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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Raum-Temperatur in Pflegeheimen  (Gelesen 15487 mal)
admin
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« am: 04. Januar 2010, 15:33 »

Im Sommer zu warm, im Winter zu kalt

Im Sommer müssen so manche Heimbewohner die Hitze in ihren Zimmern aushalten. Temperaturen von 33 Grad Celsius oder vielleicht sogar mehr sind vor allen Dingen für bettlägerige Menschen eine zusätzliche, außerordentliche Belastung. Für die zuständigen Behörden allerdings ist es schwierig, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, da es offenbar keine "Richtwerte" gibt, ab wann es denn zu heiß ist und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen.

Im Winter hingegen ist - zumindest nach dem alten Bundes-Heimgesetz - offensichtlich unter 22 Grad Celsius Zimmertemperatur zu kalt.

So ist im "Basis- Erhebungsbogen der Heimaufsicht für Prüfungen nach § 15 Heimgesetz (HeimG)" auf Seite 5 unter "6. Bauliche Mindestanforderungen" als Prüfkriterium zu lesen: "Raumtemperatur mindestens 22 Grad".

Diese Vorgabe scheint allerdings manchem Heimbetreiber nicht bekannt zu sein. Denn nach vorliegenden Informationen sind in einigen Heimen die Bewohnerzimmer nur ca. 19 oder 20 Grad warm. Bekannt ist, dass alte Menschen insebesondere (in Pflegeheimen) in der Regel einen niedrigen Blutdruck und wenig Bewegung haben. Da ist es leicht nachvollziehbar, wenn sie bei solch niedrigen Temperaturen frieren.

Die Prüfberichte des MDK erfassen leider diese Faktoren nicht. Und es ist spannend, ob in den neuen Landes-Heimgesetzen und ihren Ausführungsbestimmungen etc. konkrete Vorgaben für die minimal bzw. maximal zulässigen Temperaturen in Bewohnerzimern genannt werden.

Quelle Basis-Erhebungsbogen: http://www.soziales.niedersachsen.de/

* Basis-Erhebungsbogen_§15_HeimG_C27959863_L20.pdf (165.36 KB - runtergeladen 8165 Mal.)
« Letzte Änderung: 29. Juni 2010, 10:55 von admin » Gespeichert

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