BREMEN: Behinderten-Fahrdienst - Probleme + Protest

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Lösung: Gutscheine für Behinderten-Fahrdienst

BREMEN (KEG). Beim Taxi-Fahrdienst für Behinderte, die weder Busse noch Bahnen nutzen können, ist eine Einigung in Sicht. Das Sozialressort wolle wieder zu einer Gutschein-Regelung zurückkehren, sagte Sprecherin Petra Kodré. ...

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Fahrdienst-Kosten: Einigung in Sicht

BREMEN. Nach der Schelte des Verwaltungsgerichts zeichnet sich nun eine Einigung zur Kostenübernahme beim Fahrdienst für Behinderte ab. Wie berichtet, hatte das Gericht die vor einem Jahr umgesetzten Kürzungen als rechtswidrig gerügt: Behinderte Menschen, die weder Bus noch Bahn nutzen können, haben Anspruch auf wöchentlich mindestens eine Taxifahrt, um zum Beispiel Verwandte oder Freunde zu besuchen, ins Kino oder ins Theater zu gehen - so lautete das Urteil. Und: Die Sozialbehörde muss diese Fahrtkosten bezahlen.

Nun sieht es so aus, als könnte die Abrechnung künftig wieder über Gutscheine abgewickelt werden. Für diese Variante plädiert Wolfgang Grotheer, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Horst Frehe, der für die Grünen in der neuen Bürgerschaft sitzt, hält ebenfalls eine Regelung für nötig, die die real anfallenden Kosten abdeckt. Die Sozialbehörde dagegen würde lieber Pauschalen auszahlen, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Das, wendet Grotheer ein, gehe an den unterschiedlichen Lebenssituationen der Betroffenen vorbei. Schließlich seien die jeweiligen Fahrstrecken sehr verschieden - je nachdem, wo die Betroffenen wohnen und wo sie hinwollen.

Quelle: Weser-Kurier 23.06.2007

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Gericht kassiert Kürzung beim Sonderfahrdienst für Behinderte

In dem Artikel in den Bremer Tageszeitungen vom 02.06.2007 wird das Thema aufgegriffen und über das Gerichtsurteil berichtet ...

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GRÜNEN-FRAKTION BREMEN - PRESSEMITTEILUNG NR. 85-07 vom 30. Mai 2007

Fahrdienststreichung rückgängig machen - Gericht erklärt Kürzungen für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Bremen hat gestern die vollständige Streichung der Fahrdienst-Gutscheine für behinderte HeimbewohnerInnen für rechtswidrig erklärt. Die alte Fahrdienstregelung sei das absolute Minimum gewesen: Wenigstens einmal pro Woche war bis zur Kürzung im letzten Jahr sichergestellt, dass die Behinderten durch eine für sie kostenlose Fahrt am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen konnten. Das Gericht erklärte außerdem, die HeimbewohnerInnen hätten zusätzlich einen Anspruch auf Verwandtenbesuche.

Dirk Schmidtmann, sozialpolitischer Sprecher der grünen Bürgerschaftsfraktion, fordert Sozialsenatorin Rosenkötter auf, sofort Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen: "Die Kürzung muss sofort zurückgenommen werden. Die große Koalition hat den behinderten HeimbewohnerInnen ein Jahr lang ihre Rechte vorenthalten. Bitter, dass erst eine Klage nötig ist, damit den Betroffenen ihr Recht auf gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird."

Von der rechtswidrigen Streichung sind circa 130 HeimbewohnerInnen in Bremen betroffen. Ihnen wurde zunächst die gesamte Fahrdienstleistung gestrichen. Zu Beginn dieses Jahres hat man denjenigen, die gegen die Streichung geklagt haben, zunächst 60 Euro im Monat gewährt.

Horst Frehe, künftiger grüner Bürgerschaftsabgeordneter, kritisiert: "Wer beispielsweise in Friedehorst wohnt und mit dem Taxi in die Stadt fahren will, kann das mit 60 Euro nur einmal im Monat. Das reicht bei weitem nicht, wie es jetzt auch vom Verwaltungsgericht eindeutig festgestellt wurde. Bis zu einer Neuregelung, die auch das Recht auf Verwandtenbesuche einbeziehen muss, sollte die alte Fahrdienstregelung wieder in Kraft gesetzt werden. Das fordert im übrigen auch das Verwaltungsgericht. Ich erwarte vom Senat, dass er sofort handelt und nicht die Koalitionsverhandlungen und eine neue Senatsbesetzung abwartet. Es geht schließlich um die Umsetzung eines Rechtsanspruchs!"

Quelle: www.gruene-fraktion-bremen.de

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Selbstbestimmt Leben - PRESSEMITTEILUNG vom 30. Mai 2007

Gericht kritisiert Sozialverwaltung:
Fahrdienststreichung rechtswidrig
 
Das Verwaltungsgericht Bremen hat gestern am 29. Mai 2007 entschieden, dass die vollständige Streichung der Gutscheine im Fahrdienst für Behinderte für Heimbewohner im letzten Jahr rechtswidrig war. Die alte Fahrdienstregelung mit denen Heimbewohner ein Mal in der Woche eine Hin- und Rckfahrt nutzen konnten, um am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen, sei das absolute Minimum gewesen, das man nicht hätte weiter kürzen dürfen. Daneben hätten sie einen Anspruch darauf ihre Verwandten besuchen zu knnen.

Die vollständige Streichung sei völlig unverständlich und offensichtlich rechtswidrig, so die vorsitzende Richterin Frau Dr. Stuth. Sie bezeichnete das Vorgehen der Behörde, den behinderten Heimbewohnern über ein Jahr die Fahrmöglichkeiten zunächst vollständig zu entziehen und nun mit einer völlig unzureichenden Regelung von 60 pro Monat abspeisen zu wollen, als nicht nachvollziehbar.

Swantje Köbsell, die Vorsitzende von Selbstbestimmt Leben e.V., der allen Fahrdienstberechtigten Rechtsschutz angeboten hat, forderte alle 123 Fahrdienstberechtigte aus Heimen auf, sich an die Beratungsstelle zu wenden und gegen die Streichung zu klagen. Wir haben dem Senat und der Deputation für Soziales von Beginn an gesagt, dass die Streichung rechtswidrig ist. Eine Fahrt pro Woche ist wie das Verwaltungsgericht nun festgestellt hat das absolute Minimum für Heimbewohner, um am Leben teilzunehmen. Es war schamlos dieses absolute Minimum noch zu streichen.

Die Anwältin des Klägers, Rechtsanwältin Doris Galda, sieht in dem Vorgehen der Sozialbehörde, ohne Zustimmung des Klägers und ohne Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht eine medizinische Stellungnahme einzuholen, um die Berechtigung des Klägers am Fahrdienst teilzunehmen, in Frage zu stellen, einen schweren Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Sie werde dieses dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung vorlegen.

Richterin Stuth fand das Vorgehen der Behörde kleinkariert und typisch für das Verhalten in diesen Verfahren um den Fahrdienstanspruch. Durch das Verhalten der Einrichtung sei nicht die Eingliederung der behinderten Heimbewohner betrieben worden, sondern man habe sie in der Einrichtung schmoren lassen.

Die zweite Vorsitzende des Vereins Selbstbestimmt Leben e.V., Ulla Maeser, die an der Verhandlung als Zuhörerin teilgenommen hat, stellte fest: Ich habe noch nie erlebt, dass ein Gericht so klar und scharf der Behörde die Leviten gelesen hat. Der Behörde ist ihr Vorgehen um die Ohren gehauen worden. Dass man in letzter Sekunde durch ein am Prozesstag durch ein vom Arzt der Einrichtung Friedehorst eingeholtes Attest über den Kopf des Klägers hinweg, den Prozess zu beeinflussen versuchte, finde ich skandalös. In dem Verfahren ist klar geworden, wie die Behörde mit allen Tricks ihre Macht ausnutzt, behinderten Menschen ihre Ansprüche vorzuenthalten.

Die Vereinsvorsitzende Swantje Köbsell forderte den Senat auf, die alte Fahrdienstregelung sofort wieder herzustellen und diese Gerichtsentscheidung im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen. Dabei müsse auch der Anspruch, seine Verwandten besuchen zu können, bercksichtigt werden. Der Verein wird in Kürze zu einem neuen Fahrdienstforum einladen, um alle Betroffenen zu informieren.

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SelbstBestimmt Leben e.V. Bremen
- Beratungsstelle und Treff für Behinderte
und ihre Angehörigen -
Ostertorsteinweg 98
28203 Bremen
Tel. 0421 704409 Fax 704401
ZSLBremen@aol.com
www.slbremen-ev.de
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admin:
eMail von slbremen-ev.de vom 8. Dezember 2006

Verteiler: AG Neues Fahrdienstforum und Unterstützer

Zitat

Gute Nachrichten für Heimbewohner/innen in Sachen Sonderfahrdienst:
Anträge auf einstweilige Anordnung verhelfen zu ersten Teilerfolgen!

Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren!
 
Die neue Sonderfahrdienstrichtlinie ist jetzt gut sechs Monate in Kraft und sie hat leider zu den erwarteten Einschränkungen für Rollstuhlfahrer geführt, die den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können. Besonders hart sind Heimbewohner/innen betroffen, die in der neuen  Richtlinie überhaupt nicht mehr berücksichtigt sind.
 
Dagegen haben sich eine Reihe von Heimbewohner/innen gewehrt, indem sie einen Antrag auf Sonderfahrdienstleistungen als Leistungen zur Teilhabe am kulturellen und gemeinschaftlichen Leben gestellt haben. Diese wurden erwartungsgemäß schleppend bearbeitet und dann abgelehnt. In einigen uns bekannten Fällen haben die Betroffenen aber dagegen Widerspruch eingelegt und zusätzlich beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt. Daraufhin hat das Amt für Soziale Dienste (AfSD) teilweise eingelenkt und eine Geldpauschale bewilligt, die allerdings deutlich geringer ist als die beantragte Leistung. Die Höhe der Pauschale entspricht den Beträgen der neuen Sonderfahrdienstrichtlinie (die wohlgemerkt für Heinbewohner nicht gilt!).  Diesen Betrag erhalten die Beroffenen voraussichtlich mindestens so lange weiter, bis ihre Verfahren endgültig abgeschlossen sind. Erst dann weiß man, inwieweit die gestellten Anträge  auf Sonderfahrdienstleistungen tatsächlich erfolgreich sind.
 
Wir sehen sehen in der Reaktion  des AfSD auf die Anträge auf einstweilige Anordnung ein ermutigendes Signal, trotz der Neuregelung der Sonderfahrdienstpauschale, weiterhin Sonderfahrdienstleistungen zu beantragen und im Falle einer Ablehnung nicht gleich aufzugeben. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in der Argumentationshilfe im Anhang, die wir bereits einmal versandt haben. Oder wenden Sie sich an die Beratungsstelle von Selbstbestimmt Leben (Tel. 0421 70 4409).

Viel Erfolg!
Wilhelm Winkelmeier

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SelbstBestimmt Leben e.V. Bremen
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