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Autor Thema: BREMEN: Heimaufsicht-Prüfberichte lassen weiter auf sich warten  (Gelesen 12599 mal)
admin
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« Antworten #2 am: 02. Februar 2020, 17:59 »

Veröffentlichung der Prüfberichte läßt bis heute auf sich warten

Bei der Erneuerung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) hat der Gesetzgeber die nach dem alten Gesetz bestehende Pflicht zur Veröffentlichung der Prüfberichte der Heimaufsicht nun auf die Anbieter verlagert. Hintergrund dafür war laut Behörde die Befürchtung, dass Anbieter sich juristisch dagegen wehren könnten. Nun sind per neuem BremWoBeG die Anbieter selber zur Veröffentlichung Prüfberichte verpflichtet - aber niemand setzt das bislang durch.

Im § 10, Abschnitt 2 des aktuellen Bremer Heimgesetztes heißt es
"(2) Der Anbieter von Wohn- und Unterstützungsangeboten nach §§ 5, 6, 8 Absatz 3 und § 9 hat die Prüfberichte der zuständigen Behörde den Nutzerinnen und Nutzern, ihren Vertreterinnen und Vertretern, Interessentinnen und Interessenten, sowie der Interessenvertretung nach § 13 zur Kenntnis zu geben und bei Bedarf zu erläutern."

Als "Interessentinnen und Interessenten" dürften alle Bürger zu deuten sein, weil sich alle Menschen früher oder später mit dem Pflegethema beschäftigen müssen - entweder wegen eigener Pflegebedürftigkeit oder der in der Familie.

Aber auch die Heimaufsicht ist nach wie vor zur Veröffentlichung der Prüfergebnisse eigentlich per Gesetz verpflichtet. So heißt in § 11 des BremWoBeG:
"(2) Die zuständige Behörde erstellt Ergebnisberichte über die Prüfung von Wohn- und Unterstützungsangeboten nach §§ 5, 6, 8 Absatz 3 und § 9. Der Ergebnisbericht soll Angaben über die Feststellungen von Mangelfreiheit, geringfügigen Mängeln oder wesentlichen Mängeln zu folgenden Prüfgegenständen enthalten:

1. Wohnqualität und bauliche Sicherheit,
2. personelle Ausstattung,
3. Unterstützungsleistungen,
4. Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer,
5. hauswirtschaftliche Versorgung,
6. Information und Beratung,
7. Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
8. Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung,
9. Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen und
10. Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt.

Außer den Namen des Leistungsanbieters und der Leitungspersonen soll der Ergebnisbericht keine personenbezogenen Daten enthalten. Der Leistungsanbieter sowie die Interessenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer nach § 13 bekommen nach Fertigstellung des Berichtes und vor dessen Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Prüfbericht."


Unbekannt ist, ob die Bewohnervertretungen tatsächlich informiert werden bzw. wurden und den Berichtsergebnissen zugestimmt haben. Und weiterhin warten wir alle auf die Veröffentlichung durch die Behörde ... wie lange eigentlich noch ... ?!

[siehe Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz >>]
« Letzte Änderung: 07. Februar 2020, 00:11 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 09. April 2016, 00:06 »

Zitat
Pflegemängel bleiben geheim
Keine Transparenz für die Alten

Obwohl es im Gesetz steht, werden Berichte der Heimaufsicht über Pflegeeinrichtungen nicht veröffentlicht. Das wird wohl so bleiben.


von SIMONE SCHNASE, Bremen-Redakteurin

BREMEN taz 03.04.2016 | Für mehr Transparenz auf dem Markt der Altenheim-Anbieter sollte das im Jahr 2010 verabschiedete Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) sorgen – vor allem der Paragraf neun „Beratungs-, Informations- und Berichtspflichten der Behörde.“ Doch der wird nur in Teilen umgesetzt – und es scheint darauf hinauszulaufen, dass er im Zuge der momentanen Gesetzesevaluation beschnitten wird.

In Absatz 2 des BremWoBeG heißt es, dass die der Sozialbehörde unterstellte Heimaufsicht Prüfberichte über „unterstützende Wohnformen“ erstellt, die „die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung sowie weitergehende Informationen zu den Leistungsangeboten, der Sicherstellung der Selbstbestimmung, der Förderung und Unterstützung bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie der Vermeidung von Benachteiligungen in der jeweiligen unterstützenden Wohnform enthalten“.

Diese Berichte, heißt es weiter in Absatz drei, werden gemeinsam mit einer Liste aller bremischen Angebote unterstützender Wohnformen veröffentlicht. In der Tat: Die Liste gibt es. Sie ist leicht zu finden auf der Internetseite der Sozialsenatorin. Berichte der Heimaufsicht sucht man hier allerdings vergeblich.

„Ihre Veröffentlichung setzt eine Vereinbarung mit den Verbänden der Einrichtungsträger voraus“, sagt dazu David Lukaßen, Sprecher der Sozialbehörde mit Verweis auf Absatz acht. Dort heißt es: „Die Verbände der verantwortlichen Leistungsanbieter, die kommunalen Spitzenverbände und die zuständige Behörde vereinbaren Näheres über die Erfüllung der Pflichten der zuständigen Behörde nach den Absätzen 2 bis 5 innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum des Tages des Inkrafttretens. Kommt die Vereinbarung in dieser Frist nicht zustande, kann die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.“

Die angestrebte Vereinbarung, so Lukaßen, sei leider nicht zustande gekommen. „Und eine Veröffentlichung gegen den Willen der Verbände würde sicher lange Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.“ Nun werde das Gesetz ja ohnehin evaluiert, „und da müssen wir schauen, wo wir es verbessern können“. Benötigt würde „eine Regelung, die wir auch realistisch mit Inhalt füllen können“. Konkreter könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht werden.

Fest steht freilich, dass er diesen Teil des BremWoBeG offenbar für wenig realistisch hält – zum Bedauern von Reinhard Leopold, Gründer der Bremer Angehörigeninitiative „Heim-Mitwirkung“: „Es gibt kaum eine Möglichkeit, sich ein umfassendes Bild von der Qualität eines Pflegeheims zu machen. Die Heim-Benotungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sagen gar nichts aus und auf Internet-Bewertungsportalen sind die Ergebnisse nicht verifizierbar.“ Auch die persönliche Inaugenscheinnahme bringt nicht viel, bestes Beispiel ist die „Seniorenresidenz Kirchhuchting“: Sie macht von außen wie von innen einen modernen und gepflegten Eindruck – die dortigen Missstände waren und sind für BesucherInnen nicht ersichtlich.

Eine Alternative sowohl zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen als auch zu den zuständigen Behörden hat die Gewerkschaft Ver.di in Frankfurt/Oder entwickelt: Die „Ver.di-Empfehlungsliste für Altenheime in Frankfurt“ kann im Internet als pdf-Dokument heruntergeladen werden und beurteilt die dort angesiedelten Pflegeheime danach, ob sie einen Betriebsrat haben und einen gültigen Tarifvertrag, ob Kontakt zu Vertrauensleuten der Gewerkschaft besteht, wie viele LeiharbeiterInnen dort beschäftigt sind und wie hoch die Fluktuation des Personals ist.

Das Frankfurter „Altenheim-Ranking“ ist in einem übersichtlichen Ampelsystem aufgebaut, auf den ersten Blick ist ersichtlich, welche Heime aus Gewerkschafts-Sicht empfehlenswert sind und welche nicht. Die „Residenz Kirchhuchting“ bekäme hier sicher nicht die Farbe Grün, da ihr Anteil an LeiharbeiterInnen und die Personalfluktuation so hoch ist, dass die Sozialbehörde den dort herrschenden Aufnahmestopp noch immer nicht aufgehoben hat.

Kirchhuchting ist freilich eine Ausnahme, da die Einrichtung unter besonderer Beobachtung der Heimaufsicht steht; der Betrieb in vielen anderen Altersheimen mit ähnlicher Personalsituation läuft indes ungehindert und aufgrund mangelnder Transparenz auch weitestgehend unbemerkt weiter.
Quelle: http://www.taz-bremen.de/Pflegemaengel-bleiben-geheim/!5289023/



ANMERKUNG:
Die Senatorin knickt offensichtlich vor der Anbieter-Lobby ein! Recht und Gesetz - was soll man davon noch halten? ...

* Pflegemängel bleiben geheim_ taz-hb2016-04-03.pdf (184.15 KB - runtergeladen 487 Mal.)
« Letzte Änderung: 09. April 2016, 15:08 von admin » Gespeichert

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« am: 11. Mai 2010, 00:39 »

(1.) Bericht der Heimaufsicht  
des Landes Bremen für die Jahre 2007 und 2008


sowie

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 9. März 2009  
"Tätigkeit der Heimaufsicht im Lande Bremen"

* Bericht Heimaufsicht-HB 2007 2008-bf-.14031.pdf (62.16 KB - runtergeladen 701 Mal.)
* Heimberichte_§23_Deutschland.pdf (50.48 KB - runtergeladen 687 Mal.)
* Tätigkeit_der_Bremer_Heimaufsicht_CDU-Anfrage090309.pdf (47.03 KB - runtergeladen 601 Mal.)
« Letzte Änderung: 05. Mai 2013, 20:15 von admin » Gespeichert

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