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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Prävention gegen Gewalt in der Pflege  (Gelesen 13918 mal)
admin
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« Antworten #4 am: 05. August 2015, 09:19 »

Umgang mit Gewalt und Aggression

Herausforderndes Verhalten, Aggression, tätlicher Übergriff: Immer wieder werden Beschäftigte in ihrem Arbeitsumfeld mit verschiedenen Ausprägungen von Gewalt konfrontiert. Häufiger betroffen sind beispielsweise Pflege- und Betreuungsberufe, Tätigkeiten in den Bereichen Jugendhilfe oder Psychiatrie sowie ganz allgemein Not- und Bereitschaftsdienste, Nachtschichten sowie Einzelarbeitsplätze.

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, Gefährdungen vorzubeugen sowie Beschäftigten beizustehen. Unterstützung für Betriebe und Betroffene kommt von der BGW. ...

[Mehr dazu unter https://www.bgw-online.de/gewalt >>]


Zitat
Gewalt und Aggression in Betreuungsberufen | TP-PUGA

   

Für viele Beschäftigte in Heil-, Pflege- und Betreuungsberufen gehört der Umgang mit Fremdaggressionen und Gewalterfahrungen zum Berufsalltag. Nach wie vor stehen viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und oftmals auch das Management derartigen Situationen hilflos und nicht ausreichend geschult gegenüber.

In vielen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege werden Menschen mit individuell erhöhter Aggressions- und Gewaltbereitschaft gepflegt, behandelt oder betreut. Ein professioneller Umgang mit Aggressionen und Gewalt gehört hier zum pflegerischen, zum therapeutischen und pädagogischen Beruf.

Inhalt dieser Broschüre sind unter anderem Deeskalationsstrategien, Ratschläge zum Verhalten bei Akutgefahr und die Hilfe für die Betroffenen nach einem Übergriff.
Quelle: https://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Medien-Center/
« Letzte Änderung: 05. August 2015, 09:27 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 05. August 2015, 09:14 »

Gewaltfreie Pflege. Zur Prävention von elder abuse
Ein Projekt des MDS, der Universität zu Köln, der Städte Dortmund, Potsdam, Stuttgart und des Landkreises Fulda

Das Projekt Gewaltfreie Pflege hat zum Ziel, in vier Modellkommunen die Voraussetzungen zu schaffen, um der Gewalt gegenüber älteren und pflegebedürftigen Menschen mit einem systematischen Präventionsansatz zu begegnen. Das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte Projekt hat eine Laufzeit von 30 Monaten (01.07.2013 - 31.12.2015). Ziel ist es, die Empfehlungen aus dem europäischen MILCEA-Projekt zur Prävention von Gewalt gegen ältere und pflegebedürftige Menschen auf kommunaler Ebene umzusetzen. ...


[Gewaltfreie Pflege >>]

Quelle: http://www.milcea.eu/gfp.html
« Letzte Änderung: 05. August 2015, 09:15 von admin » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 07. August 2013, 09:52 »

    Ergebnisse von MILCEA liegen seit Mitte 2012 vor.

    Die Pressemitteilung anlässlich des World Elder Abuse Awareness Day am 15.6.2012 sowie das Ergebnispapier ist online  zu finden unter http://www.milcea.eu.

    Ergebnisse des milcea-Projekts

    Rahmenempfehlungen zur Entwicklung eines Monitoring-Systems

    [herunterladen >>]

    Zitat
    Definition: Gewalt gegen ältere pflegebedürftige Menschen

    Obwohl bis heute keine einheitliche Definition von Gewalt gegen ältere Menschen vorliegt, befürwortet die Mehrheit der Experten die Definition der Weltgesundheitsorganisation (who):

    Unter Gewalt gegen ältere Menschen versteht man eine einmalige oder wiederholte Handlung oder das Unterlassen einer angemessenen Reaktion im Rahmen einer Vertrauensbeziehung, wodurch einer älteren Person Schaden oder Leid zugefügt wird. Von zentraler Bedeutung ist für diese Definition, dass zwischen einem potenziellen Täter und einem potenziellen Opfer ein Vertrauens verhältnis besteht. Unterschieden wird zwischen körperlicher Gewalt (z. B. Schlagen oder Treten), psychischer Gewalt (z. B. Drohungen), sexueller Gewalt (z. B. gewaltsam herbeigeführter Sexualkontakt), finanzieller Ausbeutung (z. B. Diebstahl und Unterschlagung von Eigentum) und Vernachlässigung (z. B. unangemessene Versorgung mit Nahrung und Getränken). ...

    Zitat
    Prävention als ein Ziel der externen Qualitätssicherung

    Die Verantwortlichkeiten in der Langzeitpflege bezogen auf das Erkennen von Gewalt müssen geklärt und verbindlich festgelegt werden.

    Voraussetzungen:

    • Professionell Pflegende sind wichtige Akteure, wenn es um das Erkennen von Gewalt geht. Die Anforderungen an professionell Pflegende in diesem Feld müssen gesetzlich verankert werden. Entsprechend müssen verpflichtende Bestimmungen für Leistungserbringer erstellt werden.
    • Etablierte Pflege-Assessments sollten Indikatoren für alle Formen von Gewalt enthalten. Dies muss zu einem Qualitätskriterium für solche Instrumente erhoben werden. Je nach nationalen Strukturen muss dies durch regionale oder nationale Vorschriften bekräftigt werden.
    • Anbieter von Pflegeleistungen sollten regelmäßig von unabhängigen Akteuren überprüft werden. Diese Prüfungen müssen in Zukunft auch Indikatoren von Gewalt gegen ältere Menschen beinhalten. Entsprechende Regelungen müssen vom Gesetzgeber verbindlich festgeschrieben werden. In zahlreichen europäischen Ländern sind zwar Prüfinstitutionen vorhanden, die die Qualität von Pflegeleistungen in Pflegeheimen und in der häuslichen Pflege evaluieren. Diese Prüfinstitutionen sollten aber auch das Thema Gewalt in ihre Audits mit einbeziehen (nationale Ebene).
    • Es muss sichergestellt werden, dass alle Leistungserbringer (Pflegeheime, Einrichtungen der Tagespflege und ambulante, häusliche Pflegedienste) das Thema Gewalt gegen ältere Menschen in ihr internes Qualitätsmanagementsystem aufnehmen.
    • Bereits im Personalauswahlverfahren sollten die Pflegenden auf ihre Qualifikation hin umfassend überprüft werden: Die in den Niederlanden bereits etablierten Führungszeugnisse für professionelles Pflegepersonal (»conduct certificates«*) sollten verpflichtend eingeführt werden; das gilt auch für in der Pflege beschäftigte Hilfskräfte.
    • Anbieter von Pflegeleistungen sollten eine Vertrauensperson für das Pflegepersonal benennen. Diese Person soll die Teammitglieder rund um das Thema Gewalt gegen ältere Menschen beraten und unterstützen. Diese Vertrauensperson ist regelmäßig fortzubilden und wird im Rahmen des Arbeitsrechts angemessen geschützt. Darüber hinaus sollte auch eine Vertrauensperson für die Bewohner von Pflegeheimen und Kunden von Pflegediensten ernannt werden.
    • Anbieter von Pflegeleistungen in der Langzeitpflege sollten interne verbindliche Leitlinien zum angemessenen Verhalten ihrer Mitarbeiter im Falle von Gewalt ausarbeiten und implementieren.

    Zitat
    Empfehlungen an die Europäische Kommission

    Die Europäische Kommission muss darauf drängen, dass die Mitgliedsstaaten diese Empfehlungen umsetzen; sie sollte nicht nachlassen darauf hinzuweisen, dass Gewalt gegen ältere Menschen einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt.

    Die Europäische Kommission ist aufgefordert, die Forschung im Bereich der Gewalt-Indikatoren und Gewalt-Risikofaktoren (in allen Pflegesettings) sowie im Bereich der Instrumente und Standards zur Datenerfassung von Gewalt gegen ältere Menschen zu fördern.

    Darüber hinaus muss die Europäische Kommission auch Forschung zur Umsetzung und Wirksamkeit von Präventionstrategien gegen Gewalt fördern.

    In Planung:
    UN Konvention für die Rechte älterer Menschen


    Quelle + weitere Informationen: http://www.milcea.eu
    « Letzte Änderung: 07. August 2013, 10:28 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #1 am: 13. Oktober 2011, 03:11 »

    MDS: Gewalt gegen alte Menschen aus der Tabuzone holen
    Projekt MILCEA liefert Vorschläge für Gewaltprävention auf europäischer Ebene


    Essen, 12. Oktober 2011
    Gewalt gegen alte und pflegebedürftige Menschen ist ein soziales Problem. Dennoch gibt es in den meisten Ländern der Europäischen Union bisher keine Strategie, um Gewalt zu verhindern. „Wichtig ist, dass wir das Thema Gewalt gegen Ältere nicht länger tabuisieren oder verharmlosen“, sagt Uwe Brucker, Leiter des Projekts „Monitoring in Long-Term-Care – Pilot Project on Elder Abuse“ (MILCEA), das unter Leitung des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) durchgeführt wurde. Am 11.Oktober 2011 haben Experten aus Europa und Kanada gemeinsame Empfehlungen für ein europäisches Monitoringsystem vorgestellt.

    Viele ältere Menschen sind aufgrund von physischen oder psychischen Einschränkungen auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Mit zunehmender Abhängigkeit von der Pflege und Zuwendung anderer steigt für sie das Risiko, Opfer von Gewalt (elder abuse) zu werden. Dies gilt besonders, wenn Pflegebedürftigkeit eingetreten ist - und zwar sowohl in der Familie wie auch in professionellen Pflegeeinrichtungen.

    In dem Projekt MILCEA arbeiten fünf europäische Länder - Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Spanien - zusammen, um Gewalt in Pflegesituationen erkennen und verhindern zu können. Im Mittelpunkt stehen die Rechte und Bedürfnisse der älteren Pflegebedürftigen. Da Gewalthandlungen an Pflegebedürftigen aber immer im sozialen Nahumfeld – z. B. der Familie oder der Pflegeeinrichtung – müssen auch die Pflegepersonen in Präventionsstrategien einbezogen werden. Das Ergebnis des Projekts ist eine Rahmenempfehlung zum Aufbau eines Monitoringsystems in den Staaten der Europäischen Union.

    „Während Kindesmisshandlung zu Recht ein großes gesellschaftliches Thema ist, ist dies bei Gewalt gegen Pflegebedürftige, aber auch gegen Senioren allgemein noch längst nicht der Fall. Dieses Problem wird tabuisiert, verharmlost oder sogar geleugnet“, so Brucker. Deshalb sei es ein erster wichtiger Schritt zur Gewaltprävention, dass Personen, die mit möglichen Opfern von Gewalt in der Pflege in Kontakt kommen - Professionelle oder Ehrenamtliche –für das Thema sensibilisiert werden. „Sie müssen das Vorkommen von Gewalt in ihrem Umfeld für möglich halten. Solange man nicht glaubt, dass Gewalt gegen alte und pflegebedürftige Personen möglich ist, wird man Gewalt und Hinweise darauf auch nicht sehen“, so Brucker. Dafür bedürfe es umfassender Informations- und Fortbildungskampagnen, insbesondere in den medizinischen, sozialen und pflegerischen Berufen.

    Zuständigkeiten bündeln
    Ist es bereits zu Gewalthandlungen gekommen, geht es zunächst vor allem darum, die Gewaltsituation zu beenden, so die Experten. Dazu sollten einstweilige Wohn-, Schlaf- und Pflegemöglichkeiten vorgehalten werden, wie dies in den Niederlanden bereits der Fall ist. Opfer und Täter brauchen Beratung, die ihnen Alternativen aufzeigt. Fruchtet alles nicht, muss es auch – ähnlich wie bei misshandelten Frauen - rechtliche Möglichkeiten geben, den Täter vom Opfer fernzuhalten. Dafür sollten bei den Familiengerichten spezielle richterliche Zuständigkeiten für häusliche Gewalt geschaffen werden, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann.
    Unabdingbar ist nach Einschätzung der Experten die Festlegung von Verantwortlichkeiten zur Prävention von Gewalt gegen Pflegebedürftige, um die zersplitterten Zuständigkeiten zu bündeln. Ehrenamtliche, Angehörige und Nachbarn, aber auch alle, die beruflich mit pflegebedürftigen alten Menschen arbeiten und die Pflegebedürftigen selbst müssen in Zukunft wissen, wer Ansprechpartner für Gewalt in der Pflege ist. In Deutschland wäre bei der zuständigen Stelle auch ein Notruftelefon einzurichten. „Vieles spricht dafür, die gerade neu geschaffenen Pflegestützpunkte mit dieser Aufgabe zu betrauen oder sie direkt bei den Kommunen anzusiedeln“, so Brucker.

    Hintergrund
    Gewalt gegen ältere Menschen kann unterschiedliche Formen annehmen und von körperlicher und emotionaler Misshandlung bis zur finanziellen Ausbeutung älterer Menschen reichen. Die meisten Fachleute unterschieden vier Erscheinungsformen
    von Gewalt gegen Ältere:
    • physische Gewalt (körperlicher Schaden durch z.B. Treten oder Schlagen)
    • psychische Gewalt (z. B. durch Aggressivität)
    • finanzielle Ausbeutung (z.B. Diebstahl)
    • *zensiert*ueller Missbrauch
    • Vernachlässigung
    Nicht nur aktive Handlungen sind Ausdruck von Gewalt. In der Langzeitpflege ist besonders die Vernachlässigung (neglect) als eine Form von Gewalt relevant. Vernachlässigung bedeutet in diesem Zusammenhang die Unterlassung einer gebotenen Handlung,
    die zur Aufrechterhaltung des Wohlbefindens eines älteren Menschen dient.

    MILCEA (Monitoring in Long-Term-Care – Pilot Project on Elder Abuse, deutsch: Pilotprojekt zur Vermeidung von Gewalt gegen ältere und pflegebedürftige Menschen – Monitoring-System in der Langzeitpflege) wird vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. – MDS -  koordiniert und mit Mitteln der Europäischen Kommission gefördert. Beteiligt sind die Niederlande, Luxemburg, Österreich und Spanien. Anhand von  Indikatoren und Risikofaktoren analysieren die Projektpartner die jeweiligen Strukturen in ihrem Land zum Erkennen und Erfassen von Gewalt. Leitfragen sind: Welche Akteure gibt es in der Langzeitpflege? Welchen Zugang haben diese zu den pflegebedürftigen älteren Menschen? Welche Möglichkeiten und Grenzen haben sie zur Erkennung und Erfassung von Gewalt gegen Ältere? Welchen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen sie? Welche Anforderungen sind an eine systematische Erfassung von Gewalt gegen ältere Menschen zu stellen?

    Auf der Basis dieser Bestandsaufnahmen und ausgehend von den Anforderungen an ein Monitoring-System gibt jedes Partnerland Empfehlungen für eine nationale routinemäßige Erfassung von Gewalt gegen ältere Menschen in der Langzeitpflege.

    Quelle: www.mds-ev.de, Pressemitteilung 12.10.2011
    « Letzte Änderung: 25. Oktober 2011, 13:44 von admin » Gespeichert

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    « am: 07. Dezember 2010, 17:28 »

    Neues Internetportal zur Gewaltprävention bei pflegebedürftigen Menschen

    Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen wird zunehmend als soziales Problem wahrgenommen. Das Projekt “Monitoring in Long-Term-Care – Pilot Project on Elder Abuse“ (MILCEA) identifiziert Mechanismen, mit deren Hilfe Gewalt gegen Pflegebedürftige erfasst werden kann. Das Portal www.milcea.eu informiert über Kooperationspartner, Ziele und Inhalte des Projekts.

    Mit zunehmender Abhängigkeit von der Pflege und Zuwendung anderer steigt für viele betagte und hochbetagte Menschen das Risiko, Opfer von Gewalt (elder abuse) zu werden. Dies gilt besonders, wenn Pflegebedürftigkeit eingetreten ist – und zwar sowohl in familiären wie in außerfamiliären Settings. Unumstritten ist deshalb die Notwendigkeit der Prävention. Jedoch gibt es in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine Mechanismen, mit deren Hilfe Gewalt gegen ältere erkannt und erfasst werden kann. Ebenso wenig besteht eine gesetzliche Grundlage für deren Einführung.

    Das Projekt MILCEA leistet auf europäischer Ebene einen Beitrag zur Entwicklung eines Monitoring-Systems, mit dem Gewalt gegen Ältere erfasst werden kann. Projektnehmer und –koordinator ist der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Essen. Beteiligt sind die Niederlande, Luxemburg, Österreich und Spanien. Das Projekt wird mit Mitteln der Europäischen Kommission gefördert.

    Projektziele sind:

    • Indikatoren und Risikofaktoren entwickeln
    • die jeweiligen Strukturen zum Erkennen und Erfassen von in den beteiligten Ländern beschreiben und analysieren sowie
    • Empfehlungen für die routinemäßige Erfassung von Gewalt gegen ältere Menschen entwickeln



    Internetportal informiert über Projektfortgang
    Unter http://www.milcea.eu/ können sich Interessierte über die Projektziele und die Projektpartner informieren. Weiterhin gibt die Internetseite einen Überblick über europäische Projekte und Kampagnen zum Thema Gewalt gegen ältere pflegebedürftige Menschen.

    Quelle: http://www.mds-ev.de/3604.htm - Pressemitteilung vom 22.11.2010
    « Letzte Änderung: 05. August 2015, 09:16 von admin » Gespeichert

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