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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: UN kritisiert Missstände in deutschen Pflegeheimen  (Gelesen 19631 mal)
admin
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« Antworten #3 am: 06. September 2016, 16:56 »

Es wurden von verschiedenen Seiten inzwischen Verfassungsbeschwerden gegen die Pflegemissstände in Deutschland gestartet - leider bislang ohne Erfolg. Mehr darüber unter dem folgenden Link:

http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2014.0
« Letzte Änderung: 19. August 2019, 11:19 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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« Antworten #2 am: 02. Juni 2011, 00:48 »

UN kritisiert Missstände in deutschen Pflegeheimen

von Ralf Müller

München·Genf. Eine Rüge hat sich Deutschland vom UN-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte eingefangen. Vertreter der Münchener Initiative "Forum-Pflege-Aktuell" konnten die 18 Mitglieder des Unterausschusses in Genf davon überzeugen, dass es mit der Pflege in einem der reichsten Länder der Welt nach wie vor nicht zum Besten steht.

Bereits vor zehn Jahren hatte das Gremium, das aufgrund eines Übereinkommens von inzwischen 160 Ländern der Welt arbeitet, Missstände in deutschen Pflegeheimen kritisiert. Jetzt stellte der UN-Ausschuss fest, dass seither so gut wie nichts passiert sei.

"Mit tiefer Besorgnis" nehme man zur Kenntnis, dass die Bundesrepublik "keine ausreichenden Maßnahmen unternommen hat, um die Situation älterer Menschen in Pflegeheimen zu verbessern. "Diese lebten dort wegen Personalkürzungen und unzureichender Beachtung von Pflegestandards "unter unmenschlichen Bedingungen" und erhielten "weiterhin unangemessene Pflege".


Das Votum des UN-Komitees sei für die Bundesrepublik die von anderen Staaten die Einhaltung der Menschenrechte fordere, "beschämend und blamabel", sagte der Münchener Rechtsanwalt Alexander Frey, der bei der Anhöreng in Genf das "Forum-Pflege-aktuell" vertreten hatte. Das Votum sei aber auch nicht verwunderlich, da das Auftreten der Vertreter der Bundesregierung "arrogant und von oben herab" gewesen, sei. Mit drastischen Fotos von schweren Dekubitus-Wunden ("Wundliegen") habe die Münchener Sozialpädagogin Christiane Lüst bei den UN-Vertretern Eindruck gemacht. Die Regierungsvertreter wiederum hätten nur mit formalen Rahmenbedingungen argumentiert, sagte die Vorsitzende der Münchener "Stiftung Pflegender Angehöriger" Brigitte Bührlen. Die riesige Entfernung der Politiker zu den Menschen erkläre, warum es bei der Pflege in Deutschland keine Fortschritte gebe.

Die Zustände in der Pflege haben sich nach Einschätzung den Mitglieder verschiedener Initiativen in den vergangenen Jahren verschlechtert. Heime und Zimmer seien zwar schöner, die Zahl der Menschen, die sich um die Pflegebedürftigen kümmerten, aber weniger geworden, so Bührlen. Alexander Frey zitierte Studien des Medizinischen Dienstes der Kranlenkassen und des Deutschen Instituts für Menschenrechte aus den Jahren 2006 und 2007, wonach rund 41 Prozent der Heiminsassen an Mängeln in der Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr leiden. In absoluten Zahlen handelt es sich hierbei um 293 000 Menschen. Bei 300 000 Heimbewohnern lagen Mängel in der Wundversorgung vor.

Der Ausschuss wird sich in fünf oder zehn Jähren erneut mit der Sachlage befassen. Bis dahin ist Deutschland als Vertragsstaat aufgefordert, "sofortige Schritte zu unternehmen, um die Situation älterer Menschen in Pflegeheimen zu verbessern". Vor allem müssten "die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, um Pflegepersonal zu schulen" und "mehr gründliche Inspektionen in Pflegeheimen durchzuführen".

Quelle: Weser-Kurier vom 01.06.2011 - Mit freundl. Genehmigung des Autors


* wk1100601_un_kritisiert_missstaende.jpg (185.55 KB, 1200x370 - angeschaut 1757 Mal.)
« Letzte Änderung: 30. Juni 2017, 10:23 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 02. Juni 2011, 00:41 »

... wir waren am Montag vor der UN in Genf
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cescr/cescrs46.htm
und haben den folgenden Beitrag eingebracht [siehe angehängte Datei] ...

Quelle: eMail vom 04.05.2011, Brigitte Bührlen



'Es gibt schwere Misshandlungen'

Münchner Menschenrechts-Aktivisten kritisieren vor UN-Ausschuss in Genf die Zustände in deutschen Pflegeheimen [lesen >>]
Quelle: http://www.sueddeutsche.de, 26.05.2011




Der Münchner Lokalradiosender M94,5 berichtete in einem eigenen Beitrag und stellte ihn uns freundlicherweise zur Verfügung [herunterladen und anhören >>]
Quelle: http://www.m945.de/

* 2011_UNO_Heime.doc (36.5 KB - runtergeladen 861 Mal.)

* IMG_2068.jpg (24.59 KB, 320x240 - angeschaut 1765 Mal.)

* IMG_2106.jpg (29.8 KB, 320x240 - angeschaut 1736 Mal.)
« Letzte Änderung: 26. Januar 2022, 13:42 von admin » Gespeichert

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« am: 01. Juni 2011, 19:20 »

          Nachfolgende Informationen stammen aus dem Jahr 2001 ...

          Soziale Menschenrechte in Deutschland

          Menschenrechtsverletzungen in Altenpflegeheimen

          Parallelbericht zum vierten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland über die Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

          Vorgelegt durch das "Forum zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger alter Menschen in Deutschland", Kontakt: Christiane Lüst, Berengariastr. 5, 82131 Gauting, Deutschland, Tel.: +49 (0)89 / 893 11 054


          Die in diesem Bericht vorgelegte Information konzentriert sich auf einen der verwundbarsten Bereiche in Deutschland im Hinblick auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: die Rechte von alten Menschen in Pflegeheimen.

          In ihrem Bericht an den Ausschuß geht die Bundesregierung in ihren Ausführungen zu Artikel 9 (Recht auf soziale Sicherheit) auf die neue Gesetzeslage im Rahmen der Pflegeversicherung ein, und zeigt positive Entwicklungen auf.

          Das Forum zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger alter Menschen in Deutschland anerkennt, dass die Pflegeversicherung in einigen Punkten positive Auswirkungen hat. So konnte u. a. die Sozialhilfeabhängigkeit der Pflegebedürftigen stark reduziert, die Pflegeinfrastruktur durch eine deutliche Steigerung der Anzahl der Einrichtungen vor allem im ambulanten und teilstationären Bereich verbessert, und erstmalig auch über Renten- und Unfallversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen eine soziale Absicherung von Frauen im Alter gewährleistet werden.

          Gleichzeitig sind wir besorgt über die anhaltende menschenunwürdige Behandlung in einer Vielzahl von deutschen Pflegeheimen. Die in Abhängigkeitsverhältnissen lebenden Menschen sind in den wenigsten Fällen in der Lage, ihre Rechte einzuklagen. Die neu eingeführte Pflegeversicherung hat die Situation in den Altenpflegeheimen verschärft, da trotz stark zunehmender Pflegebedürftigkeit in Deutschland sowohl das Personal als auch die ausgebildeten Fachkräfte und die zugestandenen Leistungen in den Pflegeheimen immer weiter reduziert werden, um – auf Kosten der alten Menschen – Geld einzusparen. Durch die strengen zeitlichen Pflegevorgaben der Pflegeversicherung und dem Mangel an ausgebildetem Fachpersonal ist die Pflege im Wesentlichen auf Bettlägerigkeit ohne Zuwendung reduziert worden.

          Das Forum ruft die deutsche Regierung auf:

          • den errechneten Mindestpersonalsatz von 70 % Fachpersonal und einen Pflegeschlüssel von 1 : 1,5  bundesweit verpflichtend für alle Pflegeheime durchzusetzen, um eine menschenwürdige Pflege zu ermöglichen
          • mehr Geld vor allem für bessere Gehälter im Pflegebereich, Investionen in den Heimen und eine personelle Aufstockung der Kontrollinstanzen zur Verfügung zu stellen
          • den Leistungskatalog der Pflegeversicherung zu erweitern (z. B. auf Demente und Desorientierte, Zuwendung und Teilnahme am kulturellen Leben zu integrieren) und die festgelegten Leistungen (Prophylaxe, Rehabilitation etc.) bundesweit auch gegen Trägerinteressen durchzusetzen
          • Die Durchsetzung aller Rechte der Heimbewohner jeden Heimes gegen die Heimträger in jedem Fall sicherzustellen (z. B. durch Kündigungsschutz, kostenlose Beratungen und Anwälte, Möglichkeiten der Heimbeitragssenkung, Vertragsstrafen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, usw.)

          Das Forum bittet das Komitee über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte seine Besorgnis über die Lage von Menschen in Pflegeheimen auszudrücken und Empfehlungen an die Bundesrepublik auszusprechen, wie sie mit dieser Situation umgehen soll.

          Forum zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger alter Menschen in Deutschland, Gauting, Juni 2001
                
                Christiane Lüst
                Dipl.- Sozialpädagogin (FH)
                Fachbereich Altenhilfe



          Inhaltsverzeichnis

          1. Einleitung
          2. Verletzungen des Rechts auf Nahrung (Art. 11)
          3. Verletzungen des Rechts auf körperliche und geistige Gesundheit (Art. 12)
          4. Verletzungen des Rechts auf  Teilnahme am kulturellen Leben (Art. 15)
          5. Ursachen für die Mißstände und den Pflegenotstand in deutschen Altenpflegeheimen
              5.1 Chronischer Personalmangel und Reduzierung von Leistungen
              5.2 Altenpflegeheime als rechtsfreie Räume
          6. Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechte von Heimbewohnern
          7. Anhang


          1. Einleitung

          In Deutschland gibt es 9.400 Altenheime (10). Davon gelten sogar lt. offiziellen Regierungsberichten 10 % als Problemfälle (11). Die Dunkelziffer darüber hinaus ist so hoch, das Einzelfälle flächendeckend sind (12).

          Von den 12 Mio. Einwohnern der BRD über 65 Jahren leben nur 5 % in Altenheimen, davon 375.000 in Pflegeheimen und 286.000 in Alten- und Altenwohnheimen (21). Das Eintrittsalter ins Pflegeheim liegt bei 87 Jahren (20). In den nächsten 25 Jahren wird die Zahl der Pflegebedürftigen um 43 % weiter steigen (21). Allein in München ist die Anzahl der über 85-jährigen in den letzten 15 Jahren von 15.154 im Jahre 1980 auf 24.830 im Jahre 1996 angestiegen. Parallel dazu ist auch die Zahl der Dementen und Desorientierten stark gewachsen (36). Der Anteil der aufwendigen Schwer- und Schwerstpflegefälle im Altenheim ist seit Ende der 80-er Jahre von 50 auf 84 % gestiegen (5,40).

          Bei 4000 Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bis Ende 1999 wurden erhebliche Defizite im stationären Altenpflegebereich festgestellt:

          • Wundgelegene, von Austrocknung und Unterernährung gekennzeichnete alte Menschen (6). Bis zu 85 % der Bewohner sind unterernährt (7).
          • Ca. 36 % leiden an Austrocknung (8').
          • Jeder Dritte leidet unter Schäden infolge mangelhafter Pflege. Nur bei 4,9 % war die Pflege angemessen (9)


          Ein Altwerden in Würde ist in deutschen Pflegeheimen nicht mehr möglich.
          Die Mißstände sind seit mehr als 20 Jahren bekannt (16). Die Situation verschlechtert sich indessen immer mehr. Zur Verschärfung hat u. a. auch die Einführung der Pflegeversicherung beigetragen (s. S. 7 / Ursachen).

          Die Zustände in den Pflegeheimen werden durch regelmäßige Zeitungsberichte, Fernsehsendungen, Veranstaltungen, Bücher, Fachberichte usw. immer wieder an die Öffentlichkeit getragen, ohne dass diese Öffentlichkeit zu einer Verbesserung der Lage der Betroffenen führt (17). Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland ignoriert und verdrängt. Ein Hauptargument in  Diskussionen unter Politikern, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen ist die angebliche “Nicht-Finanzierbarkeit einer menschenwürdigen Pflege”(2, 13, 18).

          Gleichzeitig weisen die Heimbetreiber ihre Verantwortung zurück. Kritik von Bewohnern (sofern diese noch aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit dazu in der Lage sind), Angestellten und Angehörigen wird mit Drohung von Kündigung des Heim- oder Arbeitsplatzes, Einschüchterung, Rufmord, Strafanzeige wegen Verleumdung, Essens- und Pflegeentzug, Hausverbot und vielem mehr entgegnet (1, 6, 13, 14,15,28). Dies führt dazu, dass gesetzlich verbriefte Rechte nicht eingeklagt werden können.


          2. Verletzungen des Rechts auf Nahrung (Art. 11)

          In deutschen Pflegeheimen ist die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr nicht mehr gewährleistet. Es handelt sich hierbei nicht um Einzelfälle. 25 % aller Patienten, die vor ihrem Tod noch aus Alten- und Pflegeheimen ins Krankenhaus verlegt werden, leiden an akuten Folgeschäden einer mangelhaften Pflege (ausgetrocknet, ausgehungert, wundgelegen) (2,21).

          Als Todesursache für im Altenpflegeheim Verstorbene wird häufig Herzversagen angegeben (22). Es gelangen trotzdem immer wieder andere Todesursachen ans Tageslicht, wie folgende Beispiele, die in deutschen Zeitungen dokumentiert wurden, aufzeigen:

          • 3 Tote in nur einigen Wochen in einem Altenpflegeheim aufgrund “mangelhafter Pflege”(23),
          • nach 6 Wochen Heimaufenthalt verhungert (21);
          • auf Anordnung der Heimleitung kein Essen und keine Medizin mehr an Patienten gegeben – tot nach 2 Tagen (24);
          • bewußtes zu wenig Trinken geben, damit nicht ins Bett genässt wird (ist Arbeit) -  verdurstet – (24) ;
          • 11 Tote durch Pflegefehler in Hamburg (25).

          Die Realität des “normalen Pflegealltags” fordert die Unterernährung heraus: Letztes Essen (Abendessen) um 16.30 Uhr. Danach gibt es die nächste Mahlzeit erst wieder zum Frühstück (5). Die Nachtwache (ab 19 Uhr) ist in der Regel nicht in der Lage noch eine Zwischenmahlzeit (Obst, Joghurt, Getränke) zu reichen, da eine Wache für bis zu 100 Bewohner zuständig ist. Oft besteht diese Wache nicht einmal aus einem Altenpfleger, sondern nur aus einem Zivildienstleistenden oder einer Aushilfskraft (13,29).

          Darüber hinaus gehören mittlerweile folgende Erscheinungen zum Pflegealltag:

          • das Essen wird nur hingestellt – und nach 10 Minuten wieder abgeräumt. Ob etwas gegessen wurde ist nicht von Interesse. Gewichtskontrollen werden nicht gemacht (14,28).
          • Zum Esseneingeben fehlt die Zeit (32). Oft werden noch Angehörige gebeten, regelmäßig zum Essen eingeben zu kommen, da dies von der Einrichtung nicht geleistet werden kann. Patienten, die keine Angehörigen haben, erfahren hier eine lebensgefährliche Benachteiligung (14,32).
          • Getränke stehen zwar meistens in den Zimmern, doch oft für den Patienten nicht erreichbar (22,32).
          • Die Bewohner verweigern von sich aus Getränke aus Angst, einzunässen und stundenlang im Nassen liegen zu müssen bzw. Ärger vom Personal zu bekommen, das sie schon wieder soviel Arbeit machen (34)


          3.   Verletzungen des Rechts auf körperliche und geistige Gesundheit (Art. 12)

          11,2 % aller in Pflegeheimen Verstorbenen sind wundgelegen. Ernährungsdefizite stellen eine wichtige Ursache dar: Zusammenhänge zwischen Eiweiß- und Energiemangel und Dekubitus sind wissenschaftlich festgestellt. Bis zu  50 % aller Pflegeheimbewohner leiden unter diesem Ernährungsmangel, ca. 23 % davon haben Dekubitus (26,27).

          An den 800.000 Heimbewohnern der Bundesrepublik werden täglich ungefähr 400.000 freiheitsentziehende Maßnahmen vorgenommen (8,35,38,39). Die wenigsten davon sind – wie gesetzlich vorgeschrieben – gerichtlich genehmigt. Dazu kommt die “Gewalt in der Pflege” : Medikamentenmißbrauch, Nahrungsentzug als Strafe, Schlagen bis zur Patiententötung, psychische Manipulationen wie Demütigung, Drohung, Beschimpfung (35).

          Auch die einfachsten Grundpflegehandlungen sind nicht mehr gewährleistet. Folgende Beispiele seien hier genannt:

                
          • Windeln und Kathederlegung statt Toilettengang (5,11,13,16,29,30)
          • Magensonden und Infusionen statt Essen eingeben (11,13,14,16,28,29,30,31,32)
          • Beruhigungsmittel statt Zuwendung (13,16,32)
          • Fixierung statt Bewegung (33).
          • Zwangsernährung (30).
          • Die Bewohner werden vom Nachtdienst ab 1 Uhr früh gewaschen, um den Tagdienst zu entlasten (30).
          • Für Stuhlgang ist keine Zeit – es wird nach Termin abgeführt (34).
          • Wochenlang kein Baden und Rasieren (14).
          • Windelwechsel nur auf Druck von Angehörigen (14).
          • Um 14 Uhr noch im Bett, da für Morgentoilette und Frühstück keine Zeit war (14).
          • Keine Zeit zum Waschen und Drehen der Patienten, was zu Wundliegen und Krankenhausaufenthalt führt (16).
          • Brüche (von Oberschenkelbasis- bis Schädelbruch) tagelang nicht festgestellt (30, 21)
          • Gestürzte Bewohner liegen stundenlang am Boden, weil oft nur alle 2 Stunden jemand vorbeischaut (14).

           
          4.   Verletzungen des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben (Art. 15)

          Das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben für Heimbewohner ist nicht gewährleistet und wird durch die existierenden Praktiken täglich verletzt.

          Durch Fixieren im Bett oder durch Medikamente wird dem Bewohner jede weitere Teilnahmemöglichkeit am Leben außerhalb seines Bettes, seines Zimmers, seiner Station verweigert. Ein Verlassen des Bettes – weitestgehend der Station – ist in der Regel für Pflegestationsbewohner nicht mehr möglich. Die weiteste “Kulturteilnahme” ist das Sitzen vor dem Fernseher mit 10 anderen schweigenden angebundenen oder sedierten Mitbewohnern in einem Aufenthaltsraum der Station – und das ist schon Luxus und bei weitem nicht überall zu finden, da das Verlassen des Bettes ja Arbeit bedeutet, die nicht geleistet werden kann.

                
          5. Ursachen für die Mißstände und den Pflegenotstand in deutschen Altenpflegeheimen

          5.1 Chronischer Personalmangel und Reduzierung von Leistungen

          Altenheime müssen wirtschaftlich und gewinnbringend ausgerichtet sein. Am meisten wird deshalb beim Personal gespart. Darüber hinaus wird die Pflegebettenzahl durch die Pflegeheimbetreiber bis zum 10-Bett-Zimmer aufgestockt. Dieses Verfahren wird gerichtlich unterstützt. In den meisten Gerichtsurteilen wird der Bewohnerschutz hinter die wirtschaftlichen Interessen des Betreibers gestellt. Ein Urteil z. B. bei der Klage gegen ein überbelegtes Heim, welches die Platzzahl von 535 auf 724 Betten aufgestockt hatte: “Es ist das wirtschaftliche Interesse ... höher zu bewerten als die Belange der Heimbewohner.” Der Heimbetreiber sei “dringend auf Einnahmen angewiesen” (30).

          Heute fehlen bereits 140.000 Vollzeitpflegekräfte alleine im stationären Bereich (37). Die Gründe hierfür liegen in der mangelnden Attraktivität des Berufs. Zum Beispiel müssen private Heime ihr Personal nicht tariflich bezahlen (30). 80 % der Pflegekräfte steigen innerhalb von 5 Jahren nach Ausbildungsschluß aus (13,19,29,36,37). Die Gründe liegen insbesondere in den untragbaren Arbeitsbedingungen (19). Gleichzeitig werden kritische Mitarbeiter gekündigt, unter Druck gesetzt, bestraft und von den Kollegen ausgegrenzt. Diese Situation führt zu einer Krankheitsquote des Personals von über 30 %. (13).

          Um den Personalnotstand zu beheben, ohne die notwenigen finanziellen Konsequenzen tragen zu müssen, wird statt deutsches (teures) Fachpersonal einzustellen zunehmend Pflegepersonal aus dem Ausland angeworben, das zu günstigeren Tarifen arbeitet. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist in den meisten Fällen nicht gegeben und wird auch nicht verlangt.

          Was ist der Personalschlüssel? Wer legt ihn fest?

          Der Personalschlüssel schreibt die Menge des zur Verfügung stehenden Personals pro Pflegebedürftigen fest (1 Pfleger auf 2,8 Patienten). Festgelegt wird er durch Verhandlungen zwischen Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und Heimträgern. Dies führte in den letzten Jahren zu einer stetigen Senkung des Personalschlüssels bei gleichzeitiger Aufstockung der Pflegebettenzahl: 1993 war ein Pfleger für 12 Patienten pro Schicht zuständig, 1997 waren es schon 17 (37). Der Personalschlüssel wurde von 1,8 auf 2,8 reduziert (36). Ebenso wird ständig das Fachpersonal reduziert, um Kosten zu sparen (36,41). Durch diese Pflegeschlüsselreduzierungen liegt die tatsächliche Pflege pro Patient bei nicht einmal 1 Stunde pro Tag. Lt. Pflegeversicherung aber wäre z. B. in Pflegestufe I bereits eine Grundpflege und 90 Minuten Betreuung, bei II 3 Stunden und in Pflegestufe III sogar 5 Stunden Betreuung vorgesehen (16).

          Neben einer unangebracht niedrigen Vergütung des Pflegepersonals führt die Reduzierung finanzieller Mittel dazu, dass immer mehr Leistungen gestrichen werden (z. B. zahlen die Krankenkassen seit 2000 30 – 50 % der Behandlungspflege nicht mehr) ( 42). Gleichzeitig wird an der Aus- und Fortbildung des Fachpersonals gespart, was die Qualität der Pflege nachhaltig beeinträchtigt.

          Die Einführung der Pflegeversicherung hat den Zwang zur Wirtschaftlichkeit noch verschärft. Beispiele hierfür sind:

          • pauschale Aufrechnung der Zuwendung, Pflege und Essenszeit in Minuten unabhängig von Krankheit und Persönlichkeit (29).
          • jeder Pflegeschritt muß schriftlich dokumentiert werden – kostbare Arbeitszeit geht für sinnlose Bürokratie drauf
          • Demente und desorientierte Personen erhalten keine Leistungen und werden in der Pflegeversicherung überhaupt nicht berücksichtigt (3).
          • Die Pflegeversicherung reduziert das Personal weiter - immer weniger Pfleger müssen immer mehr alte Menschen versorgen (1).
          • Deckelung der Pflegesätze – heute steht 10 – 20 % weniger Geld für die Altenheime zur Verfügung als vor  Einführung der Pflegeversicherung (36).
          • Die überschüssigen Pflegeversicherungsbeiträge (10 Mrd.. DM) (43) werden auf die hohe Kante gelegt, um anderweitige Regierungsdefizite auszugleichen, anstatt sie ausnahmslos für die Pflege einzusetzen. Gleiches gilt für die durch die Pflegeversicherung entstehenden Sozialhilfeersparnisse (mehr als 10 Mrd. DM jährlich) (44) oder Krankenkasseneinsparungen durch Streichung der Behandlungspflege.
          • Bei der Bundesregierung ist vorrangigstes Ziel “die Finanzlage der Pflegeversicherung stabil zu halten”, um weiter genug “Rücklagen” für andere Zwecke zu haben.  Dafür wird seit Jahren immer wieder versucht die Fachkraftquote von 50 % noch weiter zu reduzieren ( Gefordertes Minimum liegt sowieso bei mind. 70 %), “da ihre Erfüllung zu einem unvertretbaren Kostenschub führen würde” (41).
          • Bei der Einstufung der Patienten in Pflegestufen wird in der Regel unabhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit erst einmal Pflegestufe I oder II zugeordnet. Pflegestufe III erhält man meistens erst nach einem Widerspruchsverfahren gegen die Pflegekasse, der Erstellung von Gegengutachten, usw. usw. Dies kann von den meisten Pflegebedürftigen nicht gemacht werden. Die Angehörigen sind unwissend, oder damit überfordert.

          Es ist dringend notwendig, die Rechte der Heimbewohner gegenüber dem Primat der Wirtschaftlichkeit zu stärken, und die Durchsetzung der Rechte zu gewährleisten.
                

          5.2 Altenpflegeheime als rechtsfreie Räume

          Pflegebedürftige können sich in den meisten Fällen nicht gegen Rechtsverletzungen wehren (12,14), da sie meist erst schwer krank, desorientiert oder sterbend ins Pflegeheim kommen. Jeder zweite Heimbewohner hat einen gesetzlichen Betreuer (30). Angehörige schrecken häufig vor Beschwerden zurück, da sie Sanktionen von Seiten des Heimes (Hausverbot, usw.) (15) zu befürchten haben. Im schlimmsten Falle wird ihnen der Pflegeplatz gekündigt, und sie müssen den Betroffenen dann mit Nachhause nehmen.

          Kontrollen durch staatliche Stellen werden meistens angemeldet und erfolgen nie nachts oder am Wochenende. Dadurch sind diese Kontrollen nicht effektiv. Auch gibt es zu wenig Kontrolleure, die in den meisten Fällen außerdem Verwaltungsbeamte sind , die fachlich in diesem Bereich überfordert sind. Fachkräfte werden nur selten zur Verfügung gestellt. Begründet wird dies wieder mit mangelnden finanziellen Ressourcen.

          In der Praxis sind Pflegeheime rechtsfreie Räume: Gesetzliche Grundlagen sind vorhanden (Grundgesetz, Pflegeversicherung). Einklagen kann dies im deutschen Rechtssystem nur der betroffene alte Mensch selbst, der sich aber im Heim in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis befindet. Eine Klage gegen das Heim würde zu direkten Sanktionen gegen ihn führen (s. S. 4 unten). Dazu kommt, das diese Klagen Verfahren von ca. 5 Jahren mit sich bringen, die kaum ein Pflegeheimbewohner überlebt. Noch dazu kosten diese Verfahren Geld. Rechtsanwälte sind daran nicht interessiert, da die Arbeitszeit für ein solches Verfahrens durch Prozeßkostenbeihilfe alleine nicht zu decken ist.

          Zu Sanktionen nach einer Pflichtverletzung kommt es nur selten. Von Schließungen von Altenheimen wird in der Regel abgesehen, da keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten der Bewohner vorhanden sind. Bei starken Vergehen von Seiten des  Heimbetreibers werden deshalb im Regelfall zunächst Auflagen mit großzügiger Frist gestellt, bevor eine Schließung ansteht. Auch Angehörige sind gegen Schließungen (s. Punkt 5.2. 1. Abs. ) (30).


          6. Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechte von Heimbewohnern

          Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, müssen folgende Voraussetzungen geschaffen werden:

          • Regelmäßige Kontrollen der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen in den Heimen
          • Optimierte Einklagemöglichkeiten für die alten Menschen (Schutz vor Repressalien von seitens der Heime, Kündigungsschutz, spezielle kostenfreie Anwälte vom Staat z. B. über Beratungsstellen oder die Kontrollinstanzen, usw.).
          • Heimgesetzänderungen: z. B. soll jeder Heimbewohner seine Heimkosten bei Nichterfüllung der Leistungen sofort reduzieren können, Festsetzung von Vertragsstrafen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
          • Verpflichtung des Personals herrschende Mißstände in Pflegeheimen zu melden
          • Grundsätzliche Ausschließung von Hausverboten im Heim
          • Bereitstellung von Beratungsstellen mit speziellen kostenlosen Sozial- und Pflegerechtsberatungen (z. B. bei Widerspruchsverfahren gegen Pflegekassen).

          Um die Qualität der Pflege zu gewährleisten, müssen folgende Voraussetzungen geschaffen werden:

          • Mindestens 70 % Fachpersonal (29) – dies ist der berechnete Mindestwert, um die in den Pflegestufen festgelegten Betreuungszeiten einhalten zu können, und darüberhinaus sowohl eine aktivierende als auch eine rehabilitative Pflege gewährleisten zu können.
          • Pflegeschlüssel von 1 : 1,5 bundesweit ohne Länderkompetenzen und Verhandlung, um die Betreuungszeiten im Rahmen der Pflegestufen einhalten zu können
          • Ausländische Pflegekräfte bekommen vor Arbeitsbeginn einen Deutsch-Intensivkurs
          • Nachbesserung in der Pflegeversicherung:
          • Demente und Desorientierte in den Leistungskatalog integrieren
          • Realistische Pflegeeinstufung ohne Sparzwang (Pflegestufe III)
          • Individuelles Eingehen auf den Patienten außerhalb der Pauschalen

          Zusammengefaßt wird deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland sowohl der Einhaltung ihrer nationalen Gesetze (Grundgesetz, Pflegeversicherungsgesetz, usw.) als auch auf internationaler Ebene ihren auferlegten Verpflichtungen nicht nachkommt.

          Das Forum bittet den Ausschuss, der Bundesrepublik deutlich seine Besorgnis zum Ausdruck zu bringen und dringend darauf hinzuwirken, das auch alte Menschen in Deutschland bis zu ihrem Tod menschlich behandelt werden.


          Literaturliste:

              
          • 1. “Das ist Euthanasie in ihrer modernen Form”     Abendzeitung vom 7. / 8.05.97
          • 2. “Pflegenotstand: Kranke hungern und trocknen aus”   Münchner Merkur vom 30.04./1.05.97
          • 3. “Alzheimer Gesellschaft kritisiert Altenheime”  Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 19.08.97
          • 4. “Die Not der Alzheimer-Patienten”   SZ vom 20.07.97
          • 5. “Nur noch Sterbeheime”    Nürnberger Nachrichten vom 16.09.94
          • 6. “Pflegeskandale oder der normale Wahnsinn...?”    Uwe Brucker im Editorial vom 29.10.00
          • 7. “In Pflegeeinrichtungen sind bis zu 85 Prozent unterernährt”  Generalanzeiger vom 20.10.00
          • 8. “Mißstände in Pflegeheimen in der Bundesrepublik Deutschland”   Rechtsanwalt Alexander Frey, Sprecher des Arbeitskreises gegen Menschenrechtsverletzungen in einem Brief an die Bundesministerin für Senioren Bergmann vom 22.07.99
          • 9. “Pflegeschäden bei jedem Dritten”   Kieler Nachrichten vom 20.01.00
          • 10. “Markt der ambulanten und stationären Pflege” – Ergebnis der neuen Altenhilfe-Marktanalyse “AMA 2000”, die das Bonner Marktforschungsinstitut Marmas im Auftrag des Vincentz Verlages vorgenommen hat
          • 11. “Eine Kur für die schlimmsten Symptome”    SZ vom 3.11.00
          •       12. “Pflegefällen fehlt Kraft zum Protest”     Münchner Merkur vom 8.10.97  S. 5
          • 13. “Seelische Grausamkeiten”    BISS   4 / 2000
          • 14. Betroffenenbericht: Brief von B. Bedrischka-Bös an die Vereinigung Integrationsför- derung (VIF), Herrn Fussek, vom 21.07.97
          • 15. “Pflege: Nicht nur alte Menschen betroffen”  TZ vom 21.05.9716.
          • 16.“Mißstände in Altenheime und die Möglichkeiten, eine menschenwürdige Pflege und befriedigendere Arbeitsbedingungen durchzusetzen” Presseerklärung von Rechtsanwalt Alexander Frey, Sprecher des Arbeitskreises gegen Menschenrechtsverletzungen.
          • 17. “Die Alten werden total vergessen”   Kommentar in der Abendzeitung vom 30.12.00
          • 18. “Es geht nicht um Luxus” SZ vom 22./23./24.4.00
          • 19. “Ein Beruf als Pflegefall” Frankfurter Rundschau vom 22.5.97
          • 20. “Die Kontrolle wird verschärft, die Ursachen bleiben”  SZ vom 10.10.97
          • 21. “Gequält mit Fesseln und Katheder”   FOCUS 20 / 97 Seite 48
          • 22. “Wenn der Lebensabend zur Hölle wird”    SZ vom 30.4./1.5.97
          • 23. “Altenbetreuer unter Verdacht”   Frankfurter Rundschau vom 18.12.00
          • 24. “Heimbewohner waren wie ´ausgetrocknet`”   Münchner Merkur vom 11.7.97
          • 25. “Erstem Heim droht die Schließung”   Kieler Nachrichten vom 7.1.99
          • 26. “Dekubitus: Schlechte Ernährung begünstigt Geschwür-Entstehung”  CARE vom 15.09.00 auf Seite 5
          • 27. “Mißstände in Heime in der Bundesrepublik Deutschland – Gesetzentwürfe bringen keine Verbesserung” Presseerklärung von Rechtsanwalt Alexander Frey, Sprecher des Arbeitskreises gegen Menschenrechtsverletzungen, vom 25.8.00
          • 28. “Menschlichkeit als Luxusgut”  SZ vom 30.4. / 1.5.97
          • 29. “Der Mensch ist zur Ware geworden”   Die Welt vom 27.11.00, Bayernteil
          • 30. “Notruf vom Ort des Schweigens”  SZ vom 6.09.00 Seite Drei
          • 31. Betroffenenbericht: Brief von D. Bähr-Seiler an die VIF, Herrn Fussek, vom 30.4.97
          • 32. Betroffenenbericht: Brief von Fr. Meier an VIF, Herrn Fussek, vom 14.11.97
          • 33. “Notstand im Heim?”  Rheinische Post vom 12.2.98
          • 34. Betroffenenbericht: Brief von E.-M. Trodtfeld an VIF, Herrn Fussek, vom 15.07.97
          • 35. “Gewalt in der Pflege angeprangert”  Altenpflege 8/99
          • 36. “Hunde sind besser gepflegt”   SZ vom 21.1.98
          • 37. “Pflegenotstand” FOCUS  10 / 98
          • 38. “Altenheim-Bewohner häufig Opfer von Gewalt” Frankfurter Rundschau vom 13.7.99
          • 39. “Altenheim – jeder zweite Bewohner muß leiden”   Abendzeitung vom 13.7.99
          • 40. “Pflegeheimen werden zu `Sterbeheimen`”  SZ vom 16.9.94
          • 41. “Qualität der Pflege in Heimen gefährdet”  SZ vom 16.3.98
          • 42. “Pflege nach Katalog”    SZ vom 22./23./24.4.00  S.15
          • 43. “Rote Reiter im Kartex-System”   SZ vom 25./26.4.00
          • 44. “Hauptsache satt und sauber”   SZ vom 19.12.97
          • 45. “Alte Menschen als Opfer”    SZ vom 15.3.00

          Quelle: http://verhungern-im-heim.de
          « Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 17:20 von admin » Gespeichert

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           was wir tun, sondern auch für das,
          was wir nicht tun" (Jean Molière)
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