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Autor Thema: Ärztliche Pflicht zur Aufklärung von Patienten  (Gelesen 7085 mal)
admin
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« Antworten #1 am: 04. November 2014, 15:24 »

Aufklärung und Einwilligung bei ärztlichen Eingriffen

Ärztliche Heileingriffe und Aufklärung sowie Patienteneinwilligung umfassen zahlreiche rechtliche, medizinische und medizinethische Aspekte. Methoden: Schwerpunkt der nachfolgenden Darstellung ist die juristische Wertung basierend auf höchstrichterlicher Rechtsprechung, medizinrechtlicher Literatur und Verdeutlichung anhand verschiedener Beispiele aus der Rechtspraxis der letzten Jahre.

Ergebnisse: Jeder ärztliche Heileingriff erfüllt nach der aktuellen Rechtssprechung den Tatbestand der Körperverletzung. ...

Quelle: http://www.aerzteblatt.de/archiv/54690/Aufklaerung-und-Einwilligung-bei-aerztlichen-Eingriffen
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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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admin
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« am: 10. März 2010, 13:45 »

Ärztliche Pflicht zur Aufklärung über Arzneimittel und Therapie

Die Rechtsanwaltskanzlei Wienke & Becker – Köln® weist in ihrem Online-Artikel auf die Pflicht des Arztes hin, den Patienten über die Diagnose, den Verlauf und die Therapie einer bestimmten Erkrankung aufzuklären.

Dies gilt im gleichen Maße natürlich auch für Patienten, die in Heimen leben ...

Quelle: www.Kanzlei-WBK.de - Mit freundlicher Genehmigung durch Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke

* Die_ärztliche_Aufklärung.pdf (88.34 KB - runtergeladen 906 Mal.)
« Letzte Änderung: 30. September 2014, 00:55 von admin » Gespeichert

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