Niedersachsen: Neue Rahmenvereinbarung für vollstationäre Pflege
Der Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI für vollstationäre Pflege wurde aufgrund des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes inhaltlich weiterentwickelt und redaktionell angepasst. Nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens tritt er rückwirkend zum 01.Januar 2009 in Kraft.
Eine wesentliche Änderung ist die Aufnahme der gesetzlichen Bestimmung zur
Abwesenheit von Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Danach beträgt der Abschlag von der Pflegevergütung 25% vom Heimentgelt für mindestens 42 Tage im Kalenderjahr ab dem dritten Abwesenheitstag. Die gesetzlichen Anforderungen sind somit erfüllt und können allen betroffenen Versicherten gleichermaßen zugute kommen.
Ebenfalls neu hinzugekommen sind Regelungen zum Personalabgleich, zur ehrenamtlichen Unterstützung sowie eine konkrete Abgrenzung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Quelle: http://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/pflege
unter Link oben ist der Rahmenvertrag als pdf eingestellt
Vergleiche auch BGH-Leitsatzentscheidung vom 13.10.2005 [lesen >>]