis von Sozialpartnern nicht angemessene Handlungsweise. Wenn nun weiter Druck auf ein bestimmtes Ergebnis ausgeübt und mit der gesetzlichen Absicherung gewunken wird, dann kommt das Zwang und Nötigung in der Tarifpolitik schon sehr nahe.

      Wir fordern die Bundesregierung und insbesondere den Bundesarbeitsminister eindringlich auf: Hören Sie auf, einen politischen Willen aus Wahlkampfgründen in die Tarifautonomie hinein zu tragen. Beenden Sie die Taktik, die Sozialpartner mit rechtlich fragwürdigen Ankündigungen unter Druck zu setzen. Bundesarbeitsminister Heil sollte die Koalitionsfreiheit in der positiven wie negativen Form respektieren und nicht weiter Ersatzsozialpartner spielen.
      Quelle: https://arbeitgeber.de/hauptgeschaeftsfuehrer-steffen-kampeter-zwang-und-noetigung-gehoeren-nicht-in-die-tarifautonomie/

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