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Autor Thema: Fußpflege: Wer ist zuständig, wer zahlt sie?  (Gelesen 24850 mal)
admin
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« Antworten #2 am: 13. November 2009, 00:24 »

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
zum Thema wurde diskutiert. Nunmehr meine angekündigte weitere Einschätzung:
 
Ich war und bin der Meinung, dass das (normale) Schneiden der Fußnägel grundsätzlich zur Körperpflege gehört und daher von der jeweiligen Pflegeeinrichtung kostenfrei durchzuführen ist. Gleichwohl versuchen offensichtlich zahlreiche Einrichtungen, sich an solchen Leistungen "vorbeizudrücken" und verweisen auf die Vermittlungsmöglichkeit zur Fußflege (nach außen) mit entsprechenden Kostenfolgen für die BewohnerInnen. Solche Praktiken, über die immer wieder berichtet wird, sind wohl deshalb möglich, weil in den maßgeblichen Rahmenverträgen auch nicht ganz klar formuliert wurde
Siehe z.B.:
http://www.biva.de/fileadmin/pdf/Projekte/Niedersachsen_Rahmenvertrag_Par._75_SGB_XI_Stand_01-09.pdf
Dort ist z.B. bei den Leistungen auch von der "Kontaktherstellung zur Fußpflege" die Rede. Ergänzt wird das durch die Formulierung: "Das einfache Schneiden der Fußnägel gehört nur dann zur Hilfe bei der Körperpflege, wenn diese nicht risikobehaftet ist." Dies ist ein Text, der beliebig gedeutet werden kann. Gemeint ist wahrscheinlich, dass die medizinische Indikation zur Fußpflege eine entsprechende Verordnung (nach SGB V) rechtfertigt und ein Podologe zu Lasten der GKV / PKV eingeschaltet werden kann.
 
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
 
 
PS.: Nochmals zu einigen Begriffsabgrenzungen und Kompetenzfragen:
 
Abgrenzung Fußpfleger/Podologe
http://www.podologen.de/Aktuelles/aktuelles.html
http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/kh_114.htm
http://www.homecare-geseke.de/fusspflege.php
http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/artikel/fusspflege_pedikuere_podologie.html


Medizinische Fußpflege verordnungsfähig
Quelle: http://www.diabetes-news.de/info/fuss_syndrom_12.htm

...
III B Maßnahmen der Podologischen Therapie
17. B 1 Maßnahmen der Podologischen Therapie sind verordnungsfähige Heilmittel, wenn sie
der Behandlung krankhafter Veränderungen am Fuß infolge Diabetes mellitus
(diabetisches Fußsyndrom) dienen. Hierzu zählen Schädigungen der Haut und der
Zehennägel bei nachweisbaren Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße
(Makro-, Mikroangiopathie, Neuropathie, Angioneuropathie).
...
Quelle: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-65/RL-Heilmittel-04-12-21.pdf
 
 
Fußnägelschneiden usw. - wer darf ?
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?p=48073#48073
Siehe auch unter
Fußschädigung durch Fußpfleger? - Haftungsfrage?
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=10057&highlight=fu%DFpflege


* Geplegte-Fuesse_Zustaendigkeit6.jpg (379.57 KB, 1428x2102 - angeschaut 1476 Mal.)
« Letzte Änderung: 12. November 2014, 23:13 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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admin
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Beiträge: 3.686


« Antworten #1 am: 13. November 2009, 00:23 »

Hallo Herr Schell,

das Nagelschneiden an Hand und Fuß gehört zur GRUNDPFLEGE. Alles was darüber hinaus geht und zeitintensiver ist, wie intensivere Maniküre/Pediküre, gehört zu den extra zu vergütenden ZUSATZLEISTUNGEN. Diese müssen im Heimvertrag in einer separaten Liste aufgeführt sein. Siehe Versorgungsvertrag der Pflegekassen (Nieders.) nach § 72 SGB XI (http://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/pflege/stationaerepflege/vollstationaer/).

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Leopold c/o SHG
Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung
« Letzte Änderung: 05. Juni 2010, 17:06 von admin » Gespeichert

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Beiträge: 3.686


« am: 13. November 2009, 00:20 »

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in einer Mailingliste wird das Thema Nagelpflege in Heimen heftig diskutiert. Ich habe zugesagt, mich um die Abklärung der Entgeltfragen zu kümmern. Dazu habe ich zunächst die hiesige AOK angeschrieben. Den Text meines Schreibens füge ich an.
 
Wer kann darüber hinaus mit Hinweisen helfen?
 
Viele Grüße
Werner Schell
 
 
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Initiative

Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

 

 
 
Sehr geehrte Frau Schröder,
 
Ich habe nun eine andere Frage - sie betrifft die allgemeine Nagelpflege in Heimen: Vielleicht können Sie jemanden bitten, mir mit Hinweisen zu helfen? Es gibt ja Verträge zwischen den Pflegekassen (den Verbänden) und den Heimträgern. Darin müssen eigentlich solche Fragen geklärt sein.
 
Ich wurde aktuell gefragt, wer in einer Pflegeeinrichtung (Heim) für das Schneiden der Fußnägel (bzw. Fingernägel) verantwortlich ist. Sind diesbezügliche Leistungen üblicherweise mit der Heimvergütung abgegolten oder müssen die HeimbewohnerInnen insoweit extra bezahlen? Es scheint so zu sein, dass die meisten Heime versuchen, die HeimbewohnerInnen Nagelpflegekosten außerhalb der medizinischen Problematik selbst tragen zu lassen. Rechtliche Betreuer sind z.T. total verunsichert, weil sie nicht wissen, ob sie die Kosten extra übernehmen sollen / dürfen.
 
Ich hatte mich bezüglich der pflegerischen Kompetenzen bereits in einer Betreuer-Mailingliste mit folgendem Text geäußert?
 
".... Ich habe zur Erläuterung meiner kurzen Wortmeldung auf ausführlichere Darstellungen verwiesen. Dort sollte man im Zweifel nachlesen:
Fußnägelschneiden usw. - wer darf ?
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?p=48073#48073
Fußschädigung durch Fußpfleger? - Haftungsfrage?
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=10057&highlight=fu%DFpflege
Daraus ergibt sich, dass das Schneiden von Fußnägeln mit der gebotenen Sorgfalt zu erfolgen hat. Dem wird eine Pflegekraft, wenn es um einen "problematischen Fuß" geht, möglicherweise nicht gerecht werden können. Dann sind die hierzu fachlich besonders qualifizierten Personen gefragt, die Podologen (= medizinische Fußpflege). Insoweit ergeben sich auch zwangsläufig leistungsrechtliche Folgen (GKV / PKV). Ärzte können also entsprechende Verordnungen zur medizinischen Fußpflege ausstellen.
Über die Fußpflege als Teil der reinen Körperpflege sprechen wir hier doch nicht...."

Ich denke, dass die aufgeworfenen Fragen zur Entgelttragung von allgemeinem Interesse sind, so dass eine Abklärung wunschenswert erscheint.
 
Für Ihre Hilfe im Voraus vielen Dank.
 
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
« Letzte Änderung: 13. November 2009, 00:22 von admin » Gespeichert

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