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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Pressestimmen - Bewertung von Pflegeheimen  (Gelesen 16500 mal)
admin
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« Antworten #5 am: 18. März 2009, 21:09 »

Wie viele Noten, Begutachtungen und Qualitätsprüfungen verträgt der deutsche Pflegemarkt ?

Das wirklich Neue in der Qualitätssicherung der Pflege durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ist die Regelungsdichte, das Nebeneinander von Pflegewissenschaft und Verbraucherinformation sowie die erweiterte Kompetenz der Selbstverwaltung. Die Medizinischen Dienste arbeiten derzeit
hektisch die neuen Transparenzkriterien in die Prüfgrundlagen des MDK ein. Die gefundenen Formelkompromisse in den Transparenzvereinbarungen stellen eigentlich nur den kleinsten gemeinsamen Nenner dar, um überhaupt anfangen zu können. Wenn die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien vorliegen, werden die Medizinischen Dienste die Qualitätsprüfungen in einigen Wochen entsprechend den neuen Vorgaben starten.

Ein vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördertes Projekt sucht seit Februar 2009 noch ehrenamtliche Gutachter, um zukünftig eigene Begutachtungen in deutschen Heimen durchzuführen und diese selbstverständlich verbraucherfreundlich im Internet zu veröffentlichen.

In Bayern wurde im Februar ein 226-seitiger Prüfleitfaden für die Heimaufsicht veröffentlicht, der die Prüfer zusammen mit einer 12-tägigen Fortbildung zum Qualitätsmanagementbeauftragten auf die bevorstehenden Prüfungen der Heimaufsicht nach dem bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz fit machen soll. Auch diese Ergebnisse werden ab Januar 2011 veröffentlicht. Ob das ganze Prüfen, Bewerten und Benoten den Betroffenen und Beitragszahlern nützt, weiß heute keiner.

Auf den ersten Blick erscheint dieses System und die Idee einer Begutachtung mit Benotung von Pflegeheimen plausibel und für Gesetzgeber sowiePrüfer nachvollziehbar. Bei näherer Betrachtung muss man jedoch die Frage stellen, warum wir in Deutschland gleich drei Prüfinstanzen brauchen, die sich einzig aus Beitragsgeldern der Pflegekassen oder Steuergeldern finanzieren. Laut Angabe des MDS kostet die Prüfung einer Einrichtung im Schnitt rund 4.500 Euro. heimverzeichnis.de belohnt die ehrenamtlichen Gutachter mit 60 Euro pro Heim und Gutachten.

Geprüft wird beim MDK einzig und alleine, ob bestimmte Vorschriften eingehalten und eigentlich selbstverständliche Betreuungsangebote gemacht werden. In welcher Qualität diese erbracht werden und mit welchem Resultat, wird mit dem Frage-Antwortsystem der Transparenzvereinbarungen nicht erfasst. Bevor ein Heimbertreiber ein "mangelhaft" im Internet veröffentlicht oder gut sichtbar im Heim aushängt, wird er Rechtsanwälte bemühen, die das Resultat der Prüfung anfechten.

„Die Chancen einen Rechtsstreit zu gewinnen sind sehr gut, weil das Bewertungsverfahren viele Unklarheiten beinhaltet und dem jeweiligen Prüfer einen extrem großen Ermessensspielraum lässt", betont Thomas Bade, Geschäftsführer der Salenus GmbH.

Salenus hat die Begutachtung von demenziell erkrankten Pflegebedürftigen im Detail untersucht und festgestellt, dass die Pflegewissenschaft zahlreiche valide Bewertungsmethoden bietet, um die Effektivität von Pflegekonzepten zu beurteilen. Ob diese wissenschaftlich aufwendigen Verfahren bei den Prüfungen berücksichtigt werden, ist jedoch mehr als fraglich.

Die Deutsche Agentur für Health Technology Assessment hat im Februar 2009 einen HTA-Bericht zu Pflegekonzepten bei Demenz veröffentlicht. Der Bericht kommt zu dem Fazit, dass sich keine eindeutigen Aussagen aus den Ergebnisses ableiten lassen welches Pflegekonzept positive Ergebnisse bietet.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft betonte 2004 in ihrer Handlungsleitlinie zur Therapie der Demenz, dass die Arzneimitteltherapie zwar nur einen Teil der Demenztherapie darstelle, aber es in Anbetracht der Schwere der Krankheit geboten sei, auch kleinere Verbesserungen und Erleichterungen (mit Arzneimitteln, Anm.) anzustreben.

Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen aus dem Jahr 2007 beschreibt das notwendige Pflegekonzept eigentlich sehr deutlich und praktikabel. Bewohner könnten erwarten, dass die Beachtung des Lebenshintergrundes und der Gewohnheiten bei der Pflege berücksichtigt würden. Insbesondere Menschen mit Demenz sollten Angebote zum Wiedererkennen von Gewohntem und Vertrautem gemacht werden, um zu einer Verbesserung des Wohlbefindens beizutragen.

„Bei dieser wissenschaftlichen Datenlage wird es äußerst schwer für den Gutachter, Noten für den Einsatz von Antidementiva oder der Validation und emotionsorientierten Pflege zu vergeben", führt Thomas Bade weiter aus. Wie zukünftig der MDK Gutachter oder die Heimaufsicht Pflege-Konzepte zur Betreuung demenziell erkrankter Bewohner bewertet, hat aber entschiedenen Einfluss auf das Gesamtergebnis und damit auf den Wettbewerb unter den Pflegeeinrichtungen. Unklar ist bisher auch, ob Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI in Pflegeverträgen, die über die im Versorgungsvertrag vereinbarten notwendigen Leistungen hinausgehen, durch den MDK geprüft werden (können).

Besonders brisant werden die Veröffentlichungen der MDK Prüfungen und falls vom Heimbetreiber freiwillig gewünscht auf heimverzeichnis.de. Es können nicht für alle 11.000 Seniorenheime gleichzeitig die Prüfzeugnisse veröffentlicht werden. Interne Prüfergebnisse des Heimes z.B. nach ISO 9001 dürfen jedoch nicht veröffentlicht werden. Es wird eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung im deutschen Pflegemarkt herrschen, wenn der MDK Prüfer frühestens im Januar 2010 und der ehrenamtliche Prüfer von heimverzeichnis.de erst im Juli 2010 auftaucht. Die Ergebnisse der schon geprüften und bewerteten Einrichtungen werden jedoch tagesaktuell schon ab Juni 2009 im Internet veröffentlicht. Der Gesetzgeber hat im Pflegeweiterentwicklungsgesetz einen jährlichen Prüfrhythmus ab dem Jahr 2011 vorgeschrieben. „Wir bezweifeln, dass das jährliche Prüfintervall bundesweit von den Institutionen eingehalten werden kann, wenn nicht schnell ein Konzept für den Einsatz externer Begutachter bei den Medizinischen Diensten aufgebaut wird", führt Thomas Bade weiter aus.

Bei diesem System werden jedoch jährlich Millionen Euro in einem aufgeblähten Prüfsystem versickern und nicht für dringend notwendige Pflegeleistungen eingesetzt.

Mit einem neuen Leistungsangebot wird Salenus stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste über einen Zeitraum von 18 Monaten begleiten, um die bevorstehenden externen Qualitätsbewertungen, durch valides Datenmaterial zu untermauern, die die tatsächliche Qualität der Versorgung in den Pflegeeinrichtungen abbilden. Die Qualität der Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste wird sich dadurch differenziert und abgestuft darstellen lassen. Details zu dem Leistungsangebot, den pflegewissenschaftlichen Berichten der Deutschen Agentur für Health Technology Assessment sowie die notwendigen Checklisten und Begutachtungsbeispiele sind auf der Salenus Internetseite www.salenus.de veröffentlicht.

Quelle: Salenus GmbH, Pressemitteilung vom 17.03.2009
« Letzte Änderung: 18. März 2009, 21:11 von admin » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 18. Februar 2009, 18:25 »

In der Ausgabe vom 17.02.2009 der "TZ" München gibt es folgenden lesenswerten Bericht von A. Geier:

Münchner Heimaufsicht fordert von Heimen:
„Veröffentlicht endlich unsere Kontrollberichte“


Jedesmal, wenn ihm etwas völlig unsinnig vorkommt, schüttelt Wilfried Blume-Beyerle lange den Kopf.


Derzeit tut das der KVR-Chef noch öfter als sonst. Jedenfalls jedesmal wenn er über das neue vom Bund geplante Notensystem zur Bewertung von Pflegeheimen nachdenkt. „Eine Mogelpackung“ nennen er und seine Heimaufsicht das ganze Projekt glasklar. Und die Pflege-Polizisten müssen es wissen – immerhin kontrollieren sie die rund 70 Häuser in und um München seit Jahren. Unangemeldet, unabhängig, teils sogar nachts. Blume-Beyerle hat daher zumindest für München einen einleuchtenden Vorschlag für mehr Transparenz: „Warum werden nicht einfach unsere Kontrollberichte überall veröffentlicht?“

Die Heimaufsicht appeliert an die Heimträger ihre Prüfungsergebnisse zu veröffentlichen – in Deutschland dürfte das bisher einmalig sein. Für Blume-Beyerle liegt dies als Lösung aber auf der Hand: „Es gibt aus unserer Sicht keine nachvollziehbaren Gründe, warum man die Erkenntnisse der Heimaufsicht den Bewohnern, Angehörigen und potentiell Interessierten vorenthalten sollte.“ Zudem könne man sich die vom Bund vorgeschriebene Notenvergabe – „bei der es eh keine schlechten Ergebnisse geben wird“ – sparen.

Die Kritik an dem Notensystem – sie wird immer lauter. Nicht verwunderlich, wenn man sich die Entstehungsgeschichte betrachtet: Ausgedacht hat sich die Heim-Bewertung der Spitzenverband der Krankenkassen zusammen mit den Leistungserbringern (also den Spitzen der Wohlfahrtsverbände und privaten Heimanbieter). Die Idee: Ab diesem Jahr werden alle 10 400 Pflegeheime in Deutschland mit ihren 677 000 Bewohnern überprüft – per Fragebogen. Danach gibt es Schulnoten. Also eine 1 für sehr gut, eine 3 für befriedigend. Die Note soll dann im Heim ausgehängt werden. „Da wird es natürlich keine schlechten Noten geben – besonders da ja die Heimträger selbst im Gremium sitzen“, kritisierte unter anderem Dr. Ottilie Randzio, die Pflege-Chefin beim MdK Bayern, in der tzden Plan.

Und so sieht es auch die Münchner Heimaufsicht. Sebastian Groth vom KVR bemängelt, dass das Benotungssystem „relativ einfach die Erlangung einer guten Note ermöglicht.“ Den Menschen werde eine Scheintransparenz vorgegaukelt. So sei es ja wohl nicht entscheidend, ob Medikamente sachgerecht gelagert werden (was in dem Fragebogen überprüft wird), sondern ob etwa mit Psychopharmaka überlegt umgegangen wird. „Das lässt sich aber nur beschreiben, nicht benoten.“

Wie gut ist ein Heim? Wie wird mit sturzgefährdeten Personen umgegangen? Wie werden die Bewohner gepflegt? Das ist es, was seit Jahren die Leute wissen möchten – und Fakt ist: Ein Bericht der Heimaufsicht fasst genau das zusammen. Der tzliegt ein Nachschau-Protokoll über ein Münchner Heim vor. Genau der Bericht, aus dem so viele Heime noch so ein Geheimnis machen und den viele Angehörige oder Betroffene gerne einsehen würden.

Das Protokoll beschreibt kein „perfektes Traumhaus“. Im Gegenteil: Die Einrichtung schloss bei der Kontrolle eher mit „mittelmäßig“ ab – insgesamt wurden 23 Mängel beanstandet.

Da wurde unter anderem von der Heimaufsicht festgestellt, dass „bei 14 Bewohnern kein Pflegeplan erstellt wurde“, dass „bei einem Bewohner fachlich korrekte Maßnahmen der Sturzprophylaxe fehlten“ sowie ein Bewohner „keine Dekubitusprophylaxe“ habe – obwohl er diese gegen das Wundlegen benötige.

In einigen Fällen lag gar „gefährliche Pflege“ vor – da beispielsweise bei einer Patientin kein Trinkprotokoll geführt wurde – obwohl die Frau an schwerer Austrocknung litt. Heißt: Kein Mensch konnte wissen, ob die Dame nun schon getrunken hatte oder nicht.

Aber die Berichte der Heimaufsicht beschäftigen sich nicht ausschließlich nur mit dem Negativen – auch Positives wird erwähnt (eine Tatsache, die genau die Träger immer fordern). So ist im vorliegenden Protokoll der Heimaufsicht auch zu lesen, dass die Ernährung und Flüssigkeitsversorgung der Bewohner beim Mittagessen als „sehr positiv“ bewertet wurde. Das Essen duftete und schmeckte, die Pflegekräfte kontrollierten die Temperatur der Gerichte, die Tische waren schön gedeckt. Der Tenor hier: „Lobenswert.“

Die Berichte der Heimaufsicht – sind sie der letztendliche Schlüssel zu mehr Tranzparenz in den Häusern? „Die Verbraucher erfahren jedenfalls einiges, wenn sie Einsicht in unsere Berichte nehmen könnten“, erklärt Sebastian Groth. „Wir haben halt einen ganz anderen Ansatz. Wir beschreiben, wo etwa die Pflege der Personen oder der Umgang mit Bettgittern gut ist und wo es Probleme gibt.“ So mancher mag sich nun fragen, warum die Berichte nicht generell aushängen? Das ist ein juristisches Problem, denn die Heime müssen der Veröffentlichung zustimmen. Interessant: Bisher haben das in ganz Bayern nur rund 40 Einrichtungen getan. Sebastian Groth wundert das immer wieder: „Das ist doch eine Chance.“ Eigentlich dürften sich nur Einrichtungen weigern, diesen Weg zu gehen, „die etwas zu verbergen haben.“

So sieht es auch Pflegekritiker Claus Fussek, der von der Forderung der Heimaufsicht, endlich alle Berichte offenzulegen, begeistert ist. „Wenn mehr gute Heime mitziehen und diese Protokolle zur Einsicht freigeben, müssen die anderen reagieren. Schon aus reinem Konkurrenz-Denken“, sagt Fussek. Die Noten-Aktion des Bundes sei hingegen nur „eine Methode, um die Bevölkerung zu beruhigen“. Was den Münchner noch freut: In gut zwei Jahren werden viele Häuser keine Möglichkeit mehr haben, aus den Berichten der Heimaufsicht ein Geheimnis zu machen. Dann gilt nämlich Dank des neuen Pflegegesetzes in Bayern: Die Protokolle müssen veröffentlicht werden. Fussek: „Aber leider vorerst nur in Bayern.“



Quelle: www.tz-online.de - Start > Services > Specials > Zukunft Alter >



ANMERKUNG:
Im alten Bundes-Heimgesetz (2002-2008 in Bayern) steht u.a.:


Zitat von: HeimG §22, Abs. 3
Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen.

Die Heimaufsicht hätte also seit 2002 die Pflicht gehabt, ihre Tätigkeitsnachweise zu veröffentlichen! Warum hat sie das nicht längst gemacht???
« Letzte Änderung: 17. März 2009, 18:23 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 14. Juli 2007, 01:01 »

taz, 14.07.2007:

Pflege - Wie gut ist Mutters Pflegeheim?

Bisher werden die Prüfberichte über die Zustände in Pflegeheimen nicht veröffentlicht. Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz von Heimbetreibern. VON ANNA LEHMANN

"Und dann stehen wir dort vor der Tür" - unangemeldete Besuche gehören für Martina Wilcke-Kros zum Berufsalltag. Im Auftrage des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) prüft sie in Berlin und Brandenburg, ob die Bewohner in Heimen ordentlich gepflegt und versorgt werden. 120 Besuche macht sie pro Jahr, die Hälfte davon aufgrund von Beschwerden. "Die Anrufer sind oft Bewohner, die sich etwa darüber beklagen, dass sie zu selten auf die Toilette geführt werden oder zu lange auf Hilfe warten mussten." Wilcke-Kros macht sich dann mit einem Team auf den Weg in das betreffende Heim. Jede zweite Klage erweist sich als berechtigt.

Aber wie können zukünftige Heimbewohner und Angehörige wissen, wie die Qualität ihres anvisierten Wohnorts ist? Bisher gar nicht. Denn die Prüfberichte des MDK sind geheim. Das soll sich nun ändern: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, die Medizinischen Dienste, Heimträger und Bewohnerverbände forderten gestern gemeinsam, dass die Qualität der Heime offengelegt wird. "Was bei Waschmitteln selbstverständlich ist, sollte auch in der Pflege gelten", bekräftigte Peter Pick vom Spitzenverband der Medizinischen Dienste. Dass sich nämlich die Bürger über die Güte der Heime informieren und sie miteinander vergleichen können.

Bundesweit besuchen die Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen jedes Jahr 4.500 der insgesamt 9.000 Pflegeheime. In jedem zehnten Heim stellen sie gravierende Missstände fest. Die alten Menschen haben etwa offene Wunden vom Liegen, sind unternährt oder leiden unter Flüssigkeitsmangel. Laut Gesetz dürfen bisher aber nur die Heime selbst und die Pflegekassen die Berichte des MDK und der Heimaufsicht über solch problematische Zustände lesen. In Zukunft würden die Medizinischen Dienste all ihre Prüfberichte veröffentlichen. "Und zwar so, dass sie für Normalverbraucher verständlich sind." Man wolle vor allem berichten, was die Heime tun, um Wundgeschwüre zu vermeiden oder die ausgewogene Ernährung ihrer Gäste sicherzustellen.

Mit dieser Forderung wollen die Verbände der Politik auf die Sprünge helfen. SPD und Union haben im Juni in den Eckpunkten zur Reform der Pflegeversicherung vereinbart, dass "die Prüfberichte künftig in verständlicher Sprache aufbereitet und veröffentlicht" werden. Wann die Berichte tatsächlich zu lesen sein werden, hängt davon ab, wie schnell sich beide Seiten auf ein Gesetz einigen können.

Dieter Lang vom Bundesverband der Verbraucherzentralen will noch mehr als die Politik. Verbände sollten auch das Recht erhalten, die Originalberichte des Medizinischen Dienstes und die Berichte der Heimaufsicht zu studieren. So könnten die Versicherten auch erfahren, welche Auflagen die Heime erhielten, denen schlechte Pflege attestiert wurde, und wie diese kontrolliert würden. Er könne sich sogar eine Mitsprache der Verbände bei der Haushaltsplanung vorstellen "Nur so kann kontrolliert werden, wie mit dem Geld der Versicherten umgegangen wird."

Die Heimbetreiber sehen die Transparenzoffensive mit gemischten Gefühlen. Die kommunalen Kliniken haben sich hinter den Vorschlag von Verbraucherzentralen und Heimbewohnerlobby gestellt. Werner Ballhausen dagegen, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, ist skeptisch: "Wir unterstützen grundsätzlich Transparenz, aber nicht aufgrund der dürren Kriterien des Medizinischen Dienstes." Sein Verband wehre sich dagegen, dass der MDK als Anhängsel der Pflegekassen bestimme, was gute Pflege sei. "Qualität kann nicht in Heime hineingeprüft werden."

Doch freiwillig gewähren nur wenige Heime Einblick in ihre Pflegequalität. Als erster Betreiber publizierte die Sozial-Holding Mönchengladbach vor einem Jahr ihre Qualitätsberichte. Ihr Geschäftsführer Helmut Wallrafen-Dreisow wirbt massiv für zusätzliche Informationen: "Nur Offenheit hilft gegen schwarze Schafe."

Quelle: www.taz.de - mit freundlicher Genehmigung der taz - die tageszeitung

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Schluss mit der Geheimniskrämerei
Schwarze Schafe werden geschützt


KOMMENTAR VON ANNA LEHMANN

Wer derzeit ein passables Pflegeheim für Eltern oder Großeltern sucht, muss sich selbst ein Bild machen. Denn Rankings oder Informationen, die Vergleiche ermöglichen, gibt es nicht. E darf sie per Gesetz gar nicht geben. Die Prüfer vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen und die Heimaufsicht der Länder dürfen ihre brisanten und entlastenden Erkenntnisse nicht an die Öffentlichkeit geben. Mit dieser Geheimniskrämerei muss Schluss sein - zum Schutz der Gepflegten und der Versicherten.

Politik und Verbände fordern, die Prüfberichte zu veröffentlichen und zwar so, dass nicht nur Fachleute daraus schlau werden. Erstaunlich ist nicht die Forderung an sich, sondern dass sie überhaupt erhoben werden muss. Produkttests sind für alle Bereiche des Lebens selbstverständlich geworden: Handys, Versicherungen, Universitäten alles wird geprüft, bewertet und gruppiert. Ausgerechnet die Betreiber von Pflegeheimen können fast unbeobachtet vor sich hin wirtschaften. Das ist nicht nur fahrlässig, sondern auch gefährlich. Eine Frau, die Windeln tragen muss, obwohl sie noch auf die Toilette gehen könnte, wird in ihrer Menschenwürde verletzt. Ein Mann, der vom falschen Liegen offene Wunden bekommt, leidet körperlich. In jedem zehnten Heim stellen die Prüfer solche Missstände fest. Die bestehende Regelung schützt die schwarzen Schafe unter den Heimen. Die Menschen haben das Recht zu erfahren, welche Heime sie meiden müssen.

Darüberhinaus muss auch offengelegt werden, wofür die Betreiber der Heime das Geld ausgeben. Die Geldgeber sind schließlich die Versicherten, von deren Beiträge die Pflege bezahlt wird. Und nicht nur Pflege: Mit Menschen, die nicht mehr laufen können, die gefüttert und gewaschen werden müssen, lassen sich erkleckliche Gewinne erwirtschaften: Private Betreiber von Pflegeheimen machen satten Gewinne, der Pflegebereich ist eine Zukunftsbranche. Wenn es schon gestattet ist, Versichertengelder in private Gewinne umzumünzen, dann ist ein Mitbestimmungsrecht der Betroffenen nur recht und billig.

Quelle: www.taz.de - mit freundlicher Genehmigung der taz - die tageszeitung

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Zitat von: Wolber´s Gb, 16.07.2007 23:04 Uhr / Artikel bei taz.de:
"Mehr Transparenz in der Altenpflege

Während sich die Verantwortlichen noch über das Wer, Wie, und Wann streiten, haben 2 Unternehmer seit 1. Juni 2007 ein Bewertungsportal für Pflegeheime ins Internet gestellt. (Anmerkung: www.wohin-im-alter.de)

...

Heimbetreiber erhalten die ungeschminkte Meinung ihrer Kunden. Sie können die Bewertungsergebnisse als Qualitätskontrolle nutzen, und sich mit ihren Wettbewerbern im so genannten "Benchmarking" vergleichen.

Jetzt sind vor allem die Angehörigen gefordert, das Heim, in dem ihre Eltern oder Großeltern leben zu benoten. Je mehr Bewertungen ein Heim erhält, umso objektiver ist das Ergebnis."

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Kommentar:
Der Leserkommentar ist interessant: Ein kleiner Heimbetreiber prescht mit einem unkonventionellen Bewertungssystem für Alten- und Pflegeheime vor und schafft ein kleines Bewertungsportal. Es scheinen sehr viele Heime in der Datenbank zu sein - die Anzahl der Bewertungen allerdings (noch?) sehr gering. Ein Anfang ist gemacht. Ob es hier demnächst auch heißt: "die Schnellen fressen die Langsamen"?
« Letzte Änderung: 24. Juli 2007, 00:08 von admin » Gespeichert

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was wir nicht tun" (Jean Molière)
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Multihilde
Gast
« Antworten #2 am: 23. Mai 2007, 17:07 »

 
Prüfberichte: Altenheime lassen sich in die Karten sehen
 
Lübeck - Überraschung beim Runden Tisch der Alten- und Pflegeheime: Die meisten Betreiber sind für eine Veröffentlichung von Prüfberichten der Heimaufsicht. Aber nur, wenn alle mitmachen.
 
"Ein genereller Widerstand gegen die Veröffentlichung der Mängelberichte der Heimaufsicht ist nicht zu spüren", fasste Sozialsenator Wolfgang Halbedel (CDU) das Treffen mit den Lübecker Altenheim-Betreibern zusammen. Seit Monaten diskutieren die Sozialpolitiker der Hansestadt darüber, ob man Heimbewohnern, Angehörigen und auch Zeitungslesern die Prüfergebnisse zugänglich machen soll. Bislang erstattet die städtische Heimaufsicht alle zwei Jahre einen Bericht, in dem die Pflegemängel benannt, aber nicht einzelnen Häusern zugeordnet werden. Erstmals setzten sich jetzt Verwaltung, Heimaufsicht, Politiker und die Altenheim-Betreiber im Rathaus an einen Tisch, um nach einer Lösung zu suchen.
 
Wer glaubte, dass die Einrichtungen das Thema mit ganz spitzen Fingern anfassen, sah sich getäuscht. "Transparenz sofort, das ist für uns überhaupt kein Problem", sagte Gabriele Moll von der Senator-Beteiligungsgesellschaft, die in Lübeck vier Heime betreibt. Die städtischen Prüfberichte seien allerdings völlig ungeeignet, erklärte die Leiterin des Qualitätsmanagements. "Die enthalten nichts, was die Bewohner interessiert", so Moll.
 
"Warum sollen wir das, was wir tun, nicht zeigen?", sprach sich eine Vertreterin der DRK-Schwesternschaft für mehr Offenheit aus. "Transparenz ist immer gut", erklärte Lioba Mitter vom Haus Simeon. Es sei auch nicht schlimm, Fehler zu machen, allerdings müsse man daraus lernen. Wichtig für die Heimleiterin: "Vor einer Veröffentlichung muss das Haus angehört werden." Für Sigrid Roggensack, Leiterin der acht städtischen Heime, ist wichtig: "Alle Einrichtungen sollten mitmachen."
 
Karl-Theodor Junge, Vorsitzender des Seniorenbeirats, ermunterte die Betreiber, die Veröffentlichung als Chance zu begreifen. Der jetzige Umgang mit den Mängelberichten würde viele Menschen zusätzlich verunsichern. Junge: "Alte Leute fragen uns Mitglieder des Seniorenbeirates ganz häufig, welches Heim wir ihnen empfehlen würden." Laeth Al-Bayati von Al-Bayati OHG aus Selmsdorf schlug ein Bewertungssystem wie in der Gastronomie vor - Sterne für Altenheime. Al-Bayati: "Damit kann der Kunde etwas anfangen."
 
Es gab aber auch kritische Stimmen zum Thema Transparenz. Einige Häuser befürchten eine negative Presse, durch die Bewohner und Angehörige weiter verunsichert würden. Die Prüfberichte der Heimaufsicht seien eine ungeeignete Grundlage, weil sie nur Mängel und keine Stärken der jeweiligen Einrichtungen auflisten würden, kritisierten einige Betreiber. Völlig unklar sei auch, nach welchen Kriterien geprüft werde.
 
Dr. Andreas Müller-Buder, Leiter des Bereichs Gewerbeangelegenheiten und damit Chef der Heimaufsicht, räumte ein, dass die Kontrolleure nur eine Momentaufnahme abliefern. "Es muss mehr Standards geben", so Müller-Buder. 4200 Plätze in 37 Altenheimen, zwei Kurzzeitpflegestationen, einem Hospiz sowie diversen Behindertenheimen unterliegen der Kontrolle der Stadt. Drei Mitarbeiter nehmen die Kontrollen vor. Ihr Ziel ist, jede Einrichtung einmal im Jahr aufzusuchen. Parallel prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der aber 2006 nur drei Einrichtungen in Lübeck schaffte.
 
Heimaufsicht und Vertreter der Häuser wollen jetzt in einem Arbeitskreis einen Prüfkatalog erarbeiten, anhand dessen die Ergebnisse veröffentlicht werden können. Bis Herbst soll der Katalog stehen. "Wir sind einen kleinen Schritt vorangekommen, aber es ist noch ein langer Weg", bilanzierte Wolfgang Drozella, sozialpolitischer Sprecher der FDP. Er hatte die ganze Diskussion angestoßen. Druck macht auch der Gesetzgeber. Das Land arbeite an einem neuen Heimgesetz, berichtete Lienhard Böhning (SPD), Vorsitzender des Sozialausschusses: "Die Pflicht zur Veröffentlichung wird kommen."
 
Von Kai Dordowsky, LN
 
Quelle: Lübecker Nachrichten
(ln-online/lokales vom 23.05.2007 00:00)
http://www.ln-online.de/lokales/2151209
Smiley Dank an Herrn Dordowsky, der auf Urheberrecht für diesen Bericht verzichtet hat; gar nicht selbstverständlich - Meist sind zur Zitate erlaubt


Aktuell:  16.01.2009 - Beim Telefonat sagte Dr. Müller-Buder, das Projekt sei inzwischen "gestorben". Die Ziele würden im neuen landesspezifischen Heimgesetz ("Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ") von Schleswig-Holstein berücksicht werden, das derzeit noch in Vorbereitung sei.
« Letzte Änderung: 16. Januar 2009, 14:55 von admin » Gespeichert
Multihilde
Gast
« Antworten #1 am: 15. April 2007, 08:50 »

Heimqualitätsvergleich wird voraussichtlich im Herbst 2007 vorliegen

http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/15.04.2007/3195240.asp

Zitat
„Nicht nur Skandale“ Berlins Sozialsenatorin über Qualität in Heimen

In Berlin soll es erstmals einen öffentlichen Qualitätsvergleich der Pflegeheime geben. Das hat der Runde Tisch kürzlich beschlossen, zu dem Sie Heimbetreiber, Pflegekassen und den Landespflegeausschuss eingeladen haben. Dieses bundesweit einmalige Projekt soll in Kooperation mit dem Tagesspiegel entstehen. Warum gerade jetzt?



Der Tagesspiegel gestattet leider für alle Artikel, bei denen die Rechte bei ihm liegen, die Verwendung im Internet nur in Form von Zitaten (Zitat = ca. 15 % der Wortanzahl des Gesamttextes)

Der gesamte Bericht ist deshalb nur unter dem Link oben nachzulesen. Ist bestimmt interessant, die weitere Entwicklung zu verfolgen
« Letzte Änderung: 16. Januar 2009, 14:14 von admin » Gespeichert
Multihilde
Gast
« am: 31. März 2007, 12:18 »

http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2007/03/28/75362/index.html

Mitteilung vom: 28.03.2007, 17:49 Uhr


Soziales
"Runder Tisch Pflegequalität" will Ideenwerkstatt sein und Berliner Transparenzoffensive starten

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Der von Berlins Sozialsenatorin Dr. Heidi Knake-Werner initiierte Runde Tisch Pflegequalität ist heute erstmals zusammen getreten. Im Mittelpunkt der Gesprächsrunde stand die vollstationäre Pflege. Die Senatorin rief die rund 60 anwesenden Vertreterinnen und Vertreter von Anbietern, Pflegekassen, von Einrichtungen des Verbraucherschutzes und von Initiativen der Betroffenen zur aktiven Gestaltung des Runden Tisches als 'Ideenwerkstatt zur Verbesserung der Pflegequalität in Berlin' auf.

In einem ersten Schritt hat der Runde Tisch beschlossen, einen Freiwilligen Qualitätsbericht Pflege herauszubringen. Vor allem Menschen in der Phase vor dem Umzug in ein Heim und ihre Angehörigen sollen sich dadurch besser über wesentliche Merkmale der rund 300 Berliner Pflegeheime von der Gestaltung des Umzugs und der Aufnahme bis zur Sterbebegleitung informieren und die Angebote gegeneinander abwägen können. "Klare, nachvollziehbare und vergleichbare Qualitätsberichte nach fachlich anerkannten Standards sind ein wichtiger Schritt zur Transparenz auf dem unübersichtlichen Pflegemarkt", erklärte Berlins Sozialsenatorin Dr. Heidi Knake-Werner. Eine Arbeitsgruppe des Landespflegeausschusses wird die Standards für den Qualitätsbericht zusammenstellen und dem Runden Tisch zur Diskussion vor der Sommerpause vorlegen.

"In diesem ersten Schritt ist die Teilnahme der Leistungsanbieter an der Transparenzoffensive freiwillig", erklärte Senatorin Knake-Werner. Für eine Veröffentlichungspflicht müssten erst rechtliche Grundlagen geschaffen werden, für die sich das Land Berlin auf Bundesebene bereits einsetzt. "Gesetzliche Offenlegungspflichten zum Verbraucherschutz waren beim Runden Tisch aber nicht das zentrale Thema", erläutert Berlins Sozialsenatorin. "Wir alle wollten schnell etwas tun, und ich begrüße besonders, dass die Verbände der Anbieter die Transparenzoffensive aktiv mittragen und mitgestalten. Qualität in den Heimen muss von innen kommen und kann nicht hineinkontrolliert werden. Die Zustimmung der Anbieter zur Transparenzoffensive zeigt, dass das Bewusstsein dafür da ist. Die Qualität wächst schon von innen!"

"Leider geraten Pflegeheime nur bei Missständen ins Visier der Öffentlichkeit", bedauert Senatorin Knake-Werner. "Das wird der Leistung der Anbieter und dem Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gerecht. Die Transparenzoffensive soll auch dazu beitragen, das öffentliche Ansehen der Heime realitätsgerecht zu verbessern. Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort machen einen harten Job unter großer psychischer und körperlicher Belastung. Ihr Einsatz verdient deshalb öffentlichen Dank und Anerkennung", betonte Sozialsenatorin Dr. Heidi Knake-Werner.




ob wohl auch "einfaches" Pflegepersonal dabei war?

Ergänzung 23.05.07:
Anscheinend bisher nicht, wie aus Presseberichten zu entnehmen ist, vgl. z. b. Ärztezeitung

http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/05/22/093a0704.asp?cat=/politik/pflege

Zitat
Qualitätsberichte in der Pflege nur Zukunftsmusik?
BERLIN (ami). Der Runde Tisch zur Pflege, den die Berliner Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner nach Zwischenfällen in einem Pflegeheim der Hauptstadt ins Leben gerufen hat, ist in die Kritik geraten.

Die Gewerkschaft Verdi und die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) Berlins bemängeln, dass nur die Leiter der Pflegeeinrichtungen, aber keine Vertreter von Beschäftigten und Bewohnern der Heime an den Beratungen der Arbeitsgruppe beteiligt sind. Knake-Werner entgegnet jedoch, dass die Einbeziehung der Beschäftigten und Bewohner vorgesehen sei. "Die Arbeitsgruppe wird mit Expertengesprächen, Anhörungen und weiteren Elementen möglichst viele Positionen einbeziehen, vor allem die der Betroffenen", sagte Knake-Werner der "Ärzte Zeitung".


« Letzte Änderung: 13. Juli 2007, 15:44 von admin » Gespeichert
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