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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: PFLEGE-TÜV: "Schulnoten" für Pflegeheime  (Gelesen 109631 mal)
Multihilde
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« Antworten #22 am: 23. Juni 2010, 22:44 »

„Die Transparenzprüfungen des MDK sind zu subjektiv“

VDAB-Bundesvorsitzender Stephan Baumann:
„Die Transparenzprüfungen des MDK sind zu subjektiv“


Auf Grund der aktuellen Diskussion über die Transparenz in der Pflege stellt der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) fest: Derzeit lassen sich aus den Transparenzprüfungen des MDK keine seriösen Schlüsse auf die tatsächlichen Qualität der Pflege in den Einrichtungen ziehen. Dafür gibt es Beweise. Dementsprechend bieten die Prüfergebnisse keine Grundlage für eine sinnvolle Weiterentwicklung der Transparenzvereinbarungen.

Nach Überzeugung des VDAB-Bundesvorsitzenden Stephan Baumann haben die Medizinischen Dienste bei ihrer ersten Bewährungsprobe versagt. Die bisherigen Ergebnisse der Prüfungen zeigen, dass sehr subjektiv geprüft wird.

So ergeben sich im Ländervergleich gravierende Unterschiede. Stationäre Einrichtungen in Baden-Württemberg schneiden im Durchschnitt mit 1,2 ab, während die Einrichtungen in Schleswig-Holstein im Durchschnitt nur 2,7 erreichen. Bei ambulanten Diensten bietet sich ein ähnliches Bild. Die Landesdurchschnittsnote in Baden-Württemberg beträgt 1,1, in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dagegen 2,8.

Baumann: „Eine Spreizung der Durchschnittsnoten in diesem Ausmaß lässt sich nicht durch Qualitätsunterschiede, sondern nur durch uneinheitliche Prüfungen der Medizinischen Dienste in den Ländern erklären.“

Dafür gibt es konkrete Beispiele: Wenn in Schleswig-Holstein ein „mangelhaft“ vergeben wird, weil in der Dokumentation nicht die korrekte Marke eines Pflegeproduktes angegeben wird, in anderen Ländern diese Anforderung aber nicht gilt, ist keine bundeseinheitliche Prüfung gegeben.
Ein anderes „mangelhaft“ kam folgendermaßen zustande: Die Einrichtung erhob fachgerecht und monatlich das Sturzrisiko im Rahmen der Sturzprophylaxe. Der MDK kam auf Grund eigener Erhebungen zu einer abweichenden Risikoeinschätzung. Die Einrichtung erhielt deshalb in der Frage „Wird das individuelle Sturzrisiko erfasst?“ ein „mangelhaft“, obwohl das Risiko erfasst war.
Ein drittes Beispiel: Ein bettlägeriger Versicherter hatte aufgrund guter, prophylaktischer Pflege trotz sehr hohem Risiko kein Druckgeschwür. Die Dokumentation war jedoch teilweise lückenhaft. Der Prüfer monierte: „Mangelhafte Dekubitus Prophylaxe“.

Dies zeigt, dass der Willkür von Prüfern derzeit Tür und Tor geöffnet ist, bis hin zum Kritisieren von bestimmten Farben in der Dokumentation. Daher unterliegen alle bisherigen Prüfungen dem Verdacht, subjektiv zustande gekommen zu sein. Die Medizinischen Dienste sind keine geeigneten Institutionen für die Transparenzprüfung. Sie sind nicht unabhängig, prüfen subjektiv und verweigern sich bis heute einem externen  Qualitätsmanagement, das für Institutionen wie TÜV oder DEKRA eine Selbstverständlichkeit ist.

Baumann resümiert: „In dieser Form bieten die Noten somit weder den Verbrauchern eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine Einrichtung, noch können aus ihnen seriöse Schlussfolgerungen für Veränderungsbedarfe bei den Pflegetransparenzvereinbarungen gezogen werden. Anders wird es erst, wenn die Transparenzprüfungen durch unabhängige Prüfer, objektiv und bundesweit einheitlich durchgeführt werden.“

Quelle: =2010&tx_ttnews[month]=06&tx_ttnews[tt_news]=1395&tx_ttnews[backPid]=269&cHash=48cc1cd452] http://www.vdab.de

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Multihilde
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« Antworten #21 am: 23. Juni 2010, 22:33 »

Pflege-TÜV

Sozialministerin Christine Haderthauer: "Ein Debakel für die Verbraucher!"

Pressemitteilung 187.10 vom 20. Juni 2010

"Wenn der GKV-Spitzenverband die Pflege-Transparenzvereinbarungen nicht bis zum 30.6. kündigt, wird es weiterhin keine echten Verbesserungen für die Pflegequalität geben," so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute in München.

Der sogenannte "Pflege-TÜV", der eine einheitliche Benotung der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen vorsieht, steht seit seiner Einführung von allen Seiten unter scharfer Kritik. Sowohl die Länder als auch die Verbände, die Wissenschaft und die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung haben auf Schwachstellen in dem zwischen den Leistungserbringern und dem GKV-Spitzenverband vereinbarten System hingewiesen. Bis zum 30. Juni müsste nun die Kündigung ausgesprochen werden, um die Vereinbarungen zum Jahresende aufzukündigen. Der GKV-Spitzenverband spricht zwar selbst von einer Blockadehaltung der Leistungserbringer, lehnt aber die Konsequenz daraus ab. "Der GKV Spitzenverband ist nicht glaubwürdig mit seinen Beteuerungen, das ist alles weiße Salbe, solange nicht gehandelt wird. Der GKV Spitzenverband will an dem unter der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt völlig falsch aufgesetzten und viel zu dokumentationslastigen Pflege-TÜV festhalten und gibt die Möglichkeit einer Veränderung aus der Hand. Die Hoffnung, die noch nicht vorliegenden aber angekündigten Ergebnisse einer Evaluation auf dem Verhandlungswege umzusetzen, sind naiv. Der Verbraucher wird weiterhin hingehalten! Er kann sich auf die derzeitigen Noten nicht verlassen. Wenn der GKV-Spitzenverband weiterhin als einzige Verbesserungsvorschläge untaugliche Luftnummern und Rechenspielchen macht, werden die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bald gar nicht mehr nachvollziehen können, wie die Note zu Stande kommt. Ich hoffe, dass der Bundesgesetzgeber diesen bereits seit über einem halben Jahr andauernden Zustand nun endlich beendet und durch die Änderung des SGB XI klare Vorgaben in diesem emotional, sittlich und rechtlich sensiblen Bereich macht. Bis dahin bleibe ich bei meiner Forderung nach sofortiger Aussetzung des Notensystems," so Haderthauer abschließend.

Quelle: http://www.stmas.bayern.de
« Letzte Änderung: 23. Juni 2010, 22:35 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #20 am: 17. Juni 2010, 10:48 »

Pflegenoten weiterentwickeln – Träger der Pflegeeinrichtungen verweigern sich

Berlin, 09.06.2010 - Die Pflegenoten haben sich grundsätzlich bewährt. Sie bringen erstmals Transparenz in die Qualität von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Die ersten Untersuchungen haben gezeigt, dass es noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

„Die Pflegenoten sind gut gestartet, jetzt wollen wir sie besser machen. Die Transparenz und Klarheit der Notensystematik für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen auszubauen, ist unser Ziel. In besonderen Fällen kann es vorkommen, dass trotz schlechter Detailbewertungen in mehreren Risikokriterien eine gute Note heraus kommt. Das wollen wir abstellen.“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Der GKV-Spitzenverband setzt sich dafür ein, dass die Pflegenoten die Qualität von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten noch genauer abbilden. Wir wollen, dass es künftig unmöglich ist, trotz mangelhafter Bewertungen mehrerer Risikokriterien, wie z. B. Ernährungszustand und Flüssigkeitsversorgung oder auch die Dekubitusprophylaxe, am Ende eine sehr gute Note zu bekommen. Leider verweigern die Träger der Einrichtungen und Dienste zu diesen vom GKV-Spitzenverband geforderten Änderungen ihre Zustimmung. Statt das Machbare jetzt anzugehen, verweisen sie auf die gemeinsame ausführliche Evaluation, deren Diskussion aber voraussichtlich nicht zu kurzfristigen Ergebnissen führen wird.

Arbeitsgruppe ergebnislos eingestellt
Wegen der Verweigerungshaltung der Trägerorganisationen musste bereits die gemeinsame Arbeitsgruppe ergebnislos beendet werden. Sie sollte kurzfristige Änderungen erarbeiten.

Die Gesetzeslage sieht zwingend vor, dass Änderungen an den Pflegenoten nur im Einvernehmen von GKV-Spitzenverband und den Trägerorganisationen möglich sind. Um alleine aktiv zu werden, sind dem GKV-Spitzenverband die Hände gebunden.

„Ich rufe die Träger der Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflegedienste erneut dazu auf, konstruktiv daran mitzuwirken, dass die Qualität der Pflegeeinrichtungen noch besser abgebildet wird“, so Gernot Kiefer.

Quelle: http://www.gkv-spitzenverband.de/PM_20100609_Pflegenoten.gkvnet
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« Antworten #19 am: 22. April 2010, 15:15 »

SPD-Vorschläge zur besseren Qualitätssicherung in Pflegeheimen

Berlin: (hib/MPI/TEP) Die SPD-Fraktion strebt eine bessere Aussagekraft der Benotungen von Pflegeeinrichtungen an. In einem Antrag (17/1427), den der Bundestag am Donnerstag in den Gesundheitsausschuss überweisen will, weisen die Abgeordneten darauf hin, dass das Benotungssystem Mängel aufweise. So könnten schlechte Noten bei ”harten“ Kriterien in der pflegerischen und medizinischen Versorgung - etwa bei der Flüssigkeitsversorgung oder beim Ernährungszustand der Gepflegten - durch gute Noten in ”weicheren“ Kriterien wie der Lesbarkeit des Speiseplans oder der Gestaltung von Gemeinschaftsräumen nicht nur abgemildert werden, ”sondern auch zu einer guten Gesamtbewertung führen“. Die SPD fordert, dass Mängel bei den personenbezogenen Kriterien im Bewertungssystem eindeutig gewichtet werden müssen, ”damit sie klar in der Endnote erkennbar werden“.

Zugleich setzen sich die Sozialdemokraten für neue Stichprobenkriterien ein, nach denen der Medizinische Dienst Pflege in Heimen prüft. Sie weisen darauf hin, dass nach Aussagen des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen beispielsweise Kriterien zur Wundversorgung nur in etwa der Hälfte der bisher geprüften Heime bewertet worden seien.

Quelle:
Gesundheit/Antrag - 22.04.2010
http://www.bundestag.de/presse


Antrag: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/014/1701427.pdf

« Letzte Änderung: 22. April 2010, 15:20 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #18 am: 10. März 2010, 15:50 »

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 08.03.2010

Nachbesserungen dringend sofort nötig

Gebrauchsanleitung der Verbraucherzentrale bietet Orientierungshilfe

(VZ-RLP /08.03.2010) Verbraucherverbände fordern seit vielen Jahren mehr Qualitätstransparenz in der Pflege. Dass der Gesetzgeber dieser Forderung mit der letzen Pflegereform nachgekommen ist, begrüßen sie ausdrücklich. Seit Dezember letzten Jahres haben die ersten Pflegeheime nach dem neuen "Pflege-TÜV" ihre Noten bekommen. Inzwischen sind die Transparenzberichte von bundesweit ca. 3.000 stationären Einrichtungen im Internet veröffentlicht.

Verbraucherverbände hatten von Anfang an kritisiert, dass mangelhafte Bewertungen einzelner Risikokriterien beispielsweise im Bereich Pflege und medizinische Versorgung durch eine gute Bewertung anderer Kriterien ausgeglichen werden können, z.B. einen Aushang mit „Anweisungen zu Erster Hilfe und in Notfällen“. Der Abschlussbericht des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zur Evaluation der Transparenzvereinbarungen von Februar 2010 bestätigt diese Kritik nunmehr ausdrücklich.

Der MDS hat jetzt einen Katalog mit etlichen Änderungsvorschlägen vorgelegt, die kurzfristig umgesetzt werden können. „Viele dieser Vorschläge greifen das auf, was wir von Beginn an kritisiert haben“, so Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Damit die Berichte aussagekräftiger werden, hält sie eine kurzfristige Umsetzung dieser Vorschläge für zwingend erforderlich. Eine Detailprüfung der einzelnen Vorschläge und deren Wirkungen muss allerdings noch erfolgen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hält es für unbedingt notwendig, dass die Vereinbarungspartner – vor allem die Leistungserbringer und die Kostenträger in der Pflege - unverzüglich die Verhandlungen aufnehmen, um die bereits jetzt festgestellten Verfahrensmängel schnellstmöglich zu ändern.

An die Adresse der Pflegekassen richten die Verbraucherschützer den Appell, ihre angelegten Internetportale so zu verbessern, dass wirklich ein Vergleich der verschiedenen Einrichtungen möglich wird – so wie es der Gesetzgeber gefordert hat und es im Sinne einer guten Handhabung für die Betroffenen auch erforderlich ist. „Derzeit müssen sich Betroffene mühsam die mehrseitigen in kleiner Schrift verfassten Berichte der einzelnen Einrichtungen ausdrucken, statt bereits „online“ eine Vergleichsmöglichkeit zu haben,“kritisiert die Verbraucherzentrale  Rheinland-Pfalz.



„Betroffene sollten sich beim Qualitätsvergleich auf keinen Fall nur auf die Gesamtnote oder die Note in den einzelnen Qualitätsbereichen der Einrichtung verlassen“, rät Sabine Strüder, Referentin für Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale. Wichtig sind vielmehr die Noten, die für bestimmte Kriterien beispielsweise aus den Bereichen „Pflege und medizinische Versorgung“ oder „Umgang mit demenzkranken Bewohnern“ vergeben werden. Diese wichtigen Informationen erhalten künftige Heimbewohner erst, wenn sie sich auf einer zweiten Darstellungsebene gezielt bestimmte Fragen der Qualitätsprüfungen und deren Bewertung näher anschauen. Hat beispielsweise ein Pflegeheim im Qualitätsbereich „Pflege und medizinische Versorgung“ ein „sehr gut“ bekommen, kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass in dieser Einrichtung Pflegebedürftige in einzelnen Fällen sogar mangelhaft gepflegt wurden.

Damit Betroffene die Transparenzberichte richtig bewerten können und dabei auf die wichtigsten Kriterien achten, hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine „Gebrauchsanleitung“ mit Checkliste erstellt. Sie soll dabei helfen, die Ergebnisse individuell auszuwerten.

Die Gebrauchsanweisung „Noten für Pflegeheime“ kann auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de/Pflegeheimnoten angesehen und kostenlos heruntergeladen werden. Die Druckversion der Broschüre ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. kostenlos erhältlich. Postversand erfolgt gegen Einsendung eines mit 1,45 € frankierten, adressierten DIN-A-5 Rückumschlages an folgende Adresse: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Versand, Postfach 4107 in 55031 Mainz.

Diese Broschüre wurde mit Projektmitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt.
VZ-RLP

Quelle: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ126822450601010/link696711A
« Letzte Änderung: 03. Mai 2010, 14:45 von admin » Gespeichert

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« Antworten #17 am: 09. Oktober 2009, 01:19 »

Zitat von: Weser-Kurier
Schlechte Noten für viele Pflegeheime

Berlin. In fast jedem fünften Pflegeheim in Deutschland gibt es erhebliche Mängel bei der medizinischen und pflegerischen Betreuung. Das geht aus den ersten Ergebnissen des neuen Pflege-TÜV hervor, die der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen am Donnerstag in Berlin vorgestellt hat.

... 17,3 Prozent im pflegerischen Kernbereich nur die Note «ausreichend» oder «mangelhaft». ...

... Die schlechtesten Werte gab es im Umgang mit Demenzkranken. Bei diesem Kriterium wurden 19,6 Prozent der Pflegeheime nur als «befriedigend» bewertet, bei exakt 20 Prozent der Heime gab es eine noch schlechtere Note. ...

Quelle: http://www.weser-kurier.de, 08.10.2009

Die Presse-Mitteilung des MDS dazu gibt es hier:
http://www.mds-ev.org/3342.htm



ANMERKUNG:
Es bestätigen sich zwei Befürchtungen a) dass die Pflege in deutschen Heimen erhebliche Defizite aufweist und b) dass das MDK-Bewertungssystem schlechte Pflege "schönfärbt" (s. Bericht in REPORT MAINZ ...). Spätestens beim Gesamturteil "mangelhaft" müßte eigentlich das Heim geschlossen werden. Zur Erinnerung: MDK-Note 5 ("mangelhaft") entspricht der Schul-Note 6 !!!
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2009, 01:36 von admin » Gespeichert

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« Antworten #16 am: 06. Oktober 2009, 15:18 »

Pflege-TÜV absurd

Die Sendung "REPORT MAINZ" brachte es am Montag, 05.10.2009 mit dem nachfolgenden Beitrag mal wieder auf den Punkt: "Pflege-TÜV absurd". Moderator Fritz Frey: "Idee gut, Ausführung mangelhaft. Wer immer nach Ulla Schmidt das Gesundheitsministerium leiten wird, hier wartet Arbeit." Der Sendebeitrag kann auf den Internetseiten des SWR unter http://www.swr.de/report nachträglich angeschaut werden.


Quelle: http://www.swr.de/report, Sendung vom 05.10.2009
« Letzte Änderung: 06. Oktober 2009, 19:05 von admin » Gespeichert

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« Antworten #15 am: 01. Juli 2009, 09:30 »

Gemeinsamer Pressetermin vom 30.06.09

GKV-Spitzenverband

Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Hessen (MDK Hessen)

Thema: Vorbereitung und Umsetzung der Pflegenoten
30. Juni 2009 im Altenpflegeheim „Am Erlenbach“ in Neu-Isenburg

Der Startschuss für die neuen Pflegenoten ist gefallen. Die ersten Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nach dem neuen Prüfschema können ab 1. Juli 2009 beginnen. Sie sind die Basis für die Veröffentlichung der Ergebnisse in Form der Pflegenoten. Über die praktische Umsetzung dieses Prüfauftrages und über den Stand der Veröffentlichung der Qualität von Pflegeheimen in Form von Pflegenoten informierte der GKV-Spitzenverband, der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Hessen (MDK Hessen) bei einer gemeinsamen Veranstaltung im Altenpflegeheim „Am Erlenbach“ in Neu-Isenburg.

(Anlagen = pdf-Dateien)

Gemeinsame Pressemitteilung

Statement K.-Dieter Voß, Vorstand GKV-Spitzenverband

Statement Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS

Statement Dr. Gert von Mittelstaedt, Geschäftsführer MDK Hessen

Hintergrund:

Fragen und Antworten zu den Pflegenoten

Fiktives Beispiel für die Ergebnisübersicht einer Qualitätsprüfung

Ablaufskizze einer Prüfung

Faktenpapier rund um die Pflege

Mehr Informationen zu den Pflegenoten im ambulanten und stationären Bereich finden Sie hier.
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de




Die jeweiligen Anlagen sind unter dem o. a. Link zu finden
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« Antworten #14 am: 19. Juni 2009, 15:09 »

KOMMENTAR zum Artikel „Heime stellen sich Pflege-TÜV“ (WK 19.06.2009)

Uns Bürgern wird ein neues „Notensystem für Pflegeheime“, mit einer uns nicht vertrauten Wertespreizung angeboten. Wenn wir nun für ein Heim die Note „5“ lesen, bedeutet das NICHT wie beim allseits bekannten Schulnoten-System: „5“ (mangelhaft) und die Mängel können in absehbarer Zeit behoben werden“ Nein, diese Heim-Benotung „5“ ist gleichbedeutend mit der uns bekannten „6“ und bedeutet Leistung „mangelhaft“, durchgefallen! Uns Bürgern wird das als „leicht verständlich“ und „transparent“ verkauft. Eigentlich müßte demnach ein Heim mit der Note „5“ geschlossen werden. Solche Konsequenzen läßt das neue Benotungssystem allerdings vermissen.

Bei der Bewertung durch den MDK sollen nur ganze 18(!) von insgesamt 82 Fragen den Heim-Bewohnern gestellt werden. Angehörige, Betreuer, Heimbeiräte, Heimfürsprecher sind als Informanten und Qualitätsbeurteiler praktisch nicht vorgesehen!  

Bewertungssysteme für Heime und die Veröffentlichung sind aus meiner Sicht erste Schritte in die richtige Richtung. Das war längst überfällig. Inzwischen gibt es nicht nur das MDK „Schulnotensystem“, sondern schon einige andere Heim-Bewertungssysteme:


  • www.heimverzeichnis.de
    (vom Bundesverbraucherministerium gefördertes Heimbewertungs-System der BIVA)
  • http://www.pflege-shv.de/Auszeichnung%20mwPflege.htm
    (Sterne-Bewertungssystem als "Gütesiegel" für menschenwürdige Pflege“ des Pflege-Selbsthilfeverband e.V.)
  • http://sterne-fuer-gute-pflege.de  
    (Ansprechpartner ist Pflegenetz Heilbronn e.V. – nach eigenen Angaben das größte real existierende Pflegenetzwerk)
  • http://www.pflege-erfahrung.de
    (gewerblich betriebenes Bewertungsportal zur Beurteilung und Bewertung von Pflegeheimen, Altenheimen, Pflegediensten und betreuten Wohnungen aus Bewohner(Kunden)-Sicht, nach eigenen Angaben unabhängig, ohne Einflussnahme durch Pflegebetreiber oder Institutionen)
  • http://www.sterne-fuer-pflegedienste.de
    (nach eigenen Angaben eine Pflegedienst-Klassifizierung von einem unabhängigen Gremium, zusammengesetzt aus Experten der Pflegewissenschaft und -Praxis, ambulanter Dienste, Unternehmungsberatern sowie der Vincentz-Redaktion "Häusliche Pflege")

Wir Verbraucher müssen also genau hinschauen, was, von wem und unter welchen Umständen bei der „Heim-Qualität“ beurteilt wird. Wir kennen das ja auch aus anderen Bereichen, in denen es beispielsweise neben Stiftung Warentest auch andere Benotungen, Test-Siegel, oder Zertifikate gibt.

Bezüglich der Einschätzung der Urteilskraft von Betroffenen müssen allerdings Einige noch lernen, dass wir aufgeklärter und mündiger sind, als man es uns offenbar zutraut.

Wir Verbraucher benötigen keine frisierten, „leicht verständlich“ aufbereiteten Qualitätsbeurteilungen, sondern die Original-Ergebnisse der Prüfer! Und wenn es tatsächlich Dinge darin geben sollte, die nicht jeder sofort versteht, dann muss man sie eben gleich im Original leicht verständlich hinein schreiben ...
« Letzte Änderung: 27. März 2010, 20:33 von admin » Gespeichert

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« Antworten #13 am: 19. Juni 2009, 11:17 »

„Das neue Benotungssystem ist ein Skandal!“
Pflegeeinrichtungen können ihre Leistungen schön rechnen
– Interview mit Dr. Ursula Weibler-Villalobos, MDK Rheinland-Pfalz

(Artikel aus der VdK-Zeitung als PDF-Datei herunterladbar)



Heime stellen sich Pflege-TÜV

Bremen. Nach dem Sommer nehmen Prüfer die ersten Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste in Bremen unter die Lupe und verteilen öffentlich Noten. Von 1 bis 5, von sehr gut bis mangelhaft reicht das Spektrum der Bewertung. Grundlage für die Kontrollen ist die Pflegetransparenzvereinbarung (PTS), die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt vor acht Jahren angeschoben hat.

Mehr Transparenz in der Pflegelandschaft und mehr Wettbewerb verspricht sich die Ministerin. Viele Einrichtungen in Bremen begrüßen die neuen Kontrollen, deren Ergebnisse für jedermann zugänglich im Internet veröffentlicht werden. Doch es gibt auch harsche Kritik an den "Schulnoten für Ambulante Pflegedienst und Heime", wie kürzlich bei einer Tagung im Atlantic Hotel Airport deutlich wurde.

"Transparenz und Nachprüfbarkeit sind immer gut", erklärte Alexander Künzel, Vorstandvorsitzender der Bremer Heimstiftung. Doch er warnte vor zu großer Notengläubigkeit. Man solle sich auch auf seine Nase und seinen Bauch verlassen.

Die Bremer Heimstiftung hat bereits im Januar mit der Vorbereitung auf die Prüfungen begonnen. Gabriele Becker-Rieß, "Leiterin Qualität", berichtete von 15 Häusern der Stiftung, in denen externe Probeprüfungen stattgefunden haben. Gesamtnoten zwischen 1,2 und 3,8 wurden erzielt. 46 Fragen arbeitet der Prüfer vom medizinischen Dienst bei seinerer Kontrolle ab, beantwortet werden sie nur mit "Ja" oder "Nein".

Einen großen Teil des Fragenkatalogs nehme die pflegerische und medizinische Versorgung ein, erzählte Becker-Rieß. Die Betreuung von Demenzkranken und die Alltagsgestaltung seien weitere Themen. Wie ist die Ernährung, die soziale Betreuung, sind Bewohner wund gelegen, haben sie Schmerzen, gibt es einen Aufenthaltsraum und werden mögliche Problembereiche wie Sturzgefahr oder mangelnde Beweglichkeit regelmäßig kontrolliert? Auch die Bewohner werden bei der Prüfung direkt befragt. Nicht abgefragt werden der Personalschlüssel und die Zeit, die die Mitarbeiter für die Bewohner haben.

Die Fragen seien bekannt und die Prüfer würden die Häuser bereits kennen, sagte Becker-Rieß. Der medizinische Dienst der Kassen, der die PTS umsetzen wird, kontrolliere bereits seit über zehn Jahren die Einrichtungen. Doch bislang seien die Ergebnisse nicht veröffentlicht worden. Demnächst sind sie im Internet für jeden einsehbar. "Es ist ein Schritt in die richtige Richtung", bewertete Becker-Rieß. Doch auch für sie sind die Noten nicht das einzige Kriterium, einen Heimplatz zu wählen.

Ebenfalls die ambulanten Pflegedienste bereiten sich auf die Kontrollen vor. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste hat eine Simulations-CD entwickelt, mit der die Einrichtungen sich selbst testen können. Die Fragen für die ambulanten Pflegedienste sind schon seit längerem Bestandteil der Regelprüfung, doch bislang wurden nicht alle Einrichtungen geprüft. Dies soll sich nun ändern. Positiv steht auch der Paritätische Wohlfahrtsverband Bremen der PTS gegenüber. "Wir sind bestrebt, gut abzuschneiden", erklärte der Fachbereichssprecher Altenhilfe Wolfgang Müller.

Adelheid von Stösser vom Pflege-Selbsthilfeverband aus St. Katharinen übte während der Tagung deutliche Kritik an den Pflegeheim-Noten. Mit einer guten Dokumentation könnte selbst das menschlich schlechteste Heim gute Noten erzielen, meinte von Stösser, denn die Dokumentationsqualität sei höher gewichtet als die Pflegequalität.

Sie kritisierte außerdem das Schema der "Ja-Nein"-Antworten. Daraus ließen sich kaum Schlüsse ziehen. Auf diese Weise könne sicher jedes Heim in Deutschland bei der Frage nach Gruppenangeboten die volle Punktzahl erhalten. Egal, ob diese nur ein Mal pro Jahr oder täglich stattfinden. Mit dieser Form der Bewertung würden die Verbraucher in die Irre geleitet, erklärte Adelheid von Stösser.

Politiker haben sich im "Spiegel" ebenfalls kritisch geäußert. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) hält die Initiative für nutzlos. "Nach den Tests werden wir genauso schlau sein wie vorher", erklärte sie und sprach von "reiner Volksverdummung". Ursula Weibler-Villalobos, Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz, sagte dem Nachrichtenmagazin: "Dass damit die wahren Zustände in einem Heim nicht aufgedeckt, sondern geschickt verschleiert werden."

Auf welcher Internetseite die Schulnoten für Ambulante Pflegedienste und Heime künftig zu lesen sind, ist auf Bundesebene bislang noch nicht geklärt.

Quelle: Weser-Kurier, Bremen, 19.06.2009

* MDK_090501_Interview_Weibler_Pflegeeinrichtungen_Leistungen_schoenrechnen.pdf (119.98 KB - runtergeladen 770 Mal.)
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« Antworten #12 am: 26. Mai 2009, 19:54 »

Die neuen Pflegenoten

Gemeinsame Pressemitteilung
GKV-Spitzenverband
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)


Berlin, 25.05.2009

Die neuen Pflegenoten bringen objektive Informationen für Pflegebedürftige und deren Angehörige

Die neuen Pflegenoten ermöglichen es künftig Pflegebedürftigen und anderen Interessierten, anhand einer Gesamtnote und von vier Bereichsnoten, sowie bei Interesse auch detailliert für jedes einzelne Kriterium, die neuen Bewertungen abzurufen. Die Gutachter der Medizinischen Dienste prüfen die Pflegeeinrichtungen. Damit wird erstmals eine echte Vergleichbarkeit hergestellt, die durch unabhängige Prüfer ermittelt wird. Dies ist ein großer Schritt hin zu einer Verbesserung der Qualität in der ambulanten und stationären Pflege.

„Mit den neuen Pflegenoten bekommen wir auf der Basis einer gründlichen und unabhängigen Prüfung erstmals vergleichbare Ergebnisse aller Pflegeheime in Deutschland. Dabei steht die bewohnerbezogene Pflegequalität im Mittelpunkt. Insgesamt 82 Einzelbewertungen sind die Basis einerseits für die Benotung der Pflegequalität in vier Bereichsnoten und einer Gesamtnote sowie andererseits für das Ergebnis der Bewohnerbefragung. Diese Einzelnoten, die Bereichsnoten und die Gesamtnote werden veröffentlicht. Als Vergleichsmaßstab werden auch die durchschnittlichen Gesamtnoten aller Pflegeeinrichtungen eines Landes veröffentlicht. Das ist Transparenz auf hohem Niveau, die zu einer besseren Pflegequalität in Deutschland führen wird“, so K.-Dieter Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Auch im internationalen Vergleich ragt diese Lösung zur transparenten Darstellung von Pflegequalität positiv heraus. Um diesen Standard zu halten und um die Weiterentwicklung zu sichern, wird parallel zur Veröffentlichung ein wissenschaftliches Institut mit einer Evaluation beauftragt. Mit dieser Evaluation ist die Überprüfung und Weiterentwicklung der Transparenzvereinbarung gewährleistet.

Bisher prüfen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen gezielt und in der Regel aufgrund vorliegender Beschwerden nach Defiziten in der Versorgung der Pflege. In der Folge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes werden die Medizinischen Dienste jetzt alle Pflegeheime überprüfen.

„Die einzelnen Medizinischen Dienste werden nach den bundeseinheitlichen Vorgaben Schritt für Schritt alle Pflegeheime in Deutschland überprüfen. So viel Transparenz, wie jetzt entsteht, gab es in diesem Bereich  bisher nicht. Dadurch werden Qualitätsunterschiede von Pflegeeinrichtungen transparent- das ist das Gegenteil von Verschleierung. Eines ist dabei ganz wichtig: Vor den MDK-Prüfungen kann sich  niemand drücken, die Ergebnisse werden auf jeden Fall veröffentlicht, egal, ob sie gut oder schlecht ausfallen“, so Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.

Neben den jährlichen Prüfungen bleibt selbstverständlich die Möglichkeit erhalten, dass die Landesverbände der Pflegekassen Auffälligkeitsprüfungen mit den schon bisher bekannten Konsequenzen vornehmen können. Am Ende jeder Prüfung, ob Routineprüfung oder Auffälligkeitsprüfung, kann im schlimmsten Fall stets auch die Schließung eines Heimes stehen. Die Entscheidung darüber liegt dann bei der Heimaufsicht in den ggf. betroffenen Bundesländern.

Zum Hintergrund

Für alle Pflegeheime in Deutschland wird es künftig eine Gesamtnote und vier Teilnoten sowie eine Note für die Bewohnerbefragung geben. Diese Noten setzen sich aus insgesamt 82 Einzelbewertungen zusammen, die im Rahmen der gesetzlichen Überprüfung der Heime durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen ermittelt werden. Grundlage für dieses neue Notensystem ist die Pflegereform aus dem vergangenen Jahr, die seit dem Sommer 2008 schrittweise umgesetzt wird. Pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen können sich gezielt zu den Themen "Pflege und medizinische Versorgung", "Umgang mit demenzkranken Bewohnern", "soziale Betreuung und Alltagsgestaltung", "Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene" und zu den Ergebnissen der Bewohnerbefragung informieren. Den Schwerpunkt bildet dabei der Bereich "Pflege und medizinische Versorgung": aus diesem Bereich werden 35 Qualitätskriterien abgebildet. Die 18 Kriterien zur Zufriedenheit der Bewohner in der Einrichtung werden separat in einer eigenen Note dargestellt.  Ambulante Pflegeeinrichtungen werden im Prinzip nach der gleichen Systematik geprüft. Hier wurden 49 Einzelkriterien vereinbart. Diese Kriterien sind den drei Bereichen „Pflegerische Leistungen“, „Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen“ und „Dienstleistungen und Organisation“ zugeordnet. Daneben wird auch hier eine Note für die „Befragung der Kunden“ ausgewiesen.

Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de


Ganz neu sind auf der Site oben auch die Fragen und Antworten.

ERGÄNZUNG:

Zitat
Pflegenoten
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, die für Verbraucher relevanten Prüfergebnisse der Medizinischen Dienste der Öffentlichkeit laienverständlich zugänglich zu machen. Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband und die Vertreter der Leistungserbringer für eine Bewertungssystematik ähnlich der Schulnoten entschieden. Noten kennt jeder aus seiner eigenen Erfahrung. Jeder weiß, was eine Eins oder eine Fünf bedeutet. Die Noten für Pflegequalität sollen für mehr Transparenz bei den Angeboten von Heimen und Diensten sorgen. Auf einen Blick sollen Angehörige von Pflegebedürftigen sehen, ob die Dienstleister gute pflegerische Arbeit leisten, noch Entwicklungspotenzial haben oder Missstände abstellen müssen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen und der GKV-Spitzenverband haben am 11. November 2008 die Kriterien und die Bewertungssystematik zur Qualität der Pflegeheime nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI sowie am 17. Dezember 2008 eine ebensolche Regelung für die ambulante Pflege vereinbart.

Ebenfalls vereinbart wurde die Form der einheitlichen optischen Darstellung, um eine bessere Vergleichbarkeit der veröffentlichten Ergebnisse zu gewährleisten.

Ein Fragen-Antworten-Papier fasst alles Wissenswerte rund um die Pflegenoten zusammen. [>>]


Quelle: http://www.gkv-spitzenverband.de/Pflege_Pflegenoten.gkvnet
« Letzte Änderung: 12. April 2010, 14:19 von admin » Gespeichert
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« Antworten #11 am: 22. April 2009, 08:42 »

Sachsen: Noten für Pflegeheime ab Mai

Zitat
Sachsen wird ab Mai als erstes Bundesland seine Pflegeheime benoten und die Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Wie der Sprecher des Sozialministeriums Jürgen Vogels MDR 1 RADIO SACHSEN sagte, wird jede Einrichtung mindestens einmal im Jahr vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) unangekündigt kontrolliert und bewertet. Ab 2011 gilt diese Regelung laut Pflegegesetz des Bundes im gesamten Bundesgebiet.

.......
Ergebnisse werden veröffentlicht

Der MDK setzt nach eigenen Angaben für die Überprüfung der Heime insgesamt 36 Gutachter ein. Die Heime sollen mit Noten von 1 bis 5 bewertet werden. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und können unter anderem im Internet eingesehen werden. Dadurch können sich Senioren und deren Angehörige künftig besser über das Angebot und die Qualität der Heime informieren. Welchen Einfluss schlechte Bewertungen der Pflegeheime auf deren Existenz haben werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Laut Sengebusch haben schlechte Qualitätsbewertungen zunächst nur einen informativen Wert für diejenigen, die sich ein Heim aussuchen. Es sei allerdings nicht auszuschließen, dass diese Einrichtungen geschlossen werden könnten.

Quelle: http://www.mdr.de/sachsen/6298451.html



Die Sendung kann unter dem Link oben angesehen/angehört werden
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« Antworten #10 am: 21. März 2009, 16:30 »

Mehr Betreuer in Pflege - doch Ampel-Farben für Heime im Gespräch

Berlin (dpa) - Mehr Betreuung und Beratung: Knapp neun Monate nach dem Start der Pflegereform werden neben den Leistungserhöhungen weitere Kernpunkte allmählich umgesetzt. Doch vieles kommt nur stockend voran. Um Nachbesserungen bei der geplanten Qualitätsprüfung der Pflegeheime wird noch gerungen.

Von insgesamt bis zu 10 000 möglichen neuen Pflege-Assistenten seien 5000 eingestellt worden, berichtete Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) am Freitag in Berlin. Während Pflegeheime hier schneller vorangingen, würden Familien von Pflegebedürftigen Hilfe durch solche Assistenten nur zögerlich beantragen. Schmidt rief Betroffene dazu auf, die weit verbreitete Zurückhaltung aufzugeben. Von 600 Millionen Euro, die für den ambulanten Bereich zur Verfügung stünden, sei nur ein kleiner Teil abgerufen worden. Da der Bedarf steige, erwarte sie weitere Einstellungen. Auch unter Langzeitarbeitslosen wurden Bewerber angeworben - ihren Anteil konnte Schmidt nicht beziffern.

Drei Wochen nach der Präsentation eines neuen Bewertungssystems mit Schulnoten von «sehr gut» bis «mangelhaft» für alle rund 10 000 Pflegeheime im Kampf gegen Missstände sind Nachbesserungen in Sicht. Nachdem der Vorschlag einer Ampelkennzeichnung wegen des Widerstands der Pflege-Anbieter vom Tisch war, sind nun wieder Signalfarben im Gespräch. Kritiker hatten bemängelt, dass schlechte Noten etwa bei der Pflegequalität in der Gesamtnote nicht ausreichend widergespiegelt würden, wenn andere Teilnoten gut seien.

«Ein aktuell diskutierter Entwurf enthält Rot als Signalfarbe für besonders schlechte Bewertungen», sagte Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbands der Krankenkassen, der Deutschen Presse-Agentur dpa. «Je klarer und eindeutiger die Aussage, desto besser.» Schmidt sprach von einer Kombination des Notensystems mit dem zuvor verworfenen Ampelsystem zur Bewertung der Pflegeeinrichtungen. Absehbar sei zudem, dass bundesweit knapp 300 Pflegestützpunkte eingerichtet werden. Union und SPD hatten monatelang über solche Beratungs- und Koordinierungsstellen gestritten. Die Union hatte Schmidt vorgeworfen, ein bundesweit gefördertes Netz dieser Stellen sei zu zentralistisch. Bei Ausschöpfen der Förderung könnten 1200 Stützpunkte geschaffen werden, doch den Ländern steht dies frei. Statt ein Stützpunkt pro 30 000 Einwohner werde vielfach nur einer pro 100 000 oder mehr eingerichtet, sagte Schmidt.

Längerfristig sollten die Stützpunkte zum Mittelpunkt der Weiterentwicklung der Kommunen zur «Sozialen Stadt» mit besser vernetzten Betreuungs-, Pflege- und Medizin-Angeboten für die immer zahlreicheren Älteren werden. «Hier sehe ich die Zukunft», sagte Schmidt.



Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de




war am 20.03. Bericht zu Pflege-Assistent und Stützpunkte auch in der Tagesschau; siehe
http://www.tagesschau.de/redirectid.jsp?id=video467508

Das Pflegeassistenten Essen kochen und Blutzucker messen sollen, hab ich bisher nicht mitbekommen. Ich habe immer gedacht, sie werden in Heimen zusätzlich zum Pflegepersonal eingestellt.
« Letzte Änderung: 23. März 2009, 15:00 von admin » Gespeichert
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« Antworten #9 am: 17. März 2009, 19:46 »

Haderthauer: Bewertungssystem ist Kompromisssülze

Berlin/München. Das Bewertungssystem für Pflegeheime durch Schulnoten sorgt weiter für Aufregung. Nach der massiven Kritik einiger Experten in den letzten Wochen hat sich nun auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zu Wort gemeldet. Nach Informationen der Münchner Zeitung TZ bezeichnete Schmidt das geplante Notensystem als "undurchsichtig und unzureichend". Die SPD-Politikerin dringt laut Zeitungsbericht nun darauf, dass die zwischen Krankenkassen und Heimträgern vereinbarten Kriterien verändert werden.

Erste politische Reaktionen kamen prompt. "Es freut mich, dass nun auch Ulla Schmidt erkennt, dass das Bewertungssystem der Pflegekassen eine einzige Kompromisssülze ist, und nicht das Papier wert ist, auf dem es steht. Dieser Pflege-TÜV verfehlt völlig seinen Zweck, hilft schwarzen Schafen, über schlimme Mängel in Heimen hinwegzutäuschen und trägt zur Verbraucherverwirrung statt zur Klarheit bei", so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU). "Ich erwarte von Frau Schmidt, dass sie wenigstens jetzt schnell handelt. Im Interesse der Betroffenen muss in Zukunft die Ergebnisqualität in den Mittelpunkt gestellt werden. Dies war auch der eindeutige Auftrag der Koalition", so Harderthauer.

Quelle: CAREkonkret update
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« Antworten #8 am: 09. März 2009, 03:56 »

Pflege: Schulnoten allein schaffen noch keine Transparenz

Zu den neuen Verfahren zur Prüfung der Qualität in der Pflege erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik:

Wir begrüßen, dass die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in der ambulanten wie stationären Pflege künftig veröffentlicht und für die Versicherten verständlicher dargestellt werden sollen. Wir fordern dies schon lange und sind auf den Praxistest des neuen Systems gespannt.

Dennoch sind wir wie viele weitere Kritiker nicht restlos überzeugt. So liegt in der Bewertung der Pflegeeinrichtungen und –dienste nach Schulnoten noch kein Wert an sich. Zwar ist es leicht verständlich, wenn bei einer Prüfung am Ende ein "sehr gut" oder ein "ausreichend" steht. Genauso gut könnte man Ampelfarben oder Sterne verwenden. Entscheidend ist jedoch, wie es zu dieser Benotung kommt und ob sie ein wirklich objektives Bild der Pflegequalität abgibt.

Unseres Erachtens besteht die Gefahr der "Schein-Transparenz". Zwar werden künftig mehr und auch wichtige Kriterien geprüft, zum Beispiel ob bei Demenzerkrankten auch die Angehörigen in die Pflege einbezogen werden. Es handelt sich dabei jedoch um Ja-Nein-Fragen. Selbst wenn man dies bejahen kann, so sagt das noch nichts darüber aus, in welcher Qualität und Häufigkeit dies geschieht oder ob es zur gelebten Pflegephilosophie einer Einrichtung zählt. Wir sind skeptisch, dass man dies durch reines "Abhaken" feststellen kann.

Der Transparenz auch nicht besonders dienlich ist es, dass es keine bundesweite Internetadresse für die Prüfergebnisse geben soll, sondern in jedem Bundesland eine. Dies trägt nicht gerade zur besseren Übersichtlichkeit für die Versicherten bei.

Zudem sind die Betroffenen selbst, die Selbsthilfe und Verbraucherorganisationen viel zu wenig in die Entwicklung der neuen Prüfsystematik eingebunden worden. Die große Koalition hat ihnen mit der Pflegereform lediglich ein Stellungnahmerecht zugestanden. Das reicht nicht aus. Denn immerhin geht es um nicht weniger als die Qualität der Versorgung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 0193 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, 03.03.2009
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