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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: PFLEGE-TÜV: "Schulnoten" für Pflegeheime  (Gelesen 109641 mal)
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« Antworten #52 am: 03. Mai 2019, 23:48 »

KOMMENTAR von Professor Stefan Sell:

Zitat
Pflege-TÜV 2.0: Noten werden abgeschafft.
Also nicht in den Schulen, aber in der Pflege und dort soll schrittweise ein neues „Pflegetransparenzsystem“ eingeführt werden


22. März 2019 von Stefan Sell

Wer erinnert sich nicht an die vielen kritischen Berichte über die „Pflegenoten“ für Pflegeheime. Denn die haben den Eindruck erweckt, dass Deutschland flächendeckend ein Land der Einser-Einrichtungen sei. Dass selbst Heime, die wegen gravierender Pflegemängel in den Fokus der Berichterstattung und der Aufsichtsbehörden genommen wurden, auf dem Papier mit Bestnoten geglänzt haben. Bisher liegt die Durchschnittsnote für Deutschlands Heime bei 1,2. Und die massive Kritik an dem dahinter stehenden Bewertungssystem wurde über Jahre vorgetragen.

So beginnt der Beitrag Neuer Anlauf beim „Pflege-TÜV“: Jetzt wird aber wirklich alles besser. Oder doch nicht? vom 22. November 2018. Die Absichten bei der Einführung des Systems waren die besten. Mit einem Benotungssystem für Pflegeheime sollten „schwarze Schafe“ kenntlich gemacht, der Wettbewerb gefördert und den „Kunden“ ein verlässlicher Qualitätsüberblick geboten werden. Angesichts der Tatsache, dass mehr als 300.000 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen suchen jedes Jahr einen Heimplatz suchen, eine ehrenwerte und wichtige Sache. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) wurde seit Juli 2008 erstmals die Möglichkeit für Versicherte geschaffen, relevante Prüfergebnisse des MDK und des PKV-Prüfdienstes in der stationären Pflege laienverständlich zugänglich zu machen. Doch einige Jahre nach seiner Einführung gaben Experten dem sogenannten Pflege-TÜV selber mieseste Noten. Irgendwann hat man auch in der Politik ein Einsehen gehabt, dass es so nicht weitergeht. Der Gesetzgeber hat daraufhin im Jahr 2015 die Betreiber von Pflegeeinrichtungen und -diensten sowie die Krankenkassen verpflichtet, bis zum Frühjahr 2017 ein neues Bewertungsverfahren zu entwickeln – aber die kamen wie so oft nicht termingerecht in die Puschen.

Aber die Maschinerie war angelaufen und im Hintergrund wurde der Auftrag bearbeitet. Wie könnte ein neuer Pflege-TÜV aussehen, der deutlich aussagekräftiger ist als das bislang angewendete Modell der Pflege-Noten? Mit dieser Frage haben sich das Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld (IPW) und das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen aQua im Auftrag des Qualitätsauschuss Pflege beschäftigt. Einem Gremium, das paritätisch mit Vertretern von Leistungserbringern und den Pflegekassen als Kostenträger besetzt ist. Das wäre ein eigenes Thema der kritischen Auseinandersetzung. Aber hier interessiert: Was ist rausgekommen? Seit vergangenem Herbst liegen den Heimbetreibern und Krankenkassen Empfehlungen von Wissenschaftlern für einen neuen Pflege-TÜV vor. Seit dem Herbst 2018 liegen den Heimbetreibern und Krankenkassen Empfehlungen von Wissenschaftlern für einen neuen Pflege-TÜV vor (vgl. dazu beispielsweise Gutachter schlagen komplett neuen Pflege-TÜV vor).

Im November 2018 konnte hier berichtet werden: Künftig soll es anstelle einiger weniger Noten, die zu einer Gesamtnote zusammengezogen werden, 25 Einzelbewertungen geben. Die Schulnoten-Struktur wollen die Gutachter durch vier Bewertungsstufen ersetzt sehen – von „keine oder geringe Qualitätsdefizite“ bis „schwerwiegende Qualitätsdefizite“. Bewertet werden sollen unter anderem Unterstützung bei Mobilität, Essen, Trinken oder Medikamenteneinnahmen, das Schmerzmanagement und Hilfen bei der Körperpflege. Vorgeschlagen werden sechs Qualitätsaspekte, die bei zukünftigen Prüfungen berücksichtigt werden sollen.

Und nun, im März 2019, erreichen uns solche Meldungen: Pflegenoten werden abgeschafft – Pflege-TÜV wird reformiert: »Der erweiterte Qualitätsausschuss von Krankenkassen und Heimbetreibern billigte eine ensprechende Reform. Künftig soll geprüft und dargestellt werden, wie gut sich die Pflege tatsächlich auswirkt – etwa beim Erhalt von Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag. Die bisherigen Pflegenoten werden abgeschafft. Sie werden seit Jahren als zu positiv kritisiert. Bis Ende 2020 soll jedes Heim nach den neuen Regeln geprüft worden sein.« Und vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen sehr optimistisch: „Pflege-TÜV“ künftig ohne Traumnoten: »Die bisherigen Heim-Bewertungen kranken zudem daran, dass sie sich schwerpunktmäßig auf die Dokumentation der Heime stützen – also das Festhalten der Pflegearbeit in Unterlagen. Künftig soll geprüft und dargestellt werden, wie gut die Pflege wirklich ist – zum Beispiel beim Erhalt von Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag. Vom Vermeiden schwerer Stürze bis zur Unterstützung im Notfall sollen die Ergebnisse dargestellt werden.« Hört sich doch gut an.

Grundlage der Berichterstattung ist diese Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes, der die Pflegekassen vertritt, nachdem der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege von Krankenkassen und Heimbetreibern grünes Licht für die Reform gegeben hat: Neues Pflegetransparenzsystem für Heime ab 1. November 2019. Dort wird Gernot Kiefer vom GKV-Spitzenverband mit diesem Ausblick auf die Zeitscheine zitiert: „Das neue Pflege-Transparenzsystem ist beschlossen und am 1. November beginnen in den Pflegeheimen endlich die Prüfungen nach dem neuen Qualitätssystem. Bereits im Frühjahr 2020 werden erste Ergebnisse veröffentlicht und bis Ende 2020 soll jedes Heim nach den neuen Regeln geprüft worden sein.“ Und was ist neu?

»In die Qualitätsinformationen nach dem neuen 3-Säulen-System fließen die Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen, aus Qualitätsindikatoren und aus Einrichtungsinformationen ein.« Hört sich kompliziert an. Der GKV-Spitzenverband erläutert das so: »Die neue Qualitätsdarstellung beruht auf drei Säulen: Berücksichtigt werden zukünftig Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen wie z. B. die Unterstützung Pflegebedürftiger bei der Ernährung, Körperpflege oder Wundversorgung. Weiterhin werden Ergebnisse berücksichtigt von Qualitätsindikatoren wie z. B. zur Mobilitätserhaltung, bei der Verhinderung von Druckgeschwüren oder die Anwendung von Gurtfixierungen und Bettgittern. Als dritte Säule ergänzen die sog. Einrichtungsinformationen die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfung und Qualitätsindikatoren, dazu gehören u.a. die Erreichbarkeit der Pflegeeinrichtung, die Möglichkeit des Probewohnens oder die Personalausstattung.«

Dem einen oder anderen mag das zu abstrakt sein, deshalb hier eine Beschreibung dessen, was auf die Pflegeheime (und zeitversetzt auch auf die ambulanten Pflegedienste) in Zukunft zukommen wird. Dazu aus dem Statement von Jürgen Brüggemann, dem Leiter des Teams Pflege beim MDS, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen:

»In Zukunft prüft der MDK sechs verschiedene Qualitätsbereiche, die in 24 Qualitätsaspekte unterteilt sind. 21 dieser Aspekte beziehen sich unmittelbar auf die Bewohner. Dabei geht es darum, zu schauen, wie die Prozesse ganz konkret bei der Bewohnerin oder dem Bewohner ablaufen und welches Pflegeergebnis ankommt … Neu an der Qualitätsprüfung ist, dass das interne Qualitätsmanagement mit der externen Qualitätsprüfung des MDK verknüpft wird … dabei (spielen) die Indikatoren, die von den Einrichtungen selbst erhoben und an eine Datenauswertungsstelle übermittelt werden, eine wichtige Rolle. Die Datenauswertungsstelle (DAS) wählt nach dem Zufallsprinzip Bewohner aus, die in die externe Qualitätsprüfung einbezogen werden sollen. Die Pflegeeinrichtungen erfahren im Vorfeld jedoch nicht, um welche Personen es sich da- bei handelt. Der MDK bekommt hierfür vor der Qualitätsprüfung von der DAS Bewohnercodes sowie Informationen über die Indikatorenergebnisse der Einrichtung. Die Qualitätsprüfung erfolgt wie bisher im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen, sie ist zukünftig jedoch einen Tag zuvor anzukündigen … mit Hilfe der Codes (werden) neun Bewohner ausgewählt, bei denen die Qualität der Pflege und Betreuung bewertet werden soll. Die Teilnahme an der Stichprobe ist freiwillig, eine Einwilligung der Bewohner ist notwendig.
 Die MDK-Qualitätsprüfer bewerten Schritt für Schritt die Versorgungsqualität für jeden ein- zelnen Bewohner. Sie sprechen mit dem Bewohner und stellen durch Inaugenscheinnahme den Versorgungszustandes fest. Dies erfolgt sozusagen durch den „Blick unter die Bettde- cke“. Zentral ist dabei auch das Fachgespräch mit den Mitarbeitern der Pflegeeinrichtun- gen. Die Bedeutung der Pflegedokumentation rückt in den Hintergrund … Bei sechs der neun untersuchten Bewohner überprüft der MDK auch, ob die Ergebnisse der Prüfung mit den Daten übereinstimmen, die von der Einrichtung selbst erhoben und für die Berechnung der Indikatoren an die Datenauswertungsstelle übermittelt worden sind − beispielsweise ob die Angaben der Einrichtung zum Gewichtsverlauf plausibel sind … Nach der Prüfung tragen die MDK-Mitarbeiter in einem Teamgespräch die Ergebnisse der Qualitätsprüfung zusammen und legen Themen für das Abschlussgespräch fest. Im Abschlussgespräch erläutern die Qualitätsprüfer den Pflegefachkräften, die Ergebnisse der Prüfung, und sie beraten das Heim ganz konkret. Beratungsgegenstand können dabei sowohl unterdurchschnittliche Indikatorenergebnisse als auch gehäufte Qualitätsdefizite bei einzelnen Qualitätsaspekten sein.«

Man kann dieser sicher idealtypischen Darstellung bereits entnehmen, dass es in den kommenden Monaten differenzierte Diskussionen über die Art und Weise der Prüfungen geben wird und was das für die Beschäftigten in den Pflegeheimen bedeuten wird. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat sich optimistisch zu Wort gemeldet: Pflegebevollmächtigter lobt neuen Pflege-TÜV als Durchbruch. „Ab Frühjahr 2020 wird den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ein wirklich aussagekräftiges Bewertungssystem zur Verfügung stehen. Es wird dann möglich sein, sich gut informiert für oder auch gegen eine Pflegeeinrichtung zu entscheiden“, so wird er zitiert. Die Umsetzung der neuen Qualitätsprüfverfahren fordere zwar „eine große Kraftanstrengung und einen hohen Einsatz von den Mitarbeitern“, sagte der Pflegebevollmächtigte. „Ich bin mir aber sicher, dass das neue System bald auch zu einer besseren Arbeitszufriedenheit führen wird, da es das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement verändern wird.“ Da darf man gespannt sein.

Auch wenn das nun von vielen gelobt wird, dass man sich verabschieden will von den Pflegenoten, vor allem von der einen Note, der man bislang vorgeworfen hat, dass sie mehr zukleistert und negative Aspekte verwässert – unumstritten ist das nicht, denn damit steigt natürlich auch die Komplexität der Darstellung der einzelnen Ergebnisse und damit baut sich möglicherweise eine neue Hürde auf für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Kritik an dem neuen Ansatz kommt beispielsweise von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Das empfohlene Punktesystem sei „benutzerunfreundlich“, so Vorstand Eugen Brysch. „Jedes Jahr müssen mehr als 300.000 Pflegebedürftige in Deutschland ein Pflegeheim suchen. Dazu soll der Pflege-TÜV eine schnelle Einschätzung bieten. Es ist jedoch fraglich, ob das jetzt verabschiedete Modell diese rasche Bewertung ermöglicht. Denn es wird weder eine aussagefähige Gesamtnote noch K.O.-Kriterien geben. Wer aber bei der Schmerztherapie, der Wundversorgung, dem Umgang mit Fixierung oder der Medikamentengabe durchfällt, darf nur die Note 6 bekommen. Die Menschen brauchen einen Pflege-TÜV, der leicht verständlich ist, die Praxis abbildet und eine schnelle Vergleichbarkeit ermöglicht. Hier muss der Qualitätsausschuss Pflege nacharbeiten“, so Eugen Brysch in der Pressemitteilung Pflege-TÜV: Aussagefähige Gesamtnote und K.O.-Kriterien fehlen der Stiftung.

Aber eines kann und darf nicht aus den Augen verloren werden – die Rahmenbedingungen, unter denen die Pflegekräfte vor Ort ihre Arbeit verrichten (müssen).Gemäß der Lebensweisheit, dass das Schwein vom Wiegen nicht fetter wird, kann man die so wichtige Qualitätsdiskussion nicht isoliert führen, ohne Fragen der Personalausstattung und sonstiger Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Was nicht so verstanden werden darf, dass die Rahmenbedingungen mit der Pflegequalität eindeutig positiv oder negativ korreliert sind. Aber sie haben sicher einen gewichtigen Einfluss.

Auf diesen Punkt beziehen sich auch die Anmerkungen von Tobias Schmidt in seinem Artikel Neuer Heim-TÜV könnte zu Zwei-Klassen-Pflege führen: Auch er beginnt positiv bzw. mit einem Blick auf die Potenziale: »Die Einigung auf einen neuen Pflege-TÜV, der die Realität ungeschönt offenlegt, ist ein großer Fortschritt. Die Abschaffung der Gesamtnote darf aber nicht zu neuer Verwirrung führen. Nur, wenn das Indikatoren-System so dargestellt wird, dass Heim-Sucher „Schwarze Schafe“ unter den Einrichtungen erkennen und ein für sie passendes Haus finden, kann die Reform weiterhelfen.« Dann kommt das Aber:

»Die meisten Betroffenen dürften allerdings nur dann profitieren, wenn zwei weitere Bedingungen erfüllt werden: Betreiber müssen ausreichend Personal finden und bezahlen können, um bei der strengeren Bewertung eine Chance zu haben. Und Häuser, die gut abschneiden, müssen bezahlbar bleiben. Sollten die Zuzahlungen für Heimunterbringungen ungebremst weiter steigen und die Personalnot noch akuter werden, dann wird der neue Pflege-TÜV zum Turbo in Richtung Zwei-Klassen-Pflege: Auf der einen Seite Vorzeige-Heime mit zahlungskräftigen Bewohnern, auf der anderen Seite schlecht bewertete Einrichtungen mit vernachlässigten Bedürftigen und überforderten Pflegern.«
Quelle: https://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/03/22/pflege-tuev-2-0/
« Letzte Änderung: 04. Mai 2019, 00:22 von admin » Gespeichert

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« Antworten #51 am: 03. Mai 2019, 23:30 »

Zitat
Pflegenoten

Zum 1. Juli 2008 wurde mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in § 115 Abs. 1a SGB XI erstmals die Möglichkeit geschaffen, die für Verbraucher relevanten Prüfergebnisse der Medizinischen Dienste der Öffentlichkeit laienverständlich zugänglich zu machen. Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband und die Vertreter der Leistungserbringer - Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen - im Jahr 2008 für eine Bewertungssystematik nach Noten entschieden.

Zwischen Juli 2009 und Juli 2011 wurden alle Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste erstmalig nach dieser Systematik geprüft. Die Veröffentlichung der Transparenzberichte (auch Pflegenoten genannt) erfolgt im Internet jeweils durch die zuständigen Landesverbände der Pflegekassen. Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden die Transparenzberichte stets in einem einheitlichen Layout dargestellt und ermöglichen so auf den ersten Blick eine Übersicht über die erhaltenen Noten sowohl für die einzelnen Qualitätsbereiche als auch die Gesamtnote und die Note für die Befragung der Kunden bzw. Bewohner. Zusätzlich wird ein Vergleichswert in Form des Landesdurchschnitts angezeigt.

Das Bewertungssystem nach Noten wurde konsequent weiterentwickelt und optimiert. Eine wissenschaftliche Überprüfung im Jahr 2009/2010 durch Frau Prof. Dr. Martina Hasseler, Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg und Frau Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann, Alice-Salomon-Hochschule Berlin ergab Hinweise, inwieweit die gewählten Prüfkriterien, das Bewertungssystem und das Layout der Pflegenoten geeignet sind, die Pflegequalität der Einrichtungen verständlich, übersichtlich und vergleichbar darzustellen. Neben der Empfehlung von kurz-, mittel- und langfristigen Veränderungen stellten die Forscherinnen fest, dass „weder national noch international wissenschaftliche Erkenntnisse zu Transparenzsystemen vorliegen, die sich als kurzfristig realisierbare Alternative zu den Pflege-Transparenzvereinbarungen anbieten. Deshalb gibt es ungeachtet des Überarbeitungsbedarfs … derzeit keine Alternative“ zu den Pflegenoten.

Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde die Transparenzvereinbarung zunächst für den stationären Bereich überarbeitet. In den Verhandlungen mit den Organisationen der Heimträger konnte keine Einigung über die Weiterentwicklung erzielt werden, deshalb entschied im Juni 2013 die Schiedsstelle. Die Kompromisslösung sah u. a. eine veränderte Stichprobenbildung und eine Verschärfung der Skalenwerte vor. Die zentrale Forderung des GKV-Spitzenverbandes nach Kernkriterien mit Abwertungsregelung konnte nicht durchgesetzt werden. Die Änderungen wurden zum 1. Januar 2014 wirksam.

Inzwischen wurden sowohl die Transparenzvereinbarungen für den stationären als auch den ambulanten Bereich zum 1. Januar 2017 erneut angepasst.

Neues Qualitätsmessungsinstrument wird entwickelt

Auch nach mehrmaliger Anpassung und zahlreichen Verhandlungsrunden erweist sich das Instrument der Pflegenoten trotzdem nicht als optimal. In der öffentlichen Kritik standen immer wieder vor allem die als zu gut empfundenen Testergebnisse. Daher wurde im Jahr 2015 die gesetzliche Grundlage neu gefasst und die Vertragspartner nach § 113 SGB XI aufgefordert, ein indikatorengestütztes Qualitätsmessungsinstrument als Ersatz für die Pflegenoten zu entwickeln. Dazu wurde durch den Qualitätssausschuss Pflege im Januar 2017 der Auftrag für die wissenschaftliche Erarbeitung dieser Instrumente an das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (Dr. Klaus Wingenfeld) und das aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen vergeben.

Der Bericht mit Vorschlägen für ein neues Qualitätsmessungsinstrument in stationären Einrichtungen wurde dem Qualitätssausschuss Pflege im September 2018 vorgelegt.
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/qualitaet_in_der_pflege/pflegenoten/pflegenoten.jsp
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« Antworten #50 am: 20. September 2018, 10:09 »

Zitat
Pflege-TÜV: Neues Bewertungssystem könnte erst 2019 kommen

Das Ärzteblatt berichtet in seiner Online-Ausgabe vom 09.10.2017, dass der seit Jahren kritisierte Pflege-TÜV für Heime, später als gesetzlich verlangt, durch ein neues System ohne Noten ersetzt werden könnte. Der eigentlich vorgegebene Zeitplan sei nicht zu halten, da die Erarbeitung des neuen Systems länger als vorgesehen dauere, sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverband Bund der Kran­ken­ver­siche­rung (MDS), Peter Pick, der Frankfurter Rundschau.

... Die bisherigen Pflegenoten gelten als unbrauchbar, weil sie die tatsächliche Situation in den Heimen beschönigen und sich Missstände kaum erkennen lassen. Zuständig für die Erarbeitung des neuen Bewertungssystems ist ein Gremium, das paritätisch mit Vertretern von Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen besetzt ist. ...
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/81763/Pflege-TUeV-Neues-Bewertungssystem-koennte-erst-2019-kommen



Zitat
Verzögerung beim Pflege-TÜV – Gröhe muss handeln

Zur aktuellen Entwicklung beim Pflege-TÜV erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:


Dortmund. „Der Pflege-TÜV ist Mist. Diese Erkenntnis war bereits vor der Umfrage bekannt. Alarmierend ist jedoch etwas ganz Anderes. Die Akteure werden es in der vorgegebenen Zeit wohl nicht schaffen, ein brauchbares Bewertungssystem für Pflegeheime auf die Beine zu stellen. Für diese Misere ist die Bundesregierung verantwortlich. Es war ein Fehler, die gleichen Akteure mit der Weiterentwicklung des Pflege-TÜVs zu beauftragen, die schon beim alten System versagt haben. Denn Traumnoten am Fließband verschleiern Missstände und haben mit der Realität nichts zu tun. Bundesgesundheitsminister Gröhe ist aufgefordert, den wichtigen Pflege-TÜV nicht allein den Kassen und Pflegeanbietern zu überlassen. Vielmehr braucht es ein unabhängiges Gremium, in dem die Betroffenen ausreichend Sitz und Stimme haben. Schließlich zahlen die Versicherten jedes Jahr Hundert Millionen Euro für brauchbare Pflegenoten."
Quelle: https://www.stiftung-patientenschutz.de/news/771/197/Verzoegerung-beim-Pflege-TueV-Groehe-muss-handeln, Pressemitteilunng vom 20.07.2017
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« Antworten #49 am: 08. Februar 2018, 18:08 »

Zitat
Ab 2016 soll es keine Pflegenoten mehr geben

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann schlägt vor, ein neues Bewertungsverfahren zu erarbeiten. Die derzeitige Durchschnittsnote von 1,3 für Pflegeheime in Deutschland habe keine Aussagekraft. ...
Quelle: https://www.nwzonline.de/politik/ab-2016-soll-es-keine-pflegenoten-mehr-geben_a_26,0,326305242.html, 02.04.2015
« Letzte Änderung: 08. Februar 2018, 18:13 von admin » Gespeichert

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« Antworten #48 am: 08. Februar 2018, 17:46 »

Zitat
Pflege-TÜV: Neue Auswertung nutzen

Die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten in Deutschland ist deutlich schlechter als vom offiziellen Pflege-TÜV des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bislang dargestellt. Diese Erkenntnis ist nicht neu, wird aber nun durch eine neue Auswertungsmethode der Pflege-Noten durch die Bertelsmann-Stiftung untermauert.

Für das Vergleichsportal www.weisse-liste.de, einem gemeinsamen Projekt der Bertelsmann Stiftung und der großen Patienten- und Verbraucherorganisationen, werden zur Auswertung nur pflegerische Kriterien herangezogen. Andere Prüfkriterien, etwa zur Organisation, zu Einrichtungsmerkmalen oder Befragungsergebnisse werden nicht berücksichtigt. Ausgangspunkt bleiben aber die Daten der Prüfungen des MDK.

Nach der neuen Auswertungsmethode der Weissen Liste erfüllen nur 11 % der Heime beziehungsweise 29 % der Dienste die bei ihnen geprüften Kriterien zu 100 %.  ... [mehr >>]
Quelle: http://www.fokus-pflegerecht.de/pflege-tuev-neue-auswertung-nutzen/, 26.05.2016

« Letzte Änderung: 08. Februar 2018, 18:06 von admin » Gespeichert

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« Antworten #47 am: 16. Dezember 2016, 23:13 »

Erfolg bei Forderung von Transparenz im Plegesektor
Prüfergebnisse des MDK werden freigegeben


Bonn/Berlin. Im heute im Bundesrat verabschiedeten Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) ist erstmals vorgesehen, dass die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Rohform anderen Organisationen zu nicht kommerziellen Zwecken zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese können dann die Daten nach eigenen Vorstellungen in verbraucherfreundlichen Internet-Portalen darstellen. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. hatte dies seit Jahren gefordert.

„Umfassende und vergleichbare Information ist Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Pflegemarkt“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorstandsvorsitzender der BIVA. „Nur so kann der Verbraucher fundierte Entscheidungen für oder gegen ein bestimmtes Pflegeangebot treffen.“ Das einzige flächendeckende Instrument, um Pflegequalität zu messen, stellen derzeit die MDK-Prüfungen dar. Allerdings sind die Ergebnisse bislang auf den Portalen der Kassen nur wenig verbraucherfreundlich aufbereitet. „Die Ergebnisse lassen sich selbst für Fachleute nur schwer zu lesen. Sie lassen sich nicht vergleichen, nicht sortieren und ihre Aussagekraft ist durch die irreführenden Pflegenoten verschleiert“, erklärt Stegger.

Verbraucherorganisationen dürfen nun die erhobenen Fakten auswerten und aussagekräftig darstellen. Die BIVA arbeitet bereits seit drei Jahren an dem Portal www.pflegeguete.de. Dort werden die Daten der MDK-Prüfungen verbraucherfreundlich aufbereitet und zudem weitere Informationen zu einzelnen Einrichtungen zusammengetragen. „Das neue Gesetz eröffnet uns die Möglichkeit, diesen Service weiter zu verbessern.“


Quelle: www.biva.de, Pressemitteilung, 16.12.2016
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« Antworten #46 am: 16. Januar 2015, 01:54 »

Pauschale Aussetzung der Pflegenoten nicht zielführend

Bonn. Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter e.V. (BIVA) begrüßt die Forderung nach einer grundsätzlichen Reform der Pflegenoten. Zugleich lehnt ihr Vorsitzender Dr. Manfred Stegger eine pauschale Aussetzung der Pflegenoten bis zur Umsetzung der Reformen als nicht zielführend ab.


Stegger teilt zwar die Meinung von Karl-Josef Laumann, dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, dass die Notengebung mit ihrer starken Fokussierung auf die Gesamtnote irreführend sei. Dennoch sind die durch die Prüfdienste erhobenen Daten durchaus aufschlussreich, wenn sie transparent aufbereitet und veröffentlicht würden.

Dies ist bisher jedoch nicht der Fall. Stegger macht dafür im Wesentlichen die Anbieter von Pflegeleistungen verantwortlich. Sie hätten bisher eine verbraucherfreundliche Darstellung der Prüfberichte zu verhindern gewusst. Er kritisiert in dem Zusammenhang, dass das bestehende Notensystem ohne stimmberechtigte Beteiligung der Interessenverbände der Betroffenen entwickelt wurde, aber den Anbietern, also denjenigen, die beurteilt werden, maßgeblicher Einfluss gewährt wurde.

Eine wirkliche Reform des „Pflege-TÜVs“ dürfte nach Ansicht von Stegger mehrere Jahre dauern. Mit der Aussetzung der Pflegenoten in diesem Zeitraum gingen wichtige Informationen verloren, die bei genauer Analyse deutliche Rückschlüsse auf die Pflegequalität von Einrichtungen und ambulanten Diensten liefern könnten. Die Aussetzung würde bedeuten, das Kind mit dem Bad auszuschütten.

Als kurzfristige Maßnahme zur Behebung des Missstandes müsste daher der Blick weg von der irreführenden Gesamtnote gelenkt werden. Stattdessen müssten, so Stegger, die bestehenden Daten endlich differenzierter aufbereitet und in verständlicher Form veröffentlicht werden.

Als Beleg dafür, dass die Prüfberichte durchaus aussagekräftig sind, wenn sie genauer analysiert werden, führt Stegger ein Beispiel aus der Beratungspraxis der BIVA an: Erst kürzlich ist eine Einrichtung von Angehörigen eines Pflegebedürftigen wegen verantwortungslosem Umgang mit Medikamenten juristisch belangt worden. Entlassung der Pflegedienstleitung und Zahlung einer Strafe waren die Folge. Eine nachträgliche Betrachtung der Pflegenoten ergab, dass der Prüfdienst die medizinische Versorgung und den Umgang mit Medikamenten in dieser Einrichtung bereits sehr kritisch bewertet hatte. Die Angehörigen hätten also gewarnt werden können, wenn die Prüfergebnisse leichter zugänglich und besser verständlich aufbereitet wären. Eine pauschale Aussetzung der Prüfergebnisse würde, so Stegger, selbst diese schwache Kontrollmöglichkeit unmöglich machen und damit Transparenz gänzlich verhindern.

Quelle: www.biva.de, 14.01.2015
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« Antworten #45 am: 23. November 2014, 16:57 »

Zitat
Schulnoten für Pflege auf dem Prüfstand

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), sieht die Klassifizierung von Pflegeheimen durch den sogenannten Pflege-TÜV als gescheitert an. Die Bewertung nach einem schulnotenähnlichen System geht nach seiner Auffassung an der Realität vorbei. Jetzt soll die Politik eingreifen und praxisorientierte Kriterien erarbeiten lassen.

VON JOHANNES NITSCHMANN

Düsseldorf. Das derzeitige Bewertungssystem für Pflegeheime hält der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), für „irreführend“. Die Wiedergabe der Prüfergebnisse in Schulnoten bilde „nicht die Wirklichkeit“ in den deutschen Pflegeheimen ab, erklärte Laumann gestern vor Journalisten in Düsseldorf. Im Durchschnitt würden die Pflegeheime bundesweit mit der Note 1,3 bewertet. Damit spiegele der sogenannte Pflege-TÜV aber nicht die Realität in den Heimen wider. Durch „Simsalabim-Praktiken“ bei der Heimüberprüfung werde das gesamte Pflegesystem diskreditiert.

„Die Übersetzung in Noten ist gescheitert“, erklärte Laumann. Deshalb werde er dem Deutschen Bundestag in der kommenden Woche vorschlagen, von unabhängigen Wissenschaftlern „klare und transparente Kriterien“ für künftige Qualitätsprüfungen von Heimen entwickeln zu lassen. Bis dahin müsse die Veröffentlichung von Pflegenoten ausgesetzt werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), die Pflegeheimbetreiber und deren Spitzenverbände hätten die vergangenen sechs Jahre nicht genutzt, um einen überzeugenden Pflege-TÜV zu entwickeln. Deshalb müsse sich jetzt die Politik in die Problematik einschalten, damit Pflegepatienten seriöse Daten über die Qualität der Versorgung Versorgung in den jeweiligen Heimen zur Verfügung gestellt werden könnten, forderte der Pflegebeauftragte.

Laumann kritisierte vor allem, dass sich die Vertreter der Selbstverwaltung seit Einführung des Pflege-TÜVs nicht auf eindeutige Kernkriterien bei der Bewertung von Pflegeheimen verständigt hätten. So würden beispielsweise gravierende Fehler bei der Ausgabe von Medikamenten in einem Pflegeheim durchaus mit Abwertung bestraft. Allerdings könnte dies bei dem derzeitigen Noten-System etwa durch eine gute Bewertung der Speisekarte der betreffenden Einrichtung ausgeglichen werden. Bei diesem Punkt sei aber nicht etwa die Qualität des Essens entscheidend, sondern lediglich die Frage, ob die Karte benutzerfreundlich gestaltet, also etwa mit großen Buchstaben und gut leserlich gedruckt sei.

„Das führt doch alles in die Irre“, klagte der Pflegebeauftragte. In seiner Funktion erhalte er häufiger Briefe und Anrufe von Heimbewohnern mit Beschwerden, dass es in ihrer ganzen Einrichtung nach Urin stinke. Diese Missstände hätten allerdings überhaupt keine Auswirkung darauf, dass die entsprechenden Häuser beim Pflege-TÜV mit glänzenden Noten wie etwa einer 1,2 bewertet worden seien.

Ein neues Bewertungssystem brauche dringend auch die Akzeptanz der Bevölkerung, betonte Laumann. Wie in der Schule müsse es bei der Benotung des Pflege-TÜV Haupt- und Nebenfächer geben. Und falls die unabhängigen Wissenschaftler zu der Auffassung gelangen sollten, dass die Qualität eines Pflegeheims in Schulnoten überhaupt nicht seriös darstellbar sei, müssten andere Bewertungsparameter gefunden werden. „Dann müssen wir uns von den Noten eben verabschieden“, sagte Laumann.

Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) unterstützte Laumann bei seiner Kritik: „Das bisherige Pflegenoten-System für Heime gehört abgeschafft, denn es bietet überhaupt keine Orientierung“, sagte Steffens. Es dürfe nicht sein, dass ein Heim mit Mängeln in der Pflege trotzdem eine gute Gesamtnote bekomme, nur „weil es auf den Fluren schöne Bilder aufgehängt hat“.
Quelle: www.weser-kurier.de, 22.11.2014



KOMMENTAR

Patientenbeauftragter fordert Abkehr von "Pflege-TÜV"

Bereits zur Einführung des "Plege-TÜV" im Jahre 2008 wurden Stimmen laut, die das System der Heimbewertung von Anfang an kritisierten. Nach zig Protesten, Petitionen und X Medienberichten über die Unzulänglichkeiten, Betrugsmöglichkeiten, Irreführung und Verbrauchertäuschung - endlich scheint es auch bei Politikern zur Erkenntnis gekommen zu sein, dass es so nicht weiter gehen kann. Es wundert nur, dass es so viele Jahre für diese Erkenntnis gebraucht hat ...

* Laumann_Positionspapier_Pflegenoten_a.pdf (159.24 KB - runtergeladen 701 Mal.)
« Letzte Änderung: 16. Januar 2015, 01:25 von admin » Gespeichert

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« Antworten #44 am: 25. März 2014, 01:32 »

ARD Mittagsmagazin, 10.02.2014
Schlechte Noten für Pflege-TÜV


Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für den so genannten Pflege-TÜV, der die Noten für Pflegeeinrichtungen vergibt. Das System soll eigentlich Transparenz für die Angehörigen von Pflegebedürftigen schaffen und ihnen die Wahl des Pflegeheims erleichtern. Das System sei viel zu kompliziert und keine Hilfe für die Angehörigen, kritisieren jetzt Experten.

Die Pflegenoten vergibt der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Jede Einrichtung wird ein Mal im Jahr geprüft. Bewertet werden unter anderem Pflege, soziale Betreuung und Hauswirtschaft. Im Durchschnitt erhalten die Pflegeheime alle sehr gute Noten.

Prof. Johannes Möller forscht seit 2009 zum Pflege TÜV. Er kritisiert, die Noten sagten nichts aus über die Qualität der Pflege. "Die Pflegeheime haben sich arrangiert... ohne dass sich die Pflegequalität verändert, werden die Noten immer besser."

Quelle: http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/sendung/pflegetuev-pflege-100.html + http://www.youtube.com/watch?v=k77H41559C0
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« Antworten #43 am: 25. März 2014, 01:18 »

SWF Marktcheck, 09.01.2014
Pflege-TÜV: Heimbewertung mit Aussagekraft?


Eine Frau stirbt in einem Seniorenheim. Ihr Freund behauptet, sie hätte bei besserer Versorgung länger leben können. Angehörige eines anderen Bewohners erheben ähnliche Vorwürfe. Doch im Qualitätsbericht des sogenannten Pflege-TÜV schneidet das Heim bestens ab. Wie aussagekräftig ist diese Benotung? Und was können Angehörige tun?

Quelle: http://www.swr.de/marktcheckl + http://www.youtube.com/watch?v=Cj-LziADZd4
« Letzte Änderung: 25. März 2014, 01:38 von admin » Gespeichert

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« Antworten #42 am: 07. Februar 2014, 00:48 »

MDK Transparenzprüfungen aussetzen
- Bevormundung und Betrug stoppen!


Nur wenige Jahre nach der Einführung wird offensichtlich, dass die Transparenzprüfungen des MDK in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ihr in SGB XI festgehaltenes Ziel nicht erreicht haben. Die Prüfstrategie der MDK-Landeseinrichtungen hat sich verfestigt und zum eigenen Interesse hin gewandelt. Da die Prüfergebnisse keine Transparenz über die Qualität der geleisteten Pflege leisten und die Prüfer die Prüfsituation nutzen, um Pflegeeinrichtungen über die Prüfkriterien hinaus im eigenen Interesse zu manipulieren, möge beschlossen werden, die Prüfungen so lange auszusetzen, bis ein pflegewissenschaftlich fundierter, statistisch haltbarer und wertneutraler Prüfkatalog erstellt ist.

Im Rahmen der Einrichtung von Pflegekammern in den Bundesländern möge geprüft werden, inwiefern Transparenz über die Pflegequalität in Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege auf Pflegekammern übertragen werden kann.  ...

[zur ONLINE-PETITION >>]



Ich unterstütze die Online-Petition „MDK Transparenzprüfungen aussetzen - Bevormundung und Betrug stoppen!“ und fordere:

SCHLUSS MIT DER IRREFÜHRUNG!

Die IRREFÜHRUNG besteht in mehrfacher Hinsicht, fängt bei der falschen Benennung an und endet mit zusammengefassten Ergebnissen, die der Realität nicht entsprechen:

1) BENENNUNG: a) "Pflege-Noten", b) "Pflege-TÜV", c) "Pflege-Transparenzbericht"

zu a) Es wird in der Argumentation auf Schulnoten verwiesen. Schulnoten in Deutschland werden von Note 1 bis Note 6 vergeben. Bei den "Pflege-Noten" ist aber eine Bewertung nur bis Note 5 vorgesehen. Das ergibt eine völlig andere Spreizung der Ergebnisse und damit die vermutlich bewusst in Kauf genommene Fehlinterpretation der Ergebnisse! Das ist IRREFÜHREND!

zu b) Auch "Pflege-TÜV" führt die Menschen in die Irre! Es hat schließlich nichts mit Prüfergebnissen des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) zu tun. Das ist IRREFÜHREND!

zu c) "Pflege-Transparenzbericht" - Die veröffentlichten Ergebnisse sind alles andere als transparent! Die tatsächlichen Prüfergebnisse werden umfänglich leider nicht veröffentlicht! Diese werden lediglich in "leicht verständliche Form" übersetzt, damit sie Jede(r) verstehen soll. FAKT ist, dass die Ergebnisse weder transparent noch verständlich sind! Das ist IRRENFÜHREND!


2) ERGEBNISSE:

Wenn ein Gesamtergebnis im "Pflege-Transparenzbericht" die Benotung 1,1 ausweist, in der Detail-Note aber z.B. in der Dekubitusprophylaxe (Maßnahmen gegen Wundliegen) die schlechteste Note 5 zu finden ist, ist das IRREFÜHREND!


3) PRÜFER:

Die Prüf-Institution MDK ist weder neutral noch unabhängig - da können die Mitarbeiter des MDK noch so fachlich versiert sein! Zwischenzeitlich wurden sogar Vorwürfe laut, dass manche Prüfungen angemeldet erfolgten. Wenn Pflege-Anbieter sich auf die Überprüfung vorbereiten können, werden sie die Möglichkeit nutzen, um sich positiv darzustellen. Das ist leicht nachvollziehbar, aber IRREFÜHREND!


FAZIT:

Es braucht ein völlig neues, wirklich neutrales, unabhängiges Bewertungssystem mit dem Ziel des Nachweises einer fachlich versierten, MENSCHENWÜRDIGEN PFLEGE!
« Letzte Änderung: 25. März 2014, 01:10 von admin » Gespeichert

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« Antworten #41 am: 05. Februar 2014, 19:31 »

REORT MAINZ vom 04.02.2014 | 21:45 Uhr

Experten sehen Unabhängigkeit des MDK in Gefahr  

Bundesgesundheitsminister Gröhe will "Regelungen zu MDK-Verwaltungsräten generell" überprüfen


Mainz. Hauptamtliche Kassenmitarbeiter sitzen bundesweit in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Deutschland. Das ergab eine Umfrage des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ bei allen MDKen in Deutschland.

In Sachsen und im Saarland sind es mehr als 40 Prozent der Verwaltungsratsmitglieder, in Berlin-Brandenburg, Baden-Württemberg und in Hessen über 30 Prozent. Diese Zahlen hält der SPD-Gesundheitspolitiker, Karl Lauterbach, für bedenklich: "Das halte ich für nicht vertretbar, weil das gefährdet die Unabhängigkeit der medizinischen Dienste".

Auch der Sozial- und Gesundheitsrechtler Professor Ingo Heberlein von der Fachhochschule Fulda sieht den hohen Anteil von hauptamtlichen Kassenmitarbeitern in den MDKen kritisch. "Das ist von hohem Nachteil für die Patienten und das entspricht auch überhaupt nicht der ursprünglichen Vorstellung des MDK als einem unabhängigen Gutachterdienst", so Heberlein im Interview mit REPORT MAINZ. Diese Zahlen würden den MDK immer mehr nur noch zu einer "Zweigstelle der Krankenkassen" machen.



Die Umfrage des ARD Politikmagazins kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass in neun von 15 medizinischen Diensten hauptamtliche Kassenfunktionäre an der Spitze des MDK-Verwaltungsrates stehen. Auf die Frage, ob der Verdacht, dass Gutachten des MDK nicht korrekt ablaufen, begründet sei, antwortete Prof. Heberlein: "Also in der gegenwärtigen Situation halte ich die Besorgnis der Befangenheit gegen den MDK durchaus für begründbar".

Auf Anfrage von REPORT MAINZ sieht Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hier Handlungsbedarf. Schriftlich teilt sein Ministerium dem ARD Politikmagazin mit, dass "die Regelungen zu den Verwaltungsräten der medizinischen Dienste generell überprüft" werden. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach fordert darüber hinaus: "Wenn der medizinische Dienst seine Unabhängigkeit behalten will, dann muss jeder Eindruck vermieden werden, dass sie Instrumente der Krankenkassen sind. Die Patienten müssen sehr viel stärker gehört werden und die Interessenskonflikte müssen sauber ausgeschlossen werden".

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung unterstützt die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen und wird von diesen finanziert. Laut Gesetz sind die MDK-Gutachter aber unabhängig. Laut medizinischen Diensten finde "eine Einflussnahme der Kassen auf Inhalte und Ergebnisse der Gutachten nicht statt".

[Weitere Infos dazu von REPORT MAINZ >>]

Quelle: http://www.swr.de/report/presse/mdk/-/id=1197424/did=12813984/nid=1197424/13097tk/index.html
« Letzte Änderung: 08. Februar 2014, 14:44 von admin » Gespeichert

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« Antworten #40 am: 20. Juni 2013, 03:29 »

REPORT MÜNCHEN | DAS ERSTE | BR, gesendet am 18.06.2013

Ein Insider packt aus: Wie der MDK wirklich arbeitet
Die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, der Gutachten zu medizinischen Behandlungen erstellt, wird immer wieder angezweifelt -- auch von vielen Zuschauern. Ein Insider spricht nun davon, dass von Gutachtern des MDKs erwartet wird, dass sie kassenfreundlich urteilen. report MÜNCHEN hinter den Kulissen des MDK.


http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/dossiers-und-mehr/medizinischer-dienst-der-krankenversicherung100.html

http://www.report.de

Mehr Videos:
http://www.ardmediathek.de
http://mediathek.daserste.de

Quelle: http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/dossiers-und-mehr/medizinischer-dienst-der-krankenversicherung100.html und http://www.youtube.com/watch?v=86JECHB0JC0
« Letzte Änderung: 20. Juni 2013, 18:35 von admin » Gespeichert

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« Antworten #39 am: 11. April 2013, 00:51 »

REPORT MÜNCHEN | DAS ERSTE | BR, gesendet am 09.04.2013

Im Durchschnitt Bestnote
Wie der Pflege-TÜV Mängel verschleiert


Seit Juli 2009 bekommen Pflegeeinrichtungen Noten vom Pflege-TÜV- angeblich um die Transparenz und damit die Qualität zu verbessern. Doch beim Gesamtergebnis fällt auf: Fast alle Pflegeheime in Deutschland haben die Bestnote. Ein Pflegeparadies? Mitnichten, sagen Angehörige und Pflegekräfte. Selbst gut bewertete Heimleiter gehen auf die Barrikaden: Der Pflege-TÜV halte nicht, was er verspricht. report MÜNCHEN über ein höchst zweifelhaftes System.


http://blog.br.de/report-muenchen/2013/6181/im-durchschnitt-bestnote.html

http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/dossiers-und-mehr/pflege-tuev106.html

http://www.report.de

Mehr Videos:
http://www.ardmediathek.de
http://mediathek.daserste.de

Quelle: http://youtu.be/yJWqR1bicq4



Pressemitteilung - Berlin, 02.04.2012

GKV-Spitzenverband: Pflegenoten sollen verbessert werden

Derzeit verhandelt der GKV-Spitzenverband mit den Trägerorganisationen der Pflegeheime über die Weiterentwicklung der sogenannten Pflegenoten. Der GKV-Spitzenverband fordert eine klare Verschärfung bei der Benotung, um Qualitätsunterschiede deutlicher erkennbar zu machen.

Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes:

„Die wichtigste Aufgabe eines Pflegeheims ist die gute Pflege der Bewohner. Wenn es da Mängel gibt, muss dies direkt und unausweichlich zu einer schlechteren Gesamtnote führen. Mit der Bildung von Kernkriterien und der Einführung der Note 6 werden die Pflegenoten noch mehr Transparenz in die Qualität von Pflegeheimen bringen. In den laufenden Verhandlungen mit den Organisationen der Heimträger werden wir auf mehr Transparenz und strengere Noten drängen. Sollte der Verhandlungsweg nicht zum Erfolg führen, werden wir die aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen neu geschaffene Schiedsstelle anrufen.“ ...

ANMERKUNG:
Auf telefonische Nachfrage teilt Florian Lanz (Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes) mit, dass heute und morgen (15. + 16.04.2013) die Schiedsstelle tagt. Auf das Ergebnis sind wir sehr gespannt ...

* PM_2012-04-02_Pflegenoten_sollen_verbessert_werden_19331.pdf (32.47 KB - runtergeladen 962 Mal.)
* PM_2012-04-02_Pflegenoten_sollen_verbessert_werden_Anlage_19332.pdf (16.34 KB - runtergeladen 833 Mal.)
« Letzte Änderung: 16. Januar 2015, 01:46 von admin » Gespeichert

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« Antworten #38 am: 09. November 2012, 18:41 »

Pflege-Qualität | PM vom 09.11.2012

Pflege-Noten? Mangelhaft!

Seit 2008 beziehungsweise 2009 erfolgen die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten nach der Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV) – besser bekannt als „Pflege-TÜV“. Seit seiner Einführung steht der Pflege-TÜV unter Beschuss. Es war nie klar, ob er die gewünschte Transparenz bietet, die dem Verbraucher und der Verbraucherin bei der Entscheidung für eine Altenpflegeeinrichtung oder einen ambulanten Pflegedienst behilflich sein soll. Auch einzelne Sozialgerichte urteilten vernichtend über den Pflege-TÜV. Die Beurteilungskriterien seien nicht geeignet die Ergebnis- und Lebensqualität zu bewerten, die Pflegenotenzusammensetzung sei nicht nachvollziehbar und die Gesamtnoten sogar rechnerisch falsch ermittelt. Die Transparenzberichte führen VerbraucherInnen in die Irre, meinte das Sozialgericht Münster im August 2012.

Und auch die Notenentwicklung gibt Anlass zur Kritik. Bei Einführung des Pflege-TÜVs war die schlechteste Durchschnittsnote eines Bundeslandes 2,3. Derzeit ist kein Bundesland schlechter als 1,5! Das liegt vor allem daran, dass der Pflege-TÜV nicht wirklich die Ergebnisqualität der Pflege, sondern vor allem die Qualität und Vollständigkeit der Pflege-Dokumentation misst. Nun können wir, wie die Lehrerschaft in der Notenkonferenz diskutieren, ob alle Schülerinnen und Schüler innerhalb von zwei Jahren besser geworden sind, oder ob die Klausurfragen schon vorher bekannt waren. Völlig egal: Die Pflege-Noten sind nicht mehr aussagekräftig. Das ist eine Schlappe in Anbetracht des Zieles des Verbraucherschutzes.

Bundesregierung unterschätzt Handlungsnotwendigkeit
Die Verhandlungspartner – das sind im Wesentlichen die Pflegekassen, die Verbände der Pflegeeinrichtungen, die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die kommunalen Spitzenverbände – sind quasi dauerhaft dabei, den Pflege-TÜV zu überarbeiten. Doch auch hier ist keine Einigung in Sicht. Im Gegenteil: seit Wochen wird heftig gestritten, nichts geht voran. Nun soll eine Schiedsstelle entscheiden, anders scheint nicht einmal der kleinste Kompromiss machbar. Das wirft kein gutes Licht auf die Weiterentwicklung des Pflege-TÜVs. Aber die Bundesregierung ist weiterhin so naiv, zu glauben, es werde am Ende alles gut. Dabei hat sie mit der letzten Pflegereform selbst ins Gesetz geschrieben, dass es einen Schwenk zu einem neuen Transparenz- und Qualitätssicherungssystem braucht, womit die Ergebnisqualität gemessen wird. Doch Schwarz-Gelb hat keine genauen Handlungsvorgaben an die Selbstverwaltung erlassen und keine Fristen gesetzt. Damit führt das Ganze ins Leere, denn ohne Umsetzungsdruck wird sich so schnell nichts bewegen.

Überarbeitung ist nur Verschlimmbesserung

Wir sollten keine Zeit und Energie mehr verschwenden, an einem für alle abgeschriebenen System herumzudoktern. Der Pflege-TÜV war ein löblicher Versuch, erreicht aber sein Ziel nicht. Zu lange schon werden die Verbraucherinnen und Verbraucher mit den Noten genarrt. Wir brauchen jetzt das Bekenntnis zum Umstieg auf ein neues System der Messung der Ergebnisqualität in der Pflege und einen verbindlichen Zeitplan. Zudem müssen dabei die bisher von den Verhandlungen weitgehend ausgeschlossenen Verbraucherschutzorganisationen und Selbsthilfeverbände eng mit eingebunden werden. Denn sie vertreten die Menschen, um die es geht – und das ist unverzichtbar.

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Seit 2008 beziehungsweise 2009 erfolgen die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten nach der Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV) – besser bekannt als „Pflege-TÜV“. Der Pflege-TÜV steht seitdem im Fokus sehr engagierter und kontroverser Debatten.

Dies war Anlass für eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, um die Bundesregierung zu den bisherigen Erfahrungen und zum Weiterentwicklungsbedarf des Pflege-TÜV zu befragen (BT-Drs. 17/10892).

Zur Antwort der Bundesregierung sehen Sie anbei eine kritische Bewertung von Elisabeth Scharfenberg MdB, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik. Diese finden Sie auch online unter: http://www.gruene-bundestag.de/themen/pflege/pflege-noten-mangelhaft_ID_4386226.html

Die Antwort auf die Kleine Anfrage finden Sie unter: www.gruene-bundestag.de/parlament/initiativen/2012/september/pflege-transparenzvereinbarung_ID_4385397.html

Quelle: Elisabeth Scharfenberg MdB, Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik, Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2012, 17:29 von admin » Gespeichert

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