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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: BREMEN: Behinderten-Fahrdienst - Probleme + Protest  (Gelesen 36512 mal)
admin
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« Antworten #22 am: 07. Januar 2009, 20:14 »

    Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

    Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen

    Nachdem der Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen wieder eingeführt und durch eine neue Verwaltungsanweisung geregelt wurde, ist es an der Zeit zu überprüfen, wie er sich seitdem entwickelt hat.

    • Wie haben sich die Zahlen der Fahrten beim Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 entwickelt?
    • Wie hoch sind die Kosten in den Jahren gewesen?
    • Wie hat sich die Zahl der Berechtigten in diesen Jahren entwickelt?
    • In wie vielen Fällen sind die Leistungen statt als Fahrgutscheine in einer Geldleistung oder als Persönliches Budget geleistet worden?
    • Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro durchgeführter Fahrt?
    • Hat es Fälle von inkorrekter Abrechnung gegeben?
    • Warum braucht der Nutzer oder die Nutzerin die Angaben auf dem ausgefüllten Abrechnungsschein nicht zu bestätigen?
    • Warum wird die Bewilligung der Leistung teilweise davon abhängig gemacht, dass keine Begleitperson zur Verfügung steht? Welche Funktion hat diese Frage für die Beantragung?
    • Müssen bei der Weiterbeantragung alle Nachweise erbracht werden, die auch für die Erstbewilligung erforderlich sind, auch wenn sich z.B. am Gesundheitszustand nichts verändert hat?
    • Gibt es noch Rechtsmittelverfahren (Klage und Widerspruch) in diesem Bereich? Wenn ja, was ist die zu entscheidende Streitfrage?"




    Quelle: Bremische Bürgerschaft - Drucksache 17/278 S
    « Letzte Änderung: 04. Februar 2009, 23:32 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #21 am: 15. Dezember 2008, 17:38 »

    Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen
    Broschüre des Versorgungsamt - Integrationsamt -

    Neue Broschüre für schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeber und Rentner

    [Download Broschüre "Nachteilsausgleiche" >>]

    Quelle: Pressemitteilung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen, 15.12.2008



    Zitat von: Broschüre
    5.16. Sonderfahrdienste
     
    Für wen? - Behinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Rollstuhlfahrer

    Wer gewährt? - Amt für Soziale Dienste Bremen und das Sozialamt
    Bremerhaven

    Wo steht‘s? - Rahmenrichtlinie für die Gewährung eines Sonderfahrdienstes im Lande Bremen nach § 55 SGB IX

    Der Sonderfahrdienst dient der Sicherstellung der Mobilität und damit der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben schwerbehinderter Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigung auf besondere behinderungsspezifsche Beförderungsmöglichkeiten angewiesen sind.

    Fahrten, die der schulischen Ausbildung oder berufichen Zwecken dienen, sind von dieser Regelung ebenso ausgenommen, wie Fahrten zu Ärzten oder Therapeuten. Hierfür gibt es andere Leis-
    tungsträger (siehe u.a. Kapitel 2).
     
    Die Leistung wird auf Antrag gewährt, wenn die Leistungsberechtigung nachgewiesen ist. Sie wird auf ein Jahr befristet und kann dann erneut beantragt werden. Sie gilt auch für Menschen, die in
    Pfegeheimen leben.

    Wird die Leistung in Form von Gutscheinen in Anspruch genommen, so erhält der schwerbehinderte Mensch 26 Gutscheine im Quartal. Die Fahrten können nur im Stadtgebiet bis maximal 10 Kilometer
    außerhalb der Stadtgrenze erfolgen.

    Alternativ kann die Leistung auch in gleichem Umfang als Geldbetrag gewährt werden.

    In Bremerhaven bleibt es bei der schon für den ambulanten Bereich bestehenden Geldpauschale.
    « Letzte Änderung: 06. April 2009, 09:14 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #20 am: 15. Februar 2008, 02:12 »

    Zitat von: Weser-Kurier, 14.02.2008
    Vorwurf: Datenschutz von Behörde verletzt
    Behindertenverbände sehen ärztliche Schweigepflicht umgangen / Sozialressort will Vorgehen nicht wiederholen

    Von unserem Mitarbeiter Robert Best

    BREMEN. Mehrere Behindertenverbände werfen dem Sozialressort vor, es habe die ärztliche Schweigepflicht im Rechtsstreit mit Klaus-Fritz K., der blind ist und im Rollstuhl sitzt, umgangen Zudem habe ein Arzt aus dem Pflegeheim, in dem K. lebt, seine Schweigepflicht gebrochen. Zu dem Fall befragt, gelobte das Ressort gestern Besserung. Gleichzeitig hieß es aber, in Bezug auf Herrn K. halte die Behörde an ihrem Vorgehen fest.

    Genau dieses Vorgehen hat in dem Gerichtsverfahren, das Klaus-Fritz K., 74, gegen das Sozialressort angestrengt hatte, für Empörung gesorgt. Hintergrund: Weil K. nicht nur im Rollstuhl sitzt, sondern auch blind ist, braucht er besondere Hilfe, um etwa seine Tochter oder Freunde zu besuchen. Bis zum Sommer 2006 konnten Behinderte für diesen Sonderfahrdienst ein Taxi rufen, die Abrechnung erfolgte über Gutscheine der Sozialbehörde. Doch Bremen muss sparen. Und so wurde auch diese Leistung gestrichen. K. erhob Klage dagegen - und bekam auf ganzer Linie Recht. Inzwischen ist das Land zu der Regelung mit den Gutscheinen zurückgekehrt.

    Doch in dem Verfahren versuchte die Behörde bis zum Schluss, an der Kürzung festzuhalten. So ging es vor Gericht auch um die Frage, ob K. tatsächlich auf den Sonderfahrdienst angewiesen ist. Und deshalb, berichtete dessen Anwältin Doris Galda, fragte das Ressort bei dem Arzt aus K.s Pflegeheim nach dem Gesundheitszustand des 74-Jährigen. Klaus-Fritz K. betonte gestern, er habe den Mediziner weder von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, noch habe er von der Anfrage - und der folgenden Antwort - gewusst. Vielmehr seien die angeforderten Unterlagen vor Gericht "aus dem Hut gezaubert worden", sagte Doris Galda.

    Daraufhin schaltete ihr Mandant Bremens Datenschutzbeauftragten Sven Holst und den Behindertenbeauftragten des Landes, Joachim Steinbrück, ein. Holst wandte sich schriftlich an die Sozialbehörde und bat um Aufklärung. Die Antwort aus dem Ressort nannte Doris Galda "eine Unverschämtheit": Sich direkt an K. zu wenden, hätte, so die Behörde, "einen unverhältnismäßig hohen Aufwand" bedeutet. Man sei zudem davon ausgegangen, von K. "nur ungenaue Informationen zur Klärung des Sachverhalts" bekommen zu können.

    Sven Holst bewertete das Vorgehen der Behörde als "nicht geeignet, eine rechtmäßige Datenerhebung zu begründen". Zudem habe das Ressort die Hintergründe nicht "von Amts wegen zu ermitteln gehabt". Trotz dieser eindeutigen Kritik wollen weder Klaus-Fritz K., noch die Behindertenverbände oder der Datenschutzbeauftragte rechtlich gegen das Ressort vorgehen.

    Matthias Weinert von der "Selbsthilfe Bremen" nannte den Fall "drastisch, aber auch exemplarisch". Es sei gegen den Datenschutz verstoßen worden. Die Verunsicherung unter Bremens Behinderten sei groß. Weinert vermutet, dass "hinter dem Rücken der Patienten ein reger Datenverkehr" stattfinde.

    Wilhelm Winkelmeier von "Selbstbestimmt leben" ergänzte: Meist stecke keine "böse Absicht" dahinter, dennoch sei der Umgang mit sensiblen Daten von Behinderten oft "lax".

    Und Steinbrück fügte hinzu: Erklärungen und Formulare seien häufig so vage formuliert, dass der unterzeichnende Patient nicht wisse, auf welchen Tischen die Informationen über ihn später landeten.

    Quelle: www.weser-kurier.de, 14.02.2008
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    « Antworten #19 am: 15. September 2007, 13:20 »

    Bremen, 12. September  2007

    Aktuelles zum Sonderfahrdienst für behinderte Menschen:
    Neue Fahrdienstrichtlinie ab 1. Oktober in Kraft


    Die Bremer Sozialdeputation hat in der vergangenen Woche eine neue Sonderfahrdienstrichtlinie für schwerstbehinderte Menschen beschlossen. Damit kehrt die Sozialverwaltung zum 1. Oktober für die Stadtgemeinde Bremen weitgehend zu den Regeln zurück, die bis zum 30. Juni 2006 galten. Allerdings gibt es einige bedeutende Abweichungen:

    Der Sonderfahrdienst wird - wie zuletzt auch - nur noch als Leistung der Sozialhilfe gewährt, d.h. unter Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Allerdings soll ab 1. Januar 2008 eine erhöhte Einkommensgrenze gelten, die bei zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 15.000,00 Euro liegt.

    Zukünftig kann man die Fahrdienstleistungen statt als Gutscheine auch im Rahmen eines Persönlichen Budgets in Geld ausbezahlt bekommen. Wie die Höhe des Budgets bestimmt wird und wie genau die zweckgemäße Verwendung nachzuweisen ist, ist uns (noch) nicht bekannt.

    WICHTIG: Wir gehen davon aus, dass alle, die zur Zeit die Geldpauschale erhalten (also 120,00 Euro oder 160,00 Euro bzw.  90,00 Euro bei Heimbewohner/innen) zum 1. Oktober auf die Gutscheinregelung wechseln können. Dies setzt allerdings einen entsprechenden Antrag, den man schriftlich stellen sollte, voraus. Ansonsten erhält man die jetzige Pauschale bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraumes weiter. Danach kann man dann diese Geldpauschale (ohne Verwendungsnachweis) nicht mehr erhalten, sondern nur noch zwischen Gutscheinen und abzurechnendem Budget wählen.

    Für Rückfragen stehen die Beratungsstellen von SelbstBestimmt Leben (Tel. 0421-70 44 09) und der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen (Tel. 0421 387 77-14) gern zur Verfügung. Weitere Informationsmaterialien zu Fragen des Sonderfahrdienstes für behinderte Menschen sind in Vorbereitung.  

    Ein kritisches Wort zum Schluss:

    SelbstBestimmt Leben begrüßt die Entscheidung der Sozialverwaltung und der Sozialdeputatiion. Auch wenn noch einige Fragen offen sind, bedeutet sie für die meisten Betroffenen wieder erheblich mehr Mobilität. Doch es sollte nicht so schnell vergessen werden, wie die Sozialverwaltung in der Zwischenzeit vor allem mit denjenigen umgesprungen ist, die in Heimen leben: Sie hat ihnen bis zuletzt widerrechtlich - und manchmal geradezu kaltschnäutzig -  Leistungen vorenthalten, die sie dringend benötigt hätten, um Verwandte oder Freunde zu besuchen, ins Theater oder Kino  zu gehen oder einfach mal 'rauszukommen. Das müssen sich allerdings auch die SPD und vor allem die CDU vorhalten lassen, deren politische Entscheidungen diese Situation erst verursacht haben.

    Die Sozialverwaltung hat hier viel gut zu machen - allen voran die zuständige Senatorin und der neue Leiter des Amtes für Soziale Dienste. Das können sie auch, indem sie dafür Sorge tragen, dass alle Anträge auf Sonderfahrdienst zügiger und wohlwollender bearbeitet werden und offene Fragen in Zusammenhang mit der neuen Richtlinie schnell und im Sinne der Betroffenen geklärt werden.
     
    Im Anhang: die Deputationsvorlage zur Neuregelung des Sonderfahrdienstes
     
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    SelbstBestimmt Leben e.V. Bremen
    - Beratungsstelle und Treff für Behinderte
    und ihre Angehörigen -
    Ostertorsteinweg 98
    28203 Bremen
    Tel. 0421 704409 Fax 704401
    ZSLBremen@aol.com
    www.slbremen-ev.de
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    Diese Info erreichte uns per eMail.

    * vorlagesonderfahrdienst.pdf (429.11 KB - runtergeladen 728 Mal.)
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    « Antworten #18 am: 01. August 2007, 16:08 »

    Aktuelles zum Sonderfahrdienst für behinderte Menschen

    Gute Nachrichten für Heimbewohner/innen vom Verwaltungsgericht:   
    Wenigstens einmal pro Woche ist Bremer (und Bremerinnen) Recht.


    Das Verwaltungsgericht Bremen hat bereits Ende Mai entschieden, dass die komplette Streichung des Sonderfahrdienstes für behinderte Heimbewohner/innen rechtswidrig ist und dass auch die inzwischen gezahlten Pauschalen von 90 bzw. 60 Euro nicht ausreichen, um den Anspruch auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einzulösen.

    Der Sozialhilfeträger müsse gewährleisten, dass Betroffene mindestens einmal in der Woche einen Fahrdienst oder ein Taxi für eine Hin- und Rückfahrt zu einem Ziel innerhalb Bremens oder ins Umland nutzen können, um soziale Kontakte aufrechtzuerhalten. Um auch am kulturellen Leben angemessen teilnehmen zu können, könnten ggf. weitere Leistungen beansprucht werden. Auf diese Leistung dürfe das Landespflegegeld nicht angerechnet werden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

    Auch wegen dieser Entscheidung bereitet die Verwaltung eine Neureglung des Sonderfahrdienstes vor. Möglicherweise können schon ab September die meisten Heimbewohner/innen, die Sonderfahrdienste brauchen, wieder Gutscheine erhalten, sofern sie diese beantragen oder dies schon getan haben.

    Wer momentan nur die niedrige Geldleistung erhält und unzufrieden damit ist, kann aber mit Hinweis auf dieses Urteil beantragen, dass er ab sofort eine höhere Geldleistung oder die Gutscheine erhält.

    Auch gegen die Anrechnung des Landespflegegeldes auf die Sonderfahrdienstpauschale kann man sich wehren:
    Sollte die Frist für Widerspruch bzw. Klage schon abgelaufen und der Bewilligungsbescheid rechtskräftig geworden sein, kann man unter Verweis auf das Verwaltungsgerichtsurteil beim Sozialamt die Rücknahme des alten rechtswidrigen Verwaltungsaktes oder hilfsweise die Neufeststellung der Hilfe beantragen.

    Das Aktenzeichen des Urteils lautet: S4 K 398/07. SelbstBestimmt Leben hat einen Musterantrag auf Gewährung von 26 Fahrgutscheinen pro Vierteljahr formuliert. Dieser ist im Anhang und auf der Internetseite von SelbstBetimmt Leben (www.slbremen-ev.de) zu finden.

    Neuregelung des Sonderfahrdienstes voraussichtlich ab SeptemberOffenbar hat das oben beschriebene Urteil auch Folgen für Nichtheimbewohner/innen: Der Weserkurier berichtete am 13. Juli 2007, dass das Sozialressort plant, für alle wieder zu einer Gutscheinregelung zurückzukehren. Allerdings bleibe es dabei, dass die Leistung nur unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe gewährt würde. Voraussichtlich Anfang September werde sich die Sozialdeputation damit befassen. Frau Dr. Lüsebrink von der Sozialverwaltung hat dies auf unsere Nachfrage bestätigt.

    Auch nach einer Neuregelung bleiben die jetzigen Bescheide bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes gültig. Empfänger/innen der Sonderfahrdienstpauschale, die aber schon vorher statt der Pauschale die Gutscheine in Anspruch nehmen wollen, müssten und könnten das beantragen.

    Entgegen der Pressemeldung scheint noch nicht endgültig festzustehen, ob und wie die Anrechnung von Einkommen und Vermögen vorgenommen wird. Denn es gibt eine Reihe von sozialpoltischen, aber auch verwaltungstechnischen Gründen, die gegen eine zu strenge Anrechnungsvorschrift sprechen.

    Wie die neuen Regeln zum Sonderfahrdienst aussehen, wird voraussichtlich ab Anfang September bekannt sein und kann dann in der Beratungsstelle von SelbstBestimmt Leben erfragt werden.

    SelbstBestimmt Leben macht Sommerpause, und zwar vom 3. August bis 26. August 2007.

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    Quelle: SelbstBestimmt Leben-Info, Juli 2007

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    « Antworten #17 am: 13. Juli 2007, 17:16 »

    Lösung: Gutscheine für Behinderten-Fahrdienst

    BREMEN (KEG). Beim Taxi-Fahrdienst für Behinderte, die weder Busse noch Bahnen nutzen können, ist eine Einigung in Sicht. Das Sozialressort wolle wieder zu einer Gutschein-Regelung zurückkehren, sagte Sprecherin Petra Kodré. ...


    * Beh_Sonderfahrdienst_WK070713.jpg (73.37 KB, 480x572 - angeschaut 1324 Mal.)
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    « Antworten #16 am: 13. Juli 2007, 17:15 »

    Fahrdienst-Kosten: Einigung in Sicht

    BREMEN. Nach der Schelte des Verwaltungsgerichts zeichnet sich nun eine Einigung zur Kostenübernahme beim Fahrdienst für Behinderte ab. Wie berichtet, hatte das Gericht die vor einem Jahr umgesetzten Kürzungen als rechtswidrig gerügt: Behinderte Menschen, die weder Bus noch Bahn nutzen können, haben Anspruch auf wöchentlich mindestens eine Taxifahrt, um zum Beispiel Verwandte oder Freunde zu besuchen, ins Kino oder ins Theater zu gehen - so lautete das Urteil. Und: Die Sozialbehörde muss diese Fahrtkosten bezahlen.

    Nun sieht es so aus, als könnte die Abrechnung künftig wieder über Gutscheine abgewickelt werden. Für diese Variante plädiert Wolfgang Grotheer, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Horst Frehe, der für die Grünen in der neuen Bürgerschaft sitzt, hält ebenfalls eine Regelung für nötig, die die real anfallenden Kosten abdeckt. Die Sozialbehörde dagegen würde lieber Pauschalen auszahlen, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Das, wendet Grotheer ein, gehe an den unterschiedlichen Lebenssituationen der Betroffenen vorbei. Schließlich seien die jeweiligen Fahrstrecken sehr verschieden - je nachdem, wo die Betroffenen wohnen und wo sie hinwollen.

    Quelle: Weser-Kurier 23.06.2007
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    « Antworten #15 am: 08. Juli 2007, 15:19 »

    Gericht kassiert Kürzung beim Sonderfahrdienst für Behinderte

    In dem Artikel in den Bremer Tageszeitungen vom 02.06.2007 wird das Thema aufgegriffen und über das Gerichtsurteil berichtet ...


    * BehindertenSonderfahrdienst_WK070602.jpg (180.92 KB, 640x956 - angeschaut 1372 Mal.)
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    « Antworten #14 am: 19. Juni 2007, 15:09 »

    GRÜNEN-FRAKTION BREMEN - PRESSEMITTEILUNG NR. 85-07 vom 30. Mai 2007

    Fahrdienststreichung rückgängig machen - Gericht erklärt Kürzungen für rechtswidrig


    Das Verwaltungsgericht Bremen hat gestern die vollständige Streichung der Fahrdienst-Gutscheine für behinderte HeimbewohnerInnen für rechtswidrig erklärt. Die alte Fahrdienstregelung sei das absolute Minimum gewesen: Wenigstens einmal pro Woche war bis zur Kürzung im letzten Jahr sichergestellt, dass die Behinderten durch eine für sie kostenlose Fahrt am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen konnten. Das Gericht erklärte außerdem, die HeimbewohnerInnen hätten zusätzlich einen Anspruch auf Verwandtenbesuche.

    Dirk Schmidtmann, sozialpolitischer Sprecher der grünen Bürgerschaftsfraktion, fordert Sozialsenatorin Rosenkötter auf, sofort Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen: "Die Kürzung muss sofort zurückgenommen werden. Die große Koalition hat den behinderten HeimbewohnerInnen ein Jahr lang ihre Rechte vorenthalten. Bitter, dass erst eine Klage nötig ist, damit den Betroffenen ihr Recht auf gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird."

    Von der rechtswidrigen Streichung sind circa 130 HeimbewohnerInnen in Bremen betroffen. Ihnen wurde zunächst die gesamte Fahrdienstleistung gestrichen. Zu Beginn dieses Jahres hat man denjenigen, die gegen die Streichung geklagt haben, zunächst 60 Euro im Monat gewährt.

    Horst Frehe, künftiger grüner Bürgerschaftsabgeordneter, kritisiert: "Wer beispielsweise in Friedehorst wohnt und mit dem Taxi in die Stadt fahren will, kann das mit 60 Euro nur einmal im Monat. Das reicht bei weitem nicht, wie es jetzt auch vom Verwaltungsgericht eindeutig festgestellt wurde. Bis zu einer Neuregelung, die auch das Recht auf Verwandtenbesuche einbeziehen muss, sollte die alte Fahrdienstregelung wieder in Kraft gesetzt werden. Das fordert im übrigen auch das Verwaltungsgericht. Ich erwarte vom Senat, dass er sofort handelt und nicht die Koalitionsverhandlungen und eine neue Senatsbesetzung abwartet. Es geht schließlich um die Umsetzung eines Rechtsanspruchs!"

    Quelle: www.gruene-fraktion-bremen.de

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    Selbstbestimmt Leben - PRESSEMITTEILUNG vom 30. Mai 2007

    Gericht kritisiert Sozialverwaltung:
    Fahrdienststreichung rechtswidrig

     
    Das Verwaltungsgericht Bremen hat gestern am 29. Mai 2007 entschieden, dass die vollständige Streichung der Gutscheine im Fahrdienst für Behinderte für Heimbewohner im letzten Jahr rechtswidrig war. Die alte Fahrdienstregelung mit denen Heimbewohner ein Mal in der Woche eine Hin- und Rckfahrt nutzen konnten, um am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen, sei das absolute Minimum gewesen, das man nicht hätte weiter kürzen dürfen. Daneben hätten sie einen Anspruch darauf ihre Verwandten besuchen zu knnen.

    Die vollständige Streichung sei völlig unverständlich und offensichtlich rechtswidrig, so die vorsitzende Richterin Frau Dr. Stuth. Sie bezeichnete das Vorgehen der Behörde, den behinderten Heimbewohnern über ein Jahr die Fahrmöglichkeiten zunächst vollständig zu entziehen und nun mit einer völlig unzureichenden Regelung von 60 pro Monat abspeisen zu wollen, als nicht nachvollziehbar.

    Swantje Köbsell, die Vorsitzende von Selbstbestimmt Leben e.V., der allen Fahrdienstberechtigten Rechtsschutz angeboten hat, forderte alle 123 Fahrdienstberechtigte aus Heimen auf, sich an die Beratungsstelle zu wenden und gegen die Streichung zu klagen. Wir haben dem Senat und der Deputation für Soziales von Beginn an gesagt, dass die Streichung rechtswidrig ist. Eine Fahrt pro Woche ist wie das Verwaltungsgericht nun festgestellt hat das absolute Minimum für Heimbewohner, um am Leben teilzunehmen. Es war schamlos dieses absolute Minimum noch zu streichen.

    Die Anwältin des Klägers, Rechtsanwältin Doris Galda, sieht in dem Vorgehen der Sozialbehörde, ohne Zustimmung des Klägers und ohne Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht eine medizinische Stellungnahme einzuholen, um die Berechtigung des Klägers am Fahrdienst teilzunehmen, in Frage zu stellen, einen schweren Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Sie werde dieses dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung vorlegen.

    Richterin Stuth fand das Vorgehen der Behörde kleinkariert und typisch für das Verhalten in diesen Verfahren um den Fahrdienstanspruch. Durch das Verhalten der Einrichtung sei nicht die Eingliederung der behinderten Heimbewohner betrieben worden, sondern man habe sie in der Einrichtung schmoren lassen.

    Die zweite Vorsitzende des Vereins Selbstbestimmt Leben e.V., Ulla Maeser, die an der Verhandlung als Zuhörerin teilgenommen hat, stellte fest: Ich habe noch nie erlebt, dass ein Gericht so klar und scharf der Behörde die Leviten gelesen hat. Der Behörde ist ihr Vorgehen um die Ohren gehauen worden. Dass man in letzter Sekunde durch ein am Prozesstag durch ein vom Arzt der Einrichtung Friedehorst eingeholtes Attest über den Kopf des Klägers hinweg, den Prozess zu beeinflussen versuchte, finde ich skandalös. In dem Verfahren ist klar geworden, wie die Behörde mit allen Tricks ihre Macht ausnutzt, behinderten Menschen ihre Ansprüche vorzuenthalten.

    Die Vereinsvorsitzende Swantje Köbsell forderte den Senat auf, die alte Fahrdienstregelung sofort wieder herzustellen und diese Gerichtsentscheidung im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen. Dabei müsse auch der Anspruch, seine Verwandten besuchen zu können, bercksichtigt werden. Der Verein wird in Kürze zu einem neuen Fahrdienstforum einladen, um alle Betroffenen zu informieren.

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    SelbstBestimmt Leben e.V. Bremen
    - Beratungsstelle und Treff für Behinderte
    und ihre Angehörigen -
    Ostertorsteinweg 98
    28203 Bremen
    Tel. 0421 704409 Fax 704401
    ZSLBremen@aol.com
    www.slbremen-ev.de
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    « Antworten #13 am: 13. Dezember 2006, 00:21 »

    eMail von slbremen-ev.de vom 8. Dezember 2006

    Verteiler: AG Neues Fahrdienstforum und Unterstützer

    Zitat
    Gute Nachrichten für Heimbewohner/innen in Sachen Sonderfahrdienst:
    Anträge auf einstweilige Anordnung verhelfen zu ersten Teilerfolgen!


    Liebe Freundinnen und Freunde,
    sehr geehrte Damen und Herren!
     
    Die neue Sonderfahrdienstrichtlinie ist jetzt gut sechs Monate in Kraft und sie hat leider zu den erwarteten Einschränkungen für Rollstuhlfahrer geführt, die den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können. Besonders hart sind Heimbewohner/innen betroffen, die in der neuen  Richtlinie überhaupt nicht mehr berücksichtigt sind.
     
    Dagegen haben sich eine Reihe von Heimbewohner/innen gewehrt, indem sie einen Antrag auf Sonderfahrdienstleistungen als Leistungen zur Teilhabe am kulturellen und gemeinschaftlichen Leben gestellt haben. Diese wurden erwartungsgemäß schleppend bearbeitet und dann abgelehnt. In einigen uns bekannten Fällen haben die Betroffenen aber dagegen Widerspruch eingelegt und zusätzlich beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt. Daraufhin hat das Amt für Soziale Dienste (AfSD) teilweise eingelenkt und eine Geldpauschale bewilligt, die allerdings deutlich geringer ist als die beantragte Leistung. Die Höhe der Pauschale entspricht den Beträgen der neuen Sonderfahrdienstrichtlinie (die wohlgemerkt für Heinbewohner nicht gilt!).  Diesen Betrag erhalten die Beroffenen voraussichtlich mindestens so lange weiter, bis ihre Verfahren endgültig abgeschlossen sind. Erst dann weiß man, inwieweit die gestellten Anträge  auf Sonderfahrdienstleistungen tatsächlich erfolgreich sind.
     
    Wir sehen sehen in der Reaktion  des AfSD auf die Anträge auf einstweilige Anordnung ein ermutigendes Signal, trotz der Neuregelung der Sonderfahrdienstpauschale, weiterhin Sonderfahrdienstleistungen zu beantragen und im Falle einer Ablehnung nicht gleich aufzugeben. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in der Argumentationshilfe im Anhang, die wir bereits einmal versandt haben. Oder wenden Sie sich an die Beratungsstelle von Selbstbestimmt Leben (Tel. 0421 70 4409).

    Viel Erfolg!
    Wilhelm Winkelmeier

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    * Argumentationshilfe 061207.doc (44.5 KB - runtergeladen 1420 Mal.)
    « Letzte Änderung: 19. Juni 2007, 14:58 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #12 am: 04. Dezember 2006, 10:55 »

    14. Behindertenparlament Bremen tagte:
    Rote Karte für den Senat


    Bremer Landespolitiker wurden am 1. Dezember beim 14. Behindertenparlament in Bremen heftig kritisiert. Die anwesenden behinderten Bremer im Plenum gaben der Bremer Politik die "rote Karte".

    Unter anderem protestierten sie heftig gegen weitere Kürzungen bei der Eingliederungshilfe. Sie forderten außerdem, daß mehr Geld in die ambulante Betreuung investiert werden soll, um eine eigenständige Lebensführung zu gewährleisten. Auch die Barrierefreiheit nach der Landesbauordnung sei noch nicht konsequent umgesetzt.

    Wegen der Kürzungen der Härtefallregelung beim Sonderfahrdienst für behinderte Menschen wurde ein Missbilligungsantrag gegen die Bremer Deputation für Frauen, Jugend, Soziales und Senioren gestellt.

    Weitere Informationen sind u.a den folgenden Medien zu entnehmen:

    - Weser-Kurier (s. zitierten Artikel als Download)
    - Radio Bremen
    - Kreiszeitungen


    * 14_BehParlam_WK061202.jpg (229.5 KB, 800x789 - angeschaut 1389 Mal.)
    « Letzte Änderung: 04. Dezember 2006, 11:33 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #11 am: 09. Oktober 2006, 13:28 »

    Einladung zum "Behindertenpolitischen Stammtisch":

    Zitat
    Liebe Freundinnen und Freunde,
     
    der nächste behindertenpolitische Stammtisch findet

    am Freitag, dem 13. Oktober
    ab 19.00 Uhr im Bürgerhaus
    Weserterassen, Bremen statt.

    Thema: Sonderfahrdienst - wie können die Protestaktionen
    weitergeführt werden?
     
    Auf einen hoffentlich gutbesuchten Stammtisch freut sich
    Euer SL-Team


    Selbstbestimmt Leben Bremen e.V.
    Beratungsstelle für Behinderte und ihre Angehörigen

    Ostertorsteinweg 98
    28203 Bremen
    Telefon 0421 / 70 44 09
    Fax 0421 / 70 44 01
    eMail: zslbremen@aol.com
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    « Antworten #10 am: 08. September 2006, 14:01 »

    Soeben erreichte mich die folgende Ankündigung, die ich hiermit gerne veröffentliche:

    Zitat
    An die Mitglieder des BREMER NEUEN FAHRDIENSTFORUMs,
    Sympathisanten und Interessierte


    Bremen, den 8. September 2006

    Sehr geehrte Damen und Herren,
     
    wie bereits in einer früheren Email angekündigt, soll auf der nächsten Sitzung der Bremischen Stadtbürgerschaft ein Antrag von BÜNDNIS'90/GRÜNE zur Wiedereinführung der bisherigen Sonderfahrdienstrichtlinie behandelt werden.

    Die Sitzung findet am Dienstag, den 12. September 2006, statt. Der Sonderfahrdienst wird nicht vor 17.00 Uhr behandelt werden, die Sitzung endet um 19.00 Uhr.
     
    Zwischendurch lagen uns Informationen vor, wonach es sehr unwahrscheinlich gewesen wäre, dass der GRÜNEN-Antrag noch in der Septembersitzung behandelt wird. Dies hat sich leider erst heute vormittag als Irrtum herausgestellt. Wir bitten darum für die späte Information um Verständnis.
     
    Eine besondere Aktion zu dem Thema ist von unserer Seite bislang nicht vorbereitet. Dennoch wäre es gut, wenn der Antrag unter möglichst großer Beteiligung der betroffenen und interessierten Öffentlichkeit behandelt wird. Für die Teilnahme auf der Besuchertribüne sind normalerweise Besucherkarten erforderlich - wir bemühen uns, diese zu organisieren. Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie eine Karte benötigen; Sie können sich auch direkt an die Bremische Bürgerschaft wenden, Tel. 361-12471.

    Sollten Sie sich spontan zur Teilnahme entschließen - dann kommen Sie bitte, auch wenn Sie noch keine Karte haben!

    Wir würden uns freuen, Sie am Dienstag in der Bürgerschaft zu sehen!
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Wilhelm Winkelmeier (SL Bremen), Hape Keck (LAGS Bremen)
     

    SelbstBestimmt Leben e.V. Bremen
    Ostertorsteinweg 98, 28203 Bremen,
    T. 0421-704409 F. 704401
    E-mail: ZSLBremen@aol.com

    LAG Selbsthilfe für Behinderte Bremen e.V.
    Waller Heerstraße 55, 28217 Bremen
    T. 0421-38777-14, F. 38777-99
    E-mail: LAGHBremen@t-online.de
    « Letzte Änderung: 08. September 2006, 23:35 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #9 am: 25. August 2006, 18:42 »

    Die Bremer Gruppe der Ehrenamtlichen in der Heimmitwirkung folgte einer Einladung der Gesundheitssenatorin Röpke und traf sie am 21. August im Bremer Rathaus.

    Bei diesem Treffen bedankte sich Frau Röpke persönlich bei den ehrenamtlichen Interessenvertretern der Heimbewohner für Ihr Engagement und erörterte mit Ihnen aktuelle Fragen der Arbeit in den Bremer Heimen.

    Die Gruppe nutzte das Gespräch u.a. auch, um nochmals auf die Benachteiligung und Ungleichbehandlung der schwerstbehinderten Heimbewohner hinzuweisen. Sie forderten die gleichen Rechte für schwerstbehinderte Heimbewohner und Nichtheimbewohner. Es sei völlig unverständlich, wenn einerseits Millionenbeträge von dem jetzt entlassenen Geschäftsführer des Krankenhauses Bremen-Ost unkontrolliert verpulvert werden konnten, andererseits aber die Teilhabe von Schwerstbehinderte am öffentlichen Leben reduziert bzw. völlig gestrichen werden.

    In ihrer Antwort wies sie darauf hin, daß man kriminelle Machenschaften nie ganz verhindern könne und Bremen bekanntermaßen kein Geld habe. Eine Änderung der sicher bedauerlichen Situation könne es aufgrund der angespannten Haushaltlage daher leider nicht geben. Bremen habe im übrigen auch dem Beispiel anderer Bundesländer folgen müssen.
    « Letzte Änderung: 25. August 2006, 18:44 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #8 am: 21. August 2006, 10:54 »

    Am Mittwoch, 16.08.2006 erschien der Artikel "Diskomeile: Umbau in der Spar-Version", in dem über die geplante Umgestaltung von Breitenweg / Rembertiring berichtet wird. Demnach plante das Bauresort umfangreiche Maßnahmen in Höhe von rund 380.000 Euro. Hintergrund der Bestrebungen, diesen Vergnügungsabschnitt in der Bahnhofsvorstadt aufzuwerten, sind die Negativschlagzeilen der jüngsten Vergangenheit über Schießereien und andere Gewalttaten (siehe auch www.discomeile.com). Die Baudeputation habe nun beschlossen, daß 100.000 Euro ausreichen müssen. (Mehr: siehe Zitat des Artikels hier als Download)

    In einem Leserbrief vom 21.08.2006 in den Bremer Tageszeitungen wird die geplante Geldausgabe kritisiert. Während Schwerstbehinderten Heimbewohnern die Unterstützung zur Teilhabe am öffentlichen Leben entzogen wird (weil Bremen angeblich kein Geld hat), wird andererseits die Verschönerung des vornehmlich gewerblich genutzten Straßenabschnitts geplant. (Mehr: siehe Zitat des Leserbriefs hier als Download)


    * Leserbrief_Sonderfahrdienst_WK060821.jpg (168.81 KB, 800x443 - angeschaut 1336 Mal.)

    * Diskomeile-Umbau_WK060816.jpg (383.13 KB, 800x1029 - angeschaut 1271 Mal.)
    « Letzte Änderung: 21. August 2006, 11:32 von admin » Gespeichert

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