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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: PFLEGE-TÜV: "Schulnoten" für Pflegeheime  (Gelesen 109625 mal)
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« Antworten #37 am: 06. Juni 2011, 15:00 »

Begleitforschung zu den Pflegenoten in der ambulanten Pflege in Rheinland-Pfalz

Prof. Dr. Frank Weidner, Öffentlichkeitsarbeit, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.

Abschlussbericht jetzt veröffentlicht

Die Umsetzung der ambulanten Pflege-Transparenzvereinbarung (PTVA) durch den MDK Rheinland-Pfalz und die daraus resultierenden „Pflegenoten“ sind in den vergangenen Monaten Gegenstand einer Begleitforschung gewesen, deren Ergebnisse jetzt vorgelegt wurden. Die wissenschaftliche Begleitung wurde vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. (dip) in Zusammenarbeit mit der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) durchgeführt. Im Abschlussbericht wird die PTVA kritisiert, auf deren Grundlage ambulante Pflegeeinrichtungen durch den MDK geprüft werden. Die Pflegenoten können den Wissenschaftlern zufolge aufgrund der methodischen Mängel des Verfahrens die tatsächliche Qualität der Einrichtung nicht widerspiegeln. Die Begleitforschung hat ferner zahlreiche Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung der diesbezüglichen Arbeit des MDK Rheinland-Pfalz erbracht.

Gundo Zieres, Geschäftsführer des MDK Rheinland-Pfalz, sagte bei der Übergabe des Abschlussberichtes: „Erfreulich ist, dass den Mitarbeitern des MDK Rheinland-Pfalz bestätigt wird, dass sie die MDK-Anleitung zu den Qualitätsprüfungen und die Transparenzvereinbarung im Rahmen der diesen Systemen immanenten Unschärfen so korrekt wie möglich umgesetzt haben“. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Verfahrens. Die Überbetonung der Pflegedokumentation verstellt demnach den Blick auf die tatsächlich erbrachten Leistungen und eine ganzheitliche Sichtweise auf die Pflege. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die Notengebung und deren Grundlagen einer Überprüfung und Verbesserung zu unterziehen“, so Zieres weiter.

Professor Weidner, Direktor des dip, stellte zusammenfassend fest: „Der MDK Rheinland-Pfalz ist einen bemerkenswerten Weg gegangen, sich selbst überprüfen zu lassen und die Ergebnisse zu veröffentlichen! Das hat Vorbildcharakter!“ Die wissenschaftliche Begleitung hat über mehrere Monate hinweg zunächst die Umsetzung der bundeseinheitlichen PTVA in Rheinland-Pfalz seit 2009 detailliert untersucht. In einem zweiten Schritt wurden eine vergleichende Analyse von Qualitätsberichten und Prüfergebnissen gemäß PTVA vorgenommen. „Wir haben dem MDK Rheinland-Pfalz Empfehlungen gegeben, wie die Qualitätsberichte strukturell und inhaltlich weiterentwickelt und das Prüfverfahren im Rahmen der Möglichkeiten weiter optimiert werden können“, so Weidner.

Die Leitende Ärztin des MDK Rheinland-Pfalz, Dr. Ursula Weibler-Villalobos, bedankte sich für die sorgfältige und kritische Analyse: „Wir haben bereits begonnen, Vorschläge wie die Intensivierung von Fallbesprechungen und systematischen Abstimmungen unter den Prüfern sowie weitere Qualitätssicherungsinstrumente wie Peer-Review-Verfahren umzusetzen.“
 Der Abschlussbericht kann unter www.mdk-rlp.de sowie unter www.dip.de kostenlos herun-tergeladen werden.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz wirkt als eigenständige Einrichtung an der Seite der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen an der Gestaltung des Gesundheitswesens mit. Aufgabenschwerpunkte sind die Begutachtung im Einzelfall und die Beratung in Grundsatzfragen. Der MDK Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in Alzey. Das gemeinnützige Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) ist ein Institut an der Katholischen Hochschule NRW (KatHO NRW) in Köln und betreibt einen Standort an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) bei Koblenz. Univ.-Prof. Dr. Frank Weidner ist Direktor des dip und Dekan der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der PTHV.

Quelle: http://idw-online.de/de/news425606
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« Antworten #36 am: 17. März 2011, 08:04 »

Kabinett macht Weg frei für strengeren Pflege-TÜV

Bei Streitigkeiten über den „Pflege-TÜV“ sollen künftig die Schiedsstellen der Pflegeversicherung in den Bundesländern entscheiden. Das hat das Bundeskabinett heute in Berlin beschlossen.

Quelle: http://www.domradio.de


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« Antworten #35 am: 26. Februar 2011, 11:29 »

Ein Pflegedienst aus dem Raum Oldenburg in Niedersachsen hat sich mit Erfolg vor Gericht gegen die Veröffentlichung einer Qualitätsprüfung gewehrt.

Zitat
Der Dienst hatte dabei mit der Pflegenote 3,3 abgeschnitten, wie das Sozialgericht Oldenburg am Freitag mitteilte. Nach Ansicht der Richter hatten die Prüfer falsch bewertet. (Az. S9P64/10).

Quelle NWZ 26.02.2011: http://www.nwzonline.de/Region/Ticker


Unter


http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de

kann man das 20seitige Urteil vom 17.01.2011 nachlesen, vgl. auch Bildschirmschnapp-Schuss unten


* Sozialgericht Pflegenoten.jpg (17.73 KB, 410x366 - angeschaut 1598 Mal.)
« Letzte Änderung: 26. Februar 2011, 13:54 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #34 am: 18. Februar 2011, 12:42 »

BIVA e. V. fordert die Überarbeitung der Pflege-Transparenz-Vereinbarungen sowie eine verbesserte Verständlichkeit der Prüfergebnisse für den Verbraucher

Presseerklärung vom 18.02.11

In der Diskussion um die Pflege in Deutschland brodelt es. Gesundheitsminister Philipp Rösler hat in den letzten Tagen anlässlich des geführten Pflege-Dialogs Vorschläge gemacht. Wie und wann diese umgesetzt werden können, bleibt abzuwarten. Es ist zu befürchten, dass die Verbraucher weitere Verzögerungen hinnehmen müssen, bis endlich weiterführende Entscheidungen getroffen werden.

Mit dem im Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber die Qualitätssicherung im Bereich der Pflege neu ausgerichtet. Ziel war es u.a., die Berichterstattung über die Leistungen und die Qualität von Pflegeeinrichtungen auch für den interessierten Laien verständlich zu gestalten, um den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mittels Vergleich eine brauchbare Entscheidungshilfe bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim zu bieten. Die Kranken- und Pflegekassen, Sozialhilfeträger, die Verbände der Einrichtungsträger und die maßgeblichen Anbieter von Pflegeleistungen hatten sich dazu in den „Pflege-Transparenz-Vereinbarungen“ (PTVen) über die einzelnen Prüfkriterien sowie die Form der Veröffentlichung der Prüfergebnisse geeinigt.

Seit Juli 2009 veröffentlichen die Krankenversicherungen die sogenannten „Transparenzberichte“ mit „Pflegenoten“ („Pflege-TÜV“) im Internet und anderer geeigneter Form. Seitdem reißt die öffentliche Diskussion darüber nicht ab. Neben geprüften Pflegeheimen, die sich gegen die Veröffentlichung der Pflegenoten gerichtlich wehren, wird die übereinstimmende Meinung vertreten, eine Weiterentwicklung des Bewertungssystems sei dringend notwendig. Kritisiert werden insbesondere die Gewichtung der kritischen Pflegebereiche, wie z. B. Flüssigkeitsversorgung oder Wundbehandlung, sowie die Erhebung einer Gesamtnote aus dem Mittelwert der Einzelnoten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass dadurch Pflegeheime und Pflegedienste, die in sicherheitsrelevanten Bereichen wie z. B. der medizinischen Versorgung die Note 5 erhalten, fast die gleiche Gesamtnote bekommen können wie Heime, bei denen in der Pflege hervorragende Arbeit geleistet wird. Belegt wird diese Auffassung durch die Abschlussberichte der wissenschaftlichen Überprüfung des Bewertungsverfahrens von Frau Prof. Dr. Martina Hasseler (Hamburg) und Frau Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann (Berlin). Solche möglichen Fehlinterpretationen bei der Gesamtbewertung der Prüfergebnisse des MDK müssen umgehend beseitigt werden.

Die Begutachtungen durch Fachleute ist grundsätzlich ein brauchbares Mittel, Heime auf Mängel oder Schwachstellen aufmerksam zu machen und für eine Beseitigung der Mängel und eine Verbesserung der Pflege hinzuwirken. Die vom Gesetzgeber geforderte Transparenz bei der Berichterstattung ist jedoch nicht gegeben. Was der MDK von den Pflegeheimen verlangt, ist die Einhaltung der medizinischen Standards bei Hygiene, Medikamentenversorgung, Ernährung, Wundbehandlung und anderen Aufgaben der Pflege. Es handelt sich dabei um Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen. Werden sie nicht oder nur teilweise erfüllt, müssen Konsequenzen gezogen werden. Auf keinen Fall darf aber ein Heim, das die Mindestanforderung(en) nicht erfüllt, durch Berechnung von Mittelwerten eine gute Note erhalten.

Die BIVA e.V. begrüßt ausdrücklich die Prüfung der Qualität von Pflegeeinrichtungen durch den MDK. Das Scheitern der monatelangen Verhandlungen zu einer Weiterentwicklung der Pflegenoten hat jedoch bei den Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen Empörung und Unverständnis ausgelöst.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen wollen bei ihrer Suche nach einem geeigneten Pflegeheim mehr erfahren als nur die eigentlich selbstverständliche Erfüllung von Qualitätskriterien. Sie wollen in erster Linie wissen, ob sie sich in dem Heim auch wohlfühlen können. Zur Gewinnung von Informationen über die „Lebensqualität“ eines geprüften Heims hat man als Bestandteil der MDK-Prüfung eine Bewohnerbefragung eingeführt, dessen Ergebnis jedoch nicht in die Gesamtbewertung des Heims einfließt und nur bedingt Auskunft gibt. Der Fragebogen mit 18 Fragen und je 4 Antwortmöglichkeiten kann nur von wenigen Heimbewohnern bewältigt werden. Ältere Bewohner neigen darüber hinaus dazu, eher positiv zu antworten, weil sie Angst haben, eine negative Antwort könnte sich für sie negativ auswirken. Für ältere Bürger, die wissen wollen, welchem Heim sie sich in ihrer wahrscheinlich letzten Lebensphase anvertrauen können, reichen diese Auskünfte nicht aus.

Die BIVA e. V. hat gemeinsam mit dem Institut für Soziale Infrastruktur (ISIS) in Frankfurt am Main die unabhängige Online-Datenbank www.heimverzeichnis.de geschaffen, welche die Suche nach einem geeigneten Heim bundesweit erleichtert. Auf der Basis der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen wurden von Fachleuten aus der Alltagspraxis in Heimen 121 Fragen zur Autonomie der Bewohnerinnen und Bewohner, zur Teilhabe am Leben im Heim und zur Menschenwürde formuliert. Von speziell dafür geschulten, ehrenamtlichen und unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern werden diese Fragen auf freiwilliger Basis an Mitarbeiter der betreffenden Einrichtung, Bewohner(innen) und Heimbeiräte gestellt. Wenn mindestens 80 % der Fragen aus den drei Bereichen Autonomie, Teilhabe und Menschenwürde positiv beantwortet werden, erhält das Heim in der Datenbank „Heimverzeichnis“ einen Grünen Haken als Zeichen seiner Verbraucherfreundlichkeit. Die Bewohnerinnen/Bewohner brauchen hierbei keinen Fragebogen auszufüllen. Das Heimverzeichnis der BIVA e. V. und eine hoffentlich bald überarbeitete, allgemein verständliche und nachvollziehbare Bewertung der Prüfergebnisse der MDK werden sich ergänzen und dann eine brauchbare Entscheidungshilfe für alte, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige bei der Suche nach einem geeigneten Heim sein.

Quelle: http://www.biva.de
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« Antworten #33 am: 08. Dezember 2010, 12:22 »

Die unendliche Geschichte über die Pflegenoten

- ein Streit auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher

Presseerklärung der BIVA vom 08.12.2010

Das Scheitern der Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Pflegenoten, das die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialhilfeträger sowie die maßgeblichen Vereinigungen der Heimträger in einer gemeinsamen Presseerklärung verlautbart haben, hat bei den Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeeinrichtungen Empörung und Unverständnis hervorgerufen.

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher konnten nach den monatelangen Diskussionen über die Aussagekraft der Pflegenoten erwarten, dass sich die Verantwortlichen zusammenraufen, um die Pflegequalität in den Einrichtungen realistischer und für die Verbraucher transparenter darzustellen“, erklärte Katrin Markus, Geschäftsführerin der BIVA. „Die Bewohnerinnen und Bewohner fühlen sich verschaukelt und erneut zum Spielball unterschiedlicher Interessen auf Kosten- und Leistungsträgerseite gemacht.“

Die BIVA, die einzige bundesweite Interessenvertretung, die sich für die Belange der Menschen in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen einsetzt, hatte bereits vor fünf Jahren damit begonnen, Kriterien zu entwickeln, um Lebensqualität in den Einrichtungen festzustellen und diese Feststellungen transparent zu machen: Mit dem Projekt „www.heimverzeichnis.de“ hat die BIVA inzwischen bundesweit eine Orientierungshilfe bei der Suche nach einer verbraucherfreundlichen Einrichtung geschaffen. Äußeres Symbol dieser Verbraucherfreundlichkeit ist der „Grüne Haken“, der bei den Einrichtungen zum begehrten Markenzeichen geworden ist. Er erlaubt den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen unmittelbaren Vergleich zwischen den Heimen. „Die Weiterentwicklung der Pflegenoten, mit denen die Pflegequalität abgebildet wird, wäre nun eine für die Verbraucher wünschenswerte Ergänzung bei der Suche nach dem passenden Heim gewesen“, so Katrin Markus weiter.

Die Vertreter von Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und den maßgeblichen Pflegeanbietern waren übereingekommen, die Ergebnisqualität in besonders relevanten Pflegebereichen wie Ernährungszustand, Flüssigkeitsversorgung und Wundliegen deutlicher hervorzuheben. Bei mangelhaften Ergebnissen sollten Abwertungen vorgenommen werden. Neben der Pflegedokumentation sollte des Weiteren der tatsächliche Zustand des Pflegebedürftigen stärker in die Bewertung einfließen. „Dass diese für den einzelnen Bewohner eines Heims fundamental wichtigen Bewertungskriterien jetzt mangels Einigung und auf Grund Blockadehaltung einzelner kleiner Verbände nicht zum Tragen kommen, ist wirklich ein Armutszeugnis“, bedauert Katrin Markus. „Es stellt sich die Frage, ob hier Mängel verdeckt werden sollen“.

Die sich einigen Verbände und Vereinigungen haben nunmehr an den Gesetzgeber appelliert, durch eine Gesetzesänderung dafür zu Sorge zu tragen, dass nicht der gesamte Änderungsprozess durch die Weigerungshaltung einiger Beteiligter  lahmgelegt werden kann und somit verhindert wird, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aussagekräftige Informationen über gute Pflege in den jeweiligen Einrichtung erhalten. Die BIVA, die mit ihrem Beratungsangeboten immer wieder Menschen und deren Angehörige in Fragen rund um die stationäre Pflege berät, unterstützt diese Forderung ausdrücklich.

Näheres zur Arbeit der BIVA, den laufenden Projekten und zur Stärkung der Verbraucherrechte erfahren Sie bei der Geschäftsstelle der
BIVA e.V.,  Postfach 1247,  53911 Swisttal,  info@biva.de

Quelle: http://www.biva.de
« Letzte Änderung: 08. Dezember 2010, 12:24 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #32 am: 03. Dezember 2010, 00:53 »

Pflege-TÜV
Krankenkassen erklären Verbesserung für gescheitert


Die Krankenkassen haben die geplante Verbesserung des sogenannten Pflege-TÜVs für gescheitert erklärt. Der Pflege-TÜV war 2009 an den Start gegangen. Demnach sei die Verbesserung an der „Blockadehaltung“ des Verbandes Deutsche Alten- und Behindertenhilfe sowie des Arbeitgeber- und Berufsverbands der Privaten Pflege gescheitert. ...

... Gescheitert sei der Kompromiss an der „Blockadehaltung“ des Verbandes Deutsche Alten- und Behindertenhilfe sowie des Arbeitgeber- und Berufsverbands der Privaten Pflege, die zusammen weniger als fünf Prozent der Pflegeanbieter repräsentierten. Denn eine Einigung hätte einstimmig ausfallen müssen.

Vorstand Gernot Kiefer vom GKV-Spitzenverband sagte der „Rheinischen Post“: „Da liegt der Verdacht nahe, dass Mängel in der Pflege kaschiert werden sollen.“ ...

Quelle: http://www.focus.de/gesundheit/gesundheits-news/



Verbesserung des Pflege-TÜV gescheitert

München - Die Benotung von Pflegeheimen wird vorerst nicht verschärft. Zwei kleine Pflegeorganisationen stiegen am Mittwoch überraschend aus den Gesprächen über eine Verbesserung des sogenannten Pflege-TÜV aus. Ziel der Verhandlungen war es, kritische Kriterien wie den Ernährungszustand oder die Flüssigkeitsversorgung von Gepflegten bei der öffentlichen Benotung hervorzuheben. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) und die Pflegekassen reagierten empört. ...

Quelle: © http://www.sueddeutsche.de - erschienen am 25.11.2010 um 05:00 Uhr



Pflege-TÜV bleibt undurchsichtig:
Zwei Davids verhindern Nachbesserungen


Ein sinnvolles Notensystem für Pflegeheime lässt weiter auf sich warten. Zwei kleine Interessengruppen sperrten sich gegen eine Neugewichtung der Bewertungsfaktoren beim sogenannten Pflege-TÜV. ...

Quelle: http://www.stern.de/news2/aktuell/



Kassen: Zwei kleine Verbände schuld am Scheitern der Pflege-TÜV-Gespräche


Nach dem Aus der Verhandlungen über Korrekturen am umstrittenen Pflege-TÜV wird heftig darüber gestritten, wer schuld ist. ...

Quelle: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/



Gegendarstellungen vom ABVP e.V. (Pressemitteilungen):

- Unglaubliche Diffamierungen gegen ABVP und VDAB
- Pflegeverbände ABVP und VDAB ziehen die Notbremse


Quelle: http://www.abvp.de/Aktuelles
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2010, 12:14 von admin » Gespeichert

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« Antworten #31 am: 05. November 2010, 00:03 »

Gesetzgeber räumt der Herstellung von Transparenz große Bedeutung ein
Benotung eines Pflegeheims darf veröffentlicht werden


Die Benotung eines Pflegeheims darf veröffentlich werden, soweit sie auf einer neutral, objektiv und sachkundig durchgeführten Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen basiert. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Träger des Pflegeheims will Veröffentlichung verhindern

Eine im Hochtaunuskreis ansässige Gesellschaft betreibt in Berlin ein Pflegeheim mit 160 Pflegeplätzen. Die Qualität dieser Einrichtung wurde im November 2009 geprüft und mit der Note 3,0 (befriedigend) bewertet. Die hiergegen erhobenen Einwände wiesen die Pflegekassen zurück. Um eine Veröffentlichung zu verhindern, stellte der Träger des Pflegeheims einen gerichtlichen Eilantrag.

Das Sozialgericht Frankfurt am Main untersagte daraufhin den Pflegekassen die Veröffentlichung der Prüfbewertung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das Unterlassungsbegehren – längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2010. Die Bewertung beruhe nicht auf zutreffenden Tatsachenfeststellungen, sondern auf subjektiven Werturteilen der Prüfer. Die Veröffentlichung könne zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führen und den Träger des Pflegeheims in seinem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzen. Gegen diesen Eilbeschluss legten die Pflegekassen Beschwerde ein.

Landessozialgericht: „Pflegenoten“ müssen hingenommen werden

Die Darmstädter Richter gaben den Pflegekassen Recht und hoben den sozialgerichtlichen Beschluss auf. Der Gesetzgeber habe die Landesverbände der Pflegekassen dazu verpflichtet, Leistung und Qualität der Pflegeeinrichtungen zu veröffentlichen (§ 115 Abs. 1 a SGB XI). Hierdurch solle mehr Markttransparenz und Vergleichbarkeit von Qualitätsprüfungen erreicht werden. Zwar habe eine wissenschaftliche Auswertung des Prüfverfahrens ergeben, dass aufgrund struktureller Gründe unklar sei, ob tatsächlich Pflegequalität gemessen werde. Dennoch existierten Qualitätsindikatoren. Das Prüfverfahren sei daher nicht prinzipiell ungeeignet. Auch deuteten Forschungsergebnisse aus den USA darauf hin, dass bereits die Veröffentlichung von Prüfberichten positive Effekte hätte. Das Bewertungssystem und die Kriterien der Veröffentlichung seien auf breiter Basis - unter Einbeziehung der Pflegeheime sowie der Interessenverbände der Pflegebedürftigen - erarbeitet worden. Da der Transparenzbericht auch für die Betroffenen verständlich und übersichtlich sein muss, sei eine kurze Darstellung von Ergebnissen erforderlich. Dies geschehe üblicherweise mit Noten. Darüber hinaus wiesen die Richter darauf hin, dass Pflegeheime eine Dokumentation ihrer Gegendarstellung im Bericht verlangen könnten. So werde gewährleistet, dass zeitnah Korrekturen zu Bewertungen berücksichtigt und fehlende Gesichtspunkte ergänzt werden könnten.

(AZ L 8 P 29/10 B ER – Der Beschluss ist unanfechtbar. Er wird unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de ins Internet eingestellt.)

Quelle: http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de, Pressemitteilung 03.11.2010



Siehe auch:
"Sozialgericht Münster: Sozialgericht Münster erklärt Pflegenoten für rechtswidrig [>>] weiter unten ...
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« Antworten #30 am: 17. September 2010, 16:52 »

Übersicht alternativer Heim-Bewertungs-Systeme [>>]
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« Antworten #29 am: 01. September 2010, 11:44 »

Sozialgericht Münster fällt Präzedenzurteil

Kippt der Pflege-TÜV ?

Zitat
Noten für Pflegeheime sind irreführend und rechtswidrig, entschied das Sozialgericht Münster. Es spricht von einem bundesweiten Präzedenzurteil. Wie geht es jetzt mit dem Pflege-TÜV und Heim-Bewertungen weiter?
Quelle: http://www.wdr.de/themen/gesundheit/2/pflege_bewertung

Von der WDR-Seite hat man weitere Sprungmöglichkeiten - die Kommentare sind interessant.



Weitere Details und Urteil mit Begründung: Siehe auch
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1061.msg2602#msg2602 hier im Forum
« Letzte Änderung: 01. September 2010, 15:23 von admin » Gespeichert
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« Antworten #28 am: 31. August 2010, 12:04 »

Sozialgericht Münster: Sozialgericht Münster erklärt Pflegenoten für rechtswidrig

Mit Urteil vom 20.08.2010, Az.: S 6 P 111/10, untersagte das Sozialgericht Münster bundesweit erstmalig in einem Klageverfahren eines Pflegeheims aus dem Kreis Borken die Veröffentlichung eines sog. Transparenzberichts im Internet.

In der nunmehr vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung heißt es, die Beurteilungskriterien seien nicht geeignet, die von den Pflegeheimen erbrachten Leistungen und deren Qualität sachgerecht zu beurteilen. Eine wissenschaftliche Studie vom Juli 2010 habe ergeben, dass nur zwei der 64 Einzelnoten den vom Gesetzgeber geforderten Maßstab der Ergebnisqualität beträfen. Ganz überwiegend werde – so das Gericht – nur die Qualität der Dokumentation geprüft.

Das Gericht hält außerdem die Bewertungssystematik für misslungen. Insbesondere rügt es, dass bei zahlreichen im Transparenzbericht abgefragten Kriterien nur die Noten „sehr gut“ oder „mangelhaft“ vorgesehen seien. Die Darstellung der Pflegenoten im Transparenzbericht sei für den Leser nicht nachvollziehbar. Sie stelle eine Irreführung der Verbraucher dar. Eine auch nur vorübergehende Veröffentlichung sei aus diesem Grunde nicht verantwortbar.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitsache ist die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen worden.

Die Entscheidung ist veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse, 01.09.2010



Kippt der Pflege-TÜV ?

Zitat
Noten für Pflegeheime sind irreführend und rechtswidrig, entschied das Sozialgericht Münster. Es spricht von einem bundesweiten Präzedenzurteil. Wie geht es jetzt mit dem Pflege-TÜV und Heim-Bewertungen weiter?
Quelle: http://www.wdr.de/themen/gesundheit/2/pflege_bewertung

Von der WDR-Seite hat man weitere Sprungmöglichkeiten - die Kommentare sind interessant.


weiterer Link, wo man Infos zu Urteil/en findet:
http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/veroeffentlichung-der-transparenzberichte-fuer-pflegeheime-321541
« Letzte Änderung: 03. September 2010, 15:46 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #27 am: 18. August 2010, 20:13 »

Lesehilfe zu den Transparenzberichten in Baden-Württemberg

VDAB: Ein Armutszeugnis für das Transparenzsystem

Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung des Gesundheitsforums Baden-Württemberg hat eine Lesehilfe zu den Transparenzberichten für Pflegeheime erstellt. Autoren sind der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg und die Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen. Laut den Autoren benötigt der Verbraucher diese Unterstürzung, da die „Noten für die Leistungen des Heims eigentlich für sich selbst sprechen müssten“, was „jedoch nicht immer der Fall“ sei. Die AG empfiehlt Verbrauchern daher, auf bestimmte „aussagekräftige Transparenzfragen zur Beurteilung der Pflegequalität“ zu achten.

„Der Widersinn wird erst bei näherer Betrachtung deutlich: Da Einrichtungen anhand der Noten kaum noch unterscheidbar sind, erfindet man nun eine Lesehilfe“, betont Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). „Es soll also die Note ,sehr gut’ erster und zweiter Klasse geben. Dies ist ein Armutszeugnis für das bestehende System. Mit ihm lassen sich also auch nach Ansicht des MDK und der Kassen weder Qualität noch Qualitätsunterschiede von Pflegeleistungen ausreichend abbilden.“ Auch der wissenschaftliche Evaluationsbericht hat jüngst die schwerwiegenden methodischen Mängel der Transparenzvereinbarungen offenbart.

Bevor noch mehr Bundesländer auf die Idee kommen, eigenmächtig Übersetzungshilfen für die Transparenzberichte herauszugeben, müsse auf Bundesebene konsequent gehandelt werden, so Knieling. „Wir fordern eine vollständige Überarbeitung des Prüfinstruments und kein Rumdoktern an kleinen, schrittweisen Veränderungen.“ Alle Beteiligten einschließlich der politischen Entscheidungsträger im Bund müssten sich nun gemeinsam bemühen, den gesetzgeberischen Auftrag zur Darstellung von Ergebnis- und Lebensqualität umzusetzen.

Quelle: VDAB Newsletter  Nr. 17 vom 18.08.2010
http://www.vdab-info.de




Link zur pdf "Lesehilfe"
http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/fm7/2028/100726_Lesehilfe_fuer_die_Transparenzberichte_von_Pflegeheimen.pdf

« Letzte Änderung: 18. August 2010, 20:19 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #26 am: 04. August 2010, 08:13 »

Interview mit Gernot Kiefer vom GKV-Spitzenverband

„Pflegenoten sorgen zunehmend für Transparenz”

In der Monatszeitung 8/2010 des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) ist ein Bericht zu den Pflegenoten zu finden (Seite 7).

Man kann sich die
Zeitung unter folgendem Link auch als Nichtmitglied als pdf herunterladen oder lesen (siehe auch Bildschirmschnappschuss unten):

http://www.sovd.de/sovd-zeitung


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« Antworten #25 am: 03. August 2010, 15:02 »

Pflegeheime - Wir brauchen nicht mehr Prüfungen, sondern mehr Pflegepersonal!

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtete am 23.07.2010 umfassend über die Pflegemängel in einer Caritas-Pflegeeinrichtung in Mönchengladbach. In die Erörterungen um diese Mängel war auch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk umfänglich eingebunden. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, hat wiederholt Statements gegenüber dem WDR-Fernsehen (Lokalzeit Düsseldorf), WDR 5 (Radio) und verschiedenen Zeitungsredaktionen abgegeben. So konnte mit Einfluss genommen werden, einige Führungskräfte des Caritasverbandes von ihren Aufgaben zu entbinden.

Der pflegepolitische Sprecher der Union im Deutschen Bundestag wurde in dem Bericht der Rheinischen Post vom 23.07.2010 wie folgt zitiert:

"Jedes Heim muss fünfmal im Jahr unangemeldet überprüft werden."
"Das ist das schärfste Schwert, das wir haben. Gute Heime können nichts dagegen haben."

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk teilt die Forderungen des pflegepolitischen Sprechers der Union im Deutschen Bundestag, deutlich mehr Prüfungen durchzuführen, ausdrücklich nicht und hält allein den Ruf nach einer intensiveren Prüftätigkeit für kontraproduktiv. Die wirklichen Bedürfnisse werden durch einen derartigen Prüfungsaktionismus nahezu ausgeblendet.

Wir brauchen, wie schon öfter gesagt wurde, eine grundlegende Pflegereform an "Haupt und Gliedern" und werden es nicht schaffen, mit noch mehr Prüfungen und Druckerhöhung auf das Personal bessere Pflegevoraussetzungen zu schaffen. Schlechte Pflege-Rahmenbedingungen kann man nicht durch ein aufgeblähtes Prüfungssystem verbessern!

Es erscheint sinnvoll, die verschiedenen Prüfungsinstanzen, Heimaufsicht, Medizinischer Dienst (MDK), Brandaufsicht, Staatliches Amt für Arbeitsschutz . (usw.) bei einer einzigen fachkundigen Institution zu konzentrieren. Damit würde das Prüfungsgeschehen effektiver und auch kostengünstiger. Dabei erscheint es sinnvoll, die Prüfungen in die Zuständigkeit einer staatlichen Behörde (z.B. Bezirksregierung) zu verlagern. Damit wären auch die kommunalpolitischen Verquickungen im Zusammenhang mit den örtlichen Pflegeeinrichtungen, zum Teil sogar in der Trägerschaft der Prüfinstanz, beseitigt. Heime werden auch als Wirtschaftsunternehmen gesehen, so dass aus Marketinggründen gewisse Rücksichtnahmen nicht auszuschließen sind.

Es erscheint ratsam, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Angehörigen der pflegebedürftigen Menschen - auch in der Heimversorgung - deutlich zu stärken. Denn bekanntlich können sich gerade die Angehörigen engagiert zum Wohl ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder einbringen und so eine gewichtige Hilfe und Unterstützung sein. Angehörige können so als eine Art ergänzende Heimaufsicht angesehen werden.

Im Zusammenhang mit den beschriebenen Caritas-Pflegemängeln kam es zu mehrfachen Überprüfungen in der Einrichtung. Anfang Juni 2010 wurden der Einrichtung sogar Schulnoten zugeteilt, wobei die sagenhaft gute Gesamtnote "1,4" vergeben wurde. Zur gleichen Zeit aber berichteten die Medien bereits über erhebliche Mängel, es gab dann auch polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen. Demzufolge hätte die Einrichtung eher die Note "5" verdient gehabt. Allein dieses aktuelle Beispiel zeigt deutlich auf, wie sinnlos Prüfungen sein können, wenn die Pflege-Rahmenbedingungen nicht stimmen bzw. Führungskräfte versagen. Dass die augenblicklich angewandten Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien für das Pflegenotensystem ("Pflege-TÜV") dringend überarbeitungsbedürftig sind und den Schwerpunkt in der Herausstellung der Ergebnisqualität haben müssen, wird durch die beschriebene unzutreffende Benotung klar bestätigt.

Für die Pflegekräfte fordern wir zu Recht mehr Wertschätzung und Anerkennung. Mehr Überprüfungen, mit denen vor allem die Pflegekräfte weiter unter Druck gesetzt würden, sind aber genau das Gegenteil von Wertschätzung und Anerkennung. Das ist nicht nur pures Misstrauen, sondern ganz klar ein Affront gegen diejenigen Personen, die sich jeden Tag aufs Neue unter miserablen Rahmenbedingungen mühen, ihr pflegerisch Bestes zu geben.

Eine Ausweitung der Kontrollen im Pflegebereich wäre eine einzige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die vorhandenen Prüfinstitutionen. Diese würden erneut eine große Zahl Personal aufsaugen, das besser an anderer Stelle tätig werden sollte, z.B. bei der Versorgung und Pflege der HeimbewohnerInnen.

Stecken wir doch das Geld, das wir durch zu viele Prüfungen bei den Heimaufsichten und dem MDK verplempern bzw. zukünftig verplempern wollen, in mehr Personal. Dann kommt auch mehr Zuwendung für die BewohnerInnen zustande - und die Zufriedenheit bzw. die Ergebnisqualität steigt.

Vermeiden wir auch unnütze Projekte und wissenschaftliche Fachtagungen mit großem Finanzaufwand. Wir wissen doch eigentlich ganz genau, wie angemessene bzw. gute Pflege zu gestalten ist. Dies müssen wir nur in einer Pflegereform, die diesen Namen verdient, umsetzen. Vor allem brauchen wir mehr Pflegepersonal. Denn nur dies gewährleistet mehr Zuwendung für pflegebedürftige Menschen. Und dies wollen wir doch! Damit alles erklärbar dargestellt werden kann, wäre ein bundesweit geltendes Personalberechnungssystem zur Grundlage zu erheben.

Wenn mehr Prüfungen im Heimbereich politisch gewünscht werden sollten, dann würde es allein Sinn machen, die Heimträgerverantwortlichen, also die Führungsverantwortlichen, öfter mal auf Eignung und Befähigung zu kontrollieren und sie engmaschig bezüglich ihrer Fort- und Weiterbildung im Auge zu behalten und nicht ständig auf das ohnehin gebeutelte Pflegepersonal herumzutrampeln.

Pflegemängel treten fast ausnahmslos dort auf, wo es Defizite in der Führung gibt. "Der Fisch stinkt vom Kopf her". Dieser Spruch, vielfach benutzt, bringt hier die Probleme auf den Punkt. Ziehen wir daraus einfach die richtigen Folgerungen!

Dabei sollte auch gewährleistet werden, dass Beschwerdemanagement in den Pflegeeinrichtungen gestärkt wird. Dazu sollte eine neuer § 612a BGB ergänzend Wirkung entfallen. Es muss nämlich gewährleistet werden, dass MitarbeiterInnen nachteilsfrei ihre Vorschläge und Beschwerde bei den richtigen Stellen vortragen können. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat diesbezüglich bereits konkrete Vorschläge unterbreitet.

Die "Charta der Rechte hilfe - und pflegebedürftiger Menschen" darf nicht nur als Empfehlung angesehen werden. Die darin beschriebenen Handlungsgebote müssen als subjektiv-öffentliche Rechte mit konkretem Anspruchscharakter ausgestaltet werden. Auch insoweit hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit Jahren geeignete Hinweise gegeben.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat im Übrigen zur unabhängigen und unbürokratischen Aufdeckung und Verfolgung von Pflegemängeln (zunächst für das Land Nordrhein-Westfalen) die Einrichtung einer Stelle eines (ehrenamtlichen) "Beauftragten für die Belange der pflegebedürftigen Menschen" (Ombudsmann /-frau) vorgeschlagen.

Quelle: Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, Pressemitteilung vom 03.08.2010
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« Antworten #24 am: 26. Juli 2010, 20:21 »

VDAB, ABVP und B.A.H von Evaluationsbericht bestätigt:
Gesetzlicher Auftrag zur Transparenz so nicht erfüllbar


Vergangene  Woche wurde der Abschlussbericht zur Evaluation der bisherigen Ergebnisse der Pflegetransparenzvereinbarungen vorgelegt. Darin üben die für den Bericht verantwortlichen Wissenschaftler fundamentale Kritik. In ihrem Fazit sind sie der Auffassung, dass sich mit dem gewählten Prüfsystem und mit der vereinbarten Methode die Qualität der Pflegeleistungen nicht abbilden lässt.

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) sieht sich durch das wissenschaftliche Gutachten in seinen Bedenken bestätigt, die der Verband bereits bei Abschluss der Pflegetransparenzvereinbarungen formuliert hat. „Daher wäre es unverantwortlich, weiterhin diesen erwiesenermaßen nicht zum gesetzlichen Ziel führenden Weg zu gehen“, betont VDAB-Bundesvorsitzender Stephan Baumann.

Das Gutachten belege unmissverständlich, dass die Pflegenoten sowohl in ihrem Zustandekommen wie auch als Prüfergebnis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten. Baumann: „Das heißt konkret: Sowohl die Fragen in den Prüfungen als auch die Art und Weise, wie der MDK zu seiner Benotung kommt, werden von den Gutachtern verworfen.“

Der VDAB, die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.) und der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) widersprechen nachdrücklich den Schlussfolgerungen des Beirats zu den Pflegetransparenzvereinbarungen, kurzfristige Änderungen schrittweise umzusetzen.

Dazu ABVP-Bundesgeschäftsführer Endris Heimer: „Das Gutachten beweist, dass sich Pflegequalität auf diese Weise nicht abbilden lässt. Jeder Einzelschritt zur Veränderung der Pflegetransparenzvereinbarungen ist Zeitverschwendung.  Es kann nur eine grundsätzliche Überarbeitung geben. Wenn ich merke, dass ein Medikament nichts nützt, hilft es auch nicht, von Tropfen auf Tabletten umzustellen.“

Für B.A.H.-Geschäftsführer Frank Twardowsky ist klar: „Es darf zu keiner systematischen Ignoranz der hier im Ansatz vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse kommen. Das künftige Verhandlungsgeschehen ist  darauf auszurichten.“   

VDAB, ABVP und B.A.H. fordern daher alle Beteiligten einschließlich der politischen Entscheidungsträger im Bund auf, sich gemeinsam zu bemühen, den gesetzgeberischen Auftrag so zu erfüllen, dass er wissenschaftlichen Kriterien genügt. Denn außer um den Verbraucherschutz geht es auch um den Schutz der Pflegeeinrichtungen vor einer falschen Bewertung.

Quelle: VDAB, ABVP, B.A.H. - Gemeinsame Pressemitteilung vom 26.07.2010
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« Antworten #23 am: 15. Juli 2010, 14:29 »

KDA warnt vor Fehlentwicklungen in der Pflege
Pflegenoten fördern Wettbewerb und Verbrauchervertrauen


Köln (KDA) 13.7.2010 - Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat an die Verhandlungspartner appelliert, an dem Bewertungssystem für ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen durch Pflegenoten unbedingt festzuhalten. „Allerdings müssen die Pflege-Transparenzkriterien weiterentwickelt werden, da sonst eine Fehlentwicklung in der Pflege droht", warnt der Geschäftsführer des KDA Dr. Peter Michell-Auli.

Mit dem System der Pflegenoten wurde ein Meilenstein für den Verbraucherschutz gelegt, denn die Bürgerinnen und Bürger erhalten für ihre Entscheidung wichtige und unabhängige Informationen über das Leistungsangebot, die Qualität und den Service von Anbietern. „Die Transparenzkritieren, -berichte und Pflegenoten werden allerdings derzeit hauptsächlich noch unter dem Aspekt der Informationsgewinnung für die Bürger diskutiert", resümierte Michell-Auli auf der KDA-Tagung zur Weiterentwicklung des Prüf- und Bewertungssystems am 1. Juli 2010 in Köln. „Vergessen wird dabei, dass das System auch erhebliche Steuerungswirkung und Chancen für die Anbieter entfaltet: Die Leistungserbringer müssen die Qualität ihrer Arbeit an den Transparenzberichten messen lassen und versuchen diese deshalb umzusetzen. Damit bekommt man in Deutschland die Pflege, die in den Kriterien beschrieben wird. Deshalb ist es wichtig bei der Weiterentwicklung der Kriterien, die Pflege zu beschreiben, die gesellschaftlich gewollt ist."

Kriterien und MDK-Prüfanleitung aus Verbrauchersicht überarbeiten
Die Vereinbarungspartner der Selbstverwaltung haben zur Umsetzung der Pflegenoten festgelegt, das System der Transparenzberichte und -kriterien zu evaluieren sowie den Weiterentwicklungsbedarf zu bestimmen und bis zum 31.12.2010 umzusetzen. Bei der Weiterentwicklung der Transparenzkriterien plädiert Michell-Auli dafür, die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zum zentralen Ausgangspunkt zu machen. „Es ist sicherzustellen, dass die Transparenzkriterien die Wünsche und Zielvorstellungen der Pflegebedürftigen abbilden! Die Umsetzung der persönlichen Bedürfnisse und Ansprüche wäre dann der Prüfauftrag. Hierfür müssten die Kriterien teilweise umformuliert, die Prüfanleitung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) überarbeitet und in Folge die MDK-Prüfer/innen intensiv geschult werden."

Ein Beispiel: Das Kriterium „Ist der Gesamteindruck der Einrichtung im Hinblick auf Sauberkeit und Hygiene gut?" wird zwar dahingehend durch die Prüfanleitung ergänzt, dass „die Würde und Privatsphäre des Menschen gewahrt bleibt." Unbeantwortet bleibt jedoch, ob das Kriterium Sauberkeit dann in den Hintergrund treten muss, wenn einer Bewohnerin oder einem Bewohner einmal seine Privatsphäre wichtiger ist und sie bzw. er nicht möchte, dass sein Raum zu dem vorgegebenen Zeitpunkt geputzt werden soll. Und gänzlich unberücksichtigt lässt das Kriterium, ob der Betroffene grundsätzlich andere, geringere Ansprüche an Ordnung und Sauberkeit hat, sich aber gerade dann besonders geborgen und heimisch fühlt. Die Gefahr ist somit, dass das Kriterium Maßnahmen - auch gegen den ausdrücklichen Wunsch der Bewohner - vom Leistungserbringer erzwingt, der sich hier zweifellos in einem großen Zwiespalt befindet. Zum einen, es doch „allen recht machen zu wollen" - nämlich bei der Benotung gut abzuschneiden. Und zum anderen, den ja verständlichen Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner nicht entsprechen zu können. „Die strikte Umsetzung der Kriterien, ohne dabei zu berücksichtigen, was eigentlich der Wunsch der Bewohner ist - ist in der Praxis sehr häufig festzustellen. Gleichwohl muss aber vermieden werden, dass unter dem Deckmantel der Autonomie verletzliche Menschen nicht mehr optimal versorgt werden", unterstreicht Heiko Rutenkröger, Leiter des Bereichs Pflege, und betont, „dass es deshalb notwendig ist, Pflegeprozesse und die vom Bewohner gewünschten  Abweichungen von fachlich gebotenen Standards zu dokumentieren."

Zusätzliche Kriterien entwickeln
Entscheidende Voraussetzung, um Selbstbestimmung umsetzen zu können, ist die Kommunikationsfähigkeit der Pflegenden. Durch verbale und nonverbale Kommunikation gilt es, die Wünsche der Pflegebedürftigen herauszufinden und beim Entscheidungsprozess notwendiges pflegefachliches Know-how zur Verfügung zu stellen. Das KDA empfiehlt daher, zusätzliche Transparenzkriterien zu erstellen, die auch die Umsetzung von Wünschen und die dazu notwendige Kommunikation abbilden. Bislang wird eine aktive Kommunikation mit den Mitarbeitenden der stationären Pflegeeinrichtung nicht abgefragt, ebenso wenig, ob mit den Pflegebedürftigen systematisch Ziele entwickelt und umgesetzt werden. Im Qualitätsbereich 1 „Pflegerische Leistungen" für ambulante Pflegedienste sollen immerhin „die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt" werden.

Kundenbefragung mehr für die Qualitätsentwicklung nutzen
Um die Kundenperspektive weiter zu stärken, sollte die Kundenbefragung selbst aus den Transparenzkriterien herausgenommen werden. Stattdessen könnte Leistungserbringern verbindlich vorgeschrieben werden, Kundenbefragungen durch Personen durchführen zu lassen, die nicht an der Versorgung des Pflegebedürftigen beteiligt sind. Durch den MDK würde dann geprüft werden, ob der Leistungserbringer Ergebnisse aus der Kundenbefragung zur Qualitätsentwicklung in der eigenen Organisation genutzt hat.

Höhere Motivation bei Pflegenden
Christine Sowinski, die Leiterin des Bereichs Beratung im KDA, weist darauf hin, dass eine Überarbeitung des Systems dazu führen wird, dass Leistungserbringer und Pflegende ihre Tätigkeit wieder bewusster, engagierter und zufriedener wahrnehmen. Einer guten Kommunikationsfähigkeit und entsprechendem Training für Pflegekräfte kommt damit in Zukunft eine Schlüsselrolle zu, die bereits in zahlreichen Studien erfolgreich untersucht wurde. „Wenn die Pflegenden in die Lage versetzt werden, ihre berufsethische Motivation optimaler umzusetzen, und nicht die Gefahr besteht, Fachlichkeit im Sinne von pflegefachlichem Wissen und subjektive Bedürfnisse der älteren Menschen trennen zu müssen, ist dies auch ein entscheidender Schritt, mehr Menschen für die Pflege zu begeistern, und so dem Fachkräftemangel entgegenzutreten", so Sowinski weiter.

Gesamtkonzept mittelfristig erarbeiten
Das KDA regt an, das Gesamtkonzept der Prüfkriterien mittelfristig zu überarbeiten und Prüfkriterien komplett aus der Verbraucher- bzw. Nutzersicht zu entwickeln. Unterschiedlichen Studien belegen, dass Themenbereiche wie zum Beispiel dem „Leben einen Sinn zu geben" oder Sicherheit und Selbstverwirklichung älteren Menschen wichtig sind, um ein „gutes Leben zu führen". Diese Themen sind derzeit jedoch nicht in den Kriterien abgebildet. Im Rahmen des KDA-BMG-Leuchtturmprojektes „Potenziale in Haus- und Wohngemeinschaften mit Hilfe von Benchmarking" wurde beispielsweise bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Mitarbeit beim Zimmerreinigen, Mahlzeiten vorbereiten oder bei spirituellen Aktivitäten die höchsten Wert für Wohlbefinden beobachtet.

Eine Tagungsdokumentation zur KDA-Fachtagung „Transparenzkriterien - Was ist zu tun, wie geht es weiter?" mit den Präsentationen der Referenten finden Sie unter http://www.kda.de/tagungsarchiv.

Quelle: www.kda.de - Pressemitteilung, 13.07.2010
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