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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Antworten der Parteien zum Fragenkatalog "neues Heimgesetz"  (Gelesen 7898 mal)
admin
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« am: 09. Oktober 2009, 00:21 »

Was kommt ins neue Bremer Heimgesetz?

Dazu hat der Arbeitskreis „Unabhängige Interessenvertretungen in Bremen“ den Bremer Parteien mit einem Fragenkatalog auf den Zahn gefühlt. Die Ergebnisse liegen vor, SPD und LINKE blieben Antworten schuldig.

Das Land Bremen hatte in der jüngsten Vergangenheit leider mehrere Skandale im Pflegebereich zu beklagen. Zitat der Bremer Gesundheitssenatorin Rosenkötter: "Gute Pflege ist zentrale Herausforderung". Wie wichtig das ist, hat sich in dem Ende letzten Jahres bekannt gewordenen und noch nicht erledigten Pflegeskandal in einem Pflegeheim in Bremerhaven gezeigt. Auch nach entsprechenden Kontrollen und Auflagen durch Heimaufsicht und MDK steht das auffällig gewordene Heim weiterhin in der Kritik.

Was wird in einem neuen Heimgesetz in Bremen auf uns zukommen? Werden die Verbraucherinteressen ausreichend berücksichtigt und gestärkt? Werden die Erfahrungen bei der neuen Länder-Heimgesetzgebung dazu führen, dass „schwarze Schafe“ künftig weniger Chancen in diesem sensiblen sozialen Bereich haben?

Um zu erfahren, wie Bremer Parteien die Interessen der pflegebedürftigen und behinderten Menschen im neuen Gesetz gewahrt sehen wollen, hat sich der Arbeitskreis an die gesundheits- und altenpolitischen Sprecher der in der Bürgerschaft vertretenen Parteien mit ihren Fragen gewandt. Während CDU, GRÜNE und FDP ihre Antworten dem Gremium vorlegten, kam von den Parteien SPD und DIE LINKE keine Reaktion. „Das hätten wir eigentlich am wenigsten von diesen Parteien erwartet“, so ein Mitglied des Arbeitskreises.

Die vorliegenden Statements der antwortenden Parteien lassen überwiegend Hoffnung aufkommen. So ist man sich einig darin, dass es weiterhin einer entsprechenden Fachkraftquote in der Pflege bedarf, um eine ausreichende Pflegequalität zu gewährleisten. Auch bei der Grundsatzfrage, welche Wohnformen das neue Gesetz umfassen soll, gibt es weitestgehende Übereinstimmung. Hier seien der Grad der Abhängigkeit und mögliche Einschränkungen in der Wahlfreiheit für die Bewohner die Entscheidungskriterien, ob das neue Gesetz für die Wohnform anzuwenden ist. Ähnlich die Aussagen auch zu der Frage, für welche Personen das Gesetz gelten soll.

Am deutlichsten hebt sich die FDP von den beiden anderen antwortenden Parteien mit ihren Einschätzungen ab. In der Zusammenfassung ergibt sich: möglichst unbürokratische Regelungen treffen, Markt und Wettbewerb werden dafür sorgen, dass sich gute Pflegequalität durchsetzt. So lautet beispielsweise die Antwort auf die Frage danach, welche baulichen Mindest-Standards vorgesehen werden sollten: „Die Vorgaben für bauliche Standards sind … auf Sicherheits- und Hygienevorschriften zu beschränken“. CDU und GRÜNE sind sich wiederum einig, Einzelzimmer sollten Standard, Mehrbettzimmer sollten „vermieden“ werden. Die GRÜNEN „treten insgesamt für hohe Baustandards ein und nennen beispielhaft „hervorragende Wärmedämmung, gute Schall-Isolierung, ökologische Baumaterialien etc.“.

Bei der Frage wie die Parteien sicherstellen werden, dass wirtschaftliche Interessen nicht zu Lasten von Pflege-Qualität gehen und die vereinnahmten Pflegesätze auch vollständig und bestimmungsgemäß verwendet ist die Meinungsdifferenz sehr deutlich. Die FDP dazu: „Die Aufgabe eines Heimgesetzes ist es nicht, den im Pflegebereich tätigen Trägern Vorschriften hinsichtlich ihres Geschäftsbetriebes zu machen.“ Die CDU meint: „Den hohen Renditeversprechen und Einsparmaßnahmen sollten durch das neue Gesetz Grenzen gesetzt werden …“. Die GRÜNEN präzisieren: „Die vereinnahmten Entgelte müssen selbstverständlich bestimmungsgemäß verwendet werden. … Eine Unterschreitung der Anforderungen führt zu Sanktionen, die gegebenenfalls auch auf eine Schließung der Einrichtung hinauslaufen können.“

Zur Frage der Bezugspflege gibt es die einheitliche Meinung, dass der Punkt schwerlich in einem solchen Gesetz unterzubringen ist. Als wesentliches Qualitätskriterium, so die GRÜNEN, sollte das „regelmäßig festgestellt und öffentlich gemacht werden.“ Die FDP meint dazu, die „Ausgestaltung der Pflege obliege allein dem Einrichtungsträger und wird von Heimaufsicht und MDK kontrolliert.“

Hinsichtlich der medizinischen Versorgung sind sich alle einig: Die freie Arztwahl und auch die ordnungsgemäße Medikamentenvergabe muss gewährleistet werden. Für die Nicht-Erfüllung fordern die GRÜNEN als einzige, dass das Gesetz dafür Sanktionen vorsehen muss.

Bei Fragen zur Selbstbestimmung, Mitbestimmung, Teilhabe gibt es bei CDU und GRÜNEN erneut Gleichklang. Das Selbstbestimmungsrecht gehöre mit in das neue Gesetz hinein. Dagegen argumentiert die FDP: „dem Selbstbestimmungsgedanken wird am besten gedient, wenn den Menschen die Alternativen aufgezeigt werden und sie und/oder ihre Angehörigen ihr Heim mit anderen vergleichen und wählen können“. Die Partei setzt hinsichtlich der Mitwirkungsrechte auf die Beibehaltung vorhandener Möglichkeiten und gibt den Hinweis: „Verstöße gegen die Heimmitwirkungsrechte sind bereits heute ordnungswidrig und können mit Bußgeld … geahndet werden“. Die Unterstützung der Bewohner-Interessenvertreter durch fach- und sachkundige Dritte halten alle für wichtig. Angemerkt wird dazu, dass dazu ausreichende Informationen und Schulungen für Bewohner und Interessenvertreter angeboten werden sollten.

Schließlich sind sich alle darin einig, dass unangemeldete Kontrollen ein wesentliches Element der Qualitätssicherung sind und Standard umgesetzt werden sollte. Zitat CDU: „Jedes Gesetz ist nur so gut, wie es umgesetzt und kontrolliert werden kann. Eine ausreichende Personalausstattung der Heimaufsicht ist daher unabdingbar.“

Die vollständigen Ergebnisse der Befragung hat der Arbeitskreis im Internet auf der Seite www.heimmitwirkung.de veröffentlicht (ANTWORTEN_Fragenkatalog_HeimGesetz HB090921.doc).



Für den Arbeitskreis:
Irmgard Czarnecki
Geschäftsführerin
Verbraucherzentrale Bremen e.V.


Hinweis für die Redaktionen:

Eine Kurzfassung der Partei-Antworten finden Sie in der Anlage, die vollständigen Antworten finden Sie im Internet unter www.heim-mitwirkung.de (ANTWORTEN_Fragenkatalog_HeimGesetz HB090921.doc )

Die Antworten aus den Parteien stammen von:

CDU - Rita Dr. Mohr-Lüllmann, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion,
Michael Bartels, seniorenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion

GRÜNE - Dirk Schmidtmann, altenpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN,
Horst Frehe, sozial- und behindertenpolischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN

FDP - Dr. Oliver Möllenstädt, MdBB Gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion,
Magnus Buhlert, MdBB Sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion


Der Arbeitskreis „Unabhängige Interessenvertretungen in Bremen“ setzt sich zusammen aus:
  • Betreuungsverein Bremerhaven e.V.
  • BIVA e.V., Heim-Mitwirkung.de (SHG)
  • Netzwerk Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen e.V.
  • PatientInnenstelle im GL Bremen e.V.
  • Sozialverband Deutschland e.V.
  • Sozialverband VdK Bremen
  • Verbraucherzentrale Bremen e.V.

Kurz-Zusammenfassung:


1. a)    Welche Wohnformen soll das neue Gesetz umfassen?
CDU:   Stationäre Einrichtungen (außer Krankenhäuser), „betreutes Wohnen“ in
bestimmten Fällen.
GRÜNE:   Nicht nach Wohnformen differenzieren, sondern nach Abhängigkeitsgrad der
pflegebedürftigen Menschen.
FDP:   Strukturelle Abhängigkeit maßgebend – z.B. wenn der Leistungsanbieter in vollem Umfang für das Wohl der Pflegebedürftigen die Verantwortung trägt.

1. b)    Für welche Personen soll das neue Gesetz gelten?
CDU:   Für ältere pflegebedürftige Menschen, volljährige pflegebedürftige Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen.
GRÜNE:   Alte und behinderte Menschen, denen Unterkunft und Hilfen miteinander verbunden angeboten werden.
FDP:   Alle pflegebedürftigen Personen.

1. c)    Welche Interessenvertretung wird es geben und wie soll diese geregelt werden?

CDU:   Heimbeirat mit externer Unterstützung, Angehörigen- und Betreuerbeirat, (Aufgaben, Mitbestimmungsrechte und Pflichten sollen den „Realitäten“ angepasst und erweitert werden).
GRÜNE:   BewohnerInnenversammlung, BewohnerInnenvertretung, Vertrauenspersonen.
FDP:   Beiräte und Fürsprecher (unbürokratische Regelungen schaffen)

2. a)    Setzen Sie sich dafür ein, die „Pflege-Charta“ als Grundlage im neuen Gesetz zu verankern?

CDU:   Grundsätze für eine menschenwürdige Pflege aus der Pflege-Charta übernehmen.
GRÜNE:   Artikel 1 bis 8 der Pflege-Charta dient als Grundlage.
FDP:   Charta-Grundsätze stellen Rahmen für die Rechte der Heimbewohner dar.

2. b)    Welche baulichen Mindest-Standards müssen vorgesehen werden?
CDU:   Einzelzimmer, nur in begründeten Einzelfällen Zweibettzimmer.
GRÜNE:   Einzelzimmer oder Appartements als Standard, Barrierefreiheit, Wärme-/Schall-Isolierung, ökologische Baumaterialien.
FDP:   Auf Sicherheits- und Hygienevorschriften beschränken; manche Bewohner ziehen Zweibettzimmer vor.

2. c)    Sind Mindest-Standards bei Problemen mit der Nahrungsaufnahme vorzusehen?
CDU:   Keine spezifische Vorschriften zur Nahrungsaufnahme vorgesehen, Personalausstattung, Fachkräftequote müssen stimmen.
GRÜNE:   Unbegründeter Ersatz von gesunder Vollkost durch Sondenernährung und Infusionen ist Körperverletzung und strafbar – daher keine Regelung vorgesehen.
FDP:   Ist bereits heute außerhalb des Heimrechts geregelt.

3. a)    Antworten zu Personalfragen (Fachkraftquote, 1-Euro-Kräfte, Ehrenamtliche)
CDU:   Fachkräftequote von 50% im neuen Gesetz beibehalten, Austausch mit einer so genannten „Präsenzquote“ kommt nicht in Frage, 1-Euro-Kräfte und Ehrenamtliche nur für nicht pflegerische Tätigkeiten.
GRÜNE:   Fachkraftquote beibehalten, Bewohnerbefragung zu Ergebnis-/Lebensqualität.
FDP:   Regelungen zum Personaleinsatz und zur Fachkraftquote beibehalten.

3. b)    Was schreiben Sie ins Gesetz, damit Bezugspflege zum Standard wird?

CDU:   Bezugspflege gemäß Grundsätzen der Pflege-Charta als Standard, medizinisch-pflegerische Erkenntnisse berücksichtigen.
GRÜNE:   Bezugspflege ist ein wesentliches Kriterium der Pflegequalität,
FDP:   Ausgestaltung der Pflege obliegt allein dem Träger, Qualitätswettbewerb regelt das.

3. c)    Wie kann - unter dem Aspekt der freien Ärztewahl - die haus- und fachärztliche Versorgung gewährleistet und wie kann z.B. die ordnungsgemäße Medikamentenversorgung gesichert werden.
CDU:   Pflegepersonal und die Pflegeleitung sind der Schlüssel, freie Arztwahl, pflegerisches Fachpersonal soll einmal pro Jahr fortgebildet werden.
GRÜNE:   Freie Arztwahl und ordnungsgemäße Medikamentenvergabe, andernfalls Sanktionen.
FDP:   Freie Arztwahl ist geltendes Sozialrecht. Für die ärztliche und pflegerische Betreuung ist der Träger verantwortlich.

4. a)   Kontrollen und Überprüfungen  - was soll dazu ins neue Gesetz?

CDU:   Eine ausreichende Personalausstattung der Heimaufsicht ist unabdingbar.
GRÜNE: Unangemeldete Kontrollen, enge Zusammenarbeit mit MDK
FDP:   Unangemeldete Qualitätskontrollen im neuen Gesetz übernehmen.

4. b)   Wie soll sichergestellt werden, dass Prüfergebnisse veröffentlicht werden?
CDU:   Gewährleistung der Veröffentlichungen von Prüfberichten sowie mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung im Gesetzesentwurf festschreiben.
GRÜNE:   Es wird ein gemeinsames Portal in leicht verständlicher Sprache geben.
FDP:   Eine heimrechtliche Regelung ist nicht nötig.

4. c)   Wie werden Sie sicherstellen, dass wirtschaftliche Interessen nicht zu Lasten von Pflege-Qualität gehen und die vereinnahmten Pflegesätze auch vollständig und bestimmungsgemäß verwendet werden?
CDU:   Bei Nichterfüllung der Anforderungen an das Wohl der BewohnerInnen Sanktionen.
GRÜNE:   Vereinnahmte Entgelte müssen bestimmungsgemäß verwendet werden; Unterschreitung der Anforderungen führt zu Sanktionen.
FDP:   Trägern keine Vorschriften hinsichtlich ihres Geschäftsbetriebs machen, fehlende Nachfrage sanktioniert.

4. d)   Sollten Kontrollmechanismen für die ordnungsgemäße Informationsweitergabe über Therapie-/Medikamentenänderung vorgesehen werden?
CDU:   Im Zusammenhang mit Anforderungen an den Betrieb eines Heimes regeln.
GRÜNE: Dokumentationseinsichtsrecht für Betroffene, Angehörige, gesetzliche BetreuerInnen und Vertrauenspersonen
FDP:   Problematik der Arzt-Patientenbeziehung kann nicht im Heimrecht geregelt werden.

5. a)   Wie wollen Sie dem Selbstbestimmungsgedanken mehr Raum geben?
CDU:   Umfangreiche Mitspracherechte bei Unterkunft, baulichen Veränderungen, Verpflegung, Freizeitgestaltung u.ä. .
GRÜNE:   Selbstbestimmungsrecht neben dem Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, den Freiheitsrechten und der Menschenwürde sollen ins Gesetz. Öffentliche Kontrolle und Transparenz der Einrichtung als eine wirksame Ergänzung.
FDP:   Qualitäts-Transparenz regelt das, gesetzliche Regelungen führen hier nicht weiter.

5. b)   Wie werden Sie die Rechte der Betroffenen stärken und was passiert, wenn diese verletzt werden?

CDU:   Heimleitung dazu verpflichten, Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in regelmäßigen Abständen über ihre Rechte zu informieren. Gründung eines Angehörigen- und Betreuerbeirates könnte Verbesserungen bringen.
GRÜNE:   Sanktionen für die Verletzung der Mitwirkungsrechte.
FDP:   Verstöße gegen die Heimmitwirkungsrechte sind bereits heute ordnungswidrig und können mit Bußgeld geahndet werden. Die Ahndung ist im Rahmen der Heimaufsicht zu vollziehen.

5. c)   Werden Sie dem Teilhabegrundsatz stärkere Geltung verschaffen?
CDU:   Ja.
GRÜNE:   Ist in Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention geregelt.
FDP:    Teilhabe und Selbstbestimmung sind die grundlegenden Ziele aktivierender Pflege.

6. a)   Welche Unterstützungen und Möglichkeiten zur rechtlich verbindlichen Interessenvertretung für Betroffene werden Sie vorsehen?
CDU:   Externe Unterstützung für Angehörigen- und Betreuerbeirat vorsehen.
GRÜNE:   BewohnerInnenversammlung , BewohnerInnenvertretung, Vertrauensperson.
FDP:   Weiterbildungsangebote für Fürsprecher verstetigen, bisherige Möglichkeiten ausreichend.

6. b)   Wie kann mit dem neuen Gesetz die rechtmäßige Interessenvertretung gesichert und gestärkt werden (Hinweis Hausverbote für unbequeme Angehörige etc.)?
CDU:   Präzision von Einzelfällen, in denen die Heimleitung das Recht hat, ein Hausverbot zu erteilen.
GRÜNE:   Angehörige und legitimierte InteressensvertreterInnen können sich auch zukünftig notfalls mit Gerichtsbeschluss Zugang zu der Einrichtung verschaffen.
FDP:   Heimfürsprechern darf der Zutritt nicht verwehrt werden. Heimaufsicht muss mit den Beiräten und Fürsprechern zusammen arbeiten.

6. c)   Wird im neuen Gesetz die Unterstützung der Betroffenen durch fach- und sachkundige Personen gestärkt und auch finanziell sichergestellt?
CDU:   Unterstützung der Betroffenen durch fach- und sachkundige Personen stärken.
GRÜNE:   s.o.
FDP:   Ausweitung der finanziellen Förderung der Arbeit des Heimbeirats würde zu einer Erhöhung der Kosten des Heimbetriebs führen. Schon heute ist eine Vergütung der sachkundigen Personen ausgeschlossen. Dies soll beibehalten werden.

Quelle: Presseinfo des Arbeitskreises unabhängiger Interessenvertretungen in Bremen, 24.09.2009



Nachtrag:

Stellungnahme der Bremer SPD erreichte uns erst am 27. Oktober 2009 (s. PDF-Datei)

* Antwort Heimgesetz SPD_091027.pdf (38.67 KB - runtergeladen 857 Mal.)
« Letzte Änderung: 25. Januar 2010, 15:42 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
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