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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Einheitstarif für professionelle Pflegekräfte gefordert  (Gelesen 58586 mal)
admin
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« Antworten #33 am: 03. März 2021, 02:02 »

Zitat
Tarifvertrag Altenpflege:
Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas lehnt Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ab

Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hat in ihrer heutigen Sitzung den Antrag des Arbeitgeberverbandes BVAP und der Gewerkschaft ver.di an das Bundesarbeitsministerium, den zwischen ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag für die Altenpflege für allgemeinverbindlich zu erklären, abgelehnt.


Die Arbeitsrechtliche Kommission ist unabhängig und trifft ihre Entscheidung zu den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten innerhalb der Caritas ohne Beteiligung oder Weisungsrecht anderer Organe des Verbandes.

"Ich nehme die Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Kenntnis. Offenbar hat die Kommission mehrheitlich befunden, dass sich der vorgelegte Tarifvertrag nachteilig auf den caritaseigenen Tarif und auf die Einrichtungen und Dienste der Caritas sowie deren Beschäftigte ausgewirkt und letztlich nicht zur Verbesserung der Bedingungen in der Pflege beigetragen hätte," so Caritas-Präsident Peter Neher.

"Der Deutsche Caritasverband setzt sich seit langem und unabhängig von der Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission auch in Zukunft für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege ein. Nur so kann der Beruf attraktiver werden und der Personalmangel in diesem Bereich, den wir in der Coronakrise noch schmerzhafter zu spüren bekommen, behoben werden," so Neher weiter. "Es braucht für nachhaltige Verbesserungen in der Pflege eine umfassende Reform des gesamten Systems einschließlich der dafür notwendigen Finanzierung. Für eine solche Reform setzt sich die Caritas konsequent ein und hat auch eigene Vorschläge eingebracht".

Weitere Informationen

Pressemitteilung der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (25.2.2021)
Pressemitteilung der Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (25.2.2021)

Hintergrund
Die 62-köpfige Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas, bestehend aus 31 Mitgliedern der Dienstgeber- und 31 Mitgliedern der Dienstnehmerseite, ist zuständig für die Gestaltung des Arbeitsrechts für die etwa 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas in Deutschland. Sie beschließt unabhängig den caritaseigenen AVR-Tarif. Bei der Caritas sind über 160.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenpflege beschäftigt. Das Arbeitnehmerentsendegesetz sieht vor, dass die Arbeitsrechtliche Kommission von Caritas und Diakonie Anträge auf die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen in der Pflege prüfen.
Quelle: https://www.caritas.de/fuerprofis/presse/pressemeldungen/tarifvertrag-altenpflege-arbeitsrechtliche-kommission-der-caritas-lehnt-antrag-auf-allgemeinverbindlichkeit-ab-8f309e81-70ac-4622-b20d-5bd1b1e80f76
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« Antworten #32 am: 03. März 2021, 01:37 »

Zitat
Altenpflege
»Verunglimpfung ist unverantwortlich«

ver.di verurteilt Verunglimpfung von flächendeckend besseren Löhnen
und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege


Berlin, 22.02.2021

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verurteilt die Verunglimpfung von flächendeckend besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege von Teilen des Arbeitgeberlagers. "Es ist unverantwortlich, wie einige Arbeitgeberfunktionäre das Problem des Personalnotstandes in der Altenpflege ignorieren und mit aller Macht verhindern wollen, dass Ausbeutung in diesem gesellschaftlich so relevanten Arbeitsfeld der Daseinsvorsorge beendet wird. Händeringend werden landauf, landab Altenpflegerinnen und - pfleger gesucht. Diese gewinnt und hält man nur mit guten Arbeitsbedingungen und anständiger Bezahlung", sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. "Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen sichert das Lohnniveau nach unten ab."

Es könne nicht sein, dass diejenigen Arbeitgeber, die das Problem durch schlechte Löhne und miese Arbeitsbedingungen verursacht hätten, um höhere Renditen zur erwirtschaften, weiterhin Lösungen torpedierten. "Gute Arbeit und faire Löhne sollten für verantwortungsvolle Sozialpartner selbstverständlich sein." Dies sei auch ein Gebot der Vernunft, um gute Pflege zu sichern. "Der Angriff auf faire Vergütung ist letztlich auch gegen die Interessen der Wirtschaft: Wenn Facharbeiter zu Hause bleiben müssen, um ihre pflegebedürftige Angehörigen zu versorgen, weil es nicht genug professionelle Pflegepersonen gibt, fehlen sie in den Unternehmen."

ver.di hatte sich zuletzt mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrages über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Dieser soll nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Die Mindestentgelte in der Altenpflege steigen demnach für alle Pflegebeschäftigten im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich an; eine Pflegefachkraft bekommt demnach ab 1. Juni 2023 einen Stundenlohn von mindestens 18,75 Euro. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas.
Quelle: https://gesundheit-soziales.verdi.de/tarifbereiche/altenpflege/++co++14305a96-74ff-11eb-9c65-001a4a160100?kws=MTA&sort_on=display_date&sort_order=up



Zitat
BDA Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter:

Zu Bundesarbeitsminister Heils wiederholter Einmischung in die Tarifautonomie bei der Pflege erklärt Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter:

Zwang und Nötigung gehören nicht in die Tarifautonomie

Berlin, 18. Februar 2021. Das sich ständig wiederholende Angebot des Bundesarbeitsministers an die Akteure in der Pflege, er wolle ihnen helfen, Tarifverträge gesetzlich abzusichern, gehört sich nicht. In Deutschland gilt die Tarifautonomie. Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen werden von wirkmächtigen und repräsentativen Sozialpartnern festgelegt. Das ist grundgesetzlich zu Recht geschützt.

Schon die Gründung eines Arbeitgeberverbandes unter der de-facto-Schirmherrschaft und auf Aufforderung eines Regierungsmitgliedes war eine der Autonomie und dem Selbstverständnis von Sozialpartnern nicht angemessene Handlungsweise. Wenn nun weiter Druck auf ein bestimmtes Ergebnis ausgeübt und mit der gesetzlichen Absicherung gewunken wird, dann kommt das Zwang und Nötigung in der Tarifpolitik schon sehr nahe.

Wir fordern die Bundesregierung und insbesondere den Bundesarbeitsminister eindringlich auf: Hören Sie auf, einen politischen Willen aus Wahlkampfgründen in die Tarifautonomie hinein zu tragen. Beenden Sie die Taktik, die Sozialpartner mit rechtlich fragwürdigen Ankündigungen unter Druck zu setzen. Bundesarbeitsminister Heil sollte die Koalitionsfreiheit in der positiven wie negativen Form respektieren und nicht weiter Ersatzsozialpartner spielen.
Quelle: https://arbeitgeber.de/hauptgeschaeftsfuehrer-steffen-kampeter-zwang-und-noetigung-gehoeren-nicht-in-die-tarifautonomie/
« Letzte Änderung: 03. März 2021, 01:47 von admin » Gespeichert

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« Antworten #31 am: 03. März 2021, 01:25 »

Zitat
Langzeitpflege: auf dem Weg zum Flächentarifvertrag

18.09.2020 - Vergangenen Mittwoch haben sich die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) in Berlin auf einen gemeinsamen Rahmen für einen flächendeckenden Tarifvertrag geeinigt. Nun liegt es beim Bundesminister Heil, die in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarte Maßnahme auch politisch durchzusetzen, fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).


BVAP und ver.di haben seit Oktober 2019 einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege verhandelt und sind letzte Woche zu einem vorläufigen Tarifergebnis gekommen. Ziel ist es nun, den Tarifvertrag durch eine Rechtsverordnung des BMAS für alle Arbeitgeber in der Pflege zum 1. Juli 2021 verbindlich zu machen.

„Wir begrüßen den erfolgreichen Abschluss eines vorläufigen Tarifergebnisses als wichtigen Schritt der Tarifpartner, die in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarten Maßnahmen umzusetzen und fordern Bundesminister Heil auf, nun rasch die nächsten Schritte einzuleiten,“ so Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Wirklich bemerkenswert an den ersten Eckdaten ist die deutliche Überwindung des unangemessenen Pflegemindestlohns für die Pflegefachpersonen und Pflegeassisten/-tinnen in der Langzeitpflege.“

Die Mindestentgelte werden in drei Schritten angehoben, sodass Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege ab Januar 2023 wenigstens 18,50 Euro pro Stunde erhalten. Bei einer 39-Stunden-Woche ergebe das einen Bruttoverdienst von 3.137 Euro im Monat. Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung erhalten dann mindestens 14,15 Euro, mit ein- bis zweijähriger Ausbildung wenigstens 15 Euro pro Stunde. Neben den neuen Stundenlöhnen haben sich BVAP und ver.di auch auf ein Urlaubsgeld von 500 Euro für Vollzeitbeschäftigte sowie einen Jahresurlaub von mindestens 28 Tagen geeinigt.

„Wir haben an dieser Stelle überhaupt kein Verständnis für den Widerstand der privaten Arbeitgeberverbände, die eine Verfassungsklage angekündigt haben. Da diese betonen, dass die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste sowieso bei 3.032 Euro in der Branche liegen – da ist es doch kein weiter Schritt, das Tarifergebnis von BVAP und ver.di zu verhandeln,“ bewertet Bienstein. Sie wies darauf hin, dass die Bezahlung der beruflich Pflegenden deutlich besser werden muss, damit dem Fachkräftemangel etwas entgegengesetzt wird.

Der DBfK fordert ein Bruttoeinkommen von 4.000 EUR für alle Pflegefachpersonen als Einstiegsgrundgehalt in den Beruf. Das Bruttogehalt steigt dann mit zunehmender Berufserfahrung und der beruflichen Spezialisierung sowie den üblichen Zulagen.

Vergangenes Jahr wurde in der durch das BMAS, BMG und BMFSJ initiierten KAP die Schaffung eines flächendeckenden Tarifvertrages vereinbart. Ein Herzenswunsch des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, der die Durchsetzung immer wieder betont hatte.
Quelle: https://www.dbfk.de/de/presse/meldungen/2020/Langzeitpflege-auf-dem-Weg-zum-Flaechentarifvertrag.php
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« Antworten #30 am: 03. März 2021, 01:18 »

Zitat
Für eine bessere Bezahlung Rufe nach Flächen-Tarifvertrag für die Pflege

Die Pflege-Gewerkschaft Bochumer Bund fordert einen bundesweiten Flächentarifvertrag für die Pflegebranche, sowie ein Grundgehalt von 3.500 Euro im Monat. Für knapp 150.000 Pflegekräfte im Öffentlichen Dienst geht es seit Anfang September bei den Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen um ihr zukünftiges Gehalt.
Bernd Schöneck / 10. September 2020
Quelle: https://www.rechtsdepesche.de/rufe-nach-flaechen-tarifvertrag-fuer-die-pflege/
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« Antworten #29 am: 03. März 2021, 00:30 »

    Zitat
    13. Mai 2020.
    Bürgerschaft will Tariflöhne in der Altenpflege im Land Bremen

    • Senat soll sich für flächendeckenden Tarifvertrag auf Landesebene einsetzen
    • Das hat die Bürgerschaft mit rot-grün-roter Mehrheit beschlossen
    • CDU kritisiert Vorstoß als Erpressungsversuch


    Der Bremer Senat soll sich für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege einsetzen. Das hat die Bürgerschaft mit rot-grün-roter Mehrheit beschlossen. Auf Landesebene soll außerdem gesetzlich verankert werden, dass Investitionsmittel für Pflegeanbieter an die Entlohnung nach Tarif gekoppelt werden.

    Der Beifall der letzten Wochen und die geplanten Bonuszahlungen für Pflegekräfte in Corona-Zeiten seien zwar ein gutes Signal, aber nicht ausreichend, sagten Redner der Regierungskoalition. Was ist uns die Pflege gesellschaftlich wert, fragte die SPD-Abgeordnete Birgitt Pfeiffer. Ihre Antwort: Um ernst zu machen mit der gesellschaftlichen Anerkennung der Altenpflege, brauche es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.

    Investitionshilfen als Druckmittel

    Ein erster Versuch für eine bundesweite Lösung war vor allem am Widerstand der privaten Pflegeanbieter gescheitert. Deshalb will die Bremer Koalition nun auf Landesebene ein Zeichen setzen. Sie will, dass private Anbieter nur Zusagen für Investitionsmittel bekommen, wenn sie ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen.

    Die CDU-Abgeordnete Grönert nannte das einen dreisten Erpressungsversuch und warf SPD, Grünen und Linken vor, in die Tarifautonomie einzugreifen. Ihre Fraktion stimmte gegen den gesamten Antrag. Die FDP-Fraktion stimmte einem Teil zu: darin wird gefordert, dass der Bremer Senat sich auf Bundesebene dafür einsetzen soll, den finanziellen Eigenanteil von Pflegebedürftigen zu deckeln.
    Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/tarif-altenpflege-bremen-buergerschaft-100.html
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    « Antworten #28 am: 27. Dezember 2019, 23:45 »

    Zitat
    Ambulante Versorgung
    Streit in Bremen um Pflegekosten spitzt sich zu


    von Carolin Henkenberens -  26.12.2019

    Jetzt auch noch das: Nachdem schon die Verhandlungen mit den Krankenkassen scheiterten, konnten die Freien Wohlfahrtsträger nun auch mit den Pflegekassen keine Einigung über die ambulante Pflege erreichen.

    Der Streit um die Kosten für die häusliche Pflege in Bremen weitet sich deutlich aus: Nachdem schon Anfang Dezember die Verhandlungen zwischen Wohlfahrtsverbänden und Krankenkassen über höhere Preise für die häusliche Krankenpflege gescheitert waren, sind nun auch die Gespräche über die Finanzierung der ambulanten Altenpflege ohne Abschluss geblieben. Damit müssen die Träger ab Januar in Vorleistung gehen – die dann fällige Tariferhöhung für Bremer Pflegekräfte ist nicht gegenfinanziert

    „Wir haben die Erklärungen mit den Pflegekassen für gescheitert erklärt“, bestätigt Arnold Knigge, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Freien Wohlfahrtsverbände. Der LAG gehören 23 von insgesamt 115 Pflegediensten in Bremen und Bremerhaven an. Laut Knigge zahlen sie alle nach dem Bremer Pflegetarif. In diesem Jahr ist eine tarifliche Lohnerhöhung mit der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt worden. Damit wird mehr Geld von den Kostenträgern nötig – doch die wollen die Forderungen nicht voll übernehmen. Private Pflegedienste, die nicht der Tarifgemeinschaft angehören, verhandeln separat ihre Preise.

    Für die häusliche Altenpflege kommen die Pflegekassen auf, zumindest zum Teil. Pflegebedürftige zahlen einen Eigenanteil. „Zunächst verliefen die Verhandlungen relativ konstruktiv, und wir waren zuversichtlich“, berichtet Knigge über die Gespräche mit den Pflegekassen. Die Forderung der LAG lautete zu Beginn acht Prozent mehr. Es sei signalisiert worden, dass man sich auf 7,4 Prozent einlasse, so Knigge: „Aber das wurde dann nicht noch mal bekräftigt.“ Die Verhandlungen platzten. Jetzt wird auch hier ein Schiedsverfahren nötig – genau wie mit den Krankenkassen. Das Argument der LAG: Ohne bessere Bezahlung in der häuslichen Pflege würden immer mehr Fachkräfte in Krankenhäuser wechseln, wo weitaus höhere Löhne gezahlt würden. Anfang Dezember, als die Verhandlungen mit den Bremer Krankenkassen scheiterten, warnten die freigemeinnützigen Träger, die Versorgung mit häuslicher Pflege sei bedroht. Schon jetzt müssten Pflegedienste Patienten wegen Personalmangels abweisen.

    AOK moniert fehlende Belege

    Marco Nordhusen, Abteilungsleitung Pflege bei der AOK Bremen, ist an den Verhandlungen beteiligt. Er betont: „Dass es Lohnsteigerungen bei Pflegekräften geben muss, ist absolut keine Frage.“ Warum boten die Kassen nur 4,76 Prozent statt der geforderten 6,8 Prozent für die ambulante Krankenpflege? Nordhusen zufolge blieb den Krankenkassen unklar, ob wirklich alle 23 Träger der Freien Wohlfahrtspflege nach dem Bremer Pflegetarif zahlen. Er sagt, es fehlten Informationen, ob das geforderte Geld bei den Mitarbeitenden ankomme oder für andere Zwecke genutzt werde. Der Abteilungsleiter vermutet, dass einzelne Pflegedienste in den vergangenen Jahren mithilfe der kontinuierlichen Mittel-Erhöhungen Reserven angehäuft haben. Als Beispiel nennt er die Awo Ambulant in Bremen, die als gemeinnützige Gesellschaft für 2018 Gewinnrücklagen von mehr als 3,3 Millionen Euro in ihrem Geschäftsbericht ausweist. Auch sei in den vergangenen Jahren jeweils ein Überschuss erwirtschaftet worden, 2017 mehr als 700 000 Euro, obwohl eine gemeinnützige Gesellschaft keine Gewinne machen dürfe. Nordhusen moniert, dass die LAG keine Unterlagen vorlege, die den Bedarf der LAG-Mitglieder nachweise: „Wir bekommen Unterlagen nur spärlich“.

    Und warum gab es im Bereich der Pflegekassen, die angedockt an die Krankenkassen sind, keine Einigung? Ein AOK-Sprecher widerspricht, dass 7,4 Prozent Erhöhung im Raum gestanden habe. Das letzte Angebot will man jedoch nicht beziffern. Nordhusen sagt: Wenn der Preis der ambulanten Altenpflege steige, steige auch der Eigenanteil der Pflegebedürftigen. „Am Ende zahlen es also die Pflegebedürftigen. Viele nehmen dann weniger Pflege in Anspruch."

    Die LAG weist die Vorwürfe als Vermutungen zurück. „Wir verweigern keine Informationen“, betont Sprecher Arnold Knigge. Diese seien nie so konkret gefordert worden. „Wenn die Krankenkassen die gebildeten Durchschnittswerte anzweifeln, müssen sie Einzelverhandlungen führen“, sagt Knigge. Es sei in Kollektivverhandlungen vollkommen normal, dass ein Verband Durchschnittswerte bilde und für all seine Mitglieder verhandle.

    Der Vorwurf, die Awo Ambulant brauche die geforderte Erhöhung gar nicht, weil sie Überschüsse erwirtschaftet, weist die LAG ebenfalls zurück. „Das ist unlauter“, findet LAG-Geschäftsführerin Sylvia Gerking, „die Awo Ambulant ist ein Betrieb mit Pflegeheimen, teilstationärer Pflege und ambulanten Diensten. Man kann anhand der Bilanzen gar nicht sagen, auf welchen Bereich wie viel Gewinn entfällt.“

    „Wir finden es sehr verwunderlich, dass von Seiten der Kassen mit dem Finger auf ein gemeinnütziges Unternehmen gezeigt wird“, teilt die Geschäftsführerin der Awo Ambulant, Petra Sklorz, mit. „In gemeinnützigen Unternehmen wird jeder Ertrag vollständig und zeitnah wieder gemeinnützig eingesetzt.“ Gewinne dürfe ein gemeinnütziges Unternehmen nicht machen, es müsse aber wirtschaftlich gesund sein. Rücklagen dienten dazu, kurzfristige Liquiditätsengpässe abzusichern und konkrete Projekte umzusetzen – zum Beispiel die Modernisierung von Pflegeheimen. „Alleine für die Absicherung der laufenden Personalkostenzahlungen und der Miet- und Leasingaufwendungen für einen Zeitraum von drei Monaten benötigt die Awo Ambulant circa 2,7 Millionen Euro“, erklärt Sklorz. Sie führt an, dass nur zwei der elf Einrichtungen der Awo Ambulant ambulante Pflegedienste seien. Die Bilanzen enthielten daher keine Aussage über die ambulanten Dienste.

    LAG-Sprecher Knigge hofft, dass sich die Bremer Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) einschaltet. Auch ohne Einigungen müssen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege ab Januar die erhöhten Tarife zahlen.
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-streit-in-bremen-um-pflegekosten-spitzt-sich-zu-_arid,1885477.html
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    « Antworten #27 am: 16. Dezember 2019, 01:44 »

    Zitat
    Streit um Lohnerhöhungen
    Pflegekräfte sind Kassen zu teuer


    Die Bremer Wohlfahrtsverbände haben sich mit Ver.di auf eine Tariferhöhung für den ambulanten Bereich geeinigt. Die Krankenkassen wollen nicht zahlen.

    von Marthe Ruddat - Volontärin taz.nord | 12.12.2019

    HAMBURG taz | Für einige Angestellte der ambulanten Pflege in Bremen ist es eine gute Nachricht: Ab dem 1. Januar bekommen sie mehr Lohn. Das ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen der Gewerkschaft Ver.di mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Bremen (LAG). Doch jetzt wollen die Krankenkassen die anfallenden Mehrkosten nicht bezahlen.

    Die LAG habe bei den Verhandlungen 23 von 115 Pflegediensten in Bremen und Bremerhaven vertreten, sagt Vorstandssprecher Arnold Knigge. Die Träger wollen insgesamt 6,8 Prozent mehr Geld, die Krankenkassen bieten nur 4,76 Prozent. Weil sich die Parteien nicht einigen konnten, haben die Wohlfahrtsverbände die Verhandlungen als gescheitert erklärt und zu einem Schiedsverfahren aufgerufen.

    Knigge versteht das Vorgehen der Krankenkassen nicht. „Seit dem letzten Jahr gelten Regelungen, wonach die Tarifverträge von den Kassen anzuerkennen sind, wenn sie nicht deutlich über das ortsübliche Niveau hinausgehen“, sagt er der taz. Und auch mit der Erhöhung liegt der Tarif für ambulante Pflegekräfte noch unter dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Die Angestellten in der ambulanten Pflege werden auch weiterhin schlechter bezahlt sein, als Pflegekräfte, die in Krankenhäusern arbeiten.

    Bis zu acht Prozent mehr bekommen die Angestellten in der ambulanten Pflege ab Januar, wenn sie nach Tarif bezahlt werden – der genaue Prozentsatz ist von der Berufsgruppe abhängig. Eine Hilfskraft mit einjähriger Ausbildung beispielsweise verdiente bisher je nach Dauer der Beschäftigung zwischen 12,59 Euro und 14,33 Euro in der Stunde. Ab dem ersten Januar sind es 13,19 Euro bis 15 Euro, sagt Krigge.
    Unterversorgung im ambulanten Bereich

    Auch Aysun Tutkunkardes, Gewerkschaftssekretärin bei Ver.di, verweist auf die deutlich niedrigeren Löhne im ambulanten Sektor. Mit dem Verhandlungsergebnis sei man aber auf einem guten Weg. „Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die Kassen sich sperren“, sagt sie. Schließlich sei die Pflicht der Krankenkassen im Sozialgesetzbuch klar geregelt. Außerdem steuere das Gesundheitssystem auf eine Unterversorgung zu – gerade im ambulanten Bereich.

    Auch für Knigge ist die Tariferhöhung wichtig für die Zukunft der ambulanten Pflege. Wenn die Krankenkassen bei ihren angepeilten 4,76 Prozent bleiben, entstehen für die Pflegedienste hohe Kosten, die sie selbst tragen müssten. Und einige Pflegedienste schrieben jetzt schon rote Zahlen. Aber ohne Lohnerhöhungen könne man die Menschen nicht in den Arbeitsverhältnissen halten und kein neues Personal gewinnen, sagt der LAG-Vorstandssprecher. Neue Fachkräfte würden lieber in besser bezahlten Bereichen arbeiten, schon ausgebildete Pfleger*innen dahin wechseln.

    Die Bremer Vertreter*innen des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) haben dem 4,76 Prozent-Angebot der Krankenkassen zugestimmt. Die Landesbeauftragte Johanna Kaste weist auch auf den Unterschied zu den Gehältern im Krankenhaus hin. Trotzdem sagt sie: „Für uns ist das auskömmlich.“

    Die beteiligten Krankenkassen wollen sich auf Anfrage der taz nicht zu den Verhandlungen mit der LAG äußern, da das Verfahren noch läuft. Dass sie bei den Tarifverhandlungen nicht mit am Tisch sitzen, ist laut Tutkunkardes normal. „Genauso sind wir nicht bei den Pflegesatzverhandlungen dabei. Das ist auch gut so.“

    Wenn die Krankenkassen sich weiter weigern, habe auch die Gewerkschaft ein Problem. „Wir haben mit den Arbeitgebern bereits festgelegt, dass es beim nächsten Tarifabschluss eine Steigerung von mindestens 3,5 Prozent geben soll“, sagt Tutkunkardes. Das sei nicht möglich, wenn die Kassen nicht zahlen. „Und dann müssen wir die Arbeitgeber bestreiken, obwohl das eigentlich die Falschen sind“, sagt die Gewerkschafterin.

    Die Wohlfahrtsverbände haben laut Tutkunkardes als frei gemeinnützige Träger einen viel kleineren finanziellen Spielraum als beispielsweise Aktienunternehmen. Sie sind auf die Refinanzierung der Krankenkassen angewiesen, um ordentliche Gehälter zu zahlen.

    Auch das eingeleitete Schiedsverfahren birgt finanzielle Risiken für die Pflegedienste. Denn so lange das Verfahren läuft, müssen sie die Kosten für die Lohnerhöhungen komplett übernehmen, bekommen also nicht einmal die 4,76 Prozent von den Krankenkassen erstattet. Damit diese Vorleistungsphase möglichst kurz ist, will die LAG laut Knigge auf ein zügiges Verfahren drängen. Die LAG hat Heinz Rothgang, Professor für Gesundheitsökonomie in Bremen, als Schlichter vorgeschlagen, die Krankenkassen haben dem bereits zugestimmt. Wann das Verfahren startet, ist noch nicht klar.
    Quelle: https://taz.de/Streit-um-Lohnerhoehungen/!5645831/
    « Letzte Änderung: 16. Dezember 2019, 01:48 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #26 am: 13. Dezember 2019, 01:22 »

    Zitat
    Wohlfahrtsverbände und ver.di vereinbaren deutlich höhere Tariflöhne für die Altenpflege
     
    Bremen, 06.09.2019 Deutlich höhere Löhne und Zuschläge bei allen stationären und ambulanten Mitgliedseinrichtungen in der Altenpflege ab 1.Januar 2020 haben die Tarifgemeinschaft Pflege Bremen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vereinbart. Mit zahlreichen Änderungen des 2017 abgeschlossenen Tarifvertrages für die Pflege in Bremen (TVPfliB) erhöhen sich die Stundenvergütungen für alle Beschäftigten von Pflegediensten und Pflegeheimen in der Freien Wohlfahrtspflege in Bremen und Bremerhaven linear um 4,7 %, mindestens um 0,60 Euro pro Stunde. Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt zukünftig 15 % und ab 1.1.2021 20 % des Stundenentgelts. Die Jahressonderzahlung wird auf 65% der monatlichen Bruttovergütung angehoben. Zudem erhalten die Fach- und Führungskräfte in der Pflege einen Zuschlag in Höhe von 0,60 Euro pro Stunde. Ebenfalls neu ist eine tarifliche Zulage für Praxisanleitungen in Höhe von 100 Euro pro Monat. Für Pflegehelferinnen und –helfer sowie für Hauswirtschafts- und Reinigungskräfte und Hausmeistergehilfen steigen die Entgelte sogar überdurchschnittlich an auf 12,84 Euro bzw. 11,13 Euro. Insgesamt betragen die Steigerungen bis zu 8%, die Übernahme fachlicher Verantwortung wird besonders anerkannt.
     
    Arnold Knigge, Vorsitzender der Tarifgemeinschaft Pflege Bremen, wertet den Vertragsabschluss als großen Erfolg. Knigge: „Mit den Änderungen des Tarifvertrags zur Altenpflege leisten wir einen weiteren Beitrag, um die Beschäftigung im Berufsfeld „Pflege“ attraktiver zu machen. Wir wollen schon in den nächsten Monaten weitere Tarifregelungen für die Beschäftigten in der Pflege verhandeln, um eine baldmögliche Annäherung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zu erreichen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen werden, die mit ver.di vereinbarten Tarifregelungen für allgemeinverbindlich zu erklären. Wir wünschen uns, dass weitere Pflegedienstleister der Tarifgemeinschaft Pflege Bremen beitreten und so die Wirkung des Tarifvertrages erweitert wird. Der angesichts des Fachkräftemangels bestehende Wettbewerb um Pflegekräfte soll über die Qualität und nicht zu Lasten der Arbeitsbedingungen stattfinden.“
     
    Auch Aysun Tutkunkardes, ver.di Landesbezirk Niedersachsen/Bremen, zeigt sich sehr zufrieden: „Mit dem Tarifabschluss ist uns ein weiterer Schritt in Richtung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst gelungen. Damit tragen wir dazu bei, die Altenpflege konkurrenzfähig auf dem Fachkräftemarkt zu halten und den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Mit dem Tarifvertrag werden viele Beschäftigte im Pflegebereich zukünftig zum Teil mehrere hundert Euro mehr verdienen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung dieses gesellschaftlich wichtigen Berufes und zeigen, dass uns die Altenpflege sehr am Herzen liegt.“ Die Gewerkschafterin hält fest: „Der Wettbewerb zu Lasten der Pflegebeschäftigten soll endlich beendet werden. Deshalb verhandeln wir schon jetzt weitere Regelungen, um die Arbeitsbedingungen insgesamt zu verbessern.“
     
    Der Tarifgemeinschaft Pflege Bremen gehören 16 Pflegeanbieter an, u.a. Pflegedienste und -einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt, des Caritasverbandes, des Deutschen Roten Kreuzes, der Diakonie, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sowie der Bremer Heimstiftung.
    Quelle: https://www.tarifgemeinschaft-pflege-bremen.de/news/, Pressemitteilung vom 06.09.2019
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    « Antworten #25 am: 13. Dezember 2019, 01:20 »

    Zitat
    Sozialverbände drohen mit Ausstieg
    Streit um Pflege-Finanzierung

    Die Sozialverbände Diakonie und AWO in Niedersachsen wollen mehr Geld für die ambulante Pflege von den Kassen. Sie drohen, andernfalls aus der Pflege auszusteigen.


    von Jana Eggemann - 19. 3. 2019, taz-Nord


    HAMBURG taz | Die Diakonie und die Arbeiterwohlfahrt (AWO) drohen an, sich aus der ambulanten Pflege in Niedersachsen zurückziehen. Als Grund nennen sie die mangelhafte Finanzierung von Pflegeleistungen durch die Kassen.

    Wenn sich dieser Zustand nicht ändere, „dann müssen wir unseren Mitgliedseinrichtungen empfehlen, ihre Arbeit in der ambulanten Pflege einzustellen“, sagt Rüdiger Becker, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Dienstgeberverbands Niedersachsen (DDN) dem NDR-Magazin „Hallo Niedersachsen“. Landesweit würde ein Ausstieg 16.000 Pflegebedürftige und 5.000 Pfleger*innen betreffen. Das könnte den Pflegenotstand noch verstärken.

    Im Gegensatz zu anderen Anbietern von ambulanter Pflege sind AWO und Diakonie tarifgebunden. Das berücksichtigen die Kassen in ihren Augen jedoch nicht genug. Die Pflegedienste berufen sich auf die Bilanzen der AWO, Diakonie, Caritas und kommunaler Anbieter von 2016: Von 87 repräsentativen Pflegediensten schreiben demnach 63 Dienste – also fast drei Viertel – rote Zahlen. Hans-Joachim Lenke vom Diakonischen Werk in Niedersachsen sagt: „Ohne eine vernünftige Refinanzierung ist der Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ nicht umsetzbar.“

    Wenn die beiden großen Pflegeanbieter wirklich Ernst machen, könnte die Zukunft der Pflege düster aussehen. „Das wäre die Katastrophe schlechthin“, sagt Stefan Görres, Pflegeforscher an der Uni Bremen. Er zweifelt jedoch an ernsten Ausstiegsabsichten von AWO und Diakonie: „Sie haben gute Karten jetzt Druck zu machen.“ Druck könne dabei sowohl auf die Pflegekassen als auch auf die Politik ausgeübt werden.

    Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Linken im Deutschen Bundestag, moniert, dass von den Pflegekassen nicht einmal Tariflöhne finanziert würden. „Der Pflegenotstand wird so von etlichen Akteuren bewusst verschärft“, sagt Zimmermann. Sie betont, dass in der ambulanten Pflege eine Lohnlücke von etwa 900 Euro zu Beschäftigten in Krankenhäusern bestehe. „Da ist es kein Wunder, dass viele Pflegedienste aufgeben.“

    Auch Stefan Görres von der Uni Bremen sorgt sich wegen der schlechten Finanzierung der Pflege. „Das führt schon jetzt dazu, dass ambulante Pflegedienste Anfragen von Pflegebedürftigen gar nicht mehr annehmen können“, sagt er. Bereits 2018 hatten Pflegeverbände genau vor diesem Szenario gewarnt und teils sogar bestehende Pflegeverträge gekündigt.

    Der Verband der Ersatzkassen (VDEK) wehrt sich gegen die Vorwürfe von AWO und Diakonie. In einer Stellungnahme an den NDR schreibt er: „Die Kassen verhandeln die Preise in der Altenpflege nicht im eigenen finanziellen Interesse.“ Vielmehr stünden die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen im Mittelpunkt. Eine Preiserhöhung würde unmittelbar dazu führen, „dass Pflegebedürftige weniger Pflege in Anspruch nehmen können oder aber sie oder ihre Angehörigen mehr dazuzahlen müssen“.

    Externe Berater


    Der VDEK kritisiert zudem, dass die Verbände viel Geld für externe Berater ausgäben, um „völlig überzogene Forderungen“ zu entwickeln. Das löse eine unrealistische Erwartungshaltung bei den Pflegediensten aus. Den Pflegeanbietern wirft er vor, „mit den Ängsten der Menschen zu spielen“. Das sieht die Diakonie anders. „Mit dem neuen Kalkulationsschema können wir unsere Kosten lückenlos belegen“, kontert Lenke. Eine externe Beratung habe die Diakonie hinzugezogen, „weil seit Jahren der ambulante Dienst unterfinanziert ist“.

    Der Kassenzuschuss für Pflegeleistungen ist je nach Pflegegrad einer Person gedeckelt, für den Rest müssen die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen selbst zahlen. Görres hält es wie der VDEK zumindest für möglich, dass auch der Eigenanteil steigt, wenn die Pflegedienste insgesamt besser finanziert werden.

    Für ihn stellt die Drohung von AWO und Diakonie aber einen „Angriff auf das Gesamtsystem der Pflege“ dar. Eine Lösung wäre für ihn, den Eigenanteil von Pflegebedürftigen zu deckeln und die Kassen verstärkt für Leistungen in die Pflicht zu nehmen. Langfristig müsse die Pflege durch Steuern finanziert werden. Diese Idee wird aufgrund einer Initiative des Hamburger rot-grünen Senats zurzeit auch im Bundesrat diskutiert.

    Schiedsgericht angerufen

    Ein weiterer Streitpunkt zwischen Kassen und Pflegeanbietern ist die Übernahme von Wegekosten, die bisher nur zur Hälfte übernommen werden. Problematisch ist Hans-Joachim Lenke vom Diakonischen Werk zufolge zudem ein ständiger Zeitdruck. „Wir brauchen mehr Zeit in der Pflege“, sagt er. Deshalb fordert er eine Weiterentwicklung der Zeitvergütung.

    Das ist insofern bemerkenswert, da 2017 noch eine Minutenpflege in der Branche als tabu galt. Der Pflegeforscher Stefan Görres bezeichnet die Zeitvergütung als ehrlicher. „Pflegekräfte bleiben in der Praxis ja doch oft länger“, sagt er. Das müsse auch bezahlt werden.

    Ob sich doch noch ein Kompromiss zwischen Pflegeanbietern und Kassen findet, soll ein Schiedsgericht bei einem Termin am Donnerstag und im April klären.
    Quelle: https://taz.de/Sozialverbaende-drohen-mit-Ausstieg/!5578558/
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    « Antworten #24 am: 13. Dezember 2019, 01:10 »

    Zitat
    Höhere Vergütungen in der Pflege-Ausbildung
    Tarifgemeinschaft und ver.di unterzeichnen Tarifvertrag

     
    Einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu besseren Tarifbedingungen in der Altenpflege haben die Tarifgemeinschaft Pflege Bremen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di unternommen. Gemeinsam wurde der bestehende Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege mit der Vereinbarung höherer Vergütungen, einer Mobilitäts- und Lernmittelzulage sowie eines höheren Urlaubsanspruchs verbessert.

    Künftig werden folgende Ausbildungsvergütungen in der Altenpflegeausbildung im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege in Bremen und Bremerhaven gezahlt (in Klammern die bisherigen Vergütungen):

    Rückwirkend ab 1. März 2018
    im ersten Ausbildungsjahr 1.090,69 Euro (1.040,69),
    im zweiten Ausbildungsjahr 1.152,07 Euro (1.102,07),
    im dritten Ausbildungsjahr 1.253,38 Euro(1.203,38)
    und ab 1. März 2019
    im ersten Ausbildungsjahr 1.140,69 Euro,
    im zweiten Ausbildungsjahr 1.202,07 Euro,
    im dritten Ausbildungsjahr 1.303,38 Euro.
     
    Darüber hinaus erhalten die Altenpflegeschülerinnen und –schüler ab 1. November 2018 eine pauschale Beteiligung des Ausbildenden an Fahrt- und Lernmittelkosten in Höhe von monatlich 25 Euro. Und ab dem Urlaubsjahr 2019 besteht Anspruch auf Erholungsurlaub von 30 Ausbildungstagen.

    Der Tarifgemeinschaft Pflege Bremen gehören 16 Pflegeanbieter an, u.a. Pflegeeinrichtungen des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Arbeiterwohlfahrt, des Caritasverbandes, des Deutschen Roten Kreuzes, der Bremer Schwesternschaft vom Roten Kreuz, der Diakonie, der Bremer Heimstiftung sowie des Paritätischen
    Quelle: https://www.tarifgemeinschaft-pflege-bremen.de/news/, Pressemitteilung vom 21.12.2018
    « Letzte Änderung: 13. Dezember 2019, 01:15 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #23 am: 24. Juni 2018, 23:41 »

    Zitat
    Tarif in der Pflege
    Neuer Anlauf für Pflege-Tarif
    Wohlfahrtsverbände fordern gleiches Geld für Auszubildende

    Bremen. Die Tarifgemeinschaft Pflege in Bremen nimmt einen neuen Anlauf: Ihre Mitglieder setzen sich erneut dafür ein, dass alle Auszubildenden in der Pflege für die gleiche Arbeit gleiches Geld bekommen. Bislang bezahlen lediglich die Mitglieder der Bremer Tarifgemeinschaft Pflege ihre Auszubildenden nach dem ausgehandelten Tarifvertrag.


    Dass der Arbeitssenator diesen Entgelttarif als für alle Arbeitgeber verbindlich erklärt, war vor zweieinhalb Jahren im Tarifausschuss nur knapp am Veto der Arbeitnehmer gescheitert. Sie konnten nach eigenen Angaben kein öffentliches Interesse an einem allgemein verbindlichen Tarifvertrag erkennen. Zur Begründung hieß es, die Mehrheit der Auszubildenden werde bereits nach Tarif bezahlt.

    Auch der Arbeitssenator hatte das Votum bedauert. Folge der Ablehnung: Auch die Verhandlungen über einen Entgelttarif für die landesweit rund 9000 Pflege-Beschäftigten wurden ausgesetzt. Künftig solle es einfacher werden, Tarifverträge für verbindlich zu erklären. Das fordern die Bremer Wohlfahrtsverbände. Sprecher Arnold Knigge sagt, die Politiker in Berlin müssten verhindern, dass im Tarifausschuss nur ein Sozialpartner mit seinem Veto verhindern könne, dass ein Tarifvertrag vom Senator für allgemein verbindlich erklärt werde. Ein anderes Problem sei die Refinanzierung der Tariflöhne. Im Gegensatz zu den Pflegeversicherungen seien die Krankenversicherungen nicht verpflichtet, bei der Vergütung von Leistungen tarifliche Lohnerhöhungen zu berücksichtigen. Das müsse sich ändern, so Knigge.
    Quelle: weser-kurier.de, 24.06.2018
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    « Antworten #22 am: 05. September 2017, 12:27 »

    Zitat von: Prof. Stefan Sell
    Mit Tarifverträgen fahren Arbeitnehmer besser. Das stimmt (nicht immer). Über "tarifdispositive Regelungen" und ihre Ambivalenz mit erheblicher Schlagseite

    Man sollte ja meinen, dass es ganz einfach ist: Wenn Arbeitnehmer unter einem Tarifvertrag arbeiten (können und dürfen), dann stellen sie sich besser, als wenn es keinen Tarifvertrag gibt. Denn Tarifverträge sollen die Situation der Arbeitnehmer verbessern - höhere Löhne, bessere Rahmenbedingungen des Arbeitens im Verglich zu denen, bei denen der Arbeitgeber frei schalten und walten kann.

    Und für die Beschäftigten, die keiner Tarifbindung unterliegen, gelten dann nur bzw. wenigstens die vom Gesetzgeber formulierten Schutzbestimmungen, beispielsweise die Regelungen im Arbeitszeitgesetz oder im Teilzeit- und Befristungsgesetz.

    Im Arbeitsrecht gilt (eigentlich) das "Günstigkeitsprinzip". Dahinter verbirgt sich eine an sich nachvollziehbare Hierarchie der Rechtsquellen: Höherwertige Arbeitsrechtsquellen haben in aller Regel Vorrang vor nachgeordneten Bestimmungen. So darf ein Bundesgesetz nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, Tarifverträge dürfen nicht gesetzliche Bestimmungen, Betriebsvereinbarungen nicht Regelungen aus Tarifverträgen verletzen. Aber jetzt kommt der hier relevante Einschub: Vereinbarungen in einem Arbeitsvertrag dürfen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer von einer höherwertigen Rechtsnorm abweichen, es sei denn, die höherrangigere Norm lässt eine ungünstigere Regelung ausdrücklich zu.
    » mehr

    Quelle: https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/
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    « Antworten #21 am: 05. September 2017, 01:03 »

    Zitat
    Tarifverträge für die Pflege
    Pflegekräfte befürchten Lohneinbußen
    Paritätischer Pflegedienst bietet Mitarbeitern ab Oktober neue Arbeitsverträge nach Tarif an


    von ANTJE STÜRMANN

    Bremen. Bei den Mitarbeitern des Paritätischen Pflegedienstes herrscht große Aufregung. Ihnen liegen Entwürfe für neue Arbeitsverträge vor, mit denen der Arbeitgeber den im März unterzeichneten "Tarifvertrag für die Pflege in Bremen" umsetzen will. "Auf den ersten Blick bekommen alle einen höheren Stundenlohn, nur trügt der Schein sehr", berichtet eine langjährige Mitarbeiterin. "Es fallen alle Zulagen weg."

    Ihr Ehemann hat ausgerechnet: "Meine Frau würde nach dem neuen Vertrag 1000 Euro weniger im Jahr verdienen." Er und auch seine Frau wollen ihre Namen nicht nennen, um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.

    Die Bremerin arbeitet seit vielen Jahren beim Paritätischen Pflegedienst. Unterzeichnet sie den neuen Vertrag, wird sie ab dem 1. Oktober als neu eingestellt eingestuft. So steht es im Entwurf, der dem WESER-KURIER vorliegt. Zulagen für lange Betriebszugehörigkeit entfielen. Sie müsste ein halbes Jahr Probezeit in Kauf nehmen, und ihr Urlaubsanspruch würde von 36 auf 30 Tage sinken, so ihr Ehemann. Andererseits sollten sich die Angestellten in dem neuen Vertrag zusätzlich verpflichten, bei Kunden jetzt auch Betreuungs- und Putzarbeiten zu übernehmen.

    "Und die Zahlung von Weihnachtsgeld wird in keinem Punkt erwähnt", kritisiert der Ehemann. Laut Tarifvertrag sollen die Angestellten künftig 45 Prozent eines Monatsgehalts bekommen. Seine Frau erhalte aber seit vielen Jahren schon 80 Prozent. Auch Zusatzleistungen wie das Bekleidungsgeld und die Erholungsbeihilfe will man nach den Worten des Ehemannes abschaffen. "Da werden durch die Hintertür Personalausgaben gespart", glaubt er. Der Paritätische Pflegedienst beschäftigt nach eigenen Angaben 280 Mitarbeiter in acht ambulanten Einrichtungen und einer Kurzzeitpflege.

    "Das Betriebsklima ist auf dem Nullpunkt", berichtet eine Angestellte. Mitarbeiter würden eingeschüchtert und dürften keine Fragen zum neuen Vertrag stellen. Andere, die nicht gut Deutsch sprechen, verstünden viele Formulierungen gar nicht. Einige hätten Angst um ihren Arbeitsplatz, wenn sie den neuen Vertrag nicht unterschreiben.

    "Laut Geschäftsleitung bekommen alle, die den Vertrag nicht unterschreiben, nie wieder eine Lohnerhöhung in dem Betrieb", schildert die Mitarbeiterin. Sieben Kollegen hätten bereits gekündigt, weil sie die neuen Verträge nicht unterschreiben wollen. "Eigentlich sollten durch den Tarifvertrag die Berufe in der Pflege attraktiver gemacht werden. Aber mit diesem neuen Arbeitsvertrag haben alle langjährigen Kollegen weniger Geld in der Tasche."

    Diese Erwartung, so die Personal- und Qualitätsmanagerin Beatrix Lück vom Paritätischen Pflegedienst, sei in vielen Fällen nicht berechtigt. Die Arbeitsverträge seien dem Tarifvertrag und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens angepasst worden. "Jeder kann für sich entscheiden, was er will. Wer einen alten Vertrag hat, muss den neuen nicht unterschreiben", so Lück. Dass beim Paritätischen Pflegedienst Mitarbeiter unter Druck gesetzt würden oder keine Fragen stellen dürften, bezeichnet Lück als "totalen Blödsinn".

    Den Bestandsschutz garantiert indes auch der Tarifvertrag Pflege. Laut Lück dürfen sich auch die Mitarbeiter in den stationären Einrichtungen, in denen die Verträge bereits seit Juni gelten, die Sache noch einmal überlegen.

    Kerstin Bringmann von der Gewerkschaft Verdi sagt: "Verdi-Mitglieder brauchen keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, damit der Tarifvertrag Pflege in Bremen gilt." Grundsätzlich müssten auch Nichtmitglieder keine neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. "Aber dann gilt der Tarifvertrag auch bei Verbesserungen nicht", gibt Bringmann zu bedenken. Sie rät: Sehe ein bestehender Arbeitsvertrag bessere Regelungen vor als der Tarifvertrag, sollten die Mitarbeiter keinen neuen Vertrag unterschreiben.  

    Lück versichert: Die Anzahl der Urlaubstage werde nicht verändert, der Anspruch sei künftig nur anders formuliert. "Quatsch" sei, dass es ab Oktober keine Zulagen mehr geben soll. Im Tarifvertrag sei festgelegt, wie viel Weihnachtsgeld es gebe. Sie fügt hinzu: "Weihnachts- und Urlaubsgeld sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers und fallen danach aus, wie die wirtschaftliche Lage ist." Deshalb ändere sich die Höhe der Leistung manchmal. "Unsere Mitarbeiter bekommen dafür oft am Anfang des Jahres eine zusätzliche Zahlung, wenn das vergangene Jahr gut war."

    Lediglich die Ausgabe von Bonusgutscheinen, zum Beispiel Tankgutscheine als Belohnung für wenige Krankheitstage, müsse man von Jahr zu Jahr neu bewerten. Lück: "Nach Tarif zahlen die Unternehmen der Wohlfahrtsverbände höhere Gehälter." Verärgert fügt sie hinzu: "Die Politiker haben zugesagt, wenn ein Pflegetarif eingeführt wird, würden sie dafür sorgen, dass dieser refinanziert wird." Doch die Kassen weigerten sich bislang. "Wir können nur das an Gehältern zahlen, was wir von den Kunden und von den Kassen bekommen."
    Quelle: www.weser-kurier.de, 04.09.2017



    "Gegendarstellung" am nächsten Tag ...

    Zitat
    Tarifvertrag Pflege
    Beschäftigte begrüßen Tarif in der Pflege
    Mitarbeiter des Paritätischen halten Kritik für überzogen


    Bremen. Zum Thema "Pflegende befürchten Lohneinbußen" durch Anwendung des Bremer Pflegetarifvertrags meldet sich die Tarifgemeinschaft Pflege zu Wort. "Der Vertrag führt, auf alle Beschäftigten gesehen, nicht zu Einbußen, sondern zu gravierenden Verbesserungen", sagt Vorstandssprecher Arnold Knigge. Vor allem Hilfskräfte bekämen eine Lohnsteigerung, einige erhielten acht Prozent mehr Lohn. Er räumt aber ein: "Bei examinierten Kräften gibt es vielleicht nicht durchgängig eine Erhöhung, weil sie schon eine hohe Vergütung erhalten."

    Zum Fall einiger Mitarbeiter des Paritätischen Pflegedienstes, die sich über die Entwürfe ihres Arbeitgebers für neue Verträge nach Tarif beschwert hatten, sagt Knigge: "Der Tarifvertrag gilt nur für Gewerkschaftsmitglieder, sie sind an den Tarif gebunden." Alle anderen müssten sich entscheiden, ob sie ihn ebenfalls anwendeten. "Was nicht geht, ist Rosinenpickerei", so Knigge. Die Mitarbeiter könnten nicht jeweils die besten Punkte aus dem Individualvertrag und dem Tarifvertrag für sich herausnehmen. "Wenn es im bisherigen Arbeitsvertrag günstige Zulagen gibt, dann sollten die Mitarbeiter bei ihrem Vertrag bleiben", rät er.

    Katharina Kabeck, beim Paritätischen Pflegedienst als Altenpflegerin beschäftigt, zeigt sich zufrieden mit ihrem neuen Arbeitsvertrag. Von einem Wegfall sämtlicher Zulagen könne keine Rede sein.
    Quelle: www.weser-kurier.de, 05.09.2017
    « Letzte Änderung: 16. Dezember 2019, 01:38 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #20 am: 27. Juni 2017, 13:31 »

    Zitat
    Streit beendet
    Ärger über Pflegevertrag vorbei


    von Antje Stürmann

    Der Streit der Bremer Wohlfahrtsverbände mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) über den Pflegetarifvertrag ist beigelegt. Das teilt die Tarifgemeinschaft Pflege mit.


    Wie berichtet, wollten zwei Bremer ASB-Gesellschaften aus der Tarifgemeinschaft austreten, nachdem der Vorstand mit der Gewerkschaft Verdi einen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Mitgliedsunternehmen ausgehandelt hatte. Ein Austritt ist nach geltendem Gesetz nicht möglich.

    Knackpunkt waren die Finanzen: Die Geschäftsführer der beiden ASB-Gesellschaften hatten befürchtetet, dass den ausgehandelten Lohnerhöhungen von bis zu acht Prozent nicht genügend Einnahmen gegenüberstehen. Der ASB wolle nun seine Klagen gegen die Tarifgemeinschaft Pflege Bremen zurückziehen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

    Ausschlaggebend war offenbar die Möglichkeit, den Tarifvertrag schrittweise umzusetzen. Das habe den ASB-Landesvorstand beruhigt, sagt ein Mitverhandelnder. Außerdem wäre es möglich, dass die Sozialkassen den Mitgliedern der Tarifgemeinschaft mehr Geld zukommen lassen, damit sie die Tariflöhne zahlen können.

    Vertretung des ASB wird neu festgelegt
    Die Verhandlungen zur Refinanzierung der häuslichen Pflege stehen dem Vernehmen nach kurz vor dem Abschluss. Als Ergebnis der aktuellen Gespräche erneuere die Altenwohn- und Pflegeheim GmbH der ASB ihre Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft, heißt es.

    Außerdem hätten sich die Vorstände der Tarifgemeinschaft Pflege, der Arbeiterwohlfahrt (Awo) und des ASB darauf geeinigt, dass die Vertretung des ASB in den Gremien der Bremer Wohlfahrtspflege neu festgelegt wird. Die Neuregelung hat zur Folge, dass der ASB in den Gremien der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände (LAG) künftig mit festen Sitzen vertreten ist und so in der Arbeit der LAG aktiv mitarbeiten kann.

    Darüber hatte es in den vergangenen Monaten Meinungsverschiedenheiten gegeben. Mit diesen Ergebnissen sind die Vorsitzenden der drei verhandelnden Parteien Arnold Knigge (Tarifgemeinschaft Pflege), Ronald Geis (Bremer ASB) sowie der Landesgeschäftsführer der Awo, Burkhard Schiller, nach eigenen Angaben zufrieden.

    Erster trägerübergreifender Vertrag in der Pflege

    „Unsere offenen und intensiven Gespräche über den abgeschlossenen Tarifvertrag Pflege und die Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien konnten die aufgetretenen Missverständnisse klären", sagt Arnold Knigge. "Wir sind uns einig, dass wir nur gemeinsam die notwendige Stärkung der ambulanten und stationären Pflege in Bremen und Bremerhaven, zu der auch tarifvertragliche Regelungen gehören, erreichen können."

    Der Tarifvertrag „Pflege in Bremen“ wurde Ende März 2017 zwischen der Tarifgemeinschaft Pflege und der Gewerkschaft Verdi abgeschlossen. Das Vertragswerk regelt die Arbeitsbedingungen für rund 3000 Beschäftigte von 14 Pflegeanbietern in Bremen und Bremerhaven. Der Tarifvertrag ist bundesweit der erste trägerübergreifende Vertrag in der Pflege.

    Quelle: http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-Aerger-ueber-pflegevertrag-vorbei-_arid,1618126.html, 26.06.2017
    « Letzte Änderung: 05. September 2017, 01:00 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #19 am: 16. Mai 2017, 18:39 »

    Zitat
    ASB-Bremen will raus aus der Tarifgemeinschaft

    Seit wenigen Monaten gibt es den ersten trägerübergreifende Tarifvertrag für Bremen, dem bisher 16 Organisationen, darunter die AWO, DRK, Caritas und Diakonie angehören. Die Tarifgemeinschaft soll einen wichtigen Beitrag  zur Aufwertung des Pflegeberufes und gegen unfaire gegenseitige Personalabwerbungen leisten. Mitglied ist auch der Arbeitersamariterbund (ASB) mit seinen beiden Organisationen für ambulante und stationäre Pflege, letztere findet in einer Einrichtung mit rund 90 Pflegeplätzen statt.

    Doch bereits jetzt bröckelt die Gemeinschaft, der ASB will  fristlos und notfalls auf dem Klageweg wieder ausscheiden und die dort vereinbarten Löhne zurückschrauben. Nach Angaben des ASB würden sich die Mehrkosten alleine im ambulanten Bereich auf jährlich € 70.000 belaufen. Nach marktd!alog-Informationen betreuen die 4 bremischen Pflegedienste des ASB rund 400 Pflegebedürftige.
    Quelle: www.marktdialog.com - Newsletter ID 1829



    Zitat
    Mitgliedschaft in Tarifgemeinschaft
    Pflege-Tarifvertrag spaltet Arbeitgeberlager


    von Antje Stürmann 03.05.2017

    Zwei ASB-Gesellschaften klagen gegen den Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft Pflege Bremen. Ihre Geschäftsführer werfen dem Zusammenschluss Intransparenz vor.

    Der Tarifvertrag Pflege ist gerade abgeschlossen, da erklären zwei Arbeitgeber des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) das Vertragswerk für nichtig. Hintergrund ist ein Streit der Tarifgemeinschaft Pflege Bremen, für deren Mitglieder der Tarif gilt, mit den zwei ASB-Gesellschaften über die Inhalte des Tarifvertrags.

    Mit einer Klage vor dem Amtsgericht wollen die beiden Pflege-Anbieter ihre fristlosen Kündigungen erzwingen  – und damit den Ausstieg aus dem Tarif. Die zwei ASB-Gesellschaften sehen wirtschaftlich keine Möglichkeit, die im Vertragswerk enthaltenen Lohnsteigerungen umzusetzen.

    Knackpunkt: Die ASB-Gesellschaften „Ambulante Pflege“ und „Altenwohn- und Pflegeheim“ haben ihre Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft (TG) gekündigt, nachdem diese mit der Gewerkschaft Verdi einen Tarifvertrag ausgehandelt hatte. Darin einigten sich die Parteien auf höhere Lohnzahlungen, Urlaubsregelungen und Sonderzahlungen für die Beschäftigten der Arbeitgebermitglieder der Tarifgemeinschaft.

    Mehrkosten von 70.000 Euro in diesem Jahr
    Dem Vernehmen nach hatten Vertreter der ASB-Gesellschaften bereits Ende Dezember 2016 die Sorge geäußert, die ausgehandelten Lohnerhöhungen von zum Teil knapp acht Prozent für 2017 und 2018 von den Sozialhilfeträgern und Krankenkassen nicht refinanziert zu bekommen. Für diesen Fall rechnet die „Ambulante Pflege“ in diesem Jahr mit Mehrkosten in Höhe von 70.000 Euro.

    Im nächsten Jahr würden noch einmal 170.000 Euro dazukommen. Demgegenüber stünden Jahresüberschüsse in Höhe von knapp 16. 000 Euro in 2015 und rund 40.000 Euro in 2016. Aus den laufenden Einnahmen könnten die höheren Entgelte nicht gedeckt werden, so der ASB.

    Die Krankenkassen hätten angeboten, ihren Beitrag zur Kostendeckung um lediglich zwei Prozent anzuheben. Das   könne die Gesellschaft „Ambulante Pflege“ in ihrer Existenz bedrohen. Im Rahmen der Verhandlungen mit Verdi sei die Tarifgemeinschaft auf diese Einwände nicht eingegangen, kritisiert einer der Geschäftsführer.

    Grundlage ist das Tarifvertragsgesetz
    Aus diesem Grund warfen die beiden Arbeitgeber im Januar das Handtuch. Die Kündigungen lehnt die Tarifgemeinschaft jedoch ab. Inklusive Kündigungsfrist sei der Austritt Ende März wirksam. Damit gelte der Tarifvertrag für die nächsten zwei Jahre auch für die beiden ASB-Gesellschaften. Ihre Angestellten könnten darauf pochen, dass sie in dieser Zeit nach Tarif entlohnt werden.

    Das bestätigt der Geschäftsführer von Verdi im Bezirk Bremen-Nordniedersachsen, Rainer Kuhn. „Wenn ein Tarifvertrag abgeschlossen wurde, gilt dieser für die Altbeschäftigten. Für Beschäftigte, die jetzt eingestellt werden, gilt er nicht.“ Grundlage sei das Tarifvertragsgesetz.

    Demnach gilt der Tarif so lange, bis er durch einen neuen Tarif ersetzt wird. Als das geltende Vertragswerk ausgehandelt wurde, war der Geschäftsführer von „Ambulante Pflege“, Stefan Block, Vorstandsmitglied der TG. Diesen Posten hat er im Januar abgegeben.

    Form von Einladungen
    Er und die Geschäftsführer der „Altenwohn- und Pflegeheim“ werfen der Tarifgemeinschaft unter anderem formale Fehler bei den Einladungen zu Sitzungen und Intransparenz bei Abschluss des Tarifvertrages vor. Unsere Nachfragen bei der TG  ergaben, dass es unter anderem um die Form von Einladungen geht.

    Laut Satzung muss der Vorstand die Mitglieder schriftlich einladen. Übliche Praxis sei zuletzt aber gewesen, per E-Mail einzuladen. Außerdem kritisiert Stefan Block, er sei zu spät über die Inhalte des Tarifvertrags informiert worden, um die Folgen des Vertrags prüfen und bewerten zu können.

    ASB-Landesgeschäftsführer Jürgen Lehmann will sich zum Streit nicht äußern. Nur so viel: „Wir begrüßen grundsätzlich Tarifverträge im Bereich Pflege.“ Selbstverständlich sei der ASB an einer außergerichtlichen Einigung seiner beiden Gesellschaften mit der TG interessiert.

    Verhandlungstermin vor Gericht steht noch nicht
    Lehmann ist allerdings auch überzeugt, dass die Haustarife der ASB-Gesellschaften angemessen sind. „Passt der ASB die Löhne nicht regelmäßig an, laufen die Angestellten weg, oder Bewerber kommen gar nicht zu uns“, glaubt Lehmann.

    TG-Vorstand Arnold Knigge will sich ebenfalls nicht zu der Klage äußern. „Ich hoffe, dass wir in den geplanten Gesprächen doch noch eine Lösung finden“, sagt er. Einen Verhandlungstermin vor Gericht gibt es laut ASB-Anwalt Christian Darge noch nicht. Eine Einigung sei theoretisch jederzeit möglich.
    Quelle: http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-pflegetarifvertrag-spaltet-arbeitgeberlager-_arid,1592496.html
    « Letzte Änderung: 22. Mai 2017, 12:20 von admin » Gespeichert

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