BREMEN: Behinderten-Fahrdienst - Probleme + Protest

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Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen

Nachdem der Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen wieder eingeführt und durch eine neue Verwaltungsanweisung geregelt wurde, ist es an der Zeit zu überprüfen, wie er sich seitdem entwickelt hat.

[*] Wie haben sich die Zahlen der Fahrten beim Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 entwickelt?
[*] Wie hoch sind die Kosten in den Jahren gewesen?
[*] Wie hat sich die Zahl der Berechtigten in diesen Jahren entwickelt?
[*] In wie vielen Fällen sind die Leistungen statt als Fahrgutscheine in einer Geldleistung oder als Persönliches Budget geleistet worden?
[*] Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro durchgeführter Fahrt?
[*] Hat es Fälle von inkorrekter Abrechnung gegeben?
[*] Warum braucht der Nutzer oder die Nutzerin die Angaben auf dem ausgefüllten Abrechnungsschein nicht zu bestätigen?
[*] Warum wird die Bewilligung der Leistung teilweise davon abhängig gemacht, dass keine Begleitperson zur Verfügung steht? Welche Funktion hat diese Frage für die Beantragung?
[*] Müssen bei der Weiterbeantragung alle Nachweise erbracht werden, die auch für die Erstbewilligung erforderlich sind, auch wenn sich z.B. am Gesundheitszustand nichts verändert hat?
[*] Gibt es noch Rechtsmittelverfahren (Klage und Widerspruch) in diesem Bereich? Wenn ja, was ist die zu entscheidende Streitfrage?"[/list]

[Antwort auf die Kleine Anfrage - Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen >>]



Quelle: Bremische Bürgerschaft - Drucksache 17/278 S

admin:
Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen
Broschüre des Versorgungsamt - Integrationsamt -

Neue Broschüre für schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeber und Rentner

[Download Broschüre "Nachteilsausgleiche" >>]

Quelle: Pressemitteilung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen, 15.12.2008


Zitat von: Broschüre

5.16. Sonderfahrdienste
 
Für wen? - Behinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Rollstuhlfahrer

Wer gewährt? - Amt für Soziale Dienste Bremen und das Sozialamt
Bremerhaven

Wo steht‘s? - Rahmenrichtlinie für die Gewährung eines Sonderfahrdienstes im Lande Bremen nach § 55 SGB IX

Der Sonderfahrdienst dient der Sicherstellung der Mobilität und damit der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben schwerbehinderter Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigung auf besondere behinderungsspezifsche Beförderungsmöglichkeiten angewiesen sind.

Fahrten, die der schulischen Ausbildung oder berufichen Zwecken dienen, sind von dieser Regelung ebenso ausgenommen, wie Fahrten zu Ärzten oder Therapeuten. Hierfür gibt es andere Leis-
tungsträger (siehe u.a. Kapitel 2).
 
Die Leistung wird auf Antrag gewährt, wenn die Leistungsberechtigung nachgewiesen ist. Sie wird auf ein Jahr befristet und kann dann erneut beantragt werden. Sie gilt auch für Menschen, die in
Pfegeheimen leben.

Wird die Leistung in Form von Gutscheinen in Anspruch genommen, so erhält der schwerbehinderte Mensch 26 Gutscheine im Quartal. Die Fahrten können nur im Stadtgebiet bis maximal 10 Kilometer
außerhalb der Stadtgrenze erfolgen.

Alternativ kann die Leistung auch in gleichem Umfang als Geldbetrag gewährt werden.

In Bremerhaven bleibt es bei der schon für den ambulanten Bereich bestehenden Geldpauschale.

admin:
Zitat von: Weser-Kurier, 14.02.2008

Vorwurf: Datenschutz von Behörde verletzt
Behindertenverbände sehen ärztliche Schweigepflicht umgangen / Sozialressort will Vorgehen nicht wiederholen
Von unserem Mitarbeiter Robert Best

BREMEN. Mehrere Behindertenverbände werfen dem Sozialressort vor, es habe die ärztliche Schweigepflicht im Rechtsstreit mit Klaus-Fritz K., der blind ist und im Rollstuhl sitzt, umgangen Zudem habe ein Arzt aus dem Pflegeheim, in dem K. lebt, seine Schweigepflicht gebrochen. Zu dem Fall befragt, gelobte das Ressort gestern Besserung. Gleichzeitig hieß es aber, in Bezug auf Herrn K. halte die Behörde an ihrem Vorgehen fest.

Genau dieses Vorgehen hat in dem Gerichtsverfahren, das Klaus-Fritz K., 74, gegen das Sozialressort angestrengt hatte, für Empörung gesorgt. Hintergrund: Weil K. nicht nur im Rollstuhl sitzt, sondern auch blind ist, braucht er besondere Hilfe, um etwa seine Tochter oder Freunde zu besuchen. Bis zum Sommer 2006 konnten Behinderte für diesen Sonderfahrdienst ein Taxi rufen, die Abrechnung erfolgte über Gutscheine der Sozialbehörde. Doch Bremen muss sparen. Und so wurde auch diese Leistung gestrichen. K. erhob Klage dagegen - und bekam auf ganzer Linie Recht. Inzwischen ist das Land zu der Regelung mit den Gutscheinen zurückgekehrt.

Doch in dem Verfahren versuchte die Behörde bis zum Schluss, an der Kürzung festzuhalten. So ging es vor Gericht auch um die Frage, ob K. tatsächlich auf den Sonderfahrdienst angewiesen ist. Und deshalb, berichtete dessen Anwältin Doris Galda, fragte das Ressort bei dem Arzt aus K.s Pflegeheim nach dem Gesundheitszustand des 74-Jährigen. Klaus-Fritz K. betonte gestern, er habe den Mediziner weder von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, noch habe er von der Anfrage - und der folgenden Antwort - gewusst. Vielmehr seien die angeforderten Unterlagen vor Gericht "aus dem Hut gezaubert worden", sagte Doris Galda.

Daraufhin schaltete ihr Mandant Bremens Datenschutzbeauftragten Sven Holst und den Behindertenbeauftragten des Landes, Joachim Steinbrück, ein. Holst wandte sich schriftlich an die Sozialbehörde und bat um Aufklärung. Die Antwort aus dem Ressort nannte Doris Galda "eine Unverschämtheit": Sich direkt an K. zu wenden, hätte, so die Behörde, "einen unverhältnismäßig hohen Aufwand" bedeutet. Man sei zudem davon ausgegangen, von K. "nur ungenaue Informationen zur Klärung des Sachverhalts" bekommen zu können.

Sven Holst bewertete das Vorgehen der Behörde als "nicht geeignet, eine rechtmäßige Datenerhebung zu begründen". Zudem habe das Ressort die Hintergründe nicht "von Amts wegen zu ermitteln gehabt". Trotz dieser eindeutigen Kritik wollen weder Klaus-Fritz K., noch die Behindertenverbände oder der Datenschutzbeauftragte rechtlich gegen das Ressort vorgehen.

Matthias Weinert von der "Selbsthilfe Bremen" nannte den Fall "drastisch, aber auch exemplarisch". Es sei gegen den Datenschutz verstoßen worden. Die Verunsicherung unter Bremens Behinderten sei groß. Weinert vermutet, dass "hinter dem Rücken der Patienten ein reger Datenverkehr" stattfinde.

Wilhelm Winkelmeier von "Selbstbestimmt leben" ergänzte: Meist stecke keine "böse Absicht" dahinter, dennoch sei der Umgang mit sensiblen Daten von Behinderten oft "lax".

Und Steinbrück fügte hinzu: Erklärungen und Formulare seien häufig so vage formuliert, dass der unterzeichnende Patient nicht wisse, auf welchen Tischen die Informationen über ihn später landeten.

Quelle: www.weser-kurier.de, 14.02.2008

admin:
Bremen, 12. September  2007

Aktuelles zum Sonderfahrdienst für behinderte Menschen:
Neue Fahrdienstrichtlinie ab 1. Oktober in Kraft

Die Bremer Sozialdeputation hat in der vergangenen Woche eine neue Sonderfahrdienstrichtlinie für schwerstbehinderte Menschen beschlossen. Damit kehrt die Sozialverwaltung zum 1. Oktober für die Stadtgemeinde Bremen weitgehend zu den Regeln zurück, die bis zum 30. Juni 2006 galten. Allerdings gibt es einige bedeutende Abweichungen:

Der Sonderfahrdienst wird - wie zuletzt auch - nur noch als Leistung der Sozialhilfe gewährt, d.h. unter Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Allerdings soll ab 1. Januar 2008 eine erhöhte Einkommensgrenze gelten, die bei zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 15.000,00 Euro liegt.

Zukünftig kann man die Fahrdienstleistungen statt als Gutscheine auch im Rahmen eines Persönlichen Budgets in Geld ausbezahlt bekommen. Wie die Höhe des Budgets bestimmt wird und wie genau die zweckgemäße Verwendung nachzuweisen ist, ist uns (noch) nicht bekannt.

WICHTIG: Wir gehen davon aus, dass alle, die zur Zeit die Geldpauschale erhalten (also 120,00 Euro oder 160,00 Euro bzw.  90,00 Euro bei Heimbewohner/innen) zum 1. Oktober auf die Gutscheinregelung wechseln können. Dies setzt allerdings einen entsprechenden Antrag, den man schriftlich stellen sollte, voraus. Ansonsten erhält man die jetzige Pauschale bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraumes weiter. Danach kann man dann diese Geldpauschale (ohne Verwendungsnachweis) nicht mehr erhalten, sondern nur noch zwischen Gutscheinen und abzurechnendem Budget wählen.

Für Rückfragen stehen die Beratungsstellen von SelbstBestimmt Leben (Tel. 0421-70 44 09) und der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen (Tel. 0421 387 77-14) gern zur Verfügung. Weitere Informationsmaterialien zu Fragen des Sonderfahrdienstes für behinderte Menschen sind in Vorbereitung.  

Ein kritisches Wort zum Schluss:

SelbstBestimmt Leben begrüßt die Entscheidung der Sozialverwaltung und der Sozialdeputatiion. Auch wenn noch einige Fragen offen sind, bedeutet sie für die meisten Betroffenen wieder erheblich mehr Mobilität. Doch es sollte nicht so schnell vergessen werden, wie die Sozialverwaltung in der Zwischenzeit vor allem mit denjenigen umgesprungen ist, die in Heimen leben: Sie hat ihnen bis zuletzt widerrechtlich - und manchmal geradezu kaltschnäutzig -  Leistungen vorenthalten, die sie dringend benötigt hätten, um Verwandte oder Freunde zu besuchen, ins Theater oder Kino  zu gehen oder einfach mal 'rauszukommen. Das müssen sich allerdings auch die SPD und vor allem die CDU vorhalten lassen, deren politische Entscheidungen diese Situation erst verursacht haben.

Die Sozialverwaltung hat hier viel gut zu machen - allen voran die zuständige Senatorin und der neue Leiter des Amtes für Soziale Dienste. Das können sie auch, indem sie dafür Sorge tragen, dass alle Anträge auf Sonderfahrdienst zügiger und wohlwollender bearbeitet werden und offene Fragen in Zusammenhang mit der neuen Richtlinie schnell und im Sinne der Betroffenen geklärt werden.
 
Im Anhang: die Deputationsvorlage zur Neuregelung des Sonderfahrdienstes
 
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SelbstBestimmt Leben e.V. Bremen
- Beratungsstelle und Treff für Behinderte
und ihre Angehörigen -
Ostertorsteinweg 98
28203 Bremen
Tel. 0421 704409 Fax 704401
ZSLBremen@aol.com
www.slbremen-ev.de
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Diese Info erreichte uns per eMail.

admin:
Aktuelles zum Sonderfahrdienst für behinderte Menschen

Gute Nachrichten für Heimbewohner/innen vom Verwaltungsgericht:   
Wenigstens einmal pro Woche ist Bremer (und Bremerinnen) Recht.

Das Verwaltungsgericht Bremen hat bereits Ende Mai entschieden, dass die komplette Streichung des Sonderfahrdienstes für behinderte Heimbewohner/innen rechtswidrig ist und dass auch die inzwischen gezahlten Pauschalen von 90 bzw. 60 Euro nicht ausreichen, um den Anspruch auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einzulösen.

Der Sozialhilfeträger müsse gewährleisten, dass Betroffene mindestens einmal in der Woche einen Fahrdienst oder ein Taxi für eine Hin- und Rückfahrt zu einem Ziel innerhalb Bremens oder ins Umland nutzen können, um soziale Kontakte aufrechtzuerhalten. Um auch am kulturellen Leben angemessen teilnehmen zu können, könnten ggf. weitere Leistungen beansprucht werden. Auf diese Leistung dürfe das Landespflegegeld nicht angerechnet werden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Auch wegen dieser Entscheidung bereitet die Verwaltung eine Neureglung des Sonderfahrdienstes vor. Möglicherweise können schon ab September die meisten Heimbewohner/innen, die Sonderfahrdienste brauchen, wieder Gutscheine erhalten, sofern sie diese beantragen oder dies schon getan haben.

Wer momentan nur die niedrige Geldleistung erhält und unzufrieden damit ist, kann aber mit Hinweis auf dieses Urteil beantragen, dass er ab sofort eine höhere Geldleistung oder die Gutscheine erhält.

Auch gegen die Anrechnung des Landespflegegeldes auf die Sonderfahrdienstpauschale kann man sich wehren:
Sollte die Frist für Widerspruch bzw. Klage schon abgelaufen und der Bewilligungsbescheid rechtskräftig geworden sein, kann man unter Verweis auf das Verwaltungsgerichtsurteil beim Sozialamt die Rücknahme des alten rechtswidrigen Verwaltungsaktes oder hilfsweise die Neufeststellung der Hilfe beantragen.

Das Aktenzeichen des Urteils lautet: S4 K 398/07. SelbstBestimmt Leben hat einen Musterantrag auf Gewährung von 26 Fahrgutscheinen pro Vierteljahr formuliert. Dieser ist im Anhang und auf der Internetseite von SelbstBetimmt Leben (www.slbremen-ev.de) zu finden.

Neuregelung des Sonderfahrdienstes voraussichtlich ab SeptemberOffenbar hat das oben beschriebene Urteil auch Folgen für Nichtheimbewohner/innen: Der Weserkurier berichtete am 13. Juli 2007, dass das Sozialressort plant, für alle wieder zu einer Gutscheinregelung zurückzukehren. Allerdings bleibe es dabei, dass die Leistung nur unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe gewährt würde. Voraussichtlich Anfang September werde sich die Sozialdeputation damit befassen. Frau Dr. Lüsebrink von der Sozialverwaltung hat dies auf unsere Nachfrage bestätigt.

Auch nach einer Neuregelung bleiben die jetzigen Bescheide bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes gültig. Empfänger/innen der Sonderfahrdienstpauschale, die aber schon vorher statt der Pauschale die Gutscheine in Anspruch nehmen wollen, müssten und könnten das beantragen.

Entgegen der Pressemeldung scheint noch nicht endgültig festzustehen, ob und wie die Anrechnung von Einkommen und Vermögen vorgenommen wird. Denn es gibt eine Reihe von sozialpoltischen, aber auch verwaltungstechnischen Gründen, die gegen eine zu strenge Anrechnungsvorschrift sprechen.

Wie die neuen Regeln zum Sonderfahrdienst aussehen, wird voraussichtlich ab Anfang September bekannt sein und kann dann in der Beratungsstelle von SelbstBestimmt Leben erfragt werden.

SelbstBestimmt Leben macht Sommerpause, und zwar vom 3. August bis 26. August 2007.

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SelbstBestimmt Leben e.V. Bremen
- Beratungsstelle und Treff für Behinderte
und ihre Angehörigen -
Ostertorsteinweg 98
28203 Bremen
Tel. 0421 704409 Fax 704401
ZSLBremen@aol.com
www.slbremen-ev.de
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Quelle: SelbstBestimmt Leben-Info, Juli 2007

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