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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Arme Pflegebedürftige müssen in Billigheime  (Gelesen 10196 mal)
admin
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« Antworten #2 am: 16. November 2012, 13:33 »

Freie Heimwahl nicht für jeden

Um Sozialausgaben zu sparen, schreiben Kommunen Senioren im Leistungsbezug vor, in welchem Pflegeheim sie leben. Das wirft der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen den Landkreisen Lüneburg und Hildesheim vor. Wer Grundsicherung bezieht, weil die Rente nicht reicht, habe sein Wunsch- und Wahlrecht offenbar verwirkt.


VON SILKE LOODEN

Lüneburg·Hildesheim. „Sozialhilfeempfänger werden gedrängt, in ein bestimmtes, möglichst günstiges Pflegeheim zu gehen“, sagt der Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen, Sebastian Böstel. „Das ist menschenunwürdig und widerspricht dem Wunsch- und Wahlrecht“, so Böstel weiter. Die Kritik des Paritätischen richtet sich insbesondere gegen die Landkreise Lüneburg und Hildesheim.

Die Leiterin des Fachdienstes Senioren im Landkreis Hildesheim, Margret Schmidt, weist den Vorwurf zurück. Jeder Einzelfall werde geprüft. Das Wunsch- und Wahlrecht bestehe allerdings nur insoweit, als dass keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen dürften. Wer Sozialhilfe beziehe, könne kein Luxus-Wohnstift erwarten. „Ein normales Altenheim aber muss schon drin sein“, fordert Sebastian Böstel vom Paritätischen.
460 Altenheimbewohner im Landkreis Hildesheim beziehen Grundsicherung. Tendenz steigend. „Wir bemühen uns um eine wohnsitznahe Unterbringung“, sagt Schmidt. Wer eine spezielle Pflege brauche, bekomme sie. Wer sein Haustier mitnehmen wolle, könne dies meist auch. „Wir zwingen niemanden in ein bestimmtes Heim zu ziehen, solange sich die Kosten im Rahmen bewegen.“

Barbara Heidrich leitet den Fachdienst Pflege beim Paritätischen in Hannover. Bei ihr melden sich verzweifelte Senioren, die sich vom Sozialhilfeträger überrumpelt fühlen. „Ganz schlimm wird es, wenn alte Menschen zwangsumgesiedelt werden, um Kosten zu sparen“, sagt Heidrich.

Im Landkreis Lüneburg leben nach Behördenangaben 206 Grundsicherungsbezieher in Altenheimen. Die Sprecherin des Landkreises Lüneburg, Katrin Holzmann, sagt: „Die freie Heimplatzwahl gilt auch für Pflegebedürftige, die auf Sozialhilfe angewiesen sind.“ Soll die Unterbringung in einem der höherpreisigen Heime erfolgen, werde darüber in einer Einzelfallprüfung entschieden. So übernehme der Landkreis die Kosten beispielsweise, wenn der Sozialhilfeberechtigte den Heimplatz zunächst aus seinem eigenen Vermögen bezahlt hat, der Partner in dem Heim lebt oder dadurch die Nähe zur Familie gewährleistet wird. Durchschnittlich zahle der Landkreis 77 Euro pro Tag für einen Heimplatz. Nur etwa sieben von 36 Heimen verlangten mehr.

Dabei sind nach Einschätzung der Pflege-Expertin des Paritätischen nicht die Tagessätze, sondern die Pflegesätze entscheidend für die tatsächlichen Kosten eines Heimplatzes. „Es kommt auf die Pflegestufe an“, erklärt Heidrich. Eine höhere Pflegestufe mache den an sich teureren Heimplatz im Einzelfall günstiger für den Sozialhilfeträger.

Annette Wölk leitet das Albert-Schweitzer-Seniorenheim in Bleckede (Landkreis Lüneburg). Ein Drittel der 46 Bewohner sind Grundsicherungsempfänger. „Ein üblicher Anteil“, sagt Wölk. Sie sieht das Wunsch- und Wahlrecht der Senioren nicht gefährdet.
Grenzwertig aber sei der vom Landkreis vorgebene Tagessatz von inzwischen 77 Euro. „Wir haben Probleme, die gesetzlichen Vorgaben und die Bedürfnisse der Bewohner zu erfüllen“, sagt Wölk. „Wir ernähren unsere Bewohner für 4,53 Euro am Tag. Weniger geht nicht.“
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Senioren, die von Grundsicherung leben, weil die Rente nicht reicht, seit der Einführung 2003 auf fast 440 000 mehr als verdoppelt.
Angesichts der zunehmenden Altersarmut fordert der Vorstand des Paritätischen denn auch: „Ältere Menschen müssen nicht nur finanziell besser abgesichert sein und gut gepflegt werden, es ist auch ihr wohl verdientes Recht, ihren Ruhestand in sozialer Sicherheit an einem frei gewählten Ort zu verbringen.“

Quelle: www.weser-kurier.de, 16.11.2012
« Letzte Änderung: 16. November 2012, 13:34 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 06. April 2011, 23:54 »

Unterschriftenaktion:

"Freie Heimwahl für Senioren und Seniorinnen!"

Mannheim: ver.di hat mit Beginn der elften Kalenderwoche eine Unterschriftensammlung gestartet, die von Beschäftigten der Altenpflegeheime und der ver.di Seniorinnen und Senioren getragen wird. Die Aktion soll bis zum 15. April laufen und möglichst viele Unterstützer gegen das unsoziale Aussortieren von Menschen, die Sozialhilfe brauchen in Billigheime.

[Hier die Unterschriftenliste im Wortlaut herunterladen >>]

Ausgefüllte Unterschriftenliste an ver.di faxen:  0621 / 150315-535

Weitere Infos dazu: http://rhein-neckar.verdi.de/-/eWQ

Quelle: aktuelles aus ver.di "Altenpflege in  Bewegung" und Branchenpolitik Altenpflege, 06.04.2011
« Letzte Änderung: 07. April 2011, 16:12 von admin » Gespeichert

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« am: 20. April 2010, 22:52 »

Kommunen in Not sparen bei den Alten
Pflegebedürftige mit Sozialhilfe müssen in Billigheime

 
Die Stadt Mannheim will eine Steuerung der Heimbewohner mit Sozialhilfebezug (Hilfe zur Pflege) in die Häuser von Anbietern mit niedrigeren Pflegesätzen, durch Deckelung über Maximalbeträge. Auch die Sozialämter anderer Städte und Landkreise in Baden-Württemberg seien angewiesen, nach (schwarzen) Listen Pflegebedürftige aus dieser Gruppe entsprechend zu „lenken“. 

Pflegebedürftige, deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Heimkosten selbst zu tragen, können danach faktisch nicht mehr frei wählen, in welchem Heim sie leben möchten.
Wie das diakonische Werk Baden mitteilt, gehen einige Sozialämter  schon so weit, dass sie auch diejenigen, die bereits in einem Heim leben auffordern, in ein billigeres Heim umzuziehen. Die Stadt Mannheim geht davon aus, dass jeder Dritte Pflegeheimplatz von Pflegebedürftigen belegt ist, die ergänzende Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.
 
Die Differenz  zwischen billigen und teuren Heimen resultiert in der Hauptsache aus Personalkostenunterschieden, die sich ergeben aus der Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals und vor allem, ob Tariflohn oder keiner gezahlt wird. 
 
Greift diese Praxis aus Baden-Württemberg um sich, werden nur noch Selbstzahler -  also nur noch  Vermögende  -  ein Pflegeheim mit guter Qualität sowie mit ausreichend und qualifiziertem Personal selbst auswählen können. Bei allen anderen, die ihr Vermögen bei langer Pflege  aufgebraucht  oder  deren Einkommen nicht für die Heimkosten ausreicht, bestimmt das Sozialamt nach der „Billig-Preisliste“, in welches Heim der Betroffene einzuziehen bzw. umzuziehen hat. 
 
Bundesweit werden mehr als 700.000 Menschen in Pflegeheimen versorgt. Von diesen beziehen knapp 290.000 ergänzende Sozialhilfe, da eigene Mittel und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Das würde für jeden Vierten,  der heute im Pflegeheim wohnt, bedeuten, dass in ein Billigheim eingezogen oder umgezogen werden müsste. Zunehmende Altersarmut – besonders massiv im Osten Deutschlands – werden den Anteil derjenigen, die  Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen  bei Pflege, noch ansteigen lassen. Selbst das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung spricht von einem „Alarmsignal“  in Sachen Altersarmut, aufgrund der Zahlen in seiner aktuellen Studie zur Rentenentwicklung.
 
Verarmende Kommunen greifen mit ihren Sparzielen offensichtlich zuerst die hilflosen Alten heraus, mit bekanntermaßen schwacher Lobby in der Gesellschaft. Es ist ein hoher Preis, den die ersten Opfer der  irrwitzigen Steuersenkungspolitik  der schwarz/gelben Bundesregierung zu zahlen haben. 

Quelle: ver.di-infopost 117/2010



KOMMENTAR:

Ich bin dafür, diese Praxis insbesondere bei den Beamten, die sich das ausgedacht haben, anzuwenden. Beispiel: Beamte der unteren Dienstgruppen können den ganzen Tag stehen. Das Geld für deren Bestuhlung kann man dadurch einsparen. Und es gibt da sicher noch ganz andere Möglichkeiten ...
Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich
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