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Autor Thema: "Werdenfelser Weg": Konzept zur Reduzierung fixierender Maßnahmen  (Gelesen 13251 mal)
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« Antworten #1 am: 06. November 2012, 18:08 »

Es geht auch ohne Fesseln

Landkreis Cuxhaven. Bettgitter, Bauchgurt, Rollstuhl oder Sitzhose – um Stürze und andere Verletzungen zu vermeiden, werden pflegebedürftige Menschen oft in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Dass dies nicht sein muss, soll eine Informationsveranstaltung zeigen, die in der kommenden Woche im Kreishaus Cuxhaven stattfindet. Auch Gerichte wollen den sogenannten Werdenfelser Weg beschreiten. Von Jens Schönig

Rund 1700 Menschen leben in den Altenheimen des Landkreises. Etwa 20 Prozent davon werden nach Angaben von Axel Döscher, Betreuungsrichter am Amtsgericht Langen, gegen ihren Willen durch sogenannte freiheitsentziehende Maßnahmen beschränkt. Sie werden mit Gurten an Bett oder Rollstuhl fixiert oder durch ein Bettgitter am Aufstehen gehindert. Erlaubt sind diese Maßnahmen nur mit gerichtlicher Genehmigung auf Antrag eines Betreuers oder Bevollmächtigten. „Da aber Richter und Angehörige meist keine Pflegekenntnisse haben, verlassen sie sich oft auf die Angaben des Heimes und des Hausarztes“, erklärt Döscher. „Das Heim wiederum hat Angst vor einer Haftung, wenn es zu einem Sturz kommt. Dann schreiben zum Beispiel die Krankenkassen böse Briefe und fragen, warum die Bettgitter nicht hochgestellt wurden.“

„Das Fixieren ist ja keine böswillige Absicht“, betont auch Peter Seuferling, der die drei DRK-Seniorenheime in Hagen, Dorum und Bad Bederkesa leitet. „Vielmehr ist die Haftungsproblematik ein Faktor, der die Heime unter permanenten Druck setzt.“

DRK-Heime als Vorreiter
In den DRK-Heimen wird bereits seit einigen Jahren auf Fixierungen weitestgehend verzichtet. Anträge auf freiheitsentziehende Maßnahmen hat Axel Döscher von dort „so gut wie nie“ auf dem Schreibtisch. Seuferling setzt bei der Arbeit mit gefährdeten Patienten vor allem auf Gespräche. „Alle, die mit dem Patienten zu tun haben, werden einbezogen und gemeinsam erarbeiten wir für jeden Patienten individuelle Alternativen“, erklärt Seuferling. Wichtig ist für ihn dabei vor allem der Betroffene selbst. „Man muss sich immer darüber im Klaren sein, dass ein Mensch wegen physischer und psychischer Einschränkungen nicht seine Freiheitsrechte verliert.“

Die umfassende Information und das unmittelbare Feedback helfen auch den Mitarbeitern, auf die sich der Druck sonst oft überträgt. „Wir wollen auch unseren Mitarbeitern die Angst vor möglichen Konsequenzen nehmen und Mut zu mehr Freiheit geben.“

Im Landkreis Cuxhaven soll das Fixieren von Patienten künftig flächendeckend auf unvermeidbare Ausnahmen beschränkt werden. Die verfahrensrechtliche Grundlage dafür bildet der „Werdenfelser Weg“, eine Initiative des Landkeises Garmisch-Partenkirchen. Der „Werdenfelser Weg“ sieht vor, dass das Gericht im entsprechenden Fall einen Verfahrenspfleger bestellt, der im Dialog mit Heim, Angehörigen und dem Betroffenen nach weniger einschränkenden Alternativen sucht. Das können etwa Sensormatten sein, die ein Aufstehen eines sturzgefährdeten Bewohners anzeigen, Antirutschsocken oder eine Matratze vor dem Bett.

Die Verfahrenspfleger werden für ihre Aufgabe speziell geschult. Sie haben im Idealfall Berufserfahrung in der Pflege, können aber auch Anwälte sein. Am Ende seht eine gemeinsam getragene Entscheidung, die, so Axel Döscher, „dem Heim die Angst vor der Haftung nimmt, aber auch ein Restrisiko toleriert, um dem Betroffenen die größtmögliche Freiheit zu lassen.“

„Werdenfelser Weg“

Der verfahrensrechtliche Ansatz zur Vermeidung von Fixierungen in der Pflege wird auch im Landkreis Cuxhaven eingeführt. Am Montag, 5. November, von 14 bis 17 Uhr findet dazu im Kreishaus Cuxhaven eine Auftaktveranstaltung statt. Sie richtet sich an alle, die mit der Pflege und Betreuung betroffener Patienten zu tun haben. Die Teilnahme kostet 15 Euro, Angehörige und ehrenamtliche Betreuer nehmen kostenlos teil. Anmeldungen sind beim Kreishaus unter 0 47 21/5 91 83 11 möglich. Die Amtsgerichte Langen, Otterndorf und Cuxhaven wollen künftig mit dem „Werdenfelser Weg“ Fixierungen einschränken.

Quelle: http://www.nordsee-zeitung.de/region/cuxland/bad-bederkesa_artikel,-Es-geht-auch-ohne-Fesseln-_arid,828301.html
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« am: 29. Dezember 2010, 23:53 »

Zitat

Der Werdenfelser Weg zur Reduzierung fixierender Maßnahmen in der Pflege

Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Wenn das Wissen um die pflegerischen Möglichkeiten zur Vermeidung von Fixierungen bei Pflegefachleuten ständig wächst, aber es nur langsam bei den Menschen ankommt, so liegt das stark an dem Klima eines zu starren Sicherheitsdenkens in der Pflege.

Ein Klimawandel bei Fixierungsfragen in der Pflege ist erforderlich und gerade wir sehen uns von behördlicher Seite als Juristen am Amtsgericht und damit befasste Behördenmitarbeiter des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen in einer zentralen Verantwortung.

Dies war die Ausgangsposition, in der aus einer Zusammenarbeit der Vormundschaftsrichter des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen, der Mitarbeiter der Betreuungsstelle und der Heimaufsicht des Landkreises Garmisch-Partenkirchen sich im Frühjahr 2007 eine gemeinsame Initiative entwickelt hat, die sich nun "Werdenfelser Weg" nennt.

Die Idee des "Werdenfelser Weges" wird in ihrem Kern umgesetzt durch den Einsatz spezieller gerichtlich und behördlich geschulter Verfahrenspfleger im vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungsverfahren, die als Interessenvertreter des einzelnen Heimbewohners mit pflegefachlichem Wissen mit allen Beteiligten abklären, ob alle Vermeidungsstategien für Fixierungen ausgeschöpft sind, und auf eine gemeinsame Beurteilung der Risiken hinarbeiten, um Fixierungen weitestmöglich zu vermeiden und Pflegenden Handlungssicherheit in haftungsrechtlicher Hinsicht zu vermitteln, gerade auch für Fälle, in denen vor  dem Hintergrund von Menschenwürde und Selbstbestimmung hinnehmbare Risiken verbleiben.

  1. Wir wollen  ein gemeinsames deutliches Signal setzen, dass die Vermeidung von Fixierungen bei verantwortungsvollen pflegerischen Grundentscheidungen gewollt ist.
  2. Wir wollen die Einrichtungen in unserem Landkreis bestärken, wenn sie bei vermeintlich höherem Haftungsrisiko bewusst auf Fixierungen in Einzelfällen verzichten wollen. Wir wollen den Einrichtungen anbieten,  derartige Entscheidungen in gemeinsamer Verantwortung unter den Schutz eines gerichtlichen Verfahrens mitzutragen, gerade für die Fälle, in denen sich ein Restrisiko später verwirklicht.
  3. Wir müssen die Einrichtungen in unserem Landkreis anhalten, jede einzelne Fixierung immer wieder kritisch zu hinterfragen, ob und welche Alternativen es gibt, um insofern Fixierungsroutine zu überwinden.
  4. Wir müssen uns auch mit den Einrichtungen im Landkreis gemeinsam bemühen, unser aller Wissenstand zu der Thematik ständig zu erweitern und Informationen auszutauschen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus nachfolgenden pdf-Dateien:

Weitere Informationen erhalten Sie auch aus nachfolgender mp3-Datei:

Um mp3-Dateien hören zu können, benötigen Sie einen Media Player in der aktuellen Version.

Einrichtungen

Am Projekt beteiligen sich in gezielter Zusammenarbeit nunmehr auch mehrere Einrichtungen der Altenpflege im Landkreis, die in diesem Sinne als Mustereinrichtungen sich der Problemstellung der Vermeidung fixierender Maßnahme für ihre Bewohner und deren Menschenwürde in besonderem Maße verpflichtet fühlen und die die enge Zusammenarbeit mit den Behörden im Landkreis zum Wohle der Heimbewohner suchen und unterstützen.

Im Landkreis sind dies folgende Pflegeeinrichtungen:

  • Seniorenwohnen Ruhesitz Staffelsee, eine Einrichtung der Sozialservice-Gesellschaft des BRK
  • Lenzheim und Villa Nova in Garmisch-Partenkirchen
  • Haus Phönix Karwendel in Mittenwald
  • Haus Lindenhof in Grafenaschau
  • Pflegehaus Heimgarten in Ohlstadt
  • Haus St. Vinzenz in Garmisch-Partenkirchen

Mittlerweile ist daraus ein erfolgreiches Modellprojekt entstanden, das nun auch im Bayerischen Sozialministerium Interesse gefunden hat. Es bestehen im Jahre 2009 auch Anfragen zur Vorstellung des Projekts durch bundesweite Veröffentlichungen in Fachzeitschriften.

Quelle: Copyright (C) Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2010, 00:26 von admin » Gespeichert

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