Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft Gilt das auch bei Schenkungen oder Erbschaften an das Pflegeheim oder seine Beschäftigten? Das Gießener Regierungspräsidium (RP) weist in seiner Funktion als hessenweite Heimaufsichtsbehörde darauf hin, dass die Annahme von Geld oder Geschenken neben dem vereinbarten Heimentgelt gesetzlich verboten ist. Mit Rücksicht auf das besondere Abhängigkeitsverhältnis in der Pflegesituation stelle ein Verstoß gegen dieses Verbot eine Ordnungswidrigkeit dar, heißt es weiter. In Einzelfällen sei eine Ausnahmegenehmigung möglich. Davon wurde im vergangenen Jahr in 189 Fällen bei etwas mehr als 70.000 Heimbewohnern Hessens Gebrauch gemacht.
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