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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: "Runder Tisch Pflegequalität" beschließt Transparentkonzept  (Gelesen 5615 mal)
Multihilde
Gast
« am: 13. Juli 2007, 10:14 »

"Runder Tisch Pflegequalität" beschließt Transparenzkonzept für Pflegeheime
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Der "Runde Tisch Pflegequalität", den Sozialsenatorin Dr. Heidi Knake-Werner Ende März 2007 initiiert hatte, hat heute auf seiner zweiten Sitzung das Muster eines "Freiwilligen Transparenz- und Qualitätsberichts (FTQB)" in Form einer qualifizierten Verbraucherinformation über Pflegeangebote in Heimen beschlossen. Dem Runden Tisch gehören rund 60 Vertreterinnen und Vertreter von Leistungsanbietern, Pflegekassen, von Einrichtungen des Verbraucherschutzes und von Initiativen der Betroffenen an.

Die rund 300 Berliner Pflegeheime können dieses Muster, das von Fachleuten erarbeitet und vom Landespflegeausschuss einstimmig gebilligt wurde, freiwillig für ihre öffentliche Selbstdarstellung nutzen. Damit sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der Entscheidungsphase vor dem Umzug in ein Heim wesentliche Merkmale der Heime vergleichen und die Angebote besser gegeneinander abwägen können als bisher. Die Freiwilligen Transparenz- und Qualitätsberichte sollen in einer "Online-Datenbank" veröffentlicht werden.

Die Transparenz- und Qualitätsberichte werden allgemeine Informationen über die Einrichtung und ihre konkreten Pflege- und Betreuungsangebote enthalten, über das Personal und seine Qualifikation, die Preisstruktur des Heims, das Verpflegungsangebot sowie über Maßnahmen der Qualitätssicherung. Über Spezialleistungen wird informiert, etwa für Personen mit Demenz oder Wachkoma-Patienten, und wie die medizinische Versorgung organisiert ist. Neben der reinen Beschreibung der Einrichtung und ihres Leistungsspektrums vermittelt der Bericht zudem, inwieweit auf die individuellen Wünsche und Gewohnheiten der Heimbewohner eingegangen wird, was für das Wohlbefinden in dem neuen Zuhause von zentraler Bedeutung ist. Ist das Heim flexibel bei den Weck- und Essenszeiten? Gibt es Wahlmöglichen bei den Speisen, kann auch auf dem Zimmer gegessen werden? Können eigenen Möbel oder sogar Haustiere mitgebracht werden?

Die eigentliche Herausforderung für die Heimbetreiber ist jedoch die Frage nach ihrer Bereitschaft, auch über die Ergebnisse von Prüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Zertifikate umfassend zu unterrichten. Ferner ermöglicht der Bericht die Offenlegung von Feststellungen des MDK zum sachgerechten Umgang mit Medikamenten oder mit Situationen, in denen Defizite in der selbständigen Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr auszugleichen sind oder die Gefahr von Druckgeschwüren (Dekubitusgefahr) besteht.
...

"Insbesondere mit diesen drei für Verbraucherinnen und Verbraucher besonders wichtigen Aussagen aus den MDK-Berichten haben wir in kurzer Zeit einen großen Schritt hin zu mehr Transparenz auf dem Pflegemarkt geschafft, der die vorhandenen Leistungsbeschreibungen um echte Qualitätsaspekte ergänzt", stellt Sozialsenatorin Dr. Knake-Werner fest. "Zwar ist es den Heimen freigestellt, ob sie das Berichtsmuster verwenden oder nicht, doch können und sollten potentielle Kunden stets danach fragen und damit einen Anreiz für die Pflegeheimbetreiber schaffen, an dieser Transparenz- und damit Qualitätsoffensive teilzunehmen", ermutigt Senatorin Dr. Knake-Werner.

Träger von Einrichtungen, die an dieser Transparenzoffensive teilnehmen, verpflichten sich, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Verbraucherinformationen zu gewährleisten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Ausschluss aus der Datenbank erfolgen. Ein solcher Ausschluss wird dann auch publiziert.

"Wir beschreiten mit dieser Initiative Neuland und stellen an die Teilnehmer hohe Anforderungen" konstatiert Dr. Knake-Werner "schließlich gibt es noch keine bundesgesetzliche Offenlegungspflicht für die Prüfberichte des MDK. Dafür will ich mich bei der bevorstehenden Reform der Pflegeversicherung auch weiter einsetzen.

Für einen besseren Verbraucherschutz wollten wir aber jetzt handeln!
Angesichts der breiten Unterstützung unter den Leistungsanbietern gehe ich davon aus, dass sich sehr viele Berliner Einrichtungen zu mehr Offenlegung und damit zu mehr Verbraucherinformation bekennen und an unserem Verfahren teilnehmen. Damit schaffen wir auch ein Anreiz zur weiteren Qualitätssteigerung in den Pflegeheimen."

Der "Runde Tisch Pflegequalität" hat sich vorgenommen, als nächsten Schritt auch Instrumente für eine Transparenzoffensive der ambulanten Pflege zu entwickeln und dafür eine Arbeitsgruppe mit entsprechenden Vorarbeiten beauftragt.
Quelle:
http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2007/07/12/81842/index.html
Pressemeldung des Landes Berlin vom 12.07.2007



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« Letzte Änderung: 16. Januar 2009, 14:12 von admin » Gespeichert
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