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Autor Thema: Pflegegutachter: Sachverständige für Pflege  (Gelesen 6927 mal)
admin
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Beiträge: 3.686


« am: 10. Dezember 2008, 03:30 »

    Probleme Pflegeeinstufung:  unabhängige Hilfe gesucht

    Der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) war da, hat die pflegebedürftige Person eingestuft. Das Ergebnis entspricht nur leider nicht den Vorstellungen der davon Betroffenen. In solchen Fällen wünscht man sich unabhängige Beratung und Unterstützung. Aber wer kann da helfen? Vielleicht ein "Sachverständiger für Kranken- und Altenpflege" oder ein "Pflegegutachter" - und wo findet man die?

    Sucht man im Internet nach solchen Gutachtern, muß leider festgestellt werden, dass es offenbar keinen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer solchen Bezeichnung gibt. Dementsprechend gibt es auch keine geschützte Berufsbezeichnung ...

    Die Internet-Suche ergibt:

    - "Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und PflegeberaterInnen e.V."
    Im Antragsforumular zur Mitgliedschaft werden Berufsurkunden als Beleg der Fachkompetenz gefordert als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Kindergesundheits- und Krankenpfleger/in, Krankenschwester/ Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester/ Kinderkrankenpfleger,  Altenpfleger/in, oder als Hebamme. Zudem bieten sie z.B. Weiterbildungen zum "Pflegesachverständigen" an, in Zusammenarbeit u.a. mit der TÜV Rheinland Akademie GmbH.

    - Wittener Institut für angewandte Pflegewissenschaft
    Das Wittener Institut für angewandte Pflegewissenschaft WIFAP® bietet laut eigenen Angaben als einziges Institution in Deutschland die staatlich zertifizierte Fernweiterbildung zum "Geprüften unabhängigen Pflegesachverständigen im Gesundheitswesen" an.

    Ein anderes Beispiel:

    - "Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V."
    Nichtmitglieder haben für 26,00 Euro jährlich die Möglichkeit sich als Gutachter für ein Fachgebiet auf deren Internetseiten listen zu lassen und können ihre Bezeichnung frei wählen "Fachgutachter" oder "Sachverständiger"- Anmeldung scheint ohne weitere Qualifikationsnachweise möglich zu sein ...

    Man muß offensichtlich etwas genauer hinsehen, wen man ggf. bei einer Begutachtung um Unterstützung bittet. Die folgenden bewährten und bekannten Stellen helfen aber sicherlich auch weiter:




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    « Letzte Änderung: 10. Dezember 2008, 03:38 von admin » Gespeichert

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