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| | | | | | |-+  NRW: neues Heimrecht seit 1. Januar 2009 in Kraft
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Autor Thema: NRW: neues Heimrecht seit 1. Januar 2009 in Kraft  (Gelesen 18038 mal)
Multihilde
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« Antworten #3 am: 10. April 2009, 10:59 »

Geltungsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes

unter dem Link unten sind weitere Materialien zum Wohn- und Teilhabegesetz zu finden, u. a. auch

Zitat
•   - Information 14/914 (Information des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW) 

vom 12. Februar 2009 zum Geltungsbereich


Quelle: http://www.landtag.nrw.de





* durchf.jpg (30.12 KB, 674x390 - angeschaut 1415 Mal.)
« Letzte Änderung: 10. April 2009, 11:02 von Multihilde » Gespeichert
Multihilde
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« Antworten #2 am: 23. März 2009, 20:39 »

NRW: Site zum Wohn- und Teilhabegesetz

Unter dem Link unten sind etliche Infos zum Gesetz zu finden, einschließlich Gesetzestext usw.

Quelle: = http://www.mags.nrw.de






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admin
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« Antworten #1 am: 17. Dezember 2008, 02:55 »

Der Landtag in NRW hat das folgende Gesetz beschlossen und verkündet:

Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform auf dem Gebiet des Heimrechts und zur Änderung von Landesrecht vom 18. Nov. 2008:

Artikel 1:
Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG)

Artikel 2:
Durchführungsverordnung zum Gesetz das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG)

Artikel 3:
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW)

[Wortlaut des Gesetzes lesen >>]



Zitat von: www.biva.de
Kontrollen der Einrichtungen durch die Heimaufsicht sollen künftig grundsätzlich unangemeldet erfolgen und die Prüfberichte veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollen nicht nur Pflegekräfte, sondern auch andere Berufsgruppen wie Therapeuten oder Köche als Fachkräfte gelten. Es bleibe aber dabei, dass mindestens 50 Prozent der Beschäftigten Fachkräfte sein müssen.

Als Novum ist eine „Mitbestimmung“ für die Bewohnervertretung vorgesehen, allerdings nur in unkritischen Bereichen wie Verpflegung oder Freizeitgestaltung. Den Gesetzentwurf sowie weitere Materialien findet man im Internet unter www.mags.nrw.de.

Unsere Stellungnahme dazu finden Sie hier (pdf., 80k).
« Letzte Änderung: 08. August 2013, 00:40 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Multihilde
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« am: 15. November 2008, 10:20 »

Landtag verabschiedet Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform auf dem Gebiet des Heimrechts und zur Änderung von Landesrecht

Zitat
Vorabdruck des Gesetzes (Inkrafttreten nach noch anstehender Verkündung)

angenommener Entschließungsantrag Drs. 14/7901 der Fraktion CDU und der Fraktion FDP

abgelehnter Entschließungsantrag Drs. 14/7896 HTML Dokument Word Dokument der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN
abgelehnter Entschließungsantrag Drs. 14/7898 der Fraktion SPD

Quelle: http://www.landtag.nrw.de




Bei Mitwirkung (§ 6) gibt es schon bedeutende Neuerungen....
Lohnt sich schon deshalb, den Vorabdruck anzuschauen; oder auch


Zitat
§ 5
Informations- und Anpassungspflichten des Betreibers; Angemessenheit der Entgelte


(1) Der Betreiber ist verpflichtet,

1. sein Leistungsangebot nach Art, Umfang und Preis allen Interessierten zugänglich zu

machen,

2. die Bewohner einmal jährlich über die Gewinn- oder Verlustsituation der Betreuungseinrichtung

in allgemein verständlicher Weise zu informieren und

3. die Bewohner schriftlich über vorhandene Beratungs- und Beschwerdestellen zu informieren.

(2) Die für die Leistungen verlangten Entgelte müssen im Verhältnis zu den Leistungen angemessen

sein.

« Letzte Änderung: 11. Februar 2009, 14:49 von admin » Gespeichert
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