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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: PFLEGE-TÜV: "Schulnoten" für Pflegeheime  (Gelesen 109628 mal)
admin
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« Antworten #7 am: 09. März 2009, 03:44 »

Veröffentlichung der Pflegequalität bringt Versicherten und Betroffenen zuverlässige Informationen

Wofür Angehörige und Pflegebedürftige bisher viel Zeit aufgewendet haben, das wird künftig „auf einen Klick“ verfügbar sein: Zuverlässige Informationen über die Qualität von Pflegeeinrichtungen, dargestellt mit Hilfe von Noten zwischen „sehr gut“ und „mangelhaft“. Über den Stand der Umsetzung bei der Veröffentlichung der Qualität von Pflegeheimen informierten der GKV-Spitzenverband und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) anlässlich einer gemeinsamen Veranstaltung am 2. März in Berlin.

„Schritt für Schritt kommt jetzt die notwendige Transparenz in die Pflegequalität. Durch Noten für jedes Pflegeheim in Deutschland wird deutlich werden, wie gut die Qualität jedes einzelnen ist. Denn wenn ein Heim ein „gut“ oder nur ein „mangelhaft“ hat, weiß jeder Bescheid. Dabei kann man, je nach Informationsbedürfnis, die Gesamtnote oder die Einzelbewertungen oder auch das Ergebnis der Bewohnerbefragungen zu Rate ziehen. Dies ist gut für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen“, so K.-Dieter Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Umsetzung auf gutem Weg
„Die Medizinischen Dienste arbeiten mit Hochdruck daran, die Neuerungen aus der Transparenzvereinbarung in das Prüfinstrumentarium einzuarbeiten. Dafür müssen der Erhebungsbogen für die Bewohneruntersuchung und –befragung und die entsprechende Prüfsoftware angepasst werden“, sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. „Ich gehe davon aus, dass wir ab Mai Qualitätsprüfungen nach dem neuen Prüfkatalog durchführen können." Damit würden die Voraussetzungen geschaffen, dass Versicherte und Verbraucher bald verständliche, informative und unabhängige Hilfestellungen bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung erhalten. Veröffentlicht werden positive wie negative Ergebnisse auf der Grundlage von flächendeckenden Qualitätsprüfungen, die in jeder Einrichtung stattfinden werden.

Bundesweite Datenbank geplant
„Unser Ziel ist eine bundesweite Datenbank mit qualitätsgesicherten Inhalten“, so K.-Dieter Voß. „Diese dient dann als einheitliche Basis für die standardisierte Veröffentlichung zu definierten Terminen auf der jeweiligen Landesebene. Ich gehe davon aus, dass trotz der notwendigen umfangreichen Vorarbeiten bereits im Spätsommer 2009 die ersten Ergebnisse im Internet veröffentlicht sind.“

Zum Hintergrund: 
Für alle Pflegeheime in Deutschland wird es künftig eine Gesamtnote und vier Teilnoten sowie eine Note für die Bewohnerbefragung geben. Diese Noten setzen sich aus insgesamt 82 Einzelbewertungen zusammen, die im Rahmen der gesetzlichen Überprüfung der Heime durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen ermittelt werden. Grundlage für dieses neue Notensystem ist die Pflegereform aus dem vergangenen Jahr, die seit dem Sommer 2008 schrittweise umgesetzt wird. Pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen können sich gezielt zu den Themen "Pflege und medizinische Versorgung", "Umgang mit demenzkranken Bewohnern", "soziale Betreuung und Alltagsgestaltung", "Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene" und zu den Ergebnissen der Bewohnerbefragung informieren. Den Schwerpunkt bildet dabei der Bereich "Pflege und medizinische Versorgung": aus diesem Bereich werden 35 Qualitätskriterien abgebildet. Die 18 Kriterien zur Zufriedenheit der Bewohner in der Einrichtung werden separat in einer eigenen Note dargestellt.

Ambulante Pflegeeinrichtungen werden im Prinzip nach der gleichen Systematik geprüft. Hier wurden 49 Einzelkriterien vereinbart. Diese Kriterien sind den drei Bereichen „Pflegerische Leistungen“, „Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen“ und „Dienstleistungen und Organisation“ zugeordnet. Daneben wird auch hier eine Note für die „Befragung der Kunden“ ausgewiesen.

[Fiktives Beispiel für die Ergebnisübersicht einer Qualitätsprüfung >>]
[Übersicht: Schritt für Schritt zu mehr Transparenz in der Pflege >>]

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von GKV-Spitzenverband Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund des Krankenkassen (MDS) am 02.03.2009
« Letzte Änderung: 09. März 2009, 03:55 von admin » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 17. Februar 2009, 20:45 »

SoVD: Verfahren für die Überprüfung von Pflegequalität verschleiert Mängel

Zur Umsetzung der Pflegereform erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen brauchen mehr Informationen über die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten. Mit der Pflegereform, die im Juli 2008 in Kraft getreten ist, ist eine Veröffentlichung der Qualitätsberichte von Pflegeeinrichtungen beschlossen worden. Die Umsetzung lässt allerdings auf sich warten und die ersten Ergebnisse geben Anlass zu großer Sorge.

Das Verfahren für die Qualitätsprüfung, auf das sich Pflegekassen und Pflegeanbieter inzwischen verständigt haben, ist mangelhaft und muss dringend überarbeitet werden. Bei den bislang vorliegenden Entwürfen haben sich die Interessen der Heimbetreiber und ambulanten Pflegedienste durchgesetzt.

Es ist vorgesehen, dass Mängel in einem Bereich durch gute Ergebnisse in einem anderen Bereich ausgeglichen werden können und dann insgesamt eine positive Bewertung erfolgt. Es darf aber nicht sein, dass z. B. eine schlechte Flüssigkeitsversorgung von Pflegebedürftigen mit regelmäßigen Erste-Hilfe-Schulungen "verrechnet" werden kann.

So entsteht keine Transparenz, sondern Mängel werden verschleiert. Das Verfahren führt zu dem absurden Ergebnis, dass Pflegeeinrichtungen, die gut dokumentieren und schlecht pflegen, besser bewertet werden als Einrichtungen, die schlecht dokumentieren und gut pflegen. Der SoVD fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Prüfverfahrens. Dafür werden wir uns einsetzen.

Vor diesem Hintergrund ist sehr zu begrüßen, dass es Initiativen wie www.heimverzeichnis.de gibt, die die Lebensqualität in Pflegeeinrichtungen bewerten. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung der Prüfung von Pflegequalität. Das Versprechen der Pflegereform für mehr Transparenz bei der Pflegequalität muss aber eingelöst werden. Hier müssen Politik, Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen in die Pflicht genommen werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.02.2009
http://www.sovd.de/1451.0.html



« Letzte Änderung: 17. Februar 2009, 20:48 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #5 am: 11. Februar 2009, 14:04 »

Mangelhaftes Notensystem

Stadt und Münchenstift kritisieren das neue Bewertungssystem für Altenheime als irreführend

Zitat
Die Münchner Heimaufsicht hält deshalb das Notensystem "schlichtweg für eine Mogelpackung". Im Zentrum der Veröffentlichung stehen nicht die Ergebnisse der Prüfung, "sondern ein verwässertes Benotungssystem, welches relativ einfach die Erlangung einer guten Note ermöglicht". Die Heimaufsicht spricht von "Scheintransparenz". Denn die......,
Quelle: http://www.sueddeutsche.de



« Letzte Änderung: 17. Februar 2009, 20:47 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 09. Februar 2009, 13:29 »

09.02.2009, 21:45 Uhr, (ARD) REPORT MAINZ, u.a.:

Transparenz in der Pflege
Wie schlechte Heime zu guten Noten kommen

[TV-Beitrag zeigen >>]





Medizinischer Dienst (MDK) Rheinland Pfalz kritisiert Pflegeheim-Zeugniss

MDK-Chef Gundo Zieres: In Deutschland wird es „zumindest auf dem Papier keine mangelhaften Einrichtungen mehr geben“


Mainz. Der Geschäftsführer des medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz, Gundo Zieres, kritisiert die Systematik, nach der die Qualität der Leistungen von stationären Pflegeeinrichtungen künftig veröffentlicht werden soll. „Nach meiner Auffassung wird es zukünftig in Deutschland zumindest auf dem Papier keine mangelhaften Einrichtungen mehr geben“, sagte der MDK Chef im Interview mit REPORT MAINZ. Aus insgesamt 64 vom MDK zu prüfenden Kriterien wird künftig eine Schulnote ermittelt. Zieres ist sicher, dass sich schlechte Einrichtungen gute Noten zurechtbiegen können.

So könne zum Beispiel ein nicht sachgerechter Umgang mit Medikamenten durch regelmäßige Mitarbeiterschulungen in erster Hilfe und Notfallmaßnahmen ausgeglichen und für die Gesamtnote neutralisiert werden. Genau so bestehe die Möglichkeit einen nicht angemessenen Ernährungszustand von Bewohnern durch schriftliche Verfahrensanweisungen „zu erster Hilfe und Verhalten in Notfällen“ schön zu rechnen. Diesen Zusammenhang hält Zieres für skandalös: „Stellen Sie sich vor, Sie halten eine Hand auf eine kochend heiße Herdplatte und gleichzeitig die andere Hand in eine Extremtiefkühltruhe. Obwohl sie ohne Zweifel beide Hände verlieren werden, spricht man mathematisch im Mittelwert von einer angenehmen Körpertemperatur. Nach dem gleichen Verfahren funktioniert die neue Bewertungssystematik“.

Kritik an der Systematik kommt auch von Heimvertretern, wie dem Geschäftsführer der Sozialholding Mönchengladbach, Helmut Wallrafen-Dreisow. So hätten sich bei der Festlegung der jetzt abgefragten Kriterien die Interessen der Heimträger im Wesentlichen durchgesetzt: „Für mich wird deutlich, dass da nicht in ausreichendem Maße auch die Verbraucher beteiligt worden sind.“ Gerd Peter, Geschäftsführer der Münchenstift, glaubt, dass heimplatzsuchende Menschen mit den geplanten Transparenzregelungen wenig anfangen können: „Weil ich mich schon schwer tue, das zu verstehen. Also ohne fachliche Hilfe komme ich da gar nicht durch.“

Um das Problem zu lösen, fordert MDK-Chef Gundo Zieres die Einführung von so genannten k.o. Kriterien, zum Beispiel bei Verstößen gegen angemessene Demenz-, Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung. „Wenn alle oder ein Teil dieser Kriterien mit mangelhaft bewertet sind, muss die Einrichtung insgesamt als mangelhaft gelten“, so Zieres wörtlich.

Alle stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland werden künftig nach einem einheitlichen System bewertet und die Ergebnisse der Qualitätskontrollen in Form von Noten veröffentlicht. Mit der Maßnahme wird die Auflage aus der Pflegereform 2008 umgesetzt, die Prüfberichte des medizinischen Dienstes (MDK) transparenter zu machen.

Quelle: www.reportmainz.de, Presseinformation vom 09.02.2009
« Letzte Änderung: 15. Februar 2009, 21:48 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 22. Januar 2009, 14:03 »

KOMMENTAR zum Artikel „Wie seriös sind die neuen Pflegeheim-Zeugnisse?“

Die Qualität von Pflegeheimen steht zur Beurteilung an – und soll künftig vom MDK benotet werden, wie in der Schule, das kennen die Bürger. Was kennen die Bürger? Wir alle kennen das deutsche Schulsystem mit SECHS Schulnoten, wobei die Note „6“ die schlechteste ist. Wikipedia.org im Internet weiß es genau: 

  • „5“ bedeutet (mangelhaft) – wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
  • 6 (ungenügend) – wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Bei genauerem Anschauen des MDK Heim-Bewertungssystems stellen wir jetzt fest: in den „Pflegeheim-Zeugnissen“ sollen nicht sechs sondern nur FÜNF Noten vergeben werden.
 

Bezeichnung der Note

Skalenwert

sehr gut            (1,0 – 1,4)

8,7 – 10

gut                   (1,5 – 2,4)

7,3 - < 8,7

befriedigend      (2,5 – 3,4)

5,9 - < 7,3

ausreichend      (3,5 – 4,4)

4,5 - < 5,9

mangelhaft        (4,5 – 5,0)

0    - < 4,5

Quelle: Bewertungssystematik zur Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI
 

Uns Bürgern wird also ein neues „Schulnotensystem“ für Pflegeheime, mit einer uns nicht vertrauten Wertespreizung angeboten. Wenn wir nun für ein Heim die Note „5“ lesen, bedeutet das NICHT wie in Wikipedias Schulnoten-Aufklärung: „5 (mangelhaft) und die Mängel können in absehbarer Zeit behoben werden“ Nein, diese Heim-Benotung „5“ ist gleichbedeutend mit der uns bekannten „6“ und bedeutet Leistung „mangelhaft“, durchgefallen! Uns Bürgern wird das ganze nun als „leicht verständlich“ und „transparent“ verkauft ...

Und noch eines: Von insgesamt 82 Fragen sollen nur ganze 18(!) den Heim-Bewohnern gestellt werden. Angehörige, Betreuer, Heimbeiräte, Heimfürsprecher sind als Informanten und Qualitätsbeurteiler praktisch nicht vorgesehen! Ich denke, wir wissen, was wir davon zu halten haben ...

Allerdings ist andererseits auch klar: Bewertungssysteme für Heime und die Veröffentlichung sind aus meiner Sicht erste Schritte in die richtige Richtung. Das war längst überfällig. Inzwischen gibt es nicht nur das MDK „Schulnotensystem“, sondern schon einige andere solcher Heim-Bewertungssysteme. Und es werden mehr.* Wir Verbraucher müssen also genau hinschauen, was, von wem und unter welchen Umständen bei der „Heim-Qualität“ beurteilt wird. Wir kennen das ja auch aus anderen Bereichen, in denen es neben der Stiftung Warentest auch andere Benotungen, Test-Siegel, oder Zertifikate gibt.

Bezüglich der Einschätzung der Urteilskraft von Betroffenen müssen allerdings noch einige lernen, dass wir aufgeklärter und mündiger sind, als man es uns offenbar zutraut.

Wir Verbraucher benötigen keine frisierten, „leicht verständlich“ aufbereiteten Qualitätsbeurteilungen, sondern die Original-Ergebnisse der Prüfer! Und wenn es tatsächlich Dinge darin geben sollte, die nicht jeder sofort versteht, dann muss man sie eben gleich im Original leicht verständlich hinein schreiben ...
 

NACHTRAG:

Im 2. Absatz im kommentierten Artikel unter "Das ist doch Augenwischerei" heißt es (Zitat):

"Für die Zukunft hat Bayern eine Vorreiterrolle, denn im neuen Pflegequalitätsgesetz wurde festgehalten, dass bald auch die Berichte der Heimaufsicht von allen Häusern publik gemacht werden müssen. Das wird zwar erst in ein bis zwei Jahren kommen, aber mit der „freiwilligen Veröffentlichung“ ist es dann vorbei."

Das ist nicht neu, sondern war längst Gesetz: Im § 22 Abs. 3 des alten Bundes-Heimgesetzes heißt es dazu: "Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen."

Nicht alle Bundesländer bzw. zuständige Landkreise sind dem in der Vergangenheit nachgekommen (Muster findet man mit Internet-Suchmaschinen). Wenn es jetzt als tolle, neue Verbesserung in neuen länderspezifischen Heimgesetzen verkauft wird, ist das in meinen Augen gezielte Desinformation, um von den Unzulänglichkeiten in der Vergangenheit abzulenken. Was nützen die schönsten Gesetze, wenn sie nicht eingehalten werden.

« Letzte Änderung: 22. Januar 2009, 14:58 von Kommentar » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 15. Januar 2009, 19:46 »

| 14.01.09 | Zukunft Alter [>>]
Viele Experten bezeichnen die Schulnotenvergabe als „Witz“
Wie seriös sind die neuen Pflegeheim-Zeugnisse?


München - Wie gut ist ein Pflegeheim? Wie sorgsam werden die Menschen dort betreut? Gibt es Mängel? Das über ein Haus herauszufinden, ist nicht ganz einfach.


© Geier - Kornelie Rahnema von der Münchner Beschwerdestelle

Die meisten Heime machen aus den Prüfberichten des Medizinischen Dienstes und der Heimaufsichten ein Geheimnis. Schon lange fordern Kritiker daher mehr Transparenz. Und genau die soll nun kommen: Seit Anfang letzter Woche sollen nun alle 10.400 Pflegeheime in Deutschland vom Prüfdienst der Krankenkassen Zensuren wie in der Schule erhalten. Klingt gut – und so ist es nicht verwunderlich, dass das neue Bewertungssystem schon seit Monaten groß angekündigt wird. Nun gibt es aber Ärger: Viele Experten nennen die ganze Aktion einen „Witz“. Warum? Weil die Heimträger selbst mit im „Noten-Gremium“ sitzen!

„Jeder kennt Schulnoten“

Zur Erklärung ein Rückblick: Im Rahmen der Pflegereform beschloss die Politik im Sommer, dass die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) transparenter zu machen sind. Mit anderen Worten: Die Heime sind verpflichtet, diese zu veröffentlichen. Immerhin steht in diesen Schreiben viel Aufschlussreiches: Wie sauber ein Haus ist, wie mit den Bewohnern umgegangen wird, wie der Gesundheitszustand der Patienten ist. „Die Menschen sollen die Qualität eines Hauses sofort erkennen können“, so die Forderung der Politik.

Und so setzte sich unter anderem der Spitzenverband der Krankenkassen (also eine übergeordnete Instanz der Medizinischen Dienste) mit den Leistungserbringern (also unter anderem mit den Spitzen der Wohlfahrtsverbände und der privaten Anbieter) zusammen und beriet, wie man die Prüfberichte „dem Bürger nahe bringen könnte.“ Die Lösung: Ein Benotungssystem. Alle Pflegeheime in Deutschland sollen mit ihren insgesamt 677 000 Bewohnern Schritt für Schritt überprüft werden – anhand eines Katalogs mit 83 Fragen. Dann wird eine Schulnote vergeben. Vorteile davon hätten Bewohner mit ihren Angehörigen sowie jene, die ein Pflegeheim suchen. „Jeder kennt die Schulnoten aus eigener Erfahrung und weiß, was eine Eins oder auch eine Vier bedeutet“, erklärt Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbandes der Krankenkassen. Die Ergebnisse würden natürlich im Internet veröffentlicht und müssen gut sichtbar in den Heimen ausgehängt werden. Aber Lanz betont: Sanktionen bei einer Zensur schlechter als „ausreichend“ sind nicht geplant. Das müsse dann schon die Heimaufsicht übernehmen.

„Das ist doch Augenwischerei“

Zensuren schlechter als ausreichend? Schlechte Benotungen wird es nach Meinung von Dr. Ottilie Randzio da wohl nicht geben. Die Medizinerin ist immerhin beim MdK Bayern die Ressort-Chefin für Pflege – und kann über die Aktion nur den Kopf schütteln: „Dieses neue Bewertungs-System ist wenig hilfreich“, sagt sie gegenüber der tz. „Es müsste viel strenger sein.“ Besonders, dass die Leistungserbringer – also die Heimträger – mitbenoten, irritiert Randzio gewaltig. Das ist, wie wenn ein Schüler bei der Lehrerkonferenz mitbestimmen dürfte, was er ins Zeugnis bekommt.

Mit dieser Kritik steht die MdK-Leiterin nicht alleine. Auch Münchenstift-Chef Gerd Peter hält von dieser „großen Transparenz-Offensive“ herzlich wenig. „Da wird doch nur so getan, wie wenn sich jetzt was ändert. Augenwischerei. Das soll die Leute beruhigen – sonst nichts.“ Die meisten Träger wollten einfach keine richtige Transparenz. So sei es beispielsweise schon lange möglich, die Berichte des MdKs sowie der Heimaufsicht im Internet selbstständig zu veröffentlichen. Die Münchenstift mit ihren Häusern tut dies. Bisher haben sich dazu aber nur knapp 40 Heime in Bayern entschlossen. Peter: „Das sagt doch alles.“ Immerhin: Für die Zukunft hat Bayern eine Vorreiterrolle, denn im neuen Pflegequalitätsgesetz wurde festgehalten, dass bald auch die Berichte der Heimaufsicht von allen Häusern publik gemacht werden müssen. Das wird zwar erst in ein bis zwei Jahren kommen, aber mit der „freiwilligen Veröffentlichung“ ist es dann vorbei.

Auch Kornelie Rahnema, Chefin der Münchner Beschwerdestelle für Pflegefragen, ist nicht wirklich begeistert von dem Bewertungs-System aus Berlin: „Für Betroffene und Angehörige bieten diese künftig veröffentlichten Prüfergebnisse lediglich eine grobe Orientierung. Sie können aber nicht einen eigenen Eindruck ersetzen, den man sich z.B. durch einen Besuch der Einrichtung verschaffen sollte“, sagt sie. Dennoch sei das System besser als „gar nichts“. „Einen völligen Witz“ nennt hingegen der Münchner Pflegekritiker Claus Fussek kurz und knapp die Aktion.

„Fragebögen sind sinnvoll“

Das sieht Joachim Görtz ganz anders. Er ist der Landesbeauftragte des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste und vertraut auf das Noten-Geben. „Beim Bericht des Medizinischen Dienstes sind ja nur die negativen Ergebnisse festgehalten. Dieses neue System gibt nun auch Aufschluss darüber, wo sich vorbildlich um Demenzkranke gekümmert wird oder wo die medizinische Versorgung überdurchschnittlich gut ist. Das ist hilfreicher als ein Bericht von reinen Medizinern.“ Zudem würden in den Fragebögen auch teils die Bewohner befragt. Dass die Leistungsträger dabei ein kräftiges Wort mitreden dürfen, sei verständlich: „Es geht ja um deren Unternehmen.“

Übrigens: So schnell werden noch keine Noten in den Gängen der Heime hängen und im Internet einsehbar sein. Letzte Woche startete erst einmal in einigen Heimen die Befragung anhand der Bögen. Alle Experten sind sich sicher: „Vor dem Sommer 2009 kommt da eh noch gar nichts raus.“

Quelle: http://www.tz-online.de - Mit freundlicher Genehmigung des Autors Armin Geier
« Letzte Änderung: 15. Januar 2009, 20:18 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 13. November 2008, 11:52 »

MDS begrüßt Einigung zur Transparenz bei Pflegeheimen
 


PFLEGEQUALITÄT
 


Essen, 12. November 2008

Am 11. November haben sich der GKV-Spitzenverband und die Verbände
der Leistungserbringer unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) auf eine Systematik
geeinigt, nach der die Qualität der Leistungen von stationären
Pflegeeinrichtungen künftig veröffentlicht werden soll.
"Pflegebedürftige und Angehörige können sich mit Hilfe von Schulnoten
in Zukunft auf einen Blick über die Qualität von Pflegeheimen
informieren. Das ist ein entscheidender Schritt in Richtung
Qualitätsverbesserung und Verbraucherfreundlichkeit", sagte
MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick auf einem Forum zur
Weiterentwicklung der Pflege und der Pflegeversicherung am 12.
November in Berlin.

Der Vorschlag sieht eine Gesamtbewertung in Form einer Note von "sehr
gut" bis "mangelhaft" vor. Grundlage der Bewertung ist eine
Qualitätsprüfung durch den MDK oder eine gleichwertige Prüfung -etwa
durch die Heimaufsicht. In diese Gesamtbewertung gehen 82
Einzelkriterien ein. Die Qualität der pflegerischen Versorgung ist
für das Gesamtergebnis eines Heimes die wichtigste Bestimmungsgröße.
Außerdem fließen Aspekte zur sozialen Betreuung, zum Wohnen und zur
Verpflegung in die Gesamtbewertung ein. Darüber hinaus werden die
Ergebnisse aus der Bewohnerbefragung veröffentlicht. "Damit ist es
Pflegebedürftigen und Angehörigen möglich, sich einen differenziertes
Bild von der Qualität einer stationären Einrichtung zu machen", so
Pick. Die Medizinischen Dienste seien auf die Intensivierung der
Prüfaufgaben gut vorbereitet.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse von MDK-Qualitätsprüfungen ist
ein weiterer Schritt zur Umsetzung des
Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes, das zum 1. Juli 2008 in Kraft
getreten ist. Bis Ende 2010 müssen die Medizinischen Dienste alle
ambulanten und stationären Einrichtungen einmal prüfen, danach ist
eine jährliche Kontrolle vorgesehen.

Quelle: http://www.mds-ev.de/3104.htm



Auf der Seite sind auch gleich die Bewertungskriterien und ein Beispiel zu finden
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« am: 12. November 2008, 14:44 »

 Schulnoten für Pflegeheime
 


Kassen-Spitzenverband und Pflegeheime einigen sich auf Qualitätskriterien
 


Zitat
Schulnoten für Pflegeheime
Kassen-Spitzenverband und Pflegeheime einigen sich auf Qualitätskriterien

Ob man sich in einem Pflegeheim in guten Händen befindet, ist bislang vor allem Glückssache. Das soll im Laufe des nächsten Jahres anders werden. Der Prüfdienst der Kassen vergibt dann Noten für Heime, an denen sich Pflegebedürftige und Angehörige orientieren können.

Quelle: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt



« Letzte Änderung: 25. März 2014, 01:33 von admin » Gespeichert
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