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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Berlin: Weiterentwicklung des Heimrechts  (Gelesen 8706 mal)
admin
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« Antworten #1 am: 17. Dezember 2008, 01:50 »

Berliner diskutieren noch ...

Eine Entwurf des Wohnteilhabegesetz, vollständig "Gesetzes zur Teilhabe und zum Schutz von Menschen in gemeinschaftlich betreuten Wohnformen", Berlins hatte die Senatsverwaltung bereits im Mai vorgelegt. Es wurde mit den entsprechenden Verbänden diskutiert. Weiteres ist noch nicht bekannt.

[Entwurf - Gesetz zur Teilhabe und zum Schutz von Menschen in gemeinschaftlich betreuten Wohnformen Berlin (Wohnteilhabegesetz - WtG) Stand: 16.05.2008 >>]
Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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Multihilde
Gast
« am: 01. Juni 2007, 10:12 »

Aus der Newsletter Menschen pflegen vom 27.03.2007

www.menschen-pflegen.de


Neu: Dokumentation des Fachgesprächs zur Weiterentwicklung des Heimrechts vom 12.1.2007 in Berlin

Wie bereits im letzten Newsletter berichtet, hat auf Einladung von Sozialstaatssekretär Dr. Auernheimer am 12. Januar 2007 in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin ein Expertengespräch zur Weiterentwicklung des Heimrechts auf Länderebene stattgefunden. Ganz aktuell liegt die Dokumentation vor, die auch die schriftlichen Stellungnahmen aus Wissenschaft, Verbandswesen und Selbstorganisationen enthält. Das Fazit aus dem Diskurs von Wissenschaft, Praxis und Politik war die Idee, neue Landesgesetze zu schaffen zur Sicherung der Teilhabe, Selbstbestimmung und Rechte von pflegebedürftigen und behinderten Menschen und hierbei verschiedene Politikfelder miteinander zu verbinden. Von vielen Beteiligten unterstützt wurde die Auffassung, dass es sich bei den Landesgesetzen zur Ablösung des Heimgesetzes nicht ausschließlich um ordnungsrechtliche Vorhaben der Überwachung von Einrichtungen geht. Vielmehr wollen die Länder darüber hinaus gehende Verantwortung übernehmen mit der Stärkung von Beratungs- und Informationsangeboten (Verbraucherschutz), der Förderung der Teilhabe und des ehrenamtlichen Engagements in und für Einrichtungen und in der Unterstützung von neuen Wohnformen. Herausgearbeitet wurde die Überlegung, das künftige Schutzgesetz mit dem jeweiligen Landespflegestrukturgesetz zu verknüpfen

Für Rheinland-Pfalz kündigte Staatssekretär Dr. Auernheimer einen Gesetzentwurf bis zum Sommer an.

Hinsichtlich der noch streitigen Frage der Gesetzgebungskompetenz für das Vertragsrecht folgt Rheinland-Pfalz der Auffassung des Bundes, wonach das Vertragsrecht weiterhin auf der Bundesebene verbleibt. In diesem Sinne solle der Bund nun schnellstens seine Regelungsvorschläge vorlegen, appellierte Staatssekretär Dr. Auernheimer.

Download (pdf, 2 MB)

Quelle: menschen-pflegen.de
© MASGFF 2007

Die Dokumentation ist auf der o. a. Site zum Runterladen zu finden. Ich kann nur empfehlen, auch die Newsletter ins Abo zu nehmen!



ist der Diskussionsentwurf der Arbeitsgruppe der Sozialressorts der Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein unter Mitwirkung von Berlin

Vgl. http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php/topic,162.msg878.html#msg878; dort steht die Meldung schon seit 27.03. als Antwort 15
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