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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: AOK-Pflegeheimnavigator: Zuviel Transparenz?  (Gelesen 8912 mal)
admin
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« Antworten #1 am: 01. November 2010, 12:33 »

      KOMMENTAR

      Transparenz bei der Pflegeheim-Suche - Worum geht es?

      Verbraucher hatten in der Vergangenheit kaum Möglichkeiten Pflegeeinrichtungen zu vergleichen. Das hat sich inzwischen erfreulicherweise geändert. Allerdings ist die neue "Transparenz" nicht allen Pflegeplatz-Anbietern genehm, wie die Pressemitteilungen des VDAB belegen ...

      Die Ergebnisse des "MDK Pflege-TÜV"
      Über die Aussagekraft der sogenannten "MDK - Pflegenoten" des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ist schon viel geschrieben und diskutiert worden. Letztendlich bleibt festzustellen, dass alle Informationssysteme nur so gut sind, wie sie die tatsächlichen (Such-) Bedürfnisse der Verbraucher berücksichtigen.

      Informationsangebote
      Zitat
      Veröffentlichungen der Pflegenoten:


      Leider bieten die meisten der Suchmaschinen der Pflegekassen lediglich eine grobe Vorauswahl bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz:

      • Art der Versorgung (z.B. vollstätionär)
      • Schwerpunkt (z.B. Demenz)
      • Ort der Einrichtung
      • Qualität


      Einzig der "AOK Pflegeheim-Navigator" nimmt sich dieser wichtigen Fragen an und ermöglicht den direkten Vergleich der Ergebnisse der MDK-Benotungen.

      Aus Sicht der Suchenden
      Bei der dargestellten Qualität mit den Pflegenoten möchte man aber natürlich auch direkt die Anbieter miteinander vergleichen. Wo gibt es keine Probleme bei der Wund-Versorgung? Wo ist die Ernährung und Flüssigkeitsversorgung gut? Welche Einrichtung bietet Maßnahmen zur Sturzvermeidung an?

      Jetzt will der VDAB als Lobbyist der Einrichtungsbetreiber genau diese Sortierkriterien gerichtlich untersagen lassen. VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling: „Die Sortierungsoption ist vertragswidrig und verkürzt in völlig unzulässiger Weise die Darstellung der Transparenzergebnisse der Einrichtungen.“

      Das wird diejenigen unter seinen Mitgliedern freuen, die schlechte Noten und Defizite bei der Versorgung der Pflegebedürftigen haben ...



      Es gibt inzwischen Alternative Heimbewertungssysteme [>>] die man sich ebenfalls anschauen sollte.


      * aok-pflegeheimnavi-hinweis.jpg (23.78 KB, 600x463 - angeschaut 926 Mal.)

      * aok-pflegeheimnavi.jpg (34.39 KB, 600x838 - angeschaut 883 Mal.)
      « Letzte Änderung: 01. November 2010, 12:35 von admin » Gespeichert

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       was wir tun, sondern auch für das,
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      « am: 01. November 2010, 10:50 »

      VDAB unterstützt Klage einer Berliner Pflegeeinrichtung gegen AOK

      Berlin –  hesena Care GmbH aus Berlin klagt gegen die AOK Berlin-Brandenburg und fordert, die rechtswidrigen Zusatzfunktionen des so genannten „Pflegeheimnavigator“ von deren Internet-Seite zu entfernen.  Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) unterstützt sein Mitglied hesena bei der Unterlassungsklage und hat auch selbst Klage erhoben. Gleichzeitig verwahrt sich der VDAB gegen Vorwürfe der AOK, dass der Verband gegen Transparenz wäre. Das Gegenteil sei der Fall, betont Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling. „Wir wollen Transparenz, aber keine willkürliche!“

      Der VDAB hat bereits am 01.10.2010 alle AOK Landesverbände schriftlich aufgefordert, sich an bestehende Transparenzverein¬barungen zu halten. Diese sehen vor, dass alle Kriterien für die Beurteilung einer stationären Pflegeeinrichtung gleich gewichtet werden und legen auch die Modalitäten der Veröffentlichung fest. Mit der zusätzlichen Sortierungsfunktion beim so genannten „Pflegeheimnavigator“, auf die durch Warnschilder hingewiesen wird, verstößt die AOK gegen diese Vereinbarung.
      „Das Angebot der AOK hebt einzelne Kriterien vertragswidrig besonders hervor und verfälscht sie inhaltlich. Dazu ist die AOK in keiner Weise ermächtigt. Somit wird der Sinn und Zweck bestehender Transparenz¬verfahren ausgehebelt“, erklärt Thomas Knieling.

      Der VDAB sieht in den Auswahloptionen des Internetangebots einen Verstoß gegen die bestehenden Vereinbarungen. „Durch die Abwandlung der Transparenzkriterien wird nicht nur der Verbraucher getäuscht, sondern auch die Pflegeeinrichtung in der Außend¬arstellung diskreditiert“, kritisiert VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling. „Der Pflegeheimnavigator liefert somit nicht nur für die Versicherten irreführende Ergebnisse. Er verunglimpft in seiner Darstellung auch die Pflegeeinrichtungen und deren Mitarbeiter“ ergänzt Rainer Hettich. Thomas Knieling betont: „Wir können nicht zulassen, dass unsere Mitglieder unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes in der Öffentlichkeit zum Spielball willkürlicher Aktionen der AOK werden.“

      Die hesena Care GmbH und der VDAB haben nun beim Sozialgericht Berlin gegen die AOK Berlin-Brandenburg auf Unterlassung geklagt, da die AOK der bisherigen Aufforderung nicht nachgekommen ist.

      Quelle: vdab-Pressemitteilung | 28. Oktober 2010



      AOK-Pflegenavigator: VDAB fordert alle AOK-Landesverbände zur Unterlassung auf

      Täuschung von Verbrauchern und Diskreditierung von Pflegeeinrichtungen muss aufhören

      Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) hat massive vertragswidrige Änderungen in der Darstellung von Pflegeeinrichtungen im AOK-Pflegenavigator festgestellt. Trifft der Nutzer des Pflegenavigators die Auswahl „nur Einrichtungen mit MDK-Transparenzbericht“, so erscheint ein Warnfenster. Darin rät die AOK, die Einrichtungen nach willkürlich gewählten Risikofaktoren zu sortieren. Mit dieser Darstellung der Transparenzergebnisse verstößt die Kasse gegen die Pflege-Transparenzvereinbarung für den stationären Bereich.

      „Durch die Abwandlung der Transparenzkriterien wird nicht nur der Verbraucher getäuscht, sondern auch die Einrichtung in der Außendarstellung diskreditiert“, kritisiert VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling. „Die Sortierungsoption ist vertragswidrig und verkürzt in völlig unzulässiger Weise die Darstellung der Transparenzergebnisse der Einrichtungen.“

      Der VDAB hatte den AOK-Bundesverband schriftlich aufgefordert, diese Form der Darstellung zu unterlassen. Da dies bisher nicht erfolgt ist, wurden nun die AOK-Landesverbände als Gesellschafter der AOK-Bundesverband GbR anwaltlich zur Sicherstellung der Unterlassung aufgefordert. Knieling: „Erfolgt dies bis zum 13. Oktober nicht, so werden wir den gerichtlichen Weg der Klärung gehen. Wir können nicht zulassen, dass unsere Mitglieder unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes in der Öffentlichkeit zum Spielball willkürlicher Aktionen der AOK werden.“

      Quelle: vdab-Pressemitteilung | 5. Oktober 2010
      Gespeichert

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