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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Wenn betreutes Wohnen zur Heimleistung wird  (Gelesen 3927 mal)
admin
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Beiträge: 3.686


« Antworten #1 am: 15. Juli 2011, 16:02 »

Volltext des Gerichtsbeschlusses und weitere interessante Infos, siehe:

http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=406.msg3005#msg3005
Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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Multihilde
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Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« am: 06. Juli 2011, 06:53 »

Eine Wohneinrichtung, in der pflegebedürftige Menschen gegen Entgelt pflegerisch betreut werden, ist ein Heim und kein betreutes Wohnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden.

Zitat
Fast alle Mieter seien dement, die meisten von ihnen schwer- und schwerstpflegebedürftig. Damit seien sie nicht in der Lage, ein eigenständiges Leben zu gestalten, wie es für das betreute Wohnen typisch sei. Einige benötigten Pflege rund um die Uhr.

Quelle: http://www.aerztezeitung.de

der Artikel ist unter dem Link oben nachlesbar
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