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Autor Thema: Nichtraucherschutz in Pflegeheimen  (Gelesen 24004 mal)
admin
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« Antworten #5 am: 12. Oktober 2009, 22:44 »

Aufgrund aktueller Anfrage:

Nichtraucherschutz: Die Gesetzestexte der einzelnen Bundesländer.

Die Übersicht befindet sich unter:
http://www.rauchverbot.net/3-0-gesetzlicher-nichtraucherschutz.html

Zitat
Bremisches Nichtraucherschutzgesetz - BremNiSchG
Fragen & Antworten zum Schutz vor Passivrauchen

Ich habe eine Wohnung oder ein Zimmer im Altenheim, wird mir jetzt das Rauchen verboten?
Nein. Ihre Wohnung oder Ihr Zimmer innerhalb des Altenheimes wird wie eine ganz normale Wohnung / ein normales Zimmer behandelt. Wichtig zu wissen: In einigen Altenheimen  ist das Rauchen aus Sicherheitsgründen in den Zimmern nicht erlaubt. Solche Wohneinrichtungen haben aber die Möglichkeit, einen separaten Nebenraum als Raucherinnen-/Raucherraum einzurichten.
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2009, 22:49 von admin » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 13. Februar 2008, 00:54 »

Zitat
Gutachten in den nächsten vier Wochen
Die Zigaretten im Aschenbecher könnte das Feuer ausgelöst haben. Die Spezialisten in Wien sollen in den nächsten vier Wochen ein Gutachten erstellen.

Quelle: http://www.volksblatt.li/Default.aspx?newsid=12201&src=vb&region=in
11. Februar, 13:30


doch der Aschenbecher? Ich bin neugierig!

Siehe

http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=878.msg1597#msg1597

hier im Forum
« Letzte Änderung: 13. Februar 2008, 00:57 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 08. Februar 2008, 14:11 »

Vielleicht mal an die BIVA

BUNDESINTERESSENVERTRETUNG DER NUTZERINNNEN UND NUTZER VON WOHN- UND BETREUUNGSANGEBOTEN IM ALTER UND BEI BEHINDERUNG

wenden (www.biva.de)

Gibt für Mitglieder was zu Rauchen in Heimen. Ich hab mal die erste Seite zur pdf gemacht und angehängt. Da hat man einen ziemlich guten Überblick. Die Links zu den Ländersachen  funktionieren natürlich nicht; nur im Originaldokument Grinsend

* Uebersicht_Laendernichtraucherschutz-light.pdf (10.93 KB - runtergeladen 1027 Mal.)
« Letzte Änderung: 08. Februar 2008, 14:20 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 08. Februar 2008, 12:02 »

Ein generelles Rauchverbot in Altersheimen ist nicht einklagbar. Das hat das Amtsgericht Castrop-Rauxel entschieden. (Az.: 4 C 212 / 06)

Ein 83jähriger Heimbewohner, dem der Qualm in der Cafeteria und einer auchernische vor den Aufzügen stank, war der Ansicht, der Heimbetreiber müsse zum Schutze seiner Gesundheit ein allgemeines Rauchverbot erlassen. Eine Einteilung in Raucher- und Nichtraucherzonen mache keinen Sinn, da sich die Ausbreitung des Rauches nicht verhindern lasse.

Die Richter entschieden jedoch: Im Raucherbereich darf weiter gequalmt werden. Augenblicklich gibt es noch keine verbindliche gesetzliche Regelung zum Rauchen in Gemeinschaftseinrichtungen.

Rauchende Heimbewohner dürften nicht gegenüber den Nichtrauchern benachteiligt werden. Bei der Abwägung der Interessen aller Heimbewohner erscheine die Anordnung eines generellen Rauchverbots als Nebenpflicht aus dem Heimvertrag unangemessen.

[zum Original-Text des Urteils >>]
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« Antworten #1 am: 08. Februar 2008, 01:32 »

Kommt (auch) drauf an, um welches Bundesland es sich handelt.

Da sind Unterschiede in den Ländergesetzen Nichtraucherschutz , so wie ich das sehe. Ich werd später bei der Heimsuche für mich schon drauf achten, ob in der Info des Heimes dazu was steht. Brandschutz ist eine Sache. Raucherraum eine andere. Mein zukünftiges Zimmer halte ich für Privatbereich, andere belästigen ist trotzdem nicht okay. Bei Doppelzimmer wird es da noch schwieriger.

Bundesland? Da könnte man gezielter suchen/antworten.... Zigarettenqualm unten stört mit Sicherheit nicht Zwinkernd



* zigar-w.gif (2.63 KB, 100x60 - angeschaut 5325 Mal.)
« Letzte Änderung: 08. Februar 2008, 09:09 von Multihilde » Gespeichert
pelueisi
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« am: 07. Februar 2008, 23:41 »

Auf einer Bewohnerversammlung einer Pflegeeinrichtung (SGB XI) haben sich Bewohnerinnen darüber beschwert, dass sie sich durch einen neu eingezogenen Mitbewohner, der sehr strarker Raucher ist, gesundheitlich beeinträchtigt fühlen.
Da die Bewohnerinnen und Bewohner in diesem Bereich der Einrichtung jeder in einem Einzelzimmer leben, steht die Frage im Raum, ob das Rauchen im einem Pflegezimmer geduldet werden muss. Hierbei wird der Bewohner noch von seinen Besuchern mit unterstützt.
Es ist in diesem Fall festzustellen, dass der Raucherqualm ausdem "Raucherzimmer" auf dem von allen benutzte Flur zieht, so dass die übrigen Bewohner hiervon beeinträchtigt werden.
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eisi
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