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Autor Thema: Aktuelle Informationen über "Hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz - HBPG"  (Gelesen 17324 mal)
admin
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« Antworten #6 am: 30. März 2012, 21:55 »

Zitat
Auch ambulante Dienste im Fokus
Neues Pflegegesetz in Hessen verabschiedet


Der hessische Landtag hat ein neues Betreuungs- und Pflegegesetz angenommen, das auch die Arbeit von Heimen, ambulanten Diensten und betreuten Wohngruppen regelt. In der dritten Lesung des Regierungsentwurfs stritten die Fraktionen über die Frage, ob das Gesetz eine menschenwürdige und gewaltfreie Pflege festschreiben darf.

SPD und Linkspartei sahen darin einen Generalverdacht gegen das Pflegepersonal, der gestrichen werden müsse. „Ziel des Gesetzes ist es, Pflegebedürftige zu schützen“, sagte dagegen Sozialminister Stefan Grüttner (CDU). Deshalb seien diese Passagen nötig.

Auch Forderungen nach einem verbesserten Betreuungsschlüssel erteilte Grüttner eine Absage. Es sei nicht Aufgabe des Gesetzes, dem drohenden Pflegenotstand abzuhelfen. Ein SPD-Gesetzentwurf zur Pflege wurde mit Mehrheit von CDU und FDP abgelehnt.

Einen ausführlichen Bericht zum neuen Gesetz lesen in der CAREkonkret-Ausgabe am 23. März 2012.

Quele: http://www.carekonkret.vincentz.net/Pflegenews/Neues-Pflegegesetz-in-Hessen-verabschiedet
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« Antworten #5 am: 08. September 2011, 22:50 »

Pressemitteilung vom 01.09.2011

GRÜNE: Neues Heimgesetz – unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich

„Der Gesetzentwurf von CDU und FDP für ein neues Heimgesetz ist unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich. Trotz der umfangreichen Änderungen des eigenen Entwurfs schon nach unserer Kritik in der ersten Lesung bleibt er, was er war: Großer Murks. In dieser Form darf er nie Gesetz werden“, erklärt anlässlich der heutigen Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens.

Weiterhin sei erheblich zweifelhaft, ob Altenwohnheime, Seniorenresidenzen und Einrichtungen der Behindertenhilfe, die keine Pflegeeinrichtungen seien, vom Geltungsbereich des Gesetzes umfasst seien. „Wenn die stationären Behinderteneinrichtungen außen vor bleiben, aber das betreute Wohnen in Wohngemeinschaften soll überwacht werden, stellt das die Verhältnisse komplett auf den Kopf. Die Einrichtungen, die schon von den Pflegekassen und dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) umfangreich überprüft werden, sollen jetzt auch von der Heimaufsicht kontrolliert werden. Aber die Einrichtungen, die der Überwachung durch diesen Dienst nicht unterliegen, weil sie keine Pflegeeinrichtungen sind, blieben auch von der Heimaufsicht unbehelligt“, so der Abgeordnete.

Bei der heutigen Anhörung sei von den Sachverständigen auf zahlreiche Unzulänglichkeiten des Entwurfs hingewiesen worden. Schon die Bezeichnung des Gesetzes als „Gesetz für Betreuungs- und Pflegeleistungen“ sei komplett irreführend, weil es weder um gesetzliche Betreuung noch um Pflegeleistungen, sondern nur um den institutionellen Rahmen dieser Leistungen gehe. Auch ansonsten sei klar geworden, dass der Entwurf von CDU und FDP außer schönen Worten wenig Substanz zu bieten habe. Der Entwurf der SPD-Fraktion werde dagegen als wesentlich systematischer und logischer bewertet, als derjenige der Koalition. „Ich habe erhebliche Zweifel, ob CDU und FDP aus ihrem Entwurf durch Änderungen noch etwas Vernünftiges machen können. Am besten wäre es, ihn zurückziehen“, meint Jürgens.

Quelle: http://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/neues-heimgesetz-gru/
« Letzte Änderung: 08. September 2011, 22:51 von admin » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 08. September 2011, 22:42 »

Geplante Veröffentlichung von Prüfberichten sorgt für Kontroversen
 
Der Vincentz-Verlag berichtet in "Altenheim-Online" vom 01.09.2011, dass ein überarbeiteter Entwurf für ein Hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz (HBPG) nun den Verbänden zur Stellungnahme vorliege. Nach der Anhörung im Herbst sei mit der Verabschiedung zum Ende des Jahres zu rechnen, so die Wochenzeitung CAREkonkret.

Die Veröffentlichung von Prüfberichten der Heimaufsicht solle ein Schwerpunkt des neuen Gesetzes werden. Dr. Karlheinz Börner von der Hessischen Heimaufsicht begrüße diese Maßnahme. Dagegen halte Rechtsanwalt Jörn Bachem von der Kanzlei Iffland & Wischnewski in Darmstadt die Regelung für überflüssig.

Quelle: http://www.altenheim.vincentz.net/nachrichten/
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« Antworten #3 am: 12. April 2011, 22:34 »

CDU/FDP kündigen Änderungen zum eigenen Gesetzentwurf an

Auf Anfrage teilte uns die Grünen-Fraktion des Hessischen Landtags zum aktuellen Sachstand des geplanten Gesetzes mit, dass sowohl die Fraktion der SPD wie auch die Koalitionsfraktionen CDU/FDP einen Gesetzentwurf für ein Heimgesetz vorgelegt haben.

Die parlamentarische Anhörung zu den Gesetzentwürfen wird am 11.8.2011 stattfinden.

Die Fraktionen von CDU/FDP haben Änderungen zu ihrem eigenen Gesetzentwurf angekündigt.
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« Antworten #2 am: 07. April 2011, 19:09 »

Pressemitteilung vom 03.03.2011

GRÜNE: Heimgesetz von CDU und FDP völlig unzulänglich

Als „inhaltlich unzulänglich und formal schlampig gemacht“ wertet die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den von CDU und FDP vorgelegten Entwurf zum Heimgesetz, der heute in erster Lesung im Parlament behandelt wurde. „Der Aufenthalt in einer Institution praktisch rund um die Uhr, wie es in Heimen oft der Fall ist, bestimmt die gesamte Lebensführung und birgt die Gefahr in sich, dass die Freiheit, die Selbstbestimmung und schließlich die Würde der Bewohnerinnen und Bewohner auf der Strecke bleiben. Dem soll das Heimrecht entgegenwirken. Betroffen sind allein in Hessen mindestens 60 000 bis 70.000 Menschen, die in den unterschiedlichen Heimen leben. Es gibt also gute Gründe, das Heimrecht in Hessen mit Sorgfalt zu gestalten“, erklärt der behindertenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens, in der heutigen Debatte.

„Ältere Menschen, die weder pflegebedürftig sind, noch eine Behinderung haben, werden in dem Gesetzentwurf schlicht nicht berücksichtigt. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Schutz ihrer Würde, auf körperliche Unversehrtheit, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung, wie es für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen formuliert wird. Das klassische Altenheim wie Seniorenresidenz und Seniorenwohnanlage, in dem ältere Menschen leben, ohne gepflegt zu werden, wird in den rechtsfreien Raum entlassen. Das ist unverantwortlich.

Auch Menschen mit Behinderung werden künftig in weitem Umfange schutzlos gestellt, wenn sie in Einrichtungen leben. Das Gesetz soll nämlich nur gelten für ‚Pflegeeinrichtungen‘. Die allermeisten Einrichtungen der Behindertenhilfe sind aber gerade keine Pflegeeinrichtungen. Wohnheime für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Rehabilitationseinrichtungen, heilpädagogische Einrichtungen, Internate der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke – sie alle sind keine Pflegeeinrichtungen. Was soll dann gelten?“ fragt der Abgeordnete.

„Ambulante Pflegedienste sollen zwar vom Gesetz erfasst werden. Eine Prüfung dieser Dienste durch die zuständige Behörde ist aber gar nicht vorgesehen. So wird ein Schutz vor schwarzen Schafen vorgegaukelt, den es in der Praxis gar nicht geben wird. Neben den inhaltlichen Mängeln gibt es auch groteske formale Fehler. Da wird auf Absätze verwiesen, die es gar nicht gibt. Da sollen die Behörden mit Einrichtungsfürsprechern zusammenarbeiten, die es im Gesetz aber gar nicht gibt. CDU und FDP sollten es machen wie der damalige Noch-Doktor zu Guttenberg: An einem ruhigen Wochenende noch mal alles lesen. Dann werden sie auch zum Ergebnis kommen, dass die Mängel gravierend sind und ihren Entwurf zurückziehen“, so Jürgens.

Quelle: http://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/gruene-heimgesetz-vo/
« Letzte Änderung: 12. April 2011, 22:23 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 07. April 2011, 17:28 »

    Rechtsanwalt S. Iffland: „Der Gesetzentwurf schießt weit über das Ziel hinaus."

    Im Informationsblatt für Mandanten vom 24.02.2011 bezieht die Rechtsanwaltskanzlei Iffland & Wischnewski aus Darmstadt zum neuen "Hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz - HBPG" Stellung und stellt fest:

    Zitat
    Das sind die wesentlichen geplanten Änderungen:
        
    • Das Gesetz soll auch auf ambulante Pflege- und Betreuungseinrichtungen und Vermittlungsagenturen ausländischer Pflegekräfte anzuwenden sein.
          
    • Die Prüfberichte der Heimaufsichten sollen veröffentlicht werden.
          
    • Heimverträge und ambulante Pflegeverträge sowie jede Änderung dieser Verträge sollen von der Prüfbehörde genehmigt werden müssen.

    In seinen weiteren Ausführungen stellt Sascha Iffländer u.a. fest:

    Zitat
    ... Der Gesetzentwurf schießt weit über das Ziel hinaus. ... Durch eine weitere Prüfbehörde werden überflüssige Doppelstrukturen geschaffen - und es wird durch die Prüfbürokratie Zeit bei den Diensten gebunden, die für die Patienten fehlt. ...

    Nach seinen Informationen wird der Gesetzentwurf nun den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt und dann in den Landtag eingebracht. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sei frühestens im Sommer zu rechnen.

    Quelle: http://www.iffland-wischnewski.de/mandanteninformation_heime_pflegerecht/entwurf_hessisches_betreuungs_und_pflege.html

    * entwurf_hessisches_betreuungs__und_pflegegesetz_hbpg.pdf (1872.55 KB - runtergeladen 813 Mal.)
    « Letzte Änderung: 08. April 2011, 02:03 von admin » Gespeichert

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    « am: 10. Juni 2010, 16:18 »

    SPD legt Entwurf für Heimgesetz vor

    Zitat
    Die Sozialdemokraten im hessischen Landtag wollen die Situation von pflegebedürftigen Menschen in Heimen verbessern. Ein entsprechender Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht künftig Mindeststandards für das betreuende Personal sowie die Wohn- und Pflegequalität vor.
    Quelle: http://www.ad-hoc-news.de/
    10.06.10 | 14:26 Uhr



    Der vollständige Bericht ist unter dem o. a. Link nachzulesen

    siehe auch:

    Hessisches Heimgesetz

    Dr. Thomas Spies (SPD): Der pflegebedürftige Mensch im Mittelpunkt
    Heimrecht den heutigen Anforderungen angepasst

    „Dieser Gesetzentwurf stellt den pflegebedürftigen Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt“, erläuterte der sozialpolitische Sprecher, Dr. Thomas Spies, den Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für ein Hessisches Heimgesetz.

    „Der Entwurf ist zeitgemäß und deckt die ganze Bandbreite der unterschiedlichen Einrichtungen ab. Selbstbestimmung und Schutz eines würdevollen Lebens auch in Pflege, Qualität und Mitsprache, Information und Bürokratieabbau, klare Standards und Flexibilität für Innovation sind die Stichworte, die mit diesem Gesetz umgesetzt werden. Leitgedanke ist, dass pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen aller Art selbstbestimmt in all ihrer Unterschiedlichkeit in Bezug auf Geschlecht, Nationalität usw. leben können und dabei gefördert und unterstützt werden“, so Spies.

    Mit der Föderalismusreform 2006 sei das Heimrecht in die Zuständigkeit der Länder übergegangen. Einige Bundesländer hätten hierzu bereits Landesgesetze verabschiedet, die Hessische Landesregierung habe jedoch noch keine Vorlage gemacht. Diesen überfälligen Schritt vollziehe jetzt die SPD-Landtagsfraktion mit der Vorlage eines Entwurfs für ein Hessisches Gesetzes über Einrichtungen des Wohnens mit Pflege und Betreuung.
    Zuvor war den betroffenen Verbänden und Organisationen der Gesetzentwurf zur Stellungnahme vorgelegt worden und hatte hier große Zustimmung erfahren. Aufgrund der Ergebnisse dieser Anhörung wurde der Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet.

    Pflegebedürftige Menschen befinden sich in einer besonderen Abhängigkeitssituation. „Davor soll niemand Angst haben“, sagte Spies. Ziel sei es, den Schutz der Betroffenen zu garantieren und ihnen zu ermöglichen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen und auch über die Einrichtung hinaus am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Im Entwurf für ein Hessisches Wohn- und Pflegeeinrichtungsgesetz gebe es eine Vielzahl an Regelungen, die dem Anspruch auf Mitwirkung und Selbstbestimmung gerecht würden. So seien Bestimmungen über die Rechte der Bewohnervertretung und die Beteiligung externer Personen verankert.

    Darüber hinaus stehe die Qualität der Pflege im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs. „Wir alle wünschen für uns selbst und unsere Angehörigen die bestmögliche Pflege“, stellte Spies fest. Aufgabe des Landes sei es, diese zu garantieren, was nur durch verbindliche Standards gelingen könne. Deshalb sehe das Gesetz sowohl Mindeststandards für das Personal ebenso wie eine dem anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Pflege vor. „Diese Anforderungen sind natürlich den unterschiedlichen Einrichtungen entsprechend anzupassen. Für eine Einrichtung, die viele schwerstpflegebedürftige Menschen zu versorgen hat, gelten andere Kriterien als für eine Einrichtung, deren Bewohnerinnen und Bewohner in der Lage sind, sich im Großen und Ganzen selbst zu versorgen. Auch dieser Unterschiedlichkeit trägt der Gesetzentwurf Rechnung“, erklärte der SPD-Politiker.

    „Jeder Mensch hat ein Recht auf Raum für sich allein, deshalb wollen wir einen Anspruch auf ein Einzelzimmer.“ Für bestehende Einrichtungen sei eine Übergangsfrist von zehn Jahren im Gesetz verankert, die genügend Zeit lässt, diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Natürlich könne, wer wolle, auch weiterhin in Doppelzimmern wohnen, so Dr. Spies. Den erforderlichen Prüfungen und deren Veröffentlichung werde im Gesetzentwurf ebenfalls breiter Raum gewidmet. ‚Sicherheit und Bürokratieabbau zugleich’ sei hier der Leitgedanke. „Gerade die Vorkommnisse zu Beginn dieses Jahres in einigen Pflegeeinrichtungen machen klar, dass es hier keine Kompromisse geben kann, da diese immer zu Lasten der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner gehen.“ Hier müsse der Staat Prüfungen vornehmen, um Missstände möglichst von vornherein zu vermeiden oder möglichst schnell abzustellen. Geregelt sei im Gesetzentwurf auch, dass die Prüfungen der zuständigen Behörde, des Landesamts für Versorgung und Soziales, mit den Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung möglichst abgestimmt werden sollen. „Die gemeinsame Prüfung verbessert die Qualität und die Effizienz und hält den bürokratischen Aufwand klein“, sagte Spies.

    Der Gesetzentwurf beinhalte auch einen abgestuften Katalog an Maßnahmen bei Mängeln. „Das fängt beim einfachen Beratungsgespräch an und kann mit der Untersagung des Betriebs enden.“ Spies. Auch hier sei ein breites Spektrum angelegt worden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Der Gesetzentwurf sehe die Einführung eines Einrichtungs- und Diensteportals vor, das umfassende Informationen über alle Angebote des Wohnens mit Pflege und Betreuung zur Verfügung stellt. „Auf diese Weise bekommen potentielle Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige einen Überblick über das gesamte Angebot in ihrer Region und können sich vorab informieren. Auch die Prüfergebnisse sollen dort veröffentlicht werden. Das Internet hat längst auch für die ältere Generation eine Lotsenfunktion eingenommen, die wir nutzen sollten“, erklärte Spies.

    Um neuen Versorgungskonzepten die Möglichkeit zur Erprobung zu geben, sehe der Gesetzentwurf eine Öffnungsklausel vor. „Innovation in der Pflege soll nicht durch Bürokratie verhindert werden, sie soll aber auch nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Deshalb gibt es auch hier klare Kriterien, die z.B. eine wissenschaftliche Begleitung des Versuchs verbindlich festschreiben.“ Viele Anregungen aus der Anhörung hätte man umsetzen können. So wollten die Einrichtungen möglichst wenig Vorschriften, die Interessenverbände der Betroffenen jedoch möglichst weitgehende. „Wir sind der Auffassung, dass unser Gesetzentwurf den heutigen Ansprüchen auf eine menschenwürdige Unterbringung und Pflege gerecht wird und hoffen auf große Unterstützung bei den Verbänden und Organisationen, aber auch im Landtag“, so Spies abschließend.



    Quelle: http://www.spd-fraktion-hessen.de/meldungen

    « Letzte Änderung: 07. April 2011, 19:10 von admin » Gespeichert
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