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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: DEFINITION: Pflegebedürftigkeit  (Gelesen 15213 mal)
Multihilde
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« Antworten #9 am: 25. Mai 2009, 18:31 »

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs legt Umsetzungsbericht vor

25. Mai 2009 - Pressemitteilung

In Berlin hat heute der Vorsitzende des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Dr. h.c. Jürgen Gohde, den Umsetzungsbericht des Beirats an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt übergeben.

Der Beirat nimmt in dem Bericht Stellung zu Umsetzungsperspektiven des neuen Begriffs und Begutachtungsverfahrens. Darin werden Modellrechnungen und Szenarien aufgeführt, die Fragen des Bestandschutzes und Anforderungen an die administrativen Voraussetzungen einbeziehen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte den Bericht des Beirats: ""Eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit ist Voraussetzung für eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Das neue Begutachtungsverfahren und der neue Begriff stellen die Selbständigkeit des Menschen in den Vordergrund. Das ist ein Paradigmenwechsel, der für die pflegebedürftigen Menschen mehr Würde bedeutet. Wir kommen weg von der zeitlichen Berechnung beim Ausgleich von körperlichen Defiziten. Das Anliegen "Teilhabe statt Fürsorge" wird von Pflege aufgegriffen und findet in dem neuen Begutachtungsverfahren seinen Ausdruck. Die Umsetzung der vom Beirat gemachten Vorschläge muss in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden. Der Prozess soll aber bereits jetzt angestoßen werden.""

Seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit als zu eng und zu verrichtungsbezogen diskutiert. Besonders der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, der etwa bei demenzkranken Menschen häufig auftritt, werde bisher zu wenig berücksichtigt. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, den Pflegebedürftigkeitsbegriff zu überarbeiten.

Der Beirat war im November 2006 beauftragt worden, konkrete und wissenschaftlich fundierte Vorschläge für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein darauf aufbauendes neues Begutachtungsverfahren zu erarbeiten. Der Auftrag schloss auch die Frage ein, wie sich Änderungen finanziell auf die Pflegeversicherung und andere Sozialleistungsbereiche auswirken.

Der Beiratsvorsitzende Dr. Gohde hob hervor, dass der Beirat mit seinem Umsetzungsbericht auch die öffentliche Diskussion um den Stellenwert guter Pflege anregen wolle. Außerdem solle die Akzeptanz mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, gestärkt werden: ""Für den Beirat besteht ein Zusammenhang zwischen dem neuen Begutachtungsverfahren und der zukünftigen Sicherung der pflegerischen Infrastruktur, wenn es gelingt, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern sowie Menschen beizustehen, damit sie in Würde gepflegt und alt werden können."

Quelle: http://www.bmg.bund.de


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« Antworten #8 am: 31. Januar 2009, 01:42 »

Pflegebedürftigkeitsbegriff: Nur der erste Schritt – viele Fragen offen

29. Januar 2009. Auch wir begrüßen die Empfehlungen des Beirats für ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Die Vorschläge weisen in die richtige Richtung und könnten die Basis für ein grundlegendes Umdenken in der pflegerischen Versorgung sein.

Doch wir möchten vor allzu großer Euphorie warnen: Der Bericht des Beirats ist gerade einmal der allererste Schritt auf einem langen Reformweg. Wir sollten zudem nicht davon ausgehen, dass die Empfehlungen hundertprozentig umgesetzt werden. Die große Koalition wird es in dieser Wahlperiode nicht mehr schaffen, dieses Projekt in Gesetzesform zu bringen. Damit hat sie eine weitere Ankündigung ihres Koalitionsvertrages nicht eingehalten.

Es bleiben noch sehr viele Fragen zu klären: So ist bisher völlig offen, wie das Ganze umgesetzt werden soll. Der Bericht des Beirats geht zwar von relativ geringen Mehrkosten aus. Es ist aber gar nicht klar, mit welchen konkreten finanziellen Leistungen die neuen fünf Bedarfsgrade verbunden sein sollen. Der Bericht verdeutlicht, dass es hierbei erheblichen politischen Gestaltungsspielraum gibt, der das positive Potenzial des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erheblich schwächen könnte. Hier dürften uns noch kräftige Auseinandersetzungen ins Haus stehen.

Zu klären ist auch, wie sich das neue Verfahren auf die Schnittstellen zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auswirkt. Benachteiligungen müssen auf beiden Seiten vermieden werden.

Soll die Arbeit des Beirates nicht auf der Strecke bleiben, muss die Koalition diese Fragen schnellstmöglich klären und Umsetzungsvorschläge vorlegen. Das ist sie all den Menschen schuldig, die mit Pflege konfrontiert werden.

Quelle: Pressemitteilung von Elisabeth Scharfenberg MdB, pflegepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen.
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« Antworten #7 am: 31. Januar 2009, 01:39 »

Näher an der Realität der Pflegebedürftigen:

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neue Begutachtungskriterien sollen zu mehr Gerechtigkeit im Pflegesystem führen

Köln (KDA) - 29. Januar - Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begrüßt, dass mit dem heute an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt übergebenen Abschlussbericht zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs endlich Bewegung in die schon lange dringend erforderliche Anpassung an die Realität der rund 2,2 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland kommt. Das ist nötig, weil der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff nach Meinung aller Pflegeexperten viel zu eng gefasst ist und dabei vor allem die Bedarfe von Menschen mit Demenz nicht berücksichtigt. "Die Zeit war längst reif für eine breite gesellschaftliche Diskussion über den Wert und die Anerkennung der Pflege für eine zukunftsfähige Gesellschaft", sagt Dr. h. c. Jürgen Gohde, Vorstandsvorsitzender des KDA, der auch Vorsitzender des 31-köpfigen Beirates ist, der vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzt wurde, um den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu zu definieren. "Zukunftsfähig ist ein Pflegebedürftigkeitsbegriff, der alle körperlichen und geistigen bzw. psychischen Einschränkungen und Störungen umfasst sowie ein Bewertungssystem, das Lebens- und Bedarfslagen hilfe- und pflegebedürftiger Menschen flexibel erfasst und einen hohen Grad an Differenziertheit gewährleistet, aber auch Transparenz und Akzeptanz für die Betroffenen sicherstellt", so Gohde weiter.
Um dies zu gewährleisten, einigten sich die Beiratsmitglieder unter anderem darauf, dass statt der bisherigen drei Pflegestufen nun fünf Bedarfsgrade erhoben werden. Außerdem wird mit dem von ihnen entwickelten neuen Begutachtungsassessment die Pflegebedürftigkeit nicht wie bisher an der Pflegezeit festgemacht, sondern anhand des Selbstständigkeitsgrades der Betroffenen eingeschätzt.
"Auf Grundlage dieses neuen Instrumentes kann die Bedarfslage von Pflegebedürftigen umfassend erfasst werden und bietet damit eine gute Grundlage, eine fachlich kompetente Pflegeberatung in den Pflegestützpunkten anzubieten. Mit der nun möglichen feineren Abstufung in fünf Bedarfsgrade kann es gelingen, den ermittelten Grad der Abhängigkeit von pflegerischer Hilfe in Leistungen der Pflegeversicherung gerechter umzusetzen und besser auf den individuellen Versorgungsbedarf auszurichten", sagt der KDA-Geschäftsführer Dr. Peter Michell-Auli. "Besonders positiv ist auch, dass Prävention und Rehabilitation mehr als bisher gestärkt werden. Das neue Begutachtungsverfahren und der ihm zugrunde liegende Pflegebedürftigkeitsbegriff werden insgesamt zu einer veränderten Betrachtung pflegebedürftiger Menschen und damit auch zu einer besseren Pflege führen."

Quelle: KDA Pressemitteilung vom 29. Januar 2009
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« Antworten #6 am: 31. Januar 2009, 01:37 »

DBfK fordert rasche Umsetzung der Empfehlungen im Leistungsrecht

Berlin, 29. Januar 2009. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) begrüßt die Empfehlungen des Beirates zur Entwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. „Mit diesem neuen Begriff wird der individuelle Unterstützungs- und Hilfebedarf auf eine neue Grundlage gestellt“, sagt Gudrun Gille, Präsidentin des DBfK. Damit würde die bisherige verrichtungsbezogene Minutenpflege wegfallen, so Gille weiter.

Besonders positiv ist, dass der neue Begriff und das Begutachtungsverfahren erstmalig pflegewissenschaftlich begründet, entwickelt, erprobt und evaluiert wurden. Mit dem neuen Verfahren würden die Voraussetzungen geschaffen, für eine an dem tatsächlichen pflegebedürftiger Menschen orientierten Unterstützungs- und Hilfeangebot. Deutlich gestützt würde die Berücksichtigung von betroffenen Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz auf Grund demenzieller Störungen.

Der DBfK fordert eine rasche Umsetzung der Empfehlungen des Beirats im Leistungsrecht. Zukünftig werden mehr Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Das verlangt in Konsequenz eine Korrektur der Finanzierung.

Besonders bedeutsam sind darüber hinaus angemessene Rahmenbedingungen und eine angemessene Vergütung für beruflich Pflegende.

Quelle: DBfK-Bundesverband e. V.
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« Antworten #5 am: 31. Januar 2009, 01:32 »

ver.di: Bürger/innenversicherung unumgänglich

Am 29. Januar hat der vom Bundesministerium für Gesundheit einberufene Beirat seinen Abschlussbericht mit Empfehlungen für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgelegt. Er ist umfassender als der bisherige und sieht 5 Bedarfsgruppen (bisher nur 3 Pflegestufen und Härtefalle) vor. Konkrete Vorschläge zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden bis April 2009 vom Beirat erwartet. Mit der politischen bzw. gesetzgeberischen Umsetzung soll nach bisheriger Ankündigung des Gesundheitsministeriums nach der Bundestagswahl 2009 begonnen werden.

Die Umsetzung des neuen Pflegbedürftigkeitsbegriffs ohne Leistungskürzungen setzt voraus, dass sich die gesamte Gesellschaft solidarischer an den Kosten für die Pflege beteiligt. Nach Einschätzung von ver.di macht eine allen Pflegebedürftigen zugute kommender neuer Pflegebedürftigkeitsbegriffs die Einführung einer Bürger/innenversicherung auch im System der Pflegeversicherung unumgänglich.
Der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff stand von Beginn an in der Kritik, da er Gruppen von Hilfebedarfen wie z.B. bei Demenz ausschließt. Wenn allerdings jetzt alle Hilfe- und Betreuungsbedarfe gleichberechtigt berücksichtigt werden sollen, wird es zwangsläufig eine neue Struktur Leistungsberechtigter geben. Deshalb ist einerseits Bestandsschutz wichtig, andererseits ist davon auszugehen, dass ein grundsätzlich breiterer Kreis von Anspruchsberechtigten und zielgenauere Erfassung erforderlicher Hilfen zu mehr Leistungsausgaben der Pflegeversicherung führt. Kostenneutralität wäre hier nur durch Leitungskürzungen über das Instrument der Anhebung der Schwellenwerte, die den Zugang zu den jeweiligen 5 Bedarfsgruppen definieren, zu erreichen.
Im Kern geht es darum:

Je nach politischer Entscheidung erhalten per Definition der Schwellenwerte in den Bedarfsgruppen, entweder mehr Pflegebedürftige als bisher Leistungen, was deutlich die Ausgaben der Pflegeversicherung steigert oder  in der Gesamtzahl weniger Pflegebedürftige eine Bedarfseinstufung, wenn die derzeitigen Ausgaben der Pflegekassen bei eingeschränktem Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht überschritten werden sollen. Letzteres bedeutet, es werden Menschen mit Demenz im leistungsrechtlichen Sinne als Pflegebedürftige in einer der neuen fünf Bedarfsgruppen eingruppiert. Dagegen würden andere Pflegebedürftige gar nicht mehr oder in niedrigere Bedarfsgruppe eingruppiert.

Der Beirat sieht es daher als erforderlich an, dass politische Ziele formuliert und danach rechnerische Festlegungen zu treffen sind, die eine Umsetzung gestaltbar machen.




Quelle: http://gesundheitspolitik.verdi.de/pflege/pflegebegriff
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« Antworten #4 am: 31. Januar 2009, 01:08 »

DGB fordert Bürgerversicherung für Pflege
 
Der DGB begrüßt den Expertenvorschlag zur sachgerechten Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und fordert schnelle politische Konsequenzen. "Um die notwendigen Mehrleistungen finanzieren zu können, sollte die Pflegeversicherung schnellstens in eine einheitliche Bürgerversicherung für alle umgewandelt werden", forderte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Donnerstag in Berlin. Der Handlungsbedarf sei schon seit Jahren offensichtlich. Die Defizite könnten mit der Überarbeitung des Pflegbedürftigkeitsbegriffs nun endlich beseitigt und dürften nicht noch länger verschleppt werden.

„Auf keinen Fall aber dürfe das Leistungsniveau der Pflegeversicherung an anderer Stelle gesenkt werden, um die geplanten Verbesserungen zu finanzieren,“ warnte Buntenbach. Ein solches „Nullsummenspiel zu Lasten der Pflegebedürftigen“ wäre unakzeptabel und würde die notwendige Aufwertung der Pflegeversicherung ins Gegenteil verkehren. Auch eine Privatisierung oder Teilprivatisierung der Pflege sei keine Alternative zur Bürgerversicherung. "Privatisierung können sich nur diejenigen leisten, die so viel auf der hohen Kante haben, dass sie die Pflegeversicherung ohnehin nicht brauchen. Gerade deshalb ist der einzig sinnvolle Weg eine Bürgerversicherung, bei der auch Großverdiener, Politiker und Manager solidarisch für eine menschenwürdige Pflege einstehen,“ betonte die Gewerkschafterin.

Die vorgeschlagene neue Definition soll künftig eine umfassende Berücksichtigung aller Aspekte der Pflegebedürftigkeit ermöglichen. Er schließt auch Kommunikation und soziale Teilhabe, Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung mit ein und beendet damit den nicht vertretbaren Ausschluss von Menschen mit psychischen oder mit demenziellen Erkrankungen von der Möglichkeit des Leistungsbezugs. Dabei ändert sich der Maßstab für die Einschätzung von Pflegebedürftigkeit. Ausgangspunkt ist nicht mehr die Frage nach Defiziten und nach der erforderlichen Pflegezeit für Hilfen bei alltäglichen Verrichtungen (häufig kritisierte „Minutenpflege“), sondern der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten und die Frage nach geeigneten Hilfen, um Einschränkungen der selbständigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu kompensieren. Das parallel entwickelte neue wissenschaftlich begründete Begutachtungsverfahren hat sich in einer Erprobungsphase als praxistauglich erwiesen. In einem ergänzenden Bericht soll der Beirat bis Ostern Umsetzungsfragen erörtern.

Quelle: http://www.dgb.de - PM015 v. 29.01.2009
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« Antworten #3 am: 31. Januar 2009, 00:49 »

SoVD: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ist Chance für bessere Pflege

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist eine Chance für eine bedarfsgerechtere Pflege. Statt einer Pflege im Minutentakt kann stärker auf den tatsächlichen Bedarf des Pflegebedürftigen eingegangen werden. Für die Festlegung des Pflegebedarfs soll künftig nicht mehr der Zeitaufwand für bestimmte Aufgaben entscheidend sein, sondern der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird vor allem für Pflegebedürftige mit Demenz Verbesserungen bringen.

Mit dem Bericht des Beirats zur Neubestimmung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs liegt eine Blaupause für eine weitere Pflegereform vor. Entscheidend ist allerdings die Umsetzung im Einzelnen. Künftig soll es statt der drei Pflegestufen fünf so genannte Bedarfsgrade geben. Während für die Einstufung in die derzeitige Pflegestufe I ein Hilfebedarf von 90 Minuten täglich erforderlich ist, greift der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch bei einem geringeren Hilfebedarf. Dies ist zu begrüßen. Der SoVD unterstützt die Empfehlung des Beirats, dass für alle fünf Bedarfsgrade auch Leistungen der Pflegeversicherung erfolgen müssen.

Entscheidend ist für den SoVD: Niemand darf durch die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs schlechter gestellt werden. Es muss außerdem gesichert sein, dass die eigenständigen Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in vollem Umfang erhalten bleiben.

Der SoVD begrüßt grundsätzlich das neue Begutachtungsverfahren, das in dem Bericht des Beirats zur Neubestimmung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorgeschlagen wird. Wie in dem Bericht ausgeführt wird, muss das neue Verfahren vor der Einführung allerdings noch optimiert und verfeinert werden. Hierbei muss vor allem sichergestellt werden, dass das Begutachtungsverfahren den Reha-Bedarf der Pflegebedürftigen zuverlässig erkennt.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff markiert den Abschied von der Satt-und-Sauber-Pflege und trägt dem Bedürfnis nach sozialer Teilhabe Rechnung.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Schwerpunkt Pflege - 29. Januar 2009 - Pressemitteilung
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« Antworten #2 am: 29. Januar 2009, 13:50 »

Neue Perspektiven für die Pflege

Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs legt Bericht vor

In Berlin hat heute der Vorsitzende des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Dr. h.c. Jürgen Gohde, den Bericht des Beirats an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt übergeben.


Frisch aus der Druckerei: Der Bericht zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Quelle: BMG


Ulla Schmidt begrüßte den einstimmig vom Beirat beschlossenen Bericht: "„Eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit ist Voraussetzung für eine bessere Teilhabe pflegebedürftiger Menschen. Die Vorschläge des Beirats sind sehr gelungen, sie weisen in die richtige Richtung. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird den tatsächlichen Hilfebedarf des Einzelnen besser abbilden. Die oft kritisierte ‚Minutenpflege’ muss der Vergangenheit angehören. Das neue Konzept fragt: Wie stark ist die selbstständige Lebensführung eingeschränkt? Das kommt vor allem altersverwirrten Menschen zugute.“"

Seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit als zu eng und zu verrichtungsbezogen diskutiert. Besonders der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, der etwa bei demenzkranken Menschen häufig auftritt, werde bisher zu wenig berücksichtigt. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, den Pflegebedürftigkeitsbegriff zu überarbeiten. Der Beirat war im November 2006 beauftragt worden, konkrete und wissenschaftlich fundierte Vorschläge für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein darauf aufbauendes neues Begutachtungsverfahren zu erarbeiten. Der Auftrag schloss auch die Frage ein, wie sich Änderungen finanziell auf die Pflegeversicherung und andere Sozialleistungsbereiche auswirken.

In seinem Bericht macht der Beirat Vorschläge für ein neues, praxistaugliches Begutachtungsverfahren und für mögliche Neuregelungen. Er gibt darin Hinweise auf strukturelle und finanzielle Folgen eines neuen Begriffs. In einem ergänzenden Bericht wird der Beirat voraussichtlich im Mai konkrete Umsetzungsvorschläge machen.

Der Beiratsvorsitzende Dr. Gohde hob hervor, dass im Unterschied zum jetzigen Begutachtungsverfahren der Maßstab zur Einschätzung von Pflegebedürftigkeit nicht die erforderliche Pflegezeit, sondern der Grad der Selbständigkeit sei. "„Dies führt zu mehr Gerechtigkeit in der Berücksichtigung der Beeinträchtigungen von Menschen und hilft zudem Ungleichbehandlungen zwischen Kindern und Erwachsenen sowie körperlich und geistig Behinderten zu vermeiden,“" so Gohde.


Quelle: http://www.bmg.bund.de
« Letzte Änderung: 31. Januar 2009, 01:01 von admin » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 29. Januar 2009, 01:16 »

Interview mit Ulla Schmidt in der  Badischen Zeitung:
"Wir müssen weg von der Minutenpflege"

Während Ulla Schmidt sich aktuell mit den Finanzierungsproblemen der Krankenversicherung herumschlagen muss, arbeitet sie gleichzeitig an einem langfristigem Projekt: einer weiteren Pflegereform.

In Zukunft soll der Maßstab für die Einschätzung von Pflegebedürftigkeit nicht mehr der Zeitaufwand für die Pflegekräfte sein, sondern der Grad der Selbstständigkeit der Betroffenen. Ein Expertenbeirat will in der kommenden Woche der Ministerin dazu einen Bericht vorlegen. ...

[zum vollständigen Interview >>]
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« am: 19. Januar 2009, 20:16 »

 Schmidt will neue Pflegereform noch vor der Wahl diskutieren

Meldung vom 18.01.2009


Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will die Debatte über weitere Schritte der Pflegereform noch vor der Bundestagswahl im September in Gang setzen. Maßstab für die Einschätzung von Pflegebedürftigkeit soll künftig nicht mehr der Zeitaufwand für die Pflegekräfte, sondern der Grad der Selbstständigkeit der Betroffenen sein, hatte ein von der Koalition eingesetztes Expertengremium vor zwei Monaten vorgeschlagen. Die Zahl der Pflegestufen soll von derzeit drei auf fünf erweitert werden.

Das vollständige Gutachten soll am 29. Januar vorliegen, ein konkreter Umsetzungsvorschlag bis Ostern, bekräftigte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums am Samstag auf Anfrage. Mit der Gesetzgebung soll nach der bisherigen Planung nach der Bundestagswahl 2009 begonnen werden. Über die Pläne berichtete am Samstag auch die «Rhein-Zeitung» (Koblenz/Mainz) nach einem Auftritt Schmidts in Neuwied.

Außer der bereits erfolgten Strukturreform der Pflegeversicherung hatte die große Koalition sich bei Amtsantritt auch vorgenommen, den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu zu fassen. Dazu wurde ein Beirat mit 30 Experten eingesetzt, der Ende November die Grundlinien der aus seiner Sicht nötigen Maßnahmen aufgezeichnet hatte. Derzeit erhalten rund 2,2 Millionen Bürger Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de



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