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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Familienpflegezeit: ein Flop  (Gelesen 24222 mal)
admin
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« Antworten #14 am: 18. Juli 2013, 22:59 »

Zitat
Kaum Anträge auf Familienpflege

VON NORBERT HOLST

Berlin. „Dieses Gesetz musste zum Totalausfall werden“, kommentierte Arbeiterwohlfahrt-Vorstandsmitglied Brigitte Döcker die neuen Zahlen zur Inanspruchnahme der Familienpflegezeit. In diesem Jahr wurden bislang 71 entsprechende Versicherungsanträge gestellt, wie aus Angaben des Bundesfamilienministeriums hervorging. 2012 waren es 102. Ein Sprecher des Ministeriums verwies auf die nötige „Anlaufzeit“ neuer Angebote. Döcker nannte den fehlenden Rechtsanspruch und den bürokratischen Aufwand als Hauptgründe für die geringe Inanspruchnahme.

Auch SPD, Grüne und Linke bezeichneten die Familienpflegezeit von Ministerin Kristina Schröder (CDU) als „Flop“ und forderten einen Rechtsanspruch. Die Regelung war Anfang 2012 in Kraft getreten. Seither können Beschäftigte für maximal zwei Jahre ihre Arbeitszeit reduzieren, um Angehörige zu pflegen. In dieser Zeit erhalten sie von ihrem Arbeitgeber eine höhere Vergütung als ihnen eigentlich zusteht. Nach Ende der Pflegezeit müssen die Betroffenen dafür so lange zu geringeren Bezügen arbeiten, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. Die Versicherung soll den Arbeitgeber vor Ausfallrisiken schützen.
Quelle: www.weser-kurier.de, 17.07.2013
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« Antworten #13 am: 02. Januar 2013, 11:01 »

Kaum Interesse an Pflegezeit

Berlin (wk). Die Anfang 2012 eingeführte Pflegezeit für Familien stößt bislang auf wenig Resonanz. Arbeitnehmer und Arbeitgeber hätten das Gesetz in den ersten zwölf Monaten in nicht mehr als 200 Einzelfällen in Anspruch genommen, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ gestern unter Berufung auf eine vorläufige Statistik des Bundesfamilienministeriums.

In Deutschland werden mehr als 1,6 Millionen Menschen von Angehörigen und ambulanten Diensten zu Hause gepflegt. Mit dem Gesetz wurde eingeführt, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren können, um Pflegebedürftige in der Familie zu versorgen. Um in dieser Zeit finanziell abgesichert zu sein, zahlt der Arbeitgeber den Beschäftigten ein höheres Gehalt, zum Beispiel 75 Prozent der bisherigen Bezüge. Nach Ende der Pflegezeit müssen die Arbeitnehmer dann so lange zu einem geringeren Gehalt arbeiten, bis der Vorschuss ausgeglichen ist. Auf diese Form der Auszeit besteht kein Rechtsanspruch.

Ein Sprecher von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) verteidigte das Modell trotz dürftiger Zwischenbilanz. Er warnte davor, das Modell voreilig abzuschreiben. Es gebe keine belastbaren Zahlen zur bisherigen Nutzung des Angebots, sagte Schröders Sprecher in Berlin. Er riet davon ab, falsche Rückschlüsse aus den nun vorliegenden Zahlen zu ziehen. Zugleich räumte er ein, bei der Etablierung des Modells sei ein langer Atem nötig.

Scharfe Kritik kam von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die Zahlen belegten, dass das Gesetz nicht notwendig sei, sagte ein Sprecher. SPD-Fraktionsvize Elke Ferner sprach von einem Flop. Den Verdienstausfall könnten sich nur die wenigsten Angehörigen leisten. SPD-Vize Manuela Schwesig nannte die Regelung halbherzig und absolut unbrauchbar. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, kritisierte, die Pflegezeit sei gut gemeint, aber schlecht gemacht. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung mahnte, der mäßige Anklang bei den Betroffenen sei „die verheerende Quittung für ein Schaufenstergesetz“. Ohne Rechtsanspruch sei die Pflegezeit eine Luftbuchung.

Quelle: www.weser-kurier.de, 29.12.2012
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« Antworten #12 am: 17. Dezember 2011, 00:23 »

            Familienpflegezeitgesetz

            Umsetzung ab Januar 2012

            Das  Familienpflegezeitgesetz  (FPfZG)  tritt  am  1.  Januar  2012  in  Kraft.  Danach  besteht  die Möglichkeit,  längstens  zwei  Jahre  die  Arbeitszeit  auf  bis  zu  15  Stunden  pro  Woche  zu  reduzieren  um  Angehörige  zu  pflegen.  Schwachpunkt:  Der  Chef  muss  einverstanden  sein.  Vor einem Rechtsanspruch, hat die schwarz-gelbe Bundesregierung gekniffen. Wie sieht jetzt die praktische Umsetzung aus? 
             
            Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  müssen  eine  Vereinbarung  über  die  Durchführung  einer Familienpflegezeit  treffen.  Der  Lohn  wird  in  dieser  Zeit  um  die  Hälfte  der  Differenz  zwischen dem  bisherigen  und  dem  verringerten  Entgelt aufgestockt.  Arbeitgeber  refinanzieren  den Aufstockungsbetrag  über  ein  zinsloses  Darlehen,  das  sie  beim  Bundesamt  für  Familie  und zivilgesellschaftliche  Aufgaben  beantragen.  Nach  der  Pflegephase  wird  wieder  im  ursprünglichen  Umfang  gearbeitet,  aber  weiterhin  das  verringerte  Entgelt  ausbezahlt.  Und  zwar solange, bis der Arbeitgeber das zinslose Darlehen beim Bundesamt getilgt hat.  Arbeitnehmer /innen  müssen  sich  zudem  gegen  das  Risiko  des  Todes  sowie  der  Erwerbs-  und  Berufsunfähigkeit  versichern  und  zugunsten  des  Arbeitgebers  eine  Familienpflegezeitversicherung abschließen für die Laufzeit der Pflege- und Nachpflegephase. Während der Familienpflegezeit sind Arbeitnehmer/innen nicht kündbar. Kein Anspruch auf Rückzahlung des Lohnvorschusses besteht,  wenn  der  Arbeitgeber  das  Arbeitsverhältnis nach  Ende  der  Pflegephase aus  Gründen kündigt, die nicht in dem Verhalten der Arbeitnehmer/innen liegen. 
             
            Nachfolgend einige Hinweise zum Verfahren bei der Inanspruchnahme:
             
            1.  Antragstellung
            Nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers ist es möglich, Familienpflegezeit zu beanspruchen. 

            • An den Arbeitgeber ist ein formloser Antrag auf Familienpflegezeit zu richten. Der Antrag kann frühestens zwei Monate vor und muss spätestens einen Monat vor Beginn der Familienpflegezeit gestellt werden. Dem Arbeitgeber muss mitgeteilt werden, wie lange die Familienpflegezeit dauern soll und welche Stundenreduzierung angestrebt wird.
            • Ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen muss vorgelegt werden. Diese Bescheinigung kann durch die Pflegekasse oder den medizinischen Dienst der Krankenkassen ausgestellt werden. 


            2.  Schriftliche Vereinbarung 
            Es muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Beschäftigten über die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit getroffen werden. Diese  Vereinbarung stellt einen bindenden Vertrag dar und muss folgende Punkte enthalten: 
            • den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit, also der Pflegeteilzeit, 
            • den Namen, das Geburtsdatum, die Anschrift und den Angehörigen Status der gepflegten Person, 
            • die Dauer der Familienpflegezeit, 
            • die Rückkehr des Beschäftigten zu der vor Eintritt in die Familienpflegezeit geltenden Wochenarbeitszeit nach Ende der Familienpflegezeit.


            3.  Aufstockung des monatlichen Arbeitsentgelts
            • Das monatliche Arbeitsentgelt während der Familienpflegezeit muss vereinbarungsgemäß um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt und demjenigen, das sich infolge der Verringerung der Arbeitszeit ergibt, vom Arbeitgeber aufgestockt werden. 

            Beispiel: Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt vor der Familienpflegezeit beträgt 2.000 € Brutto bei einer 40 Stunden/Woche. In der Familienpflegezeit wird die Arbeitszeit reduziert auf
            30 Stunden/Woche: 1.500 € + 250 €* = 1.750 € Brutto
            20 Stunden/Woche: 1.000 € + 500 €* = 1.500 € Brutto
            15 Stunden/Woche:    950 € +  525 €* = 1.475 € Brutto

            *Hälfte der Differenz zum bisherigen Lohn

            • Die Aufstockung muss durch die Entnahme von Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben i.S.d. § 7b SGB IV (Wertguthabenvereinbarung)  durchgeführt werden, das in der Nachpflegephase auszugleichen ist.   


            4.   Ausgleich des Wertguthabens 
            Das Wertguthaben muss nach Abschluss der Familienpflegezeit in der Nachpflegephase ausgeglichen werden.
            • Bei jeder Lohnabrechnung ist derjenige Betrag einzubehalten, um den der Lohn in während der Phase der reduzierten Arbeitszeit aufgestockt wurde.   

             
            5.  Familienpflegezeitversicherung
            Arbeitnehmer/innen zahlen einseitig die private Versicherung, um das Risiko des Arbeitgebers für den Fall abzusichern, dass wegen Tod oder Berufsunfähigkeit, Arbeitnehmer/innen nicht in der Lage sind, die Lohnvorauszahlungen zurückzuzahlen.
            • Während der gesamten Dauer der Familienpflegezeit haben sich Arbeitnehmer/innen in einer besonderen Familienpflegezeitversicherung zu versichern. 
            • Versicherungspflicht besteht für die Pflegephase und die Nachpflegephase (maximal vier Jahre). 

            Bisher ist noch unklar, wie sich die Versicherungsbeiträge gestalten werden, insbesondere wenn gesundheitliche Risiken existieren.  [/list]

            6.  Pflegezeitgesetz
            Neben dem Familienpflegezeitgesetz, gilt das Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz) http://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/index.html weiter, das am 1. Juli 2008 als Artikel 3 des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes in Kraft getreten ist. Ohne Lohnfortzahlung ist hier eine Freistellung von der Arbeit für Pflegezeit von maximal 6 Monaten möglich. Auch ist in diesem Gesetz die kurzzeitige Freistellung von bis zu 10 Tagen für die Pflege von Angehörigen
            geregelt.

            Quelle: ver.di - Infopost 134/2011
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            « Antworten #11 am: 03. Dezember 2011, 01:36 »

            Bundesfamilienministerium startet Servicetelefon für Pflegende und Gepflegte
            Hotline bündelt Informationen rund um die Pflege und die Familienpflegezeit


            (lifepr) Berlin, 01.12.2011, Um berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, tritt am 1. Januar 2012 die Familienpflegezeit in Kraft. Entsteht Bedarf an Pflege und Betreuung, ist die Unsicherheit oft groß: Wie wird Pflege organisiert? Welche Einrichtungen oder Dienste gibt es? Welche Kosten entstehen? Diese Fragen beantwortet das neue Servicetelefon Wege zur Pflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als Lotse zu den Angeboten vor Ort für alle Fragen rund um das Thema "Pflege und Hilfe im Alter" soll das Servicetelefon Hilfe und Unterstützung bieten.

            "Mit dem Familienpflegezeitgesetz schaffen wir einen modernen Weg, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren, ohne dass wir damit neue Leistungsgesetze erfinden und immer weiter Schulden machen", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Wir brauchen pragmatische Hilfen für Pflegende und Gepflegte. Um sie zu stärken und bei der Pflege zu unterstützen, müssen wir den Menschen so viele Informationen wie möglich zur Verfügung stellen. Das Servicetelefon ist hier erste Anlaufstelle", so Bundesministerin Kristina Schröder.

            Das Servicetelefon Wege zur Pflege ist montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 18 Uhr unter 01801 - 50 70 90 zu erreichen. Informationen finden Sie zudem unter www.wege-zur-pflege.de sowie www.familien-pflege-zeit.de.

            Älteren Menschen ist es wichtig, selbstbestimmt leben zu können. Das gilt auch und besonders für Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen, rund 1,67 Millionen Menschen, werden derzeit zu Hause durch Angehörige oder ambulante Dienste versorgt. Viele Angehörige stoßen dabei an ihre Grenzen, da sie selbst erwerbstätig sind und somit vor der schwierigen Aufgabe stehen, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren. Die Familienpflegezeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitsstunden so weit zu reduzieren, dass sie parallel zur Pflege von Angehörigen weiterhin erwerbstätig sein können, aber dennoch über ausreichend Einkommen verfügen, um neben der Pflege auch die materielle Existenz Ihrer Familie sichern zu können.

            Quelle: http://www.lifepr.de/pressemeldungen/bundesministerium-fuer-familie-senioren-frauen-und-jugend/boxid/272167
            « Letzte Änderung: 03. Dezember 2011, 01:36 von admin » Gespeichert

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            « Antworten #10 am: 23. März 2011, 18:34 »

            Bundesfamilienministerin bringt Gesetz zur Familienpflegezeit ins Kabinett ein

            Erste Unternehmen führen Familienpflegezeit ein / Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten


            Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat heute (Mittwoch) das neue Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit ins Kabinett eingebracht. Der Gesetzentwurf schafft erstmals flächendeckend die Möglichkeit Pflege und Beruf über zwei Jahre zu vereinbaren. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

            "Die ersten Unternehmen führen die Familienpflegezeit bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ein. Das zeigt: Der Bedarf ist schon heute groß. Familienfreundlichkeit ist in Zeiten des steigenden Fachkräftemangels ein harter Wettbewerbsfaktor", so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Menschen an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit. Sie kümmern sich sicherlich aus Pflichtbewusstsein um ihre Angehörigen - vor allem aber auch aus Liebe. Diesen Menschen den zusätzlichen Druck von drohender Arbeitslosigkeit und Altersarmut zu nehmen ist eine Aufgabe, die Unternehmen und Politik gemeinsam angehen müssen."

            Der Bedarf einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist in Deutschland hoch: Von den 2,38 Millionen Menschen in Deutschland, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden mehr als 1,6 Millionen Menschen zu Hause versorgt - durch Angehörige und ambulante Dienste. 76 Prozent der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen. Dieser Wunsch nach familiärer Unterstützung lässt sich aber nicht immer verwirklichen. Zwar halten es mittlerweile 82 Prozent  der Geschäftsführer und Personalverantwortlichen für wichtig, dass es Mitarbeitern erleichtert wird, ihre Familienangehörigen zu pflegen, eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach belegt jedoch: Für 79 Prozent der Berufstätigen lassen sich Beruf und Pflege nicht gut vereinbaren. Genau hier setzt das Modell der Familienpflegezeit an.

            Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Wird z. B. die Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen. Die Prämien sind lediglich gering; die Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit.

            Das Modell der Familienpflegezeit hat auch das Problem der Altersarmut im Blick. Die Untergrenze des Beschäftigungsumfangs in der Familienpflegezeit wurde deshalb bewusst auf 15 Stunden gesetzt. Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente bewirken damit zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit halten pflegende Angehörige, trotz Ausübung der Pflege, die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Personen mit geringem Einkommen werden sogar besser dargestellt.

            In der betrieblichen Praxis soll sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit orientieren. Das bedeutet, Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Der Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück. Die Erfahrung mit der Altersteilzeit zeigt eine große Akzeptanz bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern, ohne dass gleichzeitig Beschäftigte und Unternehmen in gesetzliche Zwänge gedrängt werden. Nicht umsonst stieg die Nutzung der Altersteilzeit seit ihrer Einführung 1997 innerhalb von 10 Jahren auf 100.000 Teilnehmer an.

            Weitere Informationen zur Familienpflegezeit finden Sie unter www.bmfsfj.de.

            Quelle: BMFSFJ Internetredaktion, Pressemitteilung Nr. 20/2011, vom 23.03.2011
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            « Antworten #9 am: 21. Februar 2011, 11:10 »

            Pressemitteilung SoVD vom 17.02.2011

            Berlin: Pflegezeit-Modell der Familienministerin faktisch nahezu inhaltsleer

            Anlässlich des Gesetzentwurfes zur Einführung der Familienpflegezeit, den Familienministerin Kristina Schröder heute den Bundesministerien zur Abstimmung vorlegen wird, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

            "Der von der Ministerin vorgeschlagene Entwurf der Familienpflegezeit ist ein  untauglicher Versuch, eine Lösung für das große Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu bieten. Genau betrachtet, bleibt von dem Modell nicht viel mehr übrig als ein faktisch inhaltsleeres Gesetz.

            So sind die im Familienpflegezeit-Gesetz geschaffenen Regelungen für die Mehrzahl der Pflegepersonen irrelevant. Nur ein äußerst geringer Personenkreis würde davon profitieren, so vor allem besser verdienende Erwerbstätige. Die Regelungen gelten zudem grundsätzlich nicht für pflegende Angehörige, die nicht mehr erwerbstätig sind oder die nicht in unmittelbarer räumlicher Nähe wohnen.

            Der Gesetzentwurf sieht zudem keinen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit vor; vielmehr gilt diese nur bei entsprechender Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

            Anstatt pflegende Angehörige umfassend zu entlasten, macht das durch die Ministerin vorgeschlagene Modell die Angehörigenpflege weiter zur Privatsache. Darüber hinaus wird noch eine Versicherung verlangt.

            Der SoVD fordert stattdessen Neuregelungen, die für einen breiten Personenkreis tatsächlich Verbesserungen darstellen, die häusliche Pflege strukturell fördern und entsprechend der Regelung zum Elterngeld den Einsatz von Steuermitteln einbeziehen."
             
            Quelle: http://www.sovd.de



            Weitere Kritiken: pflegen-online.de/nachrichten/aktuelles/harsche-kritik-an-plaenen-zur-familienpflegezeit
            « Letzte Änderung: 21. Februar 2011, 11:19 von Multihilde » Gespeichert
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            « Antworten #8 am: 26. Juli 2010, 15:14 »

            Pflegezeit-Konzept von Ministerin Schröder ist weiterhin
            unausgegoren


            Familienministerin Schröder will noch in diesem Jahr die Familien-Pflegezeit einführen. Dazu erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik:

            Hast und Eile sind keine guten Berater. Noch immer bleiben im Pflegezeit-Vorhaben von Familienministerin Schröder viele Fragen offen.

            Frau Schröder verkennt weiterhin die Realität. Es ist häufig nicht der Fall, dass die Angehörigen in der Nähe wohnen und sich um den pflegebedürftigen Verwanden kümmern können. Da ist Frau Schröders
            eigene Familie mit dem Seniorenheim um die Ecke kein Modell für jedermann.

            Frau Schröder schlägt vor, eine Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle herunter zu stufen, um Pflegezeit in Anspruch nehmen zu können. Auch hier spricht die Realität eine andere Sprache. Vielen Angehörigen ist es aus finanziellen Gründen gar nicht möglich, eine Gehaltseinbuße ihres Entgelts hinzunehmen.

            Die pflegebedürftige Person darf nach dem Pflegezeit-Modell auch keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen. Denn dafür ist auch eine stundenweise Abwesenheit der pflegenden Angehörigen völlig ausgeschlossen.

            Das Modell von Frau Schröder ist für einige wenige sicherlich eine Überbrückungsmöglichkeit. Wir brauchen aber weitergehende Konzepte und ressortübergreifende Lösungen. Ohne die Realitäten auf
            dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen, hat auch eine gut gemeinte Pflegezeit von Frau Schröder eher Alibifunktion.

            Alle Personen, die ihre Angehörigen pflegen möchten benötigen Entlastung. Sie brauchen unabhängige Beratung und besser aufeinander abgestimmte Leistungen der Pflegeversicherung. Damit die
            Pflegeversicherung in Zukunft nachhaltig gesichert werden kann, wollen wir die Finanzierung über eine Bürgerversicherung sicher stellen.

            Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Pressemitteilung Nr. 0888, 26.07.2010
            « Letzte Änderung: 02. Januar 2013, 10:58 von admin » Gespeichert

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            « Antworten #7 am: 26. Juli 2010, 15:06 »

            Zitat
            ... Dieser Vorstoß, um eine häusliche Pflegeversorgung zu gewährleisten, hört sich im ersten Moment sehr nobel an. Diese Regelung kann aber nur getroffen werden, wenn Arbeitgeber sieh bereit erklären, für ihre Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum ein Arbeitszeitkonto einrichten zu lassen.

            Viele Arbeitsverträge, die aktuell abgeschlossen werden, sind jedoch Zeitverträge. Für diese Vertragsform fällt dann diese Möglichkeit schon einmal weg. Wenn Hartz IV-Empfänger sich in geförderten Maßnahmen befinden. können sich diese Menschen ebenfalls kein Zeitarbeitskonto zulegen, um im Falle einer Pflegeversorgung zu Hause zu bleiben.

            Das Modell sieht auch vor, dass 50 Prozent der Arbeitszeit trotzdem geleistet werden müssen. Und in diesem Zeitraum ist der Pflegebedürftige dann alleine zu Hause. Die Belastungssituation - Arbeit, Haushalt und Pflege - besteht für die Pflegeperson weiterhin.  ...
            Quelle: http://www.premioberlin.de/
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            « Antworten #6 am: 26. Juli 2010, 15:00 »

            FDP für flexible Modelle bei Familienpflegezeit

            Zitat
            ... „Auch der FDP ist es wichtig, dass die Menschen Zeit haben, ihre Angehörigen zu pflegen. So haben wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Pflege ist allerdings immer individuell und der Zeitraum schwer planbar. Das muss bei einem neuen Konzept beachtet werden“, erklärte die bayerische Generalsekretärin Miriam Gruß, die als familienpolitische Sprecherin der Fraktion für diesen Arbeitsbereich zuständig ist.   

            Die FDP stehe dem vom Familienministerium geplanten Rechtsanspruch für die Pflegezeit von maximal zwei Jahren skeptisch gegenüber, so Gruß. Sie plädiert dafür, weiterhin den Dialog mit der Wirtschaft zu suchen und Konzepte anzubieten, die auf der Freiwilligkeit der Unternehmen und Arbeitnehmer basieren.

            Miriam Gruß: „Dies wird heute schon mit Arbeitszeitkonten in vielen Familienunternehmen praktiziert. Die FDP setzt sich seit langem für solche flexiblen Arbeitsmodelle ein, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern Freiräume geben. In dieser größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg ist es zudem wichtig, dass keine Mehrbelastungen für Wirtschaft und Bürger entstehen.“
            Quelle: http://www.fdp-bayern.de/FDP-fuer-flexible-Modelle-bei-Familienpflegezeit/2466c2159i1p32/index.html
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            « Antworten #5 am: 26. Juli 2010, 14:55 »

            Zitat
            Schröders Pläne zur Familienpflegezeit

            Berlin (kobinet) Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat heute Pläne für eine Familienpflegezeit vorgelegt. Demnach sollen Beschäftigte, die eine Pflegezeit in Anspruch nehmen, eine zusätzliche Versicherung abschließen, die einspringt, wenn sie nach der Pflegezeit wegen Berufsunfähigkeit oder Tod den Lohnvorschuss nicht zurückzahlen können. Verbände der Betroffenen reagierten enttäuscht.

            „Das von der Bundesfamilienministerin vorgeschlagene Modell einer Familienpflegezeit ist nur bedingt geeignet, Beruf und Pflege besser miteinander zu vereinbaren“, erklärte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland. „Enttäuschend ist vor allem, dass die pflegenden Personen weitgehend selbst ihre Pflegezeit mit Einkommensverlusten finanzieren sollen. Wer nur durchschnittlich oder weniger verdient, wird sich eine solche Pflegezeit kaum leisten können.“

            Niederland sagte weiter: „Wir betrachten Pflege als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenn heute ein Großteil der Pflegearbeit von Angehörigen geleistet wird, ist es nur recht und billig, sie besser zu unterstützen. Das Modell der Bundesfamilienministerin greift dabei aber zu kurz.“ Die Volkssolidarität setze sich dafür ein, die familiäre Pflege in ähnlicher Weise anzuerkennen wie die Erziehung von Kindern. In dieser Logik sollten pflegende Angehörige nicht schlechter gestellt werden als Erziehende in der Elternzeit.

            Als enttäuschend bezeichnete der Paritätische Wohlfahrtsverband das vorgestellte Modell für eine Familienpflegezeit. Der vorliegende Vorschlag gehe vollständig zu Lasten der pflegenden Angehörigen und werde den realen Herausforderungen an die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nicht gerecht. Der Verband fordert die Einrichtung einer Expertenkommission.

            "So richtig es ist, dass die Ministerin dieses wichtige Thema in Angriff genommen hat, so falsch ist die Richtung, in die sie jetzt vorprescht. Es ist nicht einsehbar, wieso pflegende Angehörige deutlich schlechter gestellt werden als Erziehende in der Elternzeit", kritisiert Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. "Was pflegende Angehörige brauchen ist dreierlei: einen klaren einklagbaren Rechtsanspruch, Zeit und materielle Absicherung." Das vorliegende Konzept klammere die Tatsache aus, dass Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und der Einzelne eine Unterstützung durch die Solidargemeinschaft erwarten kann - so wie bei der Erziehung. sch
            Quelle: http://www.kobinet-nachrichten.org/
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            « Antworten #4 am: 26. Juli 2010, 14:46 »

            Kristina Schröder: "Familienpflegezeit ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen Sozialpolitik"

            Für 79 Prozent lassen sich Familie und Pflege nicht gut vereinbaren. Genau hier setzt das Modell der Familienpflegezeit an, welches Kristina Schröder heute in Berlin vorstellte.

            In Deutschland beziehen heute rund 2,25 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mehr als 1,5 Millionen Menschen werden zu Hause versorgt - durch Angehörige und ambulante Dienste. Auch Berufstätige (65 Prozent) möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen, stoßen dabei aber häufig noch auf große Schwierigkeiten. Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums belegt: Für 79 Prozent lassen sich Beruf und Pflege nicht gut vereinbaren. Genau hier setzt das Modell der Familienpflegezeit an.

            "Viele Familien stellen sich der schwierigen Aufgabe und pflegen einen Angehörigen selbst. Wer dabei außerdem voll im Berufsleben steht, kommt schnell an seine Grenzen", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Es gibt zwar jetzt schon die Möglichkeit, für die häusliche Pflege ein halbes Jahr aus dem Beruf auszusteigen. Aber diese Freistellung ist unbezahlt, viele Menschen fürchten deshalb gravierende finanzielle und berufliche Nachteile. Mit der Familienpflegezeit will ich Berufstätigen helfen, Verantwortung für ihre Angehörigen zu übernehmen", so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

            Familienpflegezeit ist moderne Sozialpolitik: Das Modell sieht vor, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, dabei dann aber 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Zum Ausgleich müssten sie später wieder voll arbeiten, bekämen aber in diesem Fall weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Arbeitnehmer können bereits im Vorfeld einer möglichen Pflegebedürftigkeit in der Familie Zeit für die Pflegephase auf einem Wertkonto ansparen. Dies wird dann mit der Lohnfortzahlung in der Pflegephase verrechnet. Reicht das Guthaben auf dem Wertkonto nicht aus, um die Pflegephase zu überbrücken, leistet der Arbeitgeber eine Lohnvorauszahlung. Die Vorteile dieses Modells: Der Arbeitnehmer muss keine allzu großen Einkommenseinbußen hinnehmen, der Arbeitgeber hat keine zusätzlichen Kosten und schafft sich durch Familienfreundlichkeit sogar Wettbewerbsvorteile.

            Das Modell der Familienpflegezeit kann auf breite Unterstützung bauen. So weist der Vorsitzende des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen, Professor Dr. Eberhard Wille, darauf hin, dass die Stärkung der ambulanten Versorgung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Mit dem Ziel, die ambulante Pflege zu fördern und die Erwerbstätigkeit zu erhalten, weise die Familienpflegezeit genau in die richtige Richtung, so Wille. Für den Wirtschaftberater Professor Bert Rürup sind "flexible Arbeitszeiten das zentrale Instrument zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf". Im Zusammenhang mit der Familienpflegezeit hat er ein Konzept erarbeitet, das während der Pflegephase gewährte Lohnvorauszahlungen gegen die Lebensrisiken absichert. Dies geschieht in Form einer Versicherung, die mit Eintritt in die Familienpflegezeit vom Arbeitnehmer abzuschließen ist, lediglich geringe Prämien erfordert und mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit endet. Um Unternehmen bei der Finanzierung der Lohnvorauszahlungen in der Pflegephase zu unterstützen, sollen Finanzierungshilfen bereitgestellt werden. Die KfW Bankengruppe hat dem Ministerium die hierfür notwendige Unterstützung bei der Bereitstellung der Liquidität zugesagt.

            Quelle: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=140672.html, 20.05.2010
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            « Antworten #3 am: 26. Juli 2010, 14:43 »

            Kristina Schröder fordert Familienpflegezeit

            Um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege weiterhin zu fördern, plant die Bundesfamilienministerin eine gesetzliche Familienpflegezeit. So sollen Arbeitnehmer künftig zwei Jahre lang 50 Prozent arbeiten, aber 75 Prozent ihres Gehalts weiterverdienen.

            Gerade ältere Menschen haben verstärkt den Wunsch, zu Hause von ihren Familienangehörigen gepflegt zu werden. Doch viele Arbeitnehmer fürchten die dadurch entstehenden finanziellen Nachteile. Deshalb möchte Kristina Schröder einen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf eine Familienpflegezeit von zwei Jahren Dauer einführen.

            Die Familienministerin erklärte: "In dieser Zeit würde der pflegende Angehörige mindestens 50 Prozent arbeiten, bekäme aber, um davon leben zu können, 75 Prozent seines Gehalts. Später müsste er dann wieder voll arbeiten, bekäme aber weiterhin so lange 75 Prozent des Gehalts, wie er zuvor Teilzeit gearbeitet hat - bis also das Zeit und das Gehaltskonto wieder ausgeglichen sind."

            Die Regelung hat zum Ziel, den Herausforderungen des demografischen Wandels gerecht zu werden und Arbeitnehmern mehr Flexibilität zu erlauben. Die Familienpflegezeit beschränkt sich auf kein Alter, sondern bezieht sich auf die Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern, Kinder oder anderer Angehöriger gleichermaßen.

            Quelle: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=134044.html, Mi 03.03.2010
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            « Antworten #2 am: 08. Juni 2010, 13:51 »

            Kristina Schröder: "Jeder einzelne von uns hat Anspruch auf menschenwürdige Pflege und Begleitung"

            Bundesfamilienministerin wirbt auf Kongress zur Pflege-Charta für zweijährige Familienpflegezeit

            Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat heute in Berlin den Kongress "Pflegezeit ist Lebenszeit" eröffnet. Die Veranstaltung ist Teil der Umsetzung der "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" - kurz Pflege-Charta. Sie ist ein allgemein verständlicher Katalog, der in acht Artikeln bestehende Rechte und Ansprüche Pflegebedürftiger festhält. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf Selbstbestimmung, Information und Beratung, aber auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Präsentiert wurden im bcc Berlin erfolgreiche Beispiele zur Umsetzung der Charta in der Praxis, vor allem aus dem Bereich der häuslichen Pflege. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder warb anlässlich des Kongresses für die Einführung einer zweijährigen Familienpflegezeit.

            "Menschen, die ein Leben lang viel geleistet haben, verdienen einen würdigen Lebensabend", so Kristina Schröder. "Und Menschen, die Angehörigen einen würdigen Lebensabend schenken, verdienen unsere Unterstützung. Beruf und Pflege müssen genauso gut vereinbar sein wie Beruf und Kindererziehung. Deswegen brauchen wir eine gesetzliche Familienpflegezeit, die den Menschen Zeit für familiäre Verantwortung gibt", erklärte die Bundesfamilienministerin.

            Das Modell der Familienpflegezeit sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über maximal zwei Jahre auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, dabei aber 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Zum Ausgleich müssten sie später wieder voll arbeiten, bekämen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Arbeitnehmer können bereits vor einer möglichen Pflegebedürftigkeit in der Familie Zeit auf einem Wertkonto ansparen, welche mit der Lohnfortzahlung in der Pflegephase verrechnet wird. Reicht das Guthaben nicht aus, um die Pflegephase zu überbrücken, leistet der Arbeitgeber eine Lohnvorauszahlung.

            Mit der Pflege-Charta soll die Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen verbessert und ihre Position als Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden. Erarbeitet wurde die Charta am "Runden Tisch Pflege" (2003-2005). Neben dem Bundesfamilienministerium waren daran unter anderem Länder und Kommunen, Träger von Pflegeeinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, private Träger sowie Pflegekassen beteiligt. Hilfebedürftigen und ihren Angehörigen bietet die Charta einen Maßstab zur Beurteilung der Qualität der Pflegeleistungen. Einrichtungen oder ambulante Dienste können ihre Angebote an der Pflege-Charta messen.

            Weitere Informationen zur Familienpflegezeit und zur Politik des Bundesfamilienministeriums für Ältere Menschen finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de.

            Quelle: BMFSFJ Internetredation, Pressemitteilung Nr. 35/2010, 08.06.2010
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            « Antworten #1 am: 06. Mai 2010, 19:30 »

            Pflegezeit nur begrenzt anrechenbar

            Der zeitliche Aufwand für die Pflege von Angehörigen wirkt sich nur teilweise positiv auf die Rentenhöhe aus. Damit bestätigte jetzt das Bundessozialgericht das Vorgehen vieler Pflegekassen in Deutschland. Dem Gesetz zufolge erhalten nämlich die Pflegenden in privaten Haushalten eine Gutschrift auf ihrem Rentenkonto. Voraussetzung ist dabei, dass sie ihren Angehörigen mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen.

            Dabei wird von den Pflegekassen jedoch nur die jeweilige Grundpflege  - wie beispielsweise Waschen und Anziehen - sowie die hauswirtschaftliche Versorgung berücksichtigt. Mit dem Urteil des Gerichtes wurde nun die Klage einer Mutter zurückgewiesen, die auch für die allgemeine Aufsicht und Betreuung eine Rentengutschrift gefordert hatte.
            (Az.: B 12 R 6/09 R)

            Quelle: http://www.sovd-nds.de/12100.0.html


            siehe auch: http://rsw.beck.de
            « Letzte Änderung: 07. Mai 2010, 08:33 von Multihilde » Gespeichert
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            « am: 29. April 2010, 16:16 »

            Veranstaltung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Praxisbeispielen zur Umsetzung der deutschen Pflege-Charta „Pflegezeit ist Lebenszeit“

            Sehr geehrte Damen und Herren,

            wir möchten Sie heute auf eine Veranstaltung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Praxisbeispielen zur Umsetzung der deutschen Pflege-Charta aufmerksam machen:

            „Pflegezeit ist Lebenszeit“
            am Donnerstag, den 8. Juni 2010
            von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr

            im Berliner Congress Center.


            Besonders Bürgerinnen und Bürger, die selbst oder als Angehörige mit Pflegefragen konfrontiert sind, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und -diensten und anderen Institutionen aus dem Bereich der Pflege, lädt Bundesministerin Dr. Kristina Schröder hierzu ein. Sie erhalten Informationen zum Thema Pflege und zu verschiedenen Möglichkeiten der Ausgestaltung einer Zeit der Pflegebedürftigkeit.

            Den maßgeblichen Rahmen der Veranstaltung gibt die deutsche Pflege-Charta, da sie beschreibt, welche Bedingungen Menschen in Deutschland bei Hilfe- und Pflegebedarf erwarten können und welche Verantwortlichkeiten unserer Gesellschaft damit verbunden sind.

            Wie die Pflege-Charta praktisch umgesetzt werden kann und welche Erfahrungen sich aus der Auseinandersetzung mit der Pflege-Charta ergeben, zeigt diese praxisorientierte Veranstaltung. Dabei werden konkrete Umsetzungsbeispiele, die im Rahmen eines Benchmarkingkreises von Pflegeeinrichtungen und Diensten entstanden sind, vorgestellt.

            An der Veranstaltung sind verschiedene prominente Persönlichkeiten beteiligt, die sich für die Pflege-Charta und mehr Aufmerksamkeit für das Thema Pflege einsetzen. Liz Mohn (Unternehmerin und Präsidentin der Stiftung Deutsche Schlaganfall Hilfe), Dr. Marianne Koch (Präsidentin der Deutschen Schmerzliga), Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg (Präsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege) sowie Lieselotte Vogel (Buchautorin) werden an der Veranstaltung teilnehmen.

            Zum Thema „Altsein in Deutschland“ wird Prof. Clemens Tesch-Römer, Institutsleiter des Deutschen Zentrums für Altersfragen, einen informativen Vortrag halten.

            Die Moderation übernimmt Sybille Seitz (ARD Ratgeber Gesundheit).

            Auf einem „Markt der Möglichkeiten“ können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich über Wohnmöglichkeiten sowie Hilfe- und Pflegeangebote informieren und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Pflegeeinrichtungen und -diensten über die Umsetzung der Pflege-Charta ins Gespräch kommen.

            Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich (www.anmeldung-pflege-charta.de sowie pflege-charta@dza.de oder unter der Telefonnummer 0228-92129534).

            Den Programmablauf sowie die Hinweise zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

            Weitere Informationen zur Veranstaltung „Pflegezeit ist Lebenszeit“, den Praxisprojekten und zur deutschen Pflege-Charta sowie fachliche Unterstützung bei Fragen zur Umsetzung der Pflege-Charta in der Pflegepraxis erhalten Sie bei der Servicestelle Pflege-Charta am Deutschen Zentrum für Altersfragen, Manfred-von-Richthofen-Straße 2, 12101 Berlin, Tel. 030-260740-90, E-Mail: pflege-charta@dza.de, sowie auf www.pflege-charta.de.

            Bitte leiten Sie das Programm gegebenenfalls auch an weitere Interessenten, Ihre Einrichtungen oder Mitgliedsverbände weiter. Vielen Dank!

            Mit freundlichen Grüßen

            Daniela Sulmann
            Deutsches Zentrum für Altersfragen                                
            Servicestelle Pflege-Charta
            Manfred-von-Richthofen-Str. 2
            12101 Berlin
            030-26074090
            pflege-charta@dza.de

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            Besuchen Sie die Öffentliche Veranstaltung zur Pflege-Charta
            am 08. Juni 2010 in Berlin!

            Information und Anmeldung hier: [zur Anmeldung >>]



            [Info-Faltblatt herunterladen >>]



            Weitere Infos zur "Charta der Rechte hilfs- und pflegeverdürftiger Menschen" finden Sie unter

            http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=211.0
            « Letzte Änderung: 18. November 2013, 01:30 von admin » Gespeichert

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