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Autor Thema: Neues Pflegegesetz beschlossen  (Gelesen 8080 mal)
admin
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« am: 23. Juni 2009, 10:54 »

Pflegegesetz für Schleswig-Holstein beschlossen

Pflegebedürftige und Behinderte dürfen in Schleswig-Holstein künftig stärker über ihre Lebensbedingungen mitentscheiden. Das neue Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein gewährt ihnen mehr Rechte und ein höheres Schutzniveau. Es löst das Heimgesetz des Bundes ab.

Mehr Rechte und hohes Schutzniveau für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung – Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein hat seit Donnerstag, 18. Juni, ein modernes und bundesweit Richtung weisendes Gesetz zur Stärkung von Rechten und zur Gewährleitung von Selbstbestimmung und Schutz der Pflegebedürftigen und der Menschen mit Behinderung. Das in zweiter Lesung einstimmig vom Landtag beschlossene Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein löst das überkommene Heimgesetz des Bundes ab, und hat zum Ziel:

  • mehr gesellschaftliche Öffnung der Pflege- und Behinderteneinrichtungen
  • eine verbraucherfreundlichere Angebotstransparenz zu gewährleisten
  • eine wirksamere Unterstützung der Betroffenen und ihrer Angehörigen durch bessere Information und Beratung zur Bewältigung ihrer Lebenssituation
  • differenziert nach Grad der persönlichen Abhängigkeit einen besseren Schutz durch ein Ineinandergreifen von gesellschaftlicher und staatlicher Kontrolle zu gewährleisten

Besonderer Schutz für Pflegebedürftige
Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht sagte: "Mit diesem Gesetz vollzieht sich ein Paradigmenwechsel: der Blickwinkel der Institution, des "Heims", wird abgelöst durch die Betrachtung aus der Sicht der Menschen und ihrer Frage "Was wollen, was brauchen wir als Betroffene, als Angehörige?" Unsere gesetzliche Verknüpfung der Instrumentarien bedeutet eben mehr Selbstständigkeit und mehr Selbstbestimmung. Auf dieses Ziel werden mit dem Gesetz Einrichtungen und Dienste, die Kontrollinstanzen, aber auch Nachbarschaft, Angehörige und Öffentlichkeit verpflichtet. Damit lösen wir den Verfassungsauftrag aus Artikel 5a unser Landesverfassung ein, der die Würde der pflege- und hilfebedürftigen Menschen unter besonderen Schutz der ganzen Gesellschaft stellt."

Niemand wird allein gelassen
Die Ministerin betonte, dass trotz unbürokratischerer Regelungen zur Kontrolle der Einrichtungen es im Regelfall bei unangekündigten jährlichen Besichtigungen der Einrichtungen bleibt. Das landesweit erreichbare "PflegeNottelefon" ist jetzt als Krisentelefon gesetzlich abgesichert. "Unser Grundsatz „Niemand wird allein gelassen" zieht sich neben weiteren Regelungen zum Beschwerdemanagement wie ein roter Faden durch das neue Gesetz, das bereits in der Anhörung des Landtags breite Zustimmung der Experten von Bundes- und Landesebene fand", so Trauernicht.

Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung
"Nach dem Gesetz zur Kommunalisierung der Eingliederungshilfe, dem Kinderschutzgesetz und dem Nichtraucherschutzgesetz hat die Landesregierung ein viertes sozialpolitische Reformgesetz auf den Weg gebracht, das für zehntausende Menschen mit Einschränkungen und für deren Angehörige viele Erleichterungen und Verbesserungen im Sinne von mehr Teilhabe und Selbstbestimmung im erlebten Alltag bedeutet - im Umgang mit ambulanten Diensten in der eigenen Wohnung ebenso wie in Wohngemeinschaften und in Einrichtungen. Für die einmütige Unterstützung durch alle Landtagsfraktionen dafür bedanke ich mich ausdrücklich", erklärte die Ministerin.

Quelle: http://www.schleswig-holstein.de



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« Letzte Änderung: 13. August 2009, 03:22 von admin » Gespeichert

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