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Autor Thema: Landeswohnformen- und Teilhabegesetz jetzt im Internet  (Gelesen 11315 mal)
admin
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« Antworten #2 am: 06. Mai 2013, 17:49 »

Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)

Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) ist am 1. Januar 2010 an die Stelle des alten Heimgesetzes des Bundes getreten. Es  will mit seinen Regelungen die Qualität der Einrichtungen für ältere Menschen und für volljährige Menschen mit Behinderung und volljährige pflegebedürftige Menschen fördern und kleinräumige, selbstbestimmte gemeinschaftliche Wohnformen unterstützen. ...

Die Durchführungsverordnung ist am 22.03.2013 in Kraft getreten.

[Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz >>]

[Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) >>]

[Landesgesetz über Wohn-Formen und Teilhabe in leichter Sprache >>]


[Durchführungsverordnung (LWTGDVO) >>]
« Letzte Änderung: 06. Mai 2013, 17:53 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 01. Januar 2011, 22:06 »

Zusammenfassung des Landeswohnformengesetzes in leichter Sprache

Mainz (kobinet) Eine Zusammenfassung des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) wurde nun in leichter Sprache ins Internet eingestellt.

Das Gesetz bildet die Nachfolge des bisherigen Heimgesetzes und trat vor einem Jahr in Kraft. Ziel ist es u.a. alternative Wohnformen zu erleichtern und die Beteiligung der Betroffenen zu verbessern. Die Übersetzung der Zusammenfassung erfolgte durch einen Auftrag des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums von Mensch zuerst.

Link zur Gesetzeszusammenfassung in leichter Sprache:
http://www.menschen-pflegen.de

Quelle: http://www.kobinet-nachrichten


siehe auch
http://www.menschen-pflegen.de
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« am: 08. Januar 2010, 11:12 »

Landeswohnformen- und Teilhabegesetz jetzt im Internet

Rheinland-Pfalz

Fri, 8 Jan 2010 06:19:51 +0100
Am 1. Januar 2010 ist das rheinland-pfälzische Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) in Kraft getreten, dass das Heimgesetz des Bundes ersetzt. Nun wurde der endgültige vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossene Gesetzestext vom rheinland-pfälzischen Sozialministerium ins Internet eingestellt.

Quelle: http://www.kobinet-nachrichten.



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